Peter Putz. Handbuch. Entsorgung. EU-Berufskraftfahrer. Weiterbildung Lkw INS FÜNF

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1 Peter Putz Trainer- Handbuch Entsorgung Erweiterungen zu den Modulen 1 5 EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung Lkw INS FÜNF

2 Peter Putz Entsorgung EINS FÜNF

3 Weiterbildung Lkw

4 Peter Putz Entsorgung EU-Berufskraftfahrer TRAINER-HANDBUCH

5 Entsorgung 2012 Verlag Heinrich Vogel, in der Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Str. 30, München 1. Auflage 2012 Stand 02/2012 Autoren Peter Putz (unter Mitwirkung von Tanja Redicker) Bildnachweis Lobbe Entsorgung GmbH, Lobbe Dienstleistung GmbH, Lobbe Entsorgung West GmbH & Co KG, Lobbe Industrieservice GmbH & Co KG, Kluge Sanierung GmbH, Fotolia, Archiv Verlag Heinrich Vogel Umschlaggestaltung Bloom Project Layout und Satz Uhl + Massopust, Aalen Lektorat Sabine Schuster Herstellung Silvia Sperling Druck KESSLER Druck + Medien, Michael-Schäffer-Str. 1, Bobingen Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zu stimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Ver vielfältigungen, Über setzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Das Werk ist mit größter Sorgfalt erarbeitet worden. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form (z. B. Fahrer) verwendet. Alle personenbezogenen Aussagen gelten jedoch stets für Männer und Frauen gleichermaßen. Wir bedanken uns bei Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) für die freundliche Unterstützung. Springer Fachmedien ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science + Business Media ISBN

6 Inhalt Inhalt Vorwort und Einführung 6 1 Wirtschaftliches Fahren mit Entsorgungsfahrzeugen Was sind die Besonderheiten beim Fahren mit Entsorgungsfahrzeugen? So sieht die Kostenverteilung aus Wie können Sie Einfluss nehmen auf die Kosten? Lösungen zum Wissens-Check 17 2 (Sozial-)Vorschriften Abweichende Regelungen für die Entsorgungswirtschaft Ausnahmen von EG-Sozialvorschriften und Fahrpersonalverordnung Arbeitszeitgesetz Sonderrechte für die Entsorgungswirtschaft Elektronisches Abfallnachweisverfahren Lösungen zum Wissens-Check 35 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit Ergänzungen für die Entsorgungsbranche Gefahren in Engstellen und beim Abbiegen Personen auf Standplätzen von Sammelfahrzeugen Rückwärtsfahren und Zurücksetzen aber sicher Kippgefahr bei Containerfahrzeugen Lösungen zum Wissens-Check 55 4 Gesundheitsschäden und Unfällen vorbeugen Image und Kommunikation Gesundheitsschäden und Unfällen vorbeugen Das Bild des Entsorgungsfahrers in der Öffentlichkeit Lösungen zum Wissens-Check 69 5 Ladungssicherung in der Entsorgungswirtschaft Ladungssicherung auf Abrollkipperfahrzeugen Ladungssicherung auf Absetzkipperfahrzeugen Ladungssicherung bei Saug- und Spülfahrzeugen Ladungssicherung bei Müllsammelfahrzeugen Ladungssicherung im Fahrerhaus Lösungen zum Wissens-Check 103 5

7 (Sozial-)Vorschriften Abweichende Regelungen für die Entsorgungswirtschaft 2.1 Ausnahmen von EG-Sozialvorschriften und Fahrpersonalverordnung Die VO (EG) 561/2006 erfasst in ihrer Regelung über Lenk- und Ruhezeiten ausschließlich Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t (einschließlich Anhänger) und Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen. Deutschland hat aber auch Fahrer von Fahrzeugen zur Güterbeförderung von mehr als 2,8 t 3,5 t (einschließlich Anhänger) und bestimmte Fahrzeuge zur Personenbeförderung in die Bestimmungen über Lenk- und Ruhezeiten einbezogen (deutsche Fahrpersonalverordnung FPersV). Hintergrundwissen Mit einem Kontrollgerät müssen diese Fahrzeuge (Fahrzeuge zur Güterbeförderung von mehr als 2,8 t 3,5 t einschließlich Anhänger und bestimmte Fahrzeuge zur Personenbeförderung) aber nicht ausgerüstet sein. Handschriftliche Aufzeichnungen der Fahrer in einem Tageskontrollblatt gemäß Anlage 1 zu 1 FPersV sind für diese Fahrzeuge ausreichend. ACHTUNG: Ist das Fahrzeug allerdings mit einem Kontrollgerät ausgerüstet, muss es auch benutzt werden. Der Fahrer darf jetzt nicht alternativ die Aufzeichnungen auf dem Tageskontrollblatt vornehmen! Viele Transporte stellen aber insbesondere im Nah- bzw. Regionalverkehr nur sogenannte Hilfstätigkeiten im Rahmen der eigentlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen dar. Für sie gibt es eine Reihe von Ausnahmen oder Sonderregelungen. Sie unterliegen weder den europäischen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten noch der nationalen Fahrpersonalverordnung. 19

8 Entsorgung U.a. sind folgende Fahrzeuge davon ausgenommen: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen nach 2 Nr. 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit nicht mehr als 7,5 t zulässige Höchstmasse, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt. Diese Fahrzeuge dürfen nur in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens benutzt werden. Das Lenken stellt nicht die Haupttätigkeit des Fahrers dar. Fahrzeuge für den Einsatz in der Hausmüllabfuhr Hintergrundwissen Sämtliche Ausnahmen von der VO (EG) 561/2006 über Lenk- und Ruhezeiten sind in Artikel 3 der Verordnung aufgelistet. Darüber hinaus sind national im 18 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) weitere Ausnahmen genannt. Ausnahmen für Fahrer von kleineren Fahrzeugen zur Güterbeförderung über 2,8 t bis 3,5 t oder bestimmte Fahrzeuge zur Personenbeförderung sind in 1 (2) der Fahrpersonalverordnung (FPersV) aufgeführt Auch in der Entsorgungswirtschaft werden neben Fahrzeugen zur Güterbeförderung z. B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen Saug- und Spülfahrzeuge Kanalreinigungsfahrzeuge (Sonderkraftfahrzeuge) oder Müllsammelfahrzeuge eingesetzt. 20

9 (Sozial-)Vorschriften Abweichende Regelungen für die Entsorgungswirtschaft Hintergrundwissen In der Ausnahme der VO (EG) 561/2006 ist die selbstfahrende Arbeitsmaschine nicht aufgenommen, weil sie von der Bestimmung über die Lenkund Ruhezeiten nach Artikel 2 der VO (EG) 561/2006 nicht erfasst wird. Somit gelten für sie die o.g. Sonderregelungen. Hausmüllfahrzeuge Hausmüllfahrzeuge sind zwar grundsätzlich Kraftfahrzeuge und zur Güterbeförderung geeignet, werden aber bei der Hausmüllabfuhr von den Bestimmungen der VO (EG) 561/2006 und Fahrpersonalverordnung (FPersV) ausgenommen. Unter den Begriff Hausmüllabfuhr fallen alle Abfälle und Wertstoffe, die in der Haus-zu-Haus-Sammlung eingesammelt und zur Behandlung im Nahbereich transportiert werden. Was muss der Fahrer bei der Hausmüllabfuhr beachten? Lenk- und Ruhezeiten gemäß VO (EG) 561/2006 gelten nicht. Es gilt nationales Arbeitszeitrecht. Hausmüllfahrzeuge brauchen demnach auch kein EG-Kontrollgerät gemäß VO (EWG) 3821/85 und FPersV. Sollte das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät ausgerüstet sein, muss dieses nicht betrieben werden, d.h. es muss keine Diagrammscheibe oder Fahrerkarte benutzt werden. Der Halter muss die Daten eines digitalen Kontrollgeräts nicht herunterladen. Die Tätigkeitsnachweise der vorausgegangenen 28 Tage sind bei Kontrollen nicht vorzulegen. Abbildung 9: Müllsammelfahrzeug Ssogras Fotolia 23 Modul Entsorgung Trainer_CS4.indd :00

10 Entsorgung 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit Ergänzungen für die Entsorgungsbranche Sie sollen entsorgungsspezifische Fahrsituationen und angemessenes Verhalten in diesen Situationen kennen lernen. Ohne Praxisanteil: ca. 60 Minuten Mit Praxisanteil: ca. 20 Minuten Theorie Modul Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit : PC Professional ergänzt durch Modul Entsorgung : PC Professional Multiscreen Kapitel Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit Ergänzungen für die Entsorgungsbranche Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D29 Fahrzeuge 46 Rückwärtsfahren und Einweisen und BGV C27 Müllbeseitigung 7 Rückwärtsfahren von Fahrzeugen. Lehrvortrag ohne/mit praktischen Übungen Unser Vorschlag für die Integration in Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit : Fügen Sie den Abschnitt im Anschluss an das reguläre Modul an, kürzen Sie dafür beim Bereich Fahrsicherheit und Sicherheitssysteme entsprechend ein, z. B. bei Die wichtigsten Bremsmethoden und Weitere Sicherheitssysteme Fahrerassistenzsysteme. Die praktischen Übungen können z. B. statt der Übungen Notbremsung und Kurvenfahren mit hohen Geschwindigkeiten des Ausgangsmoduls durchgeführt werden (abhängig von der Zusammensetzung der Gruppe). 36

11 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit Ergänzungen für die Entsorgungsbranche Allgemein Entsorgungsfahrzeuge sind Lkw ganz besonderer Art. Tagtäglich fahren sie in Wohngebieten und Innenstadtbereichen. Ihre Aufbauten unterscheiden sich ganz wesentlich vom normalen Lkw mit Plane oder Koffer. Sonderaufbauten, Belade- und Verdichtereinrichtungen erschweren die Sicht auf das übrige Verkehrsgeschehen und auf Hindernisse im Straßenraum. Große Überhänge der Sonderaufbauten erfordern von den Fahrern höchste Konzentration und Aufmerksamkeit. Engstellen, enge Straßen in Kombination mit Abbiegevorgängen, Rückwärtsfahren, Zurücksetzen und Wenden stellen dabei besondere Herausforderungen für den Fahrer dar. Bei Fahrzeugen mit hohem Schwerpunkt (z. B. bei Containerfahrzeugen) ist außerdem die Kippgefahr besonders groß. 3.1 Gefahren in Engstellen und beim Abbiegen Passieren von Engstellen Unübersichtliche Spezialaufbauten und lange Achsüberstände stellen die Fahrer von Entsorgungsfahrzeugen in Wohngebieten häufig vor große Probleme in Engstellen, z. B.: Eingeschränkte Sicht Wenig Platz beim Rangieren Einseitige Unebenheiten in der Fahrbahn können zu Aufbaubewegungen und Vergrößerung des Lichtraumprofils führen. Bei wechselseitigen Fahrbahn-Unebenheiten kann es häufig abhängig von der Geschwindigkeit zu Aufschaukelungen kommen. 37

12 Ladungssicherung in der Entsorgungswirtschaft 5.1. Ladungssicherung auf Abrollkipperfahrzeugen Abrollkipper nehmen ihre Ladung in der Regel in Containern auf und können diese am Bestimmungsort wieder abstellen oder über die Kippeinrichtung des Fahrzeugs entleeren. Container sind Behälter zum Aufnehmen des Ladeguts. Der Container selbst ist Bestandteil der Ladung. Abrollkipper sind zum Auf- und Abnehmen oder Entleeren der Container mit speziellen Hakengeräten und Aufnahmerollen ausgerüstet. Um die Container auf Lkw oder Anhänger zu verladen, müssen sie zunächst von der Aufnahmeseite mittels Aufnahmehaken ca. 45 angehoben werden. Abbildung 66: Abbildung 67: Aufziehen des Containers Überschieben auf Anhänger Lobbe Entsorgung GmbH Lobbe Entsorgung GmbH U N T E R R I C H T S -T I P P Erarbeiten Sie gemeinsam mit den Teilnehmern, welche möglichen Auswirkungen das Aufziehen des Containers auf die Ladung, die Achslastverteilung und das Fahrverhalten haben kann. Das können diese Auswirkungen sein: 73 Modul Entsorgung Trainer_CS4.indd :02

13 Entsorgung Ladungsverlust durch 45 -Stellung beim Aufziehen bei unzureichender Sicherung Gefahr beim Öffnen der Hecktüren zum Entleeren durch hohen Ladungsdruck Verrutschen der Ladung nach hinten und dadurch Überschreiten der Hinterachslast oder Unterschreiten der Vorderachslast führt zu negativem Fahrverhalten Verändertes Fahrverhalten durch ungünstige Lastverteilung An die Ergebnisse können Sie etwas später wieder am Ende beim Thema Formschlüssige Sicherung anknüpfen und erinnern. Durch spezielle Anschläge und Verriegelungen werden die Container formschlüssig mit dem Trägerfahrzeug verbunden und gesichert. Beispiele für formschlüssige Sicherung von Abrollkippercontainern auf Lkw und Anhänger Abbildung 68: Sicherung des Containers auf dem Trägerfahrzeug Lobbe Entsorgung GmbH 74 Modul Entsorgung Trainer_CS4.indd :02

14 Entsorgung 5.3 Ladungssicherung bei Saug- und Spülfahrzeugen In Saug- und Spülfahrzeugen wird die meist flüssige Ladung im Formschluss durch aufgesetzte Tanks auf den Trägerfahrzeugen gesichert. Eine Ladung bei Saug- und Spülfahrzeugen ist nicht ausreichend gesichert, wenn durch undichte und unzureichend verschlossene Tankverschlüsse Flüssigkeiten auch nur in kleineren Mengen austreten. Saugschläuche und Spülschläuche sind eigentlich Fahrzeugausstattung, werden bei ungenügender Sicherung allerdings wie Ladung betrachtet. Ein Verlust der Ladung ist allerdings unwahrscheinlich, wenn Sie als Fahrer einige Regeln beachten. Restentleerung der Saugschläuche Zum Beladen der Fahrzeuge werden Ladehilfsmittel wie Saugschläuche und Pumpen eingesetzt, um z. B. Flüssigkeiten von der Anfallstelle in die Tanks zu saugen. Achten Sie unbedingt darauf, dass nach Beendigung der Ladetätigkeit die Saugschläuche restentleert verladen werden. Abbildung 95: Kombiniertes Saugschläuche in offenen Schlauchkästen Saug-Spülfahrzeug Lobbe Entsorgung West Druck- oder Spülschläuche GmbH & Co KG 94 Modul Entsorgung Trainer_CS4.indd :03

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