AGB Lunchgate Kronen-Programm

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1 AGB Lunchgate Kronen-Programm Lieber Gast, Das Kronen-Programm ist das kostenlose Treue- und Bonus-Programm von Lunchgate AG, Witikonerstr. 80, 8032 Zürich (nachfolgend Lunchgate genannt) und den teilnehmenden Restaurants (nachfolgend Restaurants genannt). Mit dem Kronen- Programm sagen Ihnen Ihr Gastgeber und Lunchgate Danke für Ihre Treue und honorieren Ihre Empfehlung an Freunde und Arbeitskollegen. Kronen sammeln bedeutet für Sie: Punkten - Sparen - Geniessen. 10 Kronen = 1 Mittagsmenü gratis 1. Funktionsweise Sie reservieren über einen Mittagstisch im Restaurant, das Sie auf die Kronen-Promotion aufmerksam gemacht hat. Für jedes konsumierte Menü von Ihnen UND von Ihren Begleitpersonen erhalten Sie eine Krone. Sobald Sie 10 Goldkronen gesammelt haben, erhalten Sie beim nächsten Restaurant-Besuch ein Mittagsmenü gratis. Da auch die Mittagessen Ihrer Begleitpersonen mitgezählt werden, kommen Sie deutlich schneller zu einem gratis Mittagsmenü. Wenn Sie beispielsweise 2x einen 4er-Tisch und 1x einen 2er-Tisch reservieren, haben Sie bereits nach 3 Restaurant-Besuchen 10 Kronen (2x4 + 1x2 = 10) gesammelt, Bei Ihrem nächsten Besuch essen Sie gratis. 2. Das Wichtigste in Kürze Das Kronen-Programm ist eine Treue- bzw. Bonus-Promotion zwischen Restaurants und Ihren Gästen. Die Umsetzung erfolgt über das Reservationssystem von Lunchgate. Sämtliche Rechte am Kronen.Programm liegen bei Lunchgate AG,. Anmeldungen zur Teilnahme am Kronen-Programm erfolgen mit Anmeldecode über das Reservationssystem Foratable von Lunchgate. Kronen können ausschliesslich an Arbeitstagen beim gleichen Restaurant am Mittag gesammelt und am Mittag eingelöst werden. Die Punkte werden nach dem Mittagessen durch das Restaurant gutgeschrieben. Pro konsumiertes Mittagsmenü von Ihnen und Ihren Begleitperson wird eine Krone vergeben. Kronen sammeln kann jeweils nur der über Lunchgate reservierende Gast. Die Begleitpersonen haben somit keinen Anspruch auf die durch diese Reservation zugewiesenen Kronen. Der Gast kann in mehreren Restaurants gleichzeitig am Kronen-Programm teilnehmen und Kronen sammeln. Die Kronen sind nicht kummulierbar und können jeweils nur in denjenigen Restaurants eingelöst werden, in denen sie gesammelt wurden.. Die Punkte sind nicht übertragbar. Weder von Gast zu Gast, noch von Restaurant

2 zu Restaurant. Die Gültigkeit von Kronen ist auf 6 Monate beschränkt. Goldpunkte, die älter als 6 Monate alt sind, verfallen automatisch und werden vom Konto abgebucht. Kronen können ausschliesslich für Mittagsmenüs vergeben bzw. eingelöst werden. Getränke, Kaffee, Dessert und Konsumationen aus der À la Carte, etc. sind vom Kroen-Programm ausgeschlossen und sind immer separat zu bezahlen. Der Gastronom kann in Einzelfällen auch mehr Kronen verteilen. Über die Gutschrift der Punkte wird der Gast jedes Mal per informiert. Das Restaurant kann jederzeit das Programm einstellen. Ab diesem Zeitpunkt hat der Gast 6 Monate Zeit, die gesammelten Kronen einzulösen. 3. Bedingungen und Ablauf Am Kronen-Programm können natürliche Personen über 16 Jahren teilnehmen, wobei bei unmündigen Personen die Zustimmung des gesetztlichen Vertreters erforderlich ist. Ein Wohnsitz in der Schweiz, Österreich, Deutschland, Frankreich, England dem Fürstentum Liechtenstein oder Italien ist Voraussetzung. Die Teilnahme von juristischen Personen ist ausgeschlossen. Eine Teilnahme kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgelehnt oder jederzeit storniert werden. Die Teilname hat auf den amtlichen Namen zu lauten. Das Verwenden von Phantasie- Bezeichnungen oder Pseudonymen ist untersagt. 3.1 Punktestand Der Teilnehmer anerkennt vorbehaltlos den auf dem ausgewiesenen Punktestand, wenn er sich nicht innert dreissig Tagen schriftlich bei Lunchgate meldet. In Fällen höherer Gewalt und/oder bei Ausfall der Technik kann Lunchgate die Gutschrift von Punkten vorübergehend aussetzen. Eine nachträgliche Gutschrift solcherart nicht gutgeschriebener Punkte ist ausgeschlossen. Sämtliche gesammelten Goldpunkte verfallen ersatzlos, wenn während 12 Monaten keine weiteren Punkte mehr gesammelt werden. 3.2 Kommunikation Informationen zum Kronen-Programm werden über das Internet unter veröffentlicht und gelten ab Publikation als bekannt. Die Kommunikation mit Teilnehmern sowie die Mitteilung über wichtige Änderungen am Kronen-Programm erfolgen per oder per Post. Teilnehmer und Interessenten Lunchgate über support@foratable.com. 3.3 Datenbearbeitung und Werbung Durch die Teilnahme am Kronen-Programm wird ein Kundenprofil des Teilnehmers erstellt.

3 Ein Kundenprofil besteht aus Kontakt- und Kommunikations-Daten sowie Daten, die im Zusammenhang mit der Reservation stehen. Die Kontaktdaten umfassen Angaben wie Name, Telefonnummer und -Adresse. 3.4 Kündigung durch das Restaurant Dem Restaurant steht es jederzeit frei, das Kronen-Programm unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu beenden. Kündigungen werden auf publiziert. Während der Kündigungsfrist können die Teilnehmer weitere Punkte sammeln und einlösen. Nicht eingelöste Kronen werden nach Ablauf der Kündigungsfrist storniert. Es besteht keinerlei Anspruch auf Schadenersatz, weder bei den teilnehmenden Restaurants, noch bei Lunchgate. 3.5 Eigentumsvorbehalt und Missbrauch Das Kronen-Programm bleibt Eigentum von Lunchgate und kann ohne Angaben von Gründen jederzeit ausgesetzt, gesperrt und/oder beendet werden. Das Kopieren und Vervielfältigen von Kronen ist untersagt. Lunchgate hat bei Missbrauch des Kronen- Programms jederzeit das Recht, sowohl Restaurants als auch Teilnehmer zu sperren und allfällige Kronen-Guthaben ersatzlos einzuziehen. Ein Teilnehmer kann mit einer Kündigung von einem Monat aus dem Programm austreten. Bei jedem Austritt hat der Teilnehmer die gesammelten Punkte innert der Kündigungsfrist einzulösen, andernfalls verfallen sie ersatzlos. 3.6 Verwendung von Personaldaten Lunchgate behält sich vor, das Reservationsverhalten seiner Teilnehmer zu analysieren. Der Teilnehmer gibt sein Einverständnis dafür, dass seine Daten mit den Restaurants, für die er eine Reservation gemacht hat, weiter gegeben werden, ansonsten die Reservation nicht weiter geleitet werden kann. Der Teilnehmer ist ferner damit einverstanden, dass sein Profil durch professionelle Adresshändler durch zusätzliche Merkmale wie Alter, Haushaltsgrösse, Einkommensklasse etc. angereichert und zusammengeführt werden dürfen. Diese Daten dürfen zu Marketing- und Werbezwecken ausgewertet werden. Dabei können Zielgruppen bestehend aus Kunden mit ähnlichen Merkmalen gebildet werden um Angebote, Dienstleistungen und Werbung von Lunchgate und teilnehmenden Restaurants auf die Bedürfnisse der Zielgruppe abzustimmen. Teilnehmer haben jederzeit die Möglichkeit, auf Werbung im Zusammenhang mit dem Kronen-Programm zu verzichten (Widerspruchs- und Auskunftsrecht). 3.7 Datenschutz Organisatorische und technische Massnahmen Die Daten des Kundenprofils werden gegen Zugriffe von unbefugten Dritten geschützt. Ein Einblick in die vollständigen Daten ist nur einem beschränkten Kreis von berechtigten Personen möglich und wird Dritten nur bei Vorlage einer Vollmacht oder in Zusammenhang mit einer amtlichen Untersuchung bekannt gegeben.

4 3.8. Widerspruchs- und Auskunftsrecht Teilnehmer des Kronen-Programms haben jederzeit die Möglichkeit, auf die auf ihr Kundenprofil abgestimmte Werbung zu verzichten. Sie können den Verzicht auf Werbung Lunchgate schriftlich mitteilen. Ein solcher Verzicht bezieht sich einzig auf die Werbung in Zusammenhang mit dem Kronen-Programm und betrifft nicht die Werbung von teilnehmenden Restaurants. Jeder Teilnehmer kann einen elektronischen Newsletter von Lunchgate abonnieren, diesen aber auch jederzeit und auf einfache Weise abbestellen. Jeder Teilnehmer kann ein Auskunfts-Begehren im Sinne von Art. 8 DSG über die über ihn gesammelten und bearbeiteten Daten verlangen. Aus Sicherheitsgründen werden Auskunftsbegehren der Teilnehmer nur schriftlich unter Vorlage einer amtlichen Ausweiskopie vorgenommen. 3.9 Datenweitergabe Daten des Kundenprofils können an Partnerunternehmen zu Werbezwecken weitergegeben werden, wenn diese in einem Auftragsverhältniss zu Lunchgate stehen. In Einzelfällen kann dabei ein Datentransfer ins Ausland erfolgen. Es wird sichergestellt, dass keine über den konkreten Auftrag hinausgehende Verwendung der Daten durch die beauftragten Unternehmen stattfindet und diese die Daten weder für sich verwenden, noch einem Dritten weitergeben Aufbewahrungspflicht, Löschung der Daten Aus gesetzlichen Gründen müssen die punktrelevanten Transaktionen 10 Jahre aufbewahrt werden. Anschliessend werden sie gelöscht. Wünscht ein Teilnehmer, dass diese Daten vor diesem Zeitpunkt gelöscht werden, ist dies nur möglich, wenn der Kunde gleichzeitig aus dem Programm austritt. In diesem Fall werden die Daten des Warenkorbs bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist pseudonymisiert Schlussbestimmungen Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit mit einer einmonatigen Übergangsfrist geändert werden, wobei die zukünftige Fassung jeweils auf dem Internet unter publiziert wird. Teilnehmer, die die zukünftigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übernehmen möchten, haben ihren Austritt Lunchgate schriftllch mitzuteilen. Austretende Teilnehmer haben bis zum Ende der Übergangsfrist ihre Punkte einzulösen, andernfalls verfallen sie ersatzlos. Lunchgate AG kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Vorankündigung das Kronen- Programm beenden. Bei allfälligen Unklarheiten und/oder Widersprüchen zwischen dem deutschen, französischen und/oder italienischen Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der deutsche Text als massgebend. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

5 Der Gerichtsstand ist Zürich. 15. November 2012 Lunchgate AG Witikonerstrasse Zürich,.

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