Sicherheitsseminar Schweizerischer Ballonverband 16. November 2013 Lenzburg

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1 Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Sicherheitsseminar Schweizerischer Ballonverband 16. November 2013 Lenzburg Medical für Ballonfahrer gemäss EU Regulation (EASA Requirements) Dr. med. Severin Muff, Facharzt FMH Innere Medizin u Arbeitsmedizin Chefarzt BAZL

2 Medical für Ballonfahrer In der Antike galt: Der Überbringer schlechter Nachrichten wird geköpft. Doch damals wie heute gab und gibt es besonnene Menschen, die diese Unsitte ablehnen ( Töte nicht den Boten, Sophokles ca. 420 v. Chr.). 2

3 3

4 Medical für Ballonfahrer Internationale Vorgaben, Regeln, Vorschriften, Instanzen LAPL Medical/ Class 2 Medical Praktische Aspekte, Medizinische Fragen 4

5 Woher kommen die Regulationen? ICAO (International Civil Aviation Organisation) Personnel Licensing, 11th edition, Annex 1 to the Convention on International Civil Aviation (Chicago 1941) International Standards and Recommended Practices are established for the following personnel: a) flight crew. free balloon pilots Validity Free balloon pilot license: The applicant shall hold a current Class 2 Medical Certificate 5

6 European Union and EFTA countries 27 EU states 4 EFTA states 6

7 EASA European Aviation Safety Agency European Union Agency Independent Legal and financial autonomy 7

8 EASA Decision Regelstruktur der EASA Basic Regulation Essential Requirements binding rules Implementing Rules (IR) further define essential requirements binding rules Council and Parliament Commission Acceptable Means of Compliance (AMC) further define Implementing Rules non-binding but justification is needed in case of non compliance Guidance Material (GM) non-binding material for further clarification 8

9 EASA Decision Regelstruktur Basic Regulation Essential Requirements binding rules Implementing Rules (IR) further define essential requirements binding rules Acceptable Means of Compliance (AMC) further define Implementing Rules non-binding but justification is needed in case of non compliance EASA Opinion Decision: Council and Parliament EU Comission and Parliament EASA Opinion Decision: Commission EU Comission EASA Decision Guidance Material (GM) non-binding material for further clarification EASA Decision 9

10 National law International law E U Legal basis of Aviation in Switzerland Chicago Convention Annexes Air Transport Agreement Bilateral Agreement between the European Union and the Swiss Confederation on Air Transport EU-Regulations EU-Directives EASA-Regulations Bundesverfassung Luftfahrtgesetz Luftfahrtverordnung V(EU) 1178/2011 VFD Etc. 290/

11 ICAO Sub - ICAO Ballonlizenzen LAPL(B) oder BPL Schüler LAPL Medical LAPL (B) EASA Medical Class 2 BPL Die Ausbildung ist identisch, unterschiedlich sind nur die notwendigen Medicals und die Berechtigungen. 11

12 LAPL(B) oder BPL? LAPL(B) Ausbildung innerhalb einer ATO Mindestens 16 Jahre bei der praktischen Prüfung Berechtigung als PIC auf Heissluftballonen oder Heissluft- Luftschiffen mit einem maximalen Hülleninhalt von 3400 m 3 (oder Gasballonen mit einem maximalen Hülleninhalt von 1200 m 3 ) für Fahrten ohne Vergütung im nicht gewerblichen Betrieb. PAX-Flüge: max. 3 Passagiere (max. 4 Personen an Bord) BPL Ausbildung innerhalb einer ATO Mindestens 16 Jahre bei der praktischen Prüfung Berechtigung als PIC auf Heissluftballonen oder Heissluft- Luftschiffen PAX-Flüge ohne Vergütung im nicht gewerblichen Betrieb: keine spezielle Prüfung. PAX-Flüge gegen Entgelt wenn: mindestens 18 Jahre alt 50 Std Flugerfahrung sowie 50 Starts und Landungen als PIC auf Ballonen ab Lizenzausstellung Prakt. Püfung mit Examiner 12

13 LAPL(B) oder BPL? LAPL (B) BPL Privileges * Types of operation Non-commercial only Non-commercial + commercial May receive remuneration no yes Classes and groups of balloons Gas balloons group A Hot-air balloons group A Hot-air airships group A Gas balloons all groups Hot-air balloons all groups Hot-air airships all groups Number of passengers Max. 3 passengers (not more than 4 persons on board) not limited Type of medical certificate LAPL medical certificate classe 2 medical certificate Minimum age 16 years for non-commercial operations 16 years for commercial operations 18 years *subject to compliance with applicable Part-FCL requirements 13

14 EASA Medical LAPL Medical: Berechtigung für eine LAPL(B) Untersuchung in der CH durch einen offiziellen Fliegerarzt (AME) Die Anforderungen liegen unterhalb des ICAO Medical Class 2 Standards Nur innerhalb der EASA-Länder gültig Gültigkeitsdauer: < 40 Jahre = 60 Monate > 40 Jahre = 24 Monate Medical Class 2: Berechtigung für eine BPL Untersuchung in der CH durch einen offiziellen Fliegerarzt (AME) Die Anforderungen entsprechen dem ICAO Medical Class 2 Weltweit gültig Gültigkeitsdauer: < 40 Jahre = 60 Monate Jahre = 24 Monate > 50 Jahre = 12 Monate Das EASA Medical Class 1 entspricht dem ICAO Medical Class 1 und ist für Berufspiloten auf Flugzeugen und Hubschraubern notwendig. 14

15 Ballonfahrer Lizenz BPL >>>Class 2 Medical Ballonfahrer Lizenz LAPL(B) >>LAPL Medical Die Lizenz bestimmt das Medical Das Medical bestimmt die Lizenz 15

16 CH Ballonlizenz Weiterführen oder Erneuern der CH Ballon Lizenz bis spätestens Beantragen einer EASA Ballon (BPL) Lizenz Nur at initial Medical Class 2 MEDICAL CLASS 2 Beantragen einer EASA LAPL Ballon Lizenz (LAPL B) MEDICAL CLASS LAPL 16

17 EASA Medical: Unterschiede LAPL vs. Class 2 LAPL Medical Sehvermögen: 0.5/0.5/0.7 best corr Hörvermögen: Umgangssprache 2m EKG: wenn klinisch indiziert Regulativ flexibler anwendbar Medical Class 2: Sehvermögen: idem Hörvermögen: idem, falls IR wie Cl 1 EKG: (initial), mit 40 u. alle 2J>50 Regulativ detaillierter Gültigkeitsdauer: < 40 Jahre = 60 Monate > 40 Jahre = 24 Monate Gültigkeitsdauer: < 40 Jahre = 60 Monate Jahre = 24 Monate > 50 Jahre = 12 Monate 18

18 Aviation Medicine (AMS, AeMCs and AMEs) in Switzerland AMS 2 AeMC FAI und SWISS Localisation of approx 75 AMEs in Switzerland AeMC La Tour 19

19 20

20 21

21 Ablauf des Medical Check 1. Ausfüllen des Antragsformulars 2. Medizinische Untersuchung 3. Ausstellen des Medicals 22

22 Ablauf des Medical Check 1. Ausfüllen des Antragsformulars 2. Medizinische Untersuchung 3. Ausstellen des Medicals 23

23 Ablauf 3: Medical ausstellen Ausfüllen des Antragsformulars Medizinische Untersuchung Ausstellen des Medicals 24

24 Ablauf 3: Medical ausstellen Ausfüllen des Antragsformulars Medizinische Untersuchung Ausstellen des Medicals 25

25 Bringt die Einführung des Medicals für Ballonfahrer Vorteile od Nachteile? Vorteile oder Nutzen Nachteile Check-up Man muss daran denken Second opinion Kosten * Früherkennung von Krankheiten möglich Kosten sind nicht Krankenkassen pflichtig *(ca bis ohne EKG, Beim Initial evtl mehr, je nach Aufwand Kosten NICHT vom BAZL vorgeschrieben) 26

26 Wo finden Sie die Regelwerke Internet BAZL:

27 Häufige medizinische Probleme In der Regel kein Problem: Problematisch od. verboten Gut eingestellter Blutdruck Nach Herzops (Klappen/Stents/Bypass), aber erst wenn von Experten beurteilt Diabetes ohne Medi oder mit Medikamenten ohne Hypoglykämiegefahr (Metformin, DPP4-Hemmer etc) Häufige Medikationen wie Cholesterinsenker, Aspirin Cardio, Beta-Blocker, Säurehemmer, viele andere Medi, falls gut vertragen und keine flug-( fahr- )med. NW Blutverdünnung: nur mit Safety Pilot oder ohne Pax (evtl Spielraum bei LAPL) Psychopharmaka: i.a. verboten Diabetes mit Sulfonylharnstoffen: nur mit Safety Pilot Diabetes mit Insulin: verboten für Class 2 u LAPL(B)(H) Schlafmittel: Langwirksame vermeiden, kurz wirksame >8h vor Ballonfahrt 28

28 Blutverdünner (Antikoagulation) Blutplättchenhemmer (Aspirin Cardio): zugelassen Blutverdünner (Sintrom, Marcoumar): Nur mit Safety Pilot erlaubt Neue Blutverdünner (Xarelto,) etc: von EASA noch verboten, in der CH in gewissen Fällen zugelassen (mit Safety Pilot) 29

29 Diabetes Therapie 30

30 Antidiabetic drugs: update 2013 Medication Class 1 OML Class 2 u LAPL Biguanides Yes (OML) Yes Alpha-glucosidase Inhibitors Yes (OML), if used as single therapy or in combination with biguanides and or glitazones Yes, if used as single therapy or in combination with biguanides and/or glitazones Sulphonylureas Not acceptable Yes, with OSL Repaglinide/Nateglinide Not acceptable Yes, with OSL Thiazolidinediones Pioglitazone Incretines DPP4 Inhibitors (GLP1 Analoga) Yes (OML) Yes (OML) Yes, without limitation Yes, without limitation 31

31 Medikamente und Ballonfahren 32

32 Antidepressiva / Les antidépresseurs AMC 1+2 to MED.B.055: If a stable maintenance psychotropic medication is confirmed (>Experte), a fit assessment with an OML/OSL limitation may be considered 33

33 34

34 Antiallergica Gemäss aviation medicine best practice akzeptiert: Loratadin (Claritin, Aerius) Fexofenadin (Telfast) Gemäss aviation medicine best practice nicht geeignet: Cetirizin (Zyrtec,Cet Mepha, Cetallerg, Ceteco, Xyzal etc) Literatur: auf Anfrage 35

35 Welches Medical für welche Lizenz? Lizenz EASA od.jar ATPL/CPL EASA o JAR PPL(A)/PPL(H) CH Class 1 BB CH Ballonlizenz/EASA BPL LAPL(A)/(H)/(S)/(B) ATC SRT (safety rel. tasks) Cabin Attendants C/C Erforderliches Medical EASA Class 1 EASA Class 2 EASA Class 1 o BB Att EASA Class 2 EASA Class LAPL Class 3 Eurocontrol Class SRT Cabin Crew Medical 36

36 Ballonfahrer Lizenz BPL gem. PART MED >>>Class 2 Medical Ballonfahrer Lizenz LAPL(B) >>LAPL Medical Die Lizenz bestimmt das Medical Das Medical bestimmt die Lizenz 37

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