Föritz. Amtsblatt. Winterlandschaft. der Gemeinde

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1 Amtsblatt Föritz der Gemeinde Gemeindeverwaltung Föritz Ortstraße Föritz Telefon Telefax Internet Jahrgang 2015 Mittwoch, den 25. Februar 2015 Nummer 2 Winterlandschaft

2 AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 2/2015 Hinweis in eigener Sache: Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der Wir bitte um Beachtung! Satzungen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Föritz und des Einwohnermeldeamtes Föritz Montag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch... geschlossen Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr Amtlicher Teil Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Föritz vom S. 2 Beschlüsse des Gemeinderates Föritz Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Gemeinderates Föritz vom S. 3 Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse... S. 3 Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 3. Sitzung des Gemeinderates vom S. 3 Beschluss über die Vorbereitung eines neuen Konzessionsvertrages zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die allgemeine Gasversorgung im Gemeindegebiet Föritz... S. 3 Beschluss über die Herausgabe eines gemeinsamen Amtsblattes mit der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz... S. 3 Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritz Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom S. 4 Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse... S. 4 Genehmigung der Niederscthrift des nicht öffentlichen Teils der 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom S. 4 Beschluss über das Pflanzen von 3 Bäumen in der Kindertageseinrichtung Pfiffikus als Beschattung... S. 4 Amtliche und öffentlichen Bekanntmachungen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse... S. 5 Bürgerversammlungen in den Ortsteilen Oerlsdorf, Mogger, Mupperg und Heubisch... S. 5 Öffentlicher Teil...S. 6 Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Föritz vom Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -Thür- KO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. Seite 82, 83) hat der Gemeinderat Föritz in seiner Sitzung am die folgende Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Föritz beschlossen, die hiermit erlassen wird. Artikel 1 Die Hauptsatzung der Gemeinde Föritz vom (bekannt gemacht im Amtsblatt der Gemeinde Föritz Nr. 11/2003 am , S. 130) in der Fassung der Dritten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Föritz vom (bekannt gemacht im Amtsblatt der Gemeinde Föritz Nr. 15/2014 am , S. 7) wird wie folgt geändert: Der 12 wird aufgehoben und durch den folgenden 12 ersetzt: 12 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Die Gemeinde Föritz ist neben der Gemeinde Neuhaus- Schierschnitz Herausgeber des Amtsblattes der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz das den Titel Unterlandkurier Amtsblatt der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz trägt. (2) Satzungen der Gemeinde Föritz werden öffentlich bekannt gemacht durch Veröffentlichung in dem von der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz gemeinsam herausgegebenen Amtsblatt Unterlandkurier Amtsblatt der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz. Sie treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, soweit kein anderer Tag des Inkrafttretens bestimmt ist. (3) Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. (4) Die in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates Föritz, des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Umweltausschusses gefassten Beschlüsse sind unverzüglich im Amtsblatt der Unterlandgemeinden Föritz und Neuhaus- Schierschnitz bekannt zu machen. Die in nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderates Föritz, des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Umweltausschusses gefassten Beschlüsse sind in gleicher Weise bekannt zu machen, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. (5) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse ( 35 Abs. 6 ThürKO) werden durch Veröffentlichung im Unterlandkurier Amtsblatt der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz bekannt gemacht. Bei Dringlichkeit werden diese Sitzungen durch Veröffentlichung in der Zeitung Freies Wort (Regionalausgabe Landkreis Sonneberg) spätestens am 2. Tag vor der Sitzung bekannt gemacht. (6) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 2 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.

3 AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 2/2015 Artikel 2 Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Föritz, den Gemeinde Föritz Bekanntmachungsnachweise: Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung: Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Gemeinderat Beschluss-Nr. 36/04/2014 Föritz vom: Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils des Gemeinderates Föritz vom Aufgrund des 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBI. S. 82,83) beschließt der Gemeinderat in seiner Sitzung am die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 3. Sitzung des Gemeinderates Föritz vom zu genehmigen. Ausfertigungsdatum: Die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Föritz vom wird im Internet auf der Webseite der Gemeinde Föritz unter: -> Gemeinde -> Satzungen der Gemeinde Föritz veröffentlicht. ( 27 a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz - ThürVwVfG) Beschlüsse des Gemeinderates Gemeinderat Beschluss-Nr. 39/05/2015 Föritz vom: Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 04. Sitzung des Gemeinderates Föritz vom Aufgrund des 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) beschließt der Gemeinderat Föritz in seiner Sitzung am , die Niederschrift des öffentlichen Teils der 04. Sitzung des Gemeinderates Föritz vom zu genehmigen. Datum der Ausfertigung: Gemeinderat Beschluss-Nr. 40/05/2015 Föritz vom: Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Aufgrund des 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) beschließt der Gemeinderat Föritz in seiner Sitzung am , die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritz zu veröffentlichen: Beschluss-Nr. 36/04/2014 vom Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 3. Sitzung des Gemeinderates vom Datum der Ausfertigung: Gemeinderat Beschluss-Nr. 41/05/2015 Föritz vom: Beschluss über die Vorbereitung eines neuen Konzessionsvertrages zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die allgemeine Gasversorgung im Gemeindegebiet Föritz Der Gemeinderat Föritz beschließt in seiner Sitzung am , dass der ermächtigt und beauftragt wird, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die allgemeine Versorgung mit Gas, im Sinne des 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG, für das Gemeindegebiet Föritz vorzubereiten. Datum der Ausfertigung: Gemeinderat Beschluss-Nr. 42/05/2015 Föritz vom: Beschluss über die Herausgabe eines gemeinsamen Amtsblattes mit der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Aufgrund des 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) beschließt der Gemeinderat Föritz in seiner Sitzung am , das die Gemeinde Föritz mit der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz ein gemeinsames Amtsblatt unter der Bezeichnung Unterlandkurier Amtsblatt der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz ab dem Monat März 2015 herausgibt. Das Nähere regelt der als Anlage beigefügte Vertrag, welcher dem Gemeinderat hiermit vorgelegt wird. Datum der Ausfertigung: Vertrag zur Herausgabe eines gemeinsamen Amtsblattes zwischen der Gemeinde Föritz, vertreten durch den Herrn Roland und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz, vertreten durch den, Andreas Meusel 1 Gegenstand des Vertrages Die Gemeinde Föritz und die Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz geben ab dem ein gemeinsames Amtsblatt mit dem Titel Unterlandkurier Amtsblatt der Gemeinde Föritz und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz heraus. Zu diesem Zweck schließen die Vertragsparteien diese Vereinbarung ab.

4 AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 2/ Erscheinungsform des Amtsblattes Das Amtsblatt wird in folgender Erscheinungsform herausgegeben: 1 Amtlicher Teil der Gemeinde Föritz 2 Amtlicher Teil der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz. 3 Öffentlicher Teil 3 Mitwirkung Die Gemeinden Föritz und Neuhaus-Schierschnitz übernehmen die inhaltliche Verantwortung für den zur Gemeinde gehörigen amtlichen Teil selbst. Die Verantwortlichkeit für den öffentlichen Teil liegt bei beiden Vertragsgemeinden gemeinsam. 4 Kosten Die Kosten des Amtsblattes werden wie folgt geteilt: Die Kosten des amtlichen Teils der Gemeinde Föritz trägt die Gemeinde Föritz. Die Kosten des amtlichen Teils der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz trägt die Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz. Die Kosten des öffentlichen Teils tragen die Gemeinden Föritz und Neuhaus-Schierschnitz unabhängig von Seitenzahlen und Urheber bzw. Auftragsauslöser je zu Hälfte. 5 Vertragsdauer Der Vertrag tritt am Tage nach der Vertragsunterzeichnung in Kraft. Die Kündigung durch eine Vertragspartei bedarf zu ihrer Wirksamkeit der jeweiligen Zustimmung des Gemeinderates und ist frühestens nach Ablauf von drei Jahren mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Jahresende möglich. der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritz in seiner Sitzung am , die Niederschrift des öffentlichen Teils der 02. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom zu genehmigen. Ausfertigungsdatum: Haupt- und Finanzausschuss Beschluss-Nr. H 10/03/2014 des Gemeinderates Föritz vom: Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Aufgrund des 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501)in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritz in seiner Sitzung am , den nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am gefassten Beschluss im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritz zu veröffentlichen: Beschluss-Nr. H 07/02/2014 vom Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 01. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom Beschluss-Nr. H 08/02/2014 vom Beschluss über das Pflanzen von 3 Bäumen in der Kindertageseinrichtung Pfiffikus als Beschattung 6 Salvatorische Klausel/Nebenbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie andere Vereinbarungen, die den Inhalt dieses Vertrages berühren, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Teile des Vertrages wirksam. (2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch andere zulässige Regelungen zu ersetzen, die dem erstrebten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst weitgehend entsprechen. (3) Sollten bei der Durchführung des Vertrages ergänzende Bestimmungen notwendig werden, so verpflichten sich die Vertragspartner, die erforderlichen Vereinbarungen in dem Sinne zu treffen, in welchem sie bei Abschluss des Vertrages getroffen worden wären. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrages gesetzlichen Regelungen widersprechen. Föritz, den Gemeinde Föritz Der Roland Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Der Andreas Meusel Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritz Haupt- und Finanzausschuss Beschluss-Nr. H 09/03/2014 des Gemeinderates Föritz vom: Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 02. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom Aufgrund des 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) beschließt Ausfertigungsdatum: Haupt- und Finanzausschuss Beschluss-Nr. H 07/02/2014 des Gemeinderates Föritz vom: Genehmigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 01. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom Aufgrund des 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritz in seiner Sitzung am , die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 01. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom zu genehmigen. Ausfertigungsdatum: Haupt- und Finanzausschuss Beschluss-Nr. H 08/02/2014 des Gemeinderates Föritz vom: Beschluss über das Pflanzen von 3 Bäumen in der Kindertageseinrichtung Pfiffikus als Beschattung Aufgrund des 37 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Föritz vom in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung der Geschäftsordnung vom beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritz in seiner Sitzung am , das Pflanzen von 3 Bäumen in der Kindertageseinrichtung Pfiffikus als Beschattung. Die Bäume sollen einen Stammumfang von ca. 30 cm haben, mit Anwachsgarantie. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle VMHH bis zu einer Gesamtsumme von ca ,00. Ausfertigungsdatum:

5 AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 2/2015 Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse Bürgerversammlung für die Ortsteile Oerlsdorf, Mogger und Mupperg Am Donnerstag, dem findet um Uhr im Vereins- und Bürgerhaus Roter Ochse in Mupperg, An der Steinach 26, Föritz OT Mupperg die Bürgerversammlung für die Ortsteile Oerlsdorf, Mogger und Mupperg statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen., Bürgerversammlung für den Ortsteil Heubisch Am Mittwoch, dem findet um Uhr im Sportlerheim Heubisch, Vorstadt 2, Föritz OT Heubisch findet die Bürgerversammlung für den Ortsteil Heubisch statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen., Der Thüringer Bürgerbeauftragte vor Ort in Sonneberg Der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, nimmt sich am 07. April 2015 ab 9:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Sonneberg, im Besprechungsraum 240, 2. OG den Wünschen, Anliegen und Vorschlägen der Bürgerinnen und Bürger an. Interessierte können einen persönlichen Gesprächstermin unter der Telefonnummer vereinbaren. Weitere Termine für Gespräche im Büro des Bürgerbeauftragten in Erfurt sind unter zu finden. Bürgeranliegen können auch gern schriftlich an buergerbeauftragter@landtag.thueringen.de sowie postalisch an das Postfach , Erfurt gerichtet werden. Über den Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen Der Thüringer Bürgerbeauftragte hilft Bürgern in allen Fällen, in denen sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Jeder hat das Recht, sich mit seinem Anliegen an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit den von Bürgern herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen und hilft ihnen im Umgang mit Behörden. Er wirkt auf eine schnelle, unbürokratische und einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen hin. Sofern der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet er das Anliegen an die entsprechende Stelle weiter. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, einmalige Wiederwahl ist zulässig. Weitere Informationen unter Pressekontakt Daniela Kirsche Tel.: daniela.kirsche@landtag.thueringen.de Alle Bekanntmachungen des Öffentlichen Teils werden im Internet auf der Webseite der Gemeinde Föritz unter: veröffentlicht ( 27a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz- ThürVwVfG) 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz Am Dienstag, dem findet um Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Föritz, Ortsstraße 13, Föritz die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz statt. Tagesordnung: ÖFFENTLICHER TEIL: 1. Bürgerfragestunde 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse 4. Stand der Bauvorhaben in der Gemeinde Föritz NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:, Alle Bürgerinnen und Bürger werden zum öffentlichen Teil der Sitzung herzlich eingeladen. 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritz Am Dienstag, dem findet um Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Föritz, Ortsstraße 13, Föritz die 04. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritz statt. Tagesordnung: ÖFFENTLICHER TEIL: 1. Bürgerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritz vom Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Bau- und Umweltausschusssitzung am gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse 4. Stand der Bauvorhaben der Gemeinde Föritz NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:, Alle Bürgerinnen und Bürger werden zum öffentlichen Teil der Sitzung herzlich eingeladen. 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz Am Dienstag, dem findet um Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Föritz, Ortsstraße 13, Föritz die 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz statt. Tagesordnung: ÖFFENTLICHER TEIL: 1. Bürgerfragestunde 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritz vom Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse 4. Stand der Bauvorhaben in der Gemeinde Föritz

6 AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 2/2015 NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:, Alle Bürgerinnen und Bürger werden zum öffentlichen Teil der Sitzung herzlich eingeladen. 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur, Bildung und Sport des Gemeinderates Föritz Am Donnerstag, dem findet um Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Föritz, Ortsstraße 13 in Föritz und ab Uhr im Versammlungsraum der ehemaligen Schule Gefell, Am Föritzgrund 11, Föritz OT Gefell die 07. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur, Bildung und Sport des Gemeinderates Föritz statt. Tagesordnung: Nicht öffentlicher Teil Jacob Ausschussvorsitzende Frühlingswanderung Öffentlicher Teil Mit Schwung und voller Tatendrang wollen die Gemeinden Judenbach, Föritz und Neuhaus-Schierschnitz in den Frühling starten. Unter dem Motto Zusammenwachsen durch Wandern sind alle Bürgerinnen und Bürger für den 21. März 2015 eingeladen, sich an einem ersten gemeinsamen Ausflug zu beteiligen. Die Frühlingswanderung soll den Teilnehmern die Möglichkeit geben, sich besser kennenzulernen, um den Grundstein für ein gutes Miteinander für die Zukunft zu legen. Die Premierenveranstaltung führt durch und rund um Neuhaus-Schierschnitz und wird etwa drei Stunden dauern. Treffpunkt ist am um 9:00 Uhr am Rathaus. Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Die Organisatoren hoffen auf reges Interesse. Ausschuss für Soziales, Kultur, Bildung und Sport Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag im Monat März zum 78. Geburtstag Herrn Heyde, Walter OT Heubisch, zum 70. Geburtstag Frau Morgenroth, Brigitte in Föritz OT Rottmar zum 70. Geburtstag Herrn Zapf, Ulrich zum 65. Geburtstag Herrn Steiner, Reinhard zum 67. Geburtstag Frau Heublein, Heidemarie zum 80. Geburtstag Herrn Liebermann, Helmut zum 91. Geburtstag Frau Wenzlaff, Gertraud zum 71. Geburtstag Herrn Kämpf, Rolf zum 66. Geburtstag Frau Zehmisch, Margita zum 77. Geburtstag Frau Büchner, Magdalena OT Heubisch zum 72. Geburtstag Frau Ehrhardt, Erika zum 88. Geburtstag Frau Lux, Marianne zum 69. Geburtstag Herrn Steiner, Dieter OT Heubisch zum 68. Geburtstag Herrn Langbein, Walter OT Gefell zum 72. Geburtstag Herrn Ebert, Hans-Kurt zum 75. Geburtstag Herrn Ksiazek, Klaus zum 88. Geburtstag Herrn Tenner, Gerhard zum 77. Geburtstag Herrn Baudler, Werner zum 70. Geburtstag Frau Büchner, Thusnelda OT Heubisch zum 76. Geburtstag Herrn Kalb, Manfred zum 87. Geburtstag Frau Karl, Gerda zum 84. Geburtstag Frau Mierisch, Gisela zum 75. Geburtstag Herrn Beck, Dietrich Föritz OT Gefell zum 75. Geburtstag Herrn Eckardt, Julius OT Gefell zum 90. Geburtstag Frau Knoch, Gerlinde zum 71. Geburtstag Herrn Scheller, Joachim OT Rottmar zum 72. Geburtstag Herrn Hoffmann, Jürgen zum 65. Geburtstag Herrn Liebermann, Erwin zum 67. Geburtstag Herrn Moigk, Manfred zum 77. Geburtstag Herrn Schelhorn, Wolfgang OT Heubisch zum 66. Geburtstag Frau Völker, Monika OT Oerlsdorf zum 74. Geburtstag Frau Fuchs, Ilse zum 67. Geburtstag Frau Kosbab, Regina zum 75. Geburtstag Frau Schubart, Erika zum 78. Geburtstag Frau Artefice, Hertha OT Oerlsdorf zum 66. Geburtstag Herrn Leipold, Hans zum 82. Geburtstag Herrn Manteuffel, Rudolf zum 88. Geburtstag Herrn Tenner, Harry zum 66. Geburtstag Frau Faber, Gabriele zum 66. Geburtstag Herrn Hammerschmidt, Günter zum 86. Geburtstag Frau Heßler, Hildegard OT Oerlsdorf zum 84. Geburtstag Herrn Lenke, Joachim zum 67. Geburtstag Frau Schönfelder, Hella zum 65. Geburtstag Frau Koppen, Marliese OT Oerlsdorf zum 78. Geburtstag Herrn Schubert, Erwin zum 87. Geburtstag Frau Knoch, Ursula OT Oerlsdorf zum 69. Geburtstag Herrn Wachter, Horst zum 67. Geburtstag Frau Blaufuß, Monika zum 84. Geburtstag Frau Eichhorn, Marta OT Gefell zum 66. Geburtstag Herrn Steiner, Hartmut OT Rottmar zum 75. Geburtstag Herrn Kühne, Günter

7 AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 2/ zum 74. Geburtstag Frau Schindhelm, Helga OT Heubisch zum 77. Geburtstag Frau Heymann, Inge zum 80. Geburtstag Frau Oberender, Brunhilde zum 67. Geburtstag Frau Schramm, Waltraud zum 65. Geburtstag Herrn Engelbrecht, Heinz-Erich zum 69. Geburtstag Frau Friedrich, Gerlinde zum 69. Geburtstag Herrn Schultheiß, Franz OT Rottmar zum 77. Geburtstag Herrn Freitag, Günther zum 79. Geburtstag Frau Büttner, Gerda OT Oerlsdorf zum 83. Geburtstag Frau Friedrich, Käthe OT Oerlsdorf zum 70. Geburtstag Frau Reißenweber, Susanne Wir gratulieren zur Goldenen Hochzeit am Herrn Kröckel, Werner und Frau Kröckel, Sieglinde Föritz OT Gefell, Am Föritzgrund 27 Informationen von Vereinen aus unserer Gemeinde bzw. Nachbargemeinden Veranstaltungen der Vereine der Gemeinde Föritz März / April Mitgliederversammlung SV Rottmar/Gefell e.v Frauentagsfeier im Sportlerheim Mupperg ab Uhr SV 1920 Mupperg Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen SV Blau-Weiß Heubisch Jahreshauptversammlung Jagdgenossenschaft Föritz Vereinsheim Föritz, Uhr 29./ Osterbasteln SV Blau-Weiß Heubisch Jahreshauptversammlung KTZV Föritz 1911 e.v Blutspende des Deutschen Roten Kreuzes Sportlerheim Mupperg, Uhr SV 1920 Mupperg e.v. Die Jagdgenossenschaft Föritz führt am Freitag, den 13. März 2015, um Uhr im Vereinsheim Föritz (ehemaliger Kindergarten), Sportplatz 14 in Föritz ihre Jahreshauptversammlung mit Auszahlung der Jagdpacht durch. Aus gegebenem Anlass bittet der Vorstand um rege Teilnahme. Für das leibliche Wohl der Mitglieder sowie der Gäste ist wie immer bestens gesorgt. Bei Verhinderung der Teilnahme besteht die Möglichkeit des Pachtgeld am sowie letztmalig am in der Zeit von bis Uhr bei Frau Hutschenreuther in Schwärzdorf, Wiesenstraße 5, abzuholen. Vorstandsmitglied I. Hutschenreuther Jugendfeuerwehr startet motiviert ins neue Jahr Voll motiviert startete die Ausbildungsgemeinschaft der Jugendfeuerwehren aus Rottmar, Gefell und Föritz in das neue Jahr Traditionell zum Jahresauftakt wurden die zukünftigen Feuerwehranwärter in der jährlichen Belehrung auf Gefahren, Vorschriften und Neuerungen im Feuerwehrdienst hingewiesen. Im Anschluss daran fand die Wahl der Jugendsprecher der Wehren aus Rottmar und Föritz statt. Dabei entschieden sich die Mitglieder der Jugendfeuerwehr für Sophie Rommel (JF Rottmar) und Cheyenne Höhnke (JF Föritz), welche zukünftig die Rolle des Jugendsprechers in ihrer Jugendfeuerwehr übernehmen. Beim zweiten Dienst des Jahres am 23. Januar beschäftigte sich unser Nachwuchs mit dem Thema Taktische Einheiten in der Feuerwehr. Doch nicht nur die üblichen Ausbildungsveranstaltungen standen bisher auf dem Terminplan der Jugendfeuerwehr. Am Samstagvormittag des 24. Januar fand im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Sonneberg-Mitte die Jahreshauptversammlung der Kreisjugendfeuerwehr Sonneberg statt. Der Einladung des Vorsitzenden Henry Schwarzer waren neben den Vertretern der Jugendfeuerwehren auch zahlreiche Vertreter aus der Politik gefolgt. Ebenfalls vor Ort war der Thüringer Landesjugendfeuerwehrwart Jörg Deubert. In seinem Jahresbericht konnte Henry Schwarzer auf ein ereignisreiches Jahr 2014 zurückblicken. Viele Veranstaltungen und Wettkämpfe, wie beispielsweise der Kreisjugendfeuerwehrtag oder das traditionelle Hallenfußballturnier, wurden im vergangenen Jahr durchgeführt. Hier gilt der Dank vor allem den vielen ehrenamtlichen Helfern aus allen Teilen des Landkreises, die in unzähligen Stunden bei der Organisation und Durchführung der Veranstaltungen mitgeholfen haben. Gelobt wurde vor allem die großartige Jugendarbeit des Landkreises und der einzelnen Jugendfeuerwehren. Sehr erfreulich ist auch die Anschaffung eines Brandschutzkoffers durch die Kreisjugendfeuerwehr. Dieser dient der Brandschutzerziehung und soll zukünftig allen Jugendfeuerwehren zu Ausbildungszwecken zur Verfügung stehen. Finanzielle Unterstützung erhielt die Kreisjugendfeuerwehr auch wieder durch die Sparkassenversicherung. Eine Spende in Höhe von 300 Euro wurde stellvertretend durch die Landrätin Christine Zitzmann übergeben. Doch nicht nur auf das vergangene Jahr wurde zurückgeblickt. Auch im Terminkalender des Jahres 2015 der Kreisjugendfeuerwehr stehen wieder zahlreiche Events. Das erste große Highlight findet am 25. April beim 12. Hallenfußballturnier in der SBBS Sonneberg statt, bei dem auch wieder die Jugendfeuerwehr Rottmar/Gefell/Föritz mit von der Partie sein wird.

8 AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 2/2015 Nächste Termine der Jugendfeuerwehr Uhr Technischer Dienst Uhr Vorbereitung Fußballturnier Uhr Vorbereitung Fußballturnier Uhr Vorbereitung Fußballturnier Uhr Vorbereitung Kreisjugendfeuerwehrtag Uhr Hallenfußballturnier Du hast Lust bekommen bei uns mitzumachen? Bei Interesse oder Fragen erreichen Sie die Verantwortlichen per unter jugend@feuerwehr-foeritz.de. Weitere Informationen zur Jugendfeuerwehr Rottmar/Gefell/Föritz erhalten Sie im Internet unter Wir würden uns freuen dich bei uns willkommen zu heißen! Frauentag im Sportlerheim Mupperg Alle Frauen sind am Sonntag, den ab 14:00 Uhr zur Frauentagsfeier rechtherzlich eingeladen. Für Speisen u. Getränke ist bestens gesorgt. Mitbringsel Gute Laune SV 1920 Mupperg Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Jahreshauptversammlung lade ich alle Mitglieder am Mittwoch, dem , in die Aula der Regelschule Joseph Meyer Neuhaus-Schierschnitz herzlich ein. Beginn: Uhr Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Tagesordnung und Abstimmung 3. Jahresbericht des Vorstandes 4. Finanzbericht des Schatzmeisters 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Aussprache zu den Berichten 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlmodus und Abstimmung 9. Wahl der Wahlkommission 10. Wahl der neuen Vorstandsmitglieder 11. Wahl der Kassenprüfer 12. Schlusswort Mit einem kleinen Imbiss wollen wir in geselliger Runde unsere Jahreshauptversammlung ausklingen lassen. B. Hülß, Vorstand Fasching bei den Pfiffikussen

9 AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 2/2015 ckerei. Hier wurden wir herzlich von Bäcker Peter und Christina Mertinatsch empfangen. Der Duft des Verkaufsraumes, in dem die meisten Brote schon verkauft waren, zog den Kindern gleich in die Nase. Ein großes Blech mit leckeren Krapfen stand schon bereit und keiner ließ sich das leckere Angebot entgehen. In der Backstube konnte der Holzbackofen bestaunt werden, die Knetmaschine wurde angeschaltet und auch die Rollmaschine, von der uns unsere Hannah, die kleine Bäckerstochter erzählt hatte, kam zum Einsatz. Verschiedene Mehlsorten aus den großen Säcken standen zum Anschauen und sogar probieren bereit. Ein herzliches Dankeschön an Familie Mertinatsch für den interessanten Vormittag. Auch der Heimweg war für die Entenkinder mit ihren doch noch recht kurzen Beinen kein großes Hindernis, denn jeder hat auch hier viele Entdeckungen gemacht, die den Weg verkürzten. Kindertagesstätte Schnatterschnabel Brot, ein Nahrungsmittel, das wir täglich in den unterschiedlichsten Arten essen, beschäftigte die Kinder der Entengruppe in den letzten Wochen. Die Geschichte vom Hähnchen Schreihals half den Kindern zu verstehen, wie viel Arbeit vom Korn bis zum fertigen Backwerk nötig ist. Selbst ein Brot im Küchenofen gebacken, schmeckte anders als das, was es sonst gab. Ein Backhäuschen im Ort interessierte die Kinder, und der Höhepunkt des Projekts war der Besuch in Peters Backhaus in Mupperg. Bereits die Fahrt mit dem Omnibus war etwas Besonderes. Stolz saßen die Dreijährigen auf den Plätzen. Auf dem Weg durch den Ort war verschiedenes zu entdecken, der Mupperger Kindergarten, die Turnhalle, in der unsere ABC Kinder ihren Sport machen, ein altes Backhäuschen und dann endlich die Bä-

10 AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 2/2015 Ein ganz besonderer Besuch bei den Hasen im Schnatterschnabel Am Freitag, den 23. Januar freuten wir Hasen uns über ganz lieben Gast. Heute wollte uns Magnus seine Oma, uns allen bekannt als Oma Hanna, besuchen und uns von ihrer Kindheit und Jugend erzählen. Schon in den letzten Wochen und Monaten interessierte uns, im Rahmen unseres Jahresprojektes Die Schnatterschnäbel-fit und gesund durchs Jahr, wie haben die Menschen früher gelebt, sich ernährt, wie haben sie ihre Freizeit gestaltet und vieles mehr. Von der Zeit Friedrich Fröbels, dem Erfinder der Kindergärten, erfuhren wir viel aus Büchern und werden im Frühjahr durch Ausflüge in einen Fröbelkindergarten und ins Fröbelmuseum noch mehr erfahren. Über die Feiertage nutzten wir die Zeit und fragten unseren Großeltern Löcher in den Bauch. Viele Hasen brachten interessante, spannende, aber auch lustige Geschichten mit. So erfuhren wir von einem Schinken, der zum Schinkenbaum werden sollte oder vom Einschlafen bei dem Hüten der Kühe und deren selbständigen Heimweg. Viele Fotos der Omas und Opas aus ihrer Kindheit und kleine Utensilien, z. Bsp. eine kleine alte Nähmaschine, verdeutlichten uns noch einmal diese Zeit. In einer gemütlichen Runde begann Oma Hanna uns von ihrer Kindheit zu erzählen, was sie früher zu Essen hatten, was es zu Naschen gab, welche Spiele sie als Kind spielte, welche Aufgaben sie im Elternhaus hatte und wie sie ihre Schulzeit erlebte. So erfuhren wir von einem Osterbrauch, bei welchen der Eierkönig gekürt wurde, dass es für sie zur Weihnachtszeit am Schönsten war, wenn sie neue Dinge für ihre Puppenstube bekam oder sie sich zu jedem Fest ein Buch wünschte. Natürlich musste Oma Hanna viele Fragen von uns beantworten und am spannendsten fanden die Kinder die Schulzeit, angefangen vom Inhalt der Zuckertüte bis hin zu den Schreibutensilien, einer kleinen Schiefertafel. Aber auch die Tatsache, dass die Kinder in dieser Zeit keine Fernseher, Handys oder ähnliches kannten und viel mit Nachbarskindern im Freien spielten, war für alle Kinder interessant. Für uns war dies ein besonderer Tag und wir haben viel Neues gelernt. Im Frühjahr möchten wir viele Spiele, die Oma Hanna als Kind spielte - z. Bsp. Himmel und Hölle, Gummitwist, Murmelspiele oder Maler, was Braucht ihr für Farben - ausprobieren und freuen uns schon jetzt auf den Besuch von unserer Oma Hanna! Vielen Lieben Dank Hanna Schelhorn - deine Hasen aus Heubisch Kirchliche Nachrichten Gottesdienste Neuhaus-Schierschnitz und Mupperg im März 2015 Datum Reminiscere Sonntag, 1. März 2015 Neuhaus-Schierschnitz (Dreifaltigkeitskirche) Mupperg (Gemeindestübla) WELTGEBETSTAG Freitag, 6. März 2015 Bahamas Thema: Begreift ihr meine Liebe? Okuli Sonntag, 8. März 2015 Laetare Sonntag, 15. März 2015 Judika Sonntag, 22. März 2015 Palmarum Sonntag, 29.März 2015 Gründonnerstag Donnerstag, 2. April :30 Uhr gemeinsamer KREUZWEG mit 7 Stationen ab Kirche Burggrub; 15:00 Uhr Kaffee-Kuchenpause Kirche NhSch; 17:00 Abschluss Grenzkapelle) 19:00 Uhr Gemeindehaus Haig (mit der Partnergemeinde Burggrub/ Stockheim und anschließenden Leckerein der Bahamas & geselligem Beisammensein) 13:30 Uhr gemeinsamer KREUZWEG mit 7 Stationen ab Kirche Burggrub; 15:00 Uhr Kaffee-Kuchenpause Kirche NhSch; 17:00 Abschluss Grenzkapelle) 19:00 Uhr ROTER OCHSE Mupperg (mit der Partnergemeinde Fechheim und anschließenden Leckerein der Bahamas & geselligem Beisammensein) 9:30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Weigel) 9:30 Uhr Gottesdienst -zum Weltgebetstag- (Pfrin. Weigel) 9:30 Uhr Vorstellungsgottesdienst der 14:00 Uhr Vorstellungsgottesdienst der KonfirmandInnen KonfirmandInnen (Weigels & Konfis Klasse 8) (Weigels & Konfis Kl. 8) 9:30 Uhr Gottesdienst 14:00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Freytag) 9:30 Uhr Festgottesdienst zur Konfirmation (Pfr. Weigel) Herzliche Einladung in die Heilig Geist Kirche Mupperg! Herzliche Einladung zur Konfirmation nach NhSch.! 19:00 Uhr regionaler Abendmahlsgottesdienst (Abschluss der Fastengruppe) Pfrin. Weigel

11 AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 2/2015 Gründonnerstag, , 19:00 Abendmahlsandacht Heilig- GeistKirche Mupperg (Pfrin. Chr. Weigel) Abendandachten im Raum der Stille MedinosKlinikum Sonneberg (Eingangsbereich) jeden Mittwoch 18:30 Uhr im Wechsel evang. Pfarrerin Weigel/ kathol. Diakon Trebes Abendandachten im Raum der Besinnung MedinosKlinikum Neuhaus am Rennweg (Eingangsbereich) vierzehntägig donnerstags 18:30 Uhr im Wechsel evang./ kathol. Geburtstagsandacht mit Dank und Bitte um den Segen Gottes in der Heilig Geist Kirche Mupperg für Geburtstagskinder der Monate Januar/ Februar 2015: Montag, , 18:00 Uhr mit Pfrin. Weigel Gottesdienst im Altenheim Oerlsdorf: Freitag, ; 10:00 Uhr (Pfarrerin Weigel); Gottesdienst Seniorenresidenz mit Alten- und Pflegeheim Mupperg: Dienstag, ; 10:00 Uhr (Pfarrerin Weigel) Gemeinsame Fastengruppe Neuhaus-Schierschnitz & Mupperg: Alle Interessierten sind herzlich eingeladen zu einer Gemeinschaft der besonderen Art auf Zeit. Im MÄRZ 2015: - Do., Fastengruppe 19:30 Uhr Gemeindestübla Mupperg - Do., Fastengruppe 19:30 Uhr Pfarrhaus Schierschnitz - Do., Fastengruppe 19:30 Uhr Gemeindestübla Mupperg & Abendessen Fasten brechen - Do., Fastengruppe 19:30 Uhr Pfarrhaus Schierschnitz Unsere Kontaktdaten für Sie: Pfarrer Christian Weigel (pfarrer-weigel@t-online.de) Pfarramt Neuhaus-Schierschnitz & Pfarrerin und Klinikseelsorgerin Christina Weigel (Mupperg) (mobil: ; mail: kirche.mupperg@t-online.de) gemeinsame Postanschrift: Gefeller Strasse 1 in Neuhaus-Schierschnitz, Tel.: ; Fax: Besuchsdienst und Seelsorge Bitte haben Sie keine (falsche) Scheu und nehmen Sie direkt Kontakt zu ihrer Pfarrerin Christina Weigel auf (telefonisch, schriftlich, fax oder mail) wenn Sie sich einen Besuch wünschen, durch die 50% Pfarrstelle und die Klinikseelsorge ist gute Planung und Absprache nötig. Stellvertretender Gemeindekirchenratsvorsitzender im Pfarrbereich Mupperg: Dr. Christian Schwanenberg, Heubisch, Heubischer Ortsstr. 117, Tel.: mail: christian.schwanenberg@gmx.de Regionalkantorin Ines Eckard: Tel.: ; mail NEU: inesgrunereckardt@online.de Gemeindepädagogin Jeanette Rockstroh: Sichelreuth, Oerlsdorfer Str. 20, Tel.: , mobil: , mail: jea.rockstroh@web.de Organist Walter Friedrich (mit Gerlinde Friedrich) Mupperg, An der Steinach 9, Tel.: mail: friedrich-mupperg@tonline.de Kinderkreisteam Mupperg: Clarissa Kob, Wellmersdorf Tel.: ; Ina Langguth, Gefell Tel.: ; Cathrin Jähnert, Mürschnitz Tel.: Kindergottesdienstteam: Ramona Herzog, Oerlsdorf, Tel.: 0160/ oder / 52646, mail: duke-family@t-online.de KLINIKSEELSORGE: Wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen und Bekannten in den Medinoskliniken Sonneberg oder Neuhaus am Rennweg behandelt werden müssen, können Sie gern Kontakt zu Christina Weigel aufnehmen-sie macht als Klinikseelsorgerin PatientInnenbesuche auf den Stationen und nimmt sich in schwierigen Situationen auch für Angehörige Zeit..Anruf/ Mail genügt! (Werden PatientInnen als Notfall in die Kliniken eingewiesen, erscheinen sie meist nicht auf der Besuchsliste der Klinikseelsorge, deshalb benötige ich Ihre Rückmeldung, wenn Sie einen Besuch wünschen!) -Vertretung: Diakon Alfred Trebes, Telefon: oder mobil: Regelmäßige Kirchgemeindeveranstaltungen in Neuhaus-Schierschnitz und Mupperg Wer Lust und Interesse hat, neu dazuzukommen ist jederzeit überall herzlich willkommen! Alle Gruppen und Kreise freuen sich über eine lebendige Gemeinschaft und natürlich über Nachwuchs und Wachstum. Gemeindegruppe Neuhaus-Schierschnitz (Pfarrhaus, Gefeller Str. 1) Frauenkreis Teilnahme am Weltgebetstag, , 19:00 Uhr im Gemeindehaus Haig; Rückfragen: Roswitha Roschlau, Tel.: Mupperg (Gemeindestübla, Oerlsdorfer Str. 2) - Seniorenkreis Dienstag, , 13:30 Uhr; bei Abholungswunsch mit dem Auto von Pfr. Weigel bitte vorher im Pfarramt (72311) Bescheid geben! Rückfragen: R. Roschlau Männerkreis (jeder 2. Dienstag im Monat, 19:30 Uhr) ; Rückfragen: Günther Seifert,Tel.: Mittwochs 15:00 Uhr - 16:00 Uhr mit Gemeindepädagogin J. Rockstroh (nicht in den Ferien) ab : Start der Proben für das Musical Hallo Himmel Donnerstags 13:00 Uhr (Leitung: Gerlinde Friedrich) vierzehntägig mittwochs, 16:00-17:30 Uhr (Clarissa Kob, Ina Langguth und Cathrin Jähnert) auch Vorschulkinder sind herzlich willkommen! und Kinderkreis

12 AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 2/2015 Kirchenmusik Mittwochs (mit Kantorin Ines Eckard) 18:00 Uhr Gospelchor 19:00 Uhr Posaunenchor (vierzehntägig) 20:00 Uhr Kirchenchor Dienstags, 17:00 Uhr (Teilnahme am Weltgebetstag erwünscht) und Singkreis (Gerlinde Friedrich und Kantorin Ines Eckard): Dienstags, 19: (Vb. Weltgebetstag im Roten Ochsen; WELTGEBTSTAGgestaltung am , 19:00 Uhr Roter Ochse; , Instrumentalkreis (mit Kantorin Ines Eckard): Dienstags zw. 14:30 Uhr -17:30 Uhr einzeln und Ensemble Gitarre und Flöten - nicht in den Ferien - gemeinsam im Pfarrhaus Schierschnitz! Konfirmandentreff 8. Klasse Vorkonfitreff 7. Klasse Dienstag, 18:00 Uhr (Teilnahme am Weltgebetstag erwünscht) und gemeinsam im Pfarrhaus Schierschnitz Wichtige Kirchgemeindeneuigkeiten aus dem Pfarrbereich Mupperg Sie können das Kirchgeld oder ihre Spende bei Frau Karin Lottes, unserer Kirchrechnerin in Heubisch übergeben oder auf das Konto der Kirchengemeinde einzahlen: IBAN: DE (SWIFT-BIC: HELADEF- 1SON). Besondere Spendenquittungen sind jederzeit über das Pfarramt erhältlich! Bis Ostern 2015 (5. April 2015) ist die Heilig Geist Kirche NICHT regelmäßig geöffnet. Sie erhalten den Kirchenschlüssel zur Besichtigung der Heilig Geist Kirche bei Walter Friedrich ( ), Katrin Muffel ( ) in Mupperg, Chr. Schwanenberg ( ) in Heubisch oder Christina Weigel (siehe Kontakt). PILGERZIMMER IM PFARRHAUS: Wir haben seit 2014 im Erdgeschoss des Pfarrhauses zwei Pilgerzimmer für Wanderer, Pilger, Besucher und Gäste - Menschen, die eine Übernachtung brauchen in unserer Region. Das evangelische Pfarrhaus war immer ein Ort, in dem Menschen Herberge fanden. Es soll ein offenes Haus bleiben und die Gemeinschaft stärken und unterstützen. 2 Betten und eine Doppelsofa stehen derzeit in einem Zimmer bereit, in dem anderen Pilgerzimmer ist 1 Bett, Dusche und WC gegenüber und die Gemeindeküche kann für Zubereitung und Aufbewahrung von Speis und Trank genutzt werden. Bisher bitten wir pro Person um eine Spende zur Deckung der Unkosten in Höhe von 12,00 Euro pro Übernachtung. Die ersten Wanderer und damit echten Pilger und BesucherInnen unserer Orte haben wir schon beherbergt. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unser Pilgerzimmer nutzen wollen! Wir sind eine gastfreundliche Kirchengemeinde und heißen Herbergssuchende oder Gäste gern willkommen. Haben Sie Wollreste vom Stricken übrig? Pfrin. Christina Weigel bittet im Auftrag der Entbindungsstation der Sonneberger Medinosklinik (Station 51) um ihre Wollreste - damit werden Willkommenstrümpfchen für Neugeborene gestrickt! DAS MUSICAL HALLO HIMMEL - PROBEN. Am wird am Vormittag im Rahmen der 700 Jahrfeier von Neuhaus-Schierschnitz das Musical: Hallo Himmel in einem regionalen Festgottesdienst im Festzelt um 10:00 Uhr in Neuhaus-Schierschnitz aufgeführt. Kinder und Jugendliche der 1. bis zur 12. Klasse können mitmachen und auch interessierte Eltern, die Lust haben das Projekt zu begleiten werden gebraucht! Probentermine ab im Pfarrhaus Schierschnitz, Kinder zwischen Klasse mittwochs 15:00 Uhr - 16:00 Uhr Kinder und Jugendliche ab 5. Klasse, montags 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr Alle interessierten Kinder auch aus unserer Mupperger Kirchgemeinde sind herzlich willkommen, wir unterstützen unsere Nachbargemeinde und feiern an diesem Festtag gemeinsam Gottesdienst. Es macht Spass und ist ein ganz besonderes Erlebnis, dieses Musical zu singen, zu spielen und miteinander in einem Festgottesdienst aufzuführen!!! Pfarrerehepaar Weigel begleitet mit Gemeindepädagogin J. Rockstroh gemeinsam dieses Projekt! Die Kinder und Jugendlichen bekommen zur Probe (oder im Vorfeld nach Rücksprache) eine ÜbungsCD und ein Text- u. Ablaufheft. Ab jetzt treffen sich wieder regelmäßig die neuen Vorkonfirmanden und Vorkonfirmandinnen unserer Kirchgemeinden gemeinsam dienstags ab 18:00 Uhr vierzehntägig im Pfarrhaus Schierschnitz zum Konfiunterricht, zu Gottesdiensten in den Kirchen, Gemeindeveranstaltungen und Freizeiten, um sich auf Ihre Konfirmation im Jahr 2016 vorzubereiten. Im April fahren wir gemeinsam zu einer Freizeit nach Bad Staffelstein und treffen uns im Juni zu einem gemeinsamen Wochenende in Mönchsberg mit den KonfirmandInnen Sonnebergs und Köppelsdorfs im Abenteuerland. So lernen wir uns kennen und knüpfen gute, feste und haltbare Netze, die jedem Sicherheit und dennoch Freiheit bieten. Wenn jemand noch dazukommen will dann schnell bei Pfarrerehepaar Weigel Bescheid geben! Ende des Amtsblattes

13 AMTSBLATT der Gemeinde Föritz Nr. 2/2015 Impressum Amtsblatt der Gemeinde Föritz Herausgeber: Gemeinde Föritz, Ortsstraße 13, Föritz, Tel , Fax , info@foeritz.de, Internet: Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel , Fax , info@wittich-langewiesen.de, Internet: Verantwortlich für den redaktionellen Teil: 1. Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde ist die Gemeinde verantwortlich. 2. Für alle anderen Veröffentlichungen ist der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich. Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße 46a, Neuhaus-Schierschnitz, look.wum@t-online.de, Tel: , Mobil: Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf Bezugsbedingungen und -möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonnement jährlich 12,00. Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens 1. November der Gemeinde vorliegen. Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde. Preis je Exemplar 1,00 zuzüglich Versandkosten. Die Bestellung hat bei der Gemeindeverwaltung Föritz, Ortsstraße 13, Föritz zu erfolgen. Das Amtsblatt wird bis auf weiteres kostenlos im Gemeindegebiet verteilt. Zu beachten ist, dass die kostenlose Verteilung des Amtsblattes im Gemeindegebiet lediglich eine Serviceleistung der Gemeinde darstellt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht.

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