Schalltechnische Untersuchung B Plan Auf der Kirth in Temmels. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung Grundlagen... 4

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1 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Auf der Kirth der Ortsgemeinde Temmels Projekt 02/ /2 08. April 2005 Auftraggeber: Ortsgemeinde Habscheid über Verbandsgemeinde Prüm Tiergartenstraße Prüm Bearbeitung: Boxleitner, Beratende Ingenieure GmbH Ostallee 3-5; Trier Dipl.-Ing.(FH) Kurt Müller und Dipl.-Ing.(FH) Thomas Heine

2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Grundlagen Projektbezogene Unterlagen Gesetze, Normen und Regelwerke Beurteilungsgrundlagen Verfahren zur Ermittlung der Beurteilungspegel Straßenverkehr Schienenverkehr Hafengelände Ausbreitungsberechnungen Ergebnisse der Berechnungen Straßenverkehr Schienenverkehr Hafengelände Lärmschutzmaßnahmen Zusammenfassung Anhang... 22

3 1 Aufgabenstellung Die Ortsgemeinde Temmels sieht die Aufstellung des Bebauungsplanes Auf der Kirth vor. Innerhalb des Bebauungsplangebietes soll ein Allgemeines Wohngebiet entstehen. Das Baugebiet befindet sich in Hanglage. Nordöstlich und südöstlich wird das Gebiet von der L 136 (Saarburger Straße) tangiert. Im Norden, etwas weiter entfernt befinden sich die Bundesstraße B 419 und die Schienenstrecke Trier-Perl. Nördlich der Mosel, in Luxemburg, befindet sich ein Industrie- bzw. Hafengelände (port de mertert). Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist zu untersuchen, inwieweit Schallimmissionen vom umliegenden Straßen- und Schienenverkehr und vom Hafengebiet auf die geplante Wohnbebauung einwirken. Bei Überschreiten der zulässigen Werte ist ein Maßnahmenkonzept zu erarbeiten. Im einzelnen ergeben sich folgende Arbeitsschritte: Bestimmung der Schallabstrahlung durch die L 136 (Saarburger Straße) und die B 419, durch die Schienenstrecke Trier-Perl und das Hafengebiet, Ermittlung der Beurteilungspegel an der geplanten Bebauung, Konzeption von Minderungsmaßnahmen, Darstellung der Situation in Form von Lärmkarten, Textfassung und Beschreibung der Ergebnisse. 3

4 2 Grundlagen 2.1 Projektbezogene Unterlagen Folgende Unterlagen liegen der Untersuchung zugrunde: Bebauungsplan-Entwurf, Maßstab 1:1.000, 26. Mai 2003, überarbeitete Fassung Februar 2005 Vermessungsdaten digital, Stand Mai Gesetze, Normen und Regelwerke Die Untersuchung wurde unter Anwendung folgender Normen, Regelwerke und Literatur erstellt: Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, der Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990 Schall 03, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Information der Deutschen Bundesbahn, Bundeszentralamt München, Ausgabe 1990 VDI Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989 DIN Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 DIN Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai 1987 DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, September

5 3 Beurteilungsgrundlagen Zur Beurteilung der Schallimmissionen in Bebauungsplanverfahren sind die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN heranzuziehen. Tabelle 1 - Orientierungswerte nach DIN (Auszug) Gebietsnutzung tags (6-22 Uhr) db(a) nachts (22-6 Uhr) db(a) Dorf- und Mischbebauung / 45 Allgemeine Wohnbebauung / 40 Reine Wohnbebauung / 35 Der jeweils niedrigere Nachtwert gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm, der höhere für Verkehrslärm. Nach der DIN sollen die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehrs-, Sport-, Gewerbe- und Freizeitlärm, etc.) jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und beurteilt werden. Diese Betrachtungsweise läßt sich mit der verschiedenartigen Geräuschzusammensetzung und der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärmquelle begründen. Die Orientierungswerte sollten im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens eingehalten werden, sind jedoch mit anderen Belangen abzuwägen. Die Schutzbedürftigkeit eines Gebietes ergibt sich in der Regel aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Im vorliegenden Fall wurde entsprechend der ausgewiesenen Nutzung im Bebauungsplan Auf der Kirth von einem Allgemeinen Wohngebiet ausgegangen. 1 DIN Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai

6 4 Verfahren zur Ermittlung der Beurteilungspegel Die Schallabstrahlung von den Lärmquellen wurden anhand gängigen Richtlinien und Literaturangaben ermittelt und ein Rechenmodell für die künftige bauliche Situation aufgestellt. 4.1 Straßenverkehr Die Immissionen vom Straßenverkehr wurden anhand der RLS berechnet. Die aktuellen Verkehrsstärken wurden auf das Prognosejahr 2020 hochgerechnet, es wurde eine Zunahme von 20% angesetzt 2. Zur Berücksichtigung der Verkehrsbelastung aus dem Baugebiet selbst und dem geplanten Wohnen am Golfplatz ) wurde auf der L 136 (Saarburger Straße) eine zusätzliche Belastung von Kfz/24h angesetzt (siehe Verkehrsprognose zum Ausbau der L136 Temmels-Fellerich des Landesbetriebes Straßen und Verkehr, Trier). Tabelle 2 Verkehrskennwerte Straßen, Prognose (Emissionspegel mit Steigungszuschlag) Straße / Abschnitt DTV Kfz/24h Lkw-Anteil % Geschwindigkeit km/h Emissionspegel L me25 db(a) tags / nachts Pkw / Lkw tags nachts B 419 (West) ,8 / 6,8 100 / 80 66,7 59,3 B 419 (Ost) ,9 / 7,9 100 / 80 67,3 59,9 L ,4 / 3,2 50 / / 70 58,9 62,1 48,6 52,0 DTV Durchschnittlicher Täglicher Verkehr 1 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, der Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe Die Grundlage der Prognose ist eine Studie der Shell-AG vom September

7 Zur Berechnung der Schallemission von Straßen nach den RLS- 90 werden bei einer mehrstreifigen Straße Linienschallquellen in 0,5 m Höhe über den Mitten der beiden äußersten Fahrstreifen angenommen. Bei einstreifigen Straßen liegt die Linienschallquelle in der Mitte des Fahrstreifens. Der Emissionspegel wird in einer Entfernung von 25 m von der Fahrbahnachse angegeben. In die Berechnung des Emissionspegels gehen ein: die maßgebende Verkehrsstärke für den Tag und die Nacht, ermittelt aus der durchschnittlichen Verkehrsstärke (DTV), die Lkw-Anteile (>2,8 t) für Tag und Nacht, die zulässigen Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw, die Steigung und das Gefälle der Straße, auf der L 136 (Saarburger Straße) wurde außerorts eine mittlere Steigung von 10% angesetzt, ein Korrekturwert für die Bauweise der Straßenoberfläche. 7

8 4.2 Schienenverkehr Die Immissionen vom Schienenverkehr wurden nach dem Verfahren der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen Schall 03 1 ermittelt. Als Emissionspegel wird der Schalldruckpegel im Abstand von 25 m von der Achse des Gleises bei freier Schallausbreitung bezeichnet. Entsprechend, sind folgende Einflüsse zu berücksichtigen: Tabelle 3 Kennwerte Schieneverkehr, je Fahrtrichtung Kenngrößen Personenverkehr Güterverkehr Anzahl Züge tags/nachts 45 / 6 37 / 11 Fahrzeugart Nahverkehrszug Güterzug Scheibenbremsenanteil 30 % 0 % Zuglänge Bis 150 m Bis 500 m Geschwindigkeit Bis 120 km/h Bis 100 km/h Emissionspegel L me25 tags/nachts 70,1 / 67,1 db(a) Als Fahrbahnoberbau wurde ein Schotterbett mit Holzschwelle angesetzt. Auf Brücken und an Bahnübergängen sind Zuschläge zu vergeben (im Bereich von Bahnübergängen ist für die entsprechende Teilstücklänge ein Zuschlag von 5 db(a), für Brücken 3 db(a) anzusetzen). Bei Kurvenradien bis 300 m wird ein Zuschlag von 8 db(a) vergeben, bis 500 m beträgt der Zuschlag 3 db(a). Der Schienenbonus von 5 db(a) wurde angesetzt. 1 Schall 03, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Information der Deutschen Bundesbahn, Bundeszentralamt München, Ausgabe

9 4.3 Hafengelände Im Hafengelände werden Waren umgeschlagen, dazu gehören insbesondere großformatige Stahlbauteile und Schrottverladung. Eine hafeneigene Bahnanlage sorgt für den Transport im Gelände selbst. Weitere Emissionsquellen anderer im Hafengelände ansässiger Betriebe sind für die gegenwärtige Situation nicht ausschlaggebend. Messungen zur Bestimmung der Situation sind ohne genaue Kenntnis der Betriebsvorgänge bzw. ohne Zusammenarbeit mit den Betreibern nur mit einem erheblichen Aufwand möglich, die Messperioden müssten sich über einen langen Zeitraum erstrecken. Hinzu kommt der Einfluss der Verkehrsgeräusche, die Messungen erschweren. Es wurde deshalb auf Literaturangaben zurückgegriffen. Für das gesamte Gelände wurde tags und nachts ein flächenbezogener Schallleistungspegel von 65 db(a)/m2 angesetzt. Dieser Wert kann nach DIN As für Industriegebiete angesetzt werden, wenn die Art der Anlagen nicht bekannt ist. Aus vorliegenden eigenen Messerfahrung heraus liegt der Schallleistungspegel für Schrottverladung bei rund 63 bis 68 db(a)/m2 für den Verladebereich. Der etwas niedrigere Wert beim Rechenansatz wird dadurch kompensiert, dass das gesamte Hafengelände mit dem Wert belegt wurde und nicht nur die einzelnen, lärmintensiven Flächen. Hierdurch wird eine künstliche Situation geschaffen die vöölig auf der sicheren Seite liegt, da das Gesamt Gewerbegebiet Port de Mertert nur zu ca. 1/3 durch den Lärmintensiven Bereich gekennzeichnet ist. 9

10 4.4 Ausbreitungsberechnungen Die Berechnungen erfolgten mit dem EDV-Programm SoundPlan auf der Basis der RLS-90 1, der Schall 03 2 und der ISO Das Modell berücksichtigt: die Anteile aus Reflexionen der Schallquellen an Stützmauern, Hausfassaden oder anderen Flächen (Spiegelschallquellen - Modell), Pegeländerungen aufgrund des Abstandes und der Luftabsorption, Pegeländerungen aufgrund der Boden- und Meteorologiedämpfung, Pegeländerungen durch topographische und bauliche Gegebenheiten (Mehrfachreflexionen und Abschirmungen), der vorgesehene Lärmschutzwall am Rande des Baugebietes wurde bei den Berechnungen nicht berücksichtigt, und einen leichten Wind, etwa 3 m/s, zum Immissionsort hin und Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern. 1 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, der Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe Schall 03, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Information der Deutschen Bundesbahn, Bundeszentralamt München, Ausgabe DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, September

11 Zur Darstellung der Situation innerhalb der Freibereiche wurden Lärmkarten erstellt (Tagzeitraum, Rechenhöhe 4 m über Gelände). In einem Rasterabstand von 5 m wurden die Beurteilungspegel für das gesamte Untersuchungsgebiet berechnet und die Isophonen mittels einer mathematischen Funktion (Bezier) bestimmt. Eine Lärmkarte kann jedoch nur eingeschränkt mit den Pegelwerten der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen und Behandlung der Reflexionen. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen. 11

12 5 Ergebnisse der Berechnungen 5.1 Straßenverkehr Es ergeben sich folgende Beurteilungspegel, dargestellt für einige repräsentative Immissionsorte: Tabelle 4 Beurteilungspegel durch Straßenverkehr, jeweils ungünstigstes Stockwerk und Fassade Rechenpunkt Beurteilungspegel db(a) Orientierungswert db(a) Überschreitung db(a) tags nachts tags / nachts tags nachts Haus Haus Haus Haus / Haus Haus Haus An den geplanten Gebäuden treten Beurteilungspegel von tags bis zu 65 db(a) und nachts bis zu 56 db(a) auf. Der Orientierungswert tags wird bis zu 10 db(a) und nachts wird bis zu 11 db(a) überschritten. Betroffen ist in erster Linie die Randbebauung (Haus 1 bis 9), die rückwärtig gelegenen Gebäude profitieren von der abschirmenden Wirkung der vorgelagerten Bebauung. Aufgrund der Überschreitung der Orientierungswerte sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. 12

13 5.2 Schienenverkehr Durch den Schienenverkehr ist mit folgenden Beurteilungspegeln zu rechnen: Tabelle 5 Beurteilungspegel durch Schienenverkehr Rechenpunkt Beurteilungspegel db(a) Orientierungswert db(a) Überschreitung db(a) tags nachts tags / nachts tags nachts Haus Haus Haus / Haus Haus Die Beurteilungspegel betragen von tags bis zu 51 db(a) und nachts bis zu 48 db(a). Der Orientierungswert tags wird nicht überschritten, nachts beträgt die Überschreitung bis zu 3 db(a). Betroffen sind ein Großteil der Gebäude innerhalb des Baugebiets. Aufgrund der Überschreitung der Orientierungswerte sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. 13

14 5.3 Hafengelände Durch die Tätigkeiten im Hafengelände (Schrottverladung, etc.) ist mit Pegelwerten tags und nachts bis zu rund 51 db(a) zu rechnen. Die Orientierungswerte der DIN von tags 55 db(a) und nachts 40 db(a) werden tags nicht überschritten, nachts beträgt die Überschreitung bis zu 11 db(a). Lärmschutzmaßnahmen sind erforderlich. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass durch Beobachtungen und Feststellungen seit Sommer 2003 bis heute der nächtliche immissionsrechtlich relevante Betrieb im Hafengelände zwischen 2000 Uhr und 2200 stark abnimmt, und nach 2200 Uhr bis ca bzw Uhr nur äußerst selten (ca. 10 mal / Jahr) stattfindet. Ferner befindet sich die Ortsgemeinde Mertert mit ihrer Wohnbebauung wesentlich näher zum Hafengelände als die Ortsgemeinde Temmels. Da dieses Emissionsverhalten auf dem Nachstaat Großherzogtum Luxembourg jedoch nicht maßgebend und rechtsverbindlich für den hier zu betrachtenden Bebauungsplanentwurf der Ortsgemeinde Temmels (Bundesrepublik Deutschland) angesehen werden kann, wurde die Nachtzeit für die Beurteilung mit einbezogen. Hierbei liegt man in der Betrachtungsweise bzw. Beurteilung der Situation auf der sicheren Seite. 14

15 6 Lärmschutzmaßnahmen Aufgrund der Überschreitung der Orientierungswerte sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Aktiver Schutz Aktive Maßnahmen wie Wände oder Wälle gegenüber dem Straßen- und Schienenverkehr sind im vorliegenden Fall nur mit einem hohen technischem bzw. finanziellen Aufwand realisierbar. Maßnahmen an der Schienenstrecke sind nicht möglich, es müßte ein Abschnitt von mehreren hundert Metern mit einer Wand versehen werden. Damit die Gebäude gegenüber dem Straßenverkehr vollständig geschützt sind, wäre eine Lärmschutzwand von ca. 10 m Höhe entlang der L 136 erforderlich. Wände oder Wälle gegenüber dem Hafengelände sind nicht möglich bzw. bewirken bei der vorhandenen topografischen Situation keine Minderung. Technische Maßnahmen oder Betriebsbeschränkungen scheiden aus, da hierzu das Einverständnis und die Zusammenarbeit mit den Betreibern erforderlich ist. Es kann außerdem nicht vorausgesetzt oder von den Betreibern verlangt werden, dass die zulässigen Werte an der bestehenden Bebauung eingehalten werden, die keine EU- Länderüber-greifenden immissionsschutzrechtlichen Regelungen bestehen. Passiver Schutz In Betracht kommen im vorliegenden Fall passive Schutzmaßnahmen gegenüber allen Lärmquellen. Als passiver Lärmschutz sind bauliche Maßnahmen (Schallschutzfenster, Lüftungseinrichtungen) und eine geeignete Grundrißgestaltung zu nennen. 15

16 Die Berechnung der erforderlichen Schalldämm-Maße von Fenstern und Außenwänden erfolgt nach DIN Der maßgebliche Außenlärmpegel liegt um 3 db(a) über dem in dieser Untersuchung berechneten und dargestellten Pegel für den Zeitbereich tags. Im Tabellenanhang, Seiten 1 bis 12, sind die Beurteilungspegel für die Gesamtlärmsituation für jedes Gebäude und jede Gebäudeseite aufgeführt. Die Pegelverteilung ist in den Karte 1 und 2 dargestellt. Da der überwiegende Lärmeinfluss aus den anfallenden Verkehrsachsen kommt, der passive Schutz für diese Lärmeinflüsse zu bemessen ist, lässt sich feststellen, dass durch diese Maßnahmen auch die Lärmeinflüsse der Gewerbelärmimmissionen in ausreichendem Maß gemindert werden. Grundrissgestaltung Als geeignete Grundrißgestaltung gilt: schutzbedürftige Räume (Schlaf- und Aufenthaltsräume) sollten zur lärmabgewandten Seite hin orientiert werden, weniger schutzbedürftige Räume wie Küchen oder Bäder sollten sich an den lärmbelasteten Seiten befinden. 1 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November

17 Schallschutzfenster Die überschlägige Berechnung der erforderlichen Schallschutzfensterklassen erfolgte nach DIN 4109 unter der Annahme folgender Randbedingungen: Lärmpegelbereich III Schalldämm-Maß der Außenwände/Dach R' w 40 db Fensterflächenanteil S F/W 40 % Grundfläche des Raums S G 10 m2 Es genügen Fenster der Schallschutzklasse 2 nach VDI , um im Innern von Aufenthaltsräumen einen ausreichenden Schutz vor Lärm zu gewährleisten. Fenster, die den Konstruktionsmerkmalen der Schallschutzklasse 2 entsprechen, werden heute bereits aufgrund von Anforderungen an den Wärmeschutz 2 bei Neubauten vorgesehen. Lärmpegelbereich IV Schalldämm-Maß der Außenwände/Dach R' w 45 db Fensterflächenanteil S F/W 40 % Grundfläche des Raums S G 10 m2 Es sind Fenster der Schallschutzklasse 3 nach VDI 2719 erforderlich, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Weichen die tatsächlichen Maße von den oben angesetzten ab, so können sich andere Schallschutzfensterklassen ergeben. 1 VDI-Richtlinie Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen. August Wärmeschutzverordnung - Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) 17

18 Lüftungseinrichtungen Da die Schalldämmung von Fenstern nur dann sinnvoll ist, wenn die Fenster geschlossen sind, muß der Lüftung von Aufenthaltsräumen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Bei einem Mittelungspegel nachts über 50 db(a) sind nach der VDI 2719 in jeder Wohnung die Schlafräume, bzw. zum Schlafen geeignete Räume, mit zusätzlichen Lüftungseinrichtungen auszuführen, oder zur lärmabgewandten Seite hin auszurichten. Zur Lüftung von Räumen, die nicht zum Schlafen genutzt werden, kann ansonsten ein kurzzeitiges Öffnen der Fenster zum Lüften zugemutet werden (Stoßlüftung). Im Bebauungsplangebiet liegen in großen Teilen die Pegelwerte nachts über 50 db(a), hervorgerufen durch den Verkehrslärm (siehe Karte 3). Durch das Hafengelände werden ebenfalls Pegelwerte bis 51 db(a) erreicht. Für alle vorgesehenen Schlafräume im Baugebiet (einschließlich Kinderzimmer, Gästeräume, etc.) sind schallgedämmte Lüftungseinrichtungen zu empfehlen. 18

19 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Nach DIN 4109, Abschnitt 5.1 werden für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm verschiedene Lärmpegelbereiche zugrundegelegt. Den Lärmpegelbereichen sind die vorhandenen oder zu erwartenden maßgeblichen Außenlärmpegel zuzuordnen. Werden die Beurteilungspegel berechnet, so sind zu dem errechneten Wert für den Tag ( Uhr) 3 db(a) zu addieren (DIN 4109, Abschnitt ). Tabelle 6 Maßgeblicher Außenlärmpegel und Lärmpegelbereich nach DIN 4109 Maßgeblicher Außenlärmpegel Lärmpegelbereich (Beurteilungspegel tags +3 db(a)) db(a) I bis 55 II 56 bis 60 III 61 bis 65 IV 66 bis 70 V 71 bis 75 VI 76 bis 80 VII > 80 1 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November

20 7 Zusammenfassung Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanes Auf der Kirth der Ortsgemeinde Temmels lassen sich wie folgt zusammenfassen: Zur Beurteilung der Situation wurden die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN herangezogen. Für die geplante Allgemeine Wohnbebauung ist tagsüber für alle Lärmquellen ein Orientierungswert von 55 db(a) und nachts für Verkehrslärm von 45 db(a) bzw. für Gewerbelärm von 40 db(a) anzusetzen. Eine Überschreitung der Grenzwerte in Abwägung mit anderen Belangen möglich. Straßenverkehr: Die Beurteilungspegel betragen tags bis zu 65 db(a) und nachts bis zu 56 db(a). Der Orientierungswert tags wird bis zu 10 db(a) und nachts wird bis zu 11 db(a) überschritten. Betroffen ist in erster Linie die Straßenrandbebauung. Schienenverkehr: Es ist mit Beurteilungspegel von tags 51 db(a) und nachts 48 db(a) zu rechnen. Der Orientierungswert tags wird nicht überschritten, nachts beträgt die Überschreitung bis zu 3 db(a). Betroffen sind ein Großteil der Gebäude innerhalb des Baugebiets. Hafengelände: Die Immissionen wurden anhand von Literaturangaben berechnet (Schrottverladung, etc.). Es ist mit Pegelwerten tags und nachts bis zu rund 51 db(a) zu rechnen. Die Orientierungswerte der DIN von tags 55 db(a) und nachts 40 db(a) werden tags nicht überschritten, nachts beträgt die Überschreitung bis zu 11 db(a). 1 DIN Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai

21 Lärmschutzmaßnahmen: Aufgrund der Überschreitung der Orientierungswerte sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Aktive Maßnahmen wie Wände oder Wälle gegenüber dem Verkehrslärm sind mit einem hohen technischen und finanziellen Aufwand verbunden und deshalb nicht zu empfehlen. Damit die Gebäude gegenüber dem Straßenverkehr vollständig geschützt sind, wäre eine Lärmschutzwand von ca. 10 m Höhe entlang der L 136 erforderlich. Gegenüber dem Hafengelände wird durch Wände oder Wälle keine Minderung erzielt. Passive Maßnahmen wie eine geeignete Grundrißgestaltung, Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen sind im vorliegenden Fall zu empfehlen. An der Straßenrandbebauung ist mit Fenstern der Schallschutzklasse 3 zu rechnen, an den übrigen Gebäuden genügen Fenster der Schutzklasse 2. Die Lärmpegelbereiche nach DIN wurden in dieser Untersuchung ausgewiesen. Im gesamten Baugebiet sollten an Schlafräumen schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorgesehen werden. Die für die Verkehrslärmeinflüsse dimensionierten Schutzmaßnahmen führen auch zu einer ausreichenden Minderung der Gewerbelärmimmissionen 1 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November

22 Schalltechnische Untersuchung B Plan Auf der Kirth in Temmels 8 Anhang Beurteilungspegel, Straßen- und Schienenverkehr Anlage 1 12 Karte 1 Pegelverteilung Verkehrslärm (Straße und Schiene), tags Karte 2 Pegelverteilung (Straße und Schiene), nachts Karte 3 Pegelverteilung Hafengelände, tags Karte 4 Pegelverteilung Hafengelände, nachts Karte 5 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Aufgestellt und bearbeitet: Trier, 08.April.2005 Dipl. Ing. (FH) Kurt Müller Geschäftsführer 22

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