Führerschein Wer darf womit fahren?
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- Martha Weiner
- vor 6 Jahren
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1 Fahrerlaubnisklassen Führerschein Wer darf womit fahren? Günter Heitmann, Verkehrsexperte der Landwirtschaftskammer Hannover, gibt wichtige Tipps, mit welchen Fahrerlaubnisklassen welche Fahrzeuge bewegt werden dürfen. Bestimmte Regelungen betreffen auch Landmaschinenhändler, Lohnunternehmer und ausländische Mitarbeiter. Wer noch den alten grauen Lappen hat, sollte sich rasch um eine Umschreibung bemühen. Seit 1999 gibt es die neue Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit den EU Klassen A, B, C, D und E für Anhänger. Dazu die Klasse T (Einschluss der Klasse L) für Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit auch mit Anhänger. Die Klassen L und T sind in der Regel nur für den lof Einsatz vorgesehen. Die Fahrerlaubnisklassen waren vor 1999 der StVZO zugeordnet und sind im Rahmen der EU Harmonisierung eine eigenständige Vorschrift als FeV. L und T für den lof Bereich In der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen dürfen mit den Fahrerlaubnisklassen L und T im wesentlichen Fahrzeuge führen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Nur mit der Klasse L dürfen auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit aus dem gewerblichen Bereich gefahren werden. Spezielles für die Landmaschinenbranche
2 Umschreibung der alten Fahrerlaubnisklassen In einigen Fällen kann die sofortige Umschreibung der alten in neue Fahrerlaubnisklassen wichtig sein. Es gibt Personen, die noch ihre alte Fahrerlaubnis in grauer oder roter Ausführung besitzen. Diese Führerscheine sind immer noch gültig. Der Kartenführerschein wird bei der Umstellung in neue EU und nationalen Fahrerlaubnisklassen ausgehändigt. Das gilt dann, wenn aus Altersgründen also mit dem 50. Lebensjahr ärztliche Untersuchungen bei den FE Klassen C; CE und CE 79 erforderlich werden. D. h., einige Wochen vor diesem Termin sollte man die ärztlichen und augenärztlichen Untersuchun- gen vornehmen und dann den Antrag für die Umstellung bei der Führerscheinstelle einleiten. Die alte Klasse 3 möglichst schnell umschreiben Die in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen und Landmaschinenleute müssen die T Klasse beantragen. Die Klasse 3 schließt T also nicht automatisch ein. Wichtig ist noch, dass durch Entzug Alkoholeinfluss, zu hohe Punktzahl der alten Klasse 3 bei Neuerteilung nicht mehr die Klassen T und CE 79 beantragt werden können. Wer die Klasse 3 jedoch vorher u.a. in B, BE, C1, C1E, T und CE 79 hat umschreiben lassen, erhält auch alle Klassen nach Neuerteilung wieder zurück. Das sofortige Umschreiben ist also von Bedeutung. In der Anlage 9 zu 25 der Fahrerlaubnis VO werden die Eintragungen von Schlüsselnummern zur Fahrerlaubnis beschrieben. Die hier erwähnte Eintragung mit 79 (C1E > kg, L < 3) ist in der Zeile der C Klasse eingetragen. Diese Klasse erhält man auf Antrag bei der Umstellung der alten Klasse 3 in neue EU Klassen. Die Fahrerlaubnisklasse 79 (C1E > kg, L Die Umstellung der Fahrerlaubnis Klasse 2 ist von Bedeutung Die Umschreibung ist mit einer rechtzeitigen ärztlichen und augenärztlichen Untersuchung verbunden. Für alle, die die Klasse 2 in Klassen C und CE mit dem 50. Lebensjahr haben umschreiben lassen, wiederholen sich die ärztlichen Untersuchungen alle 5 Jahre. Sollten die Termine überschritten werden, ohne dass eine Umschreibung in C und CE erfolgt ist, dürfen die Fahrzeuge dieser Klassen nicht mehr gefahren werden. Das sind u.a. Lkw oder Sattelzüge über 7,5 t zg und auch schnelllaufende Zugmaschinen über 7,5 t zg und mehr als 60 km/h Höchstgeschwindigkeit. Eine nachträgliche Eintragung, bei Überschreitung des Termins, ist innerhalb von zwei Jahren jedoch noch möglich. Die wichtige T Klasse ist in der alten Klasse 2 enthalten. Inhaber der Klasse 2, die älter als 50 Jahre sind, wollen teilweise die Klassen C und CE nicht beantragen, weil beispielsweise die dafür entsprechenden Fahrzeuge nicht mehr auf dem Betrieb vorhanden sind. Die Beantragung kann ohne C und CE erfolgen und man erhält u.a. B, BE, C1, C1E und T. Bei der Umschreibung der alten Klasse 2 ohne C und CE aber mit T sind keine ärztlichen Untersuchungen erforderlich. Bislang wurde immer davon ausgegangen, dass den Inhabern der Klasse 2, die keine Umschreibung vorgenommen haben, nur die Klassen C und CE fehlen. Weil jedoch nur CE die Klasse T einschließt, CE jedoch nicht beantragt wurde, können nach unseren Informationen dann auch die Fahrzeuge der Klasse T nicht mehr gefahren werden. Das bedeutet: Inhaber der alten Klasse 2, die das 50. Lebensjahr erreichen, sind gehalten die Umschreibung vorzunehmen, damit man keine Unannehmlichkeiten wegen der etwaig fehlenden T Klasse bekommt. Ausnahme vom Mindestalter für die Klassen L und T
3 Lof Zugmaschinen mit s Selbstfahrer oder Staple
4 Der Unimog bis 7,5 t zul Auf der ersten Seite des Die Fahrerlaubnisklassen L und T für den lof Bereich sind nationale Klassen und in der Regel nur in Deutschland gültig. Bei Fahrten ins Ausland sollte man sich bei der zuständigen Führerscheinstelle erkundigen, ob man in dem jeweiligen Ausland damit fahren darf oder nur EU Klassen möglich sind. Desgleichen müssen sich ausländische Personen darüber informieren, inwieweit deren Fahrerlaubnisklasse die deutschen Klassen L und T einschließen. Dies sind die vergleichbaren ausländischen CE Klassen. Ausländische Fahr- erlaubnisklassen für lof Zugmaschinen, die durchaus als T Klassen bezeichnet werden, sind nicht o. w. mit der deutschen T Klasse vereinbar. Im Einzellfall ist eine Überprüfung notwendig.
5 Gemäß 6, Abs. 5 FeV sind unter lof Zwecke folgende Bereiche zu verstehen: 1.Betriebe von Landwirt- schaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, sowie Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienenden Landschaftspflege. Diese Aufzählung beinhaltet die verschiedenen Betriebsarten in der Land- oder Forstwirtschaft. 2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes. Das sind im Wesentlichen Einsätze zur Pflege öffentlicher Grünflächen oder Wege. Die kommunalen Betriebe dürfen diese Arbeiten normalerweise nicht mit der Klasse T durchführen, weil Sie keine lof Betriebe sind. Lediglich mit der Klasse L dürfen sie selbstfahrende Arbeitsmaschinen einsetzen. 3. Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten. Das gilt für Nebenerwerbslandwirte oder bei der Nachbarschaftshilfe durch Landwirte. Außerlandwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeiten dürfen mit L und T nicht durchgeführt werden. Beispielsweise wäre das ein Transport von Baumaterial mit lof Zugmaschine und Anhänger für einen Nichtlandwirt oder Transporte in Auftrag und Rechnung für einen Gewerbebetrieb. Diese Regelung kann unbewusst zum Fahren ohne Fahrerlaubnis führen also vorher prüfen. 4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohn- unternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung. Damit können auch die Lohn-unternehmer, Maschinenringe e. V. oder Abfuhrgemeinschaften mit L und T fahren, wenn der Einsatz mit lof Zwecken verbunden ist. 5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft dienen. Das sind beispielsweise landwirtschaftliche Lehranstalten, Versuchsfelder von Instituten bzw. Unternehmen, Landwirtschaftkammern, Ldw.-Ämter, FAL, DLG oder LBG. 6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden. Damit können auch Bedienstete von Landmaschinenwerkstätten, das gilt insbesondere für die Auszubildenden, sowie Händler die Klassen L und T erwerben. Diese Landmaschinenfirmen dürfen die o. g. Zugmaschinen, Selbstfahrer oder Stapler im Rahmen ihrer Arbeit einsetzen, wenn die Vorgaben unter Nummer 1 bis 5 berücksichtigt werden. Geht man davon aus, gibt es meistens keine Probleme, weil diese zur etwaigen Reparatur oder Wartung anstehenden lof Fahrzeuge in der Regel den o. g. Vorgaben entsprechen. Bei Probefahrten der Händler sollte dies in Verbindung mit Landwirten oder Lohnunternehmern erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die zugelassene lof Zugmaschine ein grünes oder schwarzes Kennzeichen führt, wichtig ist, dass die o. g. lof Zwecke erfüllt werden. Sollten sich Kommunalbetriebe oder andere gewerbliche Betriebe u. a. Bauunternehmer lof Zugmaschinen für deren Einsätze anschaffen oder ausleihen, dann benötigt der Fahrer die entsprechende EU Klasse. Das heißt, bis 3,5 t die Klasse B, bis 7,5 t die Klasse C1 und bei mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse die Klasse C. Beim Anhängerbetrieb entsprechend die Klasse E dazu. Die o. g. Vorgaben haben schon zu Irritationen geführt. In Zweifelsfällen sollte man sich fachkundigen Rat einholen.
6 Powered by TCPDF ( Diese Fahrerlaubnis ermöglicht das Fahren von Kfz bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse auch mit mehr als 32 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit. Im Zug dürfen nur 3 Achsen vorhanden sein also Kfz mit einem einachsigen Anhänger. Im Zug darf mit mehr als 32 km/h gefahren werden. Dabei müssen die Anhänger natürlich eine Zulassung haben. Die Zuggesamtmasse beträgt 18,5 t maximal (Kfz mit 7,5 t plus Tandemachsanhänger mit Achsabstand bis 1 m bei 11 t Gesamtmasse). Des Weiteren lässt diese Eintragung auch zu, dass Zugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t, unabhängig von der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit, zwei zulassungsfreie Anhänger bis 25 km/h mitführen können. Ab dem 50. Lebensjahr ist die Auflage der ärzt- lichen Untersuchungen mit dem Erhalt dieser Fahrerlaubnisklasse verbunden. Sollte man die Umstellung nicht vorgenommen haben, dürfen Sie diese Fahrzeuge nicht mehr führen. Innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach diesem Termin, kann man die Umschreibung noch nachholen. Die unteren Fahrerlaubnisbehörden können Ausnahmen vom Mindestalter bei unzumutbaren Härten für die Fahrerlaubnisklassen L und T erteilen (Landesrecht). Das vorgeschriebene Mindestalter darf höchstens um 1 Jahr unterschritten werden. Bei L und T wäre das mit 15. Lebensjahr möglich. Es ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Antrag wird im Einzelfall geprüft und ein strenger Maßstab angelegt. Unzumutbare Härten können u. a. notwendige Mithilfe im Betrieb wegen Krankheitsfall sein (ärztlicher Attest, Bestätigung der Landwirtschaftskammer) sein. Bei Jugendlichen, die in der Ausbildung entsprechende lof Fahrzeuge führen müssen, kann die Ausnahme auch gewährt werden. Im Vorfeld wird eine Begutachtung für die Fahreignung (MPG ) erfolgen. Als Auflagen nach erfolgreicher Fahrprüfung sind das Mitführen nur eines Anhängers hinter der lof Zugmaschine, Umkreisbeschränkung, Benutzung bestimmter Wegstrecken oder Verbot der Mitnahme von Fahrgästen möglich. Das zuständige Straßenverkehrsamt Führerscheinstelle ist anzusprechen.
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