Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Fahrerlaubnis: lof Zugmaschine mit Anhänger.

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1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Fahrerlaubnis: lof mit Anhänger 1

2 Ausgangsfall Ein Landwirt führt eine lof mit einer von 40 km/h. Der mitgeführte lof Anhänger hat eine von 25 km/h. Die Kombination wird mit 40 km/h geblitzt. Der Landwirt ist im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse L. 2

3 Fahrerlaubnispflicht Wer auf öffentlichen Straßen (1) ein Kfz (2) führt (3), bedarf der [erforderlichen (4) ] Fahrerlaubnis. (1) Öffentlicher Verkehrsraum (2) Kfz (3) Führen (4) Erforderliche Fahrerlaubnisklasse gemäß 6 I FeV 3

4 Fahrerlaubnispflicht Ausgenommen von den Vorschriften über die Fahrerlaubnispflicht sind u.a. lof n mit einer von nichtmehrals6km/h. 4

5 Klasse L Klasse L lof n mit einer von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie für einer von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. 5

6 Klasse L Es müssen also 4 Bedingungen erfüllt werden: 1. lof max. 40 km/h 4. bei Anhängerbetrieb darf die Betriebsgeschwindigkeit max. 25 km/h betragen 6

7 Klasse L Lof Kfz, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für lof Arbeiten oder zum Ziehen von Anhängern in lof Betrieben bestimmt und geeignet sind. 2 Nr. 18 FZV 7

8 Klasse L 8

9 Klasse L Fahrzeugklasse T1 auf Rädern 9

10 Klasse L Lof Zweck Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Tierhaltung, Fischerei, Imkerei Park- und Gartenpflege Nebenerwerbstätigkeit Nachbarschaftshilfe Lof-Lohnunternehmen 6 V FeV 10

11 Klasse L Das ist die, die von einem Kfz nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart [ ] nicht überschritten werden kann. Sie darf nicht mehr als 40 km/h betragen. In der ZB in Feld T vermerkt. 30a I StVZO 11

12 Klasse L 12

13 Klasse L Betriebsgeschwindigkeit Das ist die tatsächlich gefahrene. Dagegen steht die. Diese ist in der ZB in Feld T eingetragen. Merke: Betriebsgeschwindigkeit 13

14 Klasse L Rechtsfolgen Wird eine der vier vorgenannten Bedingungen lof max. 40 km/h Betriebsgeschwindigkeit nicht eingehalten, so ist die Fahrerlaubnisklasse L nicht mehr ausreichend. 14

15 Klasse L Rechtsfolgen Hauptanwendungsfälle sind der Einsatz entgegen dem lof Zweck Überschreitung der Betriebsgeschwindigkeit 15

16 Sachverhalt Auf dem lof Anhänger wird Baumaterial z.b. für den Bau eines Eigenheims transportiert. Klasse L und T sind nicht einschlägig. Klasse C1 / C1E / C / CE 16

17 Sachverhalt Der lof Anhänger wird im Straßenbau verwendet, um Abraum zur Deponie zu transportieren. Klasse L und T sind nicht einschlägig. Klasse C1 / C1E / C / CE 17

18 Sachverhalt Die hat eine von 40 km/h; der lof Anhänger 25 km/h. Die Kombination wird mit 40 km/h geblitzt. Klasse L ist nicht einschlägig. Klasse T 18

19 Klasse T Klasse T lof n mit einer von nicht mehr als 60 km/h, die für e eingesetzt werden (auch mit Anhänger). 19

20 Klasse T Es müssen also 3 Bedingungen erfüllt werden: 1. lof max. 60 km/h 20

21 Klasse T Lof Kfz, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für lof Arbeiten oder zum Ziehen von Anhängern in lof Betrieben bestimmt und geeignet sind. 2 Nr. 18 FZV 21

22 Klasse T 22

23 Klasse T 23

24 Klasse T Lof Zweck Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Tierhaltung, Fischerei, Imkerei Park- und Gartenpflege Nebenerwerbstätigkeit Nachbarschaftshilfe Lof-Lohnunternehmen 6 V FeV 24

25 Klasse T Das ist die, die von einem Kfz nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart [ ] nicht überschritten werden kann. Sie darf nicht mehr als 60 km/h betragen. In der ZB in Feld T vermerkt. 30a I StVZO 25

26 Klasse T Anhängerbetrieb Betriebsgeschwindigkeit Bei Klasse T ist der Anhängerbetrieb gleich mit welcher oder welcher Betriebsgeschwindigkeit stets mit umfasst. 26

27 Sachverhalt Die hat eine von 40 km/h; der lof Anhänger 25 km/h. Die Kombination wird mit 40 km/h geblitzt. Klasse T ist ausreichend. Im Unterschied zu Klasse L kommt es ja nicht auf die Betriebsgeschwindigkeit an. 27

28 Klasse T Rechtsfolgen Wird eine der drei vorgenannten Bedingungen lof max. 60 km/h nicht eingehalten, so ist die Fahrerlaubnisklasse T nicht mehr ausreichend. 28

29 Klasse T Rechtsfolgen Hauptanwendungsfall ist der Einsatz entgegen dem. 29

30 Sachverhalt Auf dem lof Anhänger wird Baumaterial z.b. für den Bau eines Eigenheims transportiert. Klasse L und T sind nicht einschlägig. Klasse C1 / C1E / C / CE 30

31 Sachverhalt Der lof Anhänger wird im Straßenbau verwendet, um Abraum zur Deponie zu transportieren. Klasse L und T sind nicht einschlägig. Klasse C1 / C1E / C / CE 31

32 Klassen C1/ C1E / C / CE Sind die Klassen L und T nicht ausreichend, zumeist bei Einsatz entgegen dem wird eine der harmonisierten Klassen benötigt. 32

33 Klassen C1/ C1E / C / CE Bei den harmonisierten Klassen wird es dann insbesondere auf die ankommen. Die ist in der ZB in Feld F2 eingetragen. 33

34 Klassen C1/ C1E / C / CE 34

35 Literatur, Fahrerlaubnisrecht, 5. Aufl. 2015, VdP Hilden 35

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