Öffentliche Bekanntmachung

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1 Öffentliche Bekanntmachung Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der Stadt Horb a. N. für die Ortsteile Ahldorf, Betra, Ihlingen, Isenburg und Mühringen sowie für den Ortsteil Dommelsberg der Gemeinde Empfingen Die Stadt Horb a. N. und die Gemeinde Empfingen sehen in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und der freien Berufe mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Aus diesem Grund errichten die beiden Kommunen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den Ortsteilen Ahldorf, Betra, Dommelsberg, Ihlingen, Isenburg und Mühringen ein Hochgeschwindigkeitsnetz zwischen den Kabelverzweigern der Telekom Deutschland GmbH. Für die Anbindung dieses Netzes sind bzw. werden derzeit Leerrohre und Glasfaserkabel zwischen den o. g. Ortsteilen und der vorhandenen überörtlichen Glasfaserinfrastruktur verlegt. Die Glasfaserkabel, die bis zu den KVZ eingezogen werden sind Kabel mit 144 Fasern. Die Fertigstellung der Glasfaserinfrastruktur wird zwischen dem zweiten und dritten Quartal 2017 erfolgen. Ziel ist die Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in diesen Ortsteilen mit 50 Mbit/s symmetrisch für den gewerblichen Bereich und 50 Mbit/s asymmetrisch für die privaten Haushalte (50 Mbit/s Downstream-Rate / 2 Mbit/s Upstream-Rate). Diese flächendeckende Breitbandversorgung ist in den Ortsteilen Ahldorf, Isenburg, Ihlingen und Mühringen nur teilweise gegeben und wird daher in diesem Zuge zusammen mit den beiden anderen Ortsteilen Betra und Dommelsberg entsprechend ausgebaut. Die Stadt Horb a. N. sucht einen Betreiber, der als Hauptleistungspflicht den Betrieb der Hochgeschwindigkeitsnetze gewährleistet. Ferner können vom Betreiber gegenüber dem Endkunden Telekommunikationsdienste (Mehrfachdienste) erbracht werden. Die Stadt Horb a. N. und die Gemeinde Empfingen beabsichtigen die Hochgeschwindigkeitsnetze in den genannten Ortsteilen dem Anbieter zur Verfügung zu stellen, der das wirtschaftlichste Angebot für dessen Nutzung abgibt. Spätestens 6 Monate nach der Übergabe der Glasfaserinfrastruktur an den Auftragnehmer sollen Telekommunikationsdienstleistungen allen Endkunden angeboten werden. Die Übergabe kann auch abschnittsweise pro Ortsteil erfolgen. Die Frist läuft dann jeweils ab Übergabe des Teilortes an den Netzbetreiber. Die Stadt Horb a. N. fordert daher alle interessierten Anbieter von Breitbanddienstleistungen auf, unter Beachtung der unten genannten Kriterien, ein Angebot ohne weitere Nebenleistungen abzugeben. Seite 1 von 6

2 I. Angaben zur ausschreibenden Körperschaft Name und Anschrift: Große Kreisstadt Horb a. N. Marktplatz 8 FB 5 Technische Betriebe Horb Telefon: 07451/901-0 Fax: 07451/ post@horb.de Kontaktstelle und Auskünfte: Stadt Horb a. N. Stadtwerke Herr Eckhardt Huber Tel.: 07451/ Fax: 07451/ e-huber@horb.de Kartenmaterial und weitere Informationen zu den Ausbaubereichen: Einreichung der Angebote bei: wird auf Anforderung zur Verfügung gestellt siehe Name und Anschrift II. Gegenstand des Auswahlverfahrens Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Erbringung von Breitbanddiensten mit mindestens 50 Mbit/s in den Ortsteilen Ahldorf, Betra, Dommelsberg, Ihlingen, Isenburg und Mühringen auf der Grundlage eines für mindestens 2 Jahre festgelegten Endkundenpreises. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Weitere Informationen zu den Versorgungsgebieten: a) Ahldorf Im Stadtteil Ahldorf von Horb a. N. wohnen ca. 830 Einwohner und es sind 61 Gewerbetreibende gemeldet. Die derzeitige Breitbandversorgung liegt im Bereich zwischen 2 Mbit/s und >50Mit/s, da ein Versorgungsmix zwischen Unitymedia, Telekom und Funkanbietern vorliegt. Der auszubauende Teilbereich von Ahldorf umfasst den Bereich des Baugebietes Hauseräcker. b) Betra Im Stadtteil Betra von Horb a. N. wohnen ca. 990 Einwohner und es sind 87 Gewerbetreibende gemeldet, die an insgesamt 5 KVZ der Telekom angeschlossen sind. Die derzeitige Breitbandversorgung liegt im Bereich zwischen 2 Mbit/s und >50Mit/s, da ein Versorgungsmix zwischen Telekom und Funkanbietern vorliegt. c) Dommelsberg Im Ortsteil Dommelsberg der Gemeinde Empfingen wohnen ca. 170 Einwohner, die über einen KVZ der Telekom bisher versorgt werden. Die Breitbandversorgung liegt für fast alle Anschlussnehmer unter 6 Mbit/s. d) Ihlingen Im Stadtteil Ihlingen von Horb a. N. wohnen ca. 410 Einwohner und es sind 29 Gewer- Seite 2 von 6

3 betreibende gemeldet, die an insgesamt 2 KVZ der Telekom angeschlossen sind. Die derzeitige Breitbandversorgung liegt im Bereich zwischen rd. 2 Mbit/s und >50Mit/s, da ein KVZ inzwischen von der Telekom ausgebaut wurde. Die nun auszubauende Breitbandversorgung in Ihlingen umfasst daher den zweiten KVZ, um auch für diese Anlieger eine ausreichende Breitbandversorgung sicherzustellen. e) Isenburg Im Stadtteil Isenburg von Horb a. N. wohnen ca. 330 Einwohner und es sind 24 Gewerbetreibende gemeldet, die an insgesamt 2 KVZ der Telekom angeschlossen sind. Hier verhält es sich analog zu Ihlingen, es ist bereits ein KVZ von der Telekom ausgebaut worden und für die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50Mbit/s soll nun der zweite KVZ mit einem FTTC-Ausbau ertüchtigt werden. f) Mühringen Im Stadtteil Mühringen von Horb a. N. wohnen ca. 985 Einwohner und es sind 97 Gewerbetreibende gemeldet. Analog zu Ihlingen ist ein Teil der vorhandenen KVZ von der Telekom bereits ausgebaut worden. Für die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50Mbit/s sind nun noch drei weitere KVZ mit einem FTTC-Ausbau zu ertüchtigen. Der Trassenverlauf und Aufbau des kommunalen Hochgeschwindigkeitsnetzes in den Ortsteilen ist im Lageplan dargestellt, der bei der Kontaktstelle angefordert werden kann. III. Leistungsanforderungen Wesentliche Leistungskriterien: Die räumliche und flächendeckende Abdeckung der unter- bzw. unversorgten Bereiche, vgl. hierzu Kartenmaterial. Es ist insbesondere die Versorgung der Gewerbetreibenden, freien Berufe sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit einem derzeit nicht gedeckten asymmetrischen Breitbandbedarf von mindestens 50 Mbit/s im Download zu garantieren (Versorgungsqualität von mindestens 95 % des Tages und Verfügbarkeit des Netzes zu 99,5 % im Jahr). Die Versorgung soll spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung sichergestellt sein. Die Breitbandversorgung ist nicht an eine bestimmte Übertragungstechnik gebunden (technikneutral). Die technische Spezifikation der Echtzeit darf 150 ms nicht überschreiten ( Ping-Zeit"). Die Möglichkeit des Bezuges einer festen IP-Adresse durch den Endkunden beim Betreiber muss gegeben sein. Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden mit dem System des Betreibers telefonieren können bzw. es müssen die Möglichkeiten des Bezuges eines Telefonanschlusses dargestellt werden. Ebenfalls sind die Kosten hierfür darzustellen. Den Stromverbrauch für die Einrichtungen der aktiven Technik zur Breitbandversorgung hat der Anbieter einzukalkulieren und muss diese Kosten tragen. Die Zuleitung für den Stromanschluss der aktiven Technik kommt vom Auftraggeber. Sämtliche Anschluss- und Anbindekosten für die aktive Technik und für das Backbone-System hat der Anbieter in die Preise einzukalkulieren und sind im Angebot enthalten. Der Auftraggeber stellt nur die Leerrohre mit den Glasfaserkabeln zur Verfügung. Seite 3 von 6

4 Mindestinhalt des Angebotes: (vollständige und erschöpfende Angaben) Eignungsnachweis/ Referenzen: Technisches Konzept und Umsetzung Zeitplan der Realisierung Höhe der verfügbaren, flächendeckenden Übertragungsraten nach Inbetriebnahme des Netzes Beschreibung der Zuführung der Bandbreite (Backbone) sowie der Verteilung der Dienste (Access), falls Bandbreite eingekauft wird, Benennung des Anbieters Versorgungs- und Erschließungsgrad unter Berücksichtigung auch des Backbones Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit der Übertragungsraten Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Netzes ab Übergabe der passiven Infrastruktur. privates und gewerbliches Tarifmodell des Betreibers Übertragung der Daten in Echtzeit ( Ping-Zeit") Möglichkeit des Bezugs einer festen IP-Adresse Möglichkeit des Bezugs eines Telefonanschlusses Angaben zum Kundenservice, Support, Hotline etc. Angaben zum Datenschutz und zur Sicherheit des Netzes Skalierbarkeit des Netzes bei Steigerung des Verkehrsaufkommens Zukunftsfähigkeit, zukünftiger Ausbau des Netzes und erwartete Bandbreite Referenzen: Nachweis über den Betrieb und die Durchführung vergleichbarer Projekte. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte über die Anmietung oder den eigenständigen Betrieb von Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetze durch den Bieter. Es sind mindestens drei Referenzen zu benennen! Angaben zu den Jahresabschlüssen und zur Umsatzentwicklung nebst Eigenkapitalveränderungen der letzten 3 Jahre. Eine Bescheinigung nach 6 TKG. Eine nachvollziehbare und plausible Beschreibung des technischen Konzeptes sowie des Kundenservice- und Störungsbeseitigungskonzeptes (siehe auch Mindestinhalt des Angebotes) Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners IV. Pacht bzw. kostenlose Überlassung der passiven Infrastruktur Oberstes Ziel der Stadt Horb a. N. ist die Verpachtung der passiven Infrastruktur gegen ein angemessenes Entgelt. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Gemeinde bereit, die Infrastruktur auch kostenlos zu überlassen. Der ausgewählte Breitbandanbieter erhebt das für seine Leistungserbringung entsprechende Entgelt bei den durch ihn versorgten Endnutzern auf der Basis des mit dem Endkunden abzuschließenden Endkundenvertrages. Das für das Wertungsverfahren anzugebende Tarifmodell ist dabei auf die Dauer von 2 Jahren beizubehalten. Die Versorgung des genannten Gebietes ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Seite 4 von 6

5 Der ausgewählte Anbieter muss anderen Unternehmen Zugang zu seiner Infrastruktur auf Vorleistungsebene, einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung, mindestens für die Zeit von 7 Jahren ermöglichen (Open Access). Dabei hat er die veröffentlichten regulierten Vorleistungspreise zu Grunde zu legen bzw. bei Fehlen einer Veröffentlichung die von der nationalen Regulierungsbehörde festgelegten oder genehmigten Vorleistungspreise. V. Zuschlagskriterien Wertungskriterien: 1. Höhe des angebotenen Nutzungsentgelts (Pacht) für die passive Infrastruktur 2. Endabnehmerpreis (Grundgebühr pro Monat) Versorgung mit 50 Mbit/s; Einmalbeträge werden mit 1/24 auf die monatliche Grundgebühr hinzugerechnet. 3. Zusätzlicher einmaliger Anschlusspreis für die Versorgung der Ausbaugebiete mit 50 Mbit/s (Anschubfinanzierung) 4. Übertragung der Daten in Echtzeit ( Ping-Zeit") Hinweis: Gewichtung 35 % 25 % 30 % 10 % Mehr- oder Minderleistungen hinsichtlich des Auswahlgegenstandes außerhalb der gegebenen Wertungskriterien sind nicht berücksichtigungsfähig. Es wird darauf verwiesen, dass die ausschreibende Stelle von den Bietern Aufklärungen über das Angebot oder deren Eignung gemäß 15 VOL/A verlangen kann. VI. Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Zulassung zum Wertungsverfahren: Persönliche Eignung zur Leistungser- Bringung entsprechend 16 Abs. 5 VOL/A: Es gelten die Ausschlussgründe entsprechend 6 Abs. 5 und 16 Abs. 3 VOL/A Der Teilnehmer versichert mit seinem Angebot, dass er die technischen und juristischen Voraussetzungen erfüllt, die Versorgungsleistungen dauerhaft zu erbringen. Seite 5 von 6

6 Ergänzende Vorschriften: Verwaltungsvorschrift Breitbandförderung vom (www. rp. baden-wuerttemberg.de) Vergabe in Losen: Nebenangebote: Nein Sind zulässig VII. Verfahren Art des Verfahrens: Schlusstermin für die Abgabe von Angeboten: Art der Angebotsabgabe: Öffentliches Auswahlverfahren , 11:00 Uhr Schriftlich über den Postweg oder elektronisch per in deutscher Sprache Zuschlags-/Bindefrist des Angebots: VIII. Zusätzliche Informationen / Sonstiges zum Verfahren Die Europäische Kommission betrachtet auch die kostengünstige bzw. kostenlose Überlassung von Hochgeschwindigkeitsnetzen als Beihilfe im Sinne des Gemeinschaftsrechts. Die Beihilfegewährung zur Aufhebung der Unterversorgung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg mit Breitbanddiensten ist jedoch von der Europäischen Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens Staatliche Beilhilfe SA (2015/N) Deutschland- -NGA-Förderregelung Baden-Württemberg grundsätzlich gebilligt worden. Die dortigen Vorgaben sind zwingend zu beachten. Die Auswahl des Breitbandversorgers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL/A ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung. Mit der Befragung und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe und Überlassung verbunden. Horb a. N., 01. März 2017 Peter Rosenberger Oberbürgermeister Seite 6 von 6

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