Das Präventionsgesetz: was erwartet uns?
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- Klaudia Bretz
- vor 7 Jahren
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1 Das Präventionsgesetz: was erwartet uns? Wie steht es um die Umsetzung in Hamburg? Workshop 8. Juni 2016, Handelskammer Hamburg Kathrin Herbst, Leiterin vdek-landesvertretung Hamburg
2 Neuerungen durch das Präventionsgesetz (PrävG) 2 Landesrahmenvereinbarung konkret: Akteure, Inhalte und Umsetzung am Beispiel Hamburg
3 Strukturen auf Bundesebene Nationale Präventionskonferenz Nationale Präventionsstrategie Landesrahmenvereinbarung Beratende Funktion Mitglieder Stimmrecht Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Beratend Bund/Länder PKV Kommunale Spitzenverbände auf Bundesebene Bundesagentur für Arbeit Sozialpartner Präventionsforum Präventionsforum entwickelt/ schreibt fort vereinbart erstellt Vereinbarung bundeseinheitlicher, trägerübergreifender Rahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention Februar 2016 (Basis für Landesrahmenvereinbarungen) Präventionsbericht Dokumentation/Evaluation/ Empfehlungen alle 4 Jahre Umsetzung liefert Beteiligte auf Landesebene Landesverbände der Krankenkassen/Ersatzkassen Gesetzliche Rentenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Länder beratend BA, Länder (Arbeitsschutz), kommunale Spitzenverbände, relevante Einrichtungen auf Landesebene Vereinbarungen unter Berücksichtigung von: Bundesrahmenempfehlungen regionaler Erfordernisse Geschäftsstelle BZgA Informationen zur Erstellung des Präventionsberichts 3 Landesrahmenvereinbarung konkret: Akteure, Inhalte und Umsetzung am Beispiel Hamburg
4 Bundesrahmenempfehlungen sollen dazu beitragen, die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu stärken. zielen darauf ab Menschen mit sozial bedingt ungünstigeren Gesundheitschancen zu erreichen. sehen eine wechselseitige Information über Vorhaben und damit mehr Transparenz in den Lebenswelten und bedarfsbezogene Absprachen über eine Zusammenarbeit vor. sehen vor, dass die Beteiligten ihre lebensweltbezogenen Leistungen transparent machen. legen fest, dass die wechselseitige Information, Abstimmung und Zusammenarbeit der Beteiligten untereinander und mit weiteren Verantwortlichen in den Landesrahmenvereinbarungen zu regeln ist. 4 Landesrahmenvereinbarung konkret: Akteure, Inhalte und Umsetzung am Beispiel Hamburg
5 Aufruf zu mehr Koordinierung und Zusammenarbeit Urheber: FotolEdhar fotolia.com 5 Landesrahmenvereinbarung konkret: Akteure, Inhalte und Umsetzung am Beispiel Hamburg
6 Landesrahmenvereinbarung Hamburg 6 Landesrahmenvereinbarung konkret: Akteure, Inhalte und Umsetzung am Beispiel Hamburg
7 Maßgabe für die Landesrahmenvereinbarungen Basis: Gesetzlicher Auftrag zu Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten durch Zusammenarbeit und kassenübergreifende Leistungen ( 20a SGB V) sowie die Koordinierung von Leistungen zwischen den Beteiligten ( 20f Abs. 2, S. 2 SGB V) Umsetzung auf Landesebene: Landesrahmenvereinbarungen aller Sozialversicherungsträger und des Landes ( 20f Abs. 1 SGB V) unter Festlegung gemeinsam und einheitlich zu verfolgender Ziele und Handlungsfelder ( 20f Abs. 2, S. 1 SGB V) Berücksichtigung regionaler Erfordernisse ( 20f Abs. 2 SGB V) Problem Finanzierungsverpflichtung nur für GKV ( 20 Abs. 6 SGB V) erschwert Verhandlungen auf Landesebene Urheber: fotomek fotolia.com 7 Landesrahmenvereinbarung konkret: Akteure, Inhalte und Umsetzung am Beispiel Hamburg
8 Akteure zur Landesrahmenvereinbarung in Hamburg Gesetzlich Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Beratend Bundesagentur für Arbeit (BA) BGV - Bereich Arbeitsschutz Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV LV Nordwest) Gesetzliche Rentenversicherung (DRV) Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) Landesrahmenvereinbarung Freiwillig Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung (HAG) Beratend/Freiwillig Pakt für Prävention (PfP) 8 Landesrahmenvereinbarung konkret: Akteure, Inhalte und Umsetzung am Beispiel Hamburg
9 Überblick Ziele, Zielgruppen, Settings Ziele Gesund aufwachsen Gesund leben und arbeiten Gesund im Alter Zielgruppe Familien Kinder Jugendliche Studierende Kinder Kinder Jugendliche Studierende Erwerbstätige Arbeitslose Ehrenamtliche Bewohner stat. Einrichtungen Personen nach der Erwerbsphase Setting Kommune Kita Schule, Berufs-/ Hochschule Kommune Betrieb Vereine Stationäre Pflegeeinrichtungen Kommune SV-Träger GKV GKV GUV GKV GUV GKV GUV GKV GUV GRV GUV SPV GKV Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 9 Landesrahmenvereinbarung konkret: Akteure, Inhalte und Umsetzung am Beispiel Hamburg
10 Leitlinien und Strukturen für die Landesrahmenvereinbarung in Hamburg Leitlinien/Grundsätze Strukturen Präventionsketten über Lebensspanne Stärkung bewährter Strukturen/Abläufe Fokussierung auf sozial Benachteiligte und besonders belastete Beschäftigte Stärkung der partizipativen Arbeitsweise Pakt für Prävention als beratendes Gremium Gremium zur Umsetzung und Steuerung der Landesrahmenvereinbarung Kooperationsvereinbarungen für Lebenswelten Weiterführen HAG-Projektfördertopf Herstellen von Transparenz koordiniertes Vorgehen/Vernetzung Fortsetzung eigener Aktivitäten der Unterzeichner bei gleichzeitiger Abstimmung und Koordinierung Orientierung an Ergebnissen der Gesundheitsberichterstattung und den Zielen des Paktes für Prävention 10 Landesrahmenvereinbarung konkret: Akteure, Inhalte und Umsetzung am Beispiel Hamburg
11 BGF in der Landesrahmenvereinbarung Regelung zu BGF-Koordinierungsstellen leichterer Zugang von Unternehmen zu BGF-Maßnahmen durch Förderung der Kooperation mit Unternehmensorganisationen Aktuell: Abstimmung des Wortlautes auf Bundesebene für entsprechenden in LRV Die Muster-Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung auf Landesebene wird mit der Kooperationsvereinbarung Bund abgeglichen Danach Abstimmung auf Landesebene 11 Landesrahmenvereinbarung konkret: Akteure, Inhalte und Umsetzung am Beispiel Hamburg
12 Aktueller Stand LRV Hamburg 12 Landesrahmenvereinbarung konkret: Akteure, Inhalte und Umsetzung am Beispiel Hamburg
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kathrin Herbst Leiterin Landesvertretung Hamburg Tel.: 040 / , Fax: 040 / , Kathrin.Herbst@vdek.com
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