AMTSBLATT. Die Oberbürgermeisterin gibt bekannt:

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1 Nr. 14 AMTSBLATT der Jahrgang Juni 2003 gibt bekannt: Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Fahrwege für Gefahrguttransporte im Gebiet der Stadt Mönchengladbach Aufgrund 7 Abs. 3 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn GGVSE) - in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S.3529) i.v.m. 35 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV.NW.S.602) gibt die Oberbürgermeisterin der folgende Neufassung der Allgemeinverfügung für Beförderung gefährlicher Güter außerhalb von Autobahnen auf Straßen im Gebiet der bekannt: 1. Bezeichnung der gefährlichen Güter Diese Allgemeinverfügung gilt für die Beförderung 1.1 von Gütern der Anlage 1 Nr. 1 bis 3 GGVSE, wenn die dort angegebene Masse je Beförderungseinheit überschritten wird und 1.2 von entzündbaren flüssigen Stoffen der Klasse 3 der Anlage 1 Nr. 4 GGVSE, ausgenommen bei Beförderung in Versandstücken -einschließlich Großpackmitteln- oder Großverpackungen, in nicht wanddickenreduzierten zylindrischen Tanks nach Kapitel 6.7 oder 6.8 ADR, die nach einem Berechnungsdruck von mindestens 0,4 MPa (4 bar) (Überdruck) bemessen sind oder mit einem Prüfdruck von mindestens 0,4 Mpa (4 bar) geprüft sind und wenn dies in der Bescheinigung nach Absatz ADR oder in einer besonderen Bescheinigung des Tankherstellers oder eines Sachverständigen nach 6 Abs. 5 GGVSE bestätigt ist, 1.2.3in Doppelwandtanks nach Abs Buchstabe b Ziffer 2 und 3 (links) ADR und Abs (rechts) ADR oder in anderen als in den Nummern und beschriebenen Tanks in Mengen bis zu Litern bei Stoffen, die unter die Verpackungsgruppe I fallen, oder bis zu Litern bei Stoffen, die unter die Verpackungsgruppe II fallen, jeweils auf Entfernungen bis zu 100 km. 2. Fahrwege 2.1 Fahrwege innerhalb der Strecken der Grundnetzkarte Der Transport der unter 1. genannten Güter ist nur auf den Straßen zulässig, die in der Anlage 1 dieser Allgemeinverfügung (Grundnetzkarte) aufgeführt sind. 2.2 Fahrwege außerhalb der Strecken der Grundnetzkarte Sollen die unter 1. genannten Güter auf Strecken außerhalb der durch Grundnetz frei gegebenen Strecken transportiert werden, kann auf schriftlichen Antrag durch die Oberbürgermeisterin der Stadt Mönchengladbach Amt für öffentliche Ordnung Rheinstr Mönchengladbach Tel / Fax / nach Maßgabe des 7 Abs. 3 GGVSE eine zeitlich befristete gebührenpflichtige Einzelfahrwegsbestimmung erfolgen. 3. Allgemeines 3.1 Die Transporte sind unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sowie Vorschriften, die zum Transport der gefährlichen Güter auf der Straße erlassen wurden, durchzuführen. 3.2 Außerhalb des Geltungsbereiches dieser Allgemeinverfügung bestehende Genehmigungspflichten bleiben unberührt. 3.3 Diese Allgemeinverfügung sowie eine Karte des Stadtgebietes Mönchengladbach, in der das Grundnetz eingezeichnet ist, kann bei der o.a. Dienststelle eingesehen oder gegen Erhebung einer Verwaltungsgebühr erworben werden. Eine positive als auch eine negative Liste des Straßennetzes der Stadt Mönchengladbach sind als Anlage beigefügt. Diese Anlagen sind Bestandteil der Allgemeinverfügung. 3.4 Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt unbefristet vorbehaltlich künftiger Änderungen, die im Amtsblatt der bekannt gegeben werden. Mönchengladbach, im Juni 2003 Monika Bartsch Oberbürgermeisterin 113

2 Anlage 1 Grundnetz Aachener Straße bis Einmündung Burggrafenstraße Adolf-Kempken-Weg von Hocksteiner Weg bis Gelderner Straße Alsstraße ab Künkelstraße bis Einmündung Wattstraße Am Baumlehrpfad bis Geusenstraße Am Gerstacker ab Breite Straße bis Haus Nr. 152 Am Sternenfeld von Konstantinstraße bis Zoppenbroicher Straße Auf dem Damm bis Einmündung L 39 Bahnstraße bis Haus Nr. 174 Breitenbachstraße Breite Straße ab Theodor-Heuss-Straße bis Einmündung Dohler Straße Burggrafenstraße Collingwood Road Dahlener Straße bis Wilhelm-Schiffer-Straße Daimler Straße von Hocksteiner Weg bis Dieselstraße Dammer Straße De-Ruyter-Road bis Haus Nr. 26 Dieselstraße von Daimlerstraße bis Haus Nr Dohler Straße bis Haus Nr. 125 Dorfbroicher Straße ab Friedensstraße bis Haus Nr. 27 Dorthausen Druckerstraße ab Friedensstraße bis Haus Nr. 27 Dünner Straße Düsseldorfer Straße Duvenstraße Eickener Straße ab Künkelstraße bis Haus Nr. 233 Erftstraße von Zoppenbroicher Straße bis Haus Nr. 71 Erkelenzer Straße Erzberger Straße Fliethstraße Friedensstraße Gelderner Straße Geusenstraße bis Haus Nr. 30 Giesenkirchener Straße Gladbacher Straße ab Dorthausen in Richtung Innenstadt Goebenstraße Grevenbroicher Straße Hanns-Martin-Schleyer-Straße Hansastraße Hardter Landstraße Hauptstraße bis Einmündung Limitenstraße / Gartenstraße Hehner Straße von Monschauer Straße bis Haus Nr. 115 Hermann-Piecq-Anlage Hilderather Straße bis L 370 Ecke L 393 Hindenburgstraße von Krefelder Straße bis Haus Nr. 280 Hocksteiner Weg von Daimlerstraße bis Adolf-Kempken-Weg Hoemenstraße Hohenzollernstraße Hugo-Junkers-Straße von Scharmannstraße bis Haus Nr. 12 Kabelstraße ab Aachener Straße bis Haus Nr. 77 Kaldenkirchener Straße Karlstraße ab Duvenstraße bis Haus Nr. 59 Kölner Straße Konstantinstraße ab Einmündung Am Sternenfeld bis Haus Nr. 91 Korschenbroicher Straße Krefelder Straße Künkelstraße Labéstraße bis Haus Nr. 190 Landgrafenstraße bis Einfahrt Mannesmann Liedberger Straße Limitenstraße von Hauptstraße bis Mühlenstraße Lindenstraße ab Marienburger Straße bis Haus Nr. 250 Lürriper Straße bis Haus Nr. 380 Maria-Juchacz-Straße Marie-Bernays-Ring Marienburger Straße Markgrafenstraße Marlborough Road bis Haus Nr. 5 Mennrath Mennrather Straße Mennrathschmidt bis Haus Nr. 21 Monschauer Straße bis Aachener Straße Mühlenstraße von Limitenstraße / Gartenstraße bis Haus Nr. 19 Mülforter Straße Nordring von Neusser Straße bis Krefelder Straße Odenkirchener Straße bis Moses-Stern-Straße Ohlerkirchweg bis Haus Nr. 66 Oppelner Straße bis Haus Nr. 22 Oskar-Kühlen-Straße Ottostraße von Stockkholtweg bis Haus Nr. 1-5 Pastorsgasse von Schleestraße kommend bis Haus Nr. 24 Poststraße Queens-Avenue von Hardter Straße bis Marlborough Road Rathenaustraße Reyerhütte bis Haus Nr. 1 Reyerhütter Straße bis Reyerhütte Rheindahlener Straße Rönneterring bis Haus Nr. 12 Roermonder Straße bis Haus Nr. 472 Roßweide Rostocker Straße ab L 19 bis Einmündung Oppelner Straße Rudolfstraße bis Haus Nr. 10 Ruhrfelder Straße ab Duvenstraße bis Stapper Weg Scharmannstraße Schlachthofstraße Schleestraße Schürenweg von Kaldenkirchener Straße bis Viersener Straße Schwalmstraße ab Breite Straße bis Haus Nr. 301 Senefelder Straße Snyders Road bis Haus Nr. 15 Stadtwaldstraße Stapper Weg von Ruhrfelder Straße bis Haus Nr. 46 Steinsstraße von Mülgaustraße bis Duvenstraße Sternstraße Stockholtweg Theodor-Heuss-Straße Tomper Straße Trompeterallee von Postraße bis Haus Nr. 29 Unterheydener Straße von Odenkirchener Straße bis Einmündung von-galen-straße Viersener Straße von Einmündung Marienburger Straße / Schürenweg bis Haus Nr. 153 Vitusstraße Volksbadstraße von Nordring bis Haus Nr. 1, von Korschenbroicher Straße bis Haus Nr. 85 von-galen-straße ab Unterheydener Straße bis Haus Nr. 25 von-groote-straße ab Hansastraße bis Haus Nr. 29 Vorster Straße Waldnieler Straße Wellington Road Wetschewell von Roßweide bis Haus Nr. 15 Wickrathberger Straße Wickrather Straße von Wilhelm-Schiffer-Straße bis Haus Nr. 184 Wilhelm-Schiffer-Straße ab Dahlener Straße bis Moses-Stern-Straße Willicher Damm Wattstraße ab Alsstraße bis Versorgungs- und Verkehrsbetriebe Mönchengladbach Wolfsittard bis Haus Nr. 131 Zeppelinstraße bis Einmündung Lürriper Straße Zoppenbroich Zoppenbroicher Straße L 19 von Kölner Straße bis Stadtgrenze L 39 von L 19 bis Einmündung Auf dem Damm L 370 von Erkelenzer Straße bis Stadtwaldstraße L 390 von Anschlußstelle Neuwerk bis Anschlußstelle Ost 114

3 Anlage 2 Negativliste Bebericher Straße Beckrather Straße von Kinkelbach bis Wickrathberger Straße / Wickrathhahner Straße Dahler Kirchweg Dahler Weg von Beckrather Straße bis Am Klinkelsberg Hagelkreuzstraße Heinrich-Korsten-Straße von Kinkelbach bis Am Chur / Am Tömp Hittastraße zwischen Einmündung Speicker Straße und Einmündung Aachener Straße Hubertusstraße von Reststrauch bis Böningstraße Kamphausener Straße Kinkelbach von Beckrather Straße bis Niersstraße Knopsstraße zwischen Einmündung Turmstraße und Einmündung Milostraße Landgrafenstraße zwischen Einmündung Am Dreimüllerhof und Einmündung Brunnenstr. Lindenstraße zwischen Einmündung Viersener Straße und Einmündung Marktfeldstraße Lockhütter Straße zwischen Einmündung Bendstieg und Bahnhof Helenabrunn Ohlerkirchweg zwischen Einmündung Brunnenstraße und Einmündung Hügelstraße Reststrauch von Taunusstraße bis Anschlußstelle Wickrath Autobahn A 61 Seilerweg zwischen Einmündung Brunnenstraße und Einmündung Landwehr Snyders Road ab Haus Nr. 15 Stoltenhoffstraße Turmstraße Viersener Straße zwischen Einmündung Bettrather Str. und Einmündung Franziskaner Str. Zufahrtsweg von der Mennrather Straße zum Wasserwerk Rheindahlen Tierseuchenverordnung vom 31. Mai 2003 zur Aufhebung der Tierseuchenverordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest -Sperrbezirksverordnungfür die vom 08. Mai 2003 Aufgrund - der 2 Abs. 1 und 30 des Tierseuchengesetzes (TierSG) in der Fassung vom 11. April 2001 (BGBl. I S. 506), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. März 2002 (BGBl. I S. 1046), - der 1, 4 bis 6 des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz (AGTierSG-NW) in der Neufassung vom 06.Oktober 1987 (GV. NW. S. 342), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.Dezember 1999 (GV. NW. S. 660), - SGV. NW , - des 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierseuchengesetzes vom 27. Februar 1996 (GV. NW. S. 104), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. September 1998 (GV. NW. S. 578), - SGV. NW , - des 31 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2001 (GV. NW. S. 870), - SGV. NW , - der 20 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit (Geflügelpest- Verordnung) in der Fassung vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 930), - der 1 und 2 der Satzung über Erlass und Verkündung von Viehseuchenverordnungen der Stadt Mönchengladbach vom 29.September 1975 (Abl. MG S. 250), wird von der als Kreisordnungsbehörde für Teile des Stadtgebietes verordnet: 1 Die Tierseuchenverordnung zum Schutz gegen die Verbreitung der Geflügelpest - Sperrbezirksverordnung- für die Stadt Mönchengladbach vom 08. Mai 2003 wird aufgehoben. 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die vorstehende Tierseuchenverordnung wird hiermit verkündet. Auf die Rechtsfolgen nach 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut: Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Mönchengladbach, den In Vertretung Dr. Schmitz Beigeordneter Tierseuchenverordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest -Beobachtungsgebietsverordnungfür die vom Aufgrund - der 2 Abs. 1 und des Tierseuchengesetzes (TierSG) in der Fassung vom 11. April 2001 (BGBl. I S. 506), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. März 2002 (BGBl. I S. 1046), - der 1, 4 bis 6 des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz (AGTierSG-NW) in der Neufassung vom 06. Oktober 1987 (GV NW 1987 S. 342), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 1999 (GV NW S. 660) - SGV NW 7831-, - des 1 und 5 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierseuchengesetzes vom 27. Februar 1996 (GV NW S. 104), zuletzt geändert durch VO vom 25. September 1998 (GV NW S. 578), - SGV NW 7831-, - des 31 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV NW S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2001 (GV NW S. 870) - SGV NW 2060-, - der 16 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit (Geflügelpest- Verordnung) in der Fassung vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 930), - der 1 und 2 der Satzung über Erlass und Verkündung von Viehseuchenverordnungen der Stadt Mönchengladbach vom 29. September 1975 (Abl. MG S. 250), wird von der als Kreisordnungsbehörde für Teile des Stadtgebietes festgelegt: 1 Nachdem in der Gemeinde Schwalmtal im Kreis Viersen am der Verdacht des Ausbruches der Geflügel- 115

4 pest amtlich festgestellt worden ist, wird nach Aufhebung des Sperrbezirkes auf dem Gebiet der folgendes Anschluss-Beobachtungsgebiet festgelegt: Nördliche Begrenzung: - Stadtgrenze ab Kaldenkirchener Str. (Wasserwerk Helenabrunn), von dort in Richtung Westen der Stadtgrenze folgend. Westliche Begrenzung: - in Richtung Süden weiter entlang der Stadtgrenze bis zur Eisenbahnlinie Wegberg-Rheindahlen. Südliche Begrenzung: - von dort in Richtung Osten entlang der Bahnstrecke bis zur B 57 (Umgehung Rheindahlen). Östliche Begrenzung: - vor dort weiter der B 57 folgend stadteinwärts (Gladbacher Str., Aachener Str., Burggrafenstr., Sternstr., Hermann-Piecq-Anlage, Hohenzollernstr.) bis zur Kaldenkirchener Str., von dort stadtauswärts bis zur Stadtgrenze (Wasserwerk Helenabrunn). Das Beobachtungsgebiet ist an den Hauptzufahrtsstraßen durch Schilder mit der Aufschrift "Geflügelpest - Beobachtungsgebiet" gekennzeichnet. 2 Ab sofort sind für die Dauer von 9 Tagen nach der Festlegung des Beobachtungsgebietes (bis einschließlich zum ) folgende Maßnahmen durchzuführen bzw. Schutzmaßregeln zu beachten: 1. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art dürfen nicht durchgeführt werden. Geflügel darf ohne vorherige Bestellung nicht gehandelt werden. 2. Auf öffentlichen und privaten Wegen, ausgenommen betrieblichen Wegen, darf Geflügel nicht befördert werden. Dies gilt nicht für das Transportieren von Geflügel im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen. 3. Wer im Beobachtungsgebiet Geflügel (hierzu zählen Enten, Gänse, Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner/Puten und Wachteln) hält, hat dies unter Angabe des Standortes, der Nutzungsart und der Größe des Bestandes unverzüglich der Oberbürgermeisterin (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Tel.: / , Fax: 02161/ , veterinaeramt@ moenchengladbach.de) anzuzeigen. 4. Bruteier dürfen aus dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden. 5. Von Geflügel stammender Dung, flüssige Stallabgänge, Futtermittel und Einstreu dürfen nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden. 6. Geflügel darf nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden. 3 (1) Gemäß 76 Abs. 2 des Tierseuchengesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 2 Nr. 1 Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art durchführt oder Geflügel ohne vorherige Bestellung handelt, 2. entgegen 2 Nr. 2 Geflügel auf öffentlichen und privaten Wegen, ausgenommen betrieblichen Wegen, befördert, 3. entgegen 2 Nr. 3 sein Geflügel nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bei der Oberbürgermeisterin anzeigt, 4. entgegen 2 Nr. 4 Bruteier aus dem Beobachtungsgebiet verbringt, 5. entgegen 2 Nr. 5 von Geflügel stammenden Dung, flüssige Stallabgänge, Futtermittel oder Einstreu aus dem Beobachtungsgebiet verbringt, 6. entgegen 2 Nr. 6 Geflügel aus dem Beobachtungsgebiet verbringt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu ,- geahndet werden. 4 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Die vorstehende Tierseuchenverordnung wird hiermit öffentlich verkündet. Auf die Rechtsfolgen nach 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut: Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Mönchengladbach, den In Vertretung Dr. Schmitz Beigeordneter Bekanntmachung Nachstehende Straße wird gemäß 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NW. S SGV. NW. 91 -) dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Lagebezeichnung: Birkenalle (Gemarkung Mönchengladbach-Land) Stichstraße von der südöstl. Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 55 a Flur 14, Flurstück in nördl. Richtung einschl. Wendehammer (Flur 14, Flurstücke 372 und 373) Anmerkung: Der Lageplan kann beim Fachbereich Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, eingesehen werden - s. Belehrung über den Rechtsbehelf -. Festsetzungen: 1. Klassifizierung Die vorstehende Straße ist Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW. 2. Funktion Verkehrsberuhigter Bereich 3. Träger der Straßenbaulast 4. Widmungsbeschränkungen Keine. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Oberbürgermeisterin der Stadt Mönchengladbach Fachbereich Inge - nieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), Mönchengladbach, Zimmer 320/321, einzulegen. Mönchengladbach, den 28. Mai

5 als Straßenbaubehörde In Vertretung Hormes Techn. Beigeordneter Bekanntmachung Nachstehende Straße wird gemäß 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NW. S SGV. NW. 91 -) dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Lagebezeichnung: Kruchenstraße (Gemarkung Giesenkirchen) 1. Straße verlaufend von der Mülforter Straße in nördl. bzw. nordwestl. Richtung bis zur Trimpelshütter Straße (Flur 39, Flurstücke 128, 129 und 159), 2. Stichstraße verlaufend von der Kruchenstraße östl. Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 32, Flur 39, Flurstück 134 in nordwestl. Richtung bis zu den östl. Grenzen der Grundstücke Flur 39, Flurstücke 79 bis 82 (Flur 39, Flurstück 110 tlw.), 3. Wohnweg verlaufend von der südl. Grenze des Grundstücks Haus-Nr.18 Flur 39, Flurstück 147 in nördl. Richtung, in Höhe der nördl. Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 26 Flur 39, Flurstück 143 in westl. Richtung abbiegend bis zur Grünanlage Flur 39, Flurstück 155 (Flur 39, Flurstück 110 tlw.), 4. Stichstraße verlaufend von der Kruchenstraße östl. Grenze des Grundstücks Flur 39, Flurstück 70 in nordwestl. Richtung bis zu den östl. Grenzen der Grundstücke Flur 39, Flurstücke 104 bis 107 (Flur 39, Flurstück 95 tlw.), 5. Wohnweg verlaufend von der südl. Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 58 Flur 39, Flurstück 141 in nördl. Richtung, in Höhe der nördl. Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 64 Flur 39, Flurstück 138 in westl. Richtung ab - biegend bis zur Grünanlage Flur 39, Flurstück 155 (Flur 39, Flurstück 95 tlw.), 6. Wohnweg verlaufend von der Kruchenstraße östl. Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 96, Flur 39, Flurstück 156 in nordwestl. Richtung bis zur westl. Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 92 Flur 39, Flurstück 92 (Flur 39, Flurstück 157), 7. Stichstraße verlaufend von der Kruchenstraße westl. Grenzen der Grundstücke Haus-Nrn. 3 und 3 f, Flur 34, Flurstücke 478 bzw. 510 in östl. Richtung bis zur westl. Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 3 b Flur 34, Flurstück 521 (Flur 34, Flurstück 487), 8. Stichstraße verlaufend von der Kruchenstraße westl. Grenzen der Grundstücke Haus-Nrn. 5 und 21/23 Flur 34, Flurstücke 527 bzw. 451 in östl. Richtung bis zur westl. Grenze des Grundstücks Ahren 60 Flur 34, Flurstück 453 einschl. Garagenhof zwischen den Grundstücken Flur 34, Flurstücke 490 bis 494 und 496 bis 498 sowie der Aufweitung östl. der Grundstücke Flur 34, Flurstücke 496 bis 498 zwischen der Stichstraße und der nördl. Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 7 Flur 34, Flurstück 523 (Flur 34, Flurstücke 246, 489, 495 und 499 tlw.), 9. Wohnweg verlaufend von der nördl. Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 7 Flur 34, Flurstück 523 in südl. Richtung bis Haus-Nr. 9 Flur 34, Flurstück 507 (Flur 34, Flurstück 499 tlw.), 10. Garagenhof verlaufend von der Kruchenstraße in nordöstl. Richtung bis zur nordöstl. Grenze der Grundstücke Flur 38, Flurstücke 596 und 603 (Flur 38, Flurstück 597), 11. Wohnweg verlaufend von der Kruchenstraße entlang den nordwestl. bzw. nördl. Grenzen der Grundstücke Kruchenstr. 101 bis 113 Flur 38, Flurstücke 315 bis in nordöstl. Richtung, in Höhe der östl. Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 113 Flur 38, Flurstück in südl. Richtung abbiegend bis zur südl. Grenze des Grundstücks Flur 38, Flurstück 302 (Flur 38, Flurstück 303 tlw.), 12. Wohnweg verlaufend von der Kruchenstraße entlang den nordwestl. bzw. nördl. Grenzen der Grundstücke Kruchenstr. 121 bis 141 Flur 38, Flurstücke 304 bis in nordöstl. Richtung, in Höhe der östl. Grenze des Grundstücks Haus-Nr. 141 Flur 38, Flurstück 304 in südl. Richtung abbiegend bis zur südl. Grenze des Grundstückes Trimpelshütter Str. 33 Flur 38, Flurstück 264 (Flur 38, Flurstück 303 tlw.). Anmerkung: Der Lageplan kann beim Fachbereich Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, eingesehen werden - s. Belehrung über den Rechtsbehelf -. Festsetzungen: 1. Klassifizierung Die vorstehende Straße ist Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW. 2. Funktion Anliegerstraße/verkehrsberuhigter Bereich/Garagenhof/Fußweg 3. Träger der Straßenbaulast 4. Widmungsbeschränkungen Zu Nrn. 1, 2, 4, 7, 8, und 10: Keine. Zu Nrn. 3, 5, 6, 9, 11 und 12: Die Widmung wird auf die Benutzungsart Fußgängerverkehr beschränkt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Oberbürgermeisterin der Fachbereich Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), Mönchengladbach, Zimmer 320/321, einzulegen. Mönchengladbach, den 23. Mai 2003 als Straßenbaubehörde In Vertretung Hormes Techn. Beigeordneter Bekanntmachung Nachstehende Straße wird gemäß 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NW. S SGV. NW. 91 -) dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Lagebezeichnung: Parkplatz westl. der Kruchenstraße einschl. Zufahrt (Gemarkung Giesenkirchen, Flur 39, Flurstücke 153 und 154) Anmerkung: Der Lageplan kann beim Fachbereich Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, eingesehen werden - s. Belehrung über den Rechtsbehelf -. Festsetzungen: 1. Klassifizierung Die vorstehende Straße ist sonstige Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NW. 2. Funktion Parkplatz 3. Träger der Straßenbaulast 4. Widmungsbeschränkungen Keine. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Oberbürgermeisterin der Stadt 117

6 Mönchengladbach Fachbereich Inge - nieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), Mönchengladbach, Zimmer 320/321, einzulegen. Mönchengladbach, den 23. Mai 2003 als Straßenbaubehörde In Vertretung Hormes Techn. Beigeordneter Öffentliche Zustellung gemäß den Vorschriften des Landeszustellungsgesetzes für Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes und 122 der Abgabenordnung 1977 für den Abgabenpflichtigen Ebner, Detlev letzter bekannter Wohnort: Polmannstr.22, Schwalmtal wird hiermit aufgefordert, folgende an ihn gerichtete Abgabenbescheide bei der Stadtverwaltung - Steueramt - in Mönchengladbach, Aachener Straße 2, Zimmer 625, abzuholen oder darin Einblick zu nehmen: Gewerbesteuerbescheid für 1999 vom Zinsbescheid für 1999 vom Gewerbesteuerbescheid für 2000 vom Die Schriftstücke gelten an dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage des Aushängens der Benachrichtigung bzw. der Bekanntmachung im Amtsblatt der zwei Wochen verstrichen sind. Sofern der Aushang und die Bekanntmachung im Amtsblatt nicht gleichzeitig erfolgen, gilt die Zustellung als an dem Tage bewirkt, an dem die Zwei- Wochenfrist der letzten Veröffentlichung (Aushang der Benachrichtigung oder Bekanntmachung im Amtsblatt) endet. Mönchengladbach, den Im Auftrag Meyer Stadtamtmann Öffentliche Zustellung In der Sozialhilfeangelegenheit kann die Rechtswahrungsanzeige vom der, vertreten durch die Oberbürgermeisterin (Sozialamt-Aktenzeichen 50/ ) an den Empfänger Nickel, Suganda Gunawan, * , letzter bekannter Wohnort Schwalmtal nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthalt unbekannt ist. Die öffentliche Zustellung des Bescheides wird daher gemäß 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (LZG) vom (GVNW 1957, Sl. 213) in Verbindung mit 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom , geändert durch das Gesetz vom (BGBl. I, S. 789), angeordnet. Der Empfänger wird hiermit aufgefordert, den Bescheid wie folgt abzuholen oder einzusehen: Sozialamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Nicodemstr. 12, Zimmer Nr. 27a. Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach Aushang dieser Mitteilung - ohne Einbeziehung des Aushängetages - als zugestellt. Mönchengladbach, den Sozialamt Öffentliche Zustellung Herrn Rodger Gri, * , letzte bekannte Anschrift Dionysiusstr. 75, Krefeld, kann die Rechtswahrungsanzeige der, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, Jugendamt, Aktenzeichen , nicht zugestellt werden. Die öffentliche Zustellung wird daher gemäß 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG) vom (GVNW 1957, Seite 213) in Verbindung mit 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom , geändert durch das Gesetz vom (BGBl. I., S. 789), angeordnet. Der Empfänger wird hiermit aufgefordert, den Bescheid beim Jugendamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, Zimmer 213, einzusehen bzw. abzuholen. Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach Aushang dieser Mitteilung - ohne Einbeziehung des Aushängetages - sowie Bekanntgabe im Amtsblatt als zugestellt. Mönchengladbach, den Jugendamt Öffentliche Zustellung Herrn Rene Wickerath, * , letzte bekannte Anschrift Weberstr. 104, Viersen, kann die Rechtswahrungsanzeige der, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, Jugendamt, Aktenzeichen , nicht zugestellt werden. Die öffentliche Zustellung wird daher gemäß 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG) vom (GVNW 1957, Seite 213) in Verbindung mit 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom , geändert durch das Gesetz vom (BGBl. I., S. 789), angeordnet. Der Empfänger wird hiermit aufgefordert, den Bescheid beim Jugendamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, Zimmer 213, einzusehen bzw. abzuholen. Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach Aushang dieser Mitteilung - ohne Einbeziehung des Aushängetages - sowie Bekanntgabe im Amtsblatt als zugestellt. Mönchengladbach, den Jugendamt Die - Hauptamt, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Lieferung von verschiedenen Büromöbeln versch. Verwendungsstellen im Stadtgebiet Teilung in Lose: 5 nach Bedarf auf Abruf , Uhr - Hauptamt - Zimmer 20, Weiherstraße 21, Mönchengladbach und einzusehen ab bis beim Hauptamt, Weiherstraße 21, Mönchengladbach, Zimmer 20. Sie können auch unter Ruf-Nr oder / Fax-Nr Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 27 VOL/A. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) 118

7 über die Zahlungsweise wird besonders Bieters werden Angaben gem. 7 Nr. 4 VOL/A verlangt. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). Nähere Auskunft erteilt: Herr Haupt, Tel.: / Herr Halbowski, Tel.: / Hauptamt - Die - Schulamt -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Einrichtung von naturwissenschaftlichen Fachräumen Gem. Hauptschule Dohrer Straße, Altenbroicher Str , Mönchengladbach Teilung in Lose: sofort, nach Auftragsklärung , Uhr Hauptamt, Zimmer 20, Weiherstraße 21, Mönchengladbach und einzusehen ab sofort bis beim Schulamt der, Haus Westland, Zimmer 504, Hindenburgstraße 201, Mönchengladbach. Sie können auch unter Ruf-Nr / bzw. per Fax unter Fax-Nr / Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 27 VOL/A. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen über die Zahlungsweise wird besonders Bieters werden Angaben gem. 7 Nr. 4 VOL/A verlangt. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). Nähere Auskunft erteilt: Herr Meyer -Schulamt- Die - Fachbereich Abteilung Hochbau -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauftrag Putzarbeiten DIN Umbau/Anbau/Sanierung u. Brandschutzmaßnahmen, Gebäude Zingsheimerstraße 35 Aufteilung in Lose: nein September , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 42 Kalendertage; Ablauf % Fachliche Auskunft erteilt: Herr Fitten, Telefon: 02161/ und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr / / Fax-Nr / / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 6,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders Bieters werden Angaben gem. 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach , Düsseldorf. Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Baugewerbe - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Die - Fachbereich Abteilung Hochbau-, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Akustik- und Trockenbauarbeiten Die Akustik- und Trockenbauarbeiten enthalten im Wesentlichen: ca qm Akustik- und GK-Decke ca. 120 qm GK-Wände einschl. Installationsverkofferungen u. sonstigen Verkleidungen Kompetenzzentrum Rheydt-Mülfort, Bruchstr. 58 Aufteilung in Lose: nein August , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 42 Kalendertage, % Fachliche Auskunft erteilt: Herr Janke, Telefon: 02161/ und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmonie- 119

8 straße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr / / Fax-Nr / / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders Bieters werden Angaben gem. 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach , Düsseldorf. Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Baugewerbe - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Die - Fachbereich Abteilung Straßen- und Ingenieurbau -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Asphalt- und Pflasterarbeiten 300 m³ Boden lösen 200 m³ Frostschutzkies liefern und einbauen 800 m² Schottertragschicht herstellen 630 m² Pflasterfläche herstellen 300 m² Asphaltbeton 0/11 liefern und einbauen Geschwister-Scholl-Realschule, Karl-Fegers-Str. Aufteilung in Lose: nein 25 AT in den Sommerferien ( bis ) , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 42 Kalendertage; Ablauf % Fachliche Auskunft erteilt: Herr Böker, Telefon: 02161/ und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr / / Fax-Nr / / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 7,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders Bieters werden Angaben gem. 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach , Düsseldorf. Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Baugewerbe - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Die - Fachbereich Abteilung Straßen- und Ingenieurbau -, Mönchengladbach und die Niederrheinische Versorgung und Verkehr (NVV) AG, Abt. 221, Mönchengladbach, vergeben gemeinsam in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Los 1: Kanalbau m³ Bodenaushub m Rohre DN 300 (Steinzeug) m Rohre DN 1600 (Stahlbeton mit PE-HD- Auskleidung) 3 St Ortbetonbauwerke Los 2: Straßenbauarbeiten (Baustraße) 530 m³ Boden lösen 830 m³ Fahrbahnbefestigung aufnehmen m³ Boden einbauen m² Tragschicht herstellen m² bit. Tragschicht herstellen Mönchengladbach, Ost-West-Straße, II. BA (Verlängerung Steinmetzstraße), 1. Abschnitt: von Sittardstraße bis Humboldtstraße Aufteilung in Lose: Losweise Vergabe ist nicht vorgesehen 5 Monate - ab Mitte 08/ , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 42 Kalendertage; Ablauf % Fachliche Auskunft erteilt: Herr Klein, Telefon 02166/ und Herr Böker, Telefon: 02161/ und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr / / Fax-Nr / / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 15,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders Bieters werden Angaben gem. 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach , 120

9 40408 Düsseldorf. Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Baugewerbe - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Die - Fachbereich Abteilung Straßenmanagement -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Leistung Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen; Liefern und Aufstellen wegweisender Beschilderung Stadtgebiet Mönchengladbach Aufteilung in Lose: nein August / September , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 42 Kalendertage; Abluaf % Fachliche Auskunft erteilt: Herr Kunze, Telefon: 02161/ und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr / / Fax-Nr / / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 7,50 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders Bieters werden Angaben gem. 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach , Düsseldorf. - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2002 der Städt. Hardterwaldklinik Mönchengladbach -Louise-Gueury-Stiftung-GmbH Die Gesellschaftsversammlung vom 06. Mai 2003 hat den Jahresabschluss 2002 in der vom Aufsichtsrat der Gesellschaft geprüften Fassung festgestellt und beschlossen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von ,40 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom bis zum in der Verwaltung der Städt. Hardterwald-Klinik -Louise-Gueury-Stiftung- GmbH, Louise-Gueury-Straße 400, Mönchengladbach jeweils von 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr (außer freitags nachmittags) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss der Städt. Hardterwald-Klinik Mönchengladbach -Louise-Gueury-Stiftung-GmbH unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Städt. Hardterwald-Klinik Mönchengladbach -Louise-Gueury-Stiftung- GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2002 geprüft. Der Jahresabschluss des Krankenhauses zum 31. Dezember 2002 nach dem KHG wurde nach den Vorschriften der KHBV aufgestellt; für die Pflegeeinrichtung wurde eine Teil-Gewinn- und Verlustrechnung gemäß 4 Abs. 3 PBV erstellt. Der von uns geprüfte Jahresabschluss stellt zugleich die Lage des Krankenhauses sowie der Pflegeeinrichtung dar. Durch 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach 25 KHG NRW und auf die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den Vorschriften der KHBV sowie PBV und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Städt. Hardterwald-Klinik -Louise-Gueury-Stiftung- GmbH. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit, über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses und der Pflegeeinrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses, der Pflegeeinrichtung und der Städt. Hardterwald-Klinik Mön- 121

10 chengladbach -Louise-Gueury-Stiftung- GmbH. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses, der Pflegeeinrichtung und der Städt. Hardterwald-Klinik Mönchengladbach -Louise-Gueury-Stiftung- GmbH und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die Investitionsverträge nach 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben. Krefeld, den 5. April 2003 Dr. Heilmaier & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Dr. Heilmaier gez. Bender Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Vorstehende Feststellungen werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Mönchengladbach, den 28. Mai 2003 Herbert Lauth Geschäftsführer Neues Wohngebiet mit Blick ins Grüne Stadt und Kreisbau unterzeichneten Kooperationsvertrag für 14-Millionen-Vorhaben Klare Gliederung, gesunder Wohnmix und ansprechendes Ambiente im Grünen: so gestaltet sich das neue Wohngebiet am Beller Bach das die Gemeinnützige Kreisbau AG auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans realisieren wird. Auf der ehemaligen Industriebrache der früheren Fabrik Junkers und Müller, zuletzt Holzleitner, zwischen Beller Bach, Mülgaustraße und Niersgrünzug plant die 100 prozentige Stadttochter ein neues Wohngebiet, dessen idyllisches Rückgrat der Niersgrünzug sein wird. So werden unter anderem in den nächsten vier bis sechs Jahren vier Mehrfamilien-, 27 Reihenhäuser, 16 Doppelhaushälften und zwei freistehende Einfamilienhäuser entstehen. Insgesamt umfasst das Plangebiet, zu dem neben dem Bauland auch ein Landschaftsschutzgebiet gehört, Quadratmeter. Das Investitionsvolumen für Ankauf, Erschließung und Bebauung beträgt rund 14 Millionen Euro. Heute Mittag unterzeichneten Oberbürgermeisterin Monika Bartsch, Technischer Beigeordneter Helmut Hormes, Kreisbau-Vorstand Werner Wolf und Geschäftsführer Hans-Jürgen Meisen den Kooperationsvertrag, der, so Helmut Hormes und Hans-Jürgen Meisen, für beide Seiten die Sicherheiten gewährleistet, die zum Gelingen des Vorhabens in der geplanten Form notwendig sind. Helmut Hormes: Mit der städtischen Gesellschaft als Partner sind wir in der Lage, so zu bauen, wie es im vorhabenbezogenen Bebauungsplan auch vorgesehen ist. Und vorgesehen ist ein Baugebiet mit klarer städtebaulicher Gliederung. Vom Beller Bach aus erstreckt sich das Rückgrat mit Seitenstraßen in die Niersebene hinein. Zur freien Landschaft in Richtung Niers erfolgt die Doppelhausstruktur mit besonderer Architektur, der ein kleiner Architektenwettbewerb vorausgegangen ist, und Blick ins Grüne. Der Übergang zur Niersaue ermöglicht eine noch zu errichtende Brücke. Die Verbindung zur Mülgaustraße erfolgt über einen Fußweg. Den Eingangsbereich in das neue Baugebiet flankieren zwei dreigeschossige Häuser mit zurückgesetztem Dach. Architektonisch wird das Gebiet geprägt durch meist zweigeschossige Staffelhäuser mit einem zur Sonne geöffneten Pultdach. Hans-Jürgen Meisen beziffert die Kaufsumme für die klassischen Reihenhäuser ( qm Grundstück) mit Euro. Die Doppelhaushälften liegen bei Euro. Meisen geht davon aus, dass die Vermarktung der Häuser zum Jahresende starten wird. Zunächst stehen Ausführungsplanung und Erschließung an. Interessenten können sich bereits jetzt schon bei der Kreisbau über das Vorhaben informieren. Baustart der ersten Objekte könnte bereits in einem Jahr sein, betont Technischer Beigeordneter Helmut Hormes. Hauptamt Weiherstraße Mönchengladbach Postvertriebsstück Entgelt bezahlt G 2757 ISSN Amtsblatt der - Herausgeber: - Hauptamt, Weiherstraße 21, Mönchengladbach, Telefon ( ) oder Das Amtsblatt erscheint in der Regel am 15. und am letzten eines Monats. Der Jahresbezugspreis einschließlich Postzustellgebühren beträgt 20,45 EURO, zahlbar im voraus nach Erhalt der Rechnung. Einzelexemplare werden im Hauptamt zum Preis von 0,77 EURO abgegeben. In der Stadtbibliothek und in den Bezirksverwaltungsstellen liegt das Amtsblatt zur Einsichtnahme aus. Neu- bzw. Abbestellungen nimmt das Hauptamt nur schriftlich entgegen. Kündigungen sind bis spätestens 30. November (Poststempel) nur zum Ende des Jahres möglich. - Druck: Druckerei Spanier GmbH, Mönchengladbach.

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