TOP 15 Antrag 13 Antrag des Präsidiums auf Verabschiedung der Anlage 3 der Verbands-Finanzordnung (VFO)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "TOP 15 Antrag 13 Antrag des Präsidiums auf Verabschiedung der Anlage 3 der Verbands-Finanzordnung (VFO)"

Transkript

1 Antrag 13 - Seite 1 von 7 TOP 15 Antrag 13 Antrag des Präsidiums auf Verabschiedung der Anlage 3 der Verbands-Finanzordnung (VFO) Ja Nein Enth. Verbands-Finanzordnung, Anlage 3 Abrechnungsrichtlinien (Stand: ) Vorbemerkungen Die Abrechnungsrichtlinien sind Arbeitshilfen und Hinweise für die ehrenamtlich Tätigen und hauptberuflich Beschäftigten im/des Nordwestdeutschen Volleyball-Verbandes e.v.. Sie ergänzen die Verbands-Finanzordnung als Anlage 3. Inhaltsverzeichnis A Reisekostenrichtlinie A.1 Begriffsbestimmungen A.2 Erstattungsgrundsätze A.3 Abrechnungszeiträume A.4 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung A.5 Sonstige Festlegungen B Trainer- und Schiedsrichterlehrgänge B.1 Referenten / ehrenamtliche Lehrgangsleiter B.2 Lehrgangsteilnehmer C Leistungssportmaßnahmen C.1 Lehrgänge (nur durch den Landesverband ausgeschriebene) C.2 Stützpunkttraining D Auslagenpauschalen D.1 Staffelleiter D.2 Bezirksjugendspielwarte E Eigenanteile / Teilnehmergebühren F Abrechnungstechnische Hinweise ANLAGE: Formulare Reisekostenabrechnung Vorschussanforderung Waschbeleg (Kadertrainer) Vordruck für Sonstige Ausgaben (z.b. Verpflegung, Tanken, Mietwagen etc.)

2 Antrag 13 - Seite 2 von 7 A. Reisekostenrichtlinie Die nachstehenden Regelungen und Hinweise gelten für den Nordwestdeutschen Volleyball- Verband e.v.. Die Gliederungen des NWVV können dazu ergänzende Bestimmungen festlegen. A.1 Begriffsbestimmungen 1.1 Dienstreisen Als Dienstreisen gelten ein- und mehrtägige Reisen zur Erledigung von Aufgaben sowohl im Rahmen der ehrenamtlichen als auch der hauptamtlichen Tätigkeit außerhalb des Wohnbzw. Dienstortes. Dienstreisen sollen nur dann durchgeführt werden, wenn sie aus dienstlichen Gründen notwendig sind. Die Dauer der Dienstreise bestimmt sich nach der Abreise und Ankunft an der Wohnung, es sei denn, die Dienstreise beginnt oder endet am Dienstort. 1.2 Dienstreisende Dienstreisende sind diejenigen, die berechtigt sind, Dienstreisen auszuführen. Der Punkt A.1.3 regelt jeweils im Einzelnen, wer Dienstreisen zu genehmigen hat. 1.3 Reisegenehmigung Zum Besuch von Ausschusssitzungen haben Vorstands- und Präsidiumsmitglieder sowie der Geschäftsführer eine pauschale Dienstreisegenehmigung. Ressortleiter erhalten für erforderliche Dienstreisen zu Veranstaltungen ihres Bereichs eine Dienstreisegenehmigung vom gemäß Geschäftsverteilungsplan zuständigen Vorstandsmitglied. Die berufenen/gewählten Mitarbeiter in den Ressorts (Trainer, Betreuer, Ausschussmitglieder, etc.) erhalten ihre Genehmigung vom Ressortleiter (durch die Einladung). Reisen im Auftrage des Vorstands werden durch einen sog. Dienstreiseplan genehmigt (Fortschreibung auf jeder Vorstandssitzung). Fahrten, die nicht im Dienstreiseplan stehen, können vom Vizepräsidenten (VP) Finanzen (ersatzweise vom Geschäftsführer) genehmigt werden. Verbandstrainer: Genehmigung eines gesonderten Einsatzplans durch den Lenkungskreis Leistungssport bis zum eines jeden Jahres. Hauptberuflich Beschäftigte: Genehmigung eines gesonderten Einsatzplans durch den Geschäftsführer (in Abstimmung mit dem Ressortleiter oder Präsidenten) vor Beginn des Abrechnungsmonats. 1.4 Reisekosten Reisekosten sind Auslagen, die durch eine genehmigte Dienstreise veranlasst sind. Hierzu gehören im Einzelnen: Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Bahn/Bus/Straßenbahn/U-Bahn etc.), Taxikosten (nur wenn zwingend erforderlich) in der angefallenen Höhe, Entschädigung für die Nutzung des eigenen PKW, Flugkosten (nur in begründeten Einzelfällen mit Genehmigung des VP Finanzen). 1.5 Anspruchsberechtigung Jeder Dienstreisende hat Anspruch auf Reisekostenvergütung in Höhe der dienstlich veranlassten Aufwendungen, soweit sie zur Erledigung des Dienstgeschäftes notwendig waren. Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn er nicht innerhalb der Abrechnungszeiträume (gemäß Ziffer A.3) nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch geltend gemacht wurde. Zuwendungen von dritter Seite für dieselbe Dienstreise sind auf die Reisekostenvergütung anzurechnen.

3 Antrag 13 - Seite 3 von 7 A.2 Erstattungsgrundsätze 2.1 Fahrtkosten Erstattet werden grundsätzlich die Kosten für die Fahrt mit der Deutschen Bahn AG in der 2. Klasse oder für andere öffentliche Verkehrsmittel (Bus/Straßenbahn/U-Bahn etc.) in der tatsächlich angefallenen Höhe incl. erforderlicher Zuschläge. Die Fahrkarten müssen vorgelegt und der Abrechnung beigefügt werden. In begründeten Ausnahmefällen können die Fahrtkosten mit der Deutschen Bahn AG in der 1. Klasse erstattet werden. Mögliche Fahrpreisermäßigungen sind in Anspruch zu nehmen. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges wird eine Wegstreckenentschädigung von 0,30 je Entfernungskilometer gewährt, höchstens jedoch 130 Euro. Mit dieser Wegstreckenentschädigung sind auch die Kosten für die Mitnahme weiterer Dienstreisenden sowie die Mitnahme von dienstlichem und persönlichem Gepäck abgegolten. Dienstreisenden, die in einem anderen Pkw mitfahren, werden lediglich die Kosten erstattet, soweit ihnen Auslagen entstanden sind, z.b. die An-/Abreise zu einem Treffpunkt (Vorlage von Quittungen bzw. separaten Abrechnungen erforderlich). Zwingend erforderliche Taxikosten werden in der entstandenen Höhe erstattet (Vorlage der Originalquittungen notwendig). Flugkostenerstattung nur in Einzelfällen mit Genehmigung des VP Finanzen. Fahrtkosten werden nicht erstattet, wenn eine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann. 2.2 Reisenebenkosten Die notwendigen Reisenebenkosten z.b. für Parkplatzgebühren (bis zu 5,00 Euro täglich), Gepäcktransport und Gepäckaufbewahrung können erstattet werden, soweit sie angemessen sind und nachgewiesen werden. 2.3 Übernachtungskosten Erforderliche Übernachtungskosten werden in der nachgewiesenen Höhe erstattet (von der nach der Reisekostenordnung des LSB Niedersachsen möglichen Erstattungspauschale ohne Beleg wird kein Gebrauch gemacht). A.3 Abrechnungszeiträume Dienstreisen sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken einzeln oder zu mehreren zusammengefasst schnellstmöglich abzurechnen. Diese Vordrucke sind zum Ende des Quartals, in dem die Auslagen anfielen, bei der NWVV-Geschäftsstelle einzureichen. Dabei ist jeweils die Art der Tätigkeit, die Reisedauer (Abfahrt und Ankunft vom/am Wohnort bzw. von/an der Dienstort) sowie Beginn und Ende des Dienstgeschäftes anzugeben. Gemäß 8 der Verbands-Finanzordnung werden verauslagte erstattungsfähige Kosten nur anhand von Kostenaufstellungen erstattet, die spätestens bis zum des Folgejahres auf der NWVV-Geschäftsstelle eingereicht werden müssen. Dies gilt nicht bei einer pauschalen Auslagenerstattung für festgelegte Aufgabenbereiche. Der Erstattungsanspruch erlischt nach sechs Monaten, spätestens zum des Folgejahres.

4 Antrag 13 - Seite 4 von 7 A.4 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung Reisekosten und sonstige Auslagenerstattungen gem. Reisekostenrichtlinie A sind steuerfrei. Honorare sind vom Empfänger zu versteuern. Honorarzahlungen können sozialversicherungspflichtige Beiträge erforderlich machen (abhängig hauptberuflich Beschäftigte sind in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft pflichtversichert). Selbstständig tätige Honorarkräfte sind nicht gesetzlich in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichert. Anmerkungen (Quelle VIBSS Wir im Sport ): 1. Zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Übungsleiter in Sportvereinen ist keine Rechtsänderung eingetreten. Die Neuregelung ist lediglich Ausfluss der praktischen Erfahrungen, insbesondere der Clearingstelle der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Rahmen von Statusfeststellungen, die gezeigt haben, dass die bisherige Aussage, wonach Übungsleiter grundsätzlich als in das Unternehmen eingegliedert zu betrachten waren und demzufolge zumeist zu den abhängig Beschäftigten gehörten, den tatsächlichen Gegebenheiten bei den nebenberuflichen Übungsleitern nicht gerecht wurde. 2. Im Bereich des Steuerrechts sieht die Finanzverwaltung Übungsleiter grundsätzlich als selbstständig tätige Personen an, wenn der Umfang ihrer Tätigkeit durchschnittlich sechs Stunden in der Woche nicht übersteigt; bei mehr als sechs Stunden wöchentlich werden sie dagegen i. d. R. als Arbeitnehmer eingestuft (sog. 6- Stunden-Regelung). Daran hat sich auch durch die neue sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nichts geändert. Die 6-Stunden-Regelung gilt jedoch nicht, wenn klare Indizien für ein Beschäftigungsverhältnis (bei bis zu 6 Std.) bzw. für eine selbstständige Tätigkeit (bei über 6 Std.) vorliegen. A.5 Sonstige Festlegungen 5.1 Die Sätze der Allgemeinen Reisekosten gelten für alle Sitzungen und Arbeitstagungen im Auftrag des NWVV. Derartige Kosten werden auch für die Mitarbeitenden des NWVV übernommen, wenn sie überwiegend im Auftrage des NWVV in anderen Gremien (DVV / LSB / Gliederungen) tätig sind und von dort keine Reisekostenerstattungen gewährt werden. Für Mitarbeitende, die im Auftrage übergeordneter Gremien tätig sind und zugleich für den NWVV erheblich tätig sind, werden die Reisekosten anteilig übernommen, wenn die übergeordneten Gremien die Reisekosten ebenfalls nur anteilig nach deren Reisekostenordnungen übernehmen. 5.2 Die Kosten für Tagungsgetränke werden übernommen. Die Kosten für einen evtl. Imbiss (während der Sitzung) werden übernommen, wenn die Sitzung zur üblichen Essenszeit fortgesetzt wird (keine Unterbrechung der Tagung). 5.3 Workshops und ähnliche Veranstaltungen fallen nicht unter die Ziffer A. Hier gelten die Richtlinien für die Lehrarbeit (Ziffer B dieser Abrechnungsrichtlinien). 5.4 Die Erstattungen von Auslagen, Fahrtkosten etc. erfolgen bargeldlos (durch Überweisung). 5.5 In den Richtlinien nicht erfasste Angelegenheiten können in Abstimmung mit dem Vizepräsidenten Finanzen und/oder dem Geschäftsführer entschieden werden (Einzelfallentscheidungen).

5 Antrag 13 - Seite 5 von 7 B. Trainer- und Schiedsrichterlehrgänge Die nachstehenden Festlegungen gelten für die vom Verband finanzierten Lehrgänge: Trainer Aus- und Fortbildung (B-/C-/Fach-/Co-Trainerlehrgänge) Schiedsrichter Aus- und Fortbildung (B, BK, C, CK, D, Jugend). B.1 Referenten / ehrenamtliche Lehrgangsleiter 1.1 Fahrtkosten werden gem. Ziffer A erstattet. 1.2 Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden während des Lehrganges im Rahmen der üblichen Lehrgangskosten übernommen. 1.3 Honorare (ohne hauptamtliche Kräfte): bis zu 13,00 Euro (Schiedsrichteraus- und weiterbildung) bis zu 16,00 Euro (Trainerweiterbildung) bis zu 20,00 Euro (Trainerausbildung) je Lerneinheit (LE= 45 Minuten) lt. Lehrgangsplan (ohne Pausen / maximal 10 LE pro Tag). Höhere Honorare bis 30,00 /LE müssen vorher beim zuständigen Ressortleiter beantragt werden. Sonderhonorare über 38,00 /LE für besonders qualifizierte Referenten müssen vorher vom Ressortleiter beim LSB schriftlich begründet beantragt und genehmigt werden. 1.4 Lehrgangsleitung Lehrgangsleitung für Tageslehrgang 25,00 Lehrgangsleitung für jeden weiteren Tag Lehrgangsdauer 15, Alle Nebenkosten (Kopien/Telefon o.ä.) sind mit der Zahlung der Honorare abgegolten. B.2 Lehrgangsteilnehmer 2.1 Fahrtkosten werden vom NWVV nicht erstattet. 2.2 Unterkunft/Verpflegung werden vom NWVV im Rahmen der üblichen Lehrgangskosten übernommen. Zuschläge für Sonderwünsche (Zuschlag für Einzelzimmer, Hotelunterkunft auf eigenen Wunsch etc.) werden nicht übernommen. Der Verzicht auf Unterkunft und/oder Verpflegung (oder Teilen davon) verringert die Höhe des Teilnehmerbeitrages nicht. 2.3 Nebenkosten (Kopien/Telefon o.ä.) werden vom NWVV nicht übernommen. 2.4 Teilnehmergebühren sind in der Verbands-Gebühren- und Honorarordnung geregelt.

6 Antrag 13 - Seite 6 von 7 C. Leistungssportmaßnahmen C.1 Lehrgänge (nur durch den Landesverband ausgeschriebene Lehrgänge) 1.1 Trainer: Fahrkosten werden gem. Ziffer A.2.1 erstattet. Unterkunft und Verpflegung werden während des Lehrganges im Rahmen der üblichen Lehrgangskosten übernommen. 1.2 Honorare (ohne hauptamtliche Kräfte): Tagespauschale Trainer: 75 Euro. Tagespauschale Co-Trainer: 50 Euro. Tagespauschale Physiotherapeut: 62,50 Euro. Tätigkeiten vor, zwischen und nach den Trainingseinheiten sind mit den Honoraren abgegolten. Nebenkosten (Kopien/Telefon o.ä.) sind mit den Honoraren abgegolten. Hauptberuflich Beschäftigte rechnen ihre Fahrtkosten auf einem gesonderten Honorarformular ab. 1.3 Lehrgangsteilnehmer: Bei PKW-Benutzung werden die Fahrtkosten (jeweils für die Hinfahrt) gem. LSB- Richtlinien (z.z. 0,10 /km PKW-Einzelfahrer und 0,25 /km bei mit dem Landestrainer abgesprochenen PKW-Fahrgemeinschaften mit mindestens sechs Personen pro Fahrt) jedoch nur für Maßnahmen des NWVV erstattet; Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnort und Lehrgangsort werden die entstandenen Kosten nach Vorlage der Fahrkarte erstattet (Fahrkosten am Wohn-und Lehrgangsort werden nicht erstattet). Unterkunft und Verpflegung werden vom NWVV im Rahmen der üblichen Lehrgangskosten übernommen. Zuschläge für Sonderwünsche werden nicht übernommen. Der Verzicht auf Unterkunft/Verpflegung (oder Teilen davon) verringert die Höhe der Eigenbeteiligung nicht. C.2 Stützpunkttraining Trainer: PKW-Fahrten zum NWVV-Stützpunkt werden gem. A.2.1 erstattet, Unterkunft und Verpflegung werden während des Lehrganges im Rahmen der üblichen Lehrgangskosten übernommen, Honorare (ohne hauptamtliche Kräfte): 13,00 für Stützpunkttraining je UE à 45 Minuten.

7 Antrag 13 - Seite 7 von 7 D. Auslagenpauschalen D.1 Staffelleiter Die Staffelleiter des NWVV rechnen ihre Auslagen pauschal mit 80,00 Euro / Liga / Spieljahr + 20,00 Euro Telefonpauschale / Liga / Spieljahr (siehe 5 VGHO) ab. Mit diesem pauschalen Auslagenerstattungsbetrag gelten sämtliche Kosten (Ausnahme: Reisekosten), die im Zusammenhang mit der Staffelleitung entstehen, als abgegolten. D.2 Bezirksjugendspielwarte Die Bezirksjugendspielwarte des NWVV rechnen ihre Auslagen pauschal mit 100,00 Euro pro Spieljahr ab. Mit diesem pauschalen Auslagenerstattungsbetrag gelten sämtliche Kosten (Ausnahme: Reisekosten), die im Zusammenhang mit den Aufgaben der Bezirksjugendspielwarte entstehen, als abgegolten. E. Eigenanteile / Teilnehmergebühren Bei Leistungssportmaßnahmen, überregionalen Sportveranstaltungen, o.ä. können Eigenanteile entstehen. Diese liegen für Jugendliche und Schüler bei 15,00 Euro/Tag. Maßnahmen, Lehrgänge und Gebühren zur Aus- und Fortbildung von Jugendleitern und Co- Trainern werden im Auftrag der Sportjugend Niedersachsen nach deren Vorgaben durchgeführt bzw. berechnet. Werden von Gliederungen des NWVV Veranstaltungen im Auftrage des NWVV durchgeführt (z.b. Aus- und Fortbildung von Übungsleitern, Trainern oder Schiedsrichtern, Stützpunkttraining) müssen evtl. Eigenanteile/Teilnehmergebühren in voller Höhe angerechnet werden. Die Gebühren für Trainer- und Schiedsrichterlehrgänge sind in der Verbands-Gebühren- und Honorarordnung geregelt. F. Abrechnungstechnische Hinweise Einnahmen werden grundsätzlich bargeldlos per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen (Ausnahme: Teilnehmerbeiträge bei Leistungssportmaßnahmen). Zahlungen werden grundsätzlich bargeldlos per Überweisung vorgenommen (Ausnahme: Fahrtkosten bei Leistungssportmaßnahmen). Rechnungen sind vom Ressortleiter bzw. vom Geschäftsführer sachlich richtig abzuzeichnen. Hinweise (z.b. Beschlussgrundlage) dürfen nur auf dem Buchungsbeleg / Vorblatt erfolgen. Um Skontoabzüge vornehmen zu können, sind derartige Rechnungen innerhalb des Skontozeitraums zu bearbeiten. Skontoabzüge werden im Zusammenhang mit der Zahlung berechnet. Heinz Wübbena Präsident

Spesenordnung des DAB (SO-DAB)

Spesenordnung des DAB (SO-DAB) Stand: 27. September 2009 -DAB Spesenordnung des DAB (-DAB) 1 Allgemeines 1.1 Fahrtkosten, Spesen, Übernachtungsgelder und Gebühren werden nur im Rahmen der -DAB und nur dann erstattet, wenn die Reise/Aufgabe

Mehr

GOLFVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V.

GOLFVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V. GOLFVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V. Verordnung (VO) für die Erstattung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen Präambel: 1. Die Verordnung enthält die Regelungen für die Abrechnung von Reisekosten

Mehr

Hamburger Judo-Verband e.v. Spesen- und Honorarordnung

Hamburger Judo-Verband e.v. Spesen- und Honorarordnung Hamburger Judo-Verband e.v. Spesen- und Honorarordnung Stand: 01. April 2010 Seite 2 Allgemeines Die Spesen- und Honorarordnung regelt die Zahlung / die Erstattung von Honoraren, Reiseund Verwaltungskosten

Mehr

JUDOVERBAND RHEINLAND e.v.

JUDOVERBAND RHEINLAND e.v. JUDOVERBAND RHEINLAND e.v. Finanz- und Kassenordnung Abrechnungsgrundsätze Aus formalen Gründen heraus wird auf die durchgängige Verwendung der weiblichen und männlichen Sprachform zur Bezeichnung von

Mehr

Stand: Januar 2014. Spesen- u. Honorarordnung

Stand: Januar 2014. Spesen- u. Honorarordnung Stand: Januar 2014 Spesen- u. Honorarordnung Spesen- und Honorarordnung Seite 2 Inhaltsverzeichnis Spesen- u. Honorarordnung... 1 I. Allgemeines... 3 II. Erstattet werden:... 3 1) Reisekosten... 3 a) Tagegelder...

Mehr

Reisekostenrechnung Fort- und Weiterbildung

Reisekostenrechnung Fort- und Weiterbildung Reisekostenrechnung Fort- und Weiterbildung Schulamt für den Kreis Unna Postfach 21 12 59411 Unna Fort- und Weiterbildung Veranstaltungs-Nr.: (ohne Angabe ist keine Bearbeitung möglich!) Name, Vorname

Mehr

7. Spesenordnung der NWTU e. V.

7. Spesenordnung der NWTU e. V. 7. Spesenordnung der NWTU e. V. 1 Grundsätze 1) Spesen werden für erstattungsfähigen Aufwand nach den nachfolgenden Bestimmungen gewährt. 2) Bei Spesen ist stets der Grundsatz von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit

Mehr

Änderungsbeschluss Reisekosten vom 15.09.2009 Bistums-KODA Speyer

Änderungsbeschluss Reisekosten vom 15.09.2009 Bistums-KODA Speyer Änderungsbeschluss Reisekosten vom 15.09.2009 Bistums-KODA Speyer (OVB 2009, S. 407) Der KODA-Beschluss vom 3. September 2007 zu 44 Abs. 1 TVöD-VKA (BT-V) wird durch nachfolgende Regelung abgeändert: 1

Mehr

Stand: Dezember 2011. Spesen- u. Honorarordnung

Stand: Dezember 2011. Spesen- u. Honorarordnung Stand: Dezember 2011 Spesen- u. Honorarordnung Spesen- und Honorarordnung Seite 2 Inhaltsverzeichnis Spesen- u. Honorarordnung... 1 I. Allgemeines... 3 II. Erstattet werden:... 3 1) Reisekosten... 3 a)

Mehr

Verwaltungsvorschrift zur Erstattung von Reisekosten

Verwaltungsvorschrift zur Erstattung von Reisekosten Verwaltungsvorschrift zur Erstattung von Reisekosten vom 10. Dezember 2013 (bekanntgemacht unter: ) 1 Geltungsbereich.

Mehr

Niedersächsischer Tennisverband e.v. Niedersächsischer Tennisverband e.v. Postfach 1130 31158 Bad Salzdetfurth

Niedersächsischer Tennisverband e.v. Niedersächsischer Tennisverband e.v. Postfach 1130 31158 Bad Salzdetfurth Niedersächsischer Tennisverband e.v. Niedersächsischer Tennisverband e.v. Postfach 1130 31158 Bad Salzdetfurth Reisekostenabrechnung Vorname und Name : Funktion : Anschrift : Bankverbindung : IBAN: DE

Mehr

Finanz- und Wirtschaftsordnung des Niedersächsischen Fußballverbandes e.v.

Finanz- und Wirtschaftsordnung des Niedersächsischen Fußballverbandes e.v. des Niedersächsischen Fußballverbandes e.v. 1 Grundsätze der Finanzwirtschaft des NFV (1) Die Finanzwirtschaft des NFV ist nach den Grundsätzen der Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen.

Mehr

Rechtsverordnung. über die Gewährung von Reisekostenvergütung (Reisekostenverordnung RKV) Vom 4. Februar 2014 (ABl. 2014 S. A 60)

Rechtsverordnung. über die Gewährung von Reisekostenvergütung (Reisekostenverordnung RKV) Vom 4. Februar 2014 (ABl. 2014 S. A 60) ReisekostenVO 3.11.1 Rechtsverordnung über die Gewährung von Reisekostenvergütung (Reisekostenverordnung RKV) Vom 4. Februar 2014 (ABl. 2014 S. A 60) Das Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt Sachsens

Mehr

Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg

Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg Stand:1.9.2014 Merkblatt Reisekosten für Referendare Rechtsreferendare erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag Reisekosten und Trennungsgeld

Mehr

Ausgabenordnung. ENTWURF vom 29.04.14 (Neufassung ersetzt die bisherige Spesenordnung)

Ausgabenordnung. ENTWURF vom 29.04.14 (Neufassung ersetzt die bisherige Spesenordnung) Ausgabenordnung ENTWURF vom 29.04.14 (Neufassung ersetzt die bisherige Spesenordnung) 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Ordnung regelt insbesondere die Höhe der Reise- und Sachkostenerstattung, die Höhe der

Mehr

Muster: Dienstkraft Geschäftsleitung Dienststellenleitung

Muster: Dienstkraft Geschäftsleitung Dienststellenleitung Muster: Dienstkraft Geschäftsleitung Dienststellenleitung Demoreisekostenabrechnung Ne, Vorne der Dienstkraft Bes./Verg./LGr. Amts- oder Dienstbezeichnung Anschrift Buchh.-/Personalnummer (siehe Entgeltnachweis)

Mehr

Reisekostenrechnung Dienstreise Dienstgang

Reisekostenrechnung Dienstreise Dienstgang Reisekostenrechnung Dienstreise Dienstgang Schulamt für den Kreis Unna Postfach 21 12 59411 Unna Name, Vorname Schule (PLZ / Dienstort mit Ortsteil Fon) Wohnung (PLZ Wohnort mit Ortsteil Straße Hausnummer)

Mehr

Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014)

Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014) Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014) AnsprechpartnerInnen bei Rückfragen: Kristine Lenz Sven Heidel Dezernat IV Dezernat IV (0511) 9296-2163 (0511) 9296-2191 kristine.lenz@hs-hannover.de

Mehr

Übersichten zu den Entschädigungs- und Reisekostenordnungen der Landespsychotherapeutenkammern

Übersichten zu den Entschädigungs- und Reisekostenordnungen der Landespsychotherapeutenkammern Übersichten zu den Entschädigungs- und ungen der Landespsychotherapeutenkammern - verkürzte Darstellung, Stand November 2012, alle Angaben ohne Gewähr - Psychotherapeutenkammer Entschädigungen Vorstand

Mehr

Grundsätzliche Informationen zum Reisekostenrecht (Stand: August 2014)

Grundsätzliche Informationen zum Reisekostenrecht (Stand: August 2014) Grundsätzliche Informationen zum Reisekostenrecht (Stand: August 2014) Rechtliche Grundlagen Begriffsbestimmungen Dienstreise 2 Dauer der Dienstreise 4 Dienstgang 10 Abschlagszahlungen bei Dienstreisen

Mehr

Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte

Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte Drei Schritte zur ersten Tätigkeitsstätte: 1. Ortsfeste betriebliche Einrichtung Eine erste Tätigkeitsstätte kann nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers

Mehr

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Beschlossen von der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW am 14.09.02 mit Änderung durch Beschluss der Kammerversammlung

Mehr

Informationsveranstaltung zum Thema Dienstreisen. Einführung in das Reisekostenrecht

Informationsveranstaltung zum Thema Dienstreisen. Einführung in das Reisekostenrecht Informationsveranstaltung zum Thema Dienstreisen Einführung in das Reisekostenrecht Internetseite der Universität zu Lübeck Welche Formulare gibt es und wo finde ich diese? Formulare zu Reisekosten http://www.uni-luebeck.de/universitaet/personalangelegenheiten/formulare.html

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Deutschland. bettertogether AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Deutschland. bettertogether AG Allgemeine Geschäftsbedingungen für Deutschland bettertogether AG Stand: Januar 2008 AGB bettertogether AG gültig ab 1.1.2008 1 Allgemeines bettertogether ist als Agentur für Öffentlichkeitsarbeit als

Mehr

FINANZ- UND BEITRAGSORDNUNG

FINANZ- UND BEITRAGSORDNUNG Kleingartenverein... e.v.... FINANZ- UND BEITRAGSORDNUNG 1 Haushaltsplan / Finanzplan... Seite 2 2 Kassenverwaltung... Seite 2 3 Kassenprüfung... Seite 3 4 Aufgaben des Schatzmeisters... Seite 3 5 Rechtsverbindlichkeiten...

Mehr

FINANZ- UND GEBÜHRENORDNUNG (FGO) DER DEUTSCHEN TAEKWONDO UNION E.V. (DTU) Inhaltsverzeichnis

FINANZ- UND GEBÜHRENORDNUNG (FGO) DER DEUTSCHEN TAEKWONDO UNION E.V. (DTU) Inhaltsverzeichnis FINANZ- UND GEBÜHRENORDNUNG (FGO) DER DEUTSCHEN TAEKWONDO UNION E.V. (DTU) Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen II. III. IV. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Meldegelder Auslagenregelung Auszahlungs-

Mehr

Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch - dies hilft Ihnen und uns erheblich bei der Abwicklung Ihrer Anträge

Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch - dies hilft Ihnen und uns erheblich bei der Abwicklung Ihrer Anträge Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch - dies hilft Ihnen und uns erheblich bei der Abwicklung Ihrer Anträge Reisekostenrechtliche Abfindung für Ausbildungsreisen Rechtsgrundlage: Landesreisekostengesetz

Mehr

Ausführungsbestimmungen zur Reisekostenordnung für Pastorale Dienste im Erzbistum Köln vom 30.07.2009 (RKO Pastorale Dienste)

Ausführungsbestimmungen zur Reisekostenordnung für Pastorale Dienste im Erzbistum Köln vom 30.07.2009 (RKO Pastorale Dienste) Ausführungsbestimmungen zur Reisekostenordnung für Pastorale Dienste im Erzbistum Köln vom 30.07.2009 (RKO Pastorale Dienste) Köln, den 30.Juli 2009 Der mit den strukturellen Veränderungen verbundene erweiterte

Mehr

F I N A N Z O R D N U N G des Schleswig-Holsteinischen Badminton-Verbandes e.v.

F I N A N Z O R D N U N G des Schleswig-Holsteinischen Badminton-Verbandes e.v. F I N A N Z O R D N U N G des Schleswig-Holsteinischen Badminton-Verbandes e.v. 1 Allgemeines Der Schleswig-Holsteinische Badminton-Verband e.v. unterhält eine Verbandskasse, die der Verantwortung des

Mehr

Entschädigungsordnung der KZV Berlin KdöR - Anlage 3 zur Satzung 1

Entschädigungsordnung der KZV Berlin KdöR - Anlage 3 zur Satzung 1 Entschädigungsordnung der KZV Berlin KdöR - Anlage 3 zur Satzung 1 5. Nachtrag zur Satzung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin vom 18.3.2013 Anlage 3 Entschädigungsordnung der Kassenzahnärztlichen

Mehr

Reisekosten-Merkblatt

Reisekosten-Merkblatt Reisekosten-Merkblatt Soweit nicht anders angegeben, finden Sie alle im Text genannten Formulare auf der Internetseite der Universität zu Lübeck unter Service für Mitarbeiter/Formulare. Die nachstehend

Mehr

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Beschlossen von der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW am 14.09.2002 mit Änderungen durch Beschluss der Kammerversammlung

Mehr

Serviceseite der Reisekostenstelle

Serviceseite der Reisekostenstelle Serviceseite der Reisekostenstelle Diese Serviceseite dient zur speziellen Information der Beschäftigten und Lehrenden der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW Vorbemerkungen Hiermit soll ein

Mehr

FAQ s Häufig gestellte Fragen zu Inlandsdienstreisen

FAQ s Häufig gestellte Fragen zu Inlandsdienstreisen FAQ s Häufig gestellte Fragen zu Inlandsdienstreisen 1. Vor der Dienstreise... 3 1.1 Was muss ich tun, wenn ich demnächst eine Dienstreise durchführen werde?. 3 1.2 Wo finde ich die Vordrucke?... 3 1.3

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

Finanz-, Wirtschafts- und Beitragsordnung des Landesturnverbandes Mecklenburg Vorpommern e.v.

Finanz-, Wirtschafts- und Beitragsordnung des Landesturnverbandes Mecklenburg Vorpommern e.v. Finanz-, Wirtschafts- und Beitragsordnung des Landesturnverbandes Mecklenburg Vorpommern e.v. Die Finanz-, Wirtschafts- und Beitragsordnung regelt die Beitrags und Wirtschaftsführung des LTV M-V. 1. Haushaltsplan

Mehr

Gebührenkatalog. des. Bogensportbund Sachsen-Anhalt e.v.

Gebührenkatalog. des. Bogensportbund Sachsen-Anhalt e.v. Gebührenkatalog des 1. Geltungsbereich... 3 2. Aufnahmebeiträge... 3 3. Mitgliederbeiträge... 3 4. Versicherungsbeiträge... 4 5. Lehrgangsgebühren und Honorare... 4 5.1. Gebühren... 4 5.2. Honorar... 4

Mehr

REISE- UND SITZUNGSKOSTENORDNUNG DER ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN

REISE- UND SITZUNGSKOSTENORDNUNG DER ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN REISE- UND SITZUNGSKOSTENORDNUNG DER ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN Präambel: Für die Zahnärztekammer Bremen gilt gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung vom 03.12.2014 die nachfolgende Reise- und Sitzungskostenordnung.

Mehr

STEUERLICH ABZUGSFÄHIGE KOSTEN VOR PRAXISGRÜNDUNG

STEUERLICH ABZUGSFÄHIGE KOSTEN VOR PRAXISGRÜNDUNG STEUERLICH ABZUGSFÄHIGE KOSTEN VOR PRAXISGRÜNDUNG Sozietät von Laffert & Wanke Wirtschaftsprüfer / Steuerberater 29221 Celle, Fritzenwiese 37 1 Vorfeld der Niederlassung Sie tragen sich mit dem Gedanken,

Mehr

UV-Reisekostenrichtlinien

UV-Reisekostenrichtlinien UV-Reisekostenrichtlinien Gemeinsame Richtlinien in der Unfallversicherung nach 43 Abs. 5 SGB VII über Reisekosten (in der Fassung vom 01. Juli 2014) 1 Rechtsgrundlagen 2 Voraussetzungen 3 Umfang 4 Fahr-,

Mehr

Hamburger Badminton Verband e.v. Finanzordnung

Hamburger Badminton Verband e.v. Finanzordnung Hamburger Badminton Verband e.v. Finanzordnung Inhalt 1 Haushaltswesen... 3 2 Kassenführung... 3 3 Vizepräsident Finanzen... 3 4 Ausgabenwirtschaft... 3 5 Kassenprüfer... 4 6 Beiträge... 4 7 Medienpauschale...

Mehr

Finanzordnung des SV Energie Cottbus e. V.

Finanzordnung des SV Energie Cottbus e. V. Finanzordnung des SV Energie Cottbus e. V. 1 Haushaltswesen 2 Finanzgeschäfte und Zahlungsverkehr 3 Jahresabschluss 4 Ausgabenwirtschaft 5 Beiträge 6 Reisekosten 7 Arbeitsstundenregelung 8 Aufwandsentschädigungen

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8. U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8. U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8 U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung Hannover, 9. Februar 2008 Die Landessynode wolle beschließen: Reisekosten,

Mehr

Private PKW-Nutzung. Reisekosten ab 2014. Schongau, 9. April 2014

Private PKW-Nutzung. Reisekosten ab 2014. Schongau, 9. April 2014 Private PKW-Nutzung Reisekosten ab 2014 Schongau, 9. April 2014 Private PKW-Nutzung Betrieblich und privat genutzter PKW betriebliche Fahrten private Fahrten Kosten = betrieblich veranlasst Betriebsausgaben

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.6.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

Anlage ABl. 12/2015 Erzbistum Berlin. Reisekostenordnung

Anlage ABl. 12/2015 Erzbistum Berlin. Reisekostenordnung Anlage ABl. 12/2015 Erzbistum Berlin Reisekostenordnung 2 Anlage ABl. 12/2015 Erzbistum Berlin 1 Geltungsbereich (1) Diese Reisekostenordnung gilt für alle Geistlichen, Kirchenbeamtinnen und -beamten sowie

Mehr

Neuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008. Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER

Neuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008. Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER Neuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008 Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER Bisherige Unterscheidung (bis 31.12.2007) Dienstreise bzw. Geschäftsreise Einsatzwechseltätigkeit

Mehr

Informationen zum neuen Bundesreisekostengesetz

Informationen zum neuen Bundesreisekostengesetz Hamm, im August 2005 Informationen zum neuen Bundesreisekostengesetz Mit dem zum 01.09.2005 in Kraft tretenden Gesetz zur Reform des Reisekostenrechts vom 26.05.2005 (BGBl. I S. 1418) und der allgemeinen

Mehr

Messebesuch mit Übernachtung

Messebesuch mit Übernachtung Reisekosten Sie geben immer wieder Anlass für ärgerliche Diskussionen mit dem Finanzamt. Deshalb sind Sie auf gute Informationen angewiesen. Bei den Reisekosten gibt es besonders viele Möglichkeiten, das

Mehr

2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?

2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen? ï» Dok.-Nr.: 0922981 Grasmück, Volker Checkliste vom 29.07.2013 Reisekosten ab 2014 - Checkliste 1 Allgemeines 2 Checkliste 2.1 Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit 2.2 Prüfungspunkte

Mehr

2 Erstattungsfähige Reisekosten bei beruflicher Auswärtstätigkeit

2 Erstattungsfähige Reisekosten bei beruflicher Auswärtstätigkeit Erstattungsfähige Reisekosten bei beruflicher Auswärtstätigkeit A. Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber I. Die verschiedenen Reisekostenarten Ein Arbeitnehmer kann im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses

Mehr

Kurze Zusammenfassung der Bestimmungen des BRKG

Kurze Zusammenfassung der Bestimmungen des BRKG Verein für Friedensarbeit im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland e.v. Reisekostenordnung für den VfF, die AGDF und EAK gültig ab 01.01.2014 (Beschlossen vom Vorstand des VfF am 06.02.2014, Stand

Mehr

Reisekosten ab 2014. 2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?

Reisekosten ab 2014. 2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen? Reisekosten ab 2014 1. Allgemeines Die Reisekosten zählen zu den bedeutendsten Werbungskosten bei der Besteuerung von Arbeitnehmern. Dies gilt ab 2014 umso mehr, da der Gesetzgeber umfangreiche Änderungen

Mehr

Landesfinanzordnung (LFO)

Landesfinanzordnung (LFO) Landesfinanzordnung (LFO) 1. Grundsätze 1.1 Die Landesfinanzordnung regelt das Finanz-, Haushalt- und Kassenwesen des BVV. 1.2 Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Alle Einnahmen und Ausgaben sind

Mehr

Die unglaubliche NTW Reisekostenabrechung. Eine Reise an die Grenzen der Vorstellungskraft

Die unglaubliche NTW Reisekostenabrechung. Eine Reise an die Grenzen der Vorstellungskraft Die unglaubliche NTW Reisekostenabrechung Eine Reise an die Grenzen der Vorstellungskraft Inhalt 1. TUD Grundsätze 2. Never question the TUD 3. TUD Checkliste 4. TUD Deadline 5. TUD Adresse http://www.sz-online.de/nachrichten/tu-dresden-wirft-ueber-3000-studenten-raus-2818083.html

Mehr

Informationen zum Bundesreisekostengesetz

Informationen zum Bundesreisekostengesetz Hamm, April 2015 Informationen zum Bundesreisekostengesetz Nachfolgend finden Sie Hinweise zur Anwendung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) in der Fassung vom 26.05.2005 (BGBl. I S. 1418) und der dazu

Mehr

Abrechnungsordnung für den BdP Landesverband Bremen e.v.

Abrechnungsordnung für den BdP Landesverband Bremen e.v. Abrechnungsordnung für den BdP Landesverband Bremen e.v. Diese Abrechnungsordnung ersetzt alle vorangegangenen Abrechnungsordnungen oder Beschlüsse und Festlegungen der Landesversammlung und des Landesvorstandes.

Mehr

FINANZ- ORDNUNG. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am 20.05.2006 in Frankfurt am Main

FINANZ- ORDNUNG. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am 20.05.2006 in Frankfurt am Main FINANZ- ORDNUNG Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am 20.05.2006 in Frankfurt am Main Geändert von der Mitgliederversammlung des DOSB am 03.12.2011 in Berlin Geändert von der Mitgliederversammlung

Mehr

Landesförderprogramm Singen-Bewegen-Sprechen

Landesförderprogramm Singen-Bewegen-Sprechen Landesförderprogramm Singen-Bewegen-Sprechen Arbeitshilfe / Erläuterungen für Aufgabenträger zum elektronischen Formular des Verwendungsnachweises für Fördermaßnahmen im Förderjahr 2011 / 2012 Arbeitshilfe

Mehr

Vorwort... 2. 1 Grundsätzliches... 2. 2 Abrechnungen mit der SJ NRW... 2. 2.1 Allgemeine Abrechnungssätze... 3

Vorwort... 2. 1 Grundsätzliches... 2. 2 Abrechnungen mit der SJ NRW... 2. 2.1 Allgemeine Abrechnungssätze... 3 ABRECHNUNGSRICHTLINIE Stand: 19. Juni 2015 Schachjugend NRW im Schachbund NRW e.v. Geschäftsführender Vorstand Großenbaumer Allee 121 47269 Duisburg (0 20 3) 72 78 40 gv@schachjugend-nrw.de I NHALTSVERZEICHNIS:

Mehr

Merkblatt. Reisekosten sicher abrechnen. Inhalt. 1 Allgemeines 2 Befristung 3 Fahrtkosten 4 Übernachtungskosten

Merkblatt. Reisekosten sicher abrechnen. Inhalt. 1 Allgemeines 2 Befristung 3 Fahrtkosten 4 Übernachtungskosten Reisekosten sicher abrechnen Inhalt 1 Allgemeines 2 Befristung 3 Fahrtkosten 4 Übernachtungskosten 5 Verpflegungskosten 6 Reisenebenkosten 7 Was ist für die Umsatzsteuer zu beachten? 1. Allgemeines Müssen

Mehr

FINANZ- UND GEBÜHRENORDNUNG (FGO) DER DEUTSCHEN TAEKWONDO UNION E.V. (DTU) Inhaltsverzeichnis

FINANZ- UND GEBÜHRENORDNUNG (FGO) DER DEUTSCHEN TAEKWONDO UNION E.V. (DTU) Inhaltsverzeichnis FINANZ- UND GEBÜHRENORDNUNG (FGO) DER DEUTSCHEN TAEKWONDO UNION E.V. (DTU) Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen II. III. IV. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Meldegelder Auslagenregelung Auszahlungs-

Mehr

Finanzordnung der Ju-Jutsu und Modern Arnis Abteilung des PSV Grün-Weiß Kassel e.v.

Finanzordnung der Ju-Jutsu und Modern Arnis Abteilung des PSV Grün-Weiß Kassel e.v. Finanzordnung der Ju-Jutsu und Modern Arnis Abteilung des PSV Grün-Weiß Kassel e.v. 1. Allgemeines 2. Beiträge und Gebühren 3. Kassenprüfung 4. Spesenordnung 5. Ausgaben 6. Schlussbestimmungen 1. Allgemeines

Mehr

-1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen

-1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen -1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen Werden Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten

Mehr

Finanzordnung (1. CJJV e. V.)

Finanzordnung (1. CJJV e. V.) Finanzordnung (1. CJJV e. V.) 1 Grundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 1. Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen, das heißt, die Aufwendungen müssen in einem wirtschaftlichen

Mehr

Finanzordnung und Beitragsordnung des SV Dresden-Leuben e.v. A) Allgemeiner Teil 1. Grundlagen der Finanzordnung des SV Dresden-Leuben e.v.

Finanzordnung und Beitragsordnung des SV Dresden-Leuben e.v. A) Allgemeiner Teil 1. Grundlagen der Finanzordnung des SV Dresden-Leuben e.v. Finanzordnung Grundsätze A) Allgemeiner Teil B) Haushalt C) Verantwortlichkeit D) Zahlungsverkehr / Kassenführung E) Grundmittel Anlagen A) Reisekosten und Auslagen von Funktionären Beitragsordnung A)

Mehr

Beschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit

Beschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit Die Berufliche Auswärtstätigkeit ersetzt ab VZ 2008 die bis dahin anzuwendenden Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten und Fahrtätigkeiten. Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Fahrtkosten und

Mehr

SÜDBADISCHER VOLLEYBALL-VERBAND ==================================================================== Finanzordnung (FO)

SÜDBADISCHER VOLLEYBALL-VERBAND ==================================================================== Finanzordnung (FO) Stand: 07.2014 Finanzordnung (FO) 1 Grundsatz Die Finanzordnung regelt das Finanz-, Haushalts- und Kassenwesen des Südbadischen Volleyball- Verbandes. Fehlen im Einzelfall Regelungen, so entscheidet der

Mehr

Olympischer Fechtclub Bonn e. V. im Bundes- und Landesleistungszentrum Fechten in Bonn im Olympiastützpunkt Rheinland

Olympischer Fechtclub Bonn e. V. im Bundes- und Landesleistungszentrum Fechten in Bonn im Olympiastützpunkt Rheinland 8.September 2015 An die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter An die Mitglieder des OFC Bonn Betr.: Mitteilung des Vorstands über Regelungen für Reisen zu Wettkämpfen, Lehrgängen und Dienstbesprechungen sowie

Mehr

Finanz- und Gebührenordnung (FGO) Art. 1 Regelungsinhalt

Finanz- und Gebührenordnung (FGO) Art. 1 Regelungsinhalt Finanz- und Gebührenordnung (FGO) Art. 1 Regelungsinhalt In Ergänzung der Satzung der Deutschen Eislauf-Union e.v. (DEU) regelt die Finanzund Gebührenordnung (FGO) das Finanzgebaren der DEU, die Art und

Mehr

Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG -) Erster Abschnitt Allgemeines

Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG -) Erster Abschnitt Allgemeines 1 Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG -) Erster Abschnitt Allgemeines 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Erstattung

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Häufig gestellte Fragen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG) Häufig gestellte Fragen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG) 1. Wie und wo ist der Anspruch auf Erstattung der Reisekostenvergütung geltend zu machen?.. 2 2. Zu welcher Uhrzeit ist der Beginn bzw. die Beendigung

Mehr

HLB Ratgeber I/2014. Wohin die Reise geht. Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht

HLB Ratgeber I/2014. Wohin die Reise geht. Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht HLB Ratgeber I/2014 Wohin die Reise geht Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen und Steuern sparen. Zum 1. Januar 2014 ist ein neues Reisekostenrecht

Mehr

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Postfach, 19 048 Schwerin An alle Dienstreisenden des Landes bearbeitet von: ORR Schümann Tel.: (0385) 588-4179 Email:

Mehr

Stadt Weingarten. Finanzielle Richtlinien für partnerschaftliche Begegnungen. 1 Grundsatz

Stadt Weingarten. Finanzielle Richtlinien für partnerschaftliche Begegnungen. 1 Grundsatz Stadt Weingarten Finanzielle Richtlinien für partnerschaftliche Begegnungen 1 Grundsatz Die Stadt Weingarten fördert partnerschaftliche Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaft mit folgenden Städten:

Mehr

Telefon (dienstl.) Dienststelle vorübergehender. privates Kfz Mitfahrt im. Flugzeug Dienst Kfz Nr. 8 Hinfahrt Rückfahrt

Telefon (dienstl.) Dienststelle vorübergehender. privates Kfz Mitfahrt im. Flugzeug Dienst Kfz Nr. 8 Hinfahrt Rückfahrt Beantragung einer Dienstreise Aus-/Fortbildungsreise IT-Reise Anlage 1 (Vom Antragsteller deutlich auszufüllen und Zutreffendes ankreuzen!) Adresse der Wohnung, von der aus arbeitstäglich der Dienst angetreten

Mehr

»Merkblatt Fahrtkostenerstattung / Kurskostenerstattung«

»Merkblatt Fahrtkostenerstattung / Kurskostenerstattung« Erzbischöfliches Generalvikariat Az.: SP 602/03»Merkblatt Fahrtkostenerstattung / Kurskostenerstattung«Regelung der Fahrtkostenerstattung und der Kurskostenerstattung für Gemeinde- und Pastoralassistenten/innen

Mehr

Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten

Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Der Erstattungsanspruch in Bezug auf die Reisekosten bei Wanderfahrten bezieht sich insbesondere auf: 1. Fahrtkosten 2. Übernachtungskosten

Mehr

Merkblatt Reisekosten (bis 2007)

Merkblatt Reisekosten (bis 2007) Merkblatt Reisekosten (bis 2007) Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Wann sind Reisekosten Betriebsausgaben?... 2 3. Fahrtkosten... 3 4. Übernachtungskosten... 4 5. Verpflegungskosten... 4 6. Reisenebenkosten...

Mehr

FINANZORDNUNG (beschlossen durch den DBV-Kongress am 09. Juni 2012)

FINANZORDNUNG (beschlossen durch den DBV-Kongress am 09. Juni 2012) 1 Deutscher Boxsport-Verband e. V. (DBV) FINANZORDNUNG (beschlossen durch den DBV-Kongress am 09. Juni 2012) Deutscher Boxsportverband e. V., Kasseler Str. 93, 34132 Kassel Finanzordnung Seite 1 2 Inhalt

Mehr

Stadtrecht der Stadt Schortens

Stadtrecht der Stadt Schortens Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Schortens über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Fahrtkosten, Verdienstausfall und Sitzungsgeldern an die Ratsmitglieder der Stadt Schortens,

Mehr

Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst

Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Abrechnung von Reisekosten der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im niedersächsischen Schuldienst Stand: 01.02.2015 1. Vorbemerkungen:

Mehr

Finanzordnung des Sächsischen Dartverbandes e. V. (SDV) (Finanzordnung - FO)

Finanzordnung des Sächsischen Dartverbandes e. V. (SDV) (Finanzordnung - FO) Auf Grund von 9 Abs. 2 Buchstabe g) der Satzung erlässt die Delegiertenversammlung des SDV folgende Finanzordnung des Sächsischen Dartverbandes e. V. (SDV) (Finanzordnung - FO) vom 19.10.2008 geändert

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64019 29.04.2009 Reisekostenordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule

Mehr

4.3.2 Erstattung von Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug des Arbeitnehmers

4.3.2 Erstattung von Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug des Arbeitnehmers 4.3.2 Erstattung von Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug des Arbeitnehmers Sofern der Arbeitnehmer für betriebliche Fahrten ein privates Fahrzeug nutzt, kann der Arbeitgeber ihm die entstandenen Aufwendungen

Mehr

Spesen- und Entschädigungsreglement

Spesen- und Entschädigungsreglement EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL Spesen- und Entschädigungsreglement (DGO 2014 vom 12.12.2013) 1. Geltungsbereich Das vorliegende Spesen- und Entschädigungsreglement bildet einen integrierten Bestandteil der

Mehr

F o r s t l i c h e s A u s b i l d u n g s z e n t r u m M a t t e n h o f. Stand: 06/15

F o r s t l i c h e s A u s b i l d u n g s z e n t r u m M a t t e n h o f. Stand: 06/15 F o r s t l i c h e s A u s b i l d u n g s z e n t r u m M a t t e n h o f Kooperation Überbetriebliche Ausbildung und Berufsschule HAUS- UND LANDWIRTSCHAFTLICHE SCHULEN OFFENBURG Stand: 06/15 Allgemeines:

Mehr

Vergütungen für Übungsleiter,Trainer, Helfer und Schiedsrichter im MTV Elze

Vergütungen für Übungsleiter,Trainer, Helfer und Schiedsrichter im MTV Elze Vergütungen für Übungsleiter,Trainer, Helfer und Schiedsrichter im MTV Elze 1. Stundensätze der Übungsleiter, Trainer und Helfer Es gelten folgende Stundenhöchstsätze pro Übungseinheit (je nach Sportart

Mehr

Kirchengesetz über die Umzugskosten der Pfarrer und Prediger in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Pfarrer-Umzugskostengesetz PfUKG)

Kirchengesetz über die Umzugskosten der Pfarrer und Prediger in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Pfarrer-Umzugskostengesetz PfUKG) Pfarrer-Umzugskostengesetz PfUKG 740 Kirchengesetz über die Umzugskosten der Pfarrer und Prediger in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Pfarrer-Umzugskostengesetz PfUKG) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Bekanntmachung. 1 Allgemeine Vorschriften

Bekanntmachung. 1 Allgemeine Vorschriften Der Bürgermeister 29. November 2011 Bekanntmachung Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall-, Auslagenentschädigung, Fahrt- und Reisekosten für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen Auf Grund

Mehr

Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Bundesreisekostengesetz (BRKG) Bundesreisekostengesetz (BRKG) BRKG Ausfertigungsdatum: 26.05.2005 Vollzitat: "Bundesreisekostengesetz vom 26. Mai 2005 (BGBl. I S. 1418), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Februar 2013

Mehr

ANTRAG AUF UMZUGSKOSTENVERGÜTUNG nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG)

ANTRAG AUF UMZUGSKOSTENVERGÜTUNG nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) Angaben zur Person Name, Vorname Berlin, den Geburtsdatum neue Dienststelle Einrichtung (Straße, PLZ, Ort) IBAN Diensttelefon E-Mail BIC Geldinstitut mit Ortsangabe Humboldt Universität zu Berlin Haushaltsabteilung

Mehr

(BGBl. I S.1533), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 20.12.2004 (BGBl I S. 3403) gezahlt.

(BGBl. I S.1533), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 20.12.2004 (BGBl I S. 3403) gezahlt. FACHBEREICH Umzugskosten/Trennungsgeld THEMATIK Merkblatt Trennungsgeld gem. TGV Zur pauschalen Abgeltung der bis zum Umzug entstehenden Mehrauslagen für Unterkunft und Verpflegung am neuen Dienstort wird

Mehr

S a t z u n g. der Gemeinde Binnen. Geltungsbereich

S a t z u n g. der Gemeinde Binnen. Geltungsbereich S a t z u n g der Gemeinde Binnen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen sowie die Erstattung des Verdienstausfalles und der Reisekosten bei ehrenamtlicher Tätigkeit (Aufwandsentschädigungssatzung)

Mehr

Hessisches Reisekostengesetz (HRKG) Vom 9. Oktober 2009. (GVBl. I S. 397)GVBl. II 323-146

Hessisches Reisekostengesetz (HRKG) Vom 9. Oktober 2009. (GVBl. I S. 397)GVBl. II 323-146 Hessisches Reisekostengesetz [1] [2] (HRKG) Vom 9. Oktober 2009 (GVBl. I S. 397)GVBl. II 323-146 [1] Das Gesetz tritt mit Ablauf des 31. 12. 2014 außer Kraft, vgl. 23 Satz 2. [2] Verkündet als Art. 1 G

Mehr

Verordnung über die Umzugskostenvergütung der Pfarrerinnen und Pfarrer (Umzugskostenverordnung UKV)

Verordnung über die Umzugskostenvergütung der Pfarrerinnen und Pfarrer (Umzugskostenverordnung UKV) UmzugskostenVO UKV 288 Verordnung über die Umzugskostenvergütung der Pfarrerinnen und Pfarrer (Umzugskostenverordnung UKV) Vom 1. Juli 1998 (KABl.-EKiBB 1999 S. 82, ABl. EKD 1998 S. 374); 3, 5 und 10 geändert

Mehr

Die Auszahlung/Versteuerung des Trennungsgeldes erfolgt grundsätzlich mittels des Bezügezahlungsverfahrens

Die Auszahlung/Versteuerung des Trennungsgeldes erfolgt grundsätzlich mittels des Bezügezahlungsverfahrens Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH THEMATIK Umzugskosten/Trennungsgeld Merkblatt Trennungsgeld gem. TGV Zur pauschalen Abgeltung der bis zum Umzug entstehenden Mehrauslagen für Unterkunft

Mehr

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.

Mehr

Rechtsverordnung. über die Gewährung von Umzugskostenvergütung (Umzugskostenverordnung - UKV -) Vom 11. Mai 1999 (ABl. 1999 S.

Rechtsverordnung. über die Gewährung von Umzugskostenvergütung (Umzugskostenverordnung - UKV -) Vom 11. Mai 1999 (ABl. 1999 S. UmzugskostenVO 3.11.3 Rechtsverordnung über die Gewährung von Umzugskostenvergütung (Umzugskostenverordnung - UKV -) Vom 11. Mai 1999 (ABl. 1999 S. A 99) Änderungsübersicht Lfd. Nr. geänderte Paragraphen

Mehr