Abteilung Bundesangelegenheiten
|
|
- Lioba Wagner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TOP 6 Hintergrundinformationen zum Arbeitsbereich der Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit Abteilung Bundesangelegenheiten 1
2 Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit Bremer Landesvertretung in Berlin Bremen/Berlin, Informationen über die Aufgaben und aktuellen Schwerpunkte der Landesvertretung Bremen in Berlin, Abteilung Bundesangelegenheiten 2
3 Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen nimmt die Interessen des Landes Bremen und damit der Städte Bremen und Bremerhaven gegenüber dem Bund und den Ländern sowie der Europäischen Union wahr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vertretungen in Berlin und Brüssel verstehen sich daher auch als Interessenvertretung Bremens und arbeiten eng mit den Organen des Bundes, der Europäischen Union, den in Berlin und Brüssel vertretenen diplomatischen Missionen, mit den Verbänden und Vertreterinnen/Vertretern von Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur zusammen. Ebenfalls zum Ressort gehört die bremische Entwicklungszusammenarbeit mit ihren Kontakten zu den entsprechenden Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. A. Bremen in Berlin Bremen wirkt gemäß Artikel 50 Grundgesetz über den Bundesrat bei der Gesetzgebung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. In der Bremer Landesvertretung in Berlin werden die bremischen Interessen u.a. bei der Entstehung, dem Erlass und der Ausführung bundesstaatlicher Gesetze koordiniert und durch die Bevollmächtigte als Mitglied des Bundesrates vertreten. Ebenfalls zu den Aufgaben der Landesvertretung gehört die laufende Unterrichtung des Senats über die Arbeit von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Besondere Aufmerksamkeit gilt jedoch auch den in Berlin vertretenen Entscheidungsträgern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Presse, mit denen eine gute Zusammenarbeit gepflegt und für Bremer Belange geworben wird. Konkret werden die Aufgaben durch den Geschäftsverteilungsplan des Senats geregelt: 1. Allgemeine Vertretung bremischer Interessen gegenüber Bundesorganen, Bundesbehörden, ausländischen Missionen sowie sonstigen zentralen Einrichtungen am Sitz der Bundesregierung; 2. Verbindung zu den Parteien und den Fraktionen des Deutschen Bundestages und Zusammenarbeit mit den Bundestagsabgeordneten; 3. Wahrnehmung von Ausschuss- und Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates; 4. Zusammenarbeit mit den Vertretungen anderer Länder beim Bund; 5. Kontakt zu Verbänden und ähnlichen Organisationen auf Bundesebene; 6. Mitgliedschaft in der Ständigen Vertragskommission der Länder; 7. laufende Berichterstattung über Vorhaben auf Bundesebene an den Senat und an die Bürgerschaft; 8. Vorbereitung der Bundesratsplenarsitzungen in der Staatsrätekonferenz und im Senat; 9. Repräsentative Aufgaben; 10. Verbindung zur deutschen und internationalen Presse; 11. Fragen des Bund-Länder-Verhältnisses in EU-Angelegenheiten. 3
4 1. Bremen im Bundesrat Das Grundgesetz sieht in Artikel 50 vor, dass die Länder über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Eine effektive Mitwirkung geschieht am besten am Sitz der Bundesregierung. Deswegen unterhalten die Länder Vertretungen in Berlin. Die meisten Gesetzesvorhaben werden von der Bundesregierung oder den Fraktionen des Deutschen Bundestags vorgelegt. Bei Gesetzesvorhaben der Bundesregierung wird der Bundesrat zweimal befasst: Im 1. Durchgang zur Stellungnahme und im 2. Durchgang ein weiteres Mal zum Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Frage der Anrufung des Vermittlungsausschusses. Es wird unterschieden zwischen Einspruchs- und Zustimmungsgesetzen. Sind bei Gesetzesvorhaben des Bundes die Interessen der Länder besonders berührt oder begründen diese Leistungspflichten der Länder gegenüber Dritten, bedürfen die Gesetze der Zustimmung der Länder. Bei einem Zustimmungsgesetz, das nur mit Zustimmung des Bundesrates wirksam wird, kann der Bundesrat neben der Zustimmung oder Ablehnung auch die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschließen. Der Bundesrat hat bei der Beratung eines vom Bundestag beschlossenen Gesetzes auch die Möglichkeit zusätzlich eine Entschließung zu fassen, in der die spezifischen Positionen der Länder verdeutlicht werden. Das Land Bremen hat also das Recht und die Aufgabe, jedes Bundesgesetz und jede zugeleitete EU-Vorlage zu beraten und seine Interessen in unterschiedlicher Form einzubringen. Bei länderspezifischen Anliegen können durch eigene Gesetzes- oder Entschließungsanträge die Interessen gegenüber dem Bund vorgetragen werden. Diese Anträge müssen, wenn vom Senat beschlossen, eine Ländermehrheit in den zuständigen Fachausschüssen sowie im Bundesratsplenum, im Falle sofortiger Sachentscheidung nur im jeweiligen Plenum, erhalten. Die Gesetzesvorhaben und EU-Vorlagen werden i. d. R. vorab in den sechzehn Fachausschüssen des Bundesrats beraten, um das Bundesratsplenum vorzubereiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesvertretung bringen dort die spezifischen Bremer Interessen entsprechend der fachlichen und politischen Einschätzung der senatorischen Dienststellen ein (Ressortprinzip). Neben den jeweiligen fachlichen Bewertungen liegt das Hauptaugenmerk auf der Identifizierung, Wahrung und Wahrnehmung der bremischen Interessen. Das endgültige Abstimmungsverhalten der Freien Hansestadt Bremen im Plenum des Bundesrates wird im Bremer Senat festgelegt. Die Vorbereitung dieser Beschlüsse erfolgt durch die Landesvertretung, die die Empfehlungen der Ausschüsse koordiniert. Mitglieder des Bundesrates sind nach Artikel 51 Abs. 1 Grundgesetz Mitglieder der Regierungen der Länder. Sie werden von den Regierungen ihrer Länder bestellt und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierung vertreten werden. Bremen verfügt im Bundesrat über drei Stimmen. Mitglieder des Bundesrates sind zurzeit Bürgermeister Dr. Sieling, Bürgermeisterin Linnert und die Bevollmächtigte Hiller. Die Senatoren Mäurer, Günthner und Dr. Lohse, sowie die Senatorinnen Stahmann, Prof. Dr. Quante-Brandt und Dr. Bogedan sind als stellvertretende Mitglieder benannt. Die Struktur und der Ablauf der praktischen Umsetzung sind im Teil B weiter dargestellt. 4
5 2. Begleitung des Deutschen Bundestages Der Bundestag kann in seinen Beratungen von dem Gesetzentwurf der Bundesregierung abweichen, die Stellungnahme des Bundesrates berücksichtigen oder übergehen, sowie weitere neue Inhalte und ggf. auch weitere Gesetzesvorschläge in seinen Gesetzesbeschluss aufnehmen. Gesetzesinitiativen des Bundestages, zu denen der Bundesrat nicht die Möglichkeit einer Stellungnahme wie zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung hat, können darüber hinaus den Bundesrat auch durchaus kurzfristig erreichen. Daher ist es für die Länder wichtig, über die Beratungen des Bundestages laufend informiert zu sein und ggf. frühzeitig reagieren zu können. Dementsprechend nehmen die zuständigen Fachreferentinnen und -referenten der Landesvertretung Bremen neben der Sitzungsvertretung Bremens in den Fachausschüssen des Bundesrates auch die Beobachtung des Bundestages wahr. Sie nehmen an den Ausschussberatungen, Sachverständigen-Anhörungen und Fachgesprächen im Bundestag teil, besuchen die Arbeitsgruppen-Sitzungen der Fraktionen und informieren kurzfristig die zuständigen Ressorts in Bremen. Daneben wird ein kontinuierlicher Austausch zu den Bundestagsabgeordneten aus Bremen und Bremerhaven angestrebt. Auch finden in der Landesvertretung parlamentarische Abende und auch Treffen von insbesondere norddeutschen Parlamentariern statt. Die Verbindung zu den Parteien und den Fraktionen des Deutschen Bundestages und die Zusammenarbeit mit den Bundestagsabgeordneten sind wichtig, um über einen guten Informationsaustausch zu verfügen. Die Teilnahme an Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages wird, besonders bei länderspezifischen Themen, als wichtiges Signal der Präsenz gesehen und deshalb auch von der Bevollmächtigten wahrgenommen. 3. Politische Präsenz in Berlin Neben der aktiven Tätigkeit in Berlin sind selbstverständlich die Senatsvertreter und Senatsvertreterinnen auch eigenständig in Berlin aktiv. Hier ist eine gute Zusammenarbeit und ein inhaltlicher Austausch von großem Nutzen, um Synergien zu ermöglichen. Im Frühjahr 2014 tagte zum ersten Mal der gesamte Senat in der Bremer Landesvertretung und diskutierte mit unterschiedlichen Bundesministerien über aktuelle Themen. Auch der Magistrat aus Bremerhaven tagte 2014 in Berlin. Diese Veranstaltungen sind für die Wahrnehmung von Bremer Interessen beim Bund sehr wichtig und sollten regelmäßig wiederholt werden. Die Landesvertretung wird auch regelmäßig vom zuständigen Bürgerschaftsausschuss besucht, anlässlich dessen die Landesvertretung ein auf die Themenwünsche abgestimmtes Programm vorbereitet. Auch Senatsvertreter, Staatsräte oder Fachdelegationen können in der Landesvertretung tagen und werden von der Abteilung Bundesangelegenheiten begleitet. 5
6 4. Kontakt zu Verbänden, Bundesbehörden, Botschaften und Netzwerken Die Kontaktpflege und Informationsbeschaffung ist ein wichtiger Bereich für eine gute Interessenvertretung Bremens in Berlin. Neben fachlichen Informationsveranstaltungen zu aktuellen Vorlagen ist eine kontinuierliche Verbindung gerade mit für Bremen wichtigen Partnern in Berlin notwendig, um bremische Interessen auf der Bundesebene immer wieder zu kommunizieren. Dazu gehören Veranstaltungen für Hintergrundinformationen oder zur Vertiefung der notwendigen Fachkenntnisse, aber auch repräsentative und protokollarische Veranstaltungen. Neben der Bevollmächtigten nehmen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesvertretung diese Aufgabe wahr, teilweise in Abstimmung mit dem jeweiligen Senatsressort in Bremen. Dementsprechend werden Informationsveranstaltungen der Bundesregierung, von Bundestagsfraktionen, anderen Landesvertretungen, Branchen und Verbänden, von Berufsorganisationen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen von der Landesvertretung Bremen wahrgenommen. Bei inhaltlichen Veranstaltungen wird im Nachhinein ein kurzer Vermerk mit den wichtigsten aktuellen Informationen, insbesondere der bremischen Schwerpunktthemen, verfasst und den Senatsressorts zur Verfügung gestellt. 5. Aktive Personalentwicklung in Berlin Die bundespolitische Kompetenz wird auch für das Land Bremen mit seinen zunehmenden komplexen Aufgaben immer wichtiger. Kontakte in Bundesbehörden, Verbänden und Organisationen stärken den Einflussradius Bremens in Berlin. Wir haben als Landesvertretung ein großes Interesse Bremer Netzwerke auszubauen, Personalentwicklung im öffentlichen Dienst zu unterstützen und Kontakte auf der Bundesebene in zahlreichen Fachrichtungen auch bremisch zu nutzen. Deshalb sind wir verstärkt daran interessiert, kurz-, mittel- und längerfristige Tätigkeiten auch für Praktikantinnen und Hospitantinnen, Poolkräfte und Führungskräfte zu ermöglichen. 6. Eigene Informationsveranstaltungen in der Landesvertretung Bremen Die Bremer Landesvertretung in Berlin ist ein Haus der Vielfalt und der Kommunikation, des Austauschs und der Verständigung. Es dient als Repräsentanz, Schaufenster und Kultur- Botschaft Bremens und Bremerhavens in der Bundeshauptstadt. Das moderne und multifunktionale Bürohaus bietet sich mit verschiedenen Veranstaltungs- und Besprechungsräumen für Tagungen, Empfänge, Ausstellungen etc. an. Veranstaltungen in der Landesvertretung Bremen haben grundsätzlich das Ziel die Freie Hansestadt Bremen zur repräsentieren und dem Interesse des Landes zu dienen. Mit jährlich bis zu 200 Veranstaltungen in der Landesvertretung repräsentieren wir die Stärke und Vielfalt Bremens und Bremerhavens in der Bundeshauptstadt. Die Landesvertretung führt Menschen aus Politik, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zusammen. Unsere Veranstaltungsformate richten sich an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Veranstalter sind der Bremer Senat, Unternehmen, Vereine, Verbände und öffentliche Einrichtungen. Ziel ist es Themen und Projekte z.b. aus den Bereichen Kultur, Gesellschaft, Wirtschaft, Forschung, Umwelt zu präsentieren, Hintergründe und die bremische Sicht der 6
7 Dinge zu vermitteln. Die Abteilung für Bundesangelegenheiten unterstützt die inhaltliche Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen insbesondere bei unserem Veranstaltungsformat Bremen am Mittag bei dem aktuelle Themen und Initiativen aus Bremen vorgestellt und diskutiert werden. Auch in den letzten zwei Jahren durften wir viele Besucherinnen und Besucher in der Landesvertretung begrüßen bei z.b. Buchvorstellungen, Lesungen, Aufführungen, Diskussionsveranstaltungen, Empfängen und Gartenfesten. Besonderer Beliebtheit erfreut sich nach wie vor die traditionelle Bremer Roland-Runde ( Kohl und Pinkel -Essen) und das Bremerhavener Fischessen. Über aktuelle Ausstellungen und Veranstaltungen informiert unsere Homepage. Wir haben 2014 eine umfassende Broschüre über die Aufgaben der Landesvertretung entwickelt und waren damit die 1. Landesvertretung in Berlin, die eigenständig über die Arbeit informiert hat. Unser Internetauftritt wird stetig weiterentwickelt. Die Landesvertretung verfügt natürlich auch über die Möglichkeit der eigenen Informationsund Öffentlichkeitsarbeit. So sind wir sehr interessiert, viele Besuchergruppen aus Bremen und Bremerhaven in unserer Landesvertretung zu begrüßen und die umfassenden Aufgaben darzustellen. Besonders Schulgruppen liegen uns am Herzen, auch als Teil der politischen Bildung. Im Rahmen der vom Bundespresseamt (BPA) organisierten Gruppenreisen der Bremer Bundestagsabgeordneten besuchen jährlich fast 1000 Bremerinnen und Bremer die Landesvertretung in Berlin. Hier werden ihnen die Aufgaben der Bevollmächtigten, der Bundesgesetzgebungsprozess und die Arbeit des Bundesrates nähergebracht. B. Struktur und Aufgaben der Abteilung Bundesangelegenheiten Die Aufgaben der Abteilung Bundesangelegenheiten sind sehr umfassend. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Informationsaufnahme und -verwertung für bremische Interessen, um dann aktiv eine koordinierte Interessenvertretung auf Bundesebene zu ermöglichen. Dazu gehört, wie schon dargestellt, Gespräche, Netzwerke und Kontakte zwischen Berlin und Bremen zu stärken. Ein wichtiger Bereich ist natürlich die Begleitung der bundespolitischen Gesetzgebung insbesondere im Bundesrat. Deshalb soll hier diese umfassende Tätigkeit auch technisch dargestellt werden. Der Bundesrat tagt in einem 3-Wochen-Turnus. Vorgeschaltet ist eine Vorbereitungswoche, in der zwar noch häufig das Bundesratsplenum am Freitag tagt, aber schon die Vorbereitungen für den nächsten Durchgang beginnen. In der Ausschusswoche (1. Woche) tagen die 16 Fachausschüsse 1, in der Koordinierungswoche (2. Woche) findet die abschließende fachliche und politische Koordinierung statt und endet mit dem sogenannten Freitagspapier. Abschließend in der Plenarwoche (3. Woche) endet der Durchgang mit der Befassung in der Staatsräterunde und im Senat sowie am Freitag mit der Plenarsitzung und 1 Termine 2. Halbjahr 2015: 1. Woche: Bundesrat ; 1. Woche Bundesrat ; 1. Woche Bundesrat : 1. Woche ; Bundesrat ; 1. Woche Bundesrat
8 der Vorbereitung von Redebeiträgen und Medienberichten. Parallel dazu erfolgt die Koordinierung der Länder untereinander über die Landesvertretungen, insbesondere durch die Bevollmächtigten im Ständigen Beirat. 1. Vorbereitungswoche In der Vorbereitungswoche vor den Fachausschuss-Sitzungen werden die Ausschuss- Beratungen von der Arbeitsebene vorbereitet: Die Vorlagen zu den Ausschuss- Tagesordnungen werden von den Referentinnen und Referenten der Landesvertretung in engem Austausch mit den zuständigen Fachressorts in Bremen erfasst, analysiert, bewertet und diskutiert. Es wird ermittelt, welche spezifischen Bremer Interessen vorliegen, ob eigene oder gemeinsame Anträge mit anderen Ländern gestellt werden. 2 Es wird ein erster Überblick von der Landesvertretung zu den bremenrelevanten Tagesordnungspunkten erstellt, der wie ein Laufzettel durch die Wochen geführt und kontinuierlich angepasst wird. Der Senat ist über Vorhaben der Bundesgesetzgebung sowie über Verordnungsentwürfe der Bundesregierung oder andere Vorhaben des Bundes von besonderer politischer, finanzieller oder verwaltungsmäßiger Bedeutung durch das zuständige Mitglied des Senats unter Beteiligung der sachlich mitbetroffenen Geschäftsbereiche möglichst frühzeitig zu unterrichten. Eine Unterrichtung kann unbeschadet einer Abstimmung auch durch die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit erfolgen. 3 Diese Woche ist für eigene Aktivitäten Bremens über den Bundesrat besonders wichtig. Bei beabsichtigten eigenen Initiativen sollte möglichst früh im Vorfeld die Abstimmung der Ressorts intern und untereinander sowie mit anderen Ländern vorgenommen werden. Eine längerfristige Koordinierung der möglichen Initiativen wird auf Staatsräteebene entwickelt. Wenn die Initiative in dem beginnenden Durchlauf erfolgreich das Bundesratsplenum erreichen soll, muss nun eine Aktivität gegenüber den anderen Ländern erfolgen, auch um die Mehrheiten im Fachausschuss und im Bundesratsplenum zu bekommen. Es braucht immer die Unterstützung der anderen Länder. Wenn ein Senatsbeschluss über die Einbringung ergangen und die Zuleitung an den Bundesrat erfolgt ist, können flankierende Unterstützungsmaßnahmen insbesondere durch Veranstaltungen in der Landesvertretung, z.b. im Format Bremen am Mittag oder interne Gesprächsformen stattfinden 4. Ebenso sind erläuternde unterstützende Begleitschreiben oder Telefonate sinnvoll. Diese wichtigen begleitenden Tätigkeiten können vor Ort in Berlin erfolgen. 2. Ausschusswoche (1. Woche) Der Bundesrat hat 16 ständige Fachausschüsse, 5 in denen die Beschlussfassung des Bundesratsplenums vorbereitet wird. In EU-Angelegenheiten hat der Bundesrat neben dem 2 Wichtig! Eigene Initiativen wie z. B. Gesetzesanträge sind spätestens in dieser Woche den Ausschüssen zuzuleiten, um noch für Unterstützung werben zu können. 3 Geschäftsordnung des Bremer Senats vom 21. Juli Gespräch meistens mit Vertretern der Bundesbehörde oder anderer Länder bzw. Verbänden zu einem aktuellen Thema, z.b. Sprachkurs für Flüchtlinge 5 Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, Ausschuss für Arbeit, Integration und Soziales, Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten, Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, Ausschuss für Familie und Senioren, Finanzausschuss, Ausschuss für Frauen und Jugend, Gesundheitsausschuss, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Ausschuss für Kulturfragen, Rechtsausschuss, Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Verkehrsausschuss (Vorsitz HB), Ausschuss für Verteidigung, Wirtschaftsausschuss 8
9 Fachausschuss auch eine Europakammer gem. Artikel 52 Absatz 3a GG eingerichtet. Diese Kammer kann z.b. in Eilverfahren anstelle des Bundesrates Beschlüsse fassen. Mitglieder der Fachausschüsse sind grundsätzlich die entsprechenden Fachministerinnen und Fachminister der Länder. Für Bremen sind es die Senatorinnen und Senatoren der Länder. Gemäß Artikel 52 Absatz 4 Grundgesetz können auch Beauftragte der Landesregierungen den Ausschüssen des Bundesrates angehören. Die tatsächlichen Sitzungsvertretungen erfolgen meistens auf Arbeitsebene. In Bremen sind die zuständigen Referentinnen und Referenten der Landesvertretung beauftragt, die Vertretung Bremens in den Fachausschüssen wahrzunehmen und entsprechend dem koordinierten Votum abzustimmen. Dabei sind sie häufig mit mehreren Fachausschüssen entsprechend den fachlichen Schwerpunkten und der Terminlage der Ausschüsse beauftragt. Nur ausnahmsweise bei politischen Sitzungen eines Fachausschusses und bei den Sitzungen des Finanzausschusses, auf die regelmäßig die Finanzministerkonferenz folgt, wird die Sitzungsvertretung durch politische Vertreter und Vertreterinnen wahrgenommen. 1. Woche Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag LVHB: Jour fixe der Referentinnen und Referenten LVHB Eigene Initiativen Bremen am Mittag 6 LVHB Jour fixe der Referentinnen und Referenten mit der LVHB Referentinnen- und Referentenrunde LVHB Versand 1. Übersicht an die Ressorts Bundesrat Fachausschuss Agrar Kultur Staatsräterunde Bundestag 7 Ausschüsse Bundesrat Unterausschuss Finanzen Senat Bundestag AGen der Fraktionen Sitzungen der Fraktionen Bevollmächtigten Bundesrat Fachausschuss Verkehr Recht Gesundheit Frauen/Jugend Vorbesprechung Ständiger Beirat Bundestag Ausschüsse Plenum Bundesrat Fachausschuss: Arbeit/Integration/Soziales Finanzen Wirtschaft Inneres Umwelt Wohnungsbau Bundestag Plenum Bundesrat Fachausschuss EU Bundestag Plenum 3. Koordinierungswoche (2. Woche) Im Anschluss an die Ausschussberatungen werden die Empfehlungen der Ausschüsse durch die federführenden Referentinnen und Referenten der Landesvertretung im kontinuierlichen Austausch mit den betreffenden Senatsressorts fachlich bewertet, erörtert und dahingehend abgestimmt, dass ein für alle beteiligten Ressorts tragfähiger Vorschlag und eine für Bremen bestmögliche Lösung gefunden werden kann. Auf Grundlage der Empfehlungen der Fachausschüsse wird in der Landesvertretung die Senatsvorlage mit den Beschlussempfehlungen der Bevollmächtigten des Landes Bremen, das sog. Freitagspapier, erstellt. Darin werden besonders die relevanten und eigenen 6 Dienstag und Mittwoch besonders geeignete Wochentage, daneben laufend werbende Anschreiben und Kontaktpflege 7 Nur in den Bundestagswochen 9
10 Initiativen Bremens und die noch strittigen Punkte der Tagesordnung des aktuellen Bundesratsdurchgangs dargestellt. 4. Plenarwoche (3. Woche) Vor der Beschlussfassung im Senat werden die Beschlussempfehlungen der Bevollmächtigten des Landes Bremen in der Staatsrätekonferenz vorberaten. Die Entscheidungsvorschläge der Staatsrätekonferenz werden von der Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit in der Senatssitzung vorgetragen. 8 Es erfolgt eine abschließende Meinungsbildung der Staatsräte und des Senats zur Tagesordnung des Plenums. Sofern politisch wichtige Punkte noch weiter beraten und koordiniert werden müssen, entscheidet der Senat auf freie Hand. Die Stimmführerschaft im Bundesrat obliegt der Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit oder dem an ihrer Stelle zur Wahrnehmung der Sitzung des Bundesrates bestellten Mitglied des Senats. Das Mitglied des Senats ist bei seiner Stimmabgabe grundsätzlich an die vom Senat getroffenen Entscheidungen gebunden. Eine abweichende Stimmabgabe im Bundesrat ist in der nächsten Senatssitzung zu begründen. 9 Unmittelbar nach der Plenarsitzung erfolgt die Information durch die Landesvertretung Bremen über die Ergebnisse des Plenums: die senatorischen Dienststellen in Bremen werden mit einer Rund-Mail über die Beschlüsse des Bundesrates unterrichtet. Parallel dazu werden die Ergebnisse des Plenums einschließlich des Abstimmungsverhaltens von Bremen für alle weiteren Interessierten auf den Internet-Seiten der Landesvertretung Bremen veröffentlicht. 3. Woche Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag LVHB: Jour fixe der Referentinnen und Referenten LVHB Bei eigenen Initiativen: Bremen am Mittag LVHB Jour fixe der Referentinnen/Refer enten mit der Bevollmächtigten LVHB LVHB Kurzbericht nach dem Bundesratsplenum Bundesrat Bundesrat Bundesrat Vorbesprechung Bundesrat auf Arbeitsebene Bundesrat Spitzentreffen in Berlin zur Koordinierung in den politischen Familien Abends Bundesrat Vorbesprechung 9.00 Bundesrat - Plenum 9.30 Staatsräterunde Senatsvorlage Freitagspapier Bundestag 10 Ausschüsse Senat Beschluss Bundestag AGen der Fraktionen Sitzungen der Fraktionen Vorbesprechung Ständiger Beirat Bundestag Ausschüsse Plenum Bundestag Plenum Bundestag Plenum 8 Geschäftsordnung des Senats vom 21. Juli Geschäftsordnung des Senats vom 21. Juli Nur in den Bundestagswochen 10
11 4. Koordinierung Die laufende Koordinierung der Länder während eines Bundesratsdurchgangs beginnt mit den Vorbesprechungen der Länder vor den Fachausschusssitzungen in der 1. Woche und wird fortgesetzt mit Koordinierungsrunden der Landesvertretungen auf Arbeitsebene und unter den politischen Familien in den Vorbesprechungen des Ständigen Beirats. Abgeschlossen wird die Koordinierung der Länder am Vorabend des Plenums mit den Beratungen der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen und ihrer Vertretung zu den politisch wichtigen Tagesordnungspunkten (3. Woche). 5. Informationsaustausch zwischen Berlin und Bremen Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit versendet die Drucksachen, Protokolle, Beschlüsse und sonstigen Verhandlungsunterlagen des Bundesrates und seiner Ausschüsse in der Regel am Tage der Auslieferung durch das Sekretariat des Bundesrates an die Senatskanzlei. Den beteiligten Ressorts leitet die Senatskanzlei die Unterlagen nach Eingang unverzüglich elektronisch zu. 11 Die Versendung erfolgt gemäß der GO seit Ende 2013 elektronisch mittels VIS-Bundesrat. 11 Geschäftsordnung des Senats vom 21. Juli
12 C. Die Referate der Abteilung Bundesangelegenheiten und ihre aktuellen Arbeitsschwerpunkte Leitung; Koordinierung Bundesrat; Vermittlungsausschuss; Auswärtiges; Verteidigung Margit Michaelis Referat: Wirtschaft; Ernährung, Landwirtschaft Cathrin Blume Referat: Justiz und Verfassung; Inneres; Ständige Vertragskommission Vera Bubendey-Welker Referat: Finanzen; Bauwesen Mathias Kalweit Referat: Arbeit und Soziales; Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Gesundheit; wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bernd Lührsen 12
13 Referat: EU-Angelegenheiten; Koordinierungsaufgaben Tanja Prinz Referat: Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; Verkehr Dr. Michael Schröter Referat: Bildung und Wissenschaft, Kultur und Medien Veit Swoboda 13
14 D. Die aktuellen Arbeitsschwerpunkte der Referate der Abteilung Bundesangelegenheiten Finanzen Neben dem umfassenden Alltagsgeschäft gibt es in jedem Referat Arbeitsschwerpunkte, die über einen längeren Zeitraum bremische Interessen berühren. Hier ein aktueller Überblick: 1.) Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen 2.) Reform der Erbschaftsteuer 3.) Verabschiedung des Bundeshaushalts 4.) Reform der Investmentbesteuerung / Wagniskapital 5.) Gesetz zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern 6.) Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens 7.) Girokonto für Jedermann Wohnen 1.) Wohngeldreform Inneres 1.) Flüchtlinge, Asylrecht, Zuwanderung 2.) Regelungen zur Aufgabenwahrnehmung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, Zusammenarbeit Verfassungsschutzbehörden 3.) Dopingbekämpfung im Sport Anti-Doping-Gesetzentwurf Recht 1.) Öffnung der Ehe für alle 2.) Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen Verkehrsdaten 3.) Kommunalwahlrecht für Drittstaatsangehörige 4.) Erweiterung der Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen 5.) Mietrechtsreform Teil 2 6.) Reform der Tötungsdelikte 7.) Schutzlücken bei der Bestrafung von Vergewaltigung 14
15 Bildung, Wissenschaft, Kultur, Medien 1.) Zukunftsfähiges Wissenschaftssystem (Fortentwicklung des Hochschulpaktes, Exzellenzinitiative; Pakt für Forschung und Innovation, Stärkung der Hochschulen, Qualitätspakt Lehre) 2.) Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) 3.) Stärkung der beruflichen Bildung 4.) Digitalisierung in Bildung, Wissenschaft und Forschung - Digitale Agenda für Deutschland 5.) Novellierung des Kulturgüterschutzgesetztes 6.) Europäische und internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung Wirtschaft 1.) Reform des Vergaberechts 2.) Energie (Strommarkt, CO 2 -Minderung/Kraftwerksreserve, Förderung der Kraft-Wärme- Koppelung) 3.) Regelung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber im Telemediengesetz 4.) TTIP und CETA Landwirtschaft und Verbraucherschutz 1.) Gentechnikrecht (Umsetzung der Opt-Out-Richtlinie) 2.) Tierschutz Umwelt 1.) Fracking 2.) Wertstoffe 3.) Naturschutzrecht und EU 4.) Gewässerschutz Verkehr 1.) Regionalisierungsmittel 2.) Infrastrukturabgabe (PKW-Maut) 3.) Bundesverkehrswegeplan 4.) Infrastrukturfinanzierungsgesellschaft 5.) Eisenbahnen Regulierung 15
16 Arbeit, Integration und Sozialpolitik/Familie und Senioren 1.) Reform des Werkvertragsrechts Frauen und Jugend 1.) Unbegleitete ausländische Minderjährige 2.) Reform des Prostitutionsgesetzes 3.) Entgeltgleichheit von Frauen und Männern 4.) Reform des Mutterschutzes Gesundheit 1.) Zweites Pflegestärkungsgesetz 2.) Demnächst im zweiten Durchgang nach Abschluss der Beratungen im Bundestag werden beraten: Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospizund Palliativgesetz - HPG) Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhaus- Strukturgesetz KHSG) Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health) 16
Auswirkungen von Rechtsetzungsvorhaben auf Verbraucherinnen und Verbraucher
Auswirkungen von Rechtsetzungsvorhaben auf Verbraucherinnen und Verbraucher Diskussion anlässlich des Fachgesprächs der Friedrich-Ebert-Stiftung am 10. Dezember 2012 in Berlin Dr. Christian Grugel Leiter
MehrGeschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar
Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar Vorbemerkung Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises (LDK) und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar haben die
MehrParlamentarier-Konferenz Bodensee. Statut vom
Parlamentarier-Konferenz Bodensee Statut vom 23.03.2007 Parlamentarier-Konferenz Bodensee Statut (beschlossen auf der 27. Sitzung am 23.03.2007, gültig nach Beendigung der 27. Sitzung) 1. Ziele und Aufgaben
MehrRichtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates
Stadt Soest Der Bürgermeister Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest Präambel: Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt zu. Die Bemühungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse
MehrOrdnung der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz. Präambel
Ordnung der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz Präambel Zur Stärkung der gemeinsamen Stimme von Diakonie und Kirche im Land Rheinland- Pfalz wird eine gemeinsame Übereinkunft
MehrKommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Landesseniorenrat Brandenburg 29. Oktober 2009 Jens Graf Städte- und Übersicht Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
MehrGeschäftsordnung für die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz vom 18. Februar Präambel
Geschäftsordnung für die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz vom 18. Februar 2008 Präambel Die GWK verfolgt das Ziel, alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen der Forschungsförderung, der wissenschafts-
MehrInnenrevision in den Behörden im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/155 Landtag 19. Wahlperiode 17.11.15 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Innenrevision in den Behörden im Land Bremen Antwort des Senats
MehrGeschäftsordnung der Agrarministerkonferenz
Geschäftsordnung der Agrarministerkonferenz (Stand: 02. April 2009) 1. Teilnahme 1.1 In der Agrarministerkonferenz (AMK) sind die Agrarminister/innen und -senatoren/innen des Bundes und der Länder der
MehrGeschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März Einberufung des Kuratoriums
Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März 2013 1 Einberufung des Kuratoriums (1) Der Vorsitzende beruft das Kuratorium nach Bedarf ein; auf Verlangen von drei
MehrNutzung der Business Class bei Auslandsdienstreisen Vergleich der Regelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Obersten Bundesbehörden
Nutzung der Business Class bei Auslandsdienstreisen Vergleich der Regelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Obersten Bundesbehörden 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Nutzung der Business Class
MehrA. Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages 11. I. Wahl des Präsidenten, der Stellvertreter. III. Präsident, Präsidium und Ältestenrat 17
A. Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages 11 I. Wahl des Präsidenten, der Stellvertreter 12 1 Konstituierung 13 2 Wahl des Präsidenten und der Stellvertreter 13 3 Wahl der Schriftführer 14 II. Wahl
MehrDer Sächsische Landtag Parlament des Freistaates
Der Sächsische Landtag Parlament des Freistaates Der Sächsische Landtag ist das Parlament des Freistaates Sachsen. Er ist die gewählte Vertretung der sächsischen Bevölkerung. Der Landtag ist die gesetzgebende
MehrSatzung. für das. Kinder- und Jugendparlament. der Gemeinde Kürten
Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten 1 Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten Präambel (1) Kinder und Jugendliche sind gleichberechtigte Mitglieder unserer
MehrGesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/86 Landtag 19. Wahlperiode 29.09.15 Mitteilung des Senats vom 29. September 2015 Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes M i t t e i l u n g des Senats an
MehrGeschäftsordnung der Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Geschäftsordnung der Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Beschluss der 2. SMK am 6. März 1978 in Bonn, geändert durch Beschluss vom 11. Januar
MehrGeschäftsordnung des Allgemeinen Studierendenausschusses
es 1 Zweck der Geschäftsordnung Diese Geschäftsordnung regelt die Arbeitsweise des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). 5 10 15 20 2 Sitzungen und Tagesordnung (1) Die Sitzungen des AStA werden
MehrVerband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G
Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G des Verbandes der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg I. NAME, SITZ UND ZWECK DES VERBANDES 1 NAME, SITZ,
MehrDas Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG)
Das Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG) 1. Einbringung 2. parlamentarisches Beratungs- und Beschlussverfahren 3. Ausfertigung 4. Verkündung Einbringung (Art. 76 GG) Förmlicher Gesetzesvorschlag
MehrLandtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, den 27. Januar Wahlperiode. B e s c h l u s s p r o t o k o l l. über die. 111.
Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, den 27. Januar 2016 6. Wahlperiode B e s c h l u s s p r o t o k o l l über die 111. Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern am Mittwoch, dem 27. Januar 2016
MehrKommunalpolitik, lokale Demokratie, Wahlen
Kommunalpolitik, lokale Demokratie, Wahlen Inhaltsverzeichnis Was ist Kommunalpolitik? Senat Bürgerschaft Beiräte/Ortsämter Wahlen Kommunalpolitik? Worum geht s da? - um alles was eine Stadt/einen Ort
Mehrzu Punkt... der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007
Bundesrat Drucksache 525/1/07 11.09.07 Empfehlungen der Ausschüsse AS - FJ - Fz - K - Wi zu Punkt der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten
MehrDer Senat von Berlin GesSozV I G 11 Telefon: 90 28 (9 28) 2617 Drs/4524 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - des Senats von Berlin über: Entwurf
MehrAnlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach
Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung
MehrGESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND
GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND Fassung vom 15. Oktober 2016 GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND 2 1 ALLGEMEINES (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften der Gesetze,
MehrDie Fraktion der CDU hat die folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:
Bremische Bürgerschaft Drucksache 17/239 Landtag 17. Wahlperiode Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 15. Januar 2008 Befristete Anstellung bzw. Abordnung bei besonderem Vertrauensverhältnis?
MehrGeschäftsordnung des Ständigen Ausschusses Forschungsdaten Infrastruktur des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD)
Geschäftsordnung des Ständigen Ausschusses Forschungsdaten Infrastruktur des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) (Stand: April 2011) 1 Ziele des Ständigen Ausschusses (1) Der Ständige Ausschuss
MehrJugendordnung der Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar
Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar 1 Organisation (1) Die Jugendfeuerwehr Remseck am Neckar ist in dieser Jugendordnung Jugendfeuerwehr genannt. (2) Der Jugendfeuerwehrwart ist der Leiter
MehrWahlvorschlag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/605
Landtag von Sachsen-Anhalt Die Präsidentin 17.11.2016 Tagesordnung 8. Sitzungsperiode 13. Sitzung, Mittwoch, 23.11.2016, 13:00 Uhr 14. Sitzung, Donnerstag, 24.11.2016, 09:00 Uhr 15. Sitzung, Freitag, 25.11.2016,
MehrBundesrat Drucksache 58/1/14 (Grunddrs. 58/14, 104/14 und 105/14)
Bundesrat Drucksache 58/1/14 (Grunddrs. 58/14, 104/14 und 105/14) 31.03.14 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AV - U zu Punkt der 921. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2014 Entschließung des
MehrDOWNLOAD. Die Landtagswahl. Politik ganz einfach und klar. Sebastian Barsch. Downloadauszug aus dem Originaltitel:
DOWNLOAD Sebastian Barsch Die Landtagswahl Politik ganz einfach und klar Sebastian Barsch Bergedorfer Unterrichtsideen Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen FÖRDER-
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Bundesrat Drucksache 101/15 18.03.15 Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Die Verwaltungsgerichte sind mit Streitigkeiten
MehrGesetz zur Änderung des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern im Lande Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1349 Landtag 18. Wahlperiode 08.04.2014 Mitteilung des Senats vom vom 8. April 2014 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern im Lande
MehrSatzung der Fachschaft Rechtswissenschaften der Ruhr-Universität Bochum
Satzung der Fachschaft Rechtswissenschaften der Ruhr-Universität Bochum Die Fachschaftsvollversammlung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum hat am 27.01.2014 folgende Satzung
MehrElternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen
Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen! Erziehungspartnerschaften Gemeinsam für Kinder Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft
MehrOrganisationsregelung für die wissenschaftliche Einrichtung Institut für Physik im Fachbereich Physik, Mathematik und Informatik
1 Organisationsregelung für die wissenschaftliche Einrichtung Institut für Physik im Fachbereich Physik, Mathematik und Informatik Der Satzungsausschuß des Senats der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
MehrVerordnung über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen
Verordnung über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und (VKP-KMU) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8, 55 und 57 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes
MehrGeschäftsordnung des Seniorenbeirates der Gemeinde Ritterhude
Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Gemeinde Ritterhude 1 Zweck 1. In der Gemeinde Ritterhude wird zur Wahrnehmung der besonderen Belange der Seniorinnen/Senioren ein Seniorenbeirat gebildet. 2.
MehrSatzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Stand Name und Sitz Der Landesverband
Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Stand 26.04.2015 1. Name und Sitz Der Landesverband Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands
MehrDas Präventionsgesetz - Ablauf eines politischen Entscheidungsprozesses in Deutschland
Medizin Lotte Habermann-Horstmeier Das Präventionsgesetz - Ablauf eines politischen Entscheidungsprozesses in Deutschland Studienarbeit Dr. med. Lotte Habermann- Horstmeier Ablauf des politischen Entscheidungsprozesses
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/0496 05.09.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Änderung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber Freies WLAN in Berlin Drucksachen 17/0255 und 17/0424 Abgeordnetenhaus von Berlin
MehrSalzgitter. Richtlinien für Vertrauensleutearbeit Rolle der Vertrauensleute
Richtlinien für Vertrauensleutearbeit Rolle der Vertrauensleute Richtlinie Vertrauensleute Richtlinie des Vorstandes gemäß 18, Ziffer 3h der Satzung der IG Metall; beschlossen in der Sitzung des Vorstandes
MehrStiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz. Stiftungsurkunde
Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz Stiftungsurkunde Die Landesregierung errichtet die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz in Mainz als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung
MehrStärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst
25. September 2012/pr25a Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Ergebnis der Gespräche von Senat und Gewerkschaften über Eckpunkte für eine Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes
Mehr(1) Der Verein führt den Namen Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. (3) Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichtes Freiburg eingetragen.
Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. Satzung 1 (Name, Sitz) (1) Der Verein führt den Namen Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. (2) Sitz des Vereins ist Freiburg im Breisgau. (3) Er wird
MehrGeschäftsordnung des Regelermittlungsausschusses
Geschäftsordnung des Regelermittlungsausschusses (GO-REA) vom 14. November 2014 1 Aufgaben des Ausschusses (1) Der Ausschuss hat die Aufgabe, auf der Grundlage des Standes der Technik 1. Regeln und technische
MehrMitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Satzung zur gemeinsamen Durchführung der Studiengänge Public und Nonprofit-Management und Nonprofit-Management
MehrSATZUNG SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN DER
SATZUNG DER SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN In Ergänzung der Statuten der übergeordneten Parteigliederungen gibt sich der SPD- Ortsverein Netphen folgende Satzung 1 Name, Tätigkeitsgebiet
MehrKirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz)
Diakoniegesetz 12.100 Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz) Vom 25. Mai 2016 (GVM 2016 Nr. 1 S. 136) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeines
MehrV o r l a g e Nr. L 155/18 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 16. April 2015
Staatlich/ Tagesordnungspunkt 7 Senatorin für Wissenschaft und Bildung 2. April 2015 Frau Mausolf 26 49 V o r l a g e Nr. L 155/18 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 16. April 2015 Änderung
MehrSatzung. über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen. (Seniorenbeiratssatzung)
Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen (Seniorenbeiratssatzung) Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.
MehrGeschäftsordnung. für den Fahrgastbeirat der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) und der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbh (REVG)
Geschäftsordnung für den Fahrgastbeirat der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) und der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbh (REVG) Satzung FGB Seite 1 von 10 Stand: 26. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis Präambel
Mehr1. Information durch das Ministerium der Finanzen zur mittelfristigen Finanzplanung und den Haushaltseckwerten 2014
Landtag von Sachsen-Anhalt Ausschuss für Finanzen Kurzbericht 6/FIN/38 38. Sitzung 03.04.2013 Magdeburg, Olvenstedter Str. 4, Raum 350 Zu Beginn der Ausschusssitzung wurde die Tagesordnung geändert. Der
MehrGeschäftsordnung der Steuerungsrunde des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) Tempelhof-Schöneberg
Geschäftsordnung der Steuerungsrunde des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) Tempelhof-Schöneberg Stand: Mai 2014 PRÄAMBEL Im Rahmen des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und
MehrErrichtung einer Geschäftsstelle Nationaler Impfplan
Errichtung einer Geschäftsstelle Nationaler Impfplan 4. Nationale Impfkonferenz 18. 19. Juni 2015 Berlin MR Dr. Wolfgang Hierl Referat Öffentlicher Gesundheitsdienst, Hygiene und Infektionsschutz Bayerisches
Mehr1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates
1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des
Mehr(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn
TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5496 04.04.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/3248 2. Lesung Gesetz
MehrNiedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/93. Unterrichtung
Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/93 Unterrichtung Der Präsident Hannover, den 11.04.2008 des Niedersächsischen Landtages Landtagsverwaltung Wettbewerbsfähigkeit und Regionalität
MehrGeschäftsordnung der Schiedsstelle gemäß 12 der Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern über die Schiedsstelle nach 78 g Achtes Buch Sozialgesetzbuch
Geschäftsordnung der Schiedsstelle gemäß 12 der Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern über die Schiedsstelle nach 78 g Achtes Buch Sozialgesetzbuch Auf der Grundlage des 12 der Landesverordnung M-V über
MehrSatzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.
Mehrgesamte Wahlperiode gesamte Wahlperiode
5.1 Bildung von Fraktionen und Gruppen Stand: 28.10.2013 Fraktionsbildung Die Fraktionen sind mit eigenen Rechten ausgestattete Teile des Bundestages. Aufgrund ihrer Eigenständigkeit sind sie berechtigt,
Mehr3) Die BDP Wahlkreis Thun ist ein Wahlkreisverband der BDP Schweiz, Kanton Bern.
Statuten der BDP Wahlkreis Thun 13. September 2012 1. Allgemeines Art. 1 Name und Sitz 1) Unter dem Namen Bürgerlich-Demokratische Partei im Wahlkreis Thun (BDP Wahlkreis Thun) besteht im Verwaltungskreis
MehrÜberblick zur Förderung des Inlandstourismus in Deutschland
Überblick zur Förderung des Inlandstourismus in Deutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Überblick zur Förderung des Inlandstourismus in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21.07.2016 Fachbereich:
Mehr3 Geschäftsordnung 3
3 Geschäftsordnung GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN BUNDESTAG UND DEN VORSTAND (GOBV) 1 1 Einberufung 1. Die Einberufung des Bundestages erfolgt nach 20, 29 der Satzung. 2. Vorschläge für die Wahl des Präsidenten
MehrSatzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom
Aktuelle Fassung gültig ab 01.03.2014 Satzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom 20.05.2010 Aufgrund der 7, 41 Abs.1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrGeschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Bund/Länder-Messprogramm für die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee
Geschaeftsordnung_BLMP.doc 1-5 Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Bund/Länder-Messprogramm für die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee Nach Ziffer 5 Abs. 2 der Grundsätze für die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
MehrGeschäftsordnung für die Geschäftsführung der Zentrum für Forschung, Weiterbildung und Beratung an der ehs Dresden gemeinnützige GmbH
Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Zentrum für Forschung, Weiterbildung und Beratung an der ehs Dresden gemeinnützige GmbH Die Gesellschafterversammlung erlässt hiermit unter Zustimmung der
MehrGESCHÄFTS- ORDNUNG. der Frauen-Vollversammlung
GESCHÄFTS- ORDNUNG der Frauen-Vollversammlung I Frauen-Vollversammlung 1 Aufgaben (1) Die Frauen-Vollversammlung im DOSB unterstützt und fördert die in der Satzung des DOSB verankerten Ziele der tatsächlichen
Mehr( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden.
Geschäftsordnung Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretung Polizei beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden
MehrVerordnung über die Einrichtung eines Landespflegeausschusses nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch
Verordnung über die Einrichtung eines Landespflegeausschusses nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch Zum 31.01.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle
MehrF. Die Staatsorgane der BRD. II. Der Bundesrat
Grundlegende Funktion des Bundesrates 1. Gesetzgebung / europäische Integration F. Die Staatsorgane der BRD II. Der Bundesrat Art. 50 GG: Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und
MehrBUND EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHER GEMEINDEN IN DEUTSCHLAND K.d.ö.R. Bad Homburg v.d.h. GESCHÄFTSORDNUNG
BUND EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHER GEMEINDEN IN DEUTSCHLAND K.d.ö.R. Bad Homburg v.d.h. GESCHÄFTSORDNUNG der Arbeitsgemeinschaft der Brüdergemeinden im Bund Evangelisch Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland
MehrStatuten der JUSO Kanton St. Gallen
Statuten der JUSO Kanton St. Gallen Wesen Art. 1 Art. 2 Unter dem Namen JungsozialistInnen des Kantons St. Gallen (JUSO Kanton St. Gallen) schliessen sich natürliche Personen (nachfolgend «Mitglieder»)
MehrArbeitsgruppe Kommunalinvestitionsprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) des Bundes
Hessisches Ministerium der Finanzen Arbeitsgruppe Kommunalinvestitionsprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) des Bundes 1. Sitzung am 27. März 2015 Patrik Kraulich Referatsleiter IV 3
MehrDie Delegationen erhalten beigefügt den vom Vorsitz erstellten Fahrplan.
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 7. Juli 2014 (OR. en) 11645/14 VERMERK Absender: Empfänger: Generalsekretariat des Rates Rat Betr.: Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 - Fahrplan für
MehrDer Bayerische Landtag für Einsteiger
Der Bayerische Landtag für Einsteiger Was ist eigentlich der Bayerische Landtag? Der Bayerische Landtag ist das Parlament ( ) von Bayern ( ), das von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird. Er vertritt
MehrDER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,
CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften
Mehr1 Namen, Sitz und Rechtstellung
JUGENDFEUERWEHR BREMEN im Landesfeuerwehrverband Jugendordnung 1 Namen, Sitz und Rechtstellung 1.1 Die.Jugendfeuerwehr Bremen. ist der Zusammenschluss aller Mitglieder der Jugendfeuerwehren der Freiwilligen
MehrVorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht II
Vorlesung Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht II Wiederholungs- und Vertiefungsfall Die Partei Deutscher Faschisten (PDF) hat sich im Jahr 1998 mit dem Ziel gegründet, in Großdeutschland eine
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache 14/1470 14. Wahlperiode 04. 08. 99 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zum Abschlussbericht der
MehrREGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN. I. Allgemeine Bestimmungen
10.104 REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN Gestützt auf Art. 49 Ziffer 1 der Gemeindeverfassung von Samedan erlassen am 16. September 2008 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Dieses
MehrS A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz
S A T Z U N G des Vereins OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v.". Er ist am 18. Januar 1988
MehrOrdnung für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden
Ordnung für EFL-Beratung EFL 330.320 Ordnung für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden Vom 16. Juli 2002 (GVBl. S. 178) Der Evangelische Oberkirchenrat
MehrLandtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, den 16. September 2010 5. Wahlperiode. B e s c h l u s s p r o t o k o l l. über die. 103.
Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, den 16. September 2010 5. Wahlperiode B e s c h l u s s p r o t o k o l l über die 103. Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstag, dem 16. September
MehrVerordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung
Verordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung vom 25. November 1998 (Stand am 9. Februar 1999) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes
MehrGesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/70 Landtag 19. Wahlperiode 15.09.15 Mitteilung des Senats vom15. September 2015 Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
MehrAntrag auf Änderung der Abteilungsordnung, Anlage zur Einladung zur JHV des ASC
Wortlaut aktuell Vorgeschlagene Änderung Kommentar 1 Name und Sitz Die Abteilung "Arminia Supporters Club - Fan und Förderabteilung - ist entsprechend der Satzung des DSC Arminia Bielefeld e.v. eine Abteilung
MehrNeugestaltung des IT-Managements in der bremischen Verwaltung
Die Senatorin für Finanzen 28.09.2009 Gisela Schwellach Tel. 5520 Vorlage für die Sitzung des Senats am 29.09.2009 Neufassung nach der Staatsrätesitzung Neugestaltung des Managements in der bremischen
Mehr***I ENTWURF EINES BERICHTS
Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Wirtschaft und Währung 2016/0182(COD) 21.11.2016 ***I ENTWURF EINES BERICHTS über den des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms
MehrWiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 16 - Lösung
Fall 16 - Lösung Hier geht es um die Frage, ob ein Gesetz nach den Vorschriften des GG ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Diese Frage überprüft das BVerfG im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle gemäß
MehrSatzung des Debattierclub Hamburg
Satzung des Debattierclub Hamburg 19.07.2015 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Debattierclub Hamburg und hat seinen Sitz in Hamburg. 2. Das Geschäftsjahr dauert vom 1. April bis zum 31. März.
MehrVorstand, Präsidium und Referate. Geschäftsordnung für Vorstand, Präsidium und Referate des Hessischen Ringer-Verbandes e.v.
Vorstand, Präsidium und Referate Geschäftsordnung für Vorstand, Präsidium und Referate des Hessischen Ringer-Verbandes e.v. Präambel Die Satzung des Hessischen Ringer Verbandes e.v. (HRV) sieht in 6 (1m)
MehrSatzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck
Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen
MehrStädtetag Baden-Württemberg
Städtetag Baden-Württemberg Satzung des Städtetages Baden-Württemberg Stand: Oktober 2008 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Städtetag ist ein eingetragener Verein. Er führt den Namen Städtetag Baden-
Mehrbo nr Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN
bo nr. 898 26.10.2016 Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN 1. Ordnung des Fachbereichs Mechatronik und Maschinenbau der Hochschule Bochum vom 7. Juni 2016 Seiten 3-12 ªº Hochschule Bochum 07.06.2016 Fachbereich
Mehrfür den Vorstand des Fördervereins Schießsportzentrum Suhl e. V.
Geschäftsordnung für den Vorstand des Fördervereins Schießsportzentrum Suhl e. V. A. Präambel Diese Geschäftsordnung gilt nur für das Präsidium nach 13 (2) der Satzung (Fassung vom 27.02 2009) und regelt
MehrGeschäftsordnung Arbeitskreis Öffentlicher Dienst der Christlich-Sozialen Union in Bayern
Geschäftsordnung Arbeitskreis Öffentlicher Dienst der Christlich-Sozialen Union in Bayern 1 Herausgeber: Arbeitskreis Öffentlicher Dienst (ÖD) der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) CSU-Landesleitung
MehrGeschäftsordnung der Pflegekonferenz der Bundesstadt Bonn
Geschäftsordnung der Pflegekonferenz der Bundesstadt Bonn 1 Zielsetzung und Aufgaben (1) Ziel des Landespflegegesetzes ist es, eine leistungsfähige und wirtschaftliche ambulante, teilstationäre, vollstationäre
MehrAusländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam. Auf dem Weg zur Willkommensbehörde
Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam Auf dem Weg zur Willkommensbehörde 1 Gliederung Zahlen Projekt ABH Willkommensbehörde Die Ausländerbehörde im Wandel Zwischenergebnisse 2 Zahlen - aktuelle
Mehr