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1 Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Höhere Fachprüfung für: Metallbauprojektleiter Metallbauprojektleiterin und Rahmenbedingungen und Richtlinien für die Durchführung von Modullernzielkontrollen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Informationen zum Erlangen des Diploms 3. eidgenössische Prüfung 4. Rahmenbedingungen und Richtlinien für die Durchführung von Modullernzielkontrollen 5. Modulbeschreibungen 6. Schlussbestimmungen 1. Einleitung 1.1 Zweck der Wegleitung Die vorliegende Wegleitung für die eidgenössische höhere Fachprüfung für Metallbauprojektleiter /innen versteht sich als Ergänzung zur Prüfungsordnung vom... Diese Wegleitung soll einerseits den Modulanbietern ergänzende Informationen zum Aufbau der Lehrgänge und zu den Stoffinhalten vermitteln, andererseits den Kandidierenden eine sorgfältige und zielbewusste Prüfungsvorbereitung ermöglichen. 1.2 Begriffsbestimmung a) Das Verfahren zur Erlangung des eidgenössischen Diploms steht unter Aufsicht des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT). b) Als Ausbildungsträger werden Institutionen bezeichnet, die Module anbieten und Modullernzielkontrollen durchführen. Die Ausbildungsträger und Module müssen bei der Schweizerischen Metall-Union akkreditiert sein. c) Die Durchführung der Modullernzielkontrollen ist in den Richtlinien zur Durchführung von Modullernzielkontrollen und Gleichwertigkeitsbeurteilungen geregelt Modularer Aufbau a) Das eidgenössische Diplom als Metallbauprojektleiter/innen kann von allen Personen erlangt werden die die Zulassungsbedingungen gemäss Prüfungsordnung Ziff. 3.3 Zulassung erfüllen und die Prüfung bestehen. b) Als Modulabschlüsse werden die erfolgreich bestandenen Modullernzielkontrollen bezeichnet. c) In bestimmten Fällen kann der Nachweis der erforderlichen Modulabschlüsse mittels einer Gleichwertigkeitsbeurteilung erbracht werden. WL HFP MPL deutsch korr.doc 1

2 1.4. Aufgabe der Wegleitung a) Diese Wegleitung präzisiert das Anforderungsprofil eines Metallbauprojektleiters sowie die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Prüfungsteilen gemäss Prüfungsordnung vom... b) Aufgrund dieser Angaben erstellt die QS-Kommission die Prüfungsaufgaben. Die Kandidierenden ersehen aus dieser Wegleitung, aus welchen Gebieten die Prüfungsaufgaben zusammengestellt werden können Anforderungsprofil für Metallbauprojektleiter Metallbauprojektleiter / Metallbauprojektleiterinnen mit eidgenössischem Diplom sind in der Lage, grosse Projekte in mittleren oder grossen Betrieben sowie ARGE s zu leiten. Ihr Aufgabengebiet umfasst unter anderem: Marketing, Akquisition und Kalkulation Kunden- und Lieferantenakquisition und betreuung Kontakte mit Kunden, Architekten und Bauleitung Erstellen von komplexen Offerten Nachkalkulationen Technik und Entwicklung Entwicklung kostengünstiger Konstruktionen Technische Führung von Projekten Konstruieren anspruchsvollen Produkten und Systemen Auftragsabwicklung von Standardsystemen Betriebsführung / Strategie / Recht Kenntnisse der einschlägigen nationalen und internationalen Gesetze, Normen und Vorschriften Volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse Evaluation neuer Verfahrens- und Fertigungstechniken Wirtschaftlichkeitsberechnungen Personalplanung, -rekrutierung und -führung 2. Informationen zum Erlangen des eidgenössischen Diploms 2.1 Erforderliche Modulabschlüsse Metallbaukonstrukteure/innen mit eidgenössischem Fachausweis: - Modul 02 Marketing + Akquisition II - Modul 04 Kalkulation II - Modul 07 Statik und Festigkeitslehre - Modul 09 Bauphysik II - Modul 15 Entwicklung, Planung Fassadenbau - Modul 17 Personalführung II - Modul 19 Projektmanagement II - Modul 20 Recht & Versicherung - Modul 22 Betriebsleitung II - Modul 23 Rechnungswesen I Metallbauwerkstatt- und Montageleiter mit eidgenössischem Fachausweis müssen zusätzlich die folgenden Nachweise erbringen : - Modul 08 Bauphysik I - Modul 12 Konstruieren III Metallbau - Modul 13 Konstruieren IV Fassadenbau oder - Modul 14 Konstruieren V Stahlbau WL HFP MPL deutsch korr.doc 2

3 Metallbauplaner/innen die die Berufsprüfung nach dem bisherigen Reglement vom 17. Mai 1996 absolviert haben, müssen zusätzlich die folgenden Nachweise erbringen: - Modul 01 Marketing + Akquisition I - Modul 18 Projektmanagement I Metallbauwerkstattleiter/innen die die Berufsprüfung nach dem bisherigen Reglement vom 17. Mai 1996 absolviert haben, müssen zusätzlich die folgenden Nachweise erbringen: - Modul 01 Marketing + Akquisition I - Modul 08 Bauphysik I - Modul 12 Konstruieren III Metallbau - Modul 13 Konstruieren IV Fassadenbau oder - Modul 14 Konstruieren V Stahlbau - Modul 18 Projektmanagement I 2.2 Nachweis Für die Abklärungen im Zusammenhang mit den Gleichwertigkeitsbeurteilungen und der geforderten Berufspraxis, steht die Geschäftsstelle der Schweizerischen Metall-Union SMU zur Verfügung. Anträge sind schriftlich zu formulieren und mit den entsprechenden vollständigen Unterlagen der SMU einzureichen. Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung bzw. Ablehnung wird durch die SMU innert 2 Monaten ausgestellt. 2.3 Berufliche Praxis Als Stichtag gilt das Datum des Anmeldschlusses zur eidgenössischen höheren Fachprüfung. 2.4 Administratives Prüfungsordnung, Wegleitung, Anmeldeformulare und unterlagen, der Leitfaden für die Erstellung von Diplomarbeiten sowie der Leitfaden für die Bewertungskriterien von Diplomarbeiten, können bei der Geschäftsstelle der SMU gegen Gebühr bezogen werden. Auf sind die Unterlagen kostenlos als Download verfügbar. Anmeldungen zur eidgenössischen höheren Fachprüfung sind an den Fachverband Metallbau der SMU zu richten. 2.5 Gebühren Die Prüfungsgebühr schliesst folgende Leistungen ein: - Eidgenössische Prüfung - Diplomkosten inkl. BBT-Registereintrag (ungenügenden Kandidaten wird dieser Betrag zurückerstattet) - Kandidierende, die nach Ziff. 4.2 der Prüfungsordnung fristgerecht zurücktreten oder aus entschuldbaren Gründen von der Abschlussprüfung zurücktreten, wird der einbezahlte Betrag unter Abzug der entstandenen Kosten (50% der Prüfungsgebühr) zurückerstattet. Beschwerden an das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT sind gebührenpflichtig. WL HFP MPL deutsch korr.doc 3

4 3. Eidgenössische Prüfung 3.1 Durchführung der eidgenössischen Prüfung Die Prüfungen werden jährlich durchgeführt, sofern nach der Ausschreibung mindestens 12 Kandidierende die Zulassungsbedingungen erfüllen. Sollten sich weniger als 12 Kandidierende anmelden, entscheidet die QS-Kommission über die Durchführung der Prüfung. Die Kandidierenden haben Anspruch, in einer der drei Amtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch geprüft zu werden. 3.2 Anmeldung Die schriftliche Anmeldung hat fristgerecht und unter Verwendung des offiziellen Anmeldeformulars inkl. den geforderten Dokumenten an den Fachverband Metallbau der SMU zu erfolgen. Die Anmeldung beinhaltet: - Nachweis der erforderlichen Berufspraxis - Kopien der für die Zulassung erforderlichen Ausweise und Arbeitszeugnisse gemäss Prüfungsordnung Ziff Kopien der Kompetenznachweise, bzw. Gleichwertigkeitsbescheinigungen Die Anmeldeunterlagen inkl. Beilagen bleiben bei den Prüfungsakten. 3.3 Terminübersicht Im Zusammenhang mit der eidgenössischen Prüfung gilt folgender Zeitraster: Aktivität Termin Verantwortlichkeit Ausschreibung der eidg. Prüfung 6 Monate vor der Prüfung QS-Kommission Schriftliche Eingabe zur Abklärung der Zulassung (Gleichwertigkeitsbeurteilung, Berufspraxis, etc.) Laufend, spätestens mit der Anmeldung Kandidat an QS-Kommission Schriftliche Anmeldung zur eidg. Prüfung / Themeneingabe Diplomarbeit Zulassungsentscheid Themenbestätigung Diplomarbeit 5 Monate vor Prüfungsbeginn Kandidat an QS-Kommission 4 Monate vor Prüfungsbeginn QS-Kommission an Kandidat Abgabe der Diplomarbeit 2 Monate nach Zulassungsentscheid Kandidat an QS-Kommission Prüfungsaufgebot 1 Monat vor Prüfungsbeginn QS-Kommission an Kandidat Durchführung der Prüfung QS-Kommission Mitteilung bestanden/nicht bestanden 1 Monat nach der Prüfung QS-Kommission WL HFP MPL deutsch korr.doc 4

5 3.4 Aufbau und Inhalt der eidgenössischen höheren Fachprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus einer Diplomarbeit die den Experten präsentiert wird und einer modulübergreifenden, schriftlichen Aufgabe. Prüfungsteil Prüfungsart Prüfungsdauer Gewichtung 1 Diplomarbeit (ausserhalb der Prüfungszeit) schriftlich Vorgängig erstellt 2-fach Präsentation / Befragung mündlich ca. 1 Std. 2 Markt und Mensch schriftlich ca. 4 Std. 1-fach 3 Konstruktion und Technik schriftlich ca. 4 Std. 1-fach 4 Unternehmen schriftlich ca. 4 Std. 1-fach Prüfungsteil 1, Diplomarbeit: Mittels einer Diplomarbeit beweisen die Kandidierenden ihre Fähigkeit, eine grössere Arbeit mit einem messbaren Nutzen für einen Metallbaubetrieb zu erarbeiten. In einer Präsentation stellen sie ihre Diplomarbeit vor und beantworten die Fragen der Prüfungsexperten (siehe Leitfaden Diplomarbeit). Die Bewertungskriterien der Diplomarbeit sind im Leitfaden Bewertungskriterien für Diplomarbeiten aufgeführt. Die Qualitätssicherungskommission QSK, bestimmt die Gewichtung der einzelnen Fachgebiete innerhalb der Diplomarbeit. Prüfungsteile 2-4, angewandte Aufgaben / Fallstudie: Die Kandidierenden setzen ihre Kenntnisse aller für den Metallbauprojektleiter relevanten Lern- und Kompetenzbereiche in modulübergreifenden Aufgaben ein. Die systematische Anwendung der arbeitsmethodischen Grundlagen und Mittel zur Bearbeitung komplexer Aufgaben für den Metallbauprojektleiter stehen im Vordergrund. Die Qualitätssicherungskommission QSK, bestimmt die Gewichtung der einzelnen Fachgebiete innerhalb der angewandten Aufgaben. Bedingung zum Bestehen der Höheren Fachprüfung: Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn a) die Gesamtnote den Notenwert 4,0 nicht unterschreitet; b) die Fachnote im Prüfungsteil 1 den Notenwert 4,0 nicht unterschreitet; c) in nicht mehr als einem der übrigen Prüfungsteile eine Note unter 4,0 liegt; d) keine Prüfungsteilnote unter 3,0 erteilt werden muss. 3.5 Hilfsmittel für die eidgenössische Prüfung Eine Auflistung der erlaubten Hilfsmittel ist unter als download verfügbar. WL HFP MPL deutsch korr.doc 5

6 4. Rahmenbedingungen und Richtlinien für die Durchführung von Modullernzielkontrollen Die Rahmenbedingungen und Richtlinien regeln den detaillierten Ablauf der von den Anbietern durchzuführenden Modullernzielkontrollen. Sie sind als Ergänzung zu der Vereinbarung sowie den Wegleitungen zu betrachten 4.1 Ausbildungsträger von Modulen a) Von der SMU anerkannte Ausbildungsträger können Module mit abschliessenden Modullernzielkontrollen durchführen. Eine Übersicht der von der SMU akkreditierten Modulanbieter kann bei der Geschäftsstelle der SMU bezogen werden; b) Die Ausbildungsträger haben die Aufsichtskompetenz der QS-Kommission vorbehaltslos anzuerkennen; c) Die Ausbildungsträger führen die Modullernzielkontrollen durch. Sie sind verantwortlich für die korrekte und weisungskonforme Durchführung der Modullernzielkontrollen. Ihnen obliegen insbesondere die folgenden Aufgaben und Kompetenzen; - Stellen die korrekte Ausbildung in den Modulen nach den Richtlinien des Trägerverbandes sicher; - Vollziehen die Richtlinien der QS-Kommission über die Durchführung der Modullernzielkontrollen, insbesondere bestimmen sie die Prüfungsorgane, organisieren und beaufsichtigen die Prüfungen, setzen Ort und Zeitpunkt der Prüfungen fest und erstellen die Prüfungsaufgaben; - Die Prüfungsaufgaben müssen mindestens 2 Monate vor dem Prüfungstermin der QS- Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden; - Entscheiden über die Zulassung zu Modullernzielkontrollen; - Entscheiden über die Abgabe der Modulausweise; - Behandeln erstinstanzlich die Einsprachen gegen Prüfungsentscheide über Modullernzielkontrollen; - Melden alle Termine der Modulausbildungseinheiten und die Termine der Lernzielkontrollen dem Sekretär der QS-Kommission; - Melden dem Sekretär der QS-Kommission sofort alle abgegebenen Modulausweise 4.2 Organisation und Durchführung a) Für die Durchführung der Modullernzielkontrollen gelten die Richtlinien der ModuQua und der SMU; b) Die Art und die Dauer der einzelnen Modullernzielkontrollen sind in den Modulidentifikationen aufgeführt; c) Die Modullernzielkontrollen finden in der Regel am Schluss der einzelnen Module statt. Sie nehmen in ihrer Ausgestaltung auf die im Modul formulierten Lernziele Rücksicht; d) Die Modullernzielkontrollen sind nicht öffentlich. Zutritt haben nur die Absolventen, die Prüfungsorgane sowie Mitglieder der QS-Kommission. 4.3 Ausschreibung und Anmeldung a) Eine Übersicht über die Daten der Modullernzielkontrollen der einzelnen Schulen muss in deren Sekretariat halbjährlich im Voraus aufliegen und dem Sekretär der QS-Kommission zugestellt werden; b) Die Anmeldung für eine Modullernzielkontrolle ist schriftlich mit dem offiziellen Anmeldeformular an den zuständigen Ausbildungsträger einzureichen. Das Formular kann beim Ausbildungsträger bezogen werden; c) Der Anmeldung für die Modullernzielkontrolle sind beizufügen: - Kopie der Identitätskarte oder Pass (einmal pro Schule) - Kopie des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (einmal pro Schule) WL HFP MPL deutsch korr.doc 6

7 4.4 Zulassungsbedingungen zu den Modullernzielkontrollen a) Zur Modullernzielkontrolle wird zugelassen, wer - Sich rechtzeitig und korrekt angemeldet hat; - Die entsprechenden Gebühren fristgerecht einbezahlt hat, sofern diese nicht bereits im Schulgeld inbegriffen sind; - Die vorgeschriebene Lernzeit der Module absolviert hat oder - auf einem anderen Weg die formulierten Lernziele des Moduls erreicht hat und sich der Modullernzielkontrolle stellen will; b) Die jeweiligen Ausbildungsträger entscheiden über die Zulassung zu den Modullernzielkontrollen; c) Für allfällige Fragen zur Gleichwertigkeit der verlangten Vorkenntnisse ist der Ausbildungsträger zuständig. Er meldet der QS-Kommission die erteilten Gleichwertigkeitsausweise und begründet diese. Sie können von der QS-Kommission mit einer schriftlichen Begründung abgelehnt werden. 4.5 Einreichung der Modullernzielkontrollen Jede Modullernzielkontrolle muss von der QS-Kommission geprüft und genehmigt werden. Dazu müssen die Anbieter die folgenden Unterlagen und Angaben der QS-Kommission 2 Monate vor dem Prüfungsdatum zustellen. Die MLZK dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Anbieter nicht veröffentlicht werden. - Prüfungsdatum und Prüfungsort - Detaillierter zeitlicher Ablauf der Prüfung - Kompletter Aufgabensatz inkl. Lösung und Notenschlüssel (in digitaler Form, CD oder via Mail) - Erlaubte Hilfsmittel - Komplette Kandidatenliste mit Adresse und Geburtsdatum - Bekanntgabe des Chefexperten (Examinator) - Liste der involvierten Experten - Datum und Ort der Prüfungskorrektur, resp. der Notengebung 4.6 Durchführung der Modullernzielkontrollen - Die Art und die Dauer der Modullernzielkontrollen sind in den Modulidentifikationen aufgeführt - Die Modullernzielkontrollen finden in der Regel am Schluss der einzelnen Module statt. - Sie nehmen in ihrer Ausgestaltung auf die in der Modulidentifikation formulierten Lernziele Rücksicht - Die an den Modullernzielkontrollen erreichten Resultate werden mit bestanden/nicht bestanden beurteilt - Die QS-Kommission kann die Modullernzielkontrollen vor Ort überwachen - Der QS-Kommission ist eine Teilnehmerliste mit den Angaben bestanden/nicht bestanden zuzustellen. Die Modullernzielkontrollen sind nicht öffentlich. Zutritt haben nur die Absolventen, die Experten sowie Mitglieder der QS-Kommission. 4.7 Leistungsbeurteilung a) Die an den Modullernzielkontrollen erbrachten Leistungen werden in einem Notenblatt zusammengefasst und mit bestanden/nicht bestanden beurteilt (Fremdbeurteilung); b) Die Modullernzielkontrolle gilt als bestanden, wenn in der Schlussnote mindestens die Note 4,0 erreicht wurde; c) Die Beurteilung (bestanden/nicht bestanden) wird von der QS-Kommission überwacht; 4.8 Ausweis Jeder Teilnehmer, der eine Modullernzielkontrolle bestanden hat, erhält einen Kompetenznachweis, mit den in den Modulidentifikationen aufgeführten Kompetenzen. Die Kompetenznachweise werden von der SMU gemäss den Teilnehmerlisten ausgestellt. WL HFP MPL deutsch korr.doc 7

8 4.9 Wiederholen der Modullernzielkontrollen a) nicht bestandene Modullernzielkontrollen können mehrfach wiederholt werden. b) Die Wiederholung richtet sich nach den Modullernzielen und inhalten, die zum Zeitpunkt der Wiederholung gültig sind. 5. Modulbeschreibungen 5.1 Vorbemerkungen Die Modullernzielkontrollen umfassen taxonomiestufengerechte Aufgaben, welche die Lernziele und Stoffinhalte prüfen. Die Kandidierenden müssen beweisen, dass sie das erworbene Wissen verarbeitet haben und selbständig die Zusammenhänge aufzeigen können. Es wird schriftlich und allenfalls ergänzend mündlich geprüft. 5.2 Modulübersicht Die Gültigkeit der einzelnen Module beträgt 6 Jahre. Die detaillierten Modulbeschreibungen mit den Modullernzielen sind bei den Anbietern sowie bei der SMU erhältlich Modul 01 Modul 02 Modul 03 Modul 04 Modul 05 Modul 06 Modul 07 Modul 08 Modul 09 Modul 10 Modul 11 Modul 12 Modul 13 Modul 14 Modul 15 Modul 16 Modul 17 Modul 18 Modul 19 Modul 20 Modul 21 Modul 22 Modul 23 Modul 24 Marketing + Akquisition I Marketing + Akquisition II Kalkulation I Kalkulation II Werkstofftechnologie und Verfahrenstechnik I Werkstofftechnologie und Verfahrenstechnik II Statik und Festigkeitslehre Bauphysik II Bauphysik II Konstruieren I Konstruieren II Konstruieren III Metallbau Konstruieren IV Fassadenbau Konstruieren V Stahlbau Entwicklung, Planung Fassadenbau Personalführung I Personalführung II Projektmanagement I Projektmanagement II Recht & Versicherung Betriebsleitung I Betriebsleitung II Rechnungswesen I Rechnungswesen II 6. Schlussbestimmungen 6.1 Bezugnahme auf die gültige Prüfungsordnung Diese Wegleitung basiert auf der gültigen Prüfungsordnung für Metallbauprojektleiter vom... Dezember Inkrafttreten / Gültigkeit Die vorliegende Wegleitung tritt mit der Genehmigung der Prüfungsordnung für Metallbauprojektleiter durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie in Kraft. WL HFP MPL deutsch korr.doc 8

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