Bildung und Kultur. Weiterführende Informationen II.

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1 Bildung und Kultur Bildquelle: Henry Klingberg/PIXELIO 69 von 100 Kindern im Alter von 1 bis unter 3 Jahren sowie 96 von 100 Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren wurden 2013 in Kindertageseinrichtungen bzw. in öffentlich geförderter Kindertagespflege von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut. Von den Schulanfängern des Schuljahres 2012/13 wurden 93,8 Prozent fristgemäß, 6 Prozent nach einer Zurückstellung und 0,2 Prozent vorzeitig eingeschult Schüler und Studenten erhielten im Jahr 2012 Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Weiterführende Informationen Statistische Berichte B I Allgemeinbildende Schulen B II Berufliche Schulen, Berufsbildung B III Hochschulen, Hochschulfinanzen B IV Erwachsenenbildung K IX Ausbildungsförderung Verzeichnisse Allgemeinbildende Schulen Berufsbildende Schulen Bildungsgänge an berufsbildenden Schulen Hochschulen und Staatliche Studienakademien der Berufsakademie Kindertageseinrichtungen X X X X X X X X X X Sonderhefte Bildung in Sachsen

2 98 Bildung und Kultur X X X X X X X X X X Als Kindertagesbetreuung wird die öffentlich organisierte und finanzierte Form der Kinderbetreuung bezeichnet. Sie gehört zur Kinder- und Jugendhilfe. Kindertagesbetreuung umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten) und in Kindertagespflege. Tageseinrichtungen für Kinder sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen, in Gruppen gefördert sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden, die über entsprechendes Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegt. Mit öffentlichen Mitteln geförderte Kindertagespflege bezeichnet die zeitweise Betreuung von Kindern bei einer von den Jugendämtern geförderten Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) in ihrem Haushalt, im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen. Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie haben die Aufgabe, alle Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang ausgehend von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens zu den weiterführenden Bildungsgängen zu führen. Die Mittelschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. Ebenfalls ab Klassenstufe 7 beginnt für alle Schüler eine neigungsorientierte Differenzierung. Im Rahmen wahlobligatorischer Angebote wählen die Schüler der Klassenstufen 7 bis 9 pro Schuljahr einen Neigungskurs und die Schüler der Klassenstufe 10 einen Vertiefungskurs entsprechend ihrer Interessen und Begabungen. Die Ausbildung an den Mittelschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab. Die Gymnasien vermitteln den Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. An den Gymnasien werden besondere Profile eingerichtet. Die Schüler der Gymnasien schließen ihre schulische Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife. Die allgemeinbildenden Förderschulen werden von Schülern besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen auch durch besondere Hilfen in den anderen allgemeinbildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb über einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. An den allgemeinbildenden Förderschulen können die Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden. Die Freien Waldorfschulen sind Ersatzschulen und zeichnen sich durch eine besondere pädagogische Prägung (Rudolf Steiner) aus. Sie umfassen die Klassen- und Jahrgangsstufen 1 bis 13. Die Ausbildung an einer Freien Waldorfschule ist der Ausbildung einer entsprechenden öffentlichen Schule gleichwertig. Berufsschulen vermitteln in der dualen Berufsausbildung berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte. Berufsschulen sind eigenständige Lernorte und gleichberechtigte Partner der betrieblichen Ausbildung. Sie führen gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb zu einem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. An den Berufsschulen können auch allgemeine Schulabschlüsse erworben werden. Berufsschulen sind von den Berufsschulpflichtigen, die einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend zu besuchen. Die entsprechenden berufsbildenden Förderschulen werden von behinderten Jugendlichen besucht, die in einem Beruf gemäß 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder 42 m der Handwerksordnung (HwO) ausgebildet werden. Das Berufsgrundbildungsjahr vermittelt berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte als berufliche Grundbildung für eine nachfolgende duale Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf. Das Berufsgrundbildungsjahr wird in vollzeitschu-

3 Bildung und Kultur 99 lischer Form als einjähriger Bildungsgang an der Berufsschule geführt. Das Berufsvorbereitungsjahr hat die Aufgabe, die berufsübergreifende Bildung zu vertiefen sowie elementare berufsbezogene Lerninhalte in zwei Berufsbereichen zu vermitteln. Es wird in vollzeitschulischer Form im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung als ein- bzw. zweijähriger Bildungsgang an der Berufsschule geführt. Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen unterstützen noch nicht ausbildungsreife Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufswahlentscheidung. Sie sollen ihre berufliche und soziale Handlungskompetenz stärken, die Motivation zur Aufnahme einer Ausbildung fördern und dazu beizutragen, ihre individuellen Chancen für eine Eingliederung in das Berufs- und Arbeitsleben zu verbessern. Durch die amtliche Statistik werden die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen BvB und BvB-rehaspezifisch sowie die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ) erfasst. Die Beruflichen Gymnasien vermitteln in verschiedenen Fachrichtungen allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte. Sie umfassen die Einführungsphase (Klassenstufe 11) sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13. Aufnahmevoraussetzung für Berufliche Gymnasien ist der mittlere Schulabschluss, ggf. in Verbindung mit einer Berufsausbildung. Das Berufliche Gymnasium verleiht die allgemeine Hochschulreife (Abitur); dieser Abschluss berechtigt zu einem Studium an allen Universitäten und Hochschulen in allen Studiengängen. Die Berufsfachschulen bilden Schüler in einem Beruf aus oder bereiten sie auf eine Berufsausbildung vor. Die Berufsfachschule trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung und vermittelt berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte. Die schulische Ausbildung beinhaltet Betriebspraktika und/oder eine berufspraktische Ausbildung. Die Fachoberschulen werden in verschiedenen Fachrichtungen geführt. Sie vermitteln allgemeine und auf die jeweilige Fachrichtung zugeschnittene fachtheoretische Lerninhalte. Die zweijährige Ausbildung beinhaltet zudem fachpraktischen Unterricht in Einrichtungen außerhalb der Schule. Fachoberschulen umfassen die Klassenstufen 11 und 12 und werden ein- oder zweijährig geführt. Bewerber mit einem Realschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung können unmittelbar in die Klassenstufe 12 eintreten. Die einjährige Fachoberschule kann auch in Teilzeitform durchgeführt werden. Die Fachoberschule führt zu einer Fachhochschulreife, die unabhängig von der besuchten Fachrichtung zu einem Studium an allen Fachhochschulen berechtigt. Die Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und haben die Aufgabe, Fachkräfte mit beruflichen Erfahrungen zu befähigen, Tätigkeiten im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen. Fachschulen werden i. d. R. nach einem bereits erworbenen Berufsabschluss und entsprechender praktischer Berufserfahrung besucht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fachhochschulreife erworben werden. Die Ausbildung an den Fachschulen vermittelt berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte und wird in Voll- und Teilzeitform durchgeführt. Berufsbildende Förderschulen werden von Schülern besucht, die auch durch besondere Hilfen an einer anderen berufsbildenden Schule nicht integriert werden können und deshalb über einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Lerninhalte und Abschlüsse entsprechen denen der jeweils berufsbildenden Schulart. Die Schulen des zweiten Bildungsweges sind Abendmittelschulen, Abendgymnasien und Kollegs. Die Abendmittelschulen sind differenzierte Schulen und führen nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene überwiegend in Form von Abendunterricht zum Hauptschulabschluss, qualifizierenden Hauptschulabschluss und Realschulabschluss. Die Abendgymnasien sind Schulen, die nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene überwiegend in Form von Abendunterricht zur allgemeinen Hochschulreife führen. Die Kollegs sind Gymnasien besonderer Art, die Erwachsene in dreijährigem Vollzeitunterricht zur allgemeinen Hochschulreife führen. X X X X X X X X X X

4 100 Bildung und Kultur X X X X X X X X X X Auszubildende sind Personen, die einen Berufsausbildungsvertrag im Sinne des BBiG oder der HwO abgeschlossen haben, um eine Berufsausbildung in einem anerkannten bzw. als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf zu absolvieren. Zum Kreis der Auszubildenden zählen auch Jugendliche, die nach Ausbildungsregelungen für Behinderte gemäß 66 BBiG oder 42m der HwO ausgebildet werden sowie Teilnehmer eines Berufsgrundbildungsjahres in kooperativer Form. Die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge umfassen alle während des Berichtsjahres neu in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einer zuständigen Stelle/Kammer eingetragenen Berufsausbildungsverträge. Das Ausbildungsverhältnis muss angetreten worden sein und am 31. Dezember noch bestehen. Bei den vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen kann das Ausbildungsverhältnis vor Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag genannten Ausbildungszeit gelöst werden. Das BBiG unterscheidet die Kündigung während der Probezeit und die Kündigung nach der Probezeit aus wichtigem Grund sowie wegen Berufsaufgabe oder Berufswechsel des Auszubildenden. Die Abschlussprüfung (Gesellenprüfung) gemäß 37 BBiG bzw. 31 HwO am Ende der Berufsausbildung dient zum Nachweis der erreichten beruflichen Qualifikation; sie kann zweimal wiederholt werden, wenn sie nicht bestanden wurde (Wiederholungsprüfung). Geförderte nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sind Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss u. a. zu Technikern, Handwerks- oder Industriemeistern, Fachkaufleuten, Betriebswirten vorbereiten oder eine vergleichbare Qualifikation anstreben. Voraussetzung ist eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Mit dem sogenannten Meister-BAföG werden auch Fortbildungen an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen sowie Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen gefördert. Eine Altersgrenze besteht nicht. Die Förderung nach dem AFBG wird teils als Zuschuss, teils als Darlehen geleistet. Der höchste allgemeinbildende Schulabschluss, der höchste berufsbildende oder Hochschulabschluss der Bevölkerung wird in der Tabelle 23 aus Ergebnissen des Mikrozensus (siehe Vorbemerkungen Kapitel II) dargestellt. Die Bevölkerung bilden alle Personen, die mit Hauptwohnung in Sachsen gemeldet sind. Die Fragen nach der Art des höchsten allgemeinbildenden Schulabschlusses sowie des höchsten berufsbildenden oder Hochschulabschlusses werden an alle Personen im Alter von 15 Jahren und mehr gestellt. Volkshochschulen sind Einrichtungen zur Ausund Weiterbildung durch Lehrgänge und Kurse, die der allgemeinen oder beruflichen Weiterbildung dienen. Die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstellen Dresden und Leipzig, sowie die öffentlichen Schulen des Freistaates Sachsen sind die Ausbildungsstätten für den Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Zweiten Staatsprüfung für die einzelnen Lehrämter. An Stelle der öffentlichen Schulen können mit Genehmigung der Sächsischen Bildungsagentur auch staatlich anerkannte Ersatzschulen Ausbildungsstätten sein. Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst ist die Erste Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I oder ein Diplomabschluss gemäß 3 Abs. 1 Nr. 1b Lehramtsprüfungsordnung II (Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen). Die Berufsakademie ist eine Einrichtung des tertiären Bildungsbereiches. Sie erfüllt ihre Aufgaben durch das Zusammenwirken der Staatlichen Studienakademien mit den Praispartnern. Die Angaben zu den Hochschulen beruhen auf der Grundlage des Hochschulstatistikgesetzes vom 2. November Als Hochschulen werden alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen unabhängig von ihrer Trägerschaft ausgewiesen. In Sachsen eistieren folgende Hochschularten: Universitäten, Kunsthochschulen, Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen. Die Zulassung zum Studium setzt eine Studienoder Hochschulzugangsberechtigung voraus. Die Voraussetzungen sind je nach Hochschulart

5 Bildung und Kultur 101 unterschiedlich. Für ein Studium an wissenschaftlichen Hochschulen ist die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife erforderlich. Die Aufnahmebedingungen an Kunsthochschulen sind unterschiedlich. Ein Studium an Fachhochschulen setzt die Fachhochschulreife voraus. Studenten sind in einem Fachstudium ordentlich immatrikulierte Studierende, die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss anstreben (ohne Beurlaubte, Studienkollegiaten und Gasthörer). Für die Jahreszahlen werden die Ergebnisse des im jeweiligen Jahr beginnenden Wintersemesters verwendet. Studienanfänger sind Studenten im ersten Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte). Als Hochschulsemester zählen nur die an deutschen Hochschulen verbrachten Semester. In die Jahreszahl gehen alle Studienanfänger ein, die sich im Sommer- und nachfolgenden Wintersemester an einer Hochschule in Sachsen eingeschrieben haben. Die Hochschulausbildung wird in der Regel durch eine Abschlussprüfung beendet. In der Anzahl der bestandenen Abschlussprüfungen sind auch Abschlüsse von Aufbau-, Ergänzungs-, Zusatz- und Zweitstudiengängen enthalten. In die Zahl der Abschlussprüfungen eines Prüfungsjahres gehen alle in einem Wintersemester und im nachfolgenden Sommersemester abgelegten Abschlussprüfungen ein. Mit dem Deutschlandstipendium werden seit dem Sommersemester 2011 mit 300 monatlich Studierende gefördert, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Die Stipendien werden zur Hälfte vom Bund und zur anderen Hälfte von privaten Stiftern finanziert. Die einkommensunabhängige Förderung erfolgt für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. Geförderte nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind Jugendliche, denen eine Ausbildungsförderung gewährt wird, wenn es sich um eine Erstausbildung im Sinne des BAföG handelt. Schüler und Studierende können nur gefördert werden, wenn die Ausbildung förderfähig ist. Sogenannte Ausbildungen im dualen System können nach dem BAföG nicht gefördert werden. Voraussetzungen für den Anspruch sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, Eignung sowie Beginn der Ausbildung. Für Schüler wird die Förderung vollständig als Zuschuss gewährt, für Studenten zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt. Die Habilitation dient dem Nachweis der wissenschaftlichen Lehrbefähigung. In Sachsen besitzen derzeit 7 Universitäten das Habilitationsrecht. Hochschulpersonal umfasst das gesamte an Hochschulen haupt- und nebenberuflich tätige Personal, auch soweit kein Anstellungsverhältnis zum Land oder der Hochschule besteht, unabhängig von der Finanzierung. Die Statistik der Hochschulfinanzen liefert die Einnahmen und Ausgaben der Hochschulen in der Gliederung nach Lehr- und Forschungsbereichen in ihrer Gesamtheit. Die fachliche Gliederung erfolgt entsprechend dem Fächerschlüssel der Hochschulstatistik. Im Bereich der Kultur basieren die Informationen auf den Auswertungen der in den zuständigen Stellen vorliegenden Daten (z. B. Deutsche Bibliotheksstatistik, Deutscher Bühnenverein Bundesverband der Theater und Orchester, Institut für Museumsforschung der Staatlichen Museen Preußischer Kulturbesitz, Filmförderungsanstalt, Landesverband deutscher Musikschulen e., Landessportbund Sachsen e. und Sächsisches Staatsministerium des Innern). Bei der Interpretation der Ergebnisse ist der Kulturtourismus zu beachten. Die Besucher der kulturellen Einrichtungen können nicht nur aus Sachsen stammen, sondern auch aus anderen Ländern. Die Wissenschaftlichen Bibliotheken umfassen Universitäts-, Hochschul- und Fachhochschulbibliotheken, die in erster Linie Studenten und Lehrern an wissenschaftlichen und anderen Hochschulen dienen und die auch öffentlich zugänglich sein können. Die Museen werden vom Institut für Museumsforschung befragt. Die Zuordnung der Museen zu Museumsarten erfolgt nach ihren Hauptsammelgebieten und -schwerpunkten. Für die Erhebung wird X X X X X X X X X X

6 102 Bildung und Kultur eine der UNESCO-Klassifikation angeglichene Einteilung verwendet. Musikschulen sind Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zur musikalischen Grundausbildung, Begabtenförderung sowie zur Vorbereitung auf ein Berufsstudium. X X X X X X X X X X Ausstellungshäuser sind Einrichtungen, die keine eigenen Sammlungen besitzen, aber wechselnde Ausstellungen mit musealem Charakter zeigen. Archive haben die Aufgabe das Erbe an schriftlichen und bildlichen Quellen als Kulturgut zu sichern sowie für die Erforschung der Vergangenheit und für das Verständnis der Gegenwart zu bewahren. Bei Theaterunternehmen handelt es sich um stehende, in der Spielzeit spielende Theater und Landesbühnen (Waldbühnen) mit eigenem Ensemble, nicht jedoch Tourneetheater und Laienbühnen (Märchenbühnen, Heimatbühnen) sowie Varietés und Kabaretts. Spielstätten sind die einzelnen Häuser eines Theaterunternehmens (Großes Haus, Kammerspiele, Studiobühnen u. dgl.) einschließlich Freilichtbühnen und Konzertsäle bzw. Stadthallen, sofern dort Sinfoniekonzerte des Theaterorchesters stattfinden. Als Veranstaltungen werden die eigenen des Theaters am Ort, einschließlich Gastspiele fremder Ensembles im Theater und sonstige Veranstaltungen wie Lesungen, Matineen etc. dargestellt. Gezählt werden sämtliche Besuche der eigenen und fremden Vorstellungen am Sitz des Theaters einschließlich der geschlossenen Vorstellungen und einschließlich der Inhaber von Ehrenkarten und Dienstplätzen, jedoch ohne Besuche der Gastspiele und Abstecher nach außerhalb. Zu den Kulturorchestern zählen die selbstständigen Kulturorchester mit eigenem Etat, bei denen der Rechtsträger entweder das Land oder die Stadt ist oder die, wenn sie in privater Rechtsform betrieben werden, überwiegend von diesen Körperschaften finanziert werden. Sie verrichten meist in den Theatern, die nicht über ein eigenes Theaterorchester verfügen, den Theaterdienst. Ein Sportverein ist eine auf Dauer angelegte Personenvereinigung, die unter einem Vereinsnamen einen selbst organisierten Sportbetrieb durchführt. Als Mitglieder eines Sportvereins zählen alle aktiven und passiven Mitglieder, unabhängig davon, ob sie einem Verband gemeldet worden sind oder nicht. Verband ist ein Zusammenschluss von Sportvereinen zu einem Interessenverband, der den Spiel und Wettkampfbetrieb einer Sportart organisiert, verwaltet und beaufsichtigt. Ein Verband setzt sich aus mehreren Abteilungen derselben Sportart zusammen. Nach der Neufassung des Sächsischen Kulturraumgesetzes (SächsKRG) vom 18. August 2008 wurden 8 Kulturräume zur Erhaltung und Förderung kultureller Einrichtungen und Maßnahmen als Zweckverbände gebildet. Mitglieder der 5 ländlichen Kulturräume sind jeweils 2 Landkreise. Daneben eistieren als urbane Kulturräume die 3 Kreisfreien Städte Chemnitz, Leipzig und Dresden. Die Kulturpflege ist als Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise im Freistaat Sachsen gesetzlich festgeschrieben. Über ein Umlageverfahren wird eine solidarische Finanzierung der Kulturangebote zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften und dem Freistaat garantiert.

7 Bildung und Kultur Einrichtungen, pädagogisches Personal, Kinder und genehmigte Plätze in Kindertageseinrichtungen am 1. März 2012 nach Art der Einrichtung und Art des Trägers Art der Tageseinrichtung 1) Öffentliche Träger Freie Träger Tageseinrichtungen Tageseinrichtungen mit Kindern im Alter unter 3 Jahren von 2 bis unter 8 Jahren (ohne Schulkinder) von 5 bis unter 14 Jahren (nur Schulkinder) mit Kindern aller Altersgruppen davon mit alterseinheitlichen Gruppen altersgemischten Gruppen alterseinheitlichen und altersgemischten Gruppen pädagogisches Personal 2) Tageseinrichtungen mit Kindern im Alter unter 3 Jahren von 2 bis unter 8 Jahren (ohne Schulkinder) von 5 bis unter 14 Jahren (nur Schulkinder) mit Kindern aller Altersgruppen davon mit alterseinheitlichen Gruppen altersgemischten Gruppen alterseinheitlichen und altersgemischten Gruppen Kinder Tageseinrichtungen mit Kindern im Alter unter 3 Jahren von 2 bis unter 8 Jahren (ohne Schulkinder) von 5 bis unter 14 Jahren (nur Schulkinder) mit Kindern aller Altersgruppen davon mit alterseinheitlichen Gruppen altersgemischten Gruppen alterseinheitlichen und altersgemischten Gruppen genehmigte Plätze Tageseinrichtungen mit Kindern im Alter unter 3 Jahren von 2 bis unter 8 Jahren (ohne Schulkinder) von 5 bis unter 14 Jahren (nur Schulkinder) mit Kindern aller Altersgruppen davon mit alterseinheitlichen Gruppen altersgemischten Gruppen alterseinheitlichen und altersgemischten Gruppen X X X X X X X X X X 1) Die Klassifikation der Einrichtungsarten ist ausschließlich abhängig vom Alter der betreuten Kinder zum Stichtag. 2) ohne freigestellte Einrichtungsleitung, Verwaltung, Hauswirtschaft und Technik

8 104 Bildung und Kultur 2. Einrichtungen, pädagogisches Personal, Kinder und genehmigte Plätze in Kindertageseinrichtungen am 1. März 2013 nach Art der Einrichtung und Art des Trägers Art der Tageseinrichtung 1) Öffentliche Träger Freie Träger X X X X X X X X X X Tageseinrichtungen Tageseinrichtungen mit Kindern im Alter unter 3 Jahren von 2 bis unter 8 Jahren (ohne Schulkinder) von 5 bis unter 14 Jahren (nur Schulkinder) mit Kindern aller Altersgruppen davon mit alterseinheitlichen Gruppen altersgemischten Gruppen alterseinheitlichen und altersgemischten Gruppen pädagogisches Personal 2) Tageseinrichtungen mit Kindern im Alter unter 3 Jahren von 2 bis unter 8 Jahren (ohne Schulkinder) von 5 bis unter 14 Jahren (nur Schulkinder) mit Kindern aller Altersgruppen davon mit alterseinheitlichen Gruppen altersgemischten Gruppen alterseinheitlichen und altersgemischten Gruppen Kinder Tageseinrichtungen mit Kindern im Alter unter 3 Jahren von 2 bis unter 8 Jahren (ohne Schulkinder) von 5 bis unter 14 Jahren (nur Schulkinder) mit Kindern aller Altersgruppen davon mit alterseinheitlichen Gruppen altersgemischten Gruppen alterseinheitlichen und altersgemischten Gruppen genehmigte Plätze Tageseinrichtungen mit Kindern im Alter unter 3 Jahren von 2 bis unter 8 Jahren (ohne Schulkinder) von 5 bis unter 14 Jahren (nur Schulkinder) mit Kindern aller Altersgruppen davon mit alterseinheitlichen Gruppen altersgemischten Gruppen alterseinheitlichen und altersgemischten Gruppen ) Die Klassifikation der Einrichtungsarten ist ausschließlich abhängig vom Alter der betreuten Kinder zum Stichtag. 2) ohne freigestellte Einrichtungsleitung, Verwaltung, Hauswirtschaft und Technik

9 Bildung und Kultur Kindertageseinrichtungen und Kinder in Kindertageseinrichtungen am 1. März 2013 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land insgesamt Einrichtungen davon öffentliche Träger freie Träger insgesamt Kinder davon öffentliche Träger freie Träger Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen dagegen am 1. März März März März März März März Dezember ) Dezember ) Dezember ) Dezember ) 2) ) keine Erfassung der Kinder in Einrichtungen, erfasst wurden nur die verfügbaren Plätze 2) Einrichtungskategorie "Tageseinrichtungen für Kinder" einschließlich der kindergartenähnlichen Einrichtungen und der Tageseinrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche aus der Kategorie "Sonstige Einrichtungen der Jugendhilfe" X X X X X X X X X X

10 106 Bildung und Kultur 4. Kinder und Besuchsquoten in Kindertageseinrichtungen am 1. März 2013 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Alter Kreisfreie Stadt Landkreis Land Kinder im Alter von bis unter Jahren Besuchsquote 1) für Kinder im Alter von bis unter Jahren unter unter unter X X X X X X X X X X Chemnitz, Stadt ,7 63,4 42,8 95,6 87,0 Erzgebirgskreis ,4 56,2 38,4 93,7 68,8 Mittelsachsen ,5 65,9 44,8 96,7 77,6 Vogtlandkreis ,1 66,5 45,3 95,7 71,6 Zwickau ,2 63,9 44,6 94,7 74,2 Dresden, Stadt ,0 53,3 35,8 97,4 89,5 Bautzen ,2 66,3 45,5 95,3 77,4 Görlitz ,9 61,9 43,3 93,8 73,7 Meißen ,5 65,8 45,1 96,4 83,0 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge ,7 56,7 38,7 95,6 79,9 Leipzig, Stadt ,2 46,5 30,9 94,3 88,3 Leipzig ,5 75,6 53,3 95,8 82,5 Nordsachsen ,3 74,8 52,2 97,5 77,8 Sachsen ,5 60,0 40,9 95,6 80,2 Kreisfreie Städte ,7 52,1 34,9 95,8 88,6 Landkreise ,9 64,7 44,6 95,4 76,4 1. März 2012 Sachsen ,7 59,7 40,8 95,7 78,7 Kreisfreie Städte ,4 53,6 35,9 96,4 87,6 Landkreise ,9 63,2 43,7 95,4 74,8 1. März 2011 Sachsen ,5 57,2 38,7 95,0 77,1 Kreisfreie Städte ,3 51,7 34,5 95,3 85,6 Landkreise ,7 60,2 41,1 94,9 73,4 1. März 2010 Sachsen ,5 55,2 37,7 95,0 76,1 Kreisfreie Städte ,5 49,3 33,3 96,0 85,8 Landkreise ,6 58,4 40,2 94,5 72,0 1. März 2009 Sachsen ,7 52,7 35,7 94,7 74,3 Kreisfreie Städte ,6 48,6 32,3 96,5 84,5 Landkreise ,8 54,9 37,5 93,9 70,1 15. März 2008 Sachsen ,0 48,6 33,0 94,4 72,5 Kreisfreie Städte ,0 46,7 31,2 95,5 83,1 Landkreise ,0 49,5 33,9 93,9 68,3 1) Anzahl der in den Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder je 100 Kinder der gleichen Altersgruppe, auf der Grundlage der fortgeschriebenen Einwohnerzahl auf Basis der Registerdaten vom 3. Oktober 1990

11 Bildung und Kultur 107 Besuchsquoten der Kinder im Alter von 1 bis unter 3 und von 3 bis unter 6 Jahren in Tageseinrichtungen am 1. März 2013 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen in Prozent Nordsachsen im Alter von 1 bis unter 3 Jahren Leipzig, Stadt Vogtlandkreis Zwickau Leipzig, Stadt Leipzig Zwickau Leipzig Chemnitz, Stadt Mittelsachsen Erzgebirgskreis Nordsachsen Chemnitz, Stadt Mittelsachsen Meißen Meißen Dresden, Stadt Sächsische Schweiz- Osterzgebirge im Alter von 3 bis unter 6 Jahren Dresden, Stadt Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Bautzen Besuchsquoten Bautzen unter 55,0 55,0 bis unter 60,0 60,0 bis unter 65,0 65,0 bis unter 70,0 70,0 und mehr Görlitz Görlitz X X X X X X X X X X Vogtlandkreis Erzgebirgskreis Besuchsquoten unter 94,0 94,0 bis unter 95,0 95,0 bis unter 96,0 96,0 bis unter 97,0 97,0 und mehr Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, GeoSN 2013

12 108 Bildung und Kultur 5. Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege und Tagespflegepersonen am 1. März 2013 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen X X X X X X X X X X Kreisfreie Stadt Landkreis Land insgesamt Kinder Besuchsquote 1) darunter im Alter unter 3 Jahren für Kinder im Alter von bis unter Jahren unter unter 3 Chemnitz, Stadt ,9 5,8 4,1 56 Erzgebirgskreis ,4 4,8 3,4 73 Mittelsachsen ,6 4,6 3,3 63 Vogtlandkreis ,1 1,1 0,8 8 Zwickau ,6 4,7 3,4 68 Dresden, Stadt ,7 14,0 9,4 416 Bautzen ,6 5,3 3,8 69 Görlitz ,5 4,0 2,9 42 Meißen ,9 6,5 4,7 77 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge ,3 12,4 8,8 135 Leipzig, Stadt ,6 20,7 14,1 534 Leipzig ,5 4,2 3,0 49 Nordsachsen ,1 3,7 2,6 29 Sachsen ,8 9,1 6, Kreisfreie Städte ,1 15,5 10, Landkreise ,6 5,2 3, März 2012 Sachsen ,8 8,0 5, Kreisfreie Städte ,1 14,1 9,6 912 Landkreise ,5 4,6 3, März 2011 Sachsen ,8 7,8 5, Kreisfreie Städte ,5 13,7 9,5 905 Landkreise ,5 4,4 3, März 2010 Sachsen ,8 7,3 5, Kreisfreie Städte ,3 13,1 9,1 879 Landkreise ,5 4,1 2, März 2009 Tagespflegepersonen Sachsen ,8 6,4 4, Kreisfreie Städte ,2 11,8 8,0 778 Landkreise ,6 3,5 2, März 2008 Sachsen ,9 4,9 3, Kreisfreie Städte ,6 9,6 6,8 663 Landkreise ,5 2,6 1, ) Anzahl der in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreuten Kinder je 100 Kinder der gleichen Altersgruppe

13 Bildung und Kultur Allgemeinbildende Schulen in den Schuljahren 2010/11 bis 2012/13 nach Schularten Schuljahr Schüler Schulen Klassen 1) insgesamt je Klasse 1) weiblich in % Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen 2010/ ,6 49, / ,9 49, / ,2 49, Grundschulen 2010/ ,7 49, / ,9 49, / ,2 49, Mittelschulen 2010/ ,8 47, / ,2 47, / ,7 47, Gymnasien 2010/ ,4 52, / ,5 52, / ,8 52, darunter Sekundarstufe II 2010/ ,6 2011/ ,2 2012/ ,2 allgemeinbildende Förderschulen 2) 2010/ ,6 37, / ,6 37, / ,6 37, Freie Waldorfschulen 3) 2010/ ,4 52, / ,3 52, / ,4 51,9 126 X X X X X X X X X X 1) ohne Sekundarstufe II an Gymnasien und Freien Waldorfschulen 2) einschließlich Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen 3) ohne Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen

14 110 Bildung und Kultur 7. Allgemeinbildende Schulen im Schuljahr 2012/13 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Schularten und ausgewählten Merkmalen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Davon Gymnasien Grundschulen Mittelschulen allgemeinbildende Förderschulen Freie Waldorfschulen Schulen X X X X X X X X X X Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen Klassen (ohne Kurse an Gymnasien und Freien Waldorfschulen) Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen

15 Bildung und Kultur 111 Noch: 7. Allgemeinbildende Schulen im Schuljahr 2012/13 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Schularten und ausgewählten Merkmalen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Davon Gymnasien Grundschulen Mittelschulen allgemeinbildende Förderschulen Freie Waldorfschulen Schüler Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge X X X X X X X X X X Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen

16 112 Bildung und Kultur 8. Schulanfänger an allgemeinbildenden Schulen 2012 nach Schularten und Art der Einschulung Schulart vorzeitig Art der Einschulung fristgemäß nach Zurückstellung Grundschulen Allgemeinbildende Förderschulen Freie Waldorfschulen X X X X X X X X X X 9. Schüler an allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2012/13 nach Klassen-, Jahrgangs- bzw. Schulbesuchsstufen und Schularten Vorbereitungsklassen und -gruppen für Migranten Klassenstufe Jahrgangsstufe Klassen-, Jahrgangsbzw. Schulbesuchsstufe Grundschulen Mittelschulen Davon an Gymnasien allgemeinbildenden Förderschulen Freien Waldorfschulen Schulbesuchsstufe Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe

17 Bildung und Kultur Absolventen/Abgänger an allgemeinbildenden Schulen 2012 nach Schularten und Abschlussarten Darunter mit allgemeiner Schulart 1) Hauptschulabschluss 2) abschluss 3) reife Realschul- Hochschul- Mittelschulen Gymnasien Allgemeinbildende Förderschulen Freie Waldorfschulen Mittelschulen Gymnasien Allgemeinbildende Förderschulen Freie Waldorfschulen Zusammen Mittelschulen Gymnasien Allgemeinbildende Förderschulen Freie Waldorfschulen Zusammen ) Einschließlich Abgangszeugnis; Abgänger von Gymnasien, die ein Abgangszeugnis ohne Vermerk erhielten; Zeugnis zur Schulentlassung für Schüler im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung; Abschlusszeugnis im Förderschwerpunkt Lernen; Abschlusszeugnis im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 2) Einschließlich qualifizierendem Hauptschulabschluss sowie Abgänger von Gymnasien, die ein Abgangszeugnis mit Vermerk erhielten. 3) Einschließlich Abgänger von Gymnasien, die ein Abgangszeugnis mit Vermerk erhielten. Schulanfänger und Absolventen/Abgänger an allgemeinbildenden Schulen im Freistaat Sachsen 2003 bis männlich weiblich X X X X X X X X X X Schulanfänger Absolventen/Abgänger

18 114 Bildung und Kultur Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen in den Schuljahren 2003/04 bis 2012/13 nach Schularten Schüler Schulen X X X X X X X X X X / / / /13 Berufsbildende Schulen im Freistaat Sachsen in den Schuljahren 2003/04 bis 2012/13 nach Schularten Schüler Schulen Schulen Schüler an Freien Waldorfschulen allgemeinbildenden Förderschulen Gymnasien Mittelschulen Grundschulen Schulen Schüler an Fachschulen Fachoberschulen 1) Berufsfachschulen 1) Beruflichen Gymnasien Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 1) / / / /13 0 Berufsschulen 1) 1) einschließlich berufsbildende Förderschulen

19 Bildung und Kultur Berufsbildende Schulen in den Schuljahren 2010/11 bis 2012/13 nach Schularten Schuljahr Klassen 1) Schüler insgesamt männlich weiblich insgesamt Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen männlich weiblich 2) 2010/ / / Berufsschulen 2) 2010/ / / berufsvorbereitende Maßnahmen 2)3) 2010/ / / Berufliche Gymnasien 2010/ / / Berufsfachschulen 2) 2010/ / / Fachoberschulen 2010/ / / Fachschulen 2010/ / / X X X X X X X X X X 1) ohne Kurse an Beruflichen Gymnasien 2) einschließlich berufsbildende Förderschulen 3) Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

20 116 Bildung und Kultur 12. Berufsbildende Schulen im Schuljahr 2012/13 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Schularten und ausgewählten Merkmalen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Berufsschulen 1) berufsvorbereitende Maßnahmen 1)2) Davon Berufliche Gymnasien Berufsfachschulen 1) Fachoberschulen Fachschulen Schulen 3) X X X X X X X X X X Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen Klassen (ohne Kurse an Beruflichen Gymnasien) Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen ) einschließlich berufsbildende Förderschulen 2) Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 3) = Schulen im verwaltungsrechtlichen Sinne (Einrichtungen); Aufgliederung nach Schularten = Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten

21 Bildung und Kultur 117 Noch: 12. Berufsbildende Schulen im Schuljahr 2012/13 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Schularten und ausgewählten Merkmalen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Berufsschulen 1) berufsvorbereitende Maßnahmen 1)2) Davon Berufliche Gymnasien Berufsfachschulen 1) Fachoberschulen Fachschulen Schüler Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge X X X X X X X X X X Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen ) einschließlich berufsbildende Förderschulen 2) Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

22 118 Bildung und Kultur 13. Absolventen/Abgänger an berufsbildenden Schulen 2012 nach Schularten und Abschlussarten Schulart Abschlusszeugnis Fachhochschulreife Davon mit darunter mit allgemeiner Hochschulreife Abgangszeugnis X X X X X X X X X X Berufsschulen 1) Berufsvorbereitende Maßnahmen 1)2) Berufliche Gymnasien Berufsfachschulen 1) Fachoberschulen Fachschulen ) männlich Berufsschulen 1) Berufsvorbereitende Maßnahmen 1)2) Berufliche Gymnasien Berufsfachschulen 1) Fachoberschulen Fachschulen Zusammen 1) weiblich Berufsschulen 1) Berufsvorbereitende Maßnahmen 1)2) Berufliche Gymnasien Berufsfachschulen 1) Fachoberschulen Fachschulen Zusammen 1) ) einschließlich berufsbildende Förderschulen 2) Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

23 Bildung und Kultur Schulen des zweiten Bildungsweges in den Schuljahren 2010/11 bis 2012/13 nach Schularten Schüler Schuljahr Schulen Klassen 1) insgesamt männlich weiblich Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen Schulen des zweiten Bildungsweges im Freistaat Sachsen in den Schuljahren 2003/04 bis 2012/13 nach Schularten Schüler / / / / / / Abendgymnasien 2010/ / / Kollegs 2010/ / / ) ohne Sekundarstufe II an Abendgymnasien und Kollegs Abendmittelschulen Schulen 12 8 Schulen X X X X X X X X X X Schüler an Kollegs Abendgymnasien / / / /13 0 Abendmittelschulen

24 120 Bildung und Kultur 15. Schulen des zweiten Bildungsweges im Schuljahr 2012/13 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Schularten und ausgewählten Merkmalen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Davon Abendmittelschulen Abendgymnasien Kollegs Schulen X X X X X X X X X X Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen Klassen (ohne Kurse an Abendgymnasien und Kollegs) Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen

25 Bildung und Kultur 121 Noch: 15. Schulen des zweiten Bildungsweges im Schuljahr 2012/13 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Schularten und ausgewählten Merkmalen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Davon Abendmittelschulen Abendgymnasien Kollegs Schüler Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge X X X X X X X X X X Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Sachsen

26 122 Bildung und Kultur 16. Absolventen/Abgänger an Schulen des zweiten Bildungsweges 2012 nach Schularten und Abschlussarten Davon mit Schulart allgemeiner Hochschulreife Hauptschulabschluss Realschulabschluss X X X X X X X X X X Abendmittelschulen Abendgymnasien Kollegs männlich Abendmittelschulen Abendgymnasien Kollegs Zusammen weiblich Abendmittelschulen Abendgymnasien Kollegs Zusammen

27 Bildung und Kultur Lehrpersonen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen des zweiten Bildungsweges im Schuljahr 2012/13 nach Art des Beschäftigungsverhältnisses Art des Beschäftigungsverhältnisses allgemeinbildenden Schulen Davon an berufsbildenden Schulen Schulen des zweiten Bildungsweges Voll- bzw. teilzeitbeschäftigt tätig vollzeitbeschäftigt 1) teilzeitbeschäftigt 2) darunter Altersteilzeit Stundenweise beschäftigt 3) Gastlehrer von anderen Schulen Voll- bzw. teilzeitbeschäftigt tätig vollzeitbeschäftigt 1) teilzeitbeschäftigt 2) darunter Altersteilzeit Stundenweise beschäftigt 3) Gastlehrer von anderen Schulen Voll- bzw. teilzeitbeschäftigt tätig vollzeitbeschäftigt 1) teilzeitbeschäftigt 2) darunter Altersteilzeit Stundenweise beschäftigt 3) Gastlehrer von anderen Schulen ) mit 100 Prozent Beschäftigungsumfang der Pflichtstunden 2) mit 50 bis unter 100 Prozent Beschäftigungsumfang der Pflichtstunden 3) mit unter 50 Prozent Beschäftigungsumfang der Pflichtstunden männlich weiblich X X X X X X X X X X

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