Verkehrswertgutachten. EZ 66 KG March BG Freistadt
|
|
- Laura Sternberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verkehrswertgutachten EZ 66 KG March BG Freistadt mit der Adresse 4271 St. Oswald bei Freistadt, Neudorf 7 Gasthaus und landwirtschaftliche Flächen Schuldner: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17h LG Linz) (1/1 Anteil an der Liegenschaft) Auftraggeber: Masseverwalterin RA Dr. Eva-Katrin Meusburger-Streicher, Stelzhamerstraße 12/3, 4020 Linz Bewertungsstichtag: Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 1 von 35
2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Bewertungszweck und Auftraggeber Bestandsverhältnisse Grundlagen Befundaufnahme Grundbuchsstand Grundstücke Vermarktungsgruppe Gasthaus Vermarktungsgruppe landwirtschaftliche Grundstücke in Gasthausnähe Vermarktungsgruppe Zufahrt Wiesinger Josef Vermarktungsgruppe Wiesfeld Einzelverkauf Waldparzelle Bebauung Berücksichtigung der persönlichen Dienstbarkeiten: Gutachten - Verkehrswertermittlung Verkehrswert Gasthaus Verkehrswert landwirtschaftliche Grundstücke in Gasthausnähe Verkehrswert Zufahrt Wiesinger Josef Verkehrswert Wiesfeld Verkehrswert Waldparzelle Bewertung der persönlichen Dienstbarkeiten Zusammenfassung der Verkehrswerte Fotodokumentation Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 2 von 35
3 1. Allgemeines 1.1. Bewertungszweck und Auftraggeber Ermittlung des Verkehrswertes des Grundbesitzes Mag. Harald Wurm im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Schriftlicher Auftrag der Masseverwalterin, Rechtsanwältin Dr. Eva-Katrin Meusburger- Streicher vom Bestandsverhältnisse Das Gebäude und die Waldflächen werden eigengenutzt, wobei der Gasthausbetrieb bereits stillgelegt wurde. Ermittlung der Lasten aufgrund des Übergabsvertrages (Wohnungsrecht, Ausgedinge) z.g. Frau Therasia Wurm, geb die Begünstigte ist dzt. in einem Altenpflegeheim (s. Punkt 3.4) Die als Landwirtschaft genutzten Flächen wurden wie folgt verpachtet: Fläche: Verpachtet KG-Nr GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch KG Pum Martin /2-A March Pum Martin /2-B March Pum Martin March Pum Martin March Pum Martin March Pum Martin March Pum Martin March Fläche: Verpachtet KG-Nr GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch KG Viertlmayr Andreas March Pachtvertrag Pum Martin Viertlmayr Andreas Datum des Vertrages Pachtfläche 6,01 ha (inkl. Flächen der EZ 33) 0,63 ha Dauer unbestimmt unbestimmt Kündigungsverzicht des Verpächters, früheste - Kündigung per Kündigungsfrist 6 Monate zum Ende des 6 Monate zum Ende des Pachtzins Pachtjahres EUR 634,00 p.a., im vorhinein, nicht wertgesichert (inkl. Flächen der EZ 33) Pachtjahres EUR 66,00 p.a., im vorhinein, nicht wertgesichert Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 3 von 35
4 Nach Rücksprache mit der Masseverwalterin wird für Bewertungszwecke der Pachtvertrag von Andreas Viertlmayr nicht angesetzt, da dieser ohne Kündigungsverzicht des Verpächters abgeschlossen wurde. Der Pachtvertrag mit Martin Pum wird hingegen in der Bewertung wie folgt berücksichtigt: Aus dem Pachtvertrag werden die Flächenanteile der EZ 66 herausgerechnet: EZ 66 Fläche Flächenanteil 87% Pachtanteil 550 Verkehrswert % Bodenwertverzinsung Anm: der Verkehrswert wird im Punkt 4. näher erläutert Der Pachtertrag ist so gering, dass nicht einmal die Bodenwertverzinsung (=Verzinsungsanspruch des Boden) verdient wird. Insofern liegt eine unterpreisige Verpachtung vor, die der Käufer, zumindest bis zum rechtlich dulden muss. In der Bewertung wird somit ein Betrag von EUR EUR 550 = EUR p.a. mal 3 Jahre (für 2018 bis 2020) = EUR für diese Flächen abgezogen. Der Abzug erfolgt in Form einer Reduktion des Verkehrswertes von EUR 0,15 pro m² an Herrn Pum verpachtete Fläche. Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 4 von 35
5 2. Grundlagen Erhobene Grundlagen Grundbuchsauszug vom Auszug aus der digitalen Katastermappe Digitales Orthofoto mit überlagertem digitalem Kataster Flächenwidmungsplan Örtliches Entwicklungskonzept Eintragungen im Altlastenatlas und Verdachtsflächenkataster (Internetabfrage vom vom Umweltbundesamt): keine Eintragung Kaufpreissammlung (ImmonetZT-Abfrage) Erkundigungen beim Bauamt Erkundigungen bei der Landwirtschaftskammer für den Bezirk Freistadt Einheitswertbescheid vom für den Grundbesitz EZ 66 und EZ 33 o Einheitswert: EUR 3.600,00 o Landwirtschaftlich genutzte Fläche: 7,2 ha Hektarsatz 374,4 Ertragswert 2.695,68 o Forstwirtschaftlich genutzte Flächen: 5,082 ha Hektarsatz 196,0 Ertragswert 996,07 Grundsteuermessbescheid vom : Steuermesszahl: 5,76 Übergabsvertrag vom Energieausweis: wurde nicht vorgelegt Pläne: Grundrisspläne für den ostseitigen Trakt des Erdgeschoßes (Gaststube mit Küche, Sanitäranlagen, Privaträumlichkeiten), für alle anderen Flächen liegen keine Pläne vor, sodass die Flächen vom Sachverständigen behelfsweise mittels dem Geoinformationssystem DORIS ermittelt werden mussten. Antrag auf Flurbereinigungsverfahren hins Gst 1901 Details dazu im Punkt Vermarktungsgruppe Wiesfeld Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 5 von 35
6 Literaturnachweis Liegenschaftsbewertungsgesetz ÖNORM B 1802 Liegenschaftsbewertung Stabentheiner, Kommentar zum Liegenschaftsbewertungsgesetz Kranewitter, Liegenschaftsbewertung Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer Österreich, Zeitschrift Gewinn, etc. Die Preisbasis wird inklusive Umsatzsteuer ausgegeben. 3. Befundaufnahme Die Besichtigung der Liegenschaft erfolgte am , anwesend waren Fr. Dr. Eva- Katrin Meusburger-Streicher und Herr Mag. Harald Wurm, er stand auch als Auskunftsperson zur Verfügung. Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 6 von 35
7 3.1. Grundbuchsstand Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 7 von 35
8 Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 8 von 35
9 Das unter A2-LNR 1 eingetragen Geh- und Fahrtrecht stellt sich wie folgt dar: Dienendes Grundstück: 1902 der EZ 72 (Kastler) Herrschende Grundstücke: der bewertungsgegenständlichen EZ 66 Aus Sicht des Gutachters ist eine Zufahrt über Gst 1902 nur für das nördlich gelegene Gst 1901 notwendig Das Gst 1875 ist über das öffentliche Gut erreichbar Die unter C-LNR 5 und 6 eingetragenen Dienstbarkeiten für Kraftleitungen beeinträchtigen die landwirtschaftliche Nutzung in einem sehr geringen Ausmaß, sodass auf die gesonderte Bewertung dieser verzichtet werden kann. Geldlasten bleiben für die Bewertung außer Ansatz, ebenso das unter C-LNR 9 eingetragene Veräußerungsverbot für Theresia Wurm. Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 9 von 35
10 3.2. Grundstücke Der gesamte Grundbesitz stellt sich wie folgt dar: Der Ortsteil Neudorf liegt in der Katastralgemeinde March, dieser befindet sich südöstlich des Ortszentrums der Gemeinde St. Oswald bei Freistadt. Im Folgenden werden die einzelnen Grundstücke hinsichtlich ihrer Form (digitale Katastermappe) und ihrer Widmung (Auszug aus dem Flächenwidmungsplan) wiedergegeben. Die Reihenfolge orientiert sich aber nicht an den Grundstücksnummern, sondern am geographischen Kontext, das bedeutet, dass räumlich zusammenhängende Grundstücke zu einer Vermarktungsgruppe zusammengefasst werden Vermarktungsgruppe Gasthaus Fläche: GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch KG Widmung Verwertungsgruppe March Dorfgebiet 1 - Gasthaus March Grünland 1 - Gasthaus 2004/2-A March Grünland 1 - Gasthaus 2004/2-B March Dorfgebiet 1 - Gasthaus 2010/ March Grünland 1 - Gasthaus 2709/ March Grünland 1 - Gasthaus 66 Baulichkeiten March 1 - Gasthaus Hinweis: die Widmung des Grundstück 2004/2 orientiert sich nicht an der Grundstücksgrenze für die Bewertung hat der SV ein Grundstück 2004/2-A Widmung Grünland, Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 10 von 35
11 Landwirtschaft und ein Grundstück 2004/2-B Widmung Dorfgebiet angesetzt. Die Flächen wurden anhand des Informationssystems DORIS ausgemessen, eine Geometerurkunde liegt aber nicht vor, die tatsächlichen Flächen können daher von den angenommenen abweichen. Lufbtild mit Katastermappe: Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 11 von 35
12 Katastermappe: Flächenwidmung: Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 12 von 35
13 Vermarktungsgruppe landwirtschaftliche Grundstücke in Gasthausnähe Fläche: GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch KG Widmung Verwertungsgruppe March Grünland 2- Gasthaus - LN March Grünland 2- Gasthaus - LN Luftbild überlagert mit der Katastermappe: Katastermappe: Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 13 von 35
14 Flächenwidmungsplan Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 14 von 35
15 Vermarktungsgruppe Zufahrt Wiesinger Josef Teilfläche: GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch KG-Name Widmung Verwertungsgruppe March Grünland Zufahrt Wiesinger Josef March Grünland Zufahrt Wiesinger Josef March Grünland Zufahrt Wiesinger Josef Luftbild überlagert mit der Katastermappe: Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 15 von 35
16 Katastermappe: Flächenwidmungsplan: Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 16 von 35
17 Vermarktungsgruppe Wiesfeld Teilfläche: GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch KG-Name Widmung Verwertungsgruppe March Wald Wiesfeld March Wald Wiesfeld March Grünland Wiesfeld Luftbild überlagert mit einer Katastermappe: Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 17 von 35
18 Katastermappe: Flächenwidmungsplan: Hinsichtlich Grundstück 1901 hat Herr Viertlmayr Andreas ein Flurbereinigungsverfahren beim Amt der oö. Landesregierung angestrengt (Geschäftszahl /2): Das Grundstück 1898 (landwirtschaftliche Nutzung, m², im Plan als A bezeichnet, Eigentümer Viertlmayr) der EZ 64 soll gegen das Grundstück 1901 (forstwirtschaftliche Nutzung, m², im Plan als B bezeichnet, Eigentümer Wurm) getauscht werden, ein Wertausgleich ist nicht vorgesehen Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 18 von 35
19 Dafür soll folgende Dienstbarkeit begründet werden: Fahrtrecht über Gst 1898 zu Gunsten Gst 1901 in einer Breite von 3m am westlichen Teil des Grundstückes entlang der Grenze zu Grundstück 1902 Die Dienstbarkeit eingetragen unter C-LNR 12 der EZ 72 (Eigentümer Kastler) über Gst 1902 zu Gunsten der Gst 1901, 1875 und 1884 der EZ 66 soll gelöscht werden. Planliche Darstellung des Antrages: Kritische Würdigung des Gutachters: Das vom Antragsteller eingereichte Formular wurde vom aktuellen Grundeigentümer Mag. Harald Wurm nicht unterschrieben. Ob das Verfahren in der eingebrachten Weise umgesetzt wird, ist vom Ausgang des Insolvenzverfahrens zum einen und vom künftigen Eigentümer zum anderen abhängig. Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 19 von 35
20 Einzelverkauf Waldparzelle 2421 Dieses Grundstück steht in keinem regionalen Kontext zu den anderen Grundstücken aus dieser EZ, daher könnte es zum Einzelverkauf gelangen. Es ist über eine Forststraße aufgeschlossen. Teilfläche: GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch KG-Name Widmung Verwertungsgruppe March Wald Einzelverkauf Luftbild überlagert mit der Katastermappe: Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 20 von 35
21 Katastermappe (mit Höhenschichtlinien) Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 21 von 35
22 Flächenwidmungsplan: Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 22 von 35
23 Auszug aus dem örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK): Es sind im ÖEK keine Änderungen der Flächenwidmung geplant, welche die bewertungsgegenständlichen Grundstücke betreffen. Hochwassergefährdung: Nach der Informationsplattform des Lebensministeriums ( ist keine Hochwassergefährdung gegeben Bebauung Das Gebäude besteht aus zwei Trakten: dem ostseitig gelegenen Gasthaus mit Wohntrakt (Massivbauweise) und dem westlich gelegenen Stadel (tlw. Massivbauweise im EG, sonst Holzbauweise). Die Baulichkeiten stammen lt. Eigentümerangaben aus den 1920er Jahren, die letzte große Baumaßnahme erfolgte in den Jahren 2000/2001: Einbau der Holz-Stückgut-Heizung, Einbau von Sanitäranlagen für das Gasthaus. Im Jahr 2015 erfolgte die Überdachung des Gastgartens. Insgesamt weist das Gebäude einen Instandhaltungsrückstau auf (z.b. steht eine Erneuerung der Dachhaut an). Die Anforderungen an einen Gastronomiebetrieb heutiger Prägung erfüllt das Gebäude nicht (unzeitgemäße Kücheneinrichtung, keine Lüftung, etc.). Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 23 von 35
24 Die offenbar kaum genutzten Teile des westlichen Traktes sind zudem mit allerlei Fahrnissen (überwiegend mit maximal ideellem Wert) verstellt. Insgesamt schätzt der Gutachter den Gebäudekomplex in der Form als nicht erhaltenswürdig ein: der westlichen Trakt einfachster Bauweise ist jetzt schon mehr als sanierungsbedürftig. Im östlichen Trakt erfüllen die Gastronomieflächen im EG und 1. OG die heutigen Anforderungen nicht, die als Wohnflächen genutzten Räume sind als Durchgangszimmer konzipiert (keine zentrale Erschließung). Der einzige Grund für den Erhalt der Baulichkeit ist ein rechtlicher das Wohnrecht für die Mutter ist im Objekt grundbücherlich sichergestellt. Am realistischsten schätzt der Gutachter die künftige Verwendung des Objektes für Wohnzwecke ein obgleich auch bei dieser Variante mit erheblichen Modernisierungskosten zu rechnen ist. Auszugsweise Baubeschreibung Massivbauweise, Mauerstärke ca. 85cm Walmdach, Eindeckung mit Tondachziegel Holzfenster, 2-fach verglast Böden: keramisch im Gasthaus und im Sanitärbereich, sonst Holzböden (Bretterboden im Gasthaus im 1. OG, Fertigparkett) Wände: verputzt, weiß gefärbelt Heizung: zentrale Stückholzheizung (Fabrikat Windhager) mit Warmwasserboiler, Wärmeverteilung über Heizkörper SAT-Anlage, Telekomanschluss Raumhöhe im Erdgeschoß ca. 220cm, im Obergeschoß ca. 250cm Wasserver- und entsorgung über die Wassergenossenschaft Neudorf-Himmel 3.4. Berücksichtigung der persönlichen Dienstbarkeiten: Begünstigte: Theresia Wurm, geb Zum Bewertungszeitpunkt hat die Begünstigte das Wohnrecht nicht ausgeübt, da Frau Wurm seit Oktober 2016 nach Angaben des Eigentümers in einem Pflegeheim untergebracht ist. Da dzt. keine Löschungserklärungen vorliegen, bewertet der Gutachter diese persönlichen Dienstbarkeiten Die wesentlichsten Inhalte aus dem Übergabsvertrag lauten sinngemäß: C-LNR 7: Wohnrecht Die beiden hinteren Zimmer befinden sich im 1. OG des ostseitigen Traktes, bestehend aus einem Wohn- und Schlafzimmer. Die Fläche mit rd. 50m² hat der Gutachter selbst behelfsmäßig gemessen. Zudem dürfen alle anderen Räume (Sanitärbereich, Küche, Extrazimmer im EG) angemessen mitbenutzt werden. Die Räumlichkeiten sind der Begünstigten in gut bewohn-, beheiz- und beleuchtbaren Zustand zur Verfügung zu stellen, alle laufenden Kosten, mit Ausnahme der GIS-Gebühren und eines eigenen Telefonanschlusses trägt der Liegenschaftseigentümer. Für den Wegzug der Berechtigten wurde keine Vereinbarung getroffen. Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 24 von 35
25 Für die Bewertung geht der Gutachter von einem fiktiven Mietansatz, inkl. der laufenden Nebenkosten und Instandhaltung von EUR 10,00 aus, darin ist auch das Mitbenutzungsrecht für die restlichen Räumlichkeiten berücksichtigt. C-LNR 8: Ausgedinge Darin sind folgende Leistungen vertraglich fixiert: Pflege und Wartung der Auszugswohnung, Wäsche, Einkauf, Heizen, Kochen, Verrichtung von Botengängen, Beistellung von Fahrgelegenheiten zum Arzt, Apotheker, Seelsorger, Behörden und notwendigen Einkäufen. Das Pflegegeld gebührt der pflegenden Person. Die Kosten für ein ortsübliches Begräbnis trägt ebenfalls der Liegenschaftseigentümer. Für die Bewertung geht der Gutachter von einem monatlichen Betrag von EUR aus dies entspricht einem Aufwand von 45 Stunden pro Monat (= 1,5 Stunden / Tag), als Stundensatz wurden EUR 20,00 (inkl. Lohnnebenkosten und etwaigen Sonn-/Feiertagszuschlägen) angesetzt. Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 25 von 35
26 4. Gutachten - Verkehrswertermittlung Die nachstehende Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz. 2 Liegenschaftsbewertungsgesetz lautet: Bewertungsgrundsatz 2. (1) Sofern durch Gesetz oder Rechtsgeschäft nichts anderes bestimmt wird, ist der Verkehrswert der Sache zu ermitteln. (2) Verkehrswert ist der Preis, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann. (3) Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben. 3 Liegenschaftsbewertungsgesetz lautet: Allgemeine Regeln für die Bewertung 3. (1) Für die Bewertung sind Wertermittlungsverfahren anzuwenden, die dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechen. Als solche Verfahren kommen insbesondere das Vergleichswertverfahren ( 4), das Ertragswertverfahren ( 5) und das Sachwertverfahren ( 6) in Betracht. (2) Wenn es zur vollständigen Berücksichtigung aller den Wert der Sache bestimmenden Umstände erforderlich ist, sind für die Bewertung mehrere Wertermittlungsverfahren anzuwenden. (3) Rechte und Lasten, die mit der zu bewertenden Sache verbunden sind und deren Wert beeinflussen, sind bei der Bewertung entsprechend zu berücksichtigen. Wenn eine Bewertung von Rechten und Lasten nach den in den 2 bis 7 enthaltenen Regeln nicht möglich ist, muss der vermögenswerte Vorteil des Berechtigten beziehungsweise der vermögenswerte Nachteil des Belasteten herangezogen werden. (4) Ist nur ein Teil einer Liegenschaft, ein mit einer Liegenschaft verbundenes Recht oder eine darauf ruhende Last oder ein Teil eines Rechtes oder einer Last zu bewerten, so ist auch der Wert der ganzen Liegenschaft beziehungsweise des ganzen Rechtes oder der ganzen Last zu ermitteln, wenn dies für die Bewertung von Bedeutung ist. 4 Liegenschaftsbewertungsgesetz lautet: Vergleichswertverfahren 4. (1) Im Vergleichswertverfahren ist der Wert der Sache durch Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Sachen zu ermitteln (Vergleichswert). Vergleichbare Sachen sind solche, die hinsichtlich der den Wert beeinflussenden Umstände weitgehend mit der zu bewertenden Sache übereinstimmen. Abweichende Eigenschaften der Sache und geänderte Marktverhältnisse sind nach Maßgabe ihres Einflusses auf den Wert durch Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen. (2) Zum Vergleich sind Kaufpreise heranzuziehen, die im redlichen Geschäftsverkehr in zeitlicher Nähe zum Bewertungsstichtag in vergleichbaren Gebieten erzielt wurden. Soweit sie vor oder nach dem Stichtag vereinbart wurden, sind sie entsprechend den Preisschwankungen im redlichen Geschäftsverkehr des betreffenden Gebietes auf- oder abzuwerten. (3) Kaufpreise, von denen anzunehmen ist, dass sie durch ungewöhnliche Verhältnisse oder persönliche Umstände der Vertragsteile beeinflusst wurden, dürfen zum Vergleich nur herangezogen Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 26 von 35
27 werden, wenn der Einfluss dieser Verhältnisse und Umstände wertmäßig erfasst werden kann und die Kaufpreise entsprechend berichtigt werden. 5 Liegenschaftsbewertungsgesetz lautet: Ertragswertverfahren 5. (1) Im Ertragswertverfahren ist der Wert der Sache durch Kapitalisierung des für die Zeit nach dem Bewertungsstichtag zu erwartenden oder erzielten Reinertrags zum angemessenen Zinssatz und entsprechend der zu erwartenden Nutzungsdauer der Sache zu ermitteln (Ertragswert). (2) Hiebei ist von jenen Erträgen auszugehen, die aus der Bewirtschaftung der Sache tatsächlich erzielt wurden (Rohertrag). Durch Abzug des tatsächlichen Aufwands für Betrieb, Instandhaltung und Verwaltung der Sache (Bewirtschaftungsaufwands) und der Abschreibung vom Rohertrag errechnet sich der Reinertrag; die Abschreibung ist nur abzuziehen, soweit sie nicht bereits bei der Kapitalisierung berücksichtigt wurde. Bei der Ermittlung des Reinertrags ist überdies auf das Ausfallwagnis und auf allfällige Liquidationserlöse und Liquidationskosten Bedacht zu nehmen. (3) Sind die tatsächlich erzielten Erträge in Ermangelung von Aufzeichnungen nicht erfassbar oder weichen sie von den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der Sache erzielbaren Erträgen ab, so ist von jenen Erträgen, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der Sache nachhaltig hätten erzielt werden können, und dem bei einer solchen Bewirtschaftung entstehenden Aufwand auszugehen; dafür können insbesondere Erträge vergleichbarer Sachen oder allgemein anerkannte statistische Daten herangezogen werden. (4) Der Zinssatz zur Ermittlung des Ertragswertes richtet sich nach der bei Sachen dieser Art üblicherweise erzielbaren Kapitalverzinsung. 6 Liegenschaftsbewertungsgesetz lautet: Sachwertverfahren 6. (1) Im Sachwertverfahren ist der Wert der Sache durch Zusammenzählung des Bodenwertes, des Bauwertes und des Wertes sonstiger Bestandteile sowie gegebenenfalls des Zubehörs der Sache zu ermitteln (Sachwert). (2) Der Bodenwert ist in der Regel als Vergleichswert durch Heranziehung von Kaufpreisen vergleichbarer unbebauter und unbestockter Liegenschaften zu ermitteln. Wertänderungen, die sich demgegenüber aus der Bebauung oder Bestockung der zu bewertenden Liegenschaft oder deren Zugehörigkeit zu einem Liegenschaftsverband ergeben, sind gesondert zu berücksichtigen. (3) Der Bauwert ist die Summe der Werte der baulichen Anlagen. Bei seiner Ermittlung ist in der Regel vom Herstellungswert auszugehen und von diesem die technische und wirtschaftliche Wertminderung abzuziehen. Sonstige Wertänderungen und sonstige wertbeeinflussende Umstände, wie etwa Lage der Liegenschaft, baurechtliche oder andere öffentlich-rechtliche Beschränkungen sowie erhebliche Abweichungen von den üblichen Baukosten, sind gesondert zu berücksichtigen. 7 Liegenschaftsbewertungsgesetz lautet: Wahl des Wertermittlungsverfahrens 7. (1) Soweit das Gericht oder die Verwaltungsbehörde nichts anderes anordnen, hat der Sachverständige das Wertermittlungsverfahren auszuwählen. Er hat dabei den jeweiligen Stand der Wissenschaft und die im redlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten zu beachten. Aus dem Ergebnis des gewählten Verfahrens ist der Wert unter Berücksichtigung der Verhältnisse im redlichen Geschäftsverkehr zu ermitteln. Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 27 von 35
28 (2) Sind für die Bewertung mehrere Wertermittlungsverfahren anzuwenden ( 3 Abs. 2), so ist aus deren Ergebnissen der Wert unter Berücksichtigung der Verhältnisse im redlichen Geschäftsverkehr zu ermitteln. Bei diesem Gutachten wird auf das Sach- und Ertragswertverfahren abgestellt. Das Ergebnis dieser Berechnungen wird mit dem aktuellen Marktgeschehen verifiziert. Diese Wertermittlung ist kein Bausubstanzgutachten. Die Gebäudebeschreibung im Befund stellt eine Kurzbeschreibung dar und basiert auf der Besichtigung. Untersuchungen hinsichtlich Standsicherheit, Schall- und Wärmeschutz, Funktion der technischen Einrichtungen, wie Heizung, Wasserversorgung, Elektroinstallationen, Befall durch tierische oder pflanzliche Schädlinge und Rohrfraß wurden nicht vorgenommen. Dieses Gutachten gilt nur für den angegebenen Zweck und ist nur für den Auftraggeber bestimmt. Lt. Sachverständigenvertrag können Dritte, auch nicht im Wege der Abtretung, irgendwelche Ansprüche aus diesem Gutachten gegen den Unterzeichner ableiten. Anmerkung Genauigkeitsanforderungen und Hinweispflicht (ÖNORM B 1802 Pkt. 3.3) Angesichts der Unsicherheit einzelner in der Bewertung einfließender Faktoren, insbesondere der Notwendigkeit, auf Erfahrungswerte zurückzugreifen, kann das Ergebnis der Bewertung keine mit mathematischer Exaktheit feststehende Größe sein. Weiters weise ich darauf hin, dass der ermittelte Verkehrswert nicht notwendigerweise bedeutet, dass ein entsprechender Preis auch bei gleichbleibenden äußeren Umständen im Einzelfall jederzeit, insbesondere kurzfristig, am Markt realisierbar ist Verkehrswert Gasthaus Für die Herleitung der Bodenpreise wurden folgende Quellen herangezogen: Auskunft der Landwirtschaftskammer für den Bezirk Freistadt, erteilt von DI Gruber: landwirtschaftliche Nutzung: Bandbreite EUR 2,00 EUR 3,00 forstwirtschaftliche Nutzung: EUR 1,00 plus Bestockung Aus der Kaufpreissammlung des Grundbuches und ImmonetZT können folgende Preise gefunden werden: landwirtschaftliche Nutzung: EUR 1,20 EUR 2,74 forstwirtschaftliche Nutzung: EUR 0,60 EUR 0,80 Bauland-Dorfgebiet: hier wird ein Wert von EUR 30,00 vom Gutachter festgesetzt, der sich aus aktuellen Grundstücksangeboten ableiten lässt, und auch durch den Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer bestätigt wird. Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 28 von 35
29 Die in den folgenden Tabellen eingesetzten Werte spiegeln die grundstückstypischen Eigenschaften wieder bei Waldgrundstücken ist in den Preisen die Bestockung inkludiert. Das Gasthaus ist ein Gebäude im Grünland (Gst.92), der Bewertungspraxis folgend, wird für diese Fläche der Baulandpreis angesetzt Fläche: , GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch KG Widmung Preis / m² Abschlag w/verpachtung Verkehrswert Verwertungsgruppe March Dorfgebiet 30, Gasthaus March Grünland 30, Gasthaus 2004/2-A March Grünland 2,50-0, Gasthaus 2004/2-B March Dorfgebiet 30,00-0, Gasthaus 2010/ March Grünland 2, Gasthaus 2709/ March Grünland 2, Gasthaus 66 Baulichkeiten March 1 - Gasthaus Grundstücksnummern lt. Obiger Aufstellung , ,00 m² Fläche à 5,98 Gebäudebewertung Gasthaus Wurm Baujahr 1920, fiktives Baujahr 1960, fiktives Alter des Objektes 57 Jahre, Lebensdauer 80 Jahre, Restlebensdauer 23 Jahre Westtrakt ,00 200,00 m² à 700,00 Osttrakt - EG ,00 150,00 m² à 1.600,00 (inkl. 40,00% Abschlag auf Bruttofläche 250,00 m²) Osttrakt - 1. OG ,00 162,50 m² à 1.500,00 (inkl. 35,00% Abschlag auf Bruttofläche 250,00 m²) überdachter Gastgarten ,00 70,00 m² à 500,00 Garage ,00 30,00 m² à 450,00 Neubauwert ,00 76,00 % linear mit Zustandsnote, (Zustandsnote: 3,0) ,00 Bauwert zum Stichtag ,00 Sachwertberechnung Grundwert ,00 Gebäudewert ,00 Sachwert der Liegenschaft ,00 Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 29 von 35
30 4.2. Verkehrswert landwirtschaftliche Grundstücke in Gasthausnähe Fläche: , GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch KG Widmung Preis / m² Abschlag w/verpachtung Verkehrswert Verwertungsgruppe March Grünland 2,50-0, Gasthaus - LN March Grünland 2,50-0, Gasthaus - LN 4.3. Verkehrswert Zufahrt Wiesinger Josef Teilfläche: , GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch KG-Name Widmung BewirtschaftungsmPreis / m² Verkehrswert Verwertungsgruppe March Grünland sehr gut 2, Zufahrt Wiesinger Josef March Grünland sehr gut 2, Zufahrt Wiesinger Josef March Grünland gut 2, Zufahrt Wiesinger Josef 4.4. Verkehrswert Wiesfeld Teilfläche: , GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch KG-Name Widmung BewirtschaftungsmPreis / m² Verkehrswert Verwertungsgruppe March Wald gut 2, Wiesfeld March Wald gut 1, Wiesfeld March Grünland gut 2, Wiesfeld 4.4. Verkehrswert Waldparzelle 2421 Teilfläche: , GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch KG-Name Widmung BewirtschaftungsmPreis / m² Verkehrswert Verwertungsgruppe March Wald mäßig, Hanglage 1, Einzelverkauf 4.5. Bewertung der persönlichen Dienstbarkeiten Wohnrecht ,20 Begünstigte(r) Theresia Wurm, Geburtsjahr 1933, Geschlecht weiblich, Sterbetafel Österreich 2010/2012, Sterbetafelfaktor 6,2700, Reduktionsfaktor 0,4648, Fälligkeit vorschüssig, Zinssatz 4,00 %, fiktiver Mietwert monatlich 500,00 Ausgedinge ,40 Begünstigte(r) Theresia Wurm, Geburtsjahr 1933, Geschlecht weiblich, Sterbetafel Österreich 2010/2012, Sterbetafelfaktor 6,2700, Reduktionsfaktor 0,4648, Fälligkeit vorschüssig, Zinssatz 4,00 %, Rentenbetrag monatlich 1.000,00 Summe Abzüge für die Berücksichtigung der persönlichen Dienstbarkeiten: ,60 Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 30 von 35
31 5. Zusammenfassung der Verkehrswerte GST-Nr EZ Fläche lt. Grundbuch KG Widmung Verkehrswert Verwertungsgruppe March Dorfgebiet Gasthaus March Grünland Gasthaus 2004/2-A March Grünland Gasthaus 2004/2-B March Dorfgebiet Gasthaus 2010/ March Grünland Gasthaus 2709/ March Grünland Gasthaus 66 Baulichkeiten March Gasthaus March Grünland Gasthaus - LN March Grünland Gasthaus - LN March Grünland Zufahrt Wiesinger Josef March Grünland Zufahrt Wiesinger Josef March Grünland Zufahrt Wiesinger Josef March Grünland Wiesfeld March Wald Wiesfeld March Wald Wiesfeld March Wald Einzelverkauf Verkehrswert vor Dienstbarkeiten, mit Berücksichtigung der Verpachtung an Pum: EUR ,00 gerundet EUR ,00 persönliche Dienstbarkeiten: Wohnrecht und Ausgedinge: ,60 Verkehrswert unter Berücksichtigung der Dienstbarkeiten: EUR ,40 gerundet EUR ,00 Anm: die Entsorgung von Fahrnissen (s. Fotos) ist in den obigen Ansätzen nicht enthalten Linz, Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 31 von 35
32 6. Fotodokumentation Gasthaus EG: Gaststube Küche Küche Vorraum WC-Anlage Privat-Bad Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 32 von 35
33 Gasthaus Gastraum 1. OG Privaträumlichkeiten 1. OG Wohnrecht Zimmer 1 Wohnrecht Zimmer 2 Ansicht Westtrakt vom Innenhof Stall Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 33 von 35
34 Mag. Christian Haidinger-Wiesinger Gelagerte Fahrnisse im EG Gelagerte Fahrnisse im EG Obergeschoss des Westtraktes Garage und überdachte Terrasse Gesamtansicht vom Süden Fassade des Osttraktes Ansicht vom Norden Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) p.a St. Oswald bei Freistadt, Neudorf 7 Seite 34 von 35 Stichtag:
35 Gst 2004/2 Gst 2005 Gst 2013 Gst 1884 Gst 1875 Gutachten: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17 h LG Linz) Seite 35 von 35
Verkehrswertgutachten. EZ 33 KG March BG Freistadt
Verkehrswertgutachten EZ 33 KG 41014 March BG Freistadt 4271 St. Oswald bei Freistadt, Ortschaft March Land- und forstwirtschaftliche Flächen Schuldner: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17h LG Linz) (1/1 Anteil
MehrVerkehrswertgutachten. EZ 116 KG March BG Freistadt
Verkehrswertgutachten EZ 116 KG 41014 March BG Freistadt 4271 St. Oswald bei Freistadt, Ortschaft March Dorfkapelle Schuldner: Mag. Harald Wurm (17 S 48/17h LG Linz) (1/22 Anteil an der Liegenschaft B-LNR
MehrVerkehrswertgutachten. im Insolvenzverfahren der Hochbau Konstruktions- und - Planungsgesellschaft m.b.h. LG Linz 17 S 132/16k
Verkehrswertgutachten im Insolvenzverfahren der Hochbau Konstruktions- und - Planungsgesellschaft m.b.h. LG Linz 17 S 132/16k mit der Adresse 4020 Linz, Kremplstraße 7a Wohnungseigentumsanteile an W 128
MehrLEO HARTMANN. An das Bezirksgericht Laa/Thaya Stadtplatz Laa/Thaya Kleinbaumgarten, GUTACHTEN
LEO HARTMANN Allgemein beeideter gerichtlich zertifizierter Sachverständiger A-2154 Kleinbaumgarten 9 Tel. u. Fax: 02522 88128 Mobil- Tel.: 0664 735 08 520 Email: hartmann.leo@aon.at An das Bezirksgericht
MehrDie Immobilie, ein kostbares Gut
Die Immobilie, ein kostbares Gut Grundlegendes über Immobilienbewertung KommR. Gerhard Steller Allg. beeid. u. gerichtl. beeideter Sachverständiger für das Immobilienwesen Volkswirtschaftliche Bedeutung:
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1992 Ausgegeben am 19. März 1992 58. Stück 150. Bundesgesetz: Liegenschaftsbewertungsgesetz
MehrG U T A C H T E N. Sachverständigenbüro Kalcher. Mag. Mario Kapp 17 S 71/09y Masseverwalter, Rechtsanwalt. Kärtnerstraße Graz-Seiersberg
Komm.-Rat Ing. Peter Kalcher MBA Ingenieurbüro für Bauphysik, Unternehmensberater Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien Franz-Eigner-Gasse 14, 8570 Voitsberg
MehrSCHÄTZUNGSGUTACHTEN. Dr. Christian Supper als Masseverwalter in der Konkurssache Veronika SCHLÖGL Geschäftszahl: 41 S 47/10i des LG.
Herrn Dr. Christian Supper Rechtsanwalt Hauptplatz 1 7350 Oberpullendorf GUTACHTEN SCHÄTZUNGEN BEWEISSICHERUNG AUSSCHREIBUNGEN PLANUNGEN BAULEITUNGEN ABRECHNUNGEN Oberwart, 04.04.2011/db SCHÄTZUNGSGUTACHTEN
MehrLiegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1
Liegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1 1. ALLGEMEINES 1.1. AUFTRAGGEBER Dr. Gerhard Kurt Kochwalter Rechtsanwalt Alter Platz 25/III 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Mehr25 S 118/02v-2-LG f ZRS Graz 8953 Donnersbach, Planneralm 25
3 Gutachten 3.1 Allgemeine Bewertungsgrundlagen 3.1.1 Der Verkehrswert einer Liegenschaft wird maßgeblich von den im Grundstücksverkehr herrschenden Wertvorstellungen bestimmt. Er ist ein Wert für jedermann,
MehrWertermittlungsgutachten
* KARG KEG* Gutachten Sachverständige für Immobilien Nutzwertberechnungen Mobil 0664/5458069 Facility Management Wertermittlungsgutachten Geschäftszahl 11 E 1718/08a Liegenschaft in EZ 1261, B-LNR 3, GB
MehrQualitätsmanagement Handbuch. Gutachtenanforderungen. Beispielhafter Aufbau einer Liegenschaftsbewertung
G-C-04 1/5 Beispielhafter Aufbau einer Liegenschaftsbewertung 1. ALLGEMEINE ANGABEN / GRUNDLAGEN Auftraggeber / Auftrag Verwendungszweck des Gutachtens Gegenstand, Objektart, Adresse Umfang der Wertermittlung
MehrVERKEHRSWERT-BERICHT. Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Adresse: Hauptstraße Troisdorf. Wertermittlungsstichtag: 27.
VERKEHRSWERT-BERICHT Objektart: Ein- bzw. Zweifamilienhaus Adresse: Hauptstraße 29 53844 Troisdorf Wertermittlungsstichtag: 27. Juli 2016 Verfasser: youvalue GmbH Lambertusstraße 70 53844 Troisdorf Zusammenfassung
MehrLiegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1
Liegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1 1. ALLGEMEINES 1.1. AUFTRAGGEBER Dr. Gerhard Kurt Kochwalter Rechtsanwalt Alter Platz 25/III 9020 Klagenfurt am Wörthersee
MehrB E W E R T U N G
JOHANN DORNER BAUMEISTER 6881 MELLAU 459 TEL 05518/4104 FAX 05518/4104-4 PLANUNG - BAULEITUNG - SCHÄTZUNGEN a l l g. b e e i d e t e r u n d g e r i c h t l i c h z e r t i f i z i e r t e r S a c h v
MehrMAG. KARL DVORAK ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER FÜR IMMOBILIEN
Herr RADr.FelixSTORTECKY Schulerstraße18 1010Wien alsinsolvenzverwalteriminsolvenzverfahren OBGOrangeBauGmbH(FN416984m) Kölgengasse18,Top24 1110Wien ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER
MehrLiegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1
Liegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1 1. ALLGEMEINES 1.1. AUFTRAGGEBER Dr. Gerhard Kurt Kochwalter Rechtsanwalt Alter Platz 25/III 9020 Klagenfurt am Wörthersee
MehrLiegenschaftsbewertung - Josef Adami Konkurs 41 S 165/12f Seite 1
Liegenschaftsbewertung - Josef Adami Konkurs 41 S 165/12f Seite 1 1. ALLGEMEINES 1.1. AUFTRAGGEBER Herr Dr. Gerhard Kurt Kochwalter Rechtsanwalt Alter Platz 25/III 9020 Klagenfurt als Masseverwalter im
Mehr- 1 - Landesgericht Klagenfurt Aktenzeichen 40 S 10/18 p. Konkursverfahren: Glas Moser GmbH Nikolaigasse Villach FN s G U T A C H T E N
- 1 - Dipl.-Ing. Bernhard Gassler Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Land-Forstwirtschaft und Immobilienwesen Gruberweg 7, 9521 Treffen Telefon und Fax: 04248/3501
Mehrvom (Werfermiffilyngsrichfciein) 2006 WertR 2006) Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz ISSN
Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz ISSN 0720-6100 G1990 Jahrgang 58 Ausgegeben am Sonnabend, dem 10. Juni 2006 Nummer 108a vom (Werfermiffilyngsrichfciein) 2006 WertR 2006) Vom 1. März 2006
MehrLiegenschaftsbewertung - Josef Adami Konkurs 41 S 165/12f Seite 1
Liegenschaftsbewertung - Josef Adami Konkurs 41 S 165/12f Seite 1 1. ALLGEMEINES 1.1. AUFTRAGGEBER Herr Dr. Gerhard Kurt Kochwalter Rechtsanwalt Alter Platz 25/III 9020 Klagenfurt als Masseverwalter im
MehrJOHANN DORNER BAUMEISTER 6881 MELLAU 459 TEL /4104 FAX 05518/
JOHANN DORNER BAUMEISTER 6881 MELLAU 459 TEL 055 18/4104 FAX 05518/4104-4 E-MAIL dorner.johann@aon.at PLANUNG - BAULEITUNG - SCHÄTZUNGEN a l l g. b e e i d e t e r u n d g e r i c h t l i c h z e r t i
MehrGZ 5 S 61/17f WERTEINSCHÄTZUNG
SACHVERSTÄNDIGENBÜRO MAG. GEORG STRAFELLA GZ 5 S 61/17f WERTEINSCHÄTZUNG KG 23443 Wiener Neustadt, EZ 8059, BLNR 6, 1/15 Anteil, 2700 Wiener Neustadt, Alfred Hochstätter-Gasse 5 Wert der Liegenschaft rd.
MehrDVO-EWV 409 Archiv. Verordnung zur Bewertung von Grundstücken samt aufstehenden Gebäuden nach dem Ertragswertverfahren gemäß Anlage 4 KF-VO (DVO-EWV)
Verordnung zur Bewertung von Grundstücken DVO-EWV 409 Archiv Verordnung zur Bewertung von Grundstücken samt aufstehenden Gebäuden nach dem Ertragswertverfahren gemäß Anlage 4 KF-VO (DVO-EWV) Vom 15. Dezember
MehrWERTERMITTLUNGSGUTACHTEN
Haspel Albert Mühlgasse 3 7371 Unterrabnitz GUTACHTEN SCHÄTZUNGEN BEWEISSICHERUNG AUSSCHREIBUNGEN PLANUNGEN BAULEITUNGEN ABRECHNUNGEN Oberwart, 27.06.2007/mb WERTERMITTLUNGSGUTACHTEN betreffend den Verkehrswert
MehrFragenkatalog 100 offene Prüfungsfragen zur Stoffreflexion
Spezialisierungskurs Immobilienbewertung* Dozenten: Dr. Mag. Johannes Schimpelsberger Bridge Corporate Finance GmbH, Geschäftsführender Gesellschafter Ass.-Prof. Dr. Mag. Markus Gramann Uni Seeburg Salzburg
MehrFragenkatalog 100 offene Prüfungsfragen zur Stoffreflexion
Spezialisierungskurs Immobilienbewertung* Dozenten: Dr. Mag. Johannes Schimpelsberger Bridge Corporate Finance GmbH, Geschäftsführender Gesellschafter Dr. Mag. Markus Gramann Leiter Private Banking und
MehrLiegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1. Ist der (Tag der Befundaufnahme)
Liegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1 1. ALLGEMEINES 1.1. AUFTRAGGEBER Dr. Gerhard Kurt Kochwalter Rechtsanwalt Alter Platz 25/III 9020 Klagenfurt am Wörthersee
MehrEnergieeffizienz Immobilienwert: Quo vadis?
Energieeffizienz Immobilienwert: Quo vadis? David Koch Fachhochschule Kufstein www.immovalue.org Art: interdisziplinäres Forschungsprojekt Dauer: 2 Jahre Ende: Sommer 2010 2 Hauptziele: Integration von
MehrMag. Eveline Jonke Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für das Immobilienwesen. Johann-Strauß-Straße Wels
Mag. Eveline Jonke Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für das Immobilienwesen Johann-Strauß-Straße 5 4600 Wels Insolvenzverfahren GZ 7 S 8/17z Thomas Burgstaller und 7 S 9/17x
MehrErtragswertverfahren. Das allgemeine umfassene Ertragswertverfahren ( 17 II Nr. 1 ImmoWertV) ./. ./.
1 Ertragswertverfahren A. Das allgemeine umfassene Ertragswertverfahren ( 17 II Nr. 1 ImmoWertV) Jahres-Warmmiete (Jahres-Rohertrag, Jahres-Bruttomiete) ( 18 II ImmoWertV) alle Einnahmen, die bei ordnungsgemäßer
MehrImmobilienbewertung im Landkreis Mansfelder Land
Immobilienbewertung im Landkreis Mansfelder Land Klaus Bechstein Arbeitskreis 1 : Erfassung und Bewertung des Vermögens Dezernat III Bauverwaltungsamt / Gebäudemanagement Gebäudewertermittlung nach Normalherstellungskosten
MehrGrundstücksbezogene Rechte und Belastungen in der Wertermittlung
Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen in der Wertermittlung - zur Novellierung der Wertermittlungsrichtlinien Dr. Johannes Stemmler 1 Novellierung der WertR Ziele: Verständlichkeit Transparenz Nachvollziehbarkeit
MehrLiegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1
Liegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1 1. ALLGEMEINES 1.1. AUFTRAGGEBER Dr. Gerhard Kurt Kochwalter Rechtsanwalt Alter Platz 25/III 9020 Klagenfurt am Wörthersee
MehrSachverständigenbüro Kalcher Komm.-Rat Ing. Peter Kalcher MBA
Komm.-Rat Ing. Peter Kalcher MBA Ingenieurbüro für Bauphysik, Unternehmensberater Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Franz-Eigner-Gasse 14, 8570 Voitsberg Tel.: 03142/21354-0,
MehrMag. Karl-Heinz Dutzler. BG STEYR 8 E 1606/11f-4 SV Liegenschaftsbewertung
1 Allgemein beeidigter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien Beim LG Steyr eingetrage n in der Fachgrup pe 94, Imm obilien für die Fachgebiete 94, 94.15, 94.17, 94.65, 94,70 A-4400
MehrNutzung der Bodenrichtwerte als Information in der landwirtschaftlichen Bewertungspraxis
KOESLING ANDERSON Nutzung der Bodenrichtwerte als Information in der landwirtschaftlichen Bewertungspraxis Andreas Gottensträter Koesling Anderson GmbH www.koesling-anderson.de Inhalt 1. Kennzeichen und
Mehrüber die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Geändert am 15. Oktober 1990 22. November 1993 18. Mai 1998 22. Oktober 2001
MehrIMMONETWORX Verkehrswertgutachten Seite 1. Wohnungsrecht an einer Erdgeschosswohnung. Adresse: weg Neuried
IMMONETWORX Verkehrswertgutachten Seite 1 Immobilienbewertung Bewertungsobjekt: Wohnungsrecht an einer Erdgeschosswohnung Adresse: ----------weg 15 82061 Neuried Auftraggeber: Hr. Rudolf Sch---- -------------
MehrMag. Markus Hirschler Allgemein beeideter u. gerichtlich zertifizierter Sachverständiger f. Immobilien
Mag. Markus Hirschler Allgemein beeideter u. gerichtlich zertifizierter Sachverständiger f. Immobilien An das Bezirksgericht Villach Peraustraße 25 9500 Villach Betreibende Partei: Vertreten durch: B E
Mehr12 Bewertung Erbschaftsteuergesetz
Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! (+49) 040-41 91 58 80 nachlassverwaltungen@bernd-clasen.de 12 Bewertung Erbschaftsteuergesetz (1) Die Bewertung richtet sich, soweit nicht in den Absätzen 2 bis
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 21 GZ. RV/3743-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des D, gegen den Feststellungsbescheid (Nachfeststellung gem. 22 Abs. 1 BewG 1955 zum
MehrRehlingen 4137 Gemarkung Flur Flurstück Rehlingen 15 33/7 Eigentümer. X. und Y. Mustermann Musterstrasse 9 66xxx Musterstadt
Dipl.-Ing. Stephan Klein Dipl.-Ing. S. Klein,, Eheleute X. und Y. Mustermann Musterstrasse 9 66xxx Musterstadt 66780 Rehlingen - Siersburg Telefon: 06835-93751 Telefax: 06835-93752 Internet: www.buero-klein.de
MehrLiegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1
Liegenschaftsbewertung - Konkurs 41 S 98/12b Bauland Immobiliendienste GmbH Seite 1 1. ALLGEMEINES 1.1. AUFTRAGGEBER Dr. Gerhard Kurt Kochwalter Rechtsanwalt Alter Platz 25/III 9020 Klagenfurt am Wörthersee
MehrDie Verkehrswertermittlung nach nationalen
Übersicht A.6.1 Die Verkehrswertermittlung nach nationalen Methoden Übersicht 1 Zur Bedeutung von Liegenschaftswerten 312 2 313 2.1 Das Liegenschaftsbewertungsgesetz 1992 313 2.1.1 Geltungsbereich 314
MehrLIEGENSCHAFTSBEWERTUNG
LIEGENSCHAFTSBEWERTUNG durch Raiffeisen-Immobilien Steiermark GmbH im Firmenverbund der Raiffeisen-Landesbank Steiermark Wohntraumcenter Graz - Kaiserfeldgasse 7, 8010 Graz Tel: 0316/8036-2593 Wohntraumcenter
MehrBenjamin Nolte MARKTWERTSCHÄTZUNG
Eheleute x Benjamin Nolte Geprüfter Immobilienbewerter (Sprengnetter Akademie) Hubertusstraße 38 32429 Minden Telefon: +49(0)151-165 Internet: www.immobilienbewertung.haus Email: info@immobilienbewertung.haus
MehrMerkblatt zur Grundsteuer
Merkblatt zur Grundsteuer für Grundstückskäufer und auch -verkäufer 1 Die Grundsteuer Zur Finanzierung ihrer Aufgaben erheben die Gemeinden von den Grundstückseigentümern die sogenannte Grundsteuer. Als
MehrLiegenschaftsbewertung
Immobilien- und Vermögenstreuhänderin gerichtl. zert. Sachverständige für Immobilien Grund- und Gebäudeschätzungen Liegenschaftsbewertung Auftraggeber: Geschäftszahl: Liegenschaft: Bezirksgericht Feldkirch
MehrAlexander Herrmann. Gutachtenauftrag Datum: Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten.
Alexander Herrmann Diplom-Bauingenieur (FH) Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten. Im Jäckle 19 72108 Rottenburg a. N. Telefon 07472/9364901 Fax 07472/9364904 Internet:
MehrGZ: 11/051. Aktenzahl: 10 E 5/11 w GUTACHTEN
GZ: 11/051 Aktenzahl: 10 E 5/11 w GUTACHTEN St. Konrad, 06.06.2011 ARCHITEKT DI HERBERT SCHMID, REISENBERG 11, 4817 ST. KONRAD Seite 2 Auftraggeber: Bezirksgericht Gmunden Marktplatz 10 4810 Gmunden Betreibende
MehrKULLNIG & MEY S A C H V E R S T Ä N D I G E L I E G E N S C H A F T S B E W E R T U N G 1. BEWERTUNGSGEGENSTAND. Gegenstand dieser Bewertung ist die
KULLNIG & MEY S A C H V E R S T Ä N D I G E SV Ing. Klaus Kullnig, Adolf Pichler Straße 5, 6300 Wörgl Herrn Dr. Johannes Nagele Insolvenzverwalter Südtiroler Platz 8 6020 Innsbruck Bmstr. Ing. Klaus Kullnig
MehrLandesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Baugesetzbuch (Besonderes Gebührenverzeichnis) Vom 11.
Text Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Baugesetzbuch (Besonderes Gebührenverzeichnis) Vom 11. September 2001 Auf Grund des 2 Abs. 4 des Landesgebührengesetzes für vom 3. Dezember
Mehr6/5. S a t z u n g. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses
6/5 S a t z u n g über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses vom 16. November 1978 Bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 47 vom 24. November 1978 1) Aufgrund der 2 und
MehrWERTERMITTLUNG - online Bewertung
WERTERMITTLUNG www.immotecc.de - online Bewertung für das Reihenmittelhaus 14199 Berlin Musterstraße 1 Wertermittlungsstichtag: 17.02.2008 Seite 1/10 Verfahrenswahl: Nach 194 BauGB wird der Verkehrswert
MehrBAUMEISTER DIPL.-ING. RUDOLF REINHARD SÜSS ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER BEWERTUNGSGUTACHTEN
BAUMEISTER DIPL.-ING. RUDOLF REINHARD SÜSS Baumeister Dipl.Ing. Süß, A-3130 Herzogenburg, Wienerstr. 6 An das Bezirksgericht St. Pölten Schießstattring 3100 St. Pölten FACHGRUPPEN BAUWESEN 71.01 Hochbau
MehrLfd. Nr. Gegenstand Gebühr EUR
23 Erstattung von Verkehrswertgutachten und Gutachten zur Ermittlung von Bodenwerten (Anfangs- und Endwerte) in städtebaulichen Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen 23.1 Gutachten über den Verkehrswert
Mehr1 Gebührenpflicht. (3) Bei Leistungen für Gerichte werden die Gebühren entsprechend dem Justiz- Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben.
Große Kreisstadt Schramberg Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 18.11.2010 Aufgrund 4 der Gemeindeordunung
MehrErmittlung von Beleihungswerten
Ermittlung von Beleihungswerten von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Wirtschaftsgebäuden Unterschiede zur Verkehrswertermittlung Werl, 11. März 2014 F. 1 Sebastian Krebs, öbv. Sachverständiger www.gutachterring.de
MehrWohnhaus (Architektenhaus) Rosengasse 200
Familie Dr. Thomas und Franziska EHRLICH Rosengasse 200 8042 Puntigam Ehrlich Immobilien Thomas Ehrlich Ehrlichstraße 1 8020 Graz Tel.: +43 (0) 123 345 678 9 Email.: office@ehrlich-immobilien.at Web.:
MehrDie Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland
Die Amtliche Immobilienbewertung in Deutschland Christoph Jochheim-Wirtz Dipl.-Ing. Geodäsie Ambero-Icon Consulting Representative Office Belgrade on behalf of: GIZ Deutsche Gesellschaft für Internationale
Mehrund seiner Geschäftsstelle
Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg - Rathaus - 78567 Fridingen a.d. Landkreis Tuttlingen S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle
Mehr5) Welche drei gesetzlich normierten Wertermittlungs-Verfahren gibt es? Nennen Sie je mind. ein Anwendungsgebiet.
1) Nennen Sie mind. drei gesetzliche Grundlagen, die im Rahmen der (Immobilien)-Wertermittlung eine Rolle spielen können. Bewertungsgesetz, Baugesetzbuch, Wertermittlungsverordnung, Wertermittlungsrichtlinien,
MehrGemeinde Nordheim Kreis Heilbronn. S a t z u n g
Anlage zum Protokoll GRS 19.5.2017 zu TOP 6 Gemeinde Nordheim Kreis Heilbronn S a t z u n g der Gemeinde Nordheim über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses (Gutachterausschuss-Gebührensatzung)
MehrStand: G 3. Satzung
Stand: 26.05.2009 G 3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrGROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G
GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) eingearbeitet wurde die Änderung
MehrExpose. Die postalische Bezeichnung ist Brauhausstraße 8 in Barby.
Digitale Ausfertigung Dipl.- Ing. Dipl. Wirtschaftsingenieur Eckart Reek Dr.- Tolberg- Str. 12 a 39218 Schönebeck Amtsgericht Schönebeck Zwangsvollstreckungsgericht Friedrichstraße 96 39218 Schönebeck
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle () Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli
MehrWERTERMITTLUNG - online Bewertung
WERTERMITTLUNG www.immotecc.de - online Bewertung für das Einfamilienhaus 14199 Berlin Musterstraße 1 Wertermittlungsstichtag: 17.02.2008 Seite 1/8 Verfahrenswahl: Nach 194 BauGB wird der Verkehrswert
MehrAntrag auf Erstellung eines Gutachtens
Antrag auf Erstellung eines Gutachtens Gutachterausschuss für Grundstückswerte Telefon: (0861) 58-283 im Landratsamt Traunstein Fax: (0861) 58-641 Papst-Benedikt-XVI.-Platz E-Mail: Ursula.Schust@traunstein.bayern
MehrGrundstücke mit abbruchreifem Objekt Donawitzertstraße 41a, 8700 Leoben EZ 241, KG 60365, Waasen G U T A C H T E N
Komm.-Rat Ing. Peter Kalcher MBA Ingenieurbüro für Bauphysik, Unternehmensberater Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger Franz-Eigner-Gasse 14, 8570 Voitsberg Tel.: 03142/21354-0,
Mehr2. GRUNDBESITZVERHÄLTNISSE
2. GRUNDBESITZVERHÄLTNISSE 19. Jahrhundert Eigentumsverhältnisse aller Grundbesitzer erhoben und Einteilung in Katastralgemeinden Aufzeichnungen Grundlage zur Einführung des Einheitswertes 2.1. Grundbuch
MehrLIEGENSCHAFTEN BEWERTEN
LIEGENSCHAFTEN BEWERTEN AUSBAU 1 MARKT 2 MARKTWERT Fr. 3.60 / kg Fr. 1.90 / kg 3 MARKTWERT Vergleich ist für Liegenschaften nicht legitim Liegenschaften sind immobil 4 MARKTWERT (VERKEHRSWERT) Liegenschaften
MehrLiegenschaftsbewertung
Immobilien- und Vermögenstreuhänderin gerichtl. zert. Sachverständige für Immobilien Grund- und Gebäudeschätzungen Liegenschaftsbewertung Geschäftszahl: Auftraggeber: Liegenschaft: 5 E 3786/08 d Bezirksgericht
MehrGemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis
Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den
MehrAuswirkungen von Energieeffizienz auf die Immobilienbewertung
DEPARTMENT FÜR BAUEN UND UMWELT Forum Building Science 2011 Auswirkungen von Energieeffizienz auf die Immobilienbewertung Dipl.-Ing. Martin M. Roth, FRICS, REV, CIS HypZert (F/R), SV, ZT (r.) www.irg.at
Mehr- GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG -
Satzung der Gemeinde Deißlingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle - GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG - Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung
MehrS a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle
S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2,3,8 und
MehrLiegenschaftszinssätze für Grundstücke mit Mietwohnund -geschäftshäusern in Berlin der Baujahre nach 1948 (Neubauten)
Liegenschaftszinssätze für Grundstücke mit Mietwohnund geschäftshäusern in Berlin der Baujahre nach 1948 (Neubauten) Veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 5 vom 25. Januar 2002 Seite 313 ff. Berichtigt
Mehrvom 15. Dezember 2015
Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle in Freiburg i. Br. (Gutachterausschussgebührensatzung)
MehrLiegenschaftsbewertung - Josef Adami Konkurs 41 S 165/12f Seite 1
Liegenschaftsbewertung - Josef Adami Konkurs 41 S 165/12f Seite 1 1. ALLGEMEINES 1.1. AUFTRAGGEBER Herr Dr. Gerhard Kurt Kochwalter Rechtsanwalt Alter Platz 25/III 9020 Klagenfurt als Masseverwalter im
MehrWorkshop am in Subotica-Palic
Marktkonforme Wertermittlung Workshop am 28.03.2012 in Subotica-Palic Zur Person: Name: Hans-Peter Link; Deutschland Ausbildung: Beratender Ingenieur für Vermessungswesen; Fachhochschule München Studium
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zur Grundsteuer Deutscher Bundestag WD /18
Einzelfragen zur Grundsteuer 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zur Grundsteuer Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 13. September 2018 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die Wissenschaftlichen
MehrG u t a c h t e n GZ: 18 S 38/16p, LG Leoben
8741 Weißkirchen, Raiffeisengasse 19 Tel.: 0664 / 627 51 04 Email: werner.kogler.sv@gmail.com G u t a c h t e n zu Betreffend die Liegenschaft: In der Insolvenzsache: Auftraggeber: Zweck der Schätzung:
MehrAntrag auf Erstellung eines Gutachtens
Antrag auf Erstellung eines Gutachtens Gutachterausschuss für Grundstückswerte Telefon: (0861) 58-283 im Landratsamt Traunstein Fax: (0861) 58-641 Papst-Benedikt-XVI.-Platz E-Mail: Ursula.Schust@traunstein.bayern
MehrExpertise. zum Objekt: Musterstr Musterstadt. Expertise Nr. E 01/ 04. Die Expertise umfasst 7 Seiten
Firmensitz: Werdauer Str. 1-3 01069 Dresden Tel 0351/ 475 66 20 Fax 0351/ 475 66 29 Internet: info@fartax.de www.fartax.de Expertise zum Objekt: Musterstr.1 44444 Musterstadt Expertise Nr. E 01/ 04 Die
MehrG U T A C H T E N. Verkehrswertermittlung. Verkehrswert. Wert des Zubehörs: 3.100,00 (inkl. USt.) zur. Ried/Innkreis, 5.
REALITÄTEN-, UND SACHVERSTÄNDIGENBÜRO FELIX FRUHSTORFER Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien Sachverständigenbüro: 4910 Ried im Innkreis, Hannesgrub 32 07752/85885
MehrDataCubis Analysen, Planungsrechnungen, Checklisten Managementwerkzeuge für Ihren Unternehmenserfolg. Gebäudebewertung. Grundstückseigentümer
DataCubis Analysen, Planungsrechnungen, Checklisten Managementwerkzeuge für Ihren Unternehmenserfolg Gebäudebewertung Grundstückseigentümer Objekt Name: Munsterbetrieb Ort: 48167 Musterstadt Ort: 48167
Mehrhsp immowert Ermittlung
hsp immowert Ermittlung Steuerliche Wertermittlung über den Grundbesitzwert gemäß 189-191 Bewertungsgesetz des Objekts Bahnhofstr. 900, 98765 Westersund Einfamilienreihenhaus Objektfoto Grundbesitzwert:
MehrWertermittlung für ein Doppelhaushälfte. Workshop am in Zrenjanin
Wertermittlung für ein Doppelhaushälfte Workshop am 07.06.2012 in Zrenjanin Workshop in Valjevo zum Thema: Bewertungsgrundlagen für die Besteuerung Zur Person: Name: Hans-Peter Link; Deutschland Ausbildung:
MehrMödlingergasse 15. SV Dipl.-Ing.(FH) Georg P. Franz. Mariahilferstraße 32, 8020 Graz Tel /
Mariahilferstraße 32, 8020 Graz Mailto:sv.franz@gmx.at Tel. 0680 / 20 13 530 P r i v a t g u t a c h t e n Gutachten zur Ermittlung des jeweiligen Verkehrswertes des 1/3 Anteiles der gesetzlichen Erben
MehrEntwicklungen des Bodenund. Pachtmarktes. Dr. Wolfgang Horstmann BVVG. DKB-Eliteforum Landwirtschaft Seite 1
Entwicklungen des Bodenund Pachtmarktes Dr. Wolfgang Horstmann Seite 1 I. Bedeutung der auf dem Bodenmarkt II. Entwicklung der Kaufpreise und Pachtzinsen III. Grundsätze für die Ermittlung der Kaufpreise
MehrSTADT BALINGEN. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von. Gutachten durch den Gutachterausschuss. (Gutachterausschussgebührensatzung)
STADT BALINGEN Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 16. April 1996 in der Fassung vom 20.11.2001
MehrNutzwertgutachten. für. Frau. Barbara Graninger. und. Herrn. Thomas Fellinger. Zweifamilienwohnhaus. Pötschingerstraße 686.
Nutzwertgutachten für Frau Barbara Graninger und Herrn Thomas Fellinger Im Sinne des 9 Abs. 1 WEG 2002 id.g.f. der Wohnrechtsnovelle 2006, BGl. 70/2002 vom 1.7.2002 i.d.g.f. BGBl. 124/2006 betreffend der
MehrExpertise Ermitteltes Preisniveau ,00
Expertise Ermitteltes Preisniveau 151.000,00 Wertermittlungsstichtag 09.01.2013 Bewertetes Objekt Wohnung Stuttgarter Straße 50 Kornwestheim Im Auftrag von Max Mustermann Beispielstraße 15 71364 Ludwigsburg
MehrMag. Mario Kapp 17 S 68/09g Masseverwalter, Rechtsanwalt G U T A C H T E N
Komm.-Rat Ing. Peter Kalcher MBA Ingenieurbüro für Bauphysik, Unternehmensberater Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien Franz-Eigner-Gasse 14, 8570 Voitsberg
Mehr