Mobilitätsvertrag LKH-Quadrant

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1 Mobilitätsvertrag LKH-Quadrant Abgeschlossen zwischen Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.h., Stiftingtalstraße 4-6, 8010 Graz im Folgenden kurz KAGes genannt unter Beitritt der Krankenanstalten Immobiliengesellschaft m.b.h., im Folgenden kurz KIG genannt Medizinische Universität Graz, Auenbruggerplatz 1, 8036 Graz, im Folgenden kurz MUG genannt, unter Beitritt der MED-Campus Grundverwertungsges.m.b.H. und unter Beitritt der Bundesimmobiliengesellschaft GmbH, im Folgenden kurz BIG genannt, die beiden letzt genannten Vertragspartner nur bei jenen Punkten, die diese betreffen, wobei die BIG nur die Verpflichtung der einmaligen Herstellung im Zuge der Errichtung des Projektes MED Campus trifft Stadt Graz, Rathaus, 8010 Graz im Folgenden Stadt Graz genannt Land Steiermark, p.a. Abteilung 18 Verkehr, Landhausgasse 7, 8010 Graz im Folgenden kurz Land genannt am heutigen Tage wie folgt: Stand

2 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis... 2 Präambel...3 I Vertragsgegenstand...4 II Definitionen...5 III IV Maßnahmenpaket Mobilitätsmanagement und organisatorische Maßnahmen...6 Maßnahmenpaket Stellplatzbeschränkung...9 V Maßnahmenpaket Fuß- und Radverkehr...11 VI Maßnahmenpaket Öffentlicher Verkehr...14 VII Maßnahmenpaket Motorisierter Individualverkehr...17 VIII Evaluierung der Maßnahmen...19 IX Ergänzende Verpflichtungen...21 X Schlussbestimmungen...22 Stand

3 PRÄAMBEL Durch den Ausbau des LKH-Universitäts-Klinikums und der Medizinischen Universität Graz am Standort Stiftingtalstraße soll ein wesentlicher Beitrag zur optimalen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Raum Graz geleistet werden. Die geplanten Vorhaben einerseits der KAGes (Projekt LKH Neubau der Zahnklinik, Zubau der Chirurgie etc.), andererseits die Errichtung des MED-Campus für die MUG werden daher von allen VertragspartnerInnen begrüßt und unterstützt. Um die positive Entwicklung im Sinne der Gesundheitsvorsorge und Standortsicherung zu gewährleisten und den verkehrstechnischen Herausforderungen im LKH-Quadranten und seinem Umfeld gewachsen zu sein, wurde in einem Gesamtrahmen von allen VertragspartnerInnen ein gemeinsames Verkehrskonzept LKH-Quadrant 2010 erarbeitet, das insbesondere im Bereich des Mobilitätsmanagement, für den Fuß- und Radverkehr sowie den öffentlichen Verkehr massive Verbesserungen vorsieht und das weitere Wachstum des KFZ-Verkehrs beschränkt. Zur Erreichung dieser Ziele und Maßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung ist es notwendig, dass von vornherein der Einklang zwischen der Errichtung der zusätzlichen Nutzungen und den baulichen und betrieblichen Verkehrsmaßnahmen sichergestellt ist. Die Vertragsparteien bekennen sich bei der Vollziehung der ihnen übertragenen Tätigkeiten zu dem erarbeiteten koordinierten Verkehrskonzept LKH-Quadrant 2010 und werden im Sinne dieses Vertrages innerhalb ihres Wirkungsbereiches auch zukünftig keine Maßnahmen setzen, die der erfolgreichen Verwirklichung dieses Konzeptes entgegenstehen. Dies zugrunde gelegt schließen die KAGes unter Beitritt der KIG, die MUG unter Beitritt der BIG und der MED-Campus GmbH sowie die Stadt Graz und das Land folgenden Vertrag: Stand

4 I. VERTRAGSGEGENSTAND Vertragsgegenstand ist: 1. Die Umsetzung des in der Folge dargestellten Verkehrskonzeptes LKH-Quadrant 2010 für die Errichtungs- und Betriebsphase der im Vertrag angeführten Maßnahmen. Diese Maßnahmen beinhalten bauliche Maßnahmen innerhalb des LKH-Quadranten mit erforderlichen Grundabtretungen und organisatorische Maßnahmen innerhalb und außerhalb des LKH-Quadranten. Folgende Beilagen bilden einen integrierten Vertragsbestandteil, sofern nicht in den Art. VI Abs. 2 und 3 sowie Art. VII Abs. 2 Anderes bestimmt ist: a) Maßnahmenliste mit Verantwortlichkeiten und Realisierungszeiträumen (Beilage./1, Stand ). Die beiliegende Kostenschätzung ist nur eine Grobkostenschätzung ohne vertiefte Planung. Die definitiven Kostenschätzungen obliegen den jeweiligen für die Herstellung und den Betrieb Verantwortlichen. b) Verkehrskonzept LKH-Quadrant 2010 vom , (Beilage./2), c) Lageplan der betroffenen Flächen und der erforderlichen Grundstücke und Abtretungsflächen (bzw. im Fall der Grundstücke 1054 und 1053/1 gegebenenfalls betroffenen Flächen für eine Servitutslösung), Beilage./3, Plan-Zeichen Nr /1 vom d) Grundstücksliste der betroffenen Flächen, erforderliche Abtretungsflächen und Festlegung, an wen abzutreten ist (Beilage./4), Stand Die Abtretung der in Beilage./4 angeführten Grundstücke an die Stadt Graz bzw. das Land zur Umsetzung der Maßnahmen gemäß Abs. 1. (bzw. im Fall der Grundstücke 1054 und 1053/1 gegebenenfalls eine Servitutslösung zur durchgehend öffentlichen Nutzung). Stand

5 II. DEFINITIONEN Verkehrskonzept LKH-Quadrant 2010: Verkehrskonzept LKH-Quadrant 2010 vom , erstellt von Zivilingenieurbüro ZIS+P Verkehrsplanung im Auftrag von KAGes, MUG, Stadt Graz und Land, Beilage./2 BIG: Bundesimmobiliengesellschaft mbh KAGes: Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.h. KIG: Krankenanstalten Immobiliengesellschaft mbh LKH: Landeskrankenhaus (LKH) Universitäts-Klinikum Graz LKH 2020: Entwicklungsstrategie für das LKH-Universitätsklinikum bis zum Jahr 2022 LKH-Quadrant: Bereich des LKH-Universitäts-Klinikums Graz, der geplanten Medizinischen Universität Graz im Bereich der Stiftingtalstraße entsprechend Lageplan Beilage./3). MED CAMPUS: MED CAMPUS der Medizinischen Universität Graz am Standort Graz Stiftingtalsstraße inkl. ZWT (Zentrum für Wissens- und Technologietransfer in der Medizin) auf den Liegenschaften gemäß Anhang./4 als Teil des LKH-Quadranten MIV: Motorisierter Individualverkehr: Verkehr mit PKW, Kombi, Motorrad, Moped, Lieferwagen und LKW MUG: Medizinische Universität Graz ÖV: Gesamtsystem Öffentlicher Verkehr (Taxi, Busse im Linienbetrieb, Straßenbahnverkehr inkl. Haltestellen, Park-and-Ride Anlagen etc.) ORG 1, FR 1, ÖV 1, MIV 1 etc.: Kurzbezeichnung und Nummer der einzelnen Maßnahmen zum Verkehrskonzept LKH-Quadrant 2010 (Beilage./2) und der Maßnahmenliste des Mobilitätsvertrags (Beilage./1); ORG bezieht sich auf allgemeine organisatorische Maßnahmen, FR auf den Fußgänger- und Fahrradverkehr, ÖV auf den öffentlichen Verkehr, MIV auf den motorisierten Individualverkehr (PKW, Kombi, Motorrad, Moped, Lieferwagen). Diese Kurzbezeichnungen aus dem Verkehrskonzept (Beilage./2) wurden bei einzelnen Maßnahmen z.b. Maßnahme ORG 14 unterteilt in Unterpunkte ORG 14A, 14B und 14C (siehe Vertragstext und Beilage./1). Stand

6 III. Maßnahmenpaket Mobilitätsmanagement und organisatorische Maßnahmen 1. Die Stadt Graz hat folgende organisatorische Maßnahmen durchzuführen inkl. Tragung der Kosten a) Installierung eines Projektmanagements Verkehr mit einer verantwortlichen Person für das Projektmanagement und als AnsprechpartnerIn (ORG 16A). b) Diese Person leitet verantwortlich als ProjektleiterIn die Umsetzung aller Maßnahmen und leitet das Projektteam mit den verantwortlichen LeiterInnen der Projektteams Verkehr KAGes, Verkehr MUG und den VertreterInnen Land, siehe ORG 16A, ORG 16B und 16C. c) Prüfung einer Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Straßenraum im LKH- Quadranten (ORG 10) d) Gemeinsam mit KAGes und KIG, MUG und Land vorab erarbeitete und abgestimmte Vorgaben, in welchen die konkrete Vorgangsweise für die Ausfahrtsdosierung der Parkgaragen und Kontrolle der Vorgaben (ORG 14A, 14B, 14C) geregelt sind. Hinweis: die Umsetzung der Vorgaben obliegt den BetreiberInnen der Garagen (KAGes und KIG); für die MUG/BIG übernimmt die Stadt Graz die Durchführung der Ausfahrtsdosierung in grundsätzlicher Abstimmung mit der MUG (ohne Verrechnung von Kosten an die MUG). e) Ausfahrtsdosierung der Stellplätze und Garagen MUG (ORG 14C); für den Bereich MUG/BIG liegt dies Durchführung im Verantwortungsbereich der Stadt Graz. f) Begleitende Öffentlichkeitsarbeit für das Verkehrskonzept LKH-Quadrant und die Maßnahmen des Mobilitätsvertages (ORG 15) 2. Das Land hat folgende organisatorische Maßnahmen durchzuführen inkl. Tragung der Kosten a) Mitarbeit bei Vorgaben für die Ausfahrtsdosierung der Garagen und Kontrolle (ORG 14A, 14B, 14C) b) Mitarbeit bei der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit (ORG 15) sowie c) Installierung eines Projektteams Verkehr des Landes für die Mitarbeit im Projektmanagement (ORG 16A). 3. Die KAGes und KIG haben folgende organisatorischen Maßnahmen durchzuführen inkl. Tragung der Kosten, wobei die Umsetzung der Maßnahmen, die KAGes und MUG gemeinsam betreffen, gemeinsam von KAGes und MUG erfolgt. a) Dynamisches Parkleit- und informationssystem im LKH-Quadranten (ORG 1), für den Bereich KAGes - LKH Stand

7 b) Optimierung und Ausbau des internen Leitsystems im LKH-Quadranten für alle Verkehrsmittel mit Anbindung an Parkgaragen, ÖV-Haltestellen, Geh- und Radwege etc. (ORG 2), für den Bereich KAGes LKH c) Einrichtung von dynamischer ÖV-Information (Abfahrtszeiten-Monitor) an wichtigen Stellen (in den Gebäuden, an Knotenpunkten etc.), (ORG 3) für den Bereich KAGes - LKH d) Mobilitätsinformation für BesucherInnen/PatientInnen (ORG 4) e) Mobilitätsmanagement für umweltfreundliches Verkehrsverhalten und Installierung einer dafür verantwortlichen Stelle für LKH, die KAGes; inkl. MitarbeiterInnen- Mobilitätsberatung (ORG 5A) f) Mobilitätsmanagement für betriebliche und innerbetriebliche Wege/Fahrten (ORG 6), für den Bereich KAGes - LKH g) Jobticket für die Bediensteten (ORG 7), für den Bereich KAGes LKH oder andere Anreize zum Umstieg auf den öffentlichen Verkehr im Rahmen des Mobilitätsmanagements h) Einführung und Förderung einer Fahrgemeinschaftsbörse (ORG 8), für den Bereich KAGes LKH i) Erstellung, Umsetzung und Betrieb Verkehrskonzept Kindergarten und Kinderkrippe Hahnhofweg inkl. Betrieb des Shuttlebusses (ORG 9), gemeinsam mit der MUG j) Stellplatzzuordnung nach Wohnort (ORG 11) k) Stellplatzmanagement mit Bewirtschaftung der Stellplätze (ORG 12), für den Bereich KAGes - LKH l) Ausfahrtsdosierung der bestehenden Stellplätze und Garagen (ORG 14A) und Ausfahrtsdosierung neuer Stellplätze und Garagen (ORG 14B) m) Begleitende Öffentlichkeitsarbeit für Gesamtprojekt Verkehr (ORG 15), gemeinsam mit Stadt Graz, Land und MUG n) Projektmanagement Aufbau Projektteam Mobilität KAGes (ORG 16B) o) Neue KFZ-verkehrsberuhigte Verkehrsorganisation innerhalb des LKH, z.b. durch das Prinzip Shared Space (ORG 17). 4. Die MUG und BIG haben folgende organisatorischen Maßnahmen durchzuführen inkl. Tragung der Kosten wobei die Umsetzung der Maßnahmen, die KAGes und MUG gemeinsam betreffen, gemeinsam von KAGes und MUG erfolgt. Bei jenen Maßnahmen, die im Verantwortungsbereich der BIG liegen, ist dies vermerkt, sonst liegt die Verantwortung im Bereich der MUG. Die Festlegung der Verantwortung für den Betrieb der Maßnahmen ORG 1, ORG 2 und ORG 3 inkl. Kostentragung werden von MUG und BIG in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. Sollte die Leistung nicht durch die BIG erbracht werden, sorgt die MUG für die Umsetzung der Maßnahmen a) Dynamisches Parkleit- und informationssystem im LKH-Quadranten (ORG 1), für den Bereich MUG liegt dies im Verantwortungsbereich der BIG. Stand

8 b) Optimierung und Ausbau des internen Leitsystems im LKH-Quadranten für alle Verkehrsmittel mit Anbindung an Parkgaragen, ÖV-Haltestellen, Geh- und Radwege etc. (ORG 2), für den Bereich MUG liegt dies im Verantwortungsbereich der BIG. c) Einrichtung von dynamischer ÖV-Information (Abfahrtszeiten-Monitor) an wichtigen Stellen (in den Gebäuden, an Knotenpunkten etc.), (ORG 3), für den Bereich MUG liegt dies im Verantwortungsbereich der BIG. d) Mobilitätsinformation für BesucherInnen/PatientInnen (ORG 4) e) Mobilitätsmanagement für umweltfreundliches Verkehrsverhalten und Installierung einer dafür verantwortlichen Stelle für die MUG; inkl. MitarbeiterInnen- Mobilitätsberatung (ORG 5B) f) Mobilitätsmanagement für betriebliche und innerbetriebliche Wege/Fahrten (ORG 6), für den Bereich MUG g) Jobticket für die Bediensteten (ORG 7), für den Bereich MUG oder andere Anreize zum Umstieg auf den öffentlichen Verkehr im Rahmen des Mobilitätsmanagements h) Einführung und Förderung einer Fahrgemeinschaftsbörse (ORG 8) für den Bereich MUG i) Erstellung, Umsetzung und Betrieb Verkehrskonzept Kindergarten und Kinderkrippe Hahnhofweg inkl. Betrieb des Shuttlebusses (ORG 9), gemeinsam mit KAGes j) Stellplatzzuordnung nach Wohnort (ORG 11) k) Stellplatzmanagement mit Bewirtschaftung der Stellplätze (ORG 12), für den Bereich MUG l) Ausfahrtsdosierung der Stellplätze und Garagen MUG (ORG 14C); Die Ausfahrtsdosierung der MUG und BIG Stellplätze und Garagen wird durch die Stadt Graz durchgeführt (ohne Verrechnung von Kosten an die MUG, siehe vorne). Die MUG verpflichtet sich, die Stadt Graz mit der Durchführung der Ausfahrtsdosierung zu beauftragen. MUG und BIG gestatten der Stadt Graz dafür Zugang zu den erforderlichen Flächen und Einrichtungen auf Ihrem Grund (z.b. Schrankenanlage der Garage, Zählschleifen, dafür erforderliche Datenleitungen etc.) ohne Nutzungsentgelte. m) Begleitende Öffentlichkeitsarbeit für Gesamtprojekt Verkehr (ORG 15), gemeinsam mit Stadt Graz, Land und KAGes n) Projektmanagement Aufbau Projektteam Mobilität MUG (ORG 16C) 5. Sämtliche Maßnahmen sind ab Vertragsbeginn spätestens zu dem in der Maßnahmenliste (Beilage./1) festgelegten Realisierungstermin zu implementieren und in Betrieb zu nehmen, über den gesamten Vertragszeitraum zu betreiben und, wenn im Sinne des Zieles der Verringerung des KFZ-Verkehrsaufkommens notwendig, nachzujustieren und bei wesentlichen Änderungen neu zu verhandeln bezüglich der Kostentragung in Anlehnung an die in diesem Vertrag festgelegten Zuständigkeiten. Wenn sich die Zeitpläne für die Realisierung der zusätzlichen Nutzungen (MUG, Zahnklinik etc.) gegenüber den jetzigen Vorgaben ändern, sind die Realisierungstermine für die Verkehrsmaßnahmen anzupassen. Stand

9 IV. Maßnahmenpaket Stellplatzbeschränkung 1. Das Maßnahmenpaket Stellplatzbeschränkung ist in der Maßnahme ORG 13 entsprechend Verkehrskonzept LKH-Quadrant 2010 (Beilage./2) und Maßnahmenliste (Beilage./1) im Anhang beschrieben. a) Die Anzahl der PKW-Stellplätze der KAGES auf eigenen oder angemieteten Flächen beträgt derzeit 3120 Stellplätze (inkl. gesamte Parkgarage Billa im Bereich des Eingangszentrums, Gst Nr 3054/2 und Einfahrtsbereich auf 3054/1), jene der MUG auf angemieteten Flächen (im Eigentum der BIG) beträgt 40 Stellplätze. Somit ergeben sich derzeit in Summe ein Bestand von 3160 Stellplätzen auf eigenen oder angemieteten Flächen im LKH-Quadranten inkl. Parkgarage Billa. In Zukunft wird diese Gesamtsumme von 3160 Stellplätzen auf max Stellplätze beschränkt. Derzeit sind von der KAGes und KIG die Errichtung von 420 Stellplätzen im Versorgungszentrum geplant und von der MUG die Errichtung von 320 Stellplätzen am neuen MUG-Standort Stiftingtalstraße (zusätzlich ist eine Verschiebung von ca. 60 Stellplätzen von der bestehenden Parkgarage KAGes Stiftingtal zur Garage MED- Campus auf Grund der Überbauung der Tiefgarage und der dafür erforderlichen statischen Maßnahmen geplant). Für Stellplätze ist die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes nachzuweisen (z.b. für die Stellplätze der MUG). In Summe bedeutet das, dass bei Errichtung von 420 Stellplätzen im Versorgungszentrum und 320 Stellplätzen am MUG-Standort für die Einhaltung der Obergrenze von 3440 Stellplätzen im gesamten LKH-Quadranten im LKH und auf KAGes- und KIG-Nutzungen 460 im Jahr 2009 vorhandene Stellplätze entfallen müssen. Von der KAGES, KIG und MUG sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, um diese Reduktion umzusetzen (z.b. Parkverbote mit Überwachung, bauliche Maßnahmen etc.). b) Zu diesen Stellplätzen zählen sämtliche Flächen auf dem Gelände des LKH und der geplanten MUG, auf denen das Abstellen von Kraftfahrzeugen gestattet bzw. möglich ist (ausgenommen Einsatzfahrzeuge). c) In der Gesamtsumme von 3440 sind die internen Stellplätze innerhalb des LKH- Geländes (auch entlang von Straßen), in LKH-Garagen oder Parkdecks, sowie der KAGes, KIG und der geplanten MUG und der bestehenden MUG-Nutzungen am LKH-Standort, in der Garage Billa, sowie die Stellplätze des geplanten Kindergartens und der Kinderkrippe enthalten. d) Gegenüber dem Bestand 2009 bedeutet dies eine maximal erlaubte Zunahme von 280 PKW-Stellplätzen. Stand

10 2. KAGes, KIG und MUG, BIG gestatten VertreterInnen der Stadt Graz oder des Landes innerhalb der regulären Betriebszeit Zugang zum Gelände und den Parkgaragen zur Durchführung von Kontrollzählungen. 3. Die vollständig zu dokumentierenden Ein- und Ausfahrtsdaten der Garagen werden von KAGes, KIG und MUG der Stadt Graz und dem Land in einem EDV-lesbaren Format quartalsweise jeweils innerhalb der Frist von einem Monat laufend zur Verfügung gestellt (EXCEL, ASCII File). Die Bestimmungen des Datenschutzes sind einzuhalten. 4. Zusätzlich wird der Stadt Graz und dem Land in Abstimmung mit KAGes, KIG und MUG, BIG von diesen die Errichtung von automatischen Zählgeräten und Datenübermittlungsanlagen an den Einfahrten zum Gelände und zu den Garagen für die Vertragsdauer ohne Verrechnung von Nutzungsentgelten gestattet, wobei die Kosten der Errichtung, des Betriebs und der Erhaltung, mit Ausnahme der anfallenden Stromkosten, von der Stadt Graz und dem Land getragen werden. Stand

11 V. Maßnahmenpaket für Fuß- und Radverkehr 1. Die VertragspartnerInnen verpflichten sich zur Umsetzung und zum laufenden Betrieb des Maßnahmenpakets Fuß- und Radverkehr des vorliegenden Verkehrskonzeptes LKH-Quadrant Dazu zählen Geh- und Radwege im öffentlichen Straßennetz, die Anbindung an das LKH-Gelände und das MED CAMPUS Gelände sowie interne Verbindungen innerhalb LKH-Gelände und MED Campus Gelände sowie Aufstiegshilfen (Lift) und Radabstellplätze. 2. Die Verantwortung für die Realisierung und den Betrieb der Geh- und Radwege auf öffentlichen Straßen (Leonhardplatz, Riesstraße und Riesplatz) liegt bei der Stadt Graz und dem Land (inkl. der Planungs-, Realisierungs- und Betriebskosten). Dazu zählen laut Verkehrskonzept LKH-Quadrant 2010 und Maßnahmenliste folgende Maßnahmen: a) Geh-und Radweg in der Riesstraße vom Leonhardplatz zum Riesplatz (FR1) b) Verbesserung Radroute Stiftingtalstraße Pauluzzigasse (FR3) c) Optional Geh-und Radweg in der Riesstraße vom Riesplatz bis zur Billrothgasse (FR7). Die zeitliche Realisierung erfolgt in Abstimmung mit den Projektfortschritten MED CAMPUS und LKH 2020 und ist in einem gesonderten Zeitplan geregelt. 3. Für die Umsetzung des Maßnahmenpakets Fuß- und Radverkehr verpflichten sich KAGes und KIG die erforderlichen Flächen gemäß Art. I, Abs. 2 an die Stadt Graz bzw. das Land geld-lastenfrei und unentgeltlich abzutreten (Maßnahme FR8). Sind bei der Umsetzung des Maßnahmenpaketes KIG-Grundstücke betroffen, die mit einem Baurecht zu Gunsten eines Dritten belastet sind, ist von Stadt und Land zusätzlich eine Einigung mit dem jeweils Berechtigten zu erzielen. Für die Umsetzung des Maßnahmenpakets Fuß- und Radverkehr verpflichten sich die MUG und BIG zur Einrichtung eines Servitutes auf den Grundstücken 1053/1 und 1054 für die zeitlich durchgehende öffentliche Nutzung. Darüber hinaus wird eine Abtretung angestrebt, wenn dies möglich ist. Die für die öffentliche Infrastruktur erforderlichen Grundstücksflächenabtretungen /bzw. Servitutsregelungen erfolgen im Anschluss an die Baubescheide und gehen nicht zu Lasten der konsumierbaren Bebauungsdichte MED-Campus und Zahnklinik. 4. Die Verantwortung für die Realisierung und den Betrieb der Anbindung vom öffentlichen Wegenetz an das LKH-Gelände und die MUG/BIG sowie der internen Geh- und Radwegverbindungen und der Radabstellplätze sowie Aufstiegshilfen (Lift) Stand

12 liegt bei KAGes/KIG und MUG/BIG (inkl. der Planungs-, Realisierungs-, Betriebsund Erhaltungskosten). Zwischen MUG und BIG wird die Verantwortung inkl. Kostentragung für den Betrieb der Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich in einer gesonderten Vereinbarung zwischen MUG und BIG festgelegt. Sollte die Leistung nicht durch die BIG erbracht werden, sorgt die MUG für die Umsetzung der Maßnahmen. 5. Die KAGes und KIG haben folgende Maßnahmen inkl. Tragung der Kosten zu realisieren a) Geh-und Radweg Zahnklinik - Stiftingtalstraße und Zahnklinik Billrothgasse und Anschluß MUG-Grundstück (FR2B) b) Möglichst gute Erreichbarkeit des LKH-Plateaus/Teil KAGes (FR4A) c) Möglichst gute Erreichbarkeit des LKH-Plateaus/Teil Chirugie (FR4B) d) Radabstellplätze im Bereich LKH, KAGes (FR6). e) Zustimmung der KAGes und KIG zu einer Verschiebung der Bushaltestelle der Linie 82 in der Alten Stiftingtalstraße in den Bereich der Post (erforderlich in Zusammenhang mit der Errichtung der Radwegquerung Pauluzzigasse, siehe auch FR3). f) Offenhaltung der Geh- und Radwege für die Nutzung durch die Allgemeinheit mittels Abtretungs- bzw. Servitutsregelung. 6. Die MUG/BIG haben folgende Maßnahmen inkl. Tragung der Kosten zu realisieren (bei jenen Maßnahmen, bei denen die Verantwortung für die Errichtung bei der BIG liegen, ist dies vermerkt, sonst liegt die Verantwortung im Bereich der MUG). Die Verantwortung für den Betrieb der Maßnahmen inkl. Kostentragung wird in einer gesonderten Vereinbarung zwischen MUG und BIG festgelegt. Sollte die Leistung nicht durch die BIG erbracht werden, sorgt die MUG für die Umsetzung der Maßnahmen. a) Geh- und Radweg auf den Grundstücken 1053/1 und 1054 verlaufend von der Kreuzung Riesstraße neue Stiftingtalstraße über das MUG-Gelände zur Zahnklinik (FR2A); dies liegt im Verantwortungsbereich der BIG b) Möglichst gute Erreichbarkeit des LKH-Plateaus/Teil MUG (FR4C); dies liegt im Verantwortungsbereich der BIG c) Radabstellplätze im Bereich MUG (FR5); dies liegt im Verantwortungsbereich der BIG d) Offenhaltung der Geh- und Radwege für die Nutzung durch die Allgemeinheit mittels Abtretungs- bzw. Servitutsregelung bezugnehmend auf die unter Punkt 3 beschriebenen Servitutslösungen bzw. Abtretungen für die Grundstücke 1053/1 und 1054; dies liegt im Verantwortungsbereich der BIG. Stand

13 7. Die aus den im Verantwortungsbereich von KAGes, KIG sowie MUG, BIG liegenden Maßnahmen entstehenden Kosten sind durch die VertragspartnerInnen KAGes, KIG und MUG, BIG zu tragen. Die Maßnahmen sind spätestens zu dem in der Maßnahmenliste (Anhang) festgelegten Realisierungstermin fertig zu stellen und in Betrieb zu nehmen. Wenn sich die Zeitpläne für die Realisierung der zusätzlichen Nutzungen (MUG, Zahnklinik etc.) gegenüber den jetzigen Vorgaben ändern, sind die Realisierungstermine für die Verkehrsmaßnahmen anzupassen. Stand

14 VI. Maßnahmenpaket Öffentlicher Verkehr 1. Die Stadt Graz und das Land verpflichten sich zur Weiterverfolgung des Maßnahmenpakets öffentlicher Verkehr (Errichtung und Betrieb) des Verkehrskonzeptes LKH-Quadrant 2010 im Rahmen der derzeitigen Förder- und Finanzierungsrichtlinien. Dazu zählen konkret folgende Maßnahmen: a) Busfahrstreifen Hilmteichstraße (ÖV3A) b) Busfahrstreifen Riesstraße (ÖV3B) c) Bushaltestellen und ÖV-Knotenpunkte im Bereich Riesplatz und Leonhardplatz, Vernetzung mit attraktiven Zugängen LKH/MUG (ÖV9), Verantwortungsbereich im öffentlichen Gut. 2. Die Stadt Graz betreibt und finanziert die weitere Detailplanung für die Straßenbahnverlängerung (ÖV1) bis zum eisenbahnrechtlichen Einreichoperat in inhaltlicher Abstimmung mit den anderen Vertragspartnern inkl. Umgestaltung des ÖV-Knotens Riesplatz. Die Festlegung der Finanzierung des Baus der Straßenbahn ist derzeit nicht möglich und soll erst nach der Detailplanung erfolgen und ist nicht Gegenstand des Vertrages. In jedem Fall sind von KAGes und KIG die erforderlichen Grundstücke geld-lastenfrei und unentgeltlich an die Stadt Graz bzw. das Land abzutreten. Dies gilt für gegebenenfalls erforderliche Teilflächen des Grundstücks 1054 auch für die BIG (Hinweis: laut derzeitiger Vor-Planung ist dies beim Grundstück 1054 nicht erforderlich; sollte sich im Rahmen der weiteren Planungen ein Erfordenis zur Abtretung von Teilen des Grundstücks 1054 für die Straßenbahn ergeben, sind diese geld-lastenfrei und unentgeltlich von der BIG abzutreten). 3. Die Stadt Graz und das Land betreiben die weitere Planung und Umsetzung der folgenden Maßnahmen im Rahmen der Richtlinien für einen Finanzierungsschlüssel zwischen Gemeinden, Unternehmen und dem Land Steiermark für die Kosten zusätzlicher Verkehrsdienste, die Finanzierung und Umsetzung ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vertrages. Dazu sind Gespräche zwischen der Stadt Graz und dem Land aufzunehmen: a) Zusätzliche Straßenbahnleistungen und -kapazität zum LKH (ÖV2). b) Neuordnung und Verdichtung der Stadtbuslinien (ÖV4). c) Erhöhung Leistungen und Kapazität Regionalbuslinien (ÖV6). d) Initiative Park-and-Ride Parkplätze sowie Parkplätze für Fahrgemeinschaften in der Region (ÖV7) 4. Für die Umsetzung des Maßnahmenpakets öffentlicher Verkehr verpflichten sich KAGes und KIG die erforderlichen Flächen gemäß Art. I, Abs. 2 an die Stadt Graz Stand

15 bzw. das Land geld-lastenfrei und unentgeltlich abzutreten (darin sind auch die Flächen für die Verlängerung der Straßenbahn enthalten), Maßnahme OEV11. Dies gilt für gegebenenfalls erforderliche Teilflächen des Grundstücks 1054 auch für die BIG (Hinweis: laut derzeitiger Vor-Planung ist dies beim Grundstück 1054 nicht erforderlich; sollte sich im Rahmen der weiteren Planungen ein Erfordenis zur Abtretung von Teilen des Grundstücks 1054 ergeben, sind diese geld-lastenfrei und unentgeltlich von der BIG abzutreten). Die für die öffentliche Infrastruktur erforderlichen Grundstücksabtretungen erfolgen im Anschluss an die Baubescheide und gehen nicht zu Lasten der konsumierbaren Bebauungsdichte MED-Campus und Zahnklinik. 5. Laut heutiger Planung kann auch das bestehende Parkdeck der KAGes und KIG in der Stiftingtalstraße davon teilweise betroffen sein. Die KAGes und KIG verpflichten sich, einem notwendigen Umbau des Parkdecks und der Einfahrtsbereiche der Garage für die Errichtung der Straßenbahn zuzustimmen. Die Kosten eines allfälligen Umbaus sind Teil der Errichtungskosten der Straßenbahn. 6. KAGes und KIG sind im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Neuordnung der Citybuslinie, die Anordnung von Taxistellplätzen und die Herstellung von attraktiven Zugängen für Fahrgäste von den ÖV-Haltestellen ins LKH-Gelände bezüglich Errichtung, Betrieb und Kostentragung verantwortlich. Laut Verkehrskonzept LKH- Quadrant 2010 und Maßnahmenliste im Anhang sind dies folgende Maßnahmen: a) Errichtung der Verbindung für Fußgänger und Radfahrer von der Straßenbahnhaltestelle Zahnklinik zum LKH-Gelände (LKH-Plateau) als Teil der Maßnahme Straßenbahnverlängerung (ÖV1), nach derzeitiger Planung mit einem Lift und Stiegen sowie einem Geh- und Radweg auf dem Versorgungstunnel b) Neuordnung der LKH-internen Citybuslinie (ÖV5) c) Taxistellplätze (ÖV8), Bereich KAGes/KIG d) Attraktive Zugänge von den ÖV-Haltestellen ins Gelände KAGes, KIG (ÖV9), Verantwortungsbereich KAGes/KIG-Gelände. e) Einrichtung Shuttlebushaltestellen ZMF1, Versorgungszentrum, Kindergarten etc. (ÖV10), Verantwortungsbereich KAGes/KIG. 7. MUG und BIG sind im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Herstellung von attraktiven Zugängen für Fahrgäste von den ÖV-Haltestellen ins MUG-Gelände bezüglich Errichtung, Betrieb und Kostentragung verantwortlich. Laut Verkehrskonzept LKH-Quadrant 2010 und Maßnahmenliste im Anhang sind dies folgende Maßnahmen: Stand

16 a) Attraktive Zugänge von den ÖV-Haltestellen ins Gelände MUG/BIG (ÖV9), Verantwortungsbereich am MUG/BIG-Gelände. Für die Realisierung dieser Maßnahme ist die BIG verantwortlich. Die Verantwortung für den Betrieb inkl. Kostentragung wird in einer gesonderten Vereinbarung zwischen MUG und BIG festgelegt. Sollte die Leistung nicht durch die BIG erbracht werden, sorgt die MUG für die Umsetzung der Maßnahmen b) Einrichtung Shuttlebushaltestellen ZMF1, Versorgungszentrum, Kindergarten etc. (ÖV10), Verantwortungsbereich MUG gemeinsam mit KAGES/KIG. 8. Die aus den im Verantwortungsbereich von KAGes, KIG und MUG liegenden Maßnahmen entstehenden Kosten sind durch die VertragspartnerInnen KAGes, KIG und MUG zu tragen. Die Maßnahmen sind spätestens zu dem in der Maßnahmenliste (Beilage./1) festgelegten Realisierungstermin fertig zu stellen und in Betrieb zu nehmen. Wenn sich die Zeitpläne für die Realisierung der zusätzlichen Nutzungen (MUG, Zahnklinik etc.) gegenüber den jetzigen Vorgaben ändern, sind die Realisierungstermine für die Verkehrsmaßnahmen anzupassen. Stand

17 VII. Maßnahmenpaket Motorisierter Individualverkehr 1. Unter motorisiertem Individualverkehr ist in diesem Vertrag der Verkehr mit PKW, Kombi, Motorrad, Moped, Lieferwagen und LKW zu verstehen. Zur Sicherung der Erreichbarkeit des LKH-Quadranten sind Ausbaumaßnahmen von Straßen und Zufahrten sowie ihr Betrieb erforderlich und im Verkehrskonzept LKH-Quadrant 2010 vorgesehen. 2. Das Land verpflichtet sich zur Weiterverfolgung des im Verkehrskonzept LKH- Quadrant 2010 vorgesehenen Ausbaus des Riesplatzes, der Stiftingtalstraße sowie der Riesstraße zwischen Riesplatz und Ragnitzstraße. Konkret sind zwischen dem Land und der KAGes und MUG Gespräche zur Planung und Leistungsabgrenzung aufzunehmen. Dies betrifft die Maßnahmen laut Verkehrskonzept LKH-Quadrant und Maßnahmenliste: a) Ausbau Riesplatz und Anschluss Stiftingtalstraße (MIV1) b) Kreuzung und Gestaltung Leonhardplatz (MIV2). Die Festlegung der Finanzierung des Baus der Maßnahmen MIV1 und MIV2 ist derzeit nicht möglich und kann erst nach Vorliegen der Planung (als Grundlage für die Kostenschätzung) erfolgen und ist nicht Gegenstand des Vertrages. In jedem Fall sind von KAGes und KIG die erforderlichen Grundstücke geld-lastenfrei und unentgeltlich an die Stadt Graz bzw. das Land abzutreten. 3. Die Stadt Graz und das Land verpflichten sich zur Weiterverfolgung der im Verkehrskonzept LKH-Quadrant 2010 enthaltenen Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge (MIV7). 4. Für die Umsetzung des Maßnahmenpakets Motorisierter Individualverkehr verpflichten sich KAGes und KIG, die erforderlichen Flächen gemäß Art. I, Abs. 2 an die Stadt Graz bzw. das Land geld-lastenfrei und unentgeltlich abzutreten (Maßnahme MIV 8). Die für die öffentliche Infrastruktur erforderlichen Grundstücksabtretungen erfolgen im Anschluss an die Baubescheide und gehen nicht zu Lasten der konsumierbaren Bebauungsdichte MED-Campus und Zahnklinik. 5. Die KAGes bzw. KIG verpflichten sich unter Übernahme der Kosten zu a) Ausbau und Betrieb der LKH-Einfahrt Hilmteichstraße (MIV3) und dem damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Umbau der Landesstraße b) Grundabtretungen (MIV8) Plan Beilage./3 c) Realisierung und Betrieb der KFZ-Verkehrserschließung der Zahnklinik (MIV5) und dem damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Umbau der Landesstraße Stand

18 d) Realisierung und Betrieb der KFZ-Verkehrserschließung Kindergarten/Kinderkrippe Hahnhofweg (MIV6), gemeinsam mit der MUG und dem damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Umbau der Landesstraße e) Optimierung der Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge (MIV7) gemeinsam mit der Stadt Graz und dem Land Es sind zwischen der KAGes, KIG und dem Land Gespräche zur Planung, Leistungsabgrenzung und weiteren Vorgangsweise aufzunehmen. 6. Die MUG/BIG (BIG für das MED-CAMPUS Projekt Hauptkörper, MUG für das Kindergartenprojekt neuer Kindergarten) verpflichten sich unter Übernahme der Kosten zur Realisierung der Erschließung der MUG (Standort entlang der Stiftingtalstraße Nr. 971/1, Nr..131, Nr. 1054, je EZ 117, GB Stifting, derzeit im Eigentum der Krankenanstalten Immobiliengesellschaft m.b.h, sowie Nr. 1053/1, EZ 784, GB Stifting, derzeit im Eigentum der Congregation der barmherzigen Schwestern vom heiligen Kreuze. Auf diesem Grundstück besteht zur EZ 1238 ein Baurecht der IMMORENT-LOTUS Grundverwertungsgesellschaft m.b.h. (FN 69501r) (nunmehr: MED CAMPUS Grundverwertungsgesellschaft m.b.h.)). Diese Festlegung zur Übernahme der Kosten zur Realisierung inkludiert den erforderlichen Umbau der Landesstraße L 324 für den direkten Zufahrtsbereich MED Campus Hauptkörper, sowie die Kosten für die Verkehrserschließung (Bau und Betrieb) des geplanten Kindergartens und der geplanten Kinderkrippe - Zufahrtsbereich. Entsprechende Vereinbarungen mit dem Land gemäß 25a des L-StVG sind gesondert zu treffen. a) KFZ-Verkehrserschließung (laut derzeitigem Stand des Konzeptes mittels zweier Brücken und einer Linksabbiegespur) des MUG-Geländes (MIV4) mit dem im Zusammenhang stehenden unmittelbar erforderlichen Umbau der Landesstraße; diese Maßnahme liegt im Verantwortungsbereich der BIG. Die Verantwortung für den Betrieb der Maßnahme wird in einer gesonderten Vereinbarung zwischen MUG und BIG festgelegt. Sollte die Leistung nicht durch die BIG erbracht werden, sorgt die MUG für die Umsetzung der Maßnahmen. b) KFZ-Verkehrserschließung des neuen Kindergartens und der neuen Kinderkrippe (MIV6), gemeinsam mit der KAGes. Es sind zwischen der MUG/BIG und dem Land Gespräche zur Planung, Leistungsabgrenzung und weiteren Vorgangsweise aufzunehmen. 7. Die aus den im Verantwortungsbereich von KAGes, KIG und MUG, BIG liegenden Maßnahmen entstehenden Kosten sind von den Vertragspartnerinnen KAGes, KIG und MUG, BIG zu tragen. Die Maßnahmen sind spätestens zu dem in der Maßnahmenliste (Anhang) festgelegten Realisierungstermin fertig zu stellen und in Stand

19 Betrieb zu nehmen. Wenn sich die Zeitpläne für die Realisierung der zusätzlichen Nutzungen (MUG, Zahnklinik etc.) gegenüber den jetzigen Vorgaben ändern, sind die Realisierungstermine für die Verkehrsmaßnahmen anzupassen. VIII. Evaluierung der Maßnahmen Es wird eine jährliche Evaluierung der Maßnahmen (Art. III.- VII.) und deren Auswirkungen vereinbart und durchgeführt. Die Evaluierung erfolgt unter Leitung des Projektmanagement laut Art. III. dieses Vertrages. Die Evaluierung der Maßnahmen erfolgt in folgenden Stufen 1. Einsetzen einer Bewertungskommission zur Evaluierung mit jeweils einem/einer VertreterIn der KAGes, MUG, Stadt Graz und Land sowie dem/der ProjektmanagerIn der Stadt und einer externen Fachperson. Die Bewertungskommission hat die Aufgabe der Erstellung eines jährlichen Evaluierungsberichtes. a) Evaluierung der Einzelmaßnahmen: Für jede einzelne Maßnahme (z.b. ORG 1 etc.) erfolgt die Kontrolle, ob sie zeitgerecht umgesetzt wurde und betrieben wird. Dies beinhaltet eine kurze Beschreibung der Art der Umsetzung im Vergleich zum Maßnahmenkonzept, der Bewertung des Funktionierens sowie des Erfolges der Maßnahme im Sinne der Maßnahmenzielsetzung und bei Vorhandensein von Mängeln - allfällige notwendige Verbesserungsmaßnahmen und Festlegung von Zuständigkeiten für diese Verbesserungsmaßnahmen.. Hiezu wird im Einvernehmen der VertragspartnerInnen eine Checkliste erstellt. b) Das Ergebnis der jährlichen Evaluierung ist eine Übersicht über den Stand der Realisierung, Statusbericht inkl. Verbesserungsvorschlägen und Nachjustierung etc. für die nächsten Jahre. 2. Evaluierung der tatsächlichen Stellplatzanzahl im LKH-Quadranten: Jährlich wird durch das Projektmanagement die tatsächlich vorhandene Stellplatzanzahl kontrolliert und die Einhaltung der vereinbarten Obergrenzen von PKW-Stellplätzen überprüft. 3. Ein- und Ausfahrtszählung der Zufahrten zum LKH-Quadranten und zu den Parkplätzen und Garagen: Zur Kontrolle der Entwicklung des KFZ- Verkehrsaufkommens werden mit automatischen Zählgeräten (z.b. mit bestehenden Schrankenanlagen erhobene Daten) die Ein- und Ausfahrt des LKH, die Einfahrten der Garagen und Parkplätze von LKH und KAGes, KIG, Kindergarten-/Kinderkrippe Stand

20 sowie die Einfahrten der MUG, BIG erhoben und die Daten zwischen den VertragspartnerInnen quartalsweise binnen einer Monatsfrist elektronisch ausgetauscht. KAGes, KIG und MUG, BIG räumen der Stadt Graz und dem Land die Möglichkeit ein, eigene Zählgeräte auf dem Grund von KAGes, KIG und MUG, BIG ohne Verrechnung von Kosten einzurichten. 4. Auswertung und Darstellung von Fahrgastzählungen des öffentlichen Verkehrs. 5. Von der Evaluierungskommission und dem Projektmanagement ist ein jährlicher Evaluierungsbericht zur Umsetzung und zum Betrieb der Maßnahmen und zur Verkehrsentwicklung (Stellplätze und Zufahrtsbelastungen) mit den oben angeführten drei Stufen bis zum des jeweiligen Folgejahres zu erstellen und ist Grundlage für Nachjustierungen, weitere Maßnahmen und die Maßnahmen Art. IX Abs. 2. Die Kosten- und Verantwortlichkeitszuordnung erfolgt in Anlehnung an die derzeitigen Festlegungen im Vertrag. Stand

21 IX Ergänzende Verpflichtungen 1. Erforderliche Folgeverträge Die Vertragspartner verpflichten sich zum Abschluss der für die detaillierte Regelung der Vertragsinhalte notwendigen Folgeverträge. In diesen werden auch die weiteren Festlegungen insbesondere bezüglich Haftung, Wegehalterpflichten, Servitutsregelungen und Eigentumsübertragungen geregelt werden. 2. Einhaltung der Stellplatzobergrenze und Zufahrtsanzahl a) Strafzahlungen bei Überschreitung der festgelegten Stellplatzobergrenze Wird die festgelegte Obergrenze der Stellplatzanzahl im LKH-Quadranten überschritten (Feststellung durch Zählung durch die Stadt Graz oder das Land), ist pro festgestelltem Stellplatz über der Obergrenze der Stellplatzanzahl eine Pönale von Euro an die Stadt Graz und Euro an das Land zu bezahlen und diese Überschreitung der festgelegten Obergrenze dauerhaft zu verhindern. Die Feststellung, ob MUG oder KAGes dies leisten müssen, erfolgt mit Hilfe der festgelegten Anzahl von Stellplätzen für die MUG bzw. die KAGes. Land und Stadt Graz verpflichten sich, diese Pönalezahlung für zusätzliche Maßnahmen im Umweltverbund im Einzugsbereich des LKH-Quadranten einzusetzen. b) Maßnahmen bei Überschreitung der festgelegten Obergrenze der Zufahrten. Wird festgestellt, dass die festgelegte Obergrenze der täglichen Zufahrten von 9000 KFZ (für die Summe der Einfahrten LKH, der Parkplätze und Parkgaragen im LKH- Quadranten inkl. Billa Garage sowie inkl. der MUG- Einfahrten und Parkplätze sowie inkl. der Einsatzfahrzeuge) überschritten wird, kann jeder einzelne Vertragspartner ein Zusammentreten der Projektmanagementgruppe laut Art. VIII dieses Vertrages beantragen und die Projektmanagementgruppe muss innerhalb von 1 Monat ab Antrag zu einer Sitzung zusammentreten. In dieser Sitzung sollen Maßnahmen zur Einhaltung der festgelegten Obergrenze der Zufahrtsanzahl erarbeitet und deren Umsetzung festgelegt werden. Erfolgt keine Umsetzung der Maßnahmen bzw. werden trotz der Maßnahmen die Obergrenze der KFZ-Zufahrten nicht eingehalten, kann jeder Vertragspartner ein Schiedsgericht einberufen, von dem die weitere Vorgangsweise festgelegt wird. Dazu ist von den Vertragspartnern ein Schiedsgericht einzurichten. Stand

22 X. Schlussbestimmungen 1. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. 2. Zuständig für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das jeweils sachlich berufene Gericht in Graz. 3. Sämtliche VertragspartnerInnen erklären, dass die jeweiligen erforderlichen internen Beschlüsse, die eine rechtsverbindliche Unterzeichnung durch deren jeweilige(n) VertreterInnen ermöglichen, vorliegen. 4. Sofern eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Willen der vertragsschließenden Parteien am ehesten entspricht. 5. Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf allfällige RechtsnachfolgerInnen zu übertragen. 6. Dieser Vertrag gibt die getroffenen Abreden erschöpfend wieder. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. 7. Die Vertragsdauer gilt von der Unterzeichnung bis zum des 5. vollen Jahres nach Inbetriebnahme des letzten verkehrsrelevanten Bauteils, maximal bis Verkehrsrelevante Bauteile sind in jedem Fall der MED-Campus, die Parkgaragen MUG und KAGES-Versorgungszentrum, sowie die Zahnklinik. 8. Der Vertrag wird in sieben Ausfertigungen errichtet, wobei jede Vertragspartei eine davon erhält. Stand

23 Anlagen: Beilagenverzeichnis Mobilitätsvertrag LKH-Quadrant : Beilage./1: Maßnahmenlisten mit Verantwortlichkeiten und Zeitbezug, Stand Beilage./2: Verkehrskonzept LKH-Quadrant 2010, Stand Beilage./3: Lageplan der betroffenen Flächen und der erforderlichen Grundstücke und Abtretungsflächen, Stand , Planzeichen /1 Beilage./4: Grundstücksliste der betroffenen Flächen, erforderliche Abtretungsflächen und Festlegung, an wen abzutreten ist Stand

24 Für die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.h. KAGes: Steiermärkische Vorstand m.b.h. Krankenanstaltengesellschaft Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.h. Dipl.-Ing. Dr. Werner Leodolter (Vorstandsvorsitzender) Univ.-Prof. Dr. Petra Kohlberger, MSc (Medizinvorständin) Ernst Fartek, MBA (Finanzvorstand) Für die Krankenanstalten Immobiliengesellschaft mbh Krankenanstalten Immobiliengesellschaft m.b.h. (Dipl.-Ing. Dr. Werner Leodolter) Geschäftsführer (Ernst Fartek, MBA) Geschäftsführer Stand

25 Medizinische Universität Graz, vertreten durch Rektor Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle Vizerektor Mag. Oliver Szmej Univ.-Prof. Dr. Hellmut Samonigg Für die Bundesimmobiliengesellschaft Dipl.Ing. Wolfgang Gleissner MED CAMPUS Grundverwertungsges.m.b.H. vertreten durch Univ.-Prof. Dr. Hellmut Samonigg Klaus Zötsch Stand

26 Für die Stadt Graz, der Bürgermeister und 2 Gemeinderäte: Der Bürgermeister Gemeinderat Gemeinderat Für das Land Steiermark, Abteilung 18 - Verkehr: Dr. Gerhard Kurzmann Landesrat für Verkehr und Technik; Umwelt Graz, am Stand

27 Beilage./1: Maßnahmenlisten mit Verantwortlichkeiten und Zeitbezug, Stand Hinweis: die Kostenschätzungen der Maßnahmen sind auf Grund der derzeitigen Projekttiefe als sehr grobe Schätzungen zu bezeichnen, um eine Größenordnung der Kosten zu erhalten. Sie können sich im Lauf der weiteren Planung und der Detaillierung der Planung stark ändern. Sollten sich im Lauf der weiteren Planung und Umsetzung andere Kosten ergeben als in der Tabelle angegeben, hat das keine Auswirkungen auf die zugeordnete Verantwortung der Vertragspartner hinsichtlich Zuständigkeit und Finanzierung. Hinweis: bei den dargestellten Summen sind einzelne Maßnahmen nicht enthalten, deren Kosten aus heutiger Sicht nicht abschätzbar sind (siehe einzelne Maßnahmen). Hinweis: die Tabellen sind praktisch nur bei einem Ausdruck in A3 Querformat lesbar Insgesamt 10 Seiten inkl. Deckblatt

28 Übersicht Gesamtkosten nach Vorschlag Aufteilungsschlüssel Interner Entwurf ZIS+P auf Basis bisheriger Arbeiten und Besprechung vom (KAGES und MUG beteiligen sich nicht an Straßenbahn und Straßenbau Riesplatz, Leonhardplatz) Das Gesamtkonzept wurde so weit wie möglich hinsichtlich Verantwortlichkeit und Kostenträgerschaft definiert und ist mit den Vertragsinhalten des vorliegenden Mobilitätsvertrages abgestimmt. Hinweis: die Realisierung der Maßnahmen ÖV1, ÖV2, ÖV4, ÖV6 und ÖV7 (Verlängerung der Straßenbahnlinie 7 und zusätzliche Angebote im öffentlichen Verkehr) sowie MIV1 und MIV2 (Ausbau Riesplatz und Leonhardplatz) wurden entsprechend den Ergebnissen der Besprechung vom nicht in die Liste aufgenommen. Diese Maßnahmen sind Inhalt weiterer Gespräche und Vereinbarungen von Stadt Graz und Land Steiermark. Hinweis: die in der Tabelle dargestellten Summen enthalten nicht jene Maßnahmen, deren Kosten aus heutiger Sicht nicht abgeschätzt werden können (siehe Detailtabellen für die einzelnen Maßnahmen) Gesamtkosten Finanzierungsvorschlag Investitionskosten Finanzierungsvorschlag Betriebskosten Land Steiermark Stadt Graz KAGES MUG BIG Land Steiermark Stadt Graz KAGES MUG BIG Investitionskosten (inkl. Planung) Kosten Betrieb, Zuschußbedarf pro Jahr in Euro Anmerkungen (an Zeilensumme) (an Zeilensumme) (an Zeilensumme) (an Zeilensumme) (an Zeilensumme) (an Zeilensumme) (an Zeilensumme) (an Zeilensumme) (an Zeilensumme) (an Zeilensumme) ORG - Organisatorische Maßnahmen FR - Maßnahmen Fußgängerund Fahrradverkehr ÖV - Maßnahmen öffentlicher Verkehr MIV - Maßnahmen Motorisierter Individualverkehr Summe (siehe auch Anmkerungen) Stand Hinweis: die angegebenen groben Kosten sind inkl. Planungskosten, ohne MWST. und wurden durch ZIS+P geschätzt, Preisbasis 2010 Hinweis: die angegebenen Kostenschätzungen stellen auf Grund der geringen Planungstiefe der einzelnen Projekte nur einen Kostenanhalt dar und können sich stark verändern. Die derzeitige Projektphase "0" der Projektentwicklung weist hinsichtlich der Kostenschätzungen große Ungenauigkeiten auf. Trotzdem ist die Kostenschätzung erforderlich, um für alle Beteiligten einen Überblick über die Größenordnungen zu schaffen, auch wenn die einzelnen Kosten sich im Lauf der weiteren Planungen stark verändern können. Hinweis: ohne Realisierungskosten Stadt und Land für Maßnahmen ÖV1, ÖV2, ÖV4, ÖV6 und ÖV7 sowie MIV1 und MIV2, zu deren Finanzierung und Realisierung von Stadt Graz und Land Steiermark weitere Schritte unternommen werden sollen. Die Realisierungskosten dieser 6 aus der Tabelle ausgeklammerten Maßnahmen betragen insgesamt ca. 20 Mio. Euro Investitionskosten und 2,3 Mio. Euro jährliche Betriebskosten, vorwiegend für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 7 und zusätzliche Angebote im Straßenbahn- sowie Stadt- und Regionalbusbetrieb. Zusätzlich ist die Maßnahme ORG 7 Jobticket nicht in den Kosten enthalten, da sie derzeit nicht genau abschätzbar sind (betrifft die KAGes und die MUG) Zusätzlich ist die Maßnahme ORG17 KFZ-Verkehrsberuhigung im LKH, z.b. durch Shared Space nicht enthalten (Kosten zu 100 im Bereich der KAGES, derzeit nicht abschätzbar) Bei Baumaßnahmen treten neben den Investitionskosten auch Kosten für die Erhaltung und den Betrieb auf - diese Kosten für Erhaltung und Betrieb sind in der Tabelle nicht enthalten.

29 Mobilitätsmanagement und organisatorische Maßnahmen (ORG) Stand Hinweis: die angegebenen Kostenschätzungen stellen auf Grund der geringen Planungstiefe der einzelnen Projekte stellen nur einen Kostenanhalt dar und können sich stark verändern Hinweis: die angegebenen groben Kosten sind inkl. Planungskosten, ohne MWST. und wurden durch ZIS+P geschätzt, Preisbasis 2010 Die dargestellten Kosten enthalten nicht die Kosten jener Maßnahmen, deren Kosten derzeit nicht abgeschätzt werden können - siehe Anmerkung bei den einzelnen Maßnahmen Nr. Maßnahme (Beschreibung) Gesamtkosten Finanzierungsvorschlag Investitionskosten Finanzierungsvorschlag Betriebskosten Land Steiermark Stadt Graz KAGES MUG BIG Land Steiermark Stadt Graz KAGES MUG BIG Planung + Investitionen Kostenanhalt Betrieb, Zuschußbedarf pro Jahr in Euro Anmerkungen ORG0 Mobilitätsvertrag ORG1 Dynamisches Informations- und Parkleitsystem LKH-Quadrant Betriebskosten derzeit nicht abschätzbar, Klärung Auftei-lung Betriebskostenanteil MUG/ BIG erfolgt intern Klärung Betriebskostenanteil MUG/BIG erfolgt intern noch offen Klärung Betriebskostenanteil MUG/BIG erfolgt intern noch offen ORG2 Weitere Optimierung des Leitsystems im LKH-Quadranten Klärung Auftei-lung Betriebskostenanteil MUG/BIG erfolgt intern Klärung Betriebskostenanteil MUG/BIG erfolgt intern noch offen Klärung Betriebskostenanteil MUG/BIG erfolgt intern noch offen ORG 3 Dynamische ÖV-Information in LKH und MUG derzeit nicht abschätzbar, Klärung Betriebskostenan-teil MUG/BIG erfolgt intern Klärung Betriebskostenanteil MUG/BIG erfolgt intern noch offen Klärung Betriebskostenanteil MUG/BIG erfolgt intern noch offen ORG 4 Mobilitätsinformation für Besucher/Patienten ORG5A Mobilitätsmanagement für umweltfreundliches Verkehrsverhalten und Installierung einer dafür verantwortlichen Stelle für LKH, die Kages; inkl. Mitarbeiter- Mobilitätsberatung (ohne KAGES-internes Personal) ORG5B Mobilitätsmanagement für umweltfreundliches Verkehrsverhalten und Inst. einer verantwort-lichen Stelle für MUG; inkl. Mitarbeiter-Mob.beratung (ohne MUG-internes Personal) ORG6 Mobilitätsmanagement Versorgungsfahrten, innerbetrieblichte Fahrten, Car pooling etc. ORG7 Jobticket für die Bediensteten 0 Derzeit nicht schätzbar ORG8 Einführung und Förderung einer Fahrgemeinschaftsbörse in LKH, KAGES, MUG ORG9 Konzept Kindergarten und Kinderkrippe MUG/KAGES derzeit nicht abschätzbar ORG10 Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Straßenraum im gesamten Umfeld des LKH- Quadranten derzeit nicht abschätzbar ORG11 Stellplatzzuordung nach Wohnort (richtungsbezogen nach Zufahrtsrichtung) derzeit nicht abschätzbar ORG 12 Stellplatzmanagement mit Bewirtschaftung der Stellplätze im Bereich LKH/MUG derzeit nicht abschätzbar ORG 13 Festlegung/Einhalten einer Obergrenze für die Stellplatzanzahl LKH-Quadrant ORG 14A ORG 14B ORG 14C ORG15 Ausfahrtsdosierung von den bestehenden Parkgaragen und Parkplätzen Kages/ LKH Graz Ausfahrtsdosierung der neuen Parkgarage LKH Ausfahrtsdosierung der Parkgarage MUG Begleitende Öffentlichkeitsarbeit extern über Gesamtprojekt Verkehr oder amtsintern ORG16A Einsetzen eines Projektmanagements Verkehr oder amtsintern ORG16B ORG16C ORG17 Projektmanagement - Aufbau Projektteam Mobilität Kages Projektmanagement - Aufbau Projektteam Mobilität MUG KFZ-Verkehrsberuhigung im LKH, z.b. Shared Space Summe (ohne ORG7 und ORG17), siehe auch Anm. Derzeit nicht schätzbar Derzeit nicht schätzbar Kages-intern MUG-intern KAGES Derzeit nicht _ 0 _ 0 Derzeit nicht 100 _ 0 _ 0 schätzbar schätzbar

30 Fußgänger- und Fahrradverkehr (FR) Stand Hinweis: die angegebenen Kostenschätzungen stellen auf Grund der geringen Planungstiefe der einzelnen Projekte nur einen Kostenanhalt dar und können sich stark verändern Hinweis: die angegebenen groben Kosten sind inkl. Planungskosten, ohne MWST. und wurden durch ZIS+P geschätzt, Preisbasis 2010 Die dargestellten Kosten enthalten nicht die Kosten jener Maßnahmen, deren Kosten derzeit nicht abgeschätzt werden können - siehe Anmerkung bei den einzelnen Maßnahmen Nr. Maßnahme (Beschreibung) Gesamtkosten Finanzierungsvorschlag Investitionskosten Finanzierungsvorschlag Betriebskosten Land Steiermark Stadt Graz KAGES MUG BIG Land Steiermark Stadt Graz KAGES MUG BIG FR1 Einrichtung eines öffentlichen Gehund Radweges in der Riesstraße vom Leonhardplatz zum Riesplatz Planung + Investitionen Kostenanhalt Betrieb, Zuschußbedarf pro Jahr in Euro Anmerkungen Laut derzeitigen Übereinkommen - Laut derzeitigen Übereinkommen FR2A Einrichtung eines öffentl. Geh- und Radweges von der Kreuzung Riesstraße - neue Stiftingtalstraße über das MUG-Gelände bis zur geplanten Zahnklinik Klärung Aufteilung Betriebskosten MUG/BIG erfolgt intern Klärung Betriebskosten MUG/BIG erfolgt intern noch offen Klärung Betriebs-kosten MUG/BIG erfolgt intern noch offen FR2B Einrichtung eines öffentlichen Gehund Radweges von der geplanten Zahnklinik zur Stiftingtalstraße und Billroth-gasse sowie MUG-Gelände Laut derzeitigen Übereinkommen - Laut derzeitigen Übereinkommen FR3 Sicherung und Verbesserung der Radroute Stiftingtalstraße alte Stiftingtalstraße Riesplatz Pauluzzigasse, Herstellen einer Überquerunghilfe Laut derzeitigen Übereinkommen - Laut derzeitigen Übereinkommen FR4A Möglichst gute Erreichbarkeit des LKH-Plateaus für Fußgänger und Radfahrer/Teil Kages Derzeit schätzbar nicht FR4B Möglichst gute Erreichbarkeit des LKH-Plateaus für Fußgänger und Radfahrer/Teil Chirugie Derzeit nicht schätzbar (Teil der Projekte) Derzeit nicht schätzbar (Teil der Projekte) FR4C Möglichst gute Erreichbarkeit des LKH-Plateaus für Fußgänger und Radfahrer/Teil MUG Derzeit nicht schätzbar (Teil der Projekte), Klärung Betriebskosten MUG/BIG erfolgt intern FR5 Radabstellplätze im Bereich MUG Klärung Aufteilung Betriebskosten MUG/BIG erfolgt intern FR6 Radabstellplätze im Bereich LKH, KAGES Derzeit nicht schätzbar (Teil der Projekte) Klärung Betriebskosten MUG/BIG erfolgt intern Klärung Betriebskosten MUG/BIG erfolgt intern noch offen noch offen Klärung Betriebs-kosten MUG/BIG erfolgt intern Klärung Betriebs-kosten MUG/BIG erfolgt intern noch offen noch offen FR7 Optional: Errichtung eines Geh- und Radweges in der Riesstraße vom Riesplatz bis zur Billrothgasse Laut derzeitigen Übereinkommen - Laut derzeitigen Übereinkommen FR8 Grundstücksabtretungen für Maßnahmen Fußgänger- und Fahrradverkehr 0 Gegenwert nicht eingerechnet Summe (siehe Anm.)

31 Maßnahmen Öffentlicher Verkehr (ÖV) Stand Hinweis: ohne Realisierungskosten Stadt und Land für Maßnahmen ÖV1, ÖV2, ÖV4, ÖV6 und ÖV7 sowie MIV1 und MIV2, zu deren Finanzierung und Realisierung von Stadt Graz und Land Steiermark weitere Schritte unternommen werden sollen. Hinweis: die angegebenen groben Kosten sind inkl. Planungskosten, ohne MWST. und wurden durch ZIS+P geschätzt, Preisbasis 2010 Hinweis: die angegebenen Kostenschätzungen stellen auf Grund der geringen Planungstiefe der einzelnen Projekte nur einen Kostenanhalt dar und können sich stark verändern Hinweis: die Kostenbeteiligung der KAGES an Maßnahme ÖV 1 bezieht sich auf die Errichtung und den Betrieb eines Erschließungsturmes inkl. Personenlift vom Niveau der Enthaltestelle 7 auf das Niveau der Verbindungsbrücke Kerngelände LKH-Un Die dargestellten Summen enthalten nicht die Kosten jener Maßnahmen, deren Kosten derzeit nicht abgeschätzt werden können - siehe Anmerkung bei den einzelnen Maßnahmen Nr. Maßnahme (Beschreibung) Gesamtkosten Finanzierungsvorschlag Investitionskosten Finanzierungsvorschlag Betriebskosten Land Steiermark Stadt Graz KAGES MUG BIG Land Steiermark Stadt Graz KAGES MUG BIG Planung + Investitionen Kostenanhalt Betrieb, Zuschußbedarf pro Jahr in Euro Anmerkungen ÖV1 Verlängerung Straßenbahnlinie Derzeit nur Planungskosten Stadt Graz sowie Investitionskosten KAGES für Verbindungsturm Zahnklinik _ noch offen _ noch offen _ 0 _ 0 ÖV2 Zusätzliche Straßenbahnleistungen und -kapazität zum LKH Derzeit nicht Inhalt des Vertrages _ noch offen _ noch offen _ noch offen _ noch offen _ 0 _ 0 _ 0 ÖV3A Busfahrstreifen Hilmteichstraße Derzeitiger Straßenerhalter - Derzeitiger Straßenerhalter - _ 0 _ 0 _ 0 ÖV3B Busfahrstreifen Riesstraße Derzeitiger Straßenerhalter ÖV4 Neuordnung und Verdichtung der Stadtbuslinien 41, 58, 64, 77, 82: Park-and-Ride Mariatrost/Fölling LKH und Neuordnung der Buslinien Stiftingtal, Ragnitz Derzeit nicht Inhalt des Vertrages _ noch offen _ noch offen _ noch offen - Derzeitiger Straßenerhalter _ noch offen - _ 0 _ 0 _ 0 _ 0 _ 0 _ 0 ÖV5 Neuordnung der LKH-internen Citybuslinie (Anbindung Linie 1/7, MUG, KG etc.) Grober Anhaltspunkt, derzeit nicht abschätzbar _ 0 _ _ 0 ÖV6 Erhöhung Leistungen und Kapazität Regionalbuslinien Derzeit nicht Inhalt des Vertrages _ noch offen _ noch offen _ 0 _ 0 _ 0 _ 0 ÖV7 Initiative zur Einrichtung von Parkand-Ride Parkplätzen an den Regionalbuslinien der Korridore Weiz und Gleisdorf im Rahmen der bestehenden Förderungen und Parkplätze für Fahrgemeinschaften in der Region Graz Umgebung Derzeit nicht Inhalt des Vertrages _ noch offen _ noch offen _ 0 _ 0 _ 0 _ 0 ÖV8 Taxistellplätze _ 0 _ 0 _ 100 _ 0 _ 0 ÖV9 Anordnung von Bushaltestellen für Stadt- und Regionalbusse im Bereich Riesplatz und Leonhardplatz, Vernetzung mit attraktiven Zugängen Kages und MUG Kosten derzeit nicht schätz-bar _ noch offen _ noch offen _ noch offen _ noch offen _ noch offen _ noch offen _ noch offen _ noch offen _ noch offen _ noch offen ÖV10 Shuttlebus-Haltestellen ZMF1, Versorgnungszentrum, Kindergarten etc Grober Anhaltspunkt, derzeit nicht abschätzbar _ 0 _ 0 _ 50 _ 50 _ 0 ÖV11 Grundstücksabtretungen für Maßnahmen Öffentlicher Verkehr 0 Gegenwert nicht eingerechnet _ 0 _ 0 _ 0 _ 0 _ 0 Summe (siehe Anm.)

32 Maßnahmen Motorisierter Individualverkehr (MIV) Stand Hinweis: ohne Realisierungskosten Stadt und Land für Maßnahmen ÖV1, ÖV2, ÖV4, ÖV6 und ÖV7 sowie MIV1 und MIV2, zu deren Finanzierung und Realisierung von Stadt Graz und Land Steiermark weitere Schritte unternommen werden sollen. Hinweis: die angegebenen groben Kosten sind inkl. Planungskosten, ohne MWST. und wurden durch ZIS+P geschätzt, Preisbasis 2010 Hinweis: die angegebenen Kostenschätzungen stellen auf Grund der geringen Planungstiefe der einzelnen Projekte nur einen Kostenanhalt dar und können sich stark verändern Nr. Maßnahme (Beschreibung) Gesamtkosten Finanzierungsvorschlag Investitionskosten Finanzierungsvorschlag Betriebskosten Land Steiermark Stadt Graz KAGES MUG BIG Land Steiermark Stadt Graz KAGES MUG BIG Planung + Investitionen Kostenanhalt Betrieb, Zuschußbedarf pro Jahr in Euro Anmerkungen MIV1 Straßenausbau des Riesplatzes und des Anschlusses Stiftingtalstraße Derzeit nur Planungskosten MIV2 Ausbau und Gestaltung der Kreuzung Leonhardplatz Derzeit nur Planungskosten MIV3 Ausbau der LKH-Einfahrt Hilmteichstraße MIV4 KFZ-Verkehrserschließung des MUG-Geländes Klärung Aufteilung Betriebskosten MUG/BIG erfolgt intern Klärung Betriebskosten MUG/BIG erfolgt intern noch offen Klärung Betriebskosten MUG/BIG erfolgt intern noch offen MIV5 KFZ-Verkehrserschließung der Zahnklinik MIV6 KFZ-Verkehrserschließung Kindergarten/Kinderkrippe MIV7 Optimierung der Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge Laufend in allen Projekten MIV8 Grundabtretungen (Sicherung der Flächen) 0 Gegenwert nicht eingerechnet Summe (siehe Anm.)

33 Zeitplan Mobilitätsmanagement und organisatorische Maßnahmen (ORG) Monate Mobilitätsvertrag (ORG0) Informations- und Parkleitsystem (ORG1) Optimierung des Leitsystems (ORG2) Dynamische ÖV-Info in LKH und MUG (ORG3) Mobilitätsinfo Besucher/Patienten (ORG4) Mobilitätsmanagement KAGES (ORG5A) Mobilitätsmanagement MUG (ORG5B) Mobilitätsmanagement betriebliche Fahrten (ORG 6) Jobticket für die Bediensteten (ORG7) Fahrgemeinschaftsbörse (ORG8) Konzept Kindergarten und Kinderkrippe (ORG9) Parkraumbewirtschaftung (ORG10) Stellplatzzuordung nach Wohnort (ORG11) Stellplatzmanagement (ORG12) Festlegung einer Obergrenze für die Stellplatzanzahl (ORG13) Ausfahrtsdosierung bestehende Parkgaragen (ORG14A) Ausfahrtsdosierung der neuen Parkgarage LKH (ORG14B) Ausfahrtsdosierung der Parkgarage MUG (ORG14C) Begleitende Öffentlichkeitsarbeit (ORG15) Projektmanagement Verkehr (ORG16A) Projektmgmt. Verkehr - Aufbau Projektteam KAGES (ORG16B) Projektmgmt. Verkehr - Aufbau Projektteam MUG (ORG16C) KFZ-Verkehrsberuhigung im LKH, z.b. Shared Space (ORG17) Kindergarten MUG ZWT/Modul 1 MUG Modul 2 Zahnklinik Versorgungszentrum inkl. Garage Chirurgie Vorlaufzeit Vorentscheidung Zwischenphase Planung Befassung der Gremien Realisierung Laufende Tätigkeit Bauphase Gebäude weitere Bauphase Gebäude Stand

34 Zeitplan Maßnahmen Fußgänger- und Fahrradverkehr (FR) Monate Geh-und Radweg in der Riesstr. vom Leonhardpl. zum Riespl. (FR1) Geh-und Radweg Riespl. - MUG-Gelände - Zahnklinik (FR2A) Geh-und Radweg Zahnklinik - Stiftingtalstr. (FR2B) Verbesserung Radroute Stiftingtalstraße Pauluzzigasse (FR3) Möglichst gute Erreichbarkeit des LKH-Plateaus/Teil Kages (FR4A) Möglichst gute Erreichbarkeit des LKH-Plateaus Teil Chir. (FR4B) Möglichst gute Erreichbarkeit des LKH-Plateaus/Teil MUG (FR4C) Radabstellplätze im Bereich MUG (FR5) Radabstellplätze im Bereich LKH, KAGES (FR6) Optional: Geh-und Radweg Riesstr. Riespl.-Billrothg. (FR7) Grundstücksabtretungen (FR8) Kindergarten MUG ZWT/Modul 1 MUG Modul 2 Zahnklinik Versorgungszentrum inkl. Garage Chirurgie Stand Vorlaufzeit Vorentscheidung Zwischenphase Planung Befassung der Gremien Realisierung Bauphase Gebäude weitere Bauphase Gebäude

35 Zeitplan Maßnahmen Öffentlicher Verkehr (ÖV) Monate Verlängerung Straßenbahnlinie 7 (ÖV1) Zusätzliche Leistungen/Kapazität Strab. zum LKH (ÖV2) Busfahrstreifen Hilmteichstraße (ÖV3A) Busfahrstreifen Riesstraße (ÖV3B) Neuordnung und Verdichtung der Stadtbuslinien (ÖV4) Neuordnung der LKH-internen Citybuslinie (ÖV5) Erhöhung Kapazität/Leistungen Regionalbuslinien (ÖV6) Initiative P+R Parkpl. und Fahrgemeinschaftsparkpl. (ÖV7) Taxistellplätze (ÖV8) Bushaltest. Ries-, Leonhardplatz, Fußweganb. LKH/MUG (ÖV9) Shuttlebus-Haltestellen, ZMF1, Versorgnungszentrum etc. (ÖV10) Grundstücksabtretungen (ÖV11) Kindergarten MUG ZWT/Modul 1 MUG Modul 2 Zahnklinik Versorgungszentrum inkl. Garage Chirurgie Stand Vorlaufzeit Vorentscheidung Zwischenphase Planung Befassung der Gremien Realisierung Bauphase Gebäude weitere Bauphase Gebäude

36 Zeitplan Maßnahmen Motorisierter Individualverkehr (MIV) Monate Ausbau Riesplatz und Anschluss Stiftingtalstraße (MIV1) Ausbau der Kreuzung Leonhardplatz (MIV2) Ausbau der LKH-Einfahrt Hilmteichstraße (MIV3) KFZ-Verkehrserschließung des MUG-Geländes (MIV4) KFZ-Verkehrserschließung der Zahnklinik (MIV5) KFZ-Verkehrserschließung Kindergarten (MIV7) Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge (MIV7) Grundabtretungen (MIV8) Kindergarten MUG ZWT/Modul 1 MUG Modul 2 Zahnklinik Versorgungszentrum inkl. Garage Chirurgie Stand Vorlaufzeit Vorentscheidung Zwischenphase Planung Befassung der Gremien Realisierung Bauphase Gebäude weitere Bauphase Gebäude

37 Beilage./2: Verkehrskonzept LKH-Quadrant 2010 Auftraggeber sowie Projektbetreuung: Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.h. KAGES Dipl.Ing. Walter Raiger Dipl.Ing. Michael Pansinger Medizinische Universität Graz Dipl.Ing. Heinz Schober Stadt Graz, Stadtbaudirektion Dipl.Ing. Mag. Bertram Werle Dipl.Ing. Uwe Hoffer Verkehrsplanung Dipl.Ing. Martin Kroißenbrunner Martin Bauer Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA 18A, Dipl.Ing. Wolfgang Feigl Verfasser: G. Sammer, o. Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. G. Röschel, Dipl. Ing. Dr. Ch.Kolb, Dipl. Ing. ZIS+P Verkehrsplanung Sammer&Partner Ziviltechnikergesellschaft m.b.h. Leonhardstraße Graz Tel.: (0316) Projekt Nr Graz, VERKEHRSPLANUNG

38 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Einleitung und Problemstellung Vorgangsweise und Projektorganisation, verwendete Unterlagen Projektbegleitende Arbeitsgruppen Vorgangsweise für die Erstellung des Verkehrskonzeptes LKH-Quadrant Verwendete Unterlagen Bestehendes Verkehrsangebot und bestehende Verkehrsnachfrage Bestehendes Verkehrsangebot im Umfeld des LKH Bestehende Verkehrsnachfrage Zukünftige Trendentwickung im LKH-Quadranten Szenarien der Verkehrsentwicklung im LKH-Quadranten Generelles Maßnahmenkonzept für das Szenario Change sanft - Pflichtenheft Allgemeine organisatorische Maßnahmen und Grundsätze (Mobilitätsmanagement, Sanfte Maßnahmen ) Maßnahmen für den Fußgänger- und Fahrradverkehr Maßnahmen für den öffentlichen Verkehr Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) Detailausschnitte der Maßnahmen Zusammenfassung und Empfehlungen ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 1

39 1 Einleitung und Problemstellung Im und um das LKH-Universitätsklinikum Graz besteht derzeit eine Reihe von Ausbauplänen der Bebauung und der Infrastruktur. Dazu zählen z.b.: Konzept der MUG für den Bereich östlich der Stiftingtalstraße Konzept für den MED Campus Auenbruggerplatz 25a Programm LKH 2020 Derzeitiges Ausbauprogramm LKH 2000 Einzelne Garagenprojekte bzw. Parkplatzkonzepte, die mit den oben genannten Nutzungen verbunden sind Ausbau der Straßenbahnlinie 7 in Zusammenhang mit dem Bau der MUG Etc. Für diese einzelnen Projekte bestehen teilweise einzelne Verkehrserschließungskonzepte und sind Verkehrsdaten vorhanden, es fehlt aber ein übergeordnetes Gesamtkonzept für diesen Bereich. Inhalt des vorliegenden Verkehrskonzeptes LKH-Quadrant ist die Erstellung eines konsensorientierten Verkehrsentwicklungskonzeptes für den Bereich LKH- Universitätsklinikum sowie Graz MUG (LKH-Quadrant). Dieses Verkehrsentwicklungskonzept berücksichtigt alle vorhandenen Einzelprojekte und weitere bestehende Planungen im LKH-Universitätsklinikum Graz und im Umfeld des LKH/MUG und enthält als Ergebnis ein umfassendes Maßnahmenprogramm zur optimalen Verkehrserschließung. Wesentlicher Teil der durchgeführten Erarbeitung ist neben den verkehrsplanerischen Berechnungen und der Erarbeitung des Maßnahmenprogramms auch die intensive Zusammenarbeit mit Vertretern der Baudirektion (Stadtplanung und Verkehrsreferat), des LKH-Universitätsklinikum Graz, der KAGES, der MUG, des Landes Steiermark und anderen Projektentwicklern in diesem Bereich. Das Ergebnis liefert Vorgaben und eine Unterstützung für die weiteren Planungen im LKH-Quadranten und für die verkehrstechnisch erforderlichen Maßnahmen im Verkehrsnetz um den LKH-Quadranten. ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 2

40 2 Vorgangsweise und Projektorganisation, verwendete Unterlagen 2.1 Projektbegleitende Arbeitsgruppen Im Lauf der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes LKH-Quadrant erfolgte eine laufende intensive Abstimmung in Arbeitsgruppen mit folgenden Mitgliedern: Vertreter der Stadtbaudirektion, der Abteilung Verkehrsplanung und des Stadtplanungsamtes Vertreter der MUG (Medizinische Universität Graz) Vertreter der KAGES Vertreter des Landes Steiermark. Insbesondere erfolgte mit MUG und KAGES eine intensive Abstimmung für die Planung der MUG und der begleitenden Verkehrserschließung sowie Straßenbahnführung als Grundlage für den MUG-Architektenwettbewerb. 2.2 Vorgangsweise für die Erstellung des Verkehrskonzeptes LKH-Quadrant Abb : Vorgangsweise für die Erstellung des Verkehrskonzeptes LKH-Quadrant Analyse des bestehenden Verkehrsangebotes bzw. der bestehenden Verkehrsnachfrage (lag großteils bereits vor ) Untersuchung von Szenarien der Verkehrsentwicklung 2020 für den gesamten LKH-Quadranten Generelle Abschätzung des Verkehrsaufkommens dieser Szenarien und der erforderlichen Maßnahmen Rückkoppelung Festlegung eines Szenarios als Grundlage für die weitere Planung Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes LKH-Quadrant mit Maßnahmenkonzept für den LKH- Quadranden (Pflichtenheft) ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 3

41 Für die Erstellung des Verkehrskonzeptes wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt: Analyse des bestehenden Verkehrsangebotes im LKH-Quadranten. Aufbauend auf vorhandenen Untersuchungen (siehe Kap. 2.3) wurde das vorhandene Verkehrsangebot analysiert. Aus vorhandenen Erhebungen (Mobilitätserhebung 2004 sowie Verkehrszählungen des LKH) stand eine ausgezeichnete Grundlage über das bestehende Verkehrsverhalten 2004 zur Verfügung. Punktuell wurden ergänzende Parkraumerhebungen durchgeführt. Definition von Szenarien zukünftiger Verkehrsentwicklung im LKH-Quadranten. Dazu wurden Szenarien möglicher zukünftiger Verkehrsentwicklungen im LKH- Quadranten erarbeitet und auf ihre Auswirkungen untersucht. Die Definition zusätzlicher Nutzungen erfolgte in enger Abstimmung mit KAGES, LKH sowie MUG bzw. wurden von KAGES und MUG Daten über die zusätzlichen Nutzungen bereitgestellt. Es wurde ein zukünftiges Entwicklungsszenario für den LKH-Quadranten als Grundlage für die verkehrstechnische und verkehrsplanerische Berechnung und Maßnahmenentwicklung definiert. Diese Definition erfolgte in Abstimmung mit den Vertretern der Stadt Graz und des Landes Steiermark (FA 18A). Für das ausgewählte Szenario der Verkehrsentwicklung wurde ein Maßnahmenkonzept erarbeitet und detailliert. Das Ergebnis liegt in Form des Verkehrskonzeptes LKH-Quadrant mit einer Maßnahmenliste (Pflichtenheft) vor. Im Anschluß an die Erstellung des Verkehrskonzeptes LKH-Quadrant wurde ein Mobilitätsvertrag erarbeitet, in dem sich Stadt Graz, Land Steiermark, KAGES und MUG zu Maßnahmen verpflichten sowie die Verantwortlichkeiten und Zeitbezüge festgelegt sind. 2.3 Verwendete Unterlagen Mobilitätskonzept Universitätsklinikum 2005 (Stickler, Frewein) Grundlagenanalyse zum Verkehrs- und Mobilitätskonzept 2006 (Gobiet, Frewein, Seiland) Städtebauliches Entwicklungsleitbild und Bebauungsleitbild LKH Universitätsklinikum Graz (Hierzegger 2006) Unterlagen des Magistrates der Stadt Graz (Kataster, Lageaufnahmen sowie Luftbild im Planungsbereich) VLSA-Unterlagen des Magistrats der Stadt Graz für die Kreuzungen Riesplatz sowie Leonhardplatz ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 4

42 3 Bestehendes Verkehrsangebot und bestehende Verkehrsnachfrage 3.1 Bestehendes Verkehrsangebot im Umfeld des LKH Bestehendes Verkehrsangebot nichtmotorisierter Verkehr (Fußgänger und Radfahrer) Abb.3.1-1: Ausschnitt Fahrradkarte Graz, Bestand (Quelle: Internet: Stand: 7. April 2009) Es bestehen mehrere Radrouten, welche die Innenstadt mit dem LKH Quadrant verbinden. Eine davon führt teilweise durch die Leonhardstraße und ist großteils als Radroute in einer Tempo 50 Straße ausgebildet. Die Radroute endet am Leonhardplatz mit einer Querungshilfe über die Riesstraße hin zum LKH. Am Odilienweg zweigt eine Radwegroute ab, die südlich des Friedhofs St. Leonhard entlang des Ragnitzbachs nach Ragnitz führt (bzw. über die Pauluzzigasse auch das LKH anbindet). Eine weitere Radroute führt über Zinzendorfgasse, Leechgasse, Rückertgasse und Schanzelgasse ebenfalls zum Leonhardplatz. Von der Lechgasse abzweigend verläuft ein Geh- und Radweg über den Födranspergweg weiter zum ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 5

43 Hilmteich. Über diesen Geh- und Radweg kann das LKH bei der Zufahrt Hilmteichstraße erreicht werden. Innerhalb des LKH wird der Fahrradverkehr im Mischprinzip mit KFZ geführt. Großer Nachholbedarf besteht in der Qualität der Anbindung des LKH für den Fahrradverkehr. Ein zusätzliches Problem stellt der Höhenunterschied zum LKH- Plateau dar. Ein neuralgischer Punkt ist der Leonhardplatz. Eine Querung für Radfahrer aus der Schanzelgasse zum LKH ist in beiden Richtungen nur in 2 Phasen möglich. In der anschließenden Hilmteichstraße sowie der Riesstraße ist der Fahrradverkehr nur im Mischverkehr möglich. Bestehendes Verkehrsangebot Öffentlicher Verkehr Abb : Erschließung mit dem öffentlichen Verkehr, Bestand (Quelle: Internet Stand: 6. April 2009) ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 6

44 Der LKH Quadrant ist durch die Straßenbahnlinie 7 sowie die Buslinien 41, 82 und 77 an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Die Straßenbahnlinie 7 verkehrt von 4.59 bis 23:40 Uhr zwischen den Endhaltestellen Wetzelsdorf und St. Leonhard/LKH. Ab ca. 6:30 Uhr bis ca. 18:00 Uhr verkehrt die Linie 7 ca. im 6 Minuten Takt. Die dem LKH Areal nächstgelegenen Haltestellen sind die im Südwesten gelegene Haltestelle Odilien Institut sowie die Endhaltestelle St. Leonhard/LKH am südöstlich gelegenen Riesplatz. Die Autobuslinie 41 verkehrt von ca. 5:50 bis 19:50 (ab ca. 6:00 Uhr im 15 Minuten Takt) zwischen den Endhaltestellen Dürrgrabenweg und St. Leonhard/LKH. Neben der Endhaltestelle ist auch noch die in der Elisabethstraße liegende Haltestelle Studentenheim Elisabeth in Reichweite des LKH Areals. Die Autobuslinie 82 erschließt von der am Riesplatz gelegenen Haltestelle St. Leonhard/LKH das Stiftingtal. Die Linie 82 verkehrt von 5:18 bis 23:39 Uhr. Ab 6:20 bis 19:59 Uhr verkehrt die Linie ca. im 15 Minuten Takt. Neben der Endhaltestelle St. Leohard liegen noch die Haltestellen Billrothgasse und Aspasiagasse im Berich des LKH Areals. Die Buslinie 77 wiederum erschließt den Stadtteil Ragnitz und verkehrt von 5:00 bis 23:40 Uhr (ab ca. 6:00 bis 20:00 ca. im 12 Minuten Takt). In weiterer Entfernung zum LKH verkehrt noch die Straßenbahnlinie 1 mit den zum LKH nächstgelegenen Haltstellen Hilmteich sowie Lenaugasse. Innerhalb des LKH Areals verkehrt ein Citybus welcher die verschiedenen Institute verbindet. Der Citybus hält an folgenden Haltestellen: Haupteinfahrt, 1 Chirurgie Rampe, Hauptallee Rampe Orthopädie, Aufgang Eingangszentrum, Vorplatz Brückenturm (Parkgarage), HNO, Kinderklinik, Landesinternat, Psychiatrie, Hanhof, Nerven/Süd und verkehrt von Montag bis Freitag ganztägig von 6:00 bis 18:00 im 20 min Intervall. ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 7

45 Bestehendes Verkehrsangebot Fließender KFZ-Verkehr Stiftingtalstr. L324 P P P 1250 P P P 2823 Hilmteichstraße L398 Leonhardplatz Riesplatz Riesstraße B65 Ragnitzstraße L327 Elisabethstraße B65 Abb : Erschließung für den KFZ-Verkehr; Haupt-, bzw. Landesstraßen Der Bereich LKH Quadrant ist durch folgende Tempo 50 Vorrangstraßen (Landesstraßen) erschlossen: Elisabethstraße B65 Hilmteichstraße L398 Ragnitzstraße L327 Riesstraße (Gleisdorfer Straße B65) Landesstraße Stiftingtalstraße L324 Die Elisabethstraße führt vom Stadtzentrum in die östlichen Bezirke von Graz. Die Hilmteichstraße führt stadtauswärts weiter zur Mariatrosterstraße. Die Riesstraße verbindet Gleisdorf und die östliche Umgebung von Graz mit dem Stadtgebiet und stellt so eine der Hauptzufahrtsstraßen dar. Die Ragnitzstraße und die Stiftingtalstraße erschließen jeweils Randbezirke der Stadt Graz. Die Leonhardstraße ist im Abschnitt zwischen Leonhardplatz und Rembrandtgasse für KFZ stark verkehrsberuhigt. ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 8

46 Bestehendes Verkehrsangebot Ruhender KFZ-Verkehr Stiftingtalstr. L324 P P P 1250 P P P 2823 Hilmteichstraße L Leonhardplatz Riesplatz Riesstraße B65 Summe Parkplätze Ragnitzstraße L327 Elisabethstraße B Abb : Übersicht über das bestehende Angebot an Stellplätzen Im Bereich LKH-Quadrant befinden sich in Summe Stellplätze. Davon stehen Stellplätze für Mitarbeiter und 960 für Besucher zur Verfügung. 913 Stellplätze sind über die Zufahrt von der Hilmteichstraße erreichbar Stellplätze sind über Zufahrten von der Stiftingtalstraße erreichbar. Tab.: 3.1-1: Anzahl Stellplätze (inkl. Garage Eingangszentrum Billa) nach Parkbereichen (Quelle: Verkehrsprognose LKH-Univ.Klinikum Graz/MedUni, Verkehr Plus, 2008) Nr. Parkbereich Anzahl Stellplätze Kerngelände Kordon II (Kinderklinik,Strahlen etc.) Pathologie TG VZ/Patho Zentraldirektion 75 5 PG Besucher PG Mitarbeiter USP-Ost Techn. DION Eingangszentrum (Billa) Außenbereich ZMF I 30 Summe inkl. Eingangszentrum ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 9

47 Das LKH befindet sich ausserhalb des Bereiches der Parkraumbewirtschaftung. Derzeit endet die Parkraumbewirtschaftung in der Hilmteichstraße bzw. westlich des Leonhardplatzes. 3.2 Bestehende Verkehrsnachfrage Als Grundlage stehen umfangreiche Verkehrserhebungen des LKH aus dem Jahr 2004 zur Verfügung (Stickler, Frewein sowie Gobiet, Frewein, Seiland). Abb : Bestehendes Mobilitätsaufkommen des LKH Universitäts-Klinikum (Anzahl der Wege pro 13 Stunden, Summe Zu- und Abgang bzw. Zu- und Abfahrt) Anzahl der Wege pro 13h ÖV MIV-M MIV-L Rad Fuß Bestand 2004 ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 10

48 Abb : Bestehende KFZ-Verkehrsnachfrage im LKH-Quadranten, Hochrechnung auf den Tagesverkehr auf Grund vorhandener Daten (Werte in KFZ/24h, Werktagsnormalverkehr) Hilmteichstraße L Leonhardplatz Riesplatz Stiftingtalstraße L Riesstraße B65 Ragnitzstraße L Elisabethstraße B65 Legende: Werte in KFZ/24h im Jahr 2004, Werktagsverkehr, inkl. Einsatzfahrzeuge Die Elisabethstraße sowie der erste Abschnitt der Riesstraße vom Leonhardplatz bis zum Riesplatz weisen eine starke Belastung von jeweils KFZ/24h Werktagsnormalverkehr auf. Die Hilmteichstraße ist im Abschnitt vom Leonhardplatz bis zur LKH-Zufahrt mit KFZ/24h, im weiteren Abschnitt mit KFZ/24h belastet. In der Stiftigtalstraße herrscht eine Verkehrsbelastung von KFZ/24h welche aber nach den Zufahrten zur Parkgarage abnimmt. Die Riesstraße weist im Abschnitt vom Riesplatz bis zur Kreuzung mit der Ragnitzstraße eine Belastung von KFZ/24h auf, welche sich dann auf den weiteren Abschnitt der Riesstraße stadtauswärts und auf die Ragnitzstraße aufteilt. ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 11

49 4 Zukünftige Trendentwickung im LKH-Quadranten Die zukünftige Entwicklung im LKH-Quadranten ist geprägt durch folgende Einflüsse: Entwicklung des LKH Universitäts-Klinikum Graz: Für das LKH- Universitätsklinikum wird in Zukunft mit weiter steigenden Besucher- und Beschäftigtenzahlen zu rechnen sein. Abgeleitet aus der soziodemographischen Entwicklung (Zunahme der Bevölkerung über 60 Jahren bis 2020 um +22 gemäß ÖROK-Bevölkerungsprognose), der steigenden Lebenserwartung sowie der Zentralisierungstendenz auch bei der Gesundheitsversorgung ist mit deutlichen Zunahmen der Besucherzahlen und der Beschäftigten des LKH zu rechen. Diese Entwicklung ist auch im regionalen Strukturplan Gesundheit Steiermark 2006 enthalten, der eine deutliche Steigerung der Ambulanzleistungen Fachärzte um ca. 21 für den Raum Stadt Graz und Graz Umgebung prognostiziert (Entwicklung , extrapoliert aus der im Strukturplan enthaltenen Prognose ). Die Anzahl der stationären Betten wird ungefähr konstant bleiben. Entwicklung der MUG (Medizin-Universität Graz): östlich der Stiftingtalstraße soll die MUG errichtet werden. Dies bedeutet ein starkes zusätzliches Verkehrsaufkommen von Studenten und Beschäftigten der MUG. Für die Studenten wird damit gerechnet, dass ca Studenten zusätzlich den Bereich LKH-Quadrant besuchen (das bedeutet gegenüber den derzeitigen Studenten im LKH eine Verdoppelung). Als Trendentwicklung der Verkehrsmittelwahl wurde für das LKH eine leichte weitere Zunahme des Weganteils der MIV-Lenker angenommen. Für die zusätzlichen Nutzer der MUG wurden getrennt nach Beschäftigten und Studenten Annahmen über die Verkehrsmittelwahl getroffen, abgeleitet aus dem bestehenden Verkehrsverhalten der Beschäftigten und Studenten im LKH. Stellplatzprojekte von KAGES, LKH und MUG: Derzeit bestehen im Bereich des LKH-Quadranten insgesamt ca Stellplätze, davon ca. 913 mit Zufahrt über die Einfahrt Hilmteichstraße und 2250 mit Zufahrt über die Stiftingtalstraße. Die vorliegenden Ausbauplanungen von KAGES und MUG (Stand 2008) würden zu einer deutlichen Erhöhung der Stellplatzanzahl auf ca bis 4073 Stellplätze führen, abhängig davon, ob die Stellplatzanzahl an der Oberfläche im LKH reduziert wird oder nicht. Diese geplante Zunahme um ca. 755 bis 910 Stellplätze gegenüber dem Bestand entspricht einer Zunahme um +24 bis +29 gegenüber dem Bestand. Entwicklung des Verkehrs, der unabhängig vom LKH ist: Der LKH-Quadrant und die umliegenden Straßen werden auch stark von Personen berührt, die nichts mit dem LKH oder der MUG zu tun haben. Für diesen Verkehr wird angenommen, ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 12

50 dass sich das Verkehrsaufkommen des KFZ-Verkehrs bis zum Jahr 2020 um ca. 1 pro Jahr erhöht. Dies betrifft vor allem den Verkehr auf der Riesstraße, der Stiftingtalstraße, der Hilmteichstraße und der Elisabethstraße. Als Ergebnis steht für das Jahr 2020 eine Trendprognose für das Verkehrsaufkommen für alle Verkehrsmittel (siehe Abb. 4-1) und eine Trendprognose der KFZ-Verkehrsbelastungen des umliegenden Straßennetzes (siehe Abb.4-2) zur Verfügung. Stark zunehmen wird das Gesamtverkehrsaufkommen (Summe aller Verkehrsmittel) von derzeit ca auf ca Wege pro 13h (+34 gegenüber 2004). Das ist eine Folge der zunehmenden Besucher- und Beschäftigtenzahlen des LKH und des Neubaus der MUG. Als KFZ-Verkehrsbelastung am Straßennetz mischt sich der zunehmende KFZ- Verkehr von LKH und MUG mit dem vom LKH unabhängigen Verkehr. Als Ergebnis wären Zunahmen der KFZ-Verkehrsbelastungen des umliegenden Straßennetzes um ca. 20 gegenüber heute zu erwarten (in der Darstellung rechnerisch als 18 bis 26 enthalten). Dies gilt unter der Annahme, dass die Leistungsfähigkeit der Straßen entsprechend erhöht werden könnten. Tatsächlich bestehen vor allem auf der kritischen Kreuzung Leonhardplatz wenig Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Wenn die Trendentwicklung Realität wird, würde dies zu einer starken Zunahme des KFZ-Stau im Umfeld des LKH (vor allem Leonhardplatz und Riesstraße) führen. ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 13

51 Abb. 4-1: Bestand 2004 und Trendprognose des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsmittelwahl des LKH, der KAGES sowie der MUG für das Jahr Anzahl der Wege pro 13h ÖV MIV-M MIV-L Rad Fuß Trend 2020 Prognosejahr/Szenario Abb. 4-2: Prognose der KFZ-Verkehrsbelastungen als Trendprognose für das Jahr 2020 für den LKH-Quadranten, Abschätzung (+21) (+21) (+21) Hilmteichstraße L (+20) Leonhardplatz Riesplatz (+26) Stiftingtalstraße L (+19) Riesstraße B65 Ragnitzstraße L (+18) Elisabethstraße B65 Legende: Werte in KFZ/24h im Jahr 2020, relative Veränderung zum Jahr 2004, Werktagsverkehr, inkl. Einsatzfahrzeuge ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 14

52 5 Szenarien der Verkehrsentwicklung im LKH-Quadranten Das Ergebnis der Trendprognose zeigt auf Grund der Entwicklung im LKH- Quadranten starke Zunahmen der KFZ-Verkehrsbelastungen auf den umliegenden Straßen, die nicht ohne Ausbau des bestehenden Straßennetzes bewältigbar sind. Insbesondere am Riesplatz und in der Riesstraße sowie Elisabethstraße sind aber aus heutiger Sicht keine Ausbaumaßnahmen möglich, die eine starke Erhöhung der Leistungsfähigkeit bringen. Die beschriebene Trendentwicklung würde also zu eine starken Überlastung der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes und sehr starkem KFZ-Stau führen. Da dieser Zustand mit einer starken Überlastung der Kapazität des Straßennetzes mit sehr starkem KFZ-Stau aus verkehrstechnischer Sicht nicht anzustreben ist, wurden Szenarien entwickelt, die andere Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft aufzeigen: Szenario Change sanft: Verfolgen einer Entwicklung mit Förderung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs und des öffentlichen Verkehrs. Das weitere Wachstum des KFZ-Verkehrs der Nutzungen im LKH-Quadranten soll eingeschränkt werden. Insgesamt ist aber trotzdem eine leichte weitere Zunahme des KFZ-Verkehrs zu erwarten, die Zunahme liegt aber deutlich unter jener der Trendprognose. Mit diesem Szenario sind auch Maßnahmen verbunden wie z.b. Mobilitätsmanagement, Anbieten von zusätzlichen Radwegen, zusätzlichen Verbindungen im öffentlichen Verkehr etc. Dazu zählt aber auch eine Einschränkung der geplanten Erweiterung der KFZ-Stellplätze als ein Steuerungsinstrument der Verkehrsmittelwahl. Szenario Change hart: Verfolgen einer Entwicklung mit sehr starker Förderung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs, die weit über das Ausmaß des Szenario Change sanft hinausgeht. Dies bedeutet auch eine konsequente Einschränkung der bereitgestellten Stellplätze im LKH-Quadranten. Erst damit könnte eine leichte Verringerung des KFZ-Verkehrsaufkommens des LKH-Quadranten gegenüber heute erreicht werden, obwohl zusätzliche Nutzungen entstehen (MUG etc.). Die Festlegung eines Szenarios als Grundlage für das Verkehrs- Maßnahmenprogramm und die Entwicklung im LKH-Quadranten (MUG, Parkplätze etc.) ist eine verkehrspolitische Entscheidung. In Vorgesprächen wurde die beschriebene Trendentwicklung von Vertretern der Stadt Graz deutlich negativ beurteilt. Deshalb orientiert sich die weitere Maßnahmenentwicklung als Arbeitshypothese am Szenario Change sanft. Auf dem Szenario Change sanft baut auch der erarbeitete Entwurf des Mobilitätsvertrags LKH-Quadrant auf (Stand 20. April 2010). ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 15

53 Eine endgültige politische Entscheidung darüber ist aber noch nicht erfolgt (Stand ). Falls verkehrspolitisch das Szenario Change hart gewünscht wird, ist eine Verstärkung der Maßnahmen, insbesondere in der Erschließung mit dem öffentlichen Verkehr, dem betrieblichen Mobilitätsmanagement, Parkraummanagement sowie der Einschränkung der vorhandenen Parkplätze im LKH-Quadranten erreicht werden. Diese Maßnahmen greifen aber wesentlich stärker ein, die Umsetzung wird aus heutiger Sicht als schwierig eingeschätzt. Deshalb orientieren sich die entwickelten Maßnahmen am Szenario Change sanft. Abb. 5-1: Entwicklung des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsmittelwahl für den Bestand 2004, die Trendprognose und Szenarien 2020, Abschätzung Weganteile 2004 Trend 2020 "Change" sanft 2020 "Change" hart 2020 Fuß Rad MIV-L MIV-M ÖV Summe alle Verkehrsmittel Anzahl der Wege pro 13h ÖV MIV-M MIV-L Rad Fuß Trend 2020 "Change" sanft 2020 Prognosejahr/Szenario "Change" hart 2020 ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 16

54 6 Generelles Maßnahmenkonzept für das Szenario Change sanft - Pflichtenheft Aufbauend auf den Ergebnissen der Abschätzung des Verkehrsaufkommens, der KFZ-Verkehrsbelastungen und den Überlegungen zur Auslastung der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes wurde ein integriertes Maßnahmenkonzept erarbeitet, das dem Szenario Change sanft folgt. Das erarbeitete Maßnahmenkonzept sieht einerseits einen geringen Straßenausbau in einem als verträglich betrachteten Ausmaß vor, andererseits eine starke Förderung des Fußgänger-, Fahrrad- und öffentlichen Verkehrs und organisatorische Maßnahmen zur Verringerung des MIV. Wesentlich ist auch, dass die Anzahl der zusätzlichen Stellplätze gegenüber dem von LKH, KAGES und MUG ursprünglich gewünschten Ausmaß deutlich reduziert wird. Das Maßnahmenkonzept gliedert sich in: Allgemeine organisatorische Maßnahmen und Grundsätze (Mobilitätsmanagement, sanfte Maßnahmen ) (im Pflichtenheft unter ORG enthalten); Bauliche Maßnahmen für den Fußgänger- und Fahrradverkehr (FR); Bauliche Maßnahmen für den öffentlichen Verkehr (ÖV); Bauliche Maßnahmen für den fließenden und ruhenden motorisierten Individualverkehr (MIV). Die Maßnahmen sind mit Kurzbezeichnungen versehen, dies soll zur Übersichtlichkeit beitragen und das weitere Projektmanagement unterstützen. Das Maßnahmenpaket soll in einem privatrechtlichen Mobilitätsvertrag zwischen Stadt Graz, Land Steiermark, KAGES und MUG für die Umsetzung festgelegt werden. Das Maßnahmenpaket wurde in mehreren Besprechungen mit allen Beteiligten diskutiert und grundsätzlich begrüßt. Diskussionsbedarf besteht noch hinsichtlich der Anzahl der vom LKH zusätzlich gewünschten Parkplätze sowie der Zuordnung der Verantwortlichkeit für Umsetzung und Kostentragung. Für die detaillierte Umsetzung wird in einem folgenden Arbeitsschritt das Maßnahmenkonzept auch mit Zeitbezug, Verantwortlichkeiten, groben Kostenschätzungen sowie ein Vorschlag für die Festlegung in einem Mobilitätsvertrag erarbeitet. Grundlage dafür ist das in diesem Bericht vorliegende Maßnahmenkonzept. ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 17

55 6.1 Allgemeine organisatorische Maßnahmen und Grundsätze (Mobilitätsmanagement, Sanfte Maßnahmen ) Durch Mobilitätsmanagement und Verhaltensänderungen der Beschäftigten, Patienten (soweit zumutbar), Studenten und Besucher soll der Anteil der MIV-Lenker möglichst klein gehalten werden. Es soll nur soviel KFZ-Verkehr zufahren, wie in einem verträglich ausgebauten Straßennetz und mit den bereitgestellten Stellplätzen bewältigt werden kann. ORG0 Mobilitätsvertrag LKH-Quadrant: Die Stadt Graz, das Land Steiermark (FA 18A), die KAGES und die MUG sollen einen privatrechtlichen Vertrag abschließen, in dem die Realisierung der Maßnahmen des vorliegenden Verkehrskonzeptes LKH-Quadrant vereinbart wird. Der Vertrag enthält klare Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen und einen Zeitbezug, bis wann welche Maßnahmen umzusetzen sind. ORG1 Dynamisches Informations- und Parkleitsystem über den Verkehrszustand und die angebotenen Alternativen (P+R) im Bereich der B72 Weizer Straße, der B65 Riesstraße inkl. Parkleitsystem LKH- Quadrant. ORG2 ORG3 Weitere Optimierung des Leitsystems im LKH-Quadranten: Das bestehende Leitsystem LKH (Kliniken, andere Ziele, Eingänge, Parkplätze etc.) ist zu optimieren und auf die neuen Nutzungen zu erweitern. Besucher sollen auf möglichst direktem und verständlichem Weg zu ihrem Ziel geführt werden (alle Verkehrsmittel). Dynamische ÖV-Information in LKH und MUG: Innerhalb des LKH und der MUG soll an zentralen Punkten eine dynamische Information über die Abfahrtszeiten des öffentlichen Verkehrs angezeigt werden. Zusätzlich ist anzustreben, dass die Mitarbeiter auch direkt am Arbeitsplatz auf diese Information zugreifen können. ORG4 Mobilitätsinformation an Patienten; Patienten, die zu Terminen eingeladen werden, sollen gleichzeitig eine Information über die Erreichbarkeit des LKH mit allen Verkehrsmitteln erhalten, für den ÖV soll eine Verbindung angezeigt werden; zusätzlich sollen für die Erreichbarkeit des LKH mit allen Verkehrsmittel Infofolder hergestellt werden, die in den Abulanzen sowie bei niedergelassenen Ärzten ausgegeben/aufgelegt werden. Diese Infofolder sollen Informationen über Anreisemöglichkeiten mit allen Verkehrsmitteln, das Park-and-Ride-Konzept sowie die Parkraumbewirtschaftung, das Angebot des öffentlichen Verkehrs sowie nicht motorisierten Verkehrs aufzeigen. Ebenso soll auf der Internetseite des LKH sowie MUG auf die Anreisemöglichkeiten hingewiesen werden. Ziel ist die Steigerung des Anteils der Patienten und Besucher, die zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit dem ÖV kommen sowie eine optimale Abwicklung des KFZ-Verkehrs der Besucher (Parkraummanagement). ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 18

56 ORG5 Mobilitätsmanagement und Installierung einer dafür verantwortlichen Stelle für das LKH, die KAGES, die MUG etc. Mobilitätsmanagement umfasst intensive Beratungsmaßnahmen zum Umstieg vom MIV bei Beschäftigten, aber auch bei Besuchern. Dazu ist eine laufende professionelle Beratung erforderlich. Dazu ist eine verantwortliche Stelle einzurichten. Es wird empfohlen, dass KAGES und MUG gemeinsam eine Stelle einrichten. Zum Mobilitätsmanagement gehören alle Maßnahmen der Beratung, des Marketing und der Bewusstseinsbildung für ein umweltfreundliches Verkehrsverhalten bei den Beschäftigten, Besuchern und Patienten. Dazu gehören z.b. individuelle Mobilitätsberatung für Mitarbeitern, Werbemaßnahmen für die Verkehrsmittel Fahrrad, zu Fuß und öffentlicher Verkehr, die Einführung eines Jobticket für Bedienstete (siehe auch unten) etc. ORG6 Mobilitätsmanagement für innerbetriebliche Fahrten: Für den betrieblichen Verkehr der KAGES und der MUG für Versorgungsfahrten und innerbetriebliche Fahrten wird ein Verkehrsmanagement durchgeführt. Dazu gehören neben einer Beratung für umweltfreundliche Verkehrsmittelwahl z.b. auch ein ECO-Fahrtraining für Berufskraftfahrer, die Aufnahme von E- Fahrzeugen in den Fahrzeugpark etc. ORG7 ORG8 Jobticket für die Bediensteten: LKH, KAGES und MUG bieten ihren Mitarbeitern ein Jobticket an. Das bedeutet für die Mitarbeiter die Möglichkeit, z.b. die ÖV-Jahreskarte zu einem stark reduzierten Preis zu erhalten (z.b. Halbpreis). Die Arbeitgeber (LKH, KAGES, MUG) müssen Verhandlungen mit dem Verkehrsverbund zur Finanzierung des Jobticket aufnehmen. Einführung und Förderung einer Fahrgemeinschaftsbörse in LKH, KAGES, MUG: Die Bildung von Fahrgemeinschaften soll aktiv durch LKH, KAGES und MUG gefördert werden. Dazu zählen z.b. die Organisation über den Betriebsrat, die Einrichtung einer Fahrgemeinschaftszentrale sowie die verlässliche rechtliche und versicherungstechnische Klärung der Rahmenbedingungen. Das kann z.b. dazu führen, dass LKH, KAGES, MUG eine eigene Versicherung für die Lenker und Mitfahrer abschließen. Hinweis: tatsächlich sind Mitfahrer über die normale Haftpflichtversicherung des KFZ versichert (wenn keine Bezahlung erfolgt), in der öffentlichen Meinung und Wahrnehmung bei den Beschäftigten besteht hier aber große Unsicherheit dies stellt einen Hinderungsgrund für die Benutzung dar. Deshalb wird empfohlen, dass LKH, KAGES, MUG eine zusätzliche Versicherung für diese Fälle abschließen (generell für alle Mitarbeiter) und dies auch bewerben. Der Vorteil für die Lenker der PKW könnte in einem verbilligten Parkplatz bzw. lagemäßig bevorzugten Parkplatz näher am gewünschten Ziel liegen. Es wird auch empfohlen, dass KAGES und MUG eine gemeinsame Fahrgemeinschafts-Börse einrichten. ORG9 Konzept Kindergarten und Kinderkrippe MUG/KAGES: Durch den Gesamtausbau der MUG ist eine Verlegung des bestehenden Kindergartens und der Kinderkrippe der KAGES erforderlich. MUG und KAGES planen die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung im Bereich des Hahnhofweges. Durch die große Entfernung dieses Standortes ist ein sehr auto-orientiertes Verkehrsverhalten von Eltern und Beschäftigten zu befürchten, wenn keine Maßnahmen getroffen werden (die Entfernung ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 19

57 beträgt ca. 800 bis 1000m von LKH und MUG). KAGES und MUG haben sich verpflichtet, die Zufahrt von Eltern mit Kindern mit dem PKW zum Kindergarten und der Kinderkrippe zu verbieten (ausg. Ausnahmefälle für Behinderte, Notfälle etc.) und ein dauerhaft funktionierendes betreutes Shuttlebussystem für Kinder mit betreuten Sammelstellen einzurichten. Die Eltern müssen sich bereits bei der Anmeldung für den Kindergarten dazu verpflichten, das Kind nicht mit dem PKW zum Kindergarten bzw. der Kinderkrippe zu bringen (sondern mit anderen Verkehrsmitteln bzw. mit dem Shuttlebus). ORG10 Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Straßenraum im gesamten Umfeld des LKH-Quadranten Derzeit endet die Parkraumbewirtschaftung am westlichen Rand des LKH- Quadranten. In Zukunft ist eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf die öffentlichen Straßen im Umfeld des LKH-Quadranten als Steuerungsmaßnahmen anzustreben. In die Parkraumbewirtschaftung einbezogen werden sollen die Billrothgasse, die Stiftingtalstraße bis zum Hahnhofweg und das Umfeld, Teile der Ragnitzstraße, Riesstraße und Pauluzzigasse. ORG11 Stellplatzzuordnung nach Wohnort (richtungsbezogen nach Zufahrtsrichtung): Die Stellplatzzuordnung der einzelnen Garagen und Parkplätze soll für die Beschäftigten unterschieden nach dem Wohnort stattfinden. Dabei soll immer die dem Wohnort nächst gelegene Parkplatzzufahrt zugeordnet werden, um eine zusätzliche Belastung der kritischen Bereich Leonhardplatz und Riesplatz zu vermeiden. So sollen z.b. Beschäftigte aus dem Korridor Weiz (die über die Mariatroster Straße zufahren) bevorzugt Parkplätze zugeordnet bekommen, die über die Zufahrt Hilmteichstraße erschlossen sind. ORG12 Stellplatzmanagement mit Bewirtschaftung der Stellplätze im Bereich LKH/MUG als Steuerinstrument für das KFZ-Verkehrsaufkommen; Die Stellplätze im Bereich KAGES und MUG sollen zu nicht subventionierten Kosten bewirtschaftet werden (derzeit zahlen Beschäftigte nicht die vollen Kosten). Für Fahrgemeinschaften können bevorzugt Parkberechtigungen vergeben werden. Zum Stellplatzmanagment gehört auch die stufenweise Entfernung von Stellplätzen aus dem Straßenraum des LKH-internen Geländes (derzeit ist ein Ersatz dieser Stellplätze in einer Garage geplant). Zur Förderung der E-Mobilität sollen in den Parkgaragen aber auch im LKH- Gelände E-Ladestationen vorgesehen werden. ORG13 Festlegung einer Obergrenze für die Stellplatzanzahl LKH-Quadrant (Stellplatzkontingentierung) als Steuerinstrument für das KFZ- Verkehrsaufkommen; Die Beschränkung der Stellplatzanzahl auf den Parkplätzen und Parkgaragen des LKH-Quadranten ist eine Möglichkeit, den MIV-Anteil der Besucher zu verringern, wenn damit auch eine entsprechende Informationsarbeit und eine Bewirtschaftung des öffentlichen Straßenraumes im Umfeld verbunden ist. Als Kompromiss zur Durchsetzung des gesamten Maßnahmenpaketes und Mobilitätsvertrags wird im Szenario Change sanft für die MUG eine zusätzliche Menge von max. 180 Stellplätzen zugelassen, für das LKH/KAGES eine Zunahme um maximal 100 Stellplätze. Eine detailliert vorgeschriebene Vorgangsweise ist vertraglich zwischen Stadt Graz und LKH, KAGES, MUG festzulegen ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 20

58 ( Mobilitätsvertrag inkl. definierter Evaluierung der KFZ- Verkehrsbelastungen). Die Stadt Graz und das Land Steiermark sollen bei weiteren Planungen im Umfeld darauf achten, dass die Grundsätze dieser festgelegten Stellplatz-Obergrenze im LKH-Quadranten eingehalten werden. Hinweis: Die MUG kann auf ihrem neuen Standort in Summe 320 Stellplätze errichten, davon sind aber nur 180 Stellpätze zusätzlich im Sinne der Obergrenze der Stellplatzanzahl. Bisher war von der KAGES und der MUG die Errichtung von 560 Stellplätzen im Versorgnungszentrum geplant, von der MUG die Errichtung von 180 Stellplätzen am neuen Standort Stifitngtalstraße. Aus technisch-wirtschaftlichen Gründen ist in der neuen Konzeption vorgesehen, im Versorgungszentrum 420 Stellplätze zu errichten und am neuen Standort der MUG 320 Stellplätze (vorbehaltlich eines Leistungsfähigkeitsnachweises für das umliegende Straßennetz). In Summe darf die festgelegte Obergrenze von 3440 Stellplätzen (= bestehende 3160 plus 100 zusätzliche KAGES plus 180 zusätzliche MUG) im gesamten LKH-Quadranten (LKH, MUG, Billa-Garage, Parkplätze an der Oberfläche etc.) nicht überschritten werden. ORG14 Ausfahrtsdosierung von den Parkgaragen, um eine Überlastung des städtischen Straßennetzes zu verhindern. Ziel dieser Maßnahme ist, dass der KFZ-Stau bei der Abfahrt von den Parkplätzen und Parkgaragen nicht am öffentlichen Straßennetz auftritt, sondern, wenn unvermeidlich, in den Garagen und Parkplätzen (Dosierungsfunktion der Garagenausfahrten). Diese Maßnahme ist bei massivem Stau nur bedingt anwendbar, da eine Mehrfachnutzung der Stellplätze erforderlich ist, bietet aber eine gewisse Steuermöglichkeit in Verbindung mit den kritischen VLSA Riesplatz und Leonhardplatz. ORG15 Begleitende Öffentlichkeitsarbeit Verkehr, Information der Bürger und Bezirksräte sowie der Personalvertretung LKH und MUG (schriftlich und durch Veranstaltungen). ORG16 Einsetzen eines Projektmanagements Verkehr für die zeitgerechte Realisierung der Verkehrsmaßnahmen im LKH-Quadranten (Beirat). ORG17 Verkehrsberuhigende Maßnahmen im LKH-Gelände, z.b. durch das Prinzip Shared Space etc. Das LKH verfügt über ein internes Straßennetz zur Erschließung des Geländes. Dieses interne Straßennetz soll nach den Prinzipien der Verkehrsberuhigung des KFZ.-Verkehrs organisiert werden, z.b. nach dem Prinzip des Shared Space oder ähnlichen verkehrsberuhigenden Lösungen. Das Ziel dieser Maßnahme ist, den internen KFZ- Verkehr auf das notwendige Ausmaß zu reduzieren und ihn mit verträglichen Geschwindigkeiten mit anderen Verkehrsteilnehmern und der Nutzung als Krankenhaus abzuwickeln. Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht müssen naturgemäß von diesen Beschränkungen ausgenommen sein. ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 21

59 6.2 Maßnahmen für den Fußgänger- und Fahrradverkehr Zur optimalen Erreichbarkeit des LKH-Quadranten und des Stadtteils für Fußgänger und Radfahrer sind folgende Maßnahmen geplant (siehe auch Abb ): FR1 FR2 FR3 FR4 Einrichtung eines Geh- und Radweges in der Riesstraße vom Leonhardplatz zum Riesplatz. An der nordöstlichen Seite der Straße (hinter dem Zaun) soll der bestehende Gehweg auf eine Gesamtbreite von 3,5m verbreitert werden. Dazu ist die teilweise Entfernung der bestehenden Stützmauer hinter dem Gehweg und der Bau einer neuen Stützmauer erforderlich. Einrichtung eines Geh- und Radweges vom Riesplatz über das MUG- Gelände bis zur geplanten Zahnklinik mit Anschluß an die Stiftingtalstraße. Im Rahmen des vorgesehenen Umbaus des Riesplatzes und des Baus von MUG und Zahnklinik soll eine durchgehende Geh- und Radwegverbindung vom Riesplatz über die Stiftingtalstraße, das MUG- Gelände entlang des Baches zur geplanten Zahnklinik und weiter zur Stiftintalstraße eingerichtet werden. Sicherung und Verbesserung der Radroute Stiftingtalstraße alte Stiftingtalstraße Riesplatz Pauluzzigasse, Herstellen einer Überquerungshilfe; die bestehende Radroute in der Stiftingtalstraße soll auch bei einer Verlängerung der Straßenbahnlinie 7 aufrecht erhalten werden (im Mischprinzip mit der Straßenbahn bzw. wenn aus Platzgründen möglich bergauf durch die zusätzliche Einrichtung eines Radfahrstreifens dies ist aber abhängig von der Möglichkeit, die Fluchtausgänge Stiegen des ZMF-Gebäudes intern umzubauen). Im Zuge des geplanten Umbaus des Riesplatzes und der Verlängerung der Straßenbahn soll auch eine VSLA-geregelte Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden. Möglichst gute Erreichbarkeit des LKH-Plateaus für Fußgänger und Radfahrer; Das erhöhte LKH-Gelände soll optimal für Fußgänger und Radfahrer erschlossen werden. Dazu zählen neben Eingangs- und Einfahrtsmöglichkeiten über die Einfahrt Stiftingtalstraße, Zugänge/Zufahrten über den Roseggerweg, den Leonhardplatz, den Riesplatz, das Eingangszentrum, Zugang/Zufahrt im Bereich Parkdeck Stiftingtal, im Bereich des geplanten Zahnklinik sowie Kinderklinik in der Stiftingtalstraße. Zusätzlich sollen die Fußgänger-Liftanlagen auch für Radfahrer benutzbar sein (bzw. neue Lifte dafür ausgerichtet werden). Denkbar ist auch die Einrichtung eines Radfahrerlifts zur Überwindung des Höhenunterschieds von 8 bis 10m zwischen Leonhardplatz und LKH- Plateau (Beispiel Trondheim). Öffnung der LKH-Durchgangs- und Durchfahrtsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer für die Öffentlichkeit (insbesondere Brandenburger Tor Leonhardplatz sowie Einfahrt Hilmteichstraße). ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 22

60 Beispiel: Fahrradlift in Trondheim das rechte Bein steht auf einem Lift Bicycle_Escalator_elevator.mp4 FR5 FR6 FR7 Vorsehen von ca. 600 bis 900 Radabstellplätzen im Bereich der MUG, möglichst nah an den Eingängen und gut erreichbar von den Radwegen. Die Radabstellplätze sollen an der Oberfläche und überdacht sein und eine Ansperrmöglichkeit aufweisen (z.b. Grazer Bügel). Grundprinzip ist die möglichst direkte und einfache Erreichbarkeit von außen, also vom Radweg bzw. der Radroute und möglichst direkte Anbindung an die wichtigen Eingänge des Gebäudes. Es sollen auch E-Tankstellen für das Aufladen von Elektro-Fahrrädern angeboten werden. Zusätzlich sollen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder mit Kinderanhängern und Reparaturmöglichkeiten für Fahrräder eingerichtet werden (Fahrradstationen mit Werkzeug, Druckluft etc.). Denkbar ist auch ein stufenweiser Ausbau mit Erfolgskontrolle, die Flächen für die vorgeschlagene max. Gesamtanzahl der Radabstellplätze sollen aber vorgesehen werden, auch wenn sie stufenweise ausgebaut werden. Vorsehen von ca bis 1500 Radabstellplätze im Bereich LKH, KAGES, möglichst nah an den Eingängen der Kliniken und gut erreichbar von den Radwegen und Radrouten. Die Radabstellplätze sollen an der Oberfläche und überdacht sein und eine Ansperrmöglichkeit aufweisen (z.b. Grazer Bügel). Grundprinzip ist die möglichst direkte und einfache Erreichbarkeit von aussen, also vom Radweg bzw. der Radroute und möglichst direkte Anbindung an die wichtigen Eingänge des Gebäudes. Es sollen auch E-Tankstellen für das Aufladen von Elektro-Fahrrädern angeboten werden. Denkbar ist auch ein stufenweiser Ausbau mit Erfolgskontrolle. Zusätzlich sollen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder mit Kinderanhängern und Reparaturmöglichkeiten für Fahrräder eingerichtet werden (Fahrradstationen mit Werkzeug, Druckluft etc.). Optional: Errichtung eines Geh- und Radweges in der Riesstraße vom Riesplatz bis zur Billrothgasse. An der nördlichen Seite der Riesstraße beginnend am Riesplatz soll der bestehende Gehsteig zu einem durch eine Baumreihe von der Fahrbahn getrennten Geh- und Radweg (Breite 4m) ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 23

61 FR8 ausgebaut und bis zur Billrothgasse verlängert werden. Dazu ist Fremdgrund erforderlich. Zusätzlich ist die Überquerung zur Ragnitzstraße zu lösen (VLSA-Regelung, Mittelinsel, etc.). Dazu ist ein Projekt zu entwickeln. Eine Möglichkeit ist auch, nur einen Gehweg zu errichten (lt. Vorschlag der Vertreter des Landes Steiermark). Da für diese Maßnahme in jedem Fall Fremdgrund erforderlich ist, wurde sie als optional aufgenommen. Grundabtretungen (Sicherung der Flächen) durch die KAGES, KIG und MUG für den Ausbau der Geh- und Radwege. ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 24

62

63 6.3 Maßnahmen für den öffentlichen Verkehr Zusätzlich zu den organisatorischen Maßnahmen für den ÖV, die in Kap. 6.1 beschrieben sind, sind für den ÖV folgende bauliche Maßnahmen erforderlich: ÖV1 ÖV2 Verlängerung der Straßenbahnlinie 7 bis in den Bereich der geplanten Zahnklinik. Mit der Verlängerung der Straßenbahnlinie 7 bis zum Bereich der geplanten Zahnklinik wird das nordöstliche LKH-Gelände wesentlich besser für den öffentlichen Verkehr erschlossen. Dazu ist eine attraktive Anbindung an die Brückenverbindung geplante Zahnklinik LKH über die Stiftingtalstraße erforderlich. Derzeit findet die Vorplanung für diese Straßenbahnlinie statt, die Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Deshalb ist in den Plänen nur eine schematische Darstellung enthalten. Zusätzliche Straßenbahnleistungen und -kapazität zum LKH: In der Prognose 2020 für den LKH-Quadranten (Szenario Change sanft) werden ca ÖV-Fahrten mehr als heute prognostiziert (Zunahme ca. +60). Für diese zusätzlichen Fahrgäste soll die Straßenbahnlinie 7 verdichtet bzw. größere Fahrzeuge eingesetzt werden. ÖV3 Busfahrstreifen Hilmteichstraße, Riesstraße, Beschleunigung des Linienbusverkehr. Diese Busfahrstreifen sollen auch von Einsatzfahrzeugen benutzt werden können. ÖV4 Neuordnung und Verdichtung der Stadtbuslinien 41, 58, 64, 77, 82: Park-and-Ride Mariatrost/Fölling LKH und Neuordnung der Buslinien Stiftingtal, Ragnitz. Eine Möglichkeit ist z.b. die Verknüpfung der Buslinien 58 und 77 sowie 64 und 82, es sind aber auch andere Varianten denkbar. ÖV5 ÖV6 ÖV7 Neuordnung der LKH-internen Citybuslinie Die Citybuslinie soll nicht nur wie heute für den LKH-internen Verkehr dienen, sondern stärker für die Anbindung an das städtische und regionale ÖV-Netz genutzt werden. Als Verknüpfungsstellen mit dem ÖV Netz ist ähnlich wie heute das Eingangszentrum (Anbindung mit dem Lift an die ÖV-Haltestelle Riesplatz) sowie eine Verbindung zur MUG, zum Kindergarten bzw. zum Hilmteich anzustreben. Die Verbindung zur MUG könnte z.b. über eine Verbindungsachse in der LKH-Ebene (das bedeutet für das Stiftingtal und die MUG die 2 bzw. 3. Geschoßebene) zur MUG erfolgen. Dies sollte bei der Planung der MUG berücksichtigt werden. Erhöhung der Leistungen und Kapazitäten der Regionalbuslinien. Die Regionalbuslinien aus den Korridoren Weiz und Gleisdorf sollen mehr Leistungsfähigkeit aufweisen (das kann durch Verdichtung bzw. größere Fahrzeuge erreicht werden). Dafür gibt es bereits konkrete Vorschläge des Landes Steiermark, die umgesetzt werden sollen. Dies dient neben der besseren Erschließung des Großraums Graz auch dem LKH-Quadranten. Derzeit weisen die Buslinien in der Spitzenzeit an der Stadtgrenze keine Kapazitäten für zusätzlichen Fahrgäste auf (Sitzplätze). Initiative zur Einrichtung von Park-and-Ride Parkplätzen an den Regionalbuslinien der Korridore Weiz und Gleisdorf und Parkplätze für Fahrgemeinschaften. Es sollen dezentral Park-and-Ride-Parkplätze an ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 26

64 ÖV8 ÖV9 ÖV10 ÖV11 den Haltestellen der Regionalbus-Korridore Weiz und Gleisdorf eingerichtet werden. Beschäftigte und Besucher des LKH-Quadranten sollen möglichst früh (von ihrem Wohnort aus gesehen) auf den ÖV umsteigen. Für diese Park-and-Ride Anlagen und Fahrgemeinschaftsparkplätze gibt es bestehende Förderungen durch das Land (bei Antrag durch die Gemeinden). Taxistellplätze Leonhardplatz, Riesplatz und Zahnklinik: in diesen Bereichen sollen jeweils ca. 10 Taxistellplätze angeboten werden. Anordnung von Bushaltestellen für Stadt- und Regionalbusse im Bereich Riesplatz und Leonhardplatz, Vernetzung mit attraktiven Zugängen KAGES und MUG Die Bushaltestellen sollen optimal mit dem LKH-Plateau, der MUG sowie dem städtischen Umfeld vernetzt werden. Das bedeutet neben der möglichst direkten Zugänglichkeit auch die Möglichkeit, den Höhenunterschied zum LKH-Plateau bzw. MUG per Lift zu überbrücken auch Querungshilfen über Straßen etc. Für die Regionalbushaltestelle in der Hilmteichstraße in Richtung stadteinwärts wird vom Land Steiermark die Errichtung einer Mittelinsel in der Hilmteichstraße bzw. langfristig die Errichtung einer Fußgängerbrücke über die Hilmteichstraße vorgeschlagen. Dies soll in die weitere Planung aufgenommen werden. Shuttlebus-Haltestellen ZMF1, Versorgungszentrum, Kindergarten etc.: Für das von MUG und KAGES garantierte Verkehrskonzept Kindergarten mit Shuttlebusbetrieb für die Kinder sind entsprechende Haltestellen mit Betreuungsstellen einzurichten. Grundabtretungen (Sicherung der Flächen) durch die KAGES, KIG und MUG für den Ausbau der Straßenbahn, Busfahrstreifen und die Anordnung der erforderlichen Haltestellen für Straßenbahnen und Linienbusse. Die detaillierte Festlegung der Größe der abzutretenden Flächen ist Inhalt der Detailplanung. ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 27

65 Abb : Maßnahmenübersicht öffentlicher Verkehr ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 28

66 6.4 Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) Zusätzlich zu den in Kap. 6.1 beschriebenen organisatorischen Maßnahmen sind bauliche Maßnahmen für den MIV erforderlich (siehe Abb bis 6.5-4). MIV1 Straßenausbau des Riesplatzes und des Anschlusses Stiftingtalstraße Am Riesplatz wird durch die MUG und die Verlängerung der Straßenbahn eine Neugestaltung der Straße mit folgenden Elementen vorgenommen: - Einrichtung von 2 Linksabbiegefahrstreifen von der Riesstraße von Westen in die Stiftingtalstraße, Fortführung des zusätzlichen Fahrstreifens in der Stiftingtalstraße bis zur Einfahrt KAGES-Direktion. Dafür ist Fremdgrund der KAGES erforderlich. - Einrichtung eines zusätzlichen eigenen Rechtsabbiegefahrstreifens in der Riesstraße von Osten in die Riesstraße. Dafür ist Fremdgrund erforderlich. - Gestaltung des Riesplatzes MIV2 Ausbau der Kreuzung Leonhardplatz: Verlängerung des Linksabbiegefahrstreifens von der Hilmteichstraße zur Riesstraße. Als Variante ist zusätzlich die Errichtung eines kurzen Rechtsabbiegestreifens von der Riesstraße zur Hilmteichstraße denkbar, es werden aber Höhenprobleme erwartet (Eingang Bank, Anschluß Rampe). Dies ist in einem Detailprojekt zu prüfen. MIV3 Ausbau der LKH-Einfahrt Hilmteichstraße: An der LKH-Einfahrt Hilmteichstraße ist in der Hilmteichstraße ein Linksabbiegefahrstreifen zu errichten. Damit soll mittel- bis langfristig die Funktionsfähigkeit der Kreuzung sichergestellt werden. MIV4 KFZ-Verkehrserschließung des MUG-Geländes; Die Verkehrserschließung dieses Bereiches soll aus heutigem Stand über eine Ein- und Ausfahrt zur Stiftingtalstraße im Bereich gegenüber der bestehenden Zufahrt KAGES-Direktion und eine Ausfahrt (keine Einfahrt) im Bereich ungefähr schräg gegenüber der Einfahrt Besuchergarage KAGES möglich sein (siehe Abb ). Ob an diesem Punkt auch eine Zufahrt möglich ist, hängt von den Verhandlungen mit dem Land Steiermark und der Verkehrserschließung der Zahnklinik ab. MIV5 MIV6 KFZ-Verkehrserschließung der Zahnklinik; für die Verkehrserschließung der Zahnklinik ist eine Anbindung über die Billrothgasse und als Alternative über eine gemeinsame Einfahrt MUG schräg gegenüber der bestehenden Einfahrt Besuchergarage KAGES in der Stiftingtalstraße möglich. KFZ-Verkehrserschließung Kindergarten und Kinderkrippe; für die Verkehrserschließung des Kindergarten/Kinderkrippe Hahnhofweg ist eine Anbindung über die Stiftingtalstraße vorgesehen. Es soll nur eine stark minimierte Stellplatzanzahl für Ausnahmefälle vorgesehen werden. Das Bringen und Holen der Kinder muß mit dem Shuttlebus oder zu Fuß, dem Fahrrad bzw. dem ÖV erfolgen (ausgenommen Behinderte und Ausnahmesituationen). ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 29

67 MIV7 Optimierung der Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge. Die Einsatzfahrzeuge werden heute stark von KFZ-Stau behindert. Die Erreichbarkeit des LKH für Einsatzfahrzeuge soll durch die Anlage von Busfahrstreifen verbessert werden, die im Einsatzfall von den Einsatzfahrzeugen benutzt werden können. MIV8 Grundabtretungen (Sicherung der Flächen) durch die KAGES (sowie teilweise MUG) im Bereich Stiftingtalstraße für den geplanten Ausbau der Stiftingtalstraße bei der Zufahrt zum Riesplatz sowie im Bereich Hilmteichstraße (Bereich Chirurgie für die Verlängerung des Linksabbiegerfahrstreifens bei der Zufahrt zum Leonhardplatz) sowie für den Linksabbiegefahrstreifen an der Einfahrt LKH Hilmteichstraße sowie im Bereich der Riesstraße für die Errichtung des kurzen Rechtsabbiegefahrstreifens bei der Zufahrt zum Leonhardplatz. Die detaillierte Festlegung der Größe der abzutretenden Flächen ist Inhalt der Detailplanung. ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 30

68 6.5 Detailausschnitte der Maßnahmen Abb : Lageplandarstellung Abschnitt Riesstraße von Leonhardplatz bis Pauluzzigasse Maßstab 1:1300 ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 31

69 Fuß- und Radwegverbindung In der weiteren Planung soll eine Überquerungshilfe von der Regionalbushaltestelle ins LKH- Gelände aufgenommen werden. Das kann z.b. durch eine Mittelinsel oder durch eine Brücke über die Hilmteichstraße mit entsprechendem Aufgang erfolgen Abb : Lageplandarstellung Abschnitt Hilmteichstraße Maßstab 1:1300 ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 32

70 Abb : Lageplandarstellung Abschnitt Stiftingtalstraße MUG, Zahnklinik Maßstab 1:1300 Hinweis: schematische Darstellung eines früheren Entwurfs, der die Variante der angedachten Schleifenlösung zeigt. Derzeit ist die weitere Planung in Arbeit, aber nicht abgeschlossen. Die derzeit favorisierte Variante entspricht ungefähr der dargestellten, allerdings führt die Straßenbahn im Bereich der KAGES-Direktion in beiden Fahrtrichtungen in der Alten Stiftingtalstraße, Zusätzlich führt die Straßenbahn im Bereich östlich des Parkdecks der KAGes zwischen der Straße und dem Bach. Der dargestellte Plan ist nur als generelle Skizze und beispielhaft anzusehen und wird nach der Detailplanung der Straßenbahn durch den aktuellen Plan ersetzt. ZIS+P VERKEHRSPLANUNG 33

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