Workshop Krisenmanagement und Recht
|
|
- Eike Hoch
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Workshop Krisenmanagement und Recht Freizeit-Mitarbeiter-Wochenende 2013 Björn Homrighausen 2013 by CVJM-Kreisverband Wittgenstein e.v.
2 Workshop-Themen Diese Themen wollen wir uns anschauen: Krisenmanagement Aufsichtspflicht Jugendschutz Versicherungen Sexuelle Gewalt
3 Krisenmanagement Was ist eine Krise? Busunglück Unfall allgemein Teilnehmer/-in will sofort wieder nach Hause Mitarbeiter/-in fällt in der Freizeit aus Haus sagt ab (Liebe) auf den ersten Blick zwischen TN oder TN-MA
4 Krisenmanagement Wie kann man einer Krise vorbeugen? Sorgfaltspflichten wahrnehmen - Gegend erkunden Gefahren erkennen - Bus-Lenkzeiten überwachen Wie kann man sich auf eine Krise vorbereiten? Vorab Zuständigkeiten klären Ansprechpartner im Kreisverband kennen (Krisenstab)
5 Aufgabenverteilung im Krisenfall Betreuung der Gruppe Teilnehmer beruhigen Handys abnehmen von Neugierigen und Presse abschirmen keine Informationen nach außen geben (auch nicht Eltern) nur über den Krisenstab Medizinische Betreuung Besuch im Krankenhaus Gespräche mit Ärzten Arztbesuche
6 Aufgabenverteilung im Krisenfall Kontakte nach außen Träger/Krisenstab Polizei Versicherung Deutsche Botschaft Sofortmaßnahmen am Unfallort zum Unfallort begeben Unfallort absichern Notruf absetzen 1. Hilfe leisten
7 Aufgabenverteilung im Krisenfall Formalitäten und Organisation Schadenhergangsbericht ausfüllen Koordinator und Anlaufstelle (Ansprechpartner) Informationen laufen zusammen Sonstiges Eingehende Anrufe abblocken Besuche abblocken (Presse etc.) Lieber einmal zu viel mit dem Krisenstab Kontakt aufnehmen, als zu wenig. Wir unterstützen euch gerne!
8 Workshop-Themen Diese Themen wollen wir uns anschauen: Krisenmanagement Aufsichtspflicht Jugendschutz Versicherungen Sexuelle Gewalt
9 Aufsichtspflicht Was ist überhaupt Aufsichtspflicht? Das Ziel der Aufsichtspflicht ist, dass die aufsichtspflichtige Person dafür sorgt, dass die anvertrauten Minderjährigen nicht zu Schaden kommen, bzw. niemandem Schaden zufügen.
10 Aufsichtspflicht Wann gilt die Aufsichtspflicht? Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Kommen der ersten Teilnehmers und endet mit dem Gehen des letzten Teilnehmers. Bei Freizeiten besteht die Aufsichtspflicht grundsätzlich rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag. Allerdings auch ein Mitarbeiter benötigt Schlaf und daher ruht die Aufsichtspflicht für diese Zeit, wenn die Mitarbeiter sich vorher überzeugt haben, dass alle Teilnehmer schlafen.
11 Aufsichtspflicht Wie stellt sich die Aufsichtspflicht dar? Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden: Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was Jugendleitern in der jeweiligen Situation zugemutet werden kann. Entscheidend ist, was ein verständiger Jugendleiter nach vernünftigen Anforderungen unternehmen muss, um zu verhindern, dass das Kind selbst zu Schaden kommt oder Dritte schädigt. (BGH in NJW 1984, S.2574)
12 Aufsichtspflicht Was ist nun praktisch zu tun? Gedanken machen - über das Gelände, äußere Umstände - über das Programm - über das Team (Erfahrungen, Überforderung) - über die Teilnehmer Gefahren beseitigen - Z. B. Scherben entfernen, Waffen einsammeln - Absichern von Gefahrenquellen
13 Aufsichtspflicht Belehrungen und Warnungen aussprechen - Dazu zählt: - Sich selbst vorab informieren! - Das Wort Belehrung nicht benutzen! - Am Veranstaltungsort belehren! - Keine Predigt halten! - Sprache der Teilnehmer sprechen! - Nachfragen, ob alles verstanden wurde! - Überzeugen statt befehlen! - Wiederholen! - Konkrete Gebote bzw. Verbote aussprechen!
14 Aufsichtspflicht Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser - Kontrollgänge - Stichproben Verwarnungen und Ermahnungen aussprechen - Gelbe Karte Strafen und Konsequenzen einhalten - Rote Karte - Aber: immer im Team absprechen!
15 Workshop-Themen Diese Themen wollen wir uns anschauen: Krisenmanagement Aufsichtspflicht Jugendschutz Versicherungen Sexuelle Gewalt
16 Jugendschutz Was ist überhaupt Jugendschutz? Der Begriff des Kinder- und Jugendschutzes bezeichnet alle Maßnahmen, die den Schutz der verschiedenen Interessen von Kindern und Jugendlichen dienen sollen. Hierzu zählen zunächst die Maßnahmen des sogenannten strukturellen Jugendschutzes, welche dem Zweck dienen, Gefahren für Kinder und Jugendliche gar nicht erst entstehen zu lassen. Regelungen finden sich im Strafgesetzbuch und im Bürgerlichen Gesetzbuch. Darüber hinaus gibt es spezielle Regelungen im Jugendschutzgesetz.
17 Jugendschutz Beispiele: Rauchen in der Öffentlichkeit ( 10 Abs. 1) Genuss von Branntwein ( 9 Abs. 1 und 2) Genuss von Bier/Wein ( 9 Abs. 1 und 2) unter 16 Jahren ab 16 Jahren
18 Workshop-Themen Diese Themen wollen wir uns anschauen: Krisenmanagement Aufsichtspflicht Jugendschutz Versicherungen Sexuelle Gewalt
19 Versicherungen Folgende Versicherungen bestehen: Unfall Haftpflicht (Schäden an Dritten und untereinander) Kasko (private KFZ) Gebäude- und Inventar (Diebstahl) Elektronik (Großgeräte) Vermögensschaden-Haftpflicht
20 Versicherungen Im Schadenfall: Bericht schreiben (in Freizeitmappe) Empfehlung: auch ausfüllen, wenn Verursacher eindeutig identifizierbar ist [Beweislage]) Fotos machen Zeugen?!
21 Workshop-Themen Diese Themen wollen wir uns anschauen: Krisenmanagement Aufsichtspflicht Jugendschutz Versicherungen Sexuelle Gewalt
22 Sexuelle Gewalt Was ist sexuelle Gewalt? Sexueller Missbrauch bezeichnet strafbare sexuelle Handlungen an Menschen, die entweder an Minderjährigen vorgenommen werden oder an erwachsenen, widerstandsunfähigen Personen (z. B. Kranke, Behinderte, Hilfsbedürftige, Gefangene), wenn dies ohne deren Einverständnis geschieht. Eine sexuelle Handlung muss dabei nicht mit körperlicher Gewalt einhergehen sondern ist auch bereits bei psychischer Gewalt/Schädigung strafbar. D. h. nicht erst der Vollzug eines Geschlechtsverkehrs ist strafbar.
23 Sexuelle Gewalt Wie können wir vorbeugen? Genau hinschauen. D. h. nicht danach suchen, aber sensibel sein. Niemals alleine mit Teilnehmern zusammen sein. Beispiel: Konfirmationswochenende Geplant: Pflicht zum Führungszeugnis für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit (pers. Anmerkung: der Nutzen darf jedoch in Frage gestellt werden) Im Mitarbeiterteam vorab drüber sprechen.
24 Sexuelle Gewalt Was ist zu tun, wenn du einen Verdacht hast? Hinsehen Ruhe bewahren Beobachtungen und Fakten aufschreiben mit einer Vertrauensperson sprechen Was ist auf alle Fälle zu unterlassen? Den vermeintlichen Täter ansprechen Eltern oder gar Presse informieren, bevor Einzelheiten geklärt sind Gespräche im MA-Kreis zu führen
25 Sexuelle Gewalt Was ist zu tun, wenn ein Teilnehmer sich dir anvertraut? Ruhe bewahren Ernst nehmen zuhören, nicht nachbohren Aufschreiben (Protokoll) Keine schnellen Versprechungen Alle Aktion mit der/dem Betroffenen absprechen Konfrontation mit dem Täter vermeiden mit einer Vertrauensperson sprechen
26 Sexuelle Gewalt Wer muss informiert werden? Mit der Vertrauensperson den Vorstand des Vereins informieren. Gerade sexuelle Gewalt innerhalb einer CVJM-Aktion betrifft den Kreis- und den Bundesverband! Auf einer Freizeit den Leiter informieren - wenn er betroffen ist, eine andere Vertrauensperson informieren. Das kann in unserem Fall das Krisenteam in Wittgenstein sein. Die Schweigepflicht kann mit der Wahrung der Anonymität eines Täters eingehalten werden.
27 Sexuelle Gewalt Was ist sonst noch konkret zu tun? Täter und Opfer trennen. Ist ein MA betroffen, ist er von seiner Mitarbeit zu entbinden. Krisenteam und Vertrauensperson informieren, Vorgehen absprechen. Bei Verletzungen den Arzt aufsuchen. Seelsorgerliche Hilfe in Anspruch nehmen.
28 Workshop-Themen Diese Themen wollen wir uns anschauen: Krisenmanagement Aufsichtspflicht Jugendschutz Versicherungen Sexuelle Gewalt
29 Zusage Gottes Wir Christen haben einen entscheidenden Vorteil gegenüber allen anderen Veranstaltern. Denn unser HERR Jesus Christus begleitet uns: Denn er hat seinen Engeln befohlen über dir, dass sie dich behüten auf all deinen Wegen. (Psalm 91, 11)
30 Gott segne euch! In diesem Sinne wünsche ich euch Gottes reichen Segen für eure Freizeit! Und vielen Dank für eure Aufmerksamkeit
Herzlich willkommen zur Jugendleiterausbildung
Herzlich willkommen zur Jugendleiterausbildung Was ist Recht und Gesetz? 1 Recht Aufsichtspflicht Sexualstrafrecht Jugendschutzrecht Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht ist der einzige Bestandteil der
MehrRecht in der Jugendarbeit
Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft I Steuerberatungsgesellschaft Mitarbeiterschulung am 12. Februar 2015 Christoph Traub Rechtsanwalt und Fachanwalt für
MehrSchadenshergangsbericht
Anlage 2 zum Krisenmanagement Seite 1/2 Schadenshergangsbericht Wichtig! Es ist notwendig, dass das Krisenteam diesen Bericht schnell erhält. Zur Not können Angaben auch nachgereicht werden. Welche Maßnahme
MehrAufsichtspflicht & Sexualstrafrecht. 37. Arbeits- und Jahrestagung des VDF Region Süd , Altleiningen Jutta Elz
Aufsichtspflicht & Sexualstrafrecht 37. Arbeits- und Jahrestagung des VDF Region Süd 15.10.2011, Altleiningen Jutta Elz Aufsichtspflicht ist die Pflicht, dafür zu sorgen, dass weder der zu Beaufsichtigende
MehrKonflikt- und Gefahrensituationen in Bibliotheken
Konflikt- und Gefahrensituationen in Bibliotheken Präsentation von Angela Güntner 03.05.2012 Ein Leitfaden für die Praxis von Martin Eichhorn - Zusammenfassung - Grundsätze der Kommunikation Positiv denken,
MehrNOTFALL. Anweisungen für Notfälle. Personalamt Kanton Solothurn
NOTFALL Anweisungen für Notfälle Personalamt Kanton Solothurn 0144 ERSTE HILFE Ernst und Tragweite abschätzen wie viele Personen sind betroffen? Unfälle Schwächeanfälle GEFAHREN ERKENNEN für sich selber
MehrHandreichung für Kindergruppen bei den Freiwilligen Feuerwehren. Empfehlungen für die Feuerwehren vor Ort und für landesweit koordiniert Aktivitäten
Handreichung für Kindergruppen bei den Freiwilligen Feuerwehren Empfehlungen für die Feuerwehren vor Ort und für landesweit koordiniert Aktivitäten Status quo Zur Zeit gibt es ca. 500 Kindergruppen in
MehrWie sag ich`s meinen Jugendgruppenleitern?
Wie sag ich`s meinen Jugendgruppenleitern? Anregungen und Methoden zur Vermittlung von Rechtsfragen im Rahmen der Jugendgruppenleiterausbildung Rechtsanwalt Andreas Schmidt Landesjugendwerk der AWO Mecklenburg-Vorpommern
MehrErklärung zum grenzachtenden Umgang für ehrenamtlich Tätige
Erklärung zum grenzachtenden Umgang für ehrenamtlich Tätige Name, Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Tätigkeit: Seelsorgeeinheit/Verband : Ehrenamtliche Tätigkeit: Hiermit erkläre ich, dass ich den Verhaltenskodex
MehrAufsichtspflicht. 1 Einleitung. 2 Wer hat die Aufsichtspflicht?
Aufsichtspflicht 1 Einleitung Im Alltag mit Kindern kommt es leider immer wieder vor, dass sich Kinder wehtun und verletzen. Beim Erlernen neuer Fähigkeiten bleibt es zuweilen nicht aus, dass sich die
MehrVerjährungsfristen von Sexualstraftaten
Verjährungsfristen von Sexualstraftaten Überblick der gesetzlichen Veränderungen seit 1997 Stand: 29.09.2017 Was bedeutet Verjährung? Eine Straftat kann nach dem deutschen Strafrecht nicht mehr verfolgt
MehrKrisenmanagement. Stamm Ritter vom Loe zum Loe Marl
Krisenmanagement Stamm Ritter vom Loe zum Loe Marl Was ist eine Krise???? ein Ereignis kommt unerwartet es gibt bisher geringe oder keine Erfahrungen damit der Handlungsdruck ist sehr hoch es gibt geringe
MehrElternabend der Schulen Geissenstein & Steinhof, Luzern 26. Mai 2011
Elternabend der Schulen Geissenstein & Steinhof, Luzern 26. Mai 2011 Es braucht viel Mut, NEIN zu sagen! Inhalt Kinderschutz-Verein SEHIN Zentralschweiz Zahlen und Fakten! Wann sprechen wir von sexueller
MehrUmgang mit Transportverweigerung
Umgang mit Transportverweigerung Recht im Rettungsdienst Mit einem Bein im Gefängnis? 13. Stuttgarter Intensivkongress 09.02.2017 Transportindikation und Patientenwille + - + RD hält Transport für indiziert
MehrUMSETZUNG DES BUNDESKINDERSCHUTZGESETZES. Herzlich Willkommen! Infoveranstaltung am 30. April 2015 in Aalen
Herzlich Willkommen! Aktiv beim Kinderschutz in der Jugendarbeit Informationen über: Ziele und Umsetzungsschritte Hinweise und Empfehlungen zu allgemeinen präventiven Schutzmaßnahmen Prüfschema für welche
MehrLAN-Partys. Rechtliche Informationen und Empfehlungen der Kommunalen Jugendarbeit. Eduard Zenger Kreisjugendpfleger 08151/
Rechtliche Informationen und Empfehlungen der Kommunalen Jugendarbeit Ansprechpartner: Weiter Infos unter Eduard Zenger Kreisjugendpfleger 08151/148-378 www.jugend-starnberg.de 1 Rechtliche Informationen
MehrStadt Memmingen - Kindertageseinrichtungen. Aufsichtspflicht und Haftung in Kindertageseinrichtungen
Aufsichtspflicht und Haftung in Kindertageseinrichtungen Was ist und wie geht Aufsicht? Das Maß der gebotenen Aufsicht richtet sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was dem Aufsichtspflichtigen
MehrWas ist was? erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Was ist was? erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz 7. Dezember 2015, Münster Verfassungsrechtliche Grundlagen Art. 1 Abs. 1 ivm Art. 2 Abs. 1 GG: Recht auf Persönlichkeitsentwicklung.
MehrSexualisierte Gewalt unter Schülerinnen und Schülern
Prävention von sexualisierter Gewalt: Katholische Schulen und Internate in der Verantwortung 12. November 2010 in Mainz Sexualisierte Gewalt unter Schülerinnen und Schülern Erkennen und Eingreifen in Schule
MehrMobbing und Konflikte unter Kindern
Elternforum Zuzwil; Referat SSA Rolf Honegger Mobbing und Konflikte unter Kindern Verstehen erkennen - reagieren Themen Eigene Erfahrungen mit dem Thema Was ist Mobbing Erscheinungsformen Rollen Grundsätze
MehrDas Vertrauenszentrum Kindesmisshandlung ist ein Zentrum wo Sie um Rat oder Hilfe fragen können bei einem Verdacht/ Vermuten von Kindesmisshandlung.
Das Vertrauenszentrum Kindesmisshandlung ist ein Zentrum wo Sie um Rat oder Hilfe fragen können bei einem Verdacht/ Vermuten von Kindesmisshandlung. Die Flämische Regierung hat spezielle Zentren eingerichtet
MehrDas Modul hat nicht den Anspruch die rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Arbeit von minderjährigen Jugendleitern umfassend zu behandeln.
Auf einen Blick! Intention und Ziel Dieses Modul informiert über den rechtlichen Rahmen der Arbeit als Peer Helper und über Grundzüge des Jugendschutzes. Es orientiert sich an den Inhalten der Juleica.
MehrFachbereich Ausbildung
Mit Kindeswohl wird ein Rechtsgut aus dem deutschen Familienrecht bezeichnet, welches das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen, als auch seine gesunde Entwicklung umfasst. Die Gefährdung
MehrAufsichtspflicht. Wissens- und Beachtenswertes in der Arbeit mit Kindergruppen in Freiwilligen Feuerwehren
Aufsichtspflicht Wissens- und Beachtenswertes in der Arbeit mit Kindergruppen in Freiwilligen Feuerwehren Wovon sprechen wir überhaupt? der aktive Umgang mit Kindern ist immer auch ein Stück Erziehungsarbeit
MehrHilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung
Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung Fortbildung beim DRK Stuttgart Bereitschaft 8 - Unter-/Obertürkheim Themenübersicht Hilfeleistungspflicht und Garantenstellung Hilfeleistungspflicht
MehrHilfe bei häuslicher Gewalt
Hilfe bei häuslicher Gewalt Hulp bij huiselijk geweld Beter voor elkaar 2 Häusliche Gewalt Was ist häusliche Gewalt? Ist von häuslicher Gewalt die Rede, denkt man fast automatisch an einen Mann, der seine
MehrHaftung und Pflichten von Jugendtrainern und -betreuern in Sportvereinen
Haftung und Pflichten von Jugendtrainern und -betreuern in Sportvereinen Rechtsanwalt Michael Rall Anwaltskanzlei Köppe, Straub, Staufer, Schwemmle und Kollegen, Bonländer Hauptstraße 72, 70794 Filderstadt-Bonlanden
MehrInformationen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Informationen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Opferhilfe worum geht es? Seit 1993 ist die Opferhilfe in der Schweiz gesetzlich geregelt. Am 1. Januar 2009 ist das vollständig revidierte
MehrDie Schweigepflicht und die Meldepflichten des Arztes
Die Schweigepflicht und die Meldepflichten des Arztes Auszug aus dem Eid des Hippokrates: Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder was ich an Dingen, die man nicht weitersagen darf, auch außerhalb
MehrJÄGERMEISTER MARKETING KODEX
JÄGERMEISTER MARKETING KODEX JÄGERMEISTER AB 18! FÜR VERANTWORTUNGSVOLLEN GENUSS. PRÄAMBEL Sie sind Kultur- und Genussgüter jahrtausendealter Tradition: Spirituosen. Sie werden von Millionen von Erwachsenen
MehrSchweigen schützt die Falschen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport
Schweigen schützt die Falschen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport Etwa jedes 4. bis 5. Mädchen und jeder 9. bis 12. Junge macht mindestens einmal vor dem 18. Lebensjahr eine sexuelle
MehrWas jetzt? Hilfe und Beratung bei Gewalt
Was jetzt? Hilfe und Beratung bei Gewalt Was jetzt? Hilfe bei Gewalt Die Kantonspolizei Bern ist rund um die Uhr für Ihre Sicherheit im Einsatz. Wir haben die Aufgabe, Personen vor Straftaten zu schützen
MehrLiebe Kinder, liebe Jugendliche, hier ist er nun: der Rechtekatalog. für Kinder und Jugendliche des SOS-Kinderdorfes Pfalz. Eisenberg im Juli 2011
Kinderrechte Liebe Kinder, liebe Jugendliche, hier ist er nun: der Rechtekatalog für Kinder und Jugendliche des SOS-Kinderdorfes Pfalz Eisenberg im Juli 2011 Kinder haben Rechte! Wie du bestimmt schon
MehrSchwerpunkte der geplanten Änderungen des Sexualstrafrechts
i Berlin, am 29. Januar 2003 Schwerpunkte der geplanten Änderungen des Sexualstrafrechts Die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften
MehrWas Eltern wissen sollten
Beck professionell Was Eltern wissen sollten Rechtsfragen im Alltag mit Kindern Bearbeitet von Gabriele Kokott-Weidenfeld, Kurt-Peter Merk Inhalt So nutzen Sie dieses Buch... 5 Vorwort... 7 Inhalt... 9
MehrMeine Rechte und die der Anderen
Rechtekatalog für unsere Kinder und Jugendlichen Meine Rechte und die der Anderen Ev. Jugendhilfe Menden Dieser Rechtekatalog gehört: Seite 2 Wir danken allen Kindern und MitarbeiterInnen, die an der Entwicklung
MehrMobbing und Cybermobbing in der Schule S c h u l s o z i a l a r b e i t
Mobbing und Cybermobbing in der Schule S c h u l s o z i a l a r b e i t Wo findet Mobbing statt? in der Schule am Arbeitsplatz im Internet (Cyber-Mobbing) im Alltag Formen von Mobbing / Cybermobbing Ich
MehrFachtag der Beratungsstelle Lautstark gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Waldeck-Frankenberg 28./29. März 2017
Fachtag der Beratungsstelle Lautstark gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Waldeck-Frankenberg 28./29. März 2017 SEXUELLE ÜBERGRIFFE UNTER KINDERN VOM ERKENNEN ZUM PÄDAGOGISCHEN HANDELN
MehrFachstelle für Kinder- und Jugendfragen. Worbstrasse Gümligen
Fachstelle für Kinder- und Jugendfragen Worbstrasse 211 3073 Gümligen Vom Plagen und Geplagt werden - Mobbing unter Kindern Grundwissen Mobbing Ziele des Themenabends Eltern haben Grundlageninformationen
MehrAufsichtspflicht bei der Kinder- und Jugendbetreuung. Marco Nademleinsky Rechtswissenschaftliche Fakultät t der Universität t Wien
Aufsichtspflicht bei der Kinder- und Jugendbetreuung Marco Nademleinsky Rechtswissenschaftliche Fakultät t der Universität t Wien Gesetzliche Grundlagen I 1293 ff ABGB: wer einen Schaden rechtswidrig und
MehrBiblischer Heilungsdienst
In Mt. 10,1 übergab er den Auftrag alle Krankheiten zu heilen an die Jünger, d.h. an uns, weiter. Will Gott heilen? Jakobus 1,17: Alle gute Gabe und alle vollkommene Gabe kommt von oben herab, von dem
MehrSmartphone / Whatsapp & Co. Chancen und Gefahren
Smartphone / Whatsapp & Co. Chancen und Gefahren - Kosten? - Beliebtheit bei Jugendlichen! - Empfohlenes Alter / Alterskontrolle? - Installation und Einstellungen! - Probleme: Kettenbriefe, Beleidigungen,
MehrDer Verein als sicherer Ort für Kinder und Jugendliche
Der Verein als sicherer Ort für Kinder und Jugendliche Referenten/Moderatoren: Reiner Greulich, Polizeipräsidium Mannheim Volker Schuld, Kinderschutz-Zentrum Heidelberg Kinderschutz-Zentrum Aufgaben Beratung
MehrKrisenplan für Schulen Grundlage:
Krisenplan für Schulen Grundlage: Rahmenkrisenplan zur Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums, des Innenministeriums und des Umweltministeriums über das Verhalten an Schulen bei Gewaltvorfällen
MehrVideo-Thema Manuskript & Glossar
SCHUTZ VOR GEWALT IM NACHTLEBEN Abends begegnet man in den deutschen Städten vielen Jugendlichen. Sie treffen sich mit Freunden und gehen auf Partys. Besonders wenn zu viel Alkohol getrunken wird, kann
MehrSexuelle Gewalt? Anonyme Spurensicherung nach sexueller Gewalt (z.b. Vergewaltigung)
Sexuelle Gewalt? Anonyme Spurensicherung nach sexueller Gewalt (z.b. Vergewaltigung) Bist Du vergewaltigt worden oder hast Du sexuelle Gewalt in anderer Form erfahren? Du hattest einen Blackout und weißt
MehrWorkshop B1 / Intervention bei Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Donnerstag, 7. November 2013
Voja Verband offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern Weisse Woche Workshop B1 / Intervention bei Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Donnerstag, 7. November 2013 Verfahrensabläufe
MehrGeschwisterinzest aus der Sicht der öffentlichen Jugendhilfe
Geschwisterinzest aus der Sicht der öffentlichen Jugendhilfe Gliederung Begrifflichkeit Besonderheiten des Geschwisterinzest Aufgaben für die öffentliche Jugendhilfe Zur Notwendigkeit von richtigen Hilfen
MehrBegriffsbestimmungen
und Sexualpädagogik in der stationären Erziehungshilfe Fachtag am 26.01.2011 in der Diakonie Michaelshoven Susanne Roepke Juristin, Diakonie RWL Begriffsbestimmungen Um eine mögliche Strafbarkeit zu untersuchen,
MehrRechte und Pflichten im Schneesport. von Rechtsanwalt Sven Tolsdorff
Rechte und Pflichten im Schneesport von Rechtsanwalt Sven Tolsdorff Was ist Ski-Recht? Definition kein Skigesetz; Skirecht ist ein Sammelbegriff für verschiedene Rechtsnormen, die mit dem Skilauf in Zusammenhang
MehrSexualstrafrecht Aufsichtspflicht. Haftung
Paragraphenquiz Haftung Jugendschutzgesetz Sexualstrafrecht Aufsichtspflicht Praxisfälle 10 10 10 10 10 20 20 20 20 20 30 30 30 30 30 40 40 40 40 40 50 50 50 50 50 60 60 60 60 60 Jugendschutzgesetz Ab
MehrHaftpflicht aus Aufsichtsführung
Versicherungsbüro Valentin Gassenhuber GmbH Postfach 11 14 82025 Grünwald Tel: 089 641895-0 Fax: 089 641895-39 Haftpflicht aus Aufsichtsführung 832 BGB (regelt die Haftung des Aufsichtspflichtigen) Wer
MehrKinder- undjugendschutz im Fussball. Fehlhandlungen - Übergriffe. Daher sprechen wir von
Kinder- undjugendschutz im Fussball! Sicherheit, Schutz, Vertrauen! Persönlichkeitsentwicklung im Mittelpunkt! Klare Grenzen und gegenseitigen Respekt! Spielend, humorvoll, klar und zielstrebig im Umgang!
MehrWas sie als Erziehungsbeauftragte/r alles beachten sollten:
Was sie als Erziehungsbeauftragte/r alles beachten sollten: Eine Erziehungsbeauftragung für Personen unter 16 Jahren ist nicht möglich. Eine Erziehungsbeauftragung ist nur für einzelne, klar abgegrenzte
MehrForum 3: Und wer glaubt mir?
Hilfen durch Professionelle für Kinder und Jugendliche nach erlebter sexueller Gewalt in Institutionen Kinderschutz-Zentrum Westküste Ursula Funk, Hilde Schneider 1. Signale von Kindern und Jugendlichen
MehrAufsichtspflicht - Haftung
Stand November 2014 Rechtsanwalt Dr. Wilfried Boms, StBI Jugendleiter verletzt Aufsichtspflicht Haus weg 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen Grundgedanke Vom Aufsichtsbedürftigen können Gefahren für
MehrKinder- und Jugendschutz beim VVB
Kinder- und Jugendschutz beim VVB ss Kinder- und Jugendschutz beim VVB Esther Claußen Kinder- und Jugendschutzbeauftragte 1 Vorstellung der Kinder- und Jugendschutzbeauftragten Kontakt und Aufgaben Kinderschutzbeauftragte
MehrBearbeitungskonzept. Sexting, Cybermobbing etc. Mitgliederversammlung SKJP 18. März 2016 Regula Benz Maier Täter business24.ch.
Bearbeitungskonzept Sexting, Cybermobbing etc. Opfer Täter business24.ch Schuljahr 14/15 Anzahl Schuljahr 14/15 Anzahl Mobbing 9 Sexueller Übergriff / Nötigung 4 Schul und Klassenklima 34 Psychische Probleme
MehrEinführung. Weiter zum nächsten Teil: Wo ist die Aufsichtspflicht geregelt? Know-How: Einführung Rechtsprechung Gesetze Rechtsprechung
Page 1 of 1 Vertragsmuster : Wie erfülle ich die Kaum ein Begriff innerhalb der Jugendarbeit ist (zu Unrecht) derart gefürchtet und daher zwangsläufig auch mißverstanden wie die "". Fast jeder, der beruflich
MehrJugendschutz als Erziehungsaufgabe Informationen aus dem Elternabend
Jugendschutz als Erziehungsaufgabe Informationen aus dem Elternabend Landratsamt Donau-Ries Kommunale Jugendpflegerin Martina Drogosch Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth jugendarbeit@lra-donau-ries.de Das Jugendschutzgesetz
MehrVom 30. September 2010
Gesetz über den Nachweis besonderer Eignungsvoraussetzungen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Erzbistum Hamburg 1 Vom 30. September 2010 (Kirchliches Amtsblatt, Erzbistum
MehrTeil B. Maßnahmen bei Krisen G R U P P E N S T U N D E N. Handbuch Krisenmanagement - Gruppenstunden -
Teil B Maßnahmen bei Krisen G R U P P E N S T U N D E N 1 Zielbeschreibung Der vorliegende Plan ist als standardisierter Notfallplan für Gruppenstunden bestimmt. Er muss allerdings den individuellen Besonderheiten
MehrLiturgievorschlag für Neujahr Hochfest der Gottesmutter Maria
Liturgievorschlag für Neujahr Hochfest der Gottesmutter Maria Ich wünsche allen ein frohes, gesundes und glückliches neues Jahr. Möge es gesegnet sein! Beginn Neben vielen anderen Grußformeln ist bei uns
MehrSchweizerisches Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz (Änderungen des Sanktionenrechts)
Schweizerisches Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz (Änderungen des Sanktionenrechts) Vorentwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft
MehrLANDESVERBAND BAYERN. Prävention sexueller Gewalt
Prävention sexueller Gewalt 1 Historie Sexuelle Gewalt gegen Kinder/Jugendliche Ausmaß: 15.000 p.a., 150.000 Dunkelziffer, ~ 400 tgl., ~ alle 3 Minuten Opfer: jedes 5. Mädchen, jeder 10. Junge Täter: 70-80%
MehrKinderschutz und Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen mit Schmerzen oder lebenslimitierenden Erkrankungen
Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen mit Schmerzen oder lebenslimitierenden Erkrankungen Rechtlicher und Sozialrechtlicher Rahmen in Deutschland Prof. Dr. med. Michael Paulussen
MehrSelbst-Verpflichtungs-Erklärung in Leichter Sprache. Selbst-Verpflichtungs-Erklärung in komplexer Sprache
Bischöfliches Ordinariat Limburg Zentral-Stelle Koordinations-Stelle Prävention vor sexualisierter Gewalt www.praevention.bistumlimburg.de Selbst-Verpflichtungs-Erklärung in Leichter Sprache Bischöfliches
MehrHerzlich Willkommen zum Geschäftsführertreffen der Jugendverbände auf Kreisebene!
Herzlich Willkommen zum Geschäftsführertreffen der Jugendverbände auf Kreisebene! Montag, 23.04.2012 Kreishaus Borken Kinder- und Jugendförderung Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken Zuständigkeit:
MehrRechtliche Fragen - Haftung, Aufsichtspflicht
Folie 1 von 10 PFIFF Projekt Für Inklusive Freizeit Freiburg Fortbildungsmodul Nr. 4 am 20.04.2015 Rechtliche Fragen - Haftung, Aufsichtspflicht Referent: Ingo Pezina, Jurist beim PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg
MehrStraftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch die für die Jugendarbeit von Bedeutung sein können
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch die für die Jugendarbeit von Bedeutung sein können Stand 02.10.2009 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (1) Wer sexuelle Handlungen
MehrPositionspapier des Schach-Club Murrhardt 1948 e. V. zum Thema Kinder- und Jugendschutz
Schach-Club Murrhardt 1948 e. V. zum Thema Kinder- und Jugendschutz September 2017 Grundauftrag Jugendschutz Wir als Schach-Club Murrhardt (SCM) werden der Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder
MehrVereinbarung. Präambel
Vereinbarung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gem. 72 a SGB VIII für ehren- oder nebenamtlich Tätige im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Präambel Die Verbesserung des Schutzes Minderjähriger
MehrGrundsätze zum Kinder- und Jugendschutz in der evangelischen Stiftskirchengemeinde
Grundsätze zum Kinderschutz in der Stiftskirchengemeinde Diez 1 Grundsätze zum Kinder- und Jugendschutz in der evangelischen Stiftskirchengemeinde (nach der Kinderschutzverordnung KSchutzVO der EKHN 505
MehrZur Vorbereitung auf eine ernsthafte Krise (Notfall) während einer Freizeitmaßnahme ist es erforderlich, dass:
Krisenmanagement Aufgrund von Erfahrungen mit Krisen und deren Bewältigung in den vergangenen Jahren möchten wir euch noch einmal über die wichtigsten Punkte eines notwendigen Krisen- und Notfallmanagement
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ann-Katrin Michel 01.01.2014 Fachdienst 4340 Allgemeine Informationen Präventions- und Schutzkonzept seit
MehrMedizinische Kinderschutzhotline
Medizinische Kinderschutzhotline Fälle und Themen Vorstellung im BMFSFJ 30. August 2017 Oliver Berthold, Medizinische Kinderschutzhotline DRK Kliniken Berlin Westend Fachlicher Hintergrund der Anrufer*innen
MehrAllgemeines. Die Aufsichtspflicht ist die gesetzliche Pflicht zur Beaufsichtigung von Personen, die wegen ihrer Minderjährigkeit der Beaufsichtigung
Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen Trier Schulstr. 21 54293 Trier-Ehrang 0651/44922 Email: semghs.tr@t-online.de FAX: 0651/ 42322 Allgemeines Rechtsgrundlagen Die Aufsichtspflicht
MehrTod und Trauer gehören zu unserem Leben. Ein geliebter Mensch stirbt. Krankheit und Alter lassen die eigene. Vergänglichkeit spürbar werden.
Tod und Trauer gehören zu unserem Leben. Ein geliebter Mensch stirbt. Krankheit und Alter lassen die eigene Vergänglichkeit spürbar werden. Manchmal will man da alleine sein. Manchmal braucht man aber
MehrSEXUELLEN BELÄSTIGUNGEN UND SEXUELLER
SENATSRICHTLINIE ZUM SCHUTZ VOR SEXUELLEN BELÄSTIGUNGEN UND SEXUELLER G E W A L T GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN Frauenbeauftragte & Frauenbüro 1 Senatsrichtlinie der Universität Göttingen zum Schutz
MehrBetreuerleitfaden des
Betreuerleitfaden des Kreisjugendring Pfaffenhofen Betreuer Ausbildung Spaß Teamfähigkeit Betreuerleitfaden Kreisjugendring Pfaffenhofen Aufsichtspflicht Prävention Betreuer Ausbildung Spaß Teamfähigkeit
MehrSO VERHALTEN SIE SICH RICHTIG IM SCHADENSFALL!
SO VERHALTEN SIE SICH RICHTIG IM SCHADENSFALL! So verhalten Sie sich richtig im Schadensfall... 1 Haftpflicht... 2 Brand... 3 Blitz und Überspannung... 4 Sturm... 5 Leitungswasser... 6 Einbruch... 7 Überschwemmung...
MehrMobbing Bullying Cyber-Bullying. Markus Braun
Mobbing Bullying Cyber-Bullying Heute: Was ist Mobbing? Cyber-Mobbing Wie sich Mobbing etabliert Was ist schuld an Mobbing? Das Mobbingopfer Was können wir tun? Was ist Mobbing? Mobbing ist asymmetrisch
MehrStiftung SPI. Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei. Infoblatt Nr. 29. Aufsichtspflicht
Stiftung SPI Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei Infoblatt Nr. 29 Aufsichtspflicht Geschäftsbereich Soziale Räume und Projekte Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei Kremmener Straße 9-11 10435 Berlin Telefon
MehrLandeskirchliche Gemeinschaft JAHU Leitlinien für den Schutz von Kindern und Jugendlichen (0-18 Jahren)
Landeskirchliche Gemeinschaft JAHU Leitlinien für den Schutz von Kindern und Jugendlichen (0-18 Jahren) Inhalt 1. Geltungsbereich:... 1 2. Rechtliche Situation zur Körperverletzung... 1 3. Rechtliche Situation
MehrFragebogen Somatogene Dissoziation für Kinder und Jugendliche
Fragebogen Somatogene Dissoziation für Kinder und Jugendliche von Wilfried Huck und Regina Hiller (modifiziert nach SDQ 20 von E. R.S. Nijenhuis) Name: Alter: Geschlecht: Bevor Du diesen Fragebogen ausfüllst,
MehrZu Risiken und Nebenwirkungen für das Persönlichkeitsrecht der Patienten
4. Europäischer Datenschutztag Gesundheitsdaten im Netz: Zu Risiken und Nebenwirkungen für das Persönlichkeitsrecht der Patienten Dr. Franz-Josef Bartmann Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein Vorsitzender
MehrVereinbarung nach 72 a SGB VIII
Vereinbarung nach 72 a SGB VIII Zwischen dem Kreis Borken, Fachbereich Jugend und Familie, als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe vertreten durch: Christian van der Linde und der/dem vertreten
MehrPatientenrechte. von Gregor Bornes. gesundheitsladen köln e.v.
Patientenrechte von Gregor Bornes gesundheitsladen köln e.v. Vorschau Allgemeine Rechte der PatientInnen Was tun beim Verdacht auf Behandlungsfehler Aktuelle Diskussion zum Patientenrechtegesetz Diskussion
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 2. Mai 2016 in der Strafsache gegen
BUNDESGERICHTSHOF 4 StR 133/16 BESCHLUSS vom 2. Mai 2016 in der Strafsache gegen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
MehrDeklaration von Helsinki (1996)
Deklaration von Helsinki (1996) WELTÄRZTEBUND - THE WORLD MEDICAL ASSOCIATION, INC Beschlossen auf der 18. Generalversammlung in Helsinki, Juni 1964, revidiert von der 29. Generalversammlung in Tokio,
MehrLANDESFEUERWEHRVERBAND BAYERN e.v.
Haftung im Verein Jugendschutz Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche (Minderjährige / unter 18-Jährige) vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien
MehrSicherstellung der Eignung von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen gem. 72a SGB VIII
Sicherstellung der Eignung von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen gem. 72a SGB VIII AEJ-Fachtag Kinderschutz 24.01.2012 - Hannover Einleitung Einleitung Inkrafttreten des BKiSchG zum 01.01.2012 Das erweiterte
MehrReform des Sexualstrafrechts
Reform des Sexualstrafrechts Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2011 (BGBl. Teil I 2016, S. 2460) Hintergrund
MehrGewaltschutz-Ambulanz
Gewaltschutz-Ambulanz Untersuchungs-Stelle für Menschen, die körperliche Gewalt erlebt haben GEWALTSCHUTZAMBULANZ Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Berlin an der Charité - Universitätsmedizin
MehrMerkblatt zum Umgang mit besonderen Vorkommnissen in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Minderjährige
Merkblatt zum Umgang mit besonderen Vorkommnissen in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Minderjährige (Stand: Januar 2017) Besondere Vorkommnisse Meldewesen Dieses Merkblatt gibt eine erste
MehrKindesmisshandlung und -vernachlässigung. Definition, Grundlagen, Formen Erkennen und Handeln
Kindesmisshandlung und -vernachlässigung Definition, Grundlagen, Formen Erkennen und Handeln Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Schule und Jugendhilfe Fortbildung zur Qualifizierung der Zusammenarbeit
Mehr