ESF-Informationsveranstaltung im Februar 2015
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- Ilse Zimmermann
- vor 6 Jahren
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1 ESF-Informationsveranstaltung im Februar 2015 ESF-Förderung im Rahmen des Programms Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung 1
2 Übersicht 1. Begrüßung und Vorstellung 2. Beteiligte Institutionen 3. Allgemeine Informationen 4. Fördergegenstände 5. Verfahrensablauf - von der Interessenbekundung bis zum Maßnahmebeginn 6. Wichtige Hinweise 7. Termine und Fragen 2
3 1. Begrüßung und Vorstellung Klaus Wittek, Projektagenturleiter Tel.: Elisabeth Kochanowski, Sachbearbeitung für die kath. Antragsteller kochanowski@lag-kefb-nrw.de Tel.: Patrizia Kreutz-Dickert, Sachbearbeitung für einzelne katholische und die evangelischen Antragsteller kreutz-dickert@lag-kefb-nrw.de Tel.:
4 2. Beteiligte Institutionen Zuständigkeiten Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS) - ESF-Verwaltungsbehörde und Richtliniengeber Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW (MSW) - inhaltliche Prüfung der Maßnahmen die regional zuständige Bezirksregierung - Bewilligungsbehörde Finanzministerium - Prüfbehörde für den ESF 4
5 Die interessierten Einrichtungen werden von drei Projektagenturen beraten und begleitet: - Landesverband der Volkshochschulen NRW e.v. (LV VHS) (für alle kommunalen Träger = VHS) - Arbeit und Leben DGB/VHS NW e.v. (AuL) (für alle anderen gemäß 14 WbG anerkannten Weiterbildungseinrichtungen) - Landesarbeitsgemeinschaft Familienbildung NRW e.v. (LAG KEFB) (für Einrichtungen in katholischer und evangelischer Trägerschaft) 5
6 3. Allgemeine Informationen Interessenbekundungsverfahren bis Durchführungszeitraum der 10. Förderphase: Berücksichtigung finden nur Maßnahmen, die zwischen dem und dem beginnen Fördervolumen 5 Mio. 6
7 3. Allgemeine Informationen Grundlage ist weiterhin die ESF-Förderrichtlinie NEU: für a l l e Fördergegenstände wird eine Pauschale in Höhe von 39,50 je Unterrichtsstunde gewährt Bemessungsgrundlage ist geleistete Unterrichtsstunde (= 45 Minuten) keine Mindestteilnehmerzahl (bisher: min. 10 Teilnehmende am 3. Tag) 7
8 4. Fördergegenstände Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung Gefördert werden Maßnahmen zur Vermittlung von Lese-, Schreib-, Rechen- und Schlüsselkompetenzen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder der Fachoberschulreife in Verbindung mit Berufsorientierung oder Erwerbswelterfahrung. Die Maßnahmen sind in der Form konzipiert, dass anteilig Elemente der Berufsorientierung und Erwerbswelterfahrung enthalten sind. 8
9 Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung Die Berufsorientierung und Erwerbswelterfahrung kann insbesondere durch folgende Elemente erreicht werden: Vermittlung von Schlüsselqualifikationen für das Berufs- und Arbeitsleben Durchführung von Betriebspraktika, Betriebsbesichtigungen und Betriebserkundungen Individuelle Beratung und Betreuung zur Berufswahl Bewerbungstraining 9
10 Weiterbildung geht zur Schule Gefördert werden der Erwerb und die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit im Übergangsprozess in das Erwerbsleben durch die Vermittlung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen. Die Maßnahmen zielen auf Jugendliche (ab der 7.Klasse) und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie deren Erziehungsberechtigte ab. 10
11 Qualifizierung von Beschäftigten der Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen Gefördert werden Qualifizierungen die eigenständige Aktivitäten zur frühzeitigen Orientierung auf Ausbildungsreife und Erwerbsleben in Schulen und Weiterbildungseinrichtungen, die pädagogische und organisatorische Weiterentwicklungen von Tageseinrichtungen für Kinder zum Gegenstand haben. 11
12 5. Verfahrensablauf von der Interessenbekundung bis zum Maßnahmebeginn 1. Einreichung der Interessenbekundung inkl. Kursbeschreibungen bei der Projektagentur im Zeitraum vom 01. bis 20. März 2015 kein Windhundprinzip, aber Maßnahmen bitte mit Prioritäten versehen! 2. Fachliche Beratung und Auflistung der eingegangenen Interessenbekundungen durch die Projektagentur 3. Inhaltliche Prüfung durch das MSW mit fachlichen Förderempfehlung 4. Abschließende Prüfung durch das MAIS und Erstellung einer Förderliste 5. Einrichtungen werden per zur Antragstellung bei ihrer Bezirksregierung durch das MAIS aufgefordert 6. Zusendung der Zuwendungsbescheide direkt an die Einrichtung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung 12
13 6. Wichtige Hinweise Berücksichtigung finden nur Maßnahmen, die zwischen dem und dem beginnen Förderhöhe min gilt nur bei Antragstellung einer Maßnahme Jegliche Abweichungen/Änderungen der bewilligten Maßnahmen müssen umgehend an die zuständige BR gemeldet werden! Stornierung der Maßnahmen Durchführungszeitraum inhaltliche Änderung Änderung der Unterrichtsstunden alle wichtigen Vorlagen/Dokumente finden Sie auf folgender Internetseite 13
14 7.Termine Für die nächste Förderphase gelten folgende Fristen: Interessenbekundungsverfahren bis für Maßnahmen, die zwischen dem und dem beginnen und bis zum dauern sollen. 14
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15
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