Umweltbildung für Bayern

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1 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Jugendring (BJR) und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) Umweltbildung für Bayern Präambel Im Jahre 1992 haben sich 178 Staaten beim Umweltgipfel in Rio de Janeiro für einen Aktionsplan für das 21. Jahrhundert ausgesprochen. Diese Agenda 21 ist Grundlage für das 5. EU-Umweltaktionsprogramm, für den Agenda 21-Prozess in Deutschland sowie für eine Bayern-Agenda 21. Zur Umsetzung der Agenda 21 wurde der Arbeitskreis Bildung für nachhaltige Entwicklung gegründet, in welchem der BJR vertreten ist. StMUGV und BJR unterstützen die UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung, welche die Vereinten Nationen für die Jahre 2005 bis 2014 ausgerufen haben. Ziel dieser Dekade ist es, das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung in allen Bereichen der Bildung zu verankern. Die Dekade möchte allen Menschen Bildungschancen eröffnen, die es ihnen ermöglichen, sich Wissen und Werte anzueignen sowie Verhaltensweisen und Lebensstile zu

2 - 2 - erlernen, die für eine lebenswerte Zukunft und die Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft erforderlich sind. Bildung bzw. Umweltbildung gewinnt damit wieder einen hohen Stellenwert als Zukunftsthema. In der vorliegenden freiwilligen Vereinbarung zwischen dem StMUGV und dem BJR als Vertreter der Kinder und Jugendlichen in Bayern werden von beiden Partnern gegenseitig Leistungen zugesagt. Grundlage sind die Fördergrundsätze des StMUGV sowie die Satzung des BJR, in der es heißt: Aufgabe des Bayerischen Jugendrings auf allen Ebenen ist, sich für den Erhalt der natürlichen Umwelt einzusetzen, dazu beizutragen, dass junge Menschen lernen, umweltbewusst zu leben, und sie zu motivieren, jetzigen wie zukünftigen Schädigungen der Umwelt entgegenzuwirken. Der BJR realisiert seinen Satzungsauftrag in seiner landesweit tätigen Geschäftsstelle und in seinem landesweit tätigen Institut für Jugendarbeit, durch seine 7 Bezirksjugendringe, seine 96 Kreis- und Stadtjugendringe und vor allem durch seine ca. 500 Mitgliedsorganisationen, von denen 29 landesweit tätige Jugendverbände sind. Getragen wird diese Arbeit von über ehrenamtlich Engagierten in Bayern. Deren Leistungen in der Jugendarbeit hinsichtlich ihrer bewusstseinsbildenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Ökologie werden durch diese Vereinbarung vom StMUGV gewürdigt. Leistungszusagen 1. Der BJR wird in bewährter Weise weiterhin Projekte und Maßnahmen zur Umweltbildung anbieten; das StMUGV unterstützt und fördert dies nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel im Einzelplan 12 und der verfügbaren Mittel des Umweltfonds für Projekte und Maßnahmen sowie die Ausstattung von Trägern der Umweltbildung.

3 Die Mitgliedsverbände des BJR, die Jugendorganisation Bund Naturschutz, der Bund der Deutschen Katholischen Jugend und die Evangelische Jugend führen seit August 1995 das Freiwillige Ökologische Jahr durch. Das StMUGV unterstützt das Freiwillige Ökologische Jahr weiterhin nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel im Einzelpan 12 und bemüht sich zur Stärkung der Freiwilligendienste und des bürgerschaftlichen Engagements im Rahmen seiner Möglichkeiten um eine Ausweitung der Teilnehmerzahl, wobei alle finanzwirksamen Faktoren einschließlich des Verwaltungsaufwandes der Träger zu berücksichtigen sind. 3. Der BJR und das StMUGV teilen die Auffassung, dass Umweltbildung an Orten der Jugend stattfinden müsse, um das Thema Umwelt an die Jugend heranzuführen. Hierzu dienen die Jugendbildungsstätten, Einrichtungen der Jugendarbeit, in denen Umweltbildung für Jugendliche angeboten wird, sowie die Umweltstudienplätze in Jugendherbergen. Das StMUGV unterstützt diese Arbeit nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel durch die Förderung von Jugendbildungsstätten/-einrichtungen, soweit diese den Kriterien von Umweltstationen entsprechen, ansonsten über den Umweltfonds. 4. Der BJR und das StMUGV sehen in der Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule eine große Chance, Umweltbildung für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche zu realisieren. Hierzu sollen ökologische Erlebniswochen verstärkt angeboten werden. Darüber hinaus soll auch die Waldpädagogik Berücksichtigung finden und Kooperationen mit den Forstverwaltungen ermöglicht werden. Schulische und außerschulische Angebote sollten bei Kindern und Jugendlichen ein aufgeklärtes Verständnis für die Auswirkungen des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts auf die Umwelt wecken. Das StMUGV strebt hierbei eine gemeinsame Förderung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus an. 5. Kinder sind in besonderem Maße von der Bewahrung und nachhaltigen Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen abhängig. Soziale, ökologische,

4 - 4 - technische und wirtschaftliche Zusammenhänge und die Achtung vor der Schöpfung werden deshalb vom BJR in seiner Arbeit mit Kindern auch besonders berücksichtigt. Das StMUGV setzt sich hierzu u. a. für die praktische Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und insbesondere der ökologischen Kinderrechte ein, sorgt für kindgerechte Partizipationsstrukturen bei Maßnahmen mit langfristigen Auswirkungen und unterstützt bei der Festlegung von Grenzwerten die Forderung, diese an der spezifischen Empfindlichkeit von Kindern, falls erforderlich, auszurichten. 6. Der BJR und das StMUGV sehen in Mitwirkungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen beim Agenda 21-Prozess einen wichtigen Beitrag für den Prozess selbst sowie für die Herausbildung von Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt. Sie unterstützen deshalb weiterhin Vorhaben, welche junge Menschen stärker in die Agenda 21-Prozesse auf allen Ebenen einbeziehen sollen, z. B. durch kreative Arbeitsformen, inhaltliche Ausrichtung auf ihre Bedürfnisse oder Bildung von Untergruppen. Hierbei unterstützt das StMUGV den BJR, dieses Anliegen bei den kommunalen Spitzenverbänden einzubringen. 7. Jugendarbeit bietet Kindern und Jugendlichen auch den Zugang zu ökologisch interessanten, aber sensiblen Räumen im Rahmen von Umweltbildungsmaßnahmen an; der Zugang für Umwelt- und Erlebnispädagoginnen und Umwelt- und Erlebnispädagogen sowie erfahrene Jugendleiterinnen und Jugendleiter zu diesen Räumen wird im Rahmen des geltenden Rechts gewährleistet, sofern diese Personen über eine anerkannte fachliche ökologische und pädagogische Qualifikation (z.b. ZQ Erlebnispädagogik, ZQ Umweltbildung) durch die Fachverbände und Fortbildungseinrichtungen des BJR und über nachweisbare regionale fundierte Kenntnisse verfügen. Das StMUGV unterstützt die Schaffung geeigneter Bildungsangebote für Jugendleiterinnen und Jugendleiter bei der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL). Der BJR wirkt beratend mit und verweist in geeigneter Weise auf dieses Programmangebot. Die Naturschutzbehörden und andere Ämter werden

5 - 5 - gebeten, diese Jugendleiterinnen und Jugendleiter und ihre Jugendgruppen bestmöglich zu unterstützen. 8. Jugendarbeit beteiligt sich in ihren Einrichtungen am Konzept der Müllvermeidung und der Wertstofftrennung sowie an den örtlichen Recyclingverfahren. In der (auch jüngeren) Vergangenheit haben gerade Initiativen aus der Jugendarbeit die Sensibilisierung der gesamten Bevölkerung für die Problematik Abfall und Recycling deutlich erhöht. Diese Sensibilisierung will die Jugendarbeit auch weiterhin vorantreiben. Des Weiteren beteiligt sich die Jugendarbeit in ihren Einrichtungen an der Durchführung von ökologischen Betriebskonzepten und am regionalen Wirtschaften. 9. Der BJR und das StMUGV teilen die Auffassung, dass insbesondere Kinder und Jugendliche vor (neuen) Gesundheitsbelastungen und -gefahren zu schützen sind, die durch Umweltfaktoren bedingt sind. Dies geschieht durch Verminderung belastender Umweltfaktoren in Übereinstimmung mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung, wobei auch Maßnahmen der Verhältnis- und Verhaltensprävention zur Förderung eines gesundheitsorientierten Lebensstils einzuschließen sind (wie z.b. Bewegung und gesunde Ernährung oder Umgang mit Suchtmitteln). Das StMUGV setzt sich für eine Verbesserung des Informationsangebotes zum Verständnis der Zusammenhänge zwischen Umweltfaktoren und gesundheitlichen Auswirkungen sowie dafür ein, dass Wissenslücken durch Stärkung der Forschung, durch Behandlung aktueller Fragen auf dem Gebiet Umwelt und Gesundheit gefüllt werden. 10. Der BJR und das StMUGV sind sich einig, dass der Schutz des Klimas eine zentrale Aufgabe des 21. Jahrhunderts ist. Ausdrücklich aus Solidarität mit unseren Kindern und Jugendlichen sowie aus Verantwortung für den Schutz der uns anvertrauten Schöpfung ist ein nachhaltiger Klimaschutz unverzichtbar.

6 - 6 - Die Unterzeichnenden streben eine enge Zusammenarbeit für den Schutz des Klimas an und sehen in einem möglichen Beitritt des BJR zur Bayerischen Klimaallianz im Sommer 2008 eine geeignete Form der Kooperation um konkrete Leistungszusagen zu vereinbaren. 11. Mitgliedsorganisationen des BJR machen auf aus ihrer Sicht ökologische Fehlentwicklungen und -entscheidungen aufmerksam. Das StMUGV erkennt dies auch bei inhaltlichen Differenzen im Einzelfall als wichtigen demokratischen Beitrag zum politischen Engagement der Jugendlichen sowie als Einsatz für Umwelt und Natur an. In diesem Sinne vereinbaren die Unterzeichnenden, sich mindestens einmal jährlich in einem Gespräch auszutauschen. München, den 31. Januar 2008 Für den Bayerischen Jugendring Für das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Martina Kobriger Dr. Otmar Bernhard Präsidentin Staatsminister

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