Allianz Deutschland AG

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1 Teilnahmebedingungen für das Allianz Vorteilsprogramm 1. Programmbeschreibung Das Allianz Vorteilsprogramm (im Nachfolgenden AVP genannt) ist ein Online-Programm, das die Treue der Kunden der Allianz Deutschland belohnt. Personen, die am AVP teilnehmen, sind berechtigt, nach Maßgabe der nachstehenden Teilnahmebedingungen verschiedene Vorteile in Anspruch zu nehmen. Betreiberin des AVP ist die (im Nachfolgenden Allianz genannt). 2. Vertragliche Grundlagen Das AVP-Portal wird im Rahmen des Online-Service Meine Allianz betrieben. Insoweit gelten die Nutzungsbedingungen für den Online-Service Meine Allianz. Für die Teilnahme am AVP und dessen Durchführung gelten diese Teilnahmebedingungen. Einzelheiten zur Durchführung des AVP, zum Beispiel zur Verfügbarkeit der im Rahmen des Programms gewährten Vorteile, ergeben sich zudem aus dem AVP-Portal. 3. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und mit einer Tochtergesellschaft der Allianz mit Sitz in Deutschland in einer Vertragsbeziehung stehen. Weitere Voraussetzung der Teilnahme ist, dass die Person am Online-Service Meine Allianz teilnimmt. Die Teilnahme ist kostenlos und kann nur online beantragt werden. 4. Vorteile des AVP Jeder Teilnehmer des AVP hat die Möglichkeit, von verschiedenen Vorteilen zu profitieren. Welche Vorteile der Teilnehmer nutzen kann, hängt von seiner Vorteilsstufe ab. Der Teilnehmer kann seine Vorteilsstufe und die hierfür vorgesehenen Vorteile jederzeit im AVP-Portal abrufen. Die Vorteile bestehen aus kostenfreien Services (z. B. Newsletter), einer Jahresprämie sowie besonderen Angeboten von Kooperationspartnern der Allianz. Die Allianz behält sich vor, den Katalog der wählbaren Vorteile jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu aktualisieren, beispielsweise wenn bestimmte Jahresprämien nicht mehr verfügbar sind. Zu Änderungen kann es insbesondere im Hinblick auf die Angebote von Kooperationspartnern kommen, auf die die Allianz keinen unmittelbaren Einfluss hat. Die Allianz behält sich zusätzlich vor, neue Vorteilskategorien einzuführen oder bestehende nicht mehr anzubieten (z. B. Wegfall der Jahresprämie). Bereits entstandene Ansprüche des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt. Die Teilnehmer werden über wählbare Vorteile sowie etwaige Änderungen (z.b. neue Jahresprämien) via AVP-Portal oder über einen von Ihnen angegebenen Kommunikationsweg (z.b. oder Telefon) informiert. Für die Inanspruchnahme von Services und der Jahresprämie gelten gesonderte Bedingungen der Allianz, die dem Teilnehmer vor der Auswahl zur Verfügung gestellt werden. Lieferungen erfolgen nur an eine deutsche Adresse. Versicherungsleistungen werden nur an Teilnehmer mit Wohnsitz im Inland erbracht. Zahlungen können nur an eine deutsche Bankverbindung des Teilnehmers erfolgen. Bei Nutzung von Angeboten von Kooperationspartnern kommt der Vertrag mit dem jeweiligen Partnerunternehmen zu dessen

2 Bedingungen zustande. Die Allianz ist nicht für die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Leistungen von Kooperationspartnern und für deren ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich. 5. Ermittlung der Vorteilsstufe Die Vorteilsstufe wird anhand der Punktzahl des Teilnehmers ermittelt. Die im Rahmen des AVP möglichen Vorteilsstufen und die dafür jeweils notwendige Punktzahl finden Sie in den Erläuterungen zum Programm ( FAQ ) im AVP-Portal. Die Allianz behält sich vor, die notwendigen Punkte für eine Vorteilsstufe oder die Anzahl an Vorteilsstufen zu verändern. Bereits entstandene Ansprüche des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt. Die Teilnehmer werden über diese Änderungen rechtzeitig via AVP-Portal informiert. 5.1 Ermittlungszeitpunkt Die erstmalige Ermittlung der Vorteilsstufe erfolgt unmittelbar nach der Anmeldung des Teilnehmers zum AVP. Danach wird die Vorteilsstufe jährlich jeweils zum persönlichen Stichtag des Teilnehmers ermittelt und ggf. monatlich aktualisiert (s. Ziffer 5.3). Die Vorteilsstufe wird jeweils anhand der Vertragsdaten des letzten Tages des Vormonats des Ermittlungszeitpunktes ermittelt bzw. aktualisiert. 5.2 Persönlicher Stichtag Als persönlicher Stichtag wird der Erste des Monats, der auf die Anmeldung des Teilnehmers zum AVP folgt, festgelegt. Erfolgt die Anmeldung an einem Monatsersten, wird dieser als persönlicher Stichtag festgelegt. 5.3 Punktvergabe Die Punktzahl des Teilnehmers hängt davon ab, in wie vielen Produktgruppen zum Zeitpunkt der Ermittlung der Vorteilsstufe (s. Ziffer 5.1) AVP-relevante Verträge (s. Ziffer 5.4) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen bestehen. Der Teilnehmer kann für jede Produktgruppe maximal 80 Punkte erhalten. Jede Produktgruppe wird einzeln bewertet. Die für jede Produktgruppe ermittelten Punkte werden addiert. Aus der Summe der Punkte ergibt sich die Zuordnung des Teilnehmers zu einer Vorteilsstufe. Sofern der Teilnehmer mit einer Tochtergesellschaft der Allianz mit Sitz in Deutschland eine Vertragsbeziehung hat, jedoch keinen AVP-relevanten Vertrag, wird er der niedrigsten Vorteilsstufe zugeordnet. Die Punkte sowie die Vorteilsstufe sind nicht auf Dritte übertragbar und können nicht in Bargeld umgerechnet oder ausgezahlt werden. Die Allianz behält sich vor, weitere Möglichkeiten zur Erlangung von Punkten einzuführen und diese nach billigem Ermessen wieder zu beenden. Die Teilnehmer werden über diese Änderungen via AVP-Portal informiert Erstmalige Ermittlung der Vorteilsstufe nach Anmeldung zum AVP Für jede Produktgruppe, in der im Kalenderjahr der Ermittlung der Vorteilsstufe mindestens ein AVP-relevanter Vertrag besteht oder bestanden hat, erhält der Teilnehmer 10 Punkte. Sofern im Kalenderjahr der Ermittlung der Vorteilsstufe mindestens ein AVP-relevanter Vertrag in einer Produktgruppe besteht oder bestanden hat, erhält der Teilnehmer für jedes der vergangenen 7 Kalenderjahre, in denen ein AVP-relevanter Vertrag in der betreffenden Produktgruppe bestand, weitere 10 Punkte für diese Produktgruppe. Für die Jahre 2005 bis 2011 kommt es darauf an, dass jeweils am des jeweiligen Jahres ein AVP-relevanter Vertrag in der betreffenden Produktgruppe bestanden hat.

3 5.3.2 Nachfolgende jährliche Ermittlung der Vorteilsstufe jeweils zum persönlichen Stichtag Für jede Produktgruppe, in der zum Zeitpunkt der Ermittlung der Vorteilsstufe mindestens ein AVP-relevanter Vertrag besteht, erhält der Teilnehmer 10 Punkte. Sofern im Zeitpunkt der Ermittlung der Vorteilsstufe mindestens ein AVP-relevanter Vertrag in einer Produktgruppe besteht, erhält der Teilnehmer für jeden der vergangenen 7 Bewertungszeiträume, in denen ein AVP-relevanter Vertrag in der betreffenden Produktgruppe bestand, weitere 10 Punkte für diese Produktgruppe. Die Bewertungszeiträume werden wie folgt gebildet: Bewertungszeitraum für das Jahr der Anmeldung ist jeweils der des betreffenden Kalenderjahres der Anmeldung bis zum persönlichen Stichtag des Folgejahres. Bewertungszeitraum nach dem Jahr der Anmeldung ist jeweils der Zeitraum vom persönlichen Stichtag bis zum nächsten persönlichen Stichtag. Bewertungszeitraum bis zum Jahr der Anmeldung ist jeweils das betreffende Kalenderjahr. Für die Jahre 2005 bis 2011 kommt es für die Bewertung darauf an, dass jeweils am des jeweiligen Jahres ein AVP-relevanter Vertrag in der betreffenden Produktgruppe bestanden hat Monatliche Aktualisierungen der Vorteilsstufe Schließt der Teilnehmer nach seiner Anmeldung zum AVP bzw. nach seinem persönlichen Stichtag einen weiteren oder mehrere AVP-relevante Verträge in einer neuen Produktgruppe ab, so wird seine Punktzahl bereits vor seinem nächsten persönlichen Stichtag um weitere 10 Punkte erhöht. Wird der letzte AVP-relevante Vertrag in einer Produktgruppe beendet, bleibt die Vorteilsstufe noch bis zum nächsten persönlichen Stichtag erhalten. Ein Berechnungsbeispiel finden Sie in den Erläuterungen zum Programm ( FAQ ) im AVP-Portal. 5.4 AVP-relevante Verträge und Produktgruppen Bei der Punktevergabe werden nur AVP-relevante Verträge berücksichtigt, bei denen der Teilnehmer Vertragspartner ist. Bei Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge genügt es, wenn der Teilnehmer versicherte Person ist. Eine Übersicht der AVP-relevanten Verträge finden Sie in den Erläuterungen zum Programm ( FAQ ) im AVP-Portal. Wurde ein Vertrag auf den Teilnehmer übertragen, so wird der Vertrag ab dem Übertragungsdatum bei der Ermittlung der Vorteilsstufe berücksichtigt. Sind mehrere Personen Vertragspartner, wird der Vertrag dem zuerst in der Datenhaltung angelegten Vertragspartner zugeordnet. Die Zuordnung des Vertrages kann auch zu einer anderen Person erfolgen, wenn die übrigen Vertragspartner zustimmen. Die AVP-relevanten Verträge werden folgenden Produktgruppen zugeordnet: Kfz Leben Haus & Wohnen Unfall Haftpflicht Kranken Rechtsschutz Finanzen Maßgeblich für die Zuordnung der AVP-relevanten Verträge des Teilnehmers zu den Produktgruppen ist die Übersicht in den Erläuterungen zum Programm ( FAQ ) im AVP-Portal.

4 5.5 Jährliche Mitteilung des Punktestands und der Vorteilsstufe Der Teilnehmer wird jeweils nach der jährlichen Ermittlung der Vorteilsstufe über seinen Punktestand und seine Vorteilsstufe informiert. Die Mitteilung erfolgt elektronisch (per ). Nach erstmaliger Ermittlung der Vorteilsstufe erfolgt keine Mitteilung. Der Punktestand und die entsprechende Vorteilsstufe werden dem Teilnehmer im AVP-Portal angezeigt. Gleiches gilt für unterjährige Aktualisierungen. 6. Anforderung und Verfall der Vorteile Der Teilnehmer kann die ihm zustehenden Vorteile jeweils ab der Ermittlung der Vorteilsstufe bis zur nächsten, am persönlichen Stichtag stattfindenden jährlichen Ermittlung der Vorteilsstufe in Anspruch nehmen. Bei nicht rechtzeitiger Inanspruchnahme verfällt der Anspruch. Der Teilnehmer wird über die Verfallfrist seiner Vorteile in der Mitteilung seines Punktestands und seiner Vorteilsstufe bzw. in der entsprechenden Anzeige im AVP-Portal informiert. Wenn der Teilnehmer eine ihm zustehende Jahresprämie erhalten hat, ist sein Anspruch auf eine Jahresprämie abgegolten. Dies gilt auch, wenn er nach Erhalt einer Jahresprämie weitere AVP-relevante Verträge abschließt und hierdurch neue Punkte oder eine höhere Vorteilsstufe erlangt. Sofern der Teilnehmer einen nicht mehr verfügbaren Vorteil anfordert, wird er unverzüglich elektronisch (per ) über die Nichtverfügbarkeit informiert. 7. Beendigung der Teilnahme 7.1 Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen Die Teilnahme am AVP endet automatisch mit Beendigung der Teilnahme am Online-Service Meine Allianz. Der Teilnehmer wird über die Beendigung der Teilnahme elektronisch (per ) benachrichtigt. 7.2 Ordentliche Kündigung der Teilnahme Der Teilnehmer kann die Teilnahme am AVP jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Eine Kündigung durch die Allianz ist nur unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum nächsten persönlichen Stichtag möglich, sofern die Kündigung nicht aus wichtigem Grund fristlos erfolgt. Auch im Fall der ordentlichen Kündigung wird für den Teilnehmer die Vorteilsstufe zum nächsten persönlichen Stichtag ermittelt. Der Teilnehmer kann die ermittelten Vorteile innerhalb von 6 Wochen ab Beendigung in Anspruch nehmen. Eine Kündigung durch die Allianz erfolgt schriftlich. 7.3 Außerordentliche Kündigung und Sperrung Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. missbräuchliche Nutzung des AVP) kann die Allianz fristlos kündigen. Die erneute Teilnahme am AVP ist nach einer außerordentlichen Kündigung durch die Allianz nicht möglich. Wenn objektive Verdachtsmomente für das Vorliegen eines wichtigen Grundes bestehen, kann die Allianz den Zugriff auf das AVP- Portal für den Zeitraum, der zur angemessenen Prüfung des Sachverhalts erforderlich ist, sperren. Ansprüche des Teilnehmers wegen einer solchen Sperrung bestehen nicht.

5 7.4 Verfall von Ansprüchen bei Beendigung der Teilnahme Nach Beendigung der Teilnahme wegen Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen oder einer Kündigung verfallen bereits erworbene Ansprüche des Teilnehmers innerhalb von 6 Wochen, sofern nicht ein früherer Verfall gemäß Ziffer 6 eintritt. Nach einer berechtigten fristlosen Kündigung durch die Allianz verfallen bereits erworbene Ansprüche des Teilnehmers auf Vorteile mit sofortiger Wirkung. Vorteile, die für den Teilnehmer im Fall der ordentlichen Kündigung durch die Allianz zum nächsten persönlichen Stichtag ermittelt werden, verfallen ebenfalls innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Teilnahme. 8. Beendigung des AVP Die Allianz behält sich vor, das AVP jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist und unter angemessener Wahrung der Belange der Teilnehmer ganz oder teilweise einzustellen oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. Die Teilnehmer werden rechtzeitig schriftlich informiert. 9. Änderung der Teilnahmebedingungen Die Allianz behält sich vor, die Regelungen dieser Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies dem Teilnehmer unter Berücksichtigung der Interessen der Allianz zumutbar ist. Die Änderungen oder Ergänzungen werden dem Teilnehmer spätestens 2 Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens elektronisch (per ) zugesandt. Die Änderungen gelten als vom Teilnehmer genehmigt, wenn er nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung oder Ergänzung widerspricht. Der Teilnehmer wird in der Benachrichtigung auf die Änderungen, diese Erklärungsfrist sowie die Folgen eines Schweigens besonders hingewiesen. 10. Sonstiges 10.1 Haftung Die Allianz haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit ist bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Allianz haftet nicht bei einer leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten Anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Teilnahmevereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Anmeldung zum AVP ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist am für den Geschäftssitz der Allianz zuständigen Gericht Klage zu erheben. AVP--0006Z0 (02) 3.13

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