Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, allgemeiner Teil im SS 2007 Beatrice Brunner Thomas Habbe Henry Posselt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, allgemeiner Teil im SS 2007 Beatrice Brunner Thomas Habbe Henry Posselt"

Transkript

1 Fall 9: Powerball Der Hobbyalpinist Reinhold (M) findet beim Surfen im Internet am 03. März ein Angebot der Yeti-AG (A), welche auf ihrer Homepage einen Powerball (Trainingsgerät für Kletterer) zu supergünstigen Preisen (20 ) anbietet. Auf der Homepage wird der Käufer über sein Widerrufsrecht belehrt; diese Belehrung entspricht den Vorgaben der BGB-Informationsverordnung und kann ausgedruckt werden. Nachdem M diese Belehrungen gelesen hat, bestellt er per den Powerball. Die Firma Yeti schickt den Ball am 06. März von ihrem Lager ab. Er geht dem M am 08. März zu. Am gleichen Tag überweist M den Kaufpreis. Da sich M aber kurzfristig zu einem Trip in den Himalaja entschließt, kann er den Ball erst im April benutzen. Dabei fällt ihm auf, dass das Gerät völlig nutzlos ist. Zu allem Überfluss wird der Ball bei einer Kletterpartie beschädigt, als ein Gesteinsbrocken auf den an der Felswand liegenden Rucksack des M fällt. Selbst der sehr erfahrene M konnte das nicht voraussehen. Am Powerball entsteht ein Schaden von 15,-. Trotzdem erklärt M am 08. April der A gegenüber schriftlich den Widerruf des Kaufvertrages und fordert die Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises. Den Ball schickt er jedoch nicht zurück, da er der Meinung ist, dass A sich den Ball abholen müsse. Die Yeti-AG ist mit der Rückzahlung nicht einverstanden. Hilfsweise rechnet sie mit Ansprüchen wegen der Beschädigung auf. Außerdem ist sie der Ansicht, M müsse zunächst den Ball zurücksenden. Kann M von A die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen? Bearbeiter: Henry Posselt 1

2 Lösungsvorschlag In Betracht kommt ein Anspruch M gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises aus 346 Abs. 1 BGB. A) Anspruch entstanden Zu einem Rückabwicklungsverhältnis gemäß 346 ff. BGB führt auch die Ausübung eines Widerrufsrechts, 357 Abs. 1 S. 1 BGB. I. Widerrufsrecht In Betracht kommt hier das Widerrufsrecht gemäß 312 d Abs. 1 S. 1 BGB; ein solches Widerrufsrecht setzt einen Fernabsatzvertrag gemäß 312 b BGB voraus. 1) Vertragsschluss a) Konsens, 145 ff. BGB Plus: In der des M liegt der Antrag, in der Ausführung der Bestellung gemäß 151 S. 1 Var. 1 BGB. b) Unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln Plus: Fernkommunikationsmittel sind gemäß 312 b Abs. 2 BGB Kommunikationsmittel, die ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien eingesetzt werden können, insbesondere u.a. s. c) Im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems Plus: Hier im Sachverhalt keine Angaben; wird aber vermutet. Entscheidend ist die Struktur des anbietenden Unternehmens, vgl. Bülow/Artz, NJW 2000, S (2053). Erforderlich ist, dass Fernkommunikationsmittel nicht nur gelegentlich oder ausnahmsweise, sondern regelmäßig und systematisch zur Vertragsanbahnung und -abwicklung eingesetzt werden; das Unternehmen muss nicht ausschließlich im Fernabsatz tätig sein. Diese Voraussetzung fehlt häufig bei Internetauktionen, wenn der Verkäufer nur gelegentlich Waren auf diese Weise verkauft. 2) Vertragsparteien Plus: Ein Fernabsatzvertrag setzt voraus, dass der Lieferant/Dienstleister gemäß 14 BGB Unternehmer und die andere Vertragspartei gemäß 13 BGB Verbraucher ist. 3) Vertragsinhalt Plus: Ein Fernabsatzvertrag setzt voraus, dass die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen vereinbart ist. Widerrufserklärung 1) Erklärung Plus: Entsprechend erklärt hat sich M; die Widerrufserklärung ist A insbesondere zugegangen. 2) Form Plus: Gemäß 355 Abs. 1 S. 2 BGB Textform; M widerruft hier schriftlich. 3) Frist a) Fristbeginn Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit einer Belehrung, die den Anforderungen von 355 Abs. 2 S. 1 BGB genügt. Abweichend davon hängt bei Fernabsatzverträgen der Fristbeginn gemäß 312 d Abs. 2 BGB von einer Information des Verbrauchers ab, die den Anforderungen von 312 c Abs. 2 BGB genügt; im elektronischen Geschäftsverkehr Bearbeiter: Henry Posselt 2

3 muss diese Information zudem gemäß 312 e Abs. 3 S. 2 BGB den Anforderungen von 312 c Abs. 1 BGB genügen. Hier sind elektronische Fernkommunikationsmittel zum Einsatz gekommen, so dass die Anforderungen kumulieren. aa) Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung Hinsichtlich Inhalt und Gestaltung der Widerrufsbelehrung verweisen 312 c Abs. 2, 312 e Abs. 1 Ziff. 2 BGB auf die BGB-Informationsverordnung. Die Widerrufsbelehrung muss jedoch dem Verbraucher zudem gemäß 312 e Abs. 1 Ziff. 2 BGB rechtzeitig vor Bestellung und gemäß 312 c Abs. 2 Ziff. 2 BGB spätestens bei Lieferung in Textform mitgeteilt werden. Die Belehrung der A genügt nicht gemäß 126 b BGB der Textform, weil einer Internetseite die Dauerhaftigkeit fehlt. Zudem setzt eine Mitteilung in Textform voraus, dass ein Exemplar der Belehrung beim Verbraucher verbleibt; auch das trifft hier nicht zu. Ob es genügt, dass die Widerrufsbelehrung ausgedruckt werden kann, ist umstritten: Wie hier MünchKomm/Einsele (2001) 126 b BGB Rz. 4; a.a. bspw. Anwaltskommentar/Noack (2002) 126 b BGB Rz. 12. Zu den Anforderungen an die Mitteilung vgl. Anwaltskommentar/Ring (2002) 355 BGB Rz. 28 f.; Lorenz JuS 2000, S. 833 (837). bb) Weitergehende Information Gemäß 312 e Abs. 1 Ziffn. 1, 3 u. 4 BGB hängt der Fristbeginn zudem von einer weitergehenden Information des Verbrauchers ab; dass A diesen Informationspflichten nachgekommen ist, lässt sich dem Sachverhalt ebenfalls nicht entnehmen. 4) Fristende Die Widerrufsfrist beträgt im Falle ordnungsgemäßer Belehrung bei Vertragsschluss gemäß 355 Abs. 1 S. 2 BGB zwei Wochen; holt der Unternehmer die ordnungsgemäße Belehrung nach, beträgt die Widerrufsfrist gemäß 355 Abs. 2 S. 2 BGB vier Wochen. Zur Fristwahrung genügt gemäß 355 Abs. 1 S. 2 BGB das rechtzeitige Absenden der Widerrufserklärung. Hier spielt das Fristende keine Rolle, weil die Frist gar nicht läuft; in der Klausur bedürfte es daher keiner Ausführungen zum Fristende. Dass hier trotzdem darauf eingegangen wird, soll nur den Fortgang der Prüfung verdeutlichen, falls die Frist läuft. I Ausschluss des Widerrufs? 1) Nicht erfasste Verträge Minus: Die Ausnahmetatbestände 312 b Abs. 3, 312 d Abs. 4 BGB greifen nicht. 2) Verletzung weitergehender Informationspflichten Minus: A hat nicht gemäß 355 Abs. 3 BGB ordnungsgemäß belehrt. Hat der Unternehmer ordnungsgemäß belehrt, läuft die Widerrufsfrist aber wegen Verletzung weitergehender Informationspflichten nicht, erlischt das Widerrufsrecht gemäß 355 Abs. 3 BGB nach sechs Monaten. Solche Informationspflichten ergeben sich nur aus 312 c Abs. 1 Ziffn. 1, 3 u. 4 BGB (siehe oben) und 485 Abs. 2 BGB. IV. Ein Anspruch M gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 20 aus 346 Abs. 1 BGB ist entstanden. Bearbeiter: Henry Posselt 3

4 B) Anspruch untergegangen In Betracht kommt ein Erlöschen des Anspruchs gemäß 387, 389 BGB. I. Aufrechnungserklärung Wirksam erklärt hat A die Aufrechnung noch nicht; das kann sie aber jederzeit tun. Die Aufrechnungserklärung ist eine einseitige und rechtsgestaltende Willenserklärung und daher insbesondere bedingungsfeindlich; A erklärt die Aufrechnung aber hilfsweise, also unter der Bedingung, dass M zum Widerruf berechtigt ist, 133 BGB. Außerhalb eines Zivilprozesses bleibt eine solche Aufrechnungserklärung ohne Wirkung. Aufrechnungslage 1) Gegenanspruch In Betracht kommt ein Anspruch A gegen M auf Wertersatz wegen der Beschädigung des Powerballs aus 357 Abs. 1 S. 1, 346 Abs. 2 Ziff. 3 BGB. a) Wirksamer Widerruf Plus, siehe oben. b) Verschlechterung Plus: Der Powerball ist durch den Steinschlag beschädigt worden. c) Ausschluss des Wertersatzes? aa) bb) Bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme Minus: Der Powerball ist nicht gemäß 346 Abs. 2 Ziff. 3, 357 Abs. 3 S. 1 BGB durch die Ingebrauchnahme selbst entwertet worden. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten Minus: M hat zwar gemäß 277 BGB die eigenübliche Sorgfalt beachtet; M wusste aber gemäß 357 Abs. 3 S. 3 Var. 2 BGB von seinem Widerrufsrecht, weil er die Widerrufsbelehrung gelesen hatte. 2) Gleichartigkeit Plus. 3) Durchsetzbarkeit des Gegenanspruchs (Aktivforderung) Plus: Der Wertersatzanspruch A gegen M ist gemäß 271 Abs. 1 BGB sofort fällig; Einreden des M sind nicht ersichtlich. Insbesondere besteht wegen der Gleichartigkeit kein Leistungsverweigerungsrecht gemäß 348, 320, 322 BGB. 4) Erfüllbarkeit des Anspruchs (Passivforderung) Plus: Der Rückzahlungsanspruch ist gemäß 271 Abs. 1 BGB sofort erfüllbar. I IV. Ausschluss der Aufrechnung? Minus. M muss damit rechnen, dass A die Aufrechnung erklärt und den Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 15 zum erlöschen bringt. C) Anspruch durchsetzbar In Betracht kommt eine vereinfachte Durchsetzung im Wege der Aufrechnung gemäß 387, 389 BGB. A hat gegen M eine gleichartige Forderung. Bearbeiter: Henry Posselt 4

5 I. Durchsetzbarkeit des Anspruchs (Aktivforderung) Der Rückzahlungsanspruch M gegen A ist gemäß 271 Abs. 1 BGB fällig; in Betracht kommt jedoch ein Leistungsverweigerungsrecht des A aus 348, 320, 322 BGB. 1) Gegenanspruch Plus: A hat gegen M einen Anspruch auf Rückgabe und Rückübereignung des Powerballs aus 357 Abs. 1 S. 1, 346 Abs. 1 BGB, der gemäß 271 Abs. 1 BGB fällig und nicht einredebehaftet ist; insoweit relevant sind nur peremptorische Einreden, vgl. Fall Nr. 2a. 2) Synallagma Plus: Die erforderliche Verknüpfung ordnet 348 BGB an. 3) Kein Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts Plus. 4) Einrede erhoben Plus: Eine entsprechende Willensbetätigung des A liegt in dem Hinweis, M müsse den Ball zurücksenden, 133 BGB. A hat ihr Leistungsverweigerungsrecht aus 348, 320 BGB geltend gemacht; der Rückzahlungsanspruch M gegen A ist gemäß 322 BGB nur Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Powerballs und damit nicht im Wege der Aufrechnung durchsetzbar. D) Ergebnis M hat gegen A Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 20. M muss aber zum einen damit rechnen, dass A gegen ihren Anspruch auf Wertersatz wegen der Beschädigung des Powerballs in Höhe von 15 aufrechnet. Zum anderen ist der Anspruch nur Zug um Zug gegen Rückgabe des Powerballs durchsetzbar; das bedeutet, M muss zuvor das ihrerseits Erforderliche tun und gemäß 357 Abs. 2 S. 1 BGB den Powerball zurücksenden. Wiederholungs- und Vertiefungsfragen: 1. Warum stellt das Freischalten von Internetseiten kein Angebot dar? 2. Welche Voraussetzungen haben Gestaltungsrechte im Allgemeinen? 3. Nennen Sie vier Gestaltungsrechte! 4. Nennen Sie 4 Vorschriften, in denen ein gesetzliches Rücktrittsrecht geregelt ist! 5. Welche Rechtsfolgen hat ein wirksamer Rücktritt? 6. Nennen Sie vier Vorschriften, in denen ein gesetzliches Widerrufsrecht geregelt ist! 7. Welche Voraussetzungen hat ein Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag? 8. Wann beginnt die Widerrufsfrist im Allgemeinen, und wann beginnt sie bei Fernabsatzverträgen? 9. Wo ist die Textform im BGB geregelt? 10. Welche unterschiedlichen Rechtsfolgen hat der Widerruf im Vergleich zum Rücktritt? Bearbeiter: Henry Posselt 5

Klausur vom Hinweise zur Lösung

Klausur vom Hinweise zur Lösung Examensklausurenkurs Sommersemester 2017 Klausur vom 22.4.2017 Hinweise zur Lösung Fall 1 Frage: Kann Kunigunde Rückzahlung des gesamten Kaufpreises von Bertram verlangen? Ausgangsfall A. Anspruch K gegen

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, allgemeiner Teil im SS 2007 Beatrice Brunner, Thomas Habbe, Henry Posselt

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, allgemeiner Teil im SS 2007 Beatrice Brunner, Thomas Habbe, Henry Posselt Fall 7a: Die Separiermaschine BGHZ 8, S. 138 Zahnarzt (Z) schleift Patientin (P) mit einer Separiermaschine zwei Zähne ab, um ihr eine Brücke einzusetzen. Die Brücke soll einen Zahn ersetzen, der zuvor

Mehr

FALL 10 (ZUSATZFALL) LÖSUNG EIN EIMER SEIFE

FALL 10 (ZUSATZFALL) LÖSUNG EIN EIMER SEIFE PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2017/18 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ

Mehr

FALL 10 (ZUSATZFALL) LÖSUNG EIN EIMER SEIFE

FALL 10 (ZUSATZFALL) LÖSUNG EIN EIMER SEIFE PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2015/16 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ

Mehr

Prüfung von Gestaltungsrechten

Prüfung von Gestaltungsrechten Gestaltungsrechte Einseitige Einwirkung auf ein Schuldverhältnis durch Abgabe einer empfangsbedürftigen WE, durch die das Schuldverhältnis umgestaltet oder beendet wird. Gestaltungsrechte sind: - Widerruf,

Mehr

I. Anspruch des A gegen B auf aus Vertrag A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von aus Vertrag haben.

I. Anspruch des A gegen B auf aus Vertrag A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von aus Vertrag haben. I. Anspruch des A gegen B auf 1.500 aus Vertrag A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von 1.500 aus Vertrag haben. 1. Anspruch entstanden Zunächst müsste der Anspruch entstanden sein. Laut Sachverhalt

Mehr

Klausurenkurs zur Examensvorbereitung Klausur

Klausurenkurs zur Examensvorbereitung Klausur Universität München Wintersemester 2016/17 Klausurenkurs zur Examensvorbereitung Klausur 08.03.2017 Priv.-Doz. Dr. Francis Limbach flimbach@law.uni-kiel.de A. Anspruch K gegen V auf Übereignung und Übergabe

Mehr

Klausurbesprechung Modul Sommersemester 2015

Klausurbesprechung Modul Sommersemester 2015 Klausurbesprechung Modul 55301 Sommersemester 2015 Akad. Rat Dr. Frank Spohnheimer Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Privatrechtsgeschichte sowie Handels- und Gesellschaftsrecht Feld 2 Notenverteilung

Mehr

Referentenentwurf für ein

Referentenentwurf für ein - 1 - Bearbeitungsstand: 23.03.2010 11:41 Uhr Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen1) Vom [Datum der Ausfertigung] Der

Mehr

Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV)

Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) (Stand Dezember 2008) Information zu den kostenlosen und kostenpflichtigen Dienstleistungen der Regman

Mehr

Fälle 7 (Verbraucherschutz & Widerruf)

Fälle 7 (Verbraucherschutz & Widerruf) Fälle 7 (Verbraucherschutz & Widerruf) Fall 7.1: Der Student K bestellt telefonisch bei der E-GmbH, die vor allem Musikfanartikel verkauft, ein T-Shirt seiner Lieblingsband Virgin Slayer, das er nach dem

Mehr

L ö s u n g Schuldrecht AT Wiss. Mit. Dr. Florian Jotzo Fall 8

L ö s u n g Schuldrecht AT Wiss. Mit. Dr. Florian Jotzo Fall 8 1 Ausgangsfall: Anspruch K gegen O auf Zahlung von 75 nach 346 I BGB Fraglich ist, ob K von O die Rückzahlung der Anzahlung ihv. 75 nach 346 I BGB verlangen kann. A. Anspruch entstanden Dazu müsste K wirksam

Mehr

Verbraucherschutzrecht Wie des Widerrufs

Verbraucherschutzrecht Wie des Widerrufs Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 6 b Seite 1 von 6 Verbraucherschutzrecht Wie des Widerrufs Hinweis: Diese Übersicht beschäftigt sich mit den Rechtsfolgen des Widerrufs, 355 f. BGB 1. Allgemein

Mehr

Allgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung

Allgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen Allgemeines Geltungsbereich Diese Bedingungen der Metzgerei Grosse Mannheim gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgerliches Gesetzbuch BGB: 13, 14, 241a, 312b, 312c, 312d, 312f; 355-359; 676 h Bürgerliches Gesetzbuch Bekanntmachung der Neufassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr.2, Seite 42 vom 8.01.2002)

Mehr

Erlöschen von Schuldverhältnissen

Erlöschen von Schuldverhältnissen Erlöschen von Schuldverhältnissen Erfüllung 362 BGB Hinterlegung 372 BGB Weitere Erlöschensgründe z. B. Unmöglichkeit 275 BGB z. B. Erlass 397 BGB z. B. Fristablauf bei Dauerschuldverhältnissen (z. B.

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, allgemeiner Teil im SS 2007 Beatrice Brunner, Thomas Habbe, Henry Posselt

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, allgemeiner Teil im SS 2007 Beatrice Brunner, Thomas Habbe, Henry Posselt Fall 6 c: Briefmarkensammler A und B sind Briefmarkensammler. Dem A gehört eine Briefmarke, die gut in die Sammlung des B passt; umgekehrt gehört dem B eine Briefmarke, die A gern hätte. Deshalb beschließen

Mehr

Muster für die Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung. Widerrufsrecht

Muster für die Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung. Widerrufsrecht Muster für die Widerrufsbelehrung 23.02.2011-03.08.2011 Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [14 Tagen] [1] ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief,

Mehr

Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsrecht für Verbraucher Widerrufsrecht für Verbraucher A. Widerrufsbelehrung bei einem vor dem 13. Juni 2014 abgeschlossenen Verbrauchervertrag Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe

Mehr

Übung zur Vorlesung im Zivilrecht für Magister- und Erasmusstudierende

Übung zur Vorlesung im Zivilrecht für Magister- und Erasmusstudierende Anspruch des A gegen B auf Zahlung von 1.500 I. Anspruch entstanden Laut Sachverhalt (+) II. Anspruch untergegangen? a) 362 (-) BGB Die Leistung wurde nicht wie geschuldet bewirkt. b) 389 BGB - Aufrechnung

Mehr

INFORMATIONEN ZUM WIDERRUFSRECHT

INFORMATIONEN ZUM WIDERRUFSRECHT INFORMATIONEN ZUM WIDERRUFSRECHT Sofern ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt, also ein Vertrag, 1. der bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers

Mehr

Widerrufsbelehrung (Onlineshop)

Widerrufsbelehrung (Onlineshop) Widerrufsbelehrung (Onlineshop) Widerrufsbelehrung bei Warenlieferung; Belehrung in Textform erfolgt vor Vertragsschluss ("klassischer" Onlineshop), Rücksendekosten bis 40 Euro Wert der zurückzusendenden

Mehr

Die Interessengemeinschaft Dampflok Nossen e.v. ist verpflichtet, die folgende Information bereit zu stellen

Die Interessengemeinschaft Dampflok Nossen e.v. ist verpflichtet, die folgende Information bereit zu stellen Die Interessengemeinschaft Dampflok Nossen e.v. ist verpflichtet, die folgende Information bereit zu stellen Informationen zum Verbraucher- und Rückgaberecht (Gesetzeslage 2008) 312 b Fernabsatzverträge

Mehr

E. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts

E. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts E. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts I. Rücktritt II. Kündigung III. Widerruf IV. Anfechtung V. Actus contrarius: Vertragsaufhebung Folie 225 Beispiele V hat auf den wirksamen

Mehr

Merkblatt für den Abschluss von Verträgen im privatgutachterlichen Bereich

Merkblatt für den Abschluss von Verträgen im privatgutachterlichen Bereich Merkblatt für den Abschluss von Verträgen im privatgutachterlichen Bereich Ab dem 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in der Bundesrepublik in Kraft. Das Verbraucherschutzrecht

Mehr

I. Anspruch des A gegen B auf aus Vertrag

I. Anspruch des A gegen B auf aus Vertrag I. Anspruch des A gegen B auf 1.500 aus Vertrag 1. Anspruch entstanden Laut Sachverhalt gegeben, also (+) 2. Anspruch untergegangen a) 362 (-) BGB Die Leistung wurde nicht wie geschuldet bewirkt. b) 389

Mehr

Verbraucherschützende Widerrufsrechte (1)

Verbraucherschützende Widerrufsrechte (1) Widerrufsrechte (1) 312 312k und 355 361 mit Wirkung zum 13.06.2014 umfassend neugeregelt Früher in den jeweiligen Vertragstypen normierte Sonderregelungen werden zentral zusammengefasst Auslöser: RL 2011/83/EU

Mehr

Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs)

Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs) Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs) 1. Einigung a) Antrag/Angebot (auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung) (1) Erforderlicher Inhalt: wesentliche Vertragsbestandteile

Mehr

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Merkblatt Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Ansprechpartner: Referat Recht Michael Mißbach Dr. Arne Schümann Telefon: 0351 2802-198 Telefon: 0351 2802-194 Fax: 0351 2802-7198 Fax: 0351 2802-7194

Mehr

TUTORIUM WIPR I. Fallbesprechung

TUTORIUM WIPR I. Fallbesprechung TUTORIUM WIPR I Fallbesprechung 1 FALL 8 WIDERRUF VON WILLENSERKLÄRUNGEN. Antonius (A) hat noch immer kein Weihnachtsgeschenk für seine Freundin Constanze (C). Da C ein großer Tierfreund ist, bestellt

Mehr

Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des 13 BGB

Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des 13 BGB 1/5 Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des 13 BGB Nachfolgend erhalten Sie unsere allgemeine Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher. Bitte beachten Sie: im Fall der Lieferung von digitalen

Mehr

Übung zur Vorlesung im Zivilrecht II Sommersemester Dritte Veranstaltung ( ) Aufrechnung. Ref. iur.

Übung zur Vorlesung im Zivilrecht II Sommersemester Dritte Veranstaltung ( ) Aufrechnung. Ref. iur. Dritte Veranstaltung (28.04.2011) Aufrechnung Fall 2 A ist Inhaber eines Bekleidungsdiscounters. Wie immer kümmert er sich im Winter um die Beschaffung der Frühjahrskollektion. Im Dezember 2010 sieht er

Mehr

Wiederholungsklausur 28. Oktober 2011

Wiederholungsklausur 28. Oktober 2011 Wiederholungsklausur 28. Oktober 2011 Abgegebene Klausuren: 152 Notenschnitt: 3,98 Punkte Durchfallquote: 55,92 % Punkte 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Anzahl 7 7 64 7 18 10 8 7 9 5 5 1 2 1-1 Wiss.

Mehr

Verbraucherrechterichtlinie. Hinweise für den Abschluss von Verträgen im privatgutachterlichen Bereich

Verbraucherrechterichtlinie. Hinweise für den Abschluss von Verträgen im privatgutachterlichen Bereich Verbraucherrechterichtlinie Hinweise für den Abschluss von Verträgen im privatgutachterlichen Bereich Sehr geehrte Sachverständige, am 13.06.2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechtsrichtlinie

Mehr

Muster 1 Widerrufsbelehrung für Kaufverträge

Muster 1 Widerrufsbelehrung für Kaufverträge Muster 1 Widerrufsbelehrung für Kaufverträge Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend

Mehr

immomedia Immobilien GmbH

immomedia Immobilien GmbH Einholung der Einwilligung zur sofortigen Tätigkeit Sehr geehrter Kaufinteressent/, gerne lassen wir Ihnen kurzfristig weitere Informationen zu diesem Objekt zukommen. Damit wir Ihnen die Informationen

Mehr

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld bei Verbraucherverträgen Schließt ein Verbraucher im Online-Handel ein Rechtsgeschäft ab, kann ihm ein zustehen. Wir haben hier einige Informationen

Mehr

Sehr geehrter Kunde, die Firma CEMA-Immobilien möchte Sie auf Ihr Widerrufsrecht aufmerksam

Sehr geehrter Kunde, die Firma CEMA-Immobilien möchte Sie auf Ihr Widerrufsrecht aufmerksam Ihr Widerrufsrecht R E A L E S T A T E A N G E L M A Y E R Sehr geehrter Kunde, die Firma -Immobilien möchte Sie auf Ihr Widerrufsrecht aufmerksam machen. Weiter detailliertere Informationen zur Widerrufsbelehrung

Mehr

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Schließt ein Verbraucher im Online-Handel ein Rechtsgeschäft ab, kann ihm ein zustehen. Wir haben hier einige Informationen zusammengestellt. Aufgrund

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Maximus-Modellbau

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Maximus-Modellbau Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns() und einem

Mehr

SachenR Fall I auf Forderung bei Grundschuld nicht anwendbar!!!

SachenR Fall I auf Forderung bei Grundschuld nicht anwendbar!!! SachenR Fall 19 A. Anspruch C A aus Forderung, 398 S. 2, 433 II I. Abtretungsvertrag zwischen B und C 1154 I auf Forderung bei Grundschuld nicht anwendbar!!! Abtretung der Forderung allein gem. 398 S.

Mehr

Fall 5 Lösungsskizze

Fall 5 Lösungsskizze Fall 5 Lösungsskizze I. Anspruch des V gegen K auf Zahlung des Kaufpreises gem. 433 Abs. 2 BGB 1. Wirksamer Kaufvertrag 2. Untergang des Anspruchs auf Rücktritts gem. 346 Abs. 1 BGB a) Rücktrittserklärung,

Mehr

WIDERRUFSBELEHRUNG. 4eck Media GmbH & Co. KG Papenbergstr Waren (Müritz) Deutschland Tel.:

WIDERRUFSBELEHRUNG. 4eck Media GmbH & Co. KG Papenbergstr Waren (Müritz) Deutschland Tel.: WIDERRUFSBELEHRUNG WIDERRUFSRECHT UND MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR FÜR VERBRAUCHER DIGITALE INHALTE Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tanzfreunde zur Gutscheinbestellung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tanzfreunde zur Gutscheinbestellung Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma zur Gutscheinbestellung 1 Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Snookertraining

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Snookertraining Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Snookertraining 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Bundesrat Drucksache 855/10 (Beschluss) 11.02.11 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene

Mehr

Widerrufsrecht für Verbraucher. Rudolf Koch IVD Vizepräsident Branchentalk Immobilienwirtschaft Wuppertal, 1. September 2014

Widerrufsrecht für Verbraucher. Rudolf Koch IVD Vizepräsident Branchentalk Immobilienwirtschaft Wuppertal, 1. September 2014 Widerrufsrecht für Verbraucher Rudolf Koch IVD Vizepräsident Branchentalk Immobilienwirtschaft Wuppertal, 1. September 2014 Agenda Der Makler und das neue Verbraucherrecht Die EU Verbraucherrechterichtlinie

Mehr

Fall 2. A. Ausgangsfall K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Buches aus 433 Abs. 1 S 1 BGB haben.

Fall 2. A. Ausgangsfall K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Buches aus 433 Abs. 1 S 1 BGB haben. PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 2 A. Ausgangsfall K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Buches aus 433 Abs.

Mehr

Widerrufsrecht im Mietrecht

Widerrufsrecht im Mietrecht Widerrufsrecht im Mietrecht Sonnenstraße 11 80331 München Telefon 089 / 5404133-0 Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de www.haus-und-grund-bayern.de Widerrufsrecht im Mietrecht 1 Am 13. Juni

Mehr

Fall 2: Auslaufmodell

Fall 2: Auslaufmodell Variante 1 A. Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises aus 346 Abs. 1 BGB I. Rücktrittsrecht 1. Vertragliches Rücktrittsrecht 2. Gesetzliches Rücktrittsrecht, zb. aus 434, 437 Nr. 2, 323 Abs. 1 BGB Zwischenergebnis

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen. der Bohlmann Reitböden GbR im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern

Allgemeine Vertragsbedingungen. der Bohlmann Reitböden GbR im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern Allgemeine Vertragsbedingungen der Bohlmann Reitböden GbR im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern I. Vertragsgrundlagen (1) Unsere Vertragsbedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern i. S. d. 13 BGB. Sie

Mehr

BGB BASIC II. G. Rechtsvernichtende Einwendungen. I. Anfechtung, 119 ff. BGB. 1. Voraussetzungen

BGB BASIC II. G. Rechtsvernichtende Einwendungen. I. Anfechtung, 119 ff. BGB. 1. Voraussetzungen BGB BASIC II G. Rechtsvernichtende Einwendungen I. Anfechtung, 119 ff. BGB - umstritten ob rechtshindernd (wg. Rückwirkung) oder rechtsvernichtend (wg. Erklärung) - relevant ird. 812 BGB - Anfechtungserklärung

Mehr

Vertragsabschlüssen. Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschlüssen. Inhalt. I. Allgemeines. 19. März 2015 Widerrufsbelehrung bei

Vertragsabschlüssen. Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschlüssen. Inhalt. I. Allgemeines. 19. März 2015 Widerrufsbelehrung bei Seite 1 von 5 Widerrufsbelehrung bei Inhalt I. Allgemeines II. III. IV. Das Widerrufsrecht Die Widerrufsfolgen Die Widerrufsbelehrung I. Allgemeines Mit Wirkung von Juni 2014 wurden zahlreiche Verbraucherrechte

Mehr

Informations- und Bereitstellungspflichten im Online-Handel nach der Verbraucherrechtsrichtlinie (ab )

Informations- und Bereitstellungspflichten im Online-Handel nach der Verbraucherrechtsrichtlinie (ab ) Informations- und Bereitstellungspflichten im Online-Handel nach der Verbraucherrechtsrichtlinie (ab 13.06.2014) 312d Abs.1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen 312f Abs. 2 Abschriften und Bestätigungen

Mehr

Das neue Widerrufsrecht ab 04.08.2011

Das neue Widerrufsrecht ab 04.08.2011 Das neue Widerrufsrecht ab 04.08.2011 Eine Orientierungshilfe von EHI Retail Institute GmbH und bvh Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.v. Seite 1 von 26 Inhaltsverzeichnis 1 Handlungsbedarf durch

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Prof. Ludwig Armbruster Imkerschule. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Prof. Ludwig Armbruster Imkerschule. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem

Mehr

Fragebogen Onlinescheidung

Fragebogen Onlinescheidung Fragebogen Onlinescheidung (Zutreffendes bitte jeweils ankreuzen) Daten Mandant/- in : Vorname Nachname Geburtsname Geburtsdatum Wohnort Straße: PLZ, Ort: Daten Ehegatte: Vorname Nachname Geburtsname Geburtsdatum

Mehr

FALL 2 ARBEITSTECHNIKEN DER EHEMALIGE JURASTUDENT

FALL 2 ARBEITSTECHNIKEN DER EHEMALIGE JURASTUDENT PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2017/18 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ

Mehr

Kaufen per Internet, Telefon, Katalog oder Brief

Kaufen per Internet, Telefon, Katalog oder Brief Kaufen per Internet, Telefon, Katalog oder Brief Paolese - Fotolia.com DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 1. Sie können viele per Telefon, Internet, Katalog oder Brief geschlossene Verträge widerrufen. 2. Der Widerruf

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landgasthof Gilsbach, Winterberg. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landgasthof Gilsbach, Winterberg. 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen Allgemeine Geschäftsbedingungen des, Winterberg 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns

Mehr

RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN

RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN für die Reservierung eines Wartelistenplatzes für das Modell Schwalbe über die Website www.myschwalbe.com bei uns. Wir, das ist die GOVECS GmbH, Grillparzerstraße 18, 81675 München.

Mehr

1. Widerrufsrecht bei Bezug von Dienstleistungen. Widerrufsbelehrung. Folgen des Widerrufs

1. Widerrufsrecht bei Bezug von Dienstleistungen. Widerrufsbelehrung. Folgen des Widerrufs Widerrufsbelehrung DSL Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

IHR WIDERRUFSRECHT BEI WARENLIEFERUNGEN UND DIENSTLEISTUNGEN. Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. - Dezember 2016 (Update)

IHR WIDERRUFSRECHT BEI WARENLIEFERUNGEN UND DIENSTLEISTUNGEN. Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. - Dezember 2016 (Update) IHR WIDERRUFSRECHT BEI WARENLIEFERUNGEN UND DIENSTLEISTUNGEN Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. - Dezember 2016 (Update) BESTEHEN EINES WIDERRUFSRECHTS Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich bei

Mehr

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche Unfallwagen Privatmann P verkauft Händler H seinen Gebrauchtwagen für 10.000,--. P verneint die Frage des H nach einem früheren Unfall. Kurze Zeit nach Übergabe stellt H fest, dass der Wagen doch schon

Mehr

EuGH, Urteil vom C-489/07

EuGH, Urteil vom C-489/07 Die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/ 7/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz

Mehr

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag

Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag 1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 3: Der begeistere Spielzeugeisenbahnsammler A bekommt von der ihm bekannten Firma M ein Paket zugeschickt. Dieses enthält ein Sammlermodel aus den 50er

Mehr

Vertrag über die Gewährung eines Sachdarlehens

Vertrag über die Gewährung eines Sachdarlehens Vertrag über die Gewährung eines Sachdarlehens Zwischen Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort -nachfolgend Darlehensgeber genanntund GoldSilberShop.de GmbH Borsigstraße 18 65205 Wiesbaden -nachfolgend

Mehr

Vertrag über die Gewährung eines Sachdarlehens

Vertrag über die Gewährung eines Sachdarlehens Vertrag über die Gewährung eines Sachdarlehens Zwischen Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort -nachfolgend Darlehensgeber genanntund GoldSilberShop.de GmbH Borsigstraße 18 65205 Wiesbaden -nachfolgend

Mehr

Immobilierichtigverkaufen.de. - Makleralleinauftrag -

Immobilierichtigverkaufen.de. - Makleralleinauftrag - Immobilierichtigverkaufen.de - Makleralleinauftrag - Auftraggeber/ Eigentümer Name: Straße: PLZ Ort: Tel.: E-Mail: - nachfolgend Auftraggeber genannt - Auftragnehmer - nachfolgend Makler genannt - Auftragsobjekt:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Übersicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 2. Vertragspartner 3. Angebot und Vertragsschluss 4. Widerrufsrecht

Mehr

Prof. Dr. Wulf-Henning Roth Wintersemester 2008/2009. Examensklausurenkurs im Bürgerlichen Recht

Prof. Dr. Wulf-Henning Roth Wintersemester 2008/2009. Examensklausurenkurs im Bürgerlichen Recht Prof. Dr. Wulf-Henning Roth Wintersemester 2008/2009 Examensklausurenkurs im Bürgerlichen Recht Gudrun Schlemmer (S) ist Chefredakteurin des Grevenbroicher Tageblatts und wünscht sich sehnlichst das neueste

Mehr

Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsrecht für Verbraucher Widerrufsrecht für Verbraucher Widerrufsrecht für den Verkauf von Waren: Widerrufsrecht für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend

Mehr

Little Flops. Vorname: Nachname: Straße, Hausnummer: PLZ, Stadt: Tel. Nr.: Wähle deine Schuhgröße: Wähle einen Hintergrund:

Little Flops. Vorname: Nachname: Straße, Hausnummer: PLZ, Stadt: Tel. Nr.:   Wähle deine Schuhgröße: Wähle einen Hintergrund: Little Flops Vorname: Nachname: Straße, Hausnummer: PLZ, Stadt: Tel. Nr.: E-Mail: Wähle deine Schuhgröße: 25-28 36-40 Wähle einen Hintergrund: 28-30 40-42 30-34 42-44 Wähle die Farbe der Brille: 24,90/

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht für Verbraucher sowie Muster Widerrufsformular

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht für Verbraucher sowie Muster Widerrufsformular Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht für Verbraucher sowie Muster Widerrufsformular 1. Verbraucher Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schrankplaner GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schrankplaner GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schrankplaner GmbH Schrankplaner GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 22562). Diese wird vertreten durch den Geschäftsführer Friedhelm Großekathöfer.

Mehr

Objekt Nr.: Familienfreundliches Einfamilienhaus in Altenplos. Jeweils ca. 10 Minuten von Bayreuth und Kulmbach entfernt. Preis: 235.

Objekt Nr.: Familienfreundliches Einfamilienhaus in Altenplos. Jeweils ca. 10 Minuten von Bayreuth und Kulmbach entfernt. Preis: 235. Objekt Nr.: 32116 Familienfreundliches Einfamilienhaus in Altenplos Baujahr: 1970 Bedarfsausweis: Wohnfläche: ca. 143 m² Grundstück: ca. 894 m² Sonstiges: Lage: 207,0 kwh/(m²*a), G, Öl 6 Zimmer Bad mit

Mehr

Klausurbesprechung Klausur v Besprechung Prof. Dr. Elmar J. Mand, LL.M. (Yale) am

Klausurbesprechung Klausur v Besprechung Prof. Dr. Elmar J. Mand, LL.M. (Yale) am Klausurbesprechung Klausur v. 18.08.2012 Besprechung Prof. Dr. Elmar J. Mand, LL.M. (Yale) am 12.09.2012 A. Notenspiegel/Statistik 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13-18 / / 1 3 2 4 2 1 1 1 / / 1 / Ø: 5,4

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Privatbrauerei Herrenhausen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Privatbrauerei Herrenhausen GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlineshop der Privatbrauerei Herrenhausen GmbH 1 Geltungsbereich Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Mehr

Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) Köln, den 14. November 2013

Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) Köln, den 14. November 2013 Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) Köln, den 14. November 2013 1 Fernunterrichtsschutzgesetz in Kraft getreten am 1. Januar 1977 Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. November 2011

Mehr

Fall 1. Anspruch der S gegen D auf Abtretung des Anspruchs gegen seine Versicherung ihv gem. 285 I BGB

Fall 1. Anspruch der S gegen D auf Abtretung des Anspruchs gegen seine Versicherung ihv gem. 285 I BGB Fall 1 Anspruch der S gegen D auf Abtretung des Anspruchs gegen seine Versicherung ihv. 6.000 gem. 285 I BGB 1 Herausgabe des stellvertretenden commodums gem. 285 I. Schuldverhältnis: (+), aufgrund des

Mehr

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Onlineshop

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Onlineshop Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Haushaltsfabrik.de 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen

Mehr

Für alle Lieferungen von KOFFEREXPRESS24.de Online-Shop an Verbraucher ( 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Für alle Lieferungen von KOFFEREXPRESS24.de Online-Shop an Verbraucher ( 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB Übersicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Informationen) Übersicht 1. Geltungsbereich 2. Vertragspartner 3. Angebot und Vertragsschluss 4. Rückgaberecht für Verbraucher

Mehr

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Geltungsbereich und anwendbares Recht Für alle Geschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gelten

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Geltungsbereich und anwendbares Recht Für alle Geschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gelten AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Geltungsbereich und anwendbares Recht Für alle Geschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher 1. Allgemeine Bestimmungen - Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

Mehr

Kundeninformationen. Inhaltsübersicht. 1. Vertragspartner: 2. Bestellablauf und Vertragsschluss

Kundeninformationen. Inhaltsübersicht. 1. Vertragspartner: 2. Bestellablauf und Vertragsschluss Kundeninformationen Diese Kundeninformationsseite dient der Erfüllung unserer Informationspflichten für Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr. Bitte beachten Sie auch unsere AGB

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns

Mehr

A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V

A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V Lösungsskizze Klausur ZI SS 2012 Frage 1 A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der 5.000 gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V I. Anspruch entstanden 1. Wirksamer Kaufvertrag gem. 433 zwei übereinstimmende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen des DRF e.v. (nachfolgend DRF genannt) an Verbraucher ( 13 BGB). 2. Vertragspartner Der Kaufvertrag

Mehr

A. Ansprüche des V gegen K

A. Ansprüche des V gegen K A. Ansprüche des V gegen K I. 346 Abs. 1 BGB 1. Rücktrittserklärung 2. Rücktrittsgrund, 323 Abs. 1 BGB a) Gegenseitiger Vertrag b) Verletzung einer fälligen und durchsetzbaren Leistungspflicht durch den

Mehr

Der verbraucherrechtliche Widerruf

Der verbraucherrechtliche Widerruf Der verbraucherrechtliche Widerruf A. Allgemeines I. rechtliche Einordnung: unter Anspruch untergegangen als rechtsvernichtende Einwendung ( nachträgliche Vernichtung eines bereits zuvor wirksam zustande

Mehr

Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht

Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht BGB-InfoV: 1, 14, Anlage 2 und Anlage 3 Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht Bekanntmachung der Neufassung der BGB-Informationspflichten-Verordnung (Bundesgesetzblatt

Mehr

Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Wettbewerbsrechtliche Sondervorschriften

Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Wettbewerbsrechtliche Sondervorschriften Vorwort... Aus dem Vorwort zur 1. Auflage.... Abkürzungsverzeichnis... Verzeichnis des abgekürzt zitierten Schrifttums... Rn. Seite V VI XII XV 1 Grundlagen... 1 1 I. Konzeption des Buches... 1 1 II. Systematische

Mehr