Workshop 4: Medizin trifft Recht Sozialrechtliche Verankerung der DNQP-Expertenstandards
|
|
- Erna Clara Klein
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Workshop 4: Medizin trifft Recht Sozialrechtliche Verankerung der DNQP-Expertenstandards Jan Richter, Qualitätssicherungskonferenz
2 Agenda -Sozialgesetzbuch I bis XII - Qualitätssicherung im Sozialrecht -DNQP Expertenstandards -Pflege-Expertenstandards: Verankerung im SGB V? -Fazit Seite 2
3 Sozialgesetzbuch SGB I SGB II SGB III SGB IV SGB V SGB VI SGB VII SGB VIII SGB IX SGB X SGB XI SGB XII Allgemeiner Teil Grundsicherung für Arbeitssuchende Arbeitsförderung Gemeinsame Vorschriften Krankenversicherung Rentenversicherung Unfallversicherung Kinder- und Jugendhilfe Rehabilitation Verwaltungsverfahren Pflegeversicherung Sozialhilfe Seite 3
4 Seite 4
5 Qualitätssicherung im Sozialrecht (SGB XI) 11. Kapitel: Qualitätssicherung 112 Qualitätsverantwortung (1) Die Träger der Pflegeeinrichtungen bleiben, unbeschadet des Sicherstellungsauftrags der Pflegekassen ( 69), für die Qualität der Leistungen ihrer Einrichtungen einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität verantwortlich. Maßstäbe für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Pflegeeinrichtung und die Qualität ihrer Leistungen sind die für sie verbindlichen Anforderungen in den Vereinbarungen nach 113 sowie die vereinbarten Leistungs- und Qualitätsmerkmale ( 84 Abs. 5). (2) Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie ein Qualitätsmanagement nach Maßgabe der Vereinbarungen nach 113 durchzuführen, Expertenstandards nach 113a anzuwenden sowie bei Qualitätsprüfungen nach 114 mitzuwirken. Seite 5
6 Qualitätssicherung im Sozialrecht (SGB VII) Drittes Kapitel: Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls 26 Grundsatz (1) Versicherte haben nach Maßgabe der folgenden Vorschriften und unter Beachtung des Neunten Buches Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, auf ergänzende Leistungen, auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sowie auf Geldleistungen. [ ] (4) Qualität und Wirksamkeit der Leistungen zur Heilbehandlung und Teilhabe haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. Sie werden als Dienst- und Sachleistungen zur Verfügung gestellt, soweit dieses oder das Neunte Buch keine Abweichungen vorsehen. [ ] Seite 6
7 Qualitätssicherung im Sozialrecht (SGB IX) Kapitel 2: Ausführung von Leistungen zur Teilhabe 20 Qualitätssicherung [ ] (2) Die Erbringer von Leistungen stellen ein Qualitätsmanagement sicher, das durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Versorgung gewährleistet und kontinuierlich verbessert. Stationäre Rehabilitationseinrichtungen haben sich an dem Zertifizierungsverfahren nach Absatz 2a zu beteiligen. (2a) Die Spitzenverbände der Rehabilitationsträger nach 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 bis 5 vereinbaren im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement nach Absatz 2 Satz 1 sowie ein einheitliches, unabhängiges Zertifizierungsverfahren, mit dem die erfolgreiche Umsetzung des Qualitätsmanagements in regelmäßigen Abständen nachgewiesen wird. Seite 7
8 Qualitätssicherung im Sozialrecht (SGB V) Neunter Abschnitt: Sicherung der Qualität der Leistungserbringung 135a Verpflichtung zur Qualitätssicherung (1) Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. (2) Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen und Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach 111a besteht, sind nach Maßgabe der 137 und 137d verpflichtet, 1. sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern und 2. einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren und zugelassene Krankenhäuser haben der Institution nach 137a Abs. 1 die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach 137a Abs. 2 Nr. 2 und 3 erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Seite 8
9 Grundsätze der medizinischen Leistungserbringung SGB V: Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. SGB VII: Qualität und Wirksamkeit der Leistungen zur Heilbehandlung und Teilhabe haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. SGB IX: Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. SGB XI: Maßstäbe für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Pflegeeinrichtung und die Qualität ihrer Leistungen sind die für sie verbindlichen Anforderungen in den Vereinbarungen nach 113 [ ] Seite 9
10 Grundsätze der pflegerischen Leistungserbringung 113a: Die Vertragsparteien nach 113 stellen die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege sicher. Expertenstandards tragen für ihren Themenbereich zur Konkretisierung des allgemein anerkannten Standes der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse bei : PfWG: Expertenstandards künftig für alle Pflegeheime und Pflegedienste unmittelbar verbindlich - Instrumente, die entscheidend zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege beitragen - Berücksichtigen pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und pflegepraktische Erfahrungen gleichermaßen - beschreiben detailliert, was von stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten zu tun ist, um bestimmten Gefahren entgegenzuwirken Verfahrensordnung (aktueller Stand: ): - Wahl der Themenschwerpunke, - Entwicklung bzw. Aktualisierung, - Durchführung einer Fachkonferenz und Jan - modellhaften Richter, Qualitätssicherungskonferenz Implementierung Seite 10
11 DNQP-Expertenstandards gesetzliche Anforderungen an die Verfahrensordnung anerkannte methodische Grundlage insbesondere wiss. Fundierung und Unabhängigkeit Festlegung der Schrittfolge in Bezug auf die - Entwicklung - fachliche Abstimmung - Praxiserprobung - modellhafte Umsetzung - Transparenz des Verfahrens Die Vertreter von Pflegeanbietern sowie Pflegekassen und Sozialhilfeträgern haben gemeinsam vereinbart, dass zunächst die seit dem Jahr 2000 durch das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) entwickelten sieben Expertenstandards aktualisiert werden sollen. In einem zweiten Schritt werden weitere Expertenstandards zu wichtigen Themen in der Pflege neu entwickelt. Entsprechende Forschungs- und Entwicklungsaufträge dafür werden ausgeschrieben. Seite 11
12 Aktualisierung - Dekubitusprophylaxe (2000, 1. Aktualisierung 2002, 2. Aktualisierung 2010) - Entlassungsmanagement (2004, 1. Aktualisierung 2009) - Schmerzmanagement bei akuten oder tumorbedingten Schmerzen (2005) - Sturzprophylaxe (2006) - Förderung der Harnkontinenz (2007) - Pflege von Menschen mit chronischen Wunden (2009) - Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung (2010) Seite 12
13 und im SGB V? Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Stand der Wissenschaft: Evidenz, Epidemiologie, ärztliche Leitlinien Qualität: gesetzlich normiert Aber BGH, Beschl. v VI ZR 57/07 (Vorinstanzen: OLG Düsseldorf, Urt. v I-8 U 116/05; LG Düsseldorf, Urt. v O 260/04): 1. Leitlinien ärztlicher Fachgesellschaften oder Verbänden können im Gegensatz zu den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht unbesehen mit dem zur Beurteilung eines Behandlungsfehlers gebotenen medizinischen Standard gleichgesetzt werden. 2. Leitlinien können auch kein Sachverständigengutachten ersetzen und nicht ohne Weiteres als Maßstab für den Standard übernommen werden. 3. Letztlich obliege die Feststellung des medizinischen Standards der Würdigung des sachverständig beratenen Richters. Seite 13
14 Fazit Forderung nach verbindlichen Leitlinien und Standards bestehen seit 1999 (72. GMK 1999/ 76. GMK 2006) Verbindlichkeit im SGB V noch nicht gegeben (G-BA- Regelungen gem. 92 SGB V) Verpflichtung im SGB XI für pflegerische Expertenstandards gegeben (analoge Anwendung im SGB V?) Zertifizierungspflicht im SGB IX (Vereinbarung zum QM zwischen den Spitzenverbänden der Reha) Seite 14
15 Vielen Dank. Fragen? Dipl.-Pflege- u. Gesundheitswiss. Jan Richter Leiter Stabstelle Qualitätsmanagement Berufsgenossenschaftliche Kliniken Bergmannstrost Merseburger Straße Halle (Saale) Seite 15
Standards im Qualitätsmanagement
Standards im Qualitätsmanagement Nicht: Mindesanforderungen DNQP: Expertenstandards in der Pflege Welt der Normung, z.b. DIN = Deutsche Industrie Norm, EN = Europäischer Standard oder ISO = International
MehrZentrale Beschwerdestelle Für hilfe- und pflegebedürftige Menschen Return-Reclamation-Management
1 Zentrale Beschwerdestelle Für hilfe- und pflegebedürftige Menschen Return-Reclamation-Management In jedem Hinweis, jeder Beschwerde steckt die Möglichkeit zur Verbesserung! RRM Return-Reclamation-Management,
MehrForum Neue Wege für die Pflege Alternative in der Messung von Ergebnisqualität. Rechtlicher Rahmen der Qualitätssicherung
Forum Neue Wege für die Pflege Alternative in der Messung von Ergebnisqualität 15. Januar 2014 Hannover Rechtlicher Rahmen der Qualitätssicherung Jörg Addicks Fachanwalt für Sozialrecht Ausgangslage: Die
MehrBundesarbeitsgemeinschaft der medizinischberuflichen Rehabilitationseinrichtungen. Fachtagung und Mitgliederversammlung
Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinischberuflichen Rehabilitationseinrichtungen Fachtagung und Mitgliederversammlung 26./27. November 2007 Hessisch-Oldendorf AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
MehrSeminarüberblick Expertenstandards leicht verständlich (9 Stück)
Seminarüberblick Expertenstandards leicht verständlich (9 Stück) 1. EXP 01 - Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen - 1. Aktualisierung 2011 8 Unterrichtseinheiten Expertenstandards sind
MehrMethoden der evidenzbasierten Medizin und des Qualitätsmanagements im Kontext der Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses
Methoden der evidenzbasierten Medizin und des Qualitätsmanagements im Kontext der Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses Dr. Barbara Pietsch Gemeinsamer Bundesausschuss, Fachberatung Medizin 8. Jahrestagung
MehrWas ist wirklich wichtig für die Qualitätssicherung der Pflege?
Was ist wirklich wichtig für die Qualitätssicherung der Pflege? Bund-Land-Treffen Dekubitusprophylaxe Berlin, 08.03.2012 Übersicht Betrachtungsweisen zur Pflegequalität Expertenstandards und andere Qualitätsinstrumente
MehrQualitätssicherung in der Pflege
Deutsches Pflege Forum FHTW Berlin am 06. Dezember 2006 Qualitätssicherung in der Pflege Paul-Jürgen Schiffer Abteilungsleiter im VdAK/AEV in Siegburg Qualitätssicherung in der Pflege 1. Grundsätze und
Mehr5.2.3 Normen der Qualitätssicherung
5.2.3 Normen der Gesetzliche Grundlage für die in der GKV bildet das So-zialgesetzbuch (SGB V). Daneben hat der Vertragsarzt noch weitere Gesetze bzw. Verordnungen zu beachten, die insbesondere Strukturqualitätsfragen
MehrDr. Elke Mohr Ärztin für Chirurgie/Sozialmedizin
Dr. Elke Mohr Ärztin für Chirurgie/Sozialmedizin 1 Die MDK-Prüfrichtlinie und ihre Auswirkung für die Träger von ambulanten und stationären Einrichtungen - 3.Fachtagung Kompetenzzentrum Pflege des Bundesverbandes
MehrExpertenstandards Wirksam? Verbindlich? Prof. Dr. Andreas Büscher 21. Netzwerk-Workshop des DNQP Osnabrück,
Expertenstandards Wirksam? Verbindlich? Prof. Dr. Andreas Büscher 21. Netzwerk-Workshop des DNQP Osnabrück, 21.03.2019 1 Hintergrund Fragen zur Verbindlichkeit von Expertenstandards Kritik an fehlenden
MehrDie Nationalen Expertenstandards Von der Idee bis zur Einführung. Ute Braun. Fachtagung Gliederung
Die Nationalen Expertenstandards Von der Idee bis zur Einführung Ute Braun Fachtagung 14.6.2007 1 Gliederung Entstehung / Gesundheitspolitische Grundlage Definition Funktion Themen Methodisches Vorgehen
MehrBernd Petri Geschäftsführer Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Frankfurt am Main
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Frankfurt am Main 13. Mai 2009 1 Ringvorlesung Rehabilitation Zertifizierung gemäß 20 SGB IX am 13. Mai 2009 Martin-Luther-Universität, Halle-Wittenberg
MehrBernd Petri Geschäftsführer Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Frankfurt am Main
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Frankfurt am Main 12. November 2009 (www.bar-frankfurt.de) 1 Tagung: Qualitätssicherung und -management in der medizinischen Reha Qualitätsorientierte
MehrQualitätsmanagement in Krankenhäusern - Hauptziele, Chancen und Risiken verschiedener Zertifizierungsverfahren
Medizin Tim Guderjahn Qualitätsmanagement in Krankenhäusern - Hauptziele, Chancen und Risiken verschiedener Zertifizierungsverfahren Studienarbeit Gesundheitsökonomie für Mediziner Fachhochschule Riedlingen
MehrDie Guten ins Töpfchen... Pflegequalität bestimmen, sichern und umsetzen
Kongress Pflege 2015 30.01.2015 Qualität bestimmen Die Guten ins Töpfchen... Pflegequalität bestimmen, sichern und umsetzen Prof. Dr. Andreas Büscher Übersicht Perspektiven zur Qualität Expertenstandards
MehrUmsetzung nationaler Expertenstandards, ein Thema für die Intensivpflege?
Umsetzung nationaler Expertenstandards, ein Thema für die Intensivpflege? DIVI Leipzig 2015 Tobias Wittler Marienhospital Osnabrück Opa wie war s im Krankenhaus Jau, Essen war gut und die Pflege war nett
MehrRichtlinien. des GKV-Spitzenverbandes. zur Zusammenarbeit der Pflegekassen. mit anderen unabhängigen Gutachtern
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Zusammenarbeit der Pflegekassen mit anderen unabhängigen Gutachtern (Unabhängige Gutachter-Richtlinien UGu-RiLi) nach 53b SGB XI vom 06.05.2013 geändert durch Beschluss
MehrFachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen
Fachliche Weisungen Reha/SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen (1) Die Rehabilitationsträger
MehrMedizinische Versorgungszentren (MVZ)
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische
MehrQS-Reha als Instrument der qualitätsorientierten
QS-Reha als Instrument der qualitätsorientierten Vergütung Oliver Blatt Leiter der Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e. V. IQMG-Tagung am 12. November 2009 Rahmenbedingungen der Qualitätssicherung
MehrNationale Expertenstandards der Pflege. im Klinischen Pfad
Nationale Expertenstandards der Pflege Pflegerische Basiselemente im Klinischen Pfad 1 -Silja Tuschy (Diplompflegewirtin (FH) - Prozessmanagement e.v. Themen - Definition Klinischer Pfad - übliche pflegerische
MehrQS Dekubitusprophylaxe: Schikane oder Chance? Wolf-Rüdiger Klare Stuttgart, 25. November 2015
QS Dekubitusprophylaxe: Schikane oder Chance? Wolf-Rüdiger Klare Stuttgart, 25. November 2015 Dr. med. Wolf-Rüdiger Klare Internist/Diabetologe Chefarzt Klinik für Innere Medizin und Klinikum Radolfzell
MehrGKV-Spitzenverband 1. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene
Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 8 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen nach 114 Abs. 1 SGB XI von ambulanten Pflegediensten -Pflege-Transparenzvereinbarung
MehrAktuelle Strategien der Krankenkassen im Qualitätsmanagement der Rehabilitation
Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft medizinisch-berufliche Rehabilitation (Phase 2) "Qualitätsmanagement in der medizinisch-beruflichen Rehabilitation" am 28. April 2008 Aktuelle Strategien der Krankenkassen
MehrDas Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept?
Gesellschaft für Sozialen Fortschritt Deutsches Zentrum für Altersfragen Berlin, 6. Mai 2009 Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept? Hochschule Neubrandenburg I.
MehrRichtlinien. der Spitzenverbände der Pflegekassen. zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung
Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung vom 23.09.2004 1 Der AOK-Bundesverband, der Bundesverband
MehrDas Leistungserbringungsrecht des SGB IX
Das Leistungserbringungsrecht des SGB IX Rechtlicher Rahmen für Verträge zwischen Diensten und Einrichtungen und Rehabilitationsträgern ( 21 SGB IX) PD Dr. jur. Felix Welti Dipl.-Verwaltungswirt Harry
MehrDas persönliche Budget. Wir machen s einfach
Das persönliche Budget Wir machen s einfach Carsten Trimpop und Kerstin Steinfurth Mainz Folie 1 Worum geht es beim Persönlichen Budget? Selbstbestimmung, Teilhabe, Gleichstellung in allen Lebensbereichen
MehrVerhältnis von Pflege und Eingliederungshilfe aus rechtlicher Sicht. Dr. Edna Rasch
Verhältnis von Pflege und Eingliederungshilfe aus rechtlicher Sicht Dr. Edna Rasch Übersicht 1. Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung (SGB XI) 2. Verhältnis von Eingliederungshilfe
MehrEselsbrücke SGB. 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer
Eselsbrücke SGB 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer SGB I Hilfe in der Not Aufklärung, Beratung, Auskunft, Antrag Was gibt es? Wer ist zuständig? Vorschuss, Vorläufige
MehrPflegequalität im Krankenhaus mehr als Dekubitusprophylaxe
Pflegequalität im Krankenhaus mehr als Dekubitusprophylaxe Bund-Land-Konferenz Dekubitusprophylaxe Berlin, 20.01.2015 Übersicht Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen Rolle der Pflege im Krankenhaus
MehrExpertenstandards Als Rezepte untauglich Was sollen wir dann damit?
Fachtagung 2014 Mobilitätsförderung aktuell Universität Witten/Herdecke und DBfK Witten, 09.09.2014 Expertenstandards Als Rezepte untauglich Was sollen wir dann damit? Prof. Dr. Andreas Büscher Was sind
MehrState of the art Expertenstandards aktueller Stand
State of the art Expertenstandards aktueller Stand Inhalt 1. Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) 2. Expertenstandards als Instrumente der internen Qualitätsentwicklung 3.
Mehr(2) Gemäß 75 Abs. 3 SGB XI werden folgende Personalrichtwerte für Pflege und Betreuung in Form folgender Bandbreiten vereinbart:
Änderung des Rahmenvertrages über die vollstationäre pflegerische Versorgung gem. 75 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 10.07.1997 Fassung vom 06.12.2003 Abschnitt III Maßstäbe und Grundsätze
MehrHerzlich willkommen zur Schulung!
Herzlich willkommen zur Schulung! Thema: Dauer: Ziel: Qualitätsprüfung durch den MDK ca. 45 Minuten Vermittlung der Grundlagen und Konsequenzen einer Qualitätsprüfung durch den MDK Inhalt: 1 Hintergrund
MehrAuswirkungen der Pflegestärkungsgesetze auf die Selbstverwaltung
Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze auf die Selbstverwaltung AWO Bundesverband e.v. Claus Bölicke, Leiter der Abt. Gesundheit, Alter, Behinderung Aufgaben der Selbstverwaltung früher Gemeinsame Grundsätze
MehrExpertenstandards aktuell Umsetzung im Akutkrankenhaus
Expertenstandards aktuell Umsetzung im Akutkrankenhaus Dipl.-Kfm. Matthias Witt, 11. Gesundheitspflege-Kongress, 15. und 16. November 2013, Radison Blue Hotel Hamburg Seite 1 Dipl.-Kfm. Matthias Witt,
MehrTeam boq Schmerzmanagement bei akuten Schmerzen
2. überarbeitete Auflage Team boq Schmerzmanagement bei akuten Schmerzen EXPERTENSTANDARD KONKRET BD. 2 Altenpflege Vorsprung durch Wissen Expertenstandard Konkret Bd.2 überarbeitete Version boq (Hrsg.)
MehrArtikel 5: Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch. A) Beteiligung der PKV an den Prüfungen der Pflegequalität nach den 114 ff.
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Referentenentwurf der Bundesregierung Gesetz zur Verbesserung der Krankenhaushygiene und zur Änderung weiterer Gesetze
MehrQualität aus Sicht der Ärztekammer
Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer Nordrhein Qualität aus Sicht der Ärztekammer Danke BDI-Symposium Anspruch und Wirklichkeit der QS im Krankenhaus, Düsseldorf 14.11.2014
MehrVorwort A Einfiihrung: Uberblickfiberdie Reform der Pflegeversicherung
Vorwort A Einfiihrung: Uberblickfiberdie Reform der Pflegeversicherung 1 B Anderungen fur Pflegebediirftige und deren Angehorige. 5 I Starkung der ambulanten Versorgung nach personlichem Bedarf 5 II Individualanspruch
MehrGesamtversorgungsvertrag. nach 72 Abs. 2 SGB XI
Gesamtversorgungsvertrag nach 72 Abs. 2 SGB XI zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und AOK Baden-Württemberg, den Ersatzkassen BARMER GEK Techniker Krankenkasse
MehrBund-Land-Konferenz Dekubitusprophylaxe 2018
Bund-Land-Konferenz Dekubitusprophylaxe 2018 Aufgaben und Perspektiven des Qualitätsausschusses Pflege Referentin: Annette Scholz, Leiterin der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege 20. März 2018 1
MehrAbschlussveranstaltung zum Projekt Sicherung der Strukturqualität in der geriatrischen Rehabilitation
Abschlussveranstaltung zum Projekt Sicherung der Strukturqualität in der geriatrischen Rehabilitation Qualitätssicherung in der geriatrischen Rehabilitation Was sind die nächsten Schritte? Berlin, 20.09.2011
MehrVersorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege)
Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart, den Ersatzkassen BARMER
MehrLeistungsansprüche von Versicherten zur Versorgung von schwerst Pflegebedürftigen nach SGB V und SGB IX. Gerriet Schröder AOK Sachsen-Anhalt
Leistungsansprüche von Versicherten zur Versorgung von schwerst Pflegebedürftigen nach SGB V und SGB IX Zur Abgrenzung von SGB V und SGB IX 2 Die sozialen Rechte im Sozialgesetzbuch (SGB) Die Teile des
MehrBindungswirkung von Leitlinien und ihre haftungsrechtliche Bedeutung
Bindungswirkung von Leitlinien und ihre haftungsrechtliche Bedeutung 3. Saarländischer Medizinrechtstag 17.09.2016 Rechtsanwalt Sven Lichtschlag-Traut Fachanwalt für Medizinrecht Kanzlei Heimes & Müller
MehrDeutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.v. Symposium am Rechtliche Regelungen der Qualitätssicherung im Vergleich ambulant/stationär
Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.v. Symposium am 25.04.2013 Rechtliche Regelungen der Qualitätssicherung im Vergleich ambulant/stationär Dr. Bernhard Egger Leiter der Abteilung Medizin, GKV-Spitzenverband
MehrTranslationale Zentren
Translationale Zentren Dr. Johannes Bruns Generalsekretär Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Berlin Translationale Medizin Der Begriff Translationale Medizin (TM) umfasst die interdisziplinären Aktivitäten,
MehrSchulungseinheit Nr. 6: Qualitätsprüfung durch den MDK
Schulungseinheit Nr. 6: Qualitätsprüfung durch den MDK Schulungsziel Zielgruppe Zeitrahmen Schulungsinhalt Dokumente Vermittlung der Grundlagen und Konsequenzen einer Qualitätsprüfung durch den MDK Pflegefachkräfte,
MehrLeistungsbereich: Platzzahl:
Anlage 1: Leistungs- und Qualitätsmerkmale: 1. Allgemeine Angaben Einrichtung: Institutionskennzeichen: Telefon: Telefax: E-Mail: Homepage: Träger: Telefon: Telefax: E-Mail: Homepage: Status: O Privatgewerblich
MehrKeynote: Sektorenübergreifende Versorgung vor Ort
Keynote: Sektorenübergreifende Versorgung vor Ort Vortrag im Forum VI: Sektorenübergreifende Versorgung vor Ort auf dem auf dem 2. Zukunftskongress Soziale Infrastrukturen, 6. Juni 2018, Berlin Inhalt:
MehrInhaltsverzeichnis VII
Vorwort... V A Einführung: Überblick über die Reform der Pflegeversicherung... 1 B Änderungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. 5 I Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichembedarf...
MehrEntwicklung der Pflegequalität in den vom MDK geprüften stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
Sächsischer Landtag - under isch Pflege Entwicklung der Pflegequalität in den vom MDK geprüften stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen Sächsischer Landtag under isch Pflege 29.11.2012 Kerstin Vogt
MehrUmsetzungsanforderungen der Transparenzkriterien in Hinblick auf Expertenstandards zu den Themen Mangelernährung und Dekubitus
Veranstaltung Qualitätserhebung zu Mangelernährung und Dekubitus in Altenpflegeheimen eine europäische Studie 13.10.2010 in Witten/Herdecke Umsetzungsanforderungen der Transparenzkriterien in Hinblick
MehrVersorgungsvertrag Kurzzeitpflege 725GB XI
Versorgungsvertrag Kurzzeitpflege 725GB XI (Träger der Einrichtung) und AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse - BKK-Landesverband NORD IKK-Landesverband Nord Knappschaft Landwirtschaftliche Krankenkasse
MehrDas neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen?
Das neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen? Reform des SGB IX Dr. Harry Fuchs Düsseldorf Ziel der Reform: Reform des SGB IX Gestaltung
MehrVersorgungsvertrag für ambulante Pflege nach 72 SGB XI im Freistaat Thüringen
Versorgungsvertrag für ambulante Pflege nach 72 SGB XI im Freistaat Thüringen zwischen Träger - einerseits - und den Landesverbänden der Pflegekassen AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
MehrPersönliches Budget. Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember S. Höhn und S. Gärtner 5. Semester MIG - VWL - 1. Dezember 2008
Persönliches Budget Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember 2008 Persönliches Budget Was ist ein persönliches Budget? Das Persönliche Budget ist ein Geldbetrag. Leistungsempfänger können von den Rehabilitationsträgern
MehrVersorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI. für Leistungen der Tagespflege
Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI für Leistungen der Tagespflege zwischen der teilstationären Pflegeeinrichtung (nachstehend Pflegeeinrichtung genannt) in Trägerschaft von Tagespflegeeinrichtung Straße
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Walter-Kolb-Straße 9-11, 60594 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 E-Mail: info@bar-frankfurt.de Internet: http://www.bar-frankfurt.de
Mehrzwischen sowie den Ersatzkassen
Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg zur teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) vom 25.09.1997 zwischen der AOK Rheinland/Hamburg
MehrSGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen mit Behindertengleichstellungsgesetz, Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung, Werkstättenverordnung, Versorgungsmedizinverordnung,
MehrFachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 9 SGB IX Vorrangige Prüfung von Leistungen zur Teilhabe
Fachliche Weisungen Reha Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 9 SGB IX Vorrangige Prüfung von Leistungen zur Teilhabe Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 9 SGB IX Vorrangige Prüfung von Leistungen
MehrDVfR-Fachtagung. Medizinische Rehabilitation und Teilhabeförderung älterer Menschen Erfordernisse und Erwartungen
DVfR-Fachtagung Geraitrische Rehabilitation Versorgung bedarfsgerecht gesatlten 10.04.2018 Medizinische Rehabilitation und Teilhabeförderung älterer Menschen Erfordernisse und Erwartungen Jens Kaffenberger
MehrMaßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach 113 SGB XI
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach 113 SGB XI Felicitas Lindner Referentin BWKG 0 Allgemeines Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
MehrZusammentreffen von Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliederungshilfe, 13 Abs. 4 SGB XI
Zusammentreffen von Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliederungshilfe, 13 Abs. 4 SGB XI PSG I, II, III: Wie geht es der Pflege? 5. Juli 2017, Pentahotel Berlin Köpenick Ulrike Bode,
MehrExpertenstandards in der Pflege
Expertenstandards in der Pflege 11. Gesundheitspflegekongress Hamburg, 16.11.2013 Ronald Richter ronald.richter@richter-rae.de 1 Zur Person: Ronald Richter, Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Vorsitzender
MehrPersönliches Budget - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung -
Persönliches Budget - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung - Folie 1 1. Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget 17 SGB IX Gesetzestext
MehrVereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene
Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger
MehrVersorgungsvertrag. für ambulante Pflege nach 72 SGB XI. im Freistaat Thüringen. zwischen. und. den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen
Versorgungsvertrag ambulante Pflege nach 72 SGB XI im Freistaat Thüringen zwischen - einerseits - und den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen AOK PLUS - Die Gesundheitskasse Sachsen und Thüringen.
Mehrzwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf
Vereinbarung gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn dem BKK
MehrInhaltliche Aspekte ( welche Qualität wird erbracht) Methodische Aspekte ( wie wird Qualität entwickelt, gesichert und kontinuierlich verbessert)
Fachtagung Zukunft der stationären Pflege 6./7.6.01 Frankfurt/M. Thema: Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement Gesetzliche Grundlage nach dem PQsG Qualitätsmanagement (QM) / Qualitätsmanagementsystem
MehrDer neue Expertenstandard - Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege. Sarah Oswald, Christof Wiesmann
Der neue Expertenstandard - Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege Sarah Oswald, Christof Wiesmann Expertenstandards Expertenstandards sind Instrumente, die entscheidend zur Sicherung und
MehrSozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung
Vorwort zur 3. Auflage... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 17 Literaturverzeichnis... 31 Einleitung... 45 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung Vom 26.5.1994
MehrVersorgungsvertrag nach 72 SGB XI für vollstationäre Dauerpflege
Der Träger des Pflegeheimes: und die Landesverbände der Pflegekassen in Hessen AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen BKK - Landesverband Hessen IKK Hessen Landwirtschaftliche Krankenkasse Hessen, Rheinland-Pfalz
MehrGeplante Zuständigkeit(en) der Eingliederungshilfe in Rheinland Pfalz
Geplante Zuständigkeit(en) der Eingliederungshilfe in Rheinland Pfalz Joachim Speicher Abteilungsleiter Gesetzliche Neubestimmung Die Eingliederungshilfe wird aus dem SGB XII (also aus der Sozialhilfe)
MehrWeiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf
Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und der freien Wohlfahrtspflege in Baden Württemberg Weiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf
MehrVereinbarung über Einzelheiten des Verfahrens zur Übermittlung der Prüfberichte von unabhängigen. Präambel
Vereinbarung über Einzelheiten des Verfahrens zur Übermittlung der Prüfberichte von unabhängigen Sachverständigen und Prüfinstitutionen im Sinne des 114 Abs. 4 SGB XI vom.. Präambel Gemäß 10 Abs. 3 Satz
MehrGrundsatzpapier zu den Öffnungszeiten in der teilstationären Pflege in Bayern (GP ÖZ)
Grundsatzpapier zu den Öffnungszeiten in der teilstationären Pflege in Bayern (GP ÖZ) I. Allgemeines Das Angebot der teilstationären Pflege in Bayern soll im Sinne des Sicherstellungsauftrages nach 69
Mehrzwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz als Träger der Sozialhilfe und Finkenau Hamburg
Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz als Träger der Sozialhilfe und PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH Finkenau 11 22081
MehrEinheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?
Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,
MehrGemeinsames Rundschreiben betr. PflegeVG; leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI
Gemeinsames Rundschreiben betr. PflegeVG; leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI Titel: Gemeinsames Rundschreiben betr. PflegeVG; leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI Redaktionelle Abkürzung:
Mehr» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med.
» Der 64b SGB V Entwicklung und Perspektive Workshop Jetzt wird s praktisch Berlin-Wannsee 21. September 2012 Prof. Dr. med. Arno Deister Klinikum Itzehoe Zentrum für Psychosoziale Medizin » Der 64b SGB
MehrWirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland: Barrierefreiheit und Rehabilitation
Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland: Barrierefreiheit und Rehabilitation Berlin, 14.01.2010, Christof Lawall Inhalt Ł Wer ist der GKV-Spitzenverband? Ł Was leistet
MehrArtikel X1. Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel X1 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch In 124 Absatz 2 Satz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234), das durch Artikel X des Gesetzes vom xx.xx.xxxx
MehrBundesteilhabegesetz ( 14-27) Koordination der Leistungen zur Teilhabe
Bundesteilhabegesetz ( 14-27) Koordination der Leistungen zur Teilhabe Carl-von-Ossietzky Universität Oldenburg 1.02.606 Seminar: Projekt Regionales Netzwerk Nachsorge und Teilhabe für Menschen mit erworbener
MehrMit Rehabilitation Pflege vermeiden. Handlungsbedarf aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes
Mit Rehabilitation Pflege vermeiden Handlungsbedarf aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes BDPK Bundeskongress 2016 22.06.2016 in Potsdam Gernot Kiefer Vorstand GKV-Spitzenverband Inhalt Was bewegt die GKV?
Mehr2 Networking for Quality: Qualitätsnetzwerke der Pflege auf europäischer und nationaler Ebene Doris Schiemann
1 Qualitätsentwicklung in der Pflege Versuch einer Standortbestimmung... 11 Martin Moers, Doris Schiemann & Andreas Büscher 2 Networking for Quality: Qualitätsnetzwerke der Pflege auf europäischer und
MehrMenschen heute. Verkürzungen in der Diskussion um zentrale Ziele der Sicherungssysteme
DVfR-Fachtagung Verbesserung der Situation pflegebedürftiger Menschen Workshop 3 Berlin, 22. Oktober 2012 Versorgungs- und Hilfestrukturen für pflegebedürftige Menschen heute Dr. Klaus Wingenfeld Institut
MehrPflegebedürftiger. Workshop der Diakonie. Ministerialrat Joachim Becker. Damit Deutschland gesund bleibt.
Der politische Auftrag der Rehabilitation Pflegebedürftiger Workshop der Diakonie Ministerialrat Joachim Becker Berlin, 30. November 2007 Bedeutung der Rehabilitation Die Weiterentwicklung der Rehabilitation
MehrGKV-Spitzenverband 1. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene
Vereinbarung nach 113a Abs. 2 Satz 2 SGB XI über die Verfahrensordnung zur Entwicklung von Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung in der Pflege vom 30. März 2009 GKV-Spitzenverband 1 Vereinigungen
MehrVereinbarung gemäß 84, 85 und 87 SGB XI zur Vergütung von Leistungen der vollstationären Pflege
Vereinbarung gemäß 84, 85 und 87 SGB XI zur Vergütung von Leistungen der vollstationären Pflege Zwischen dem Träger TRÄGER STRASSE ORT und Pflegekasse bei der AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen
MehrQualitätssiegel für ambulante Dienste
INSTITUT FÜR QUALITÄTS- KENNZEICHNUNG VON SOZIALEN DIENSTLEISTUNGEN GMBH Lembergstr. 26 70794 Filderstadt Tel.: (07158) 98 50-290 E-Mail: info@iqd.de www.iqd.de Handbuch zum Qualitätssiegel für ambulante
MehrBibliografische Informationen digitalisiert durch
XXXI A. Einleitung 1 B. Der Begriff der chronischen Krankheit 3 I. Allgemeines Verständnis...4. II. Der Rechtsbegriff der chronischen Krankheit...5 1. Das Grundgesetz.....:. 5 a) Der Behinderungsbegriff
MehrFachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 60 SGB IX Andere Leistungsanbieter
Fachliche Weisungen Reha Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 60 SGB IX Andere Leistungsanbieter Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 60 SGB IX Andere Leistungsanbieter (1) Menschen mit Behinderungen,
Mehr