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1 TOP 6 Hintergrundinformationen zum Arbeitsbereich der Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit Abteilung Bundesangelegenheiten 1

2 Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit Bremer Landesvertretung in Berlin Bremen/Berlin, Informationen über die Aufgaben und aktuellen Schwerpunkte der Landesvertretung Bremen in Berlin, Abteilung Bundesangelegenheiten 2

3 Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen nimmt die Interessen des Landes Bremen und damit der Städte Bremen und Bremerhaven gegenüber dem Bund und den Ländern sowie der Europäischen Union wahr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vertretungen in Berlin und Brüssel verstehen sich daher auch als Interessenvertretung Bremens und arbeiten eng mit den Organen des Bundes, der Europäischen Union, den in Berlin und Brüssel vertretenen diplomatischen Missionen, mit den Verbänden und Vertreterinnen/Vertretern von Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur zusammen. Ebenfalls zum Ressort gehört die bremische Entwicklungszusammenarbeit mit ihren Kontakten zu den entsprechenden Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. A. Bremen in Berlin Bremen wirkt gemäß Artikel 50 Grundgesetz über den Bundesrat bei der Gesetzgebung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. In der Bremer Landesvertretung in Berlin werden die bremischen Interessen u.a. bei der Entstehung, dem Erlass und der Ausführung bundesstaatlicher Gesetze koordiniert und durch die Bevollmächtigte als Mitglied des Bundesrates vertreten. Ebenfalls zu den Aufgaben der Landesvertretung gehört die laufende Unterrichtung des Senats über die Arbeit von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Besondere Aufmerksamkeit gilt jedoch auch den in Berlin vertretenen Entscheidungsträgern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Presse, mit denen eine gute Zusammenarbeit gepflegt und für Bremer Belange geworben wird. Konkret werden die Aufgaben durch den Geschäftsverteilungsplan des Senats geregelt: 1. Allgemeine Vertretung bremischer Interessen gegenüber Bundesorganen, Bundesbehörden, ausländischen Missionen sowie sonstigen zentralen Einrichtungen am Sitz der Bundesregierung; 2. Verbindung zu den Parteien und den Fraktionen des Deutschen Bundestages und Zusammenarbeit mit den Bundestagsabgeordneten; 3. Wahrnehmung von Ausschuss- und Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates; 4. Zusammenarbeit mit den Vertretungen anderer Länder beim Bund; 5. Kontakt zu Verbänden und ähnlichen Organisationen auf Bundesebene; 6. Mitgliedschaft in der Ständigen Vertragskommission der Länder; 7. laufende Berichterstattung über Vorhaben auf Bundesebene an den Senat und an die Bürgerschaft; 8. Vorbereitung der Bundesratsplenarsitzungen in der Staatsrätekonferenz und im Senat; 9. Repräsentative Aufgaben; 10. Verbindung zur deutschen und internationalen Presse; 11. Fragen des Bund-Länder-Verhältnisses in EU-Angelegenheiten. 3

4 1. Bremen im Bundesrat Das Grundgesetz sieht in Artikel 50 vor, dass die Länder über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Eine effektive Mitwirkung geschieht am besten am Sitz der Bundesregierung. Deswegen unterhalten die Länder Vertretungen in Berlin. Die meisten Gesetzesvorhaben werden von der Bundesregierung oder den Fraktionen des Deutschen Bundestags vorgelegt. Bei Gesetzesvorhaben der Bundesregierung wird der Bundesrat zweimal befasst: Im 1. Durchgang zur Stellungnahme und im 2. Durchgang ein weiteres Mal zum Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Frage der Anrufung des Vermittlungsausschusses. Es wird unterschieden zwischen Einspruchs- und Zustimmungsgesetzen. Sind bei Gesetzesvorhaben des Bundes die Interessen der Länder besonders berührt oder begründen diese Leistungspflichten der Länder gegenüber Dritten, bedürfen die Gesetze der Zustimmung der Länder. Bei einem Zustimmungsgesetz, das nur mit Zustimmung des Bundesrates wirksam wird, kann der Bundesrat neben der Zustimmung oder Ablehnung auch die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschließen. Der Bundesrat hat bei der Beratung eines vom Bundestag beschlossenen Gesetzes auch die Möglichkeit zusätzlich eine Entschließung zu fassen, in der die spezifischen Positionen der Länder verdeutlicht werden. Das Land Bremen hat also das Recht und die Aufgabe, jedes Bundesgesetz und jede zugeleitete EU-Vorlage zu beraten und seine Interessen in unterschiedlicher Form einzubringen. Bei länderspezifischen Anliegen können durch eigene Gesetzes- oder Entschließungsanträge die Interessen gegenüber dem Bund vorgetragen werden. Diese Anträge müssen, wenn vom Senat beschlossen, eine Ländermehrheit in den zuständigen Fachausschüssen sowie im Bundesratsplenum, im Falle sofortiger Sachentscheidung nur im jeweiligen Plenum, erhalten. Die Gesetzesvorhaben und EU-Vorlagen werden i. d. R. vorab in den sechzehn Fachausschüssen des Bundesrats beraten, um das Bundesratsplenum vorzubereiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesvertretung bringen dort die spezifischen Bremer Interessen entsprechend der fachlichen und politischen Einschätzung der senatorischen Dienststellen ein (Ressortprinzip). Neben den jeweiligen fachlichen Bewertungen liegt das Hauptaugenmerk auf der Identifizierung, Wahrung und Wahrnehmung der bremischen Interessen. Das endgültige Abstimmungsverhalten der Freien Hansestadt Bremen im Plenum des Bundesrates wird im Bremer Senat festgelegt. Die Vorbereitung dieser Beschlüsse erfolgt durch die Landesvertretung, die die Empfehlungen der Ausschüsse koordiniert. Mitglieder des Bundesrates sind nach Artikel 51 Abs. 1 Grundgesetz Mitglieder der Regierungen der Länder. Sie werden von den Regierungen ihrer Länder bestellt und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierung vertreten werden. Bremen verfügt im Bundesrat über drei Stimmen. Mitglieder des Bundesrates sind zurzeit Bürgermeister Dr. Sieling, Bürgermeisterin Linnert und die Bevollmächtigte Hiller. Die Senatoren Mäurer, Günthner und Dr. Lohse, sowie die Senatorinnen Stahmann, Prof. Dr. Quante-Brandt und Dr. Bogedan sind als stellvertretende Mitglieder benannt. Die Struktur und der Ablauf der praktischen Umsetzung sind im Teil B weiter dargestellt. 4

5 2. Begleitung des Deutschen Bundestages Der Bundestag kann in seinen Beratungen von dem Gesetzentwurf der Bundesregierung abweichen, die Stellungnahme des Bundesrates berücksichtigen oder übergehen, sowie weitere neue Inhalte und ggf. auch weitere Gesetzesvorschläge in seinen Gesetzesbeschluss aufnehmen. Gesetzesinitiativen des Bundestages, zu denen der Bundesrat nicht die Möglichkeit einer Stellungnahme wie zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung hat, können darüber hinaus den Bundesrat auch durchaus kurzfristig erreichen. Daher ist es für die Länder wichtig, über die Beratungen des Bundestages laufend informiert zu sein und ggf. frühzeitig reagieren zu können. Dementsprechend nehmen die zuständigen Fachreferentinnen und -referenten der Landesvertretung Bremen neben der Sitzungsvertretung Bremens in den Fachausschüssen des Bundesrates auch die Beobachtung des Bundestages wahr. Sie nehmen an den Ausschussberatungen, Sachverständigen-Anhörungen und Fachgesprächen im Bundestag teil, besuchen die Arbeitsgruppen-Sitzungen der Fraktionen und informieren kurzfristig die zuständigen Ressorts in Bremen. Daneben wird ein kontinuierlicher Austausch zu den Bundestagsabgeordneten aus Bremen und Bremerhaven angestrebt. Auch finden in der Landesvertretung parlamentarische Abende und auch Treffen von insbesondere norddeutschen Parlamentariern statt. Die Verbindung zu den Parteien und den Fraktionen des Deutschen Bundestages und die Zusammenarbeit mit den Bundestagsabgeordneten sind wichtig, um über einen guten Informationsaustausch zu verfügen. Die Teilnahme an Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages wird, besonders bei länderspezifischen Themen, als wichtiges Signal der Präsenz gesehen und deshalb auch von der Bevollmächtigten wahrgenommen. 3. Politische Präsenz in Berlin Neben der aktiven Tätigkeit in Berlin sind selbstverständlich die Senatsvertreter und Senatsvertreterinnen auch eigenständig in Berlin aktiv. Hier ist eine gute Zusammenarbeit und ein inhaltlicher Austausch von großem Nutzen, um Synergien zu ermöglichen. Im Frühjahr 2014 tagte zum ersten Mal der gesamte Senat in der Bremer Landesvertretung und diskutierte mit unterschiedlichen Bundesministerien über aktuelle Themen. Auch der Magistrat aus Bremerhaven tagte 2014 in Berlin. Diese Veranstaltungen sind für die Wahrnehmung von Bremer Interessen beim Bund sehr wichtig und sollten regelmäßig wiederholt werden. Die Landesvertretung wird auch regelmäßig vom zuständigen Bürgerschaftsausschuss besucht, anlässlich dessen die Landesvertretung ein auf die Themenwünsche abgestimmtes Programm vorbereitet. Auch Senatsvertreter, Staatsräte oder Fachdelegationen können in der Landesvertretung tagen und werden von der Abteilung Bundesangelegenheiten begleitet. 5

6 4. Kontakt zu Verbänden, Bundesbehörden, Botschaften und Netzwerken Die Kontaktpflege und Informationsbeschaffung ist ein wichtiger Bereich für eine gute Interessenvertretung Bremens in Berlin. Neben fachlichen Informationsveranstaltungen zu aktuellen Vorlagen ist eine kontinuierliche Verbindung gerade mit für Bremen wichtigen Partnern in Berlin notwendig, um bremische Interessen auf der Bundesebene immer wieder zu kommunizieren. Dazu gehören Veranstaltungen für Hintergrundinformationen oder zur Vertiefung der notwendigen Fachkenntnisse, aber auch repräsentative und protokollarische Veranstaltungen. Neben der Bevollmächtigten nehmen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesvertretung diese Aufgabe wahr, teilweise in Abstimmung mit dem jeweiligen Senatsressort in Bremen. Dementsprechend werden Informationsveranstaltungen der Bundesregierung, von Bundestagsfraktionen, anderen Landesvertretungen, Branchen und Verbänden, von Berufsorganisationen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen von der Landesvertretung Bremen wahrgenommen. Bei inhaltlichen Veranstaltungen wird im Nachhinein ein kurzer Vermerk mit den wichtigsten aktuellen Informationen, insbesondere der bremischen Schwerpunktthemen, verfasst und den Senatsressorts zur Verfügung gestellt. 5. Aktive Personalentwicklung in Berlin Die bundespolitische Kompetenz wird auch für das Land Bremen mit seinen zunehmenden komplexen Aufgaben immer wichtiger. Kontakte in Bundesbehörden, Verbänden und Organisationen stärken den Einflussradius Bremens in Berlin. Wir haben als Landesvertretung ein großes Interesse Bremer Netzwerke auszubauen, Personalentwicklung im öffentlichen Dienst zu unterstützen und Kontakte auf der Bundesebene in zahlreichen Fachrichtungen auch bremisch zu nutzen. Deshalb sind wir verstärkt daran interessiert, kurz-, mittel- und längerfristige Tätigkeiten auch für Praktikantinnen und Hospitantinnen, Poolkräfte und Führungskräfte zu ermöglichen. 6. Eigene Informationsveranstaltungen in der Landesvertretung Bremen Die Bremer Landesvertretung in Berlin ist ein Haus der Vielfalt und der Kommunikation, des Austauschs und der Verständigung. Es dient als Repräsentanz, Schaufenster und Kultur- Botschaft Bremens und Bremerhavens in der Bundeshauptstadt. Das moderne und multifunktionale Bürohaus bietet sich mit verschiedenen Veranstaltungs- und Besprechungsräumen für Tagungen, Empfänge, Ausstellungen etc. an. Veranstaltungen in der Landesvertretung Bremen haben grundsätzlich das Ziel die Freie Hansestadt Bremen zur repräsentieren und dem Interesse des Landes zu dienen. Mit jährlich bis zu 200 Veranstaltungen in der Landesvertretung repräsentieren wir die Stärke und Vielfalt Bremens und Bremerhavens in der Bundeshauptstadt. Die Landesvertretung führt Menschen aus Politik, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zusammen. Unsere Veranstaltungsformate richten sich an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Veranstalter sind der Bremer Senat, Unternehmen, Vereine, Verbände und öffentliche Einrichtungen. Ziel ist es Themen und Projekte z.b. aus den Bereichen Kultur, Gesellschaft, Wirtschaft, Forschung, Umwelt zu präsentieren, Hintergründe und die bremische Sicht der 6

7 Dinge zu vermitteln. Die Abteilung für Bundesangelegenheiten unterstützt die inhaltliche Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen insbesondere bei unserem Veranstaltungsformat Bremen am Mittag bei dem aktuelle Themen und Initiativen aus Bremen vorgestellt und diskutiert werden. Auch in den letzten zwei Jahren durften wir viele Besucherinnen und Besucher in der Landesvertretung begrüßen bei z.b. Buchvorstellungen, Lesungen, Aufführungen, Diskussionsveranstaltungen, Empfängen und Gartenfesten. Besonderer Beliebtheit erfreut sich nach wie vor die traditionelle Bremer Roland-Runde ( Kohl und Pinkel -Essen) und das Bremerhavener Fischessen. Über aktuelle Ausstellungen und Veranstaltungen informiert unsere Homepage. Wir haben 2014 eine umfassende Broschüre über die Aufgaben der Landesvertretung entwickelt und waren damit die 1. Landesvertretung in Berlin, die eigenständig über die Arbeit informiert hat. Unser Internetauftritt wird stetig weiterentwickelt. Die Landesvertretung verfügt natürlich auch über die Möglichkeit der eigenen Informationsund Öffentlichkeitsarbeit. So sind wir sehr interessiert, viele Besuchergruppen aus Bremen und Bremerhaven in unserer Landesvertretung zu begrüßen und die umfassenden Aufgaben darzustellen. Besonders Schulgruppen liegen uns am Herzen, auch als Teil der politischen Bildung. Im Rahmen der vom Bundespresseamt (BPA) organisierten Gruppenreisen der Bremer Bundestagsabgeordneten besuchen jährlich fast 1000 Bremerinnen und Bremer die Landesvertretung in Berlin. Hier werden ihnen die Aufgaben der Bevollmächtigten, der Bundesgesetzgebungsprozess und die Arbeit des Bundesrates nähergebracht. B. Struktur und Aufgaben der Abteilung Bundesangelegenheiten Die Aufgaben der Abteilung Bundesangelegenheiten sind sehr umfassend. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Informationsaufnahme und -verwertung für bremische Interessen, um dann aktiv eine koordinierte Interessenvertretung auf Bundesebene zu ermöglichen. Dazu gehört, wie schon dargestellt, Gespräche, Netzwerke und Kontakte zwischen Berlin und Bremen zu stärken. Ein wichtiger Bereich ist natürlich die Begleitung der bundespolitischen Gesetzgebung insbesondere im Bundesrat. Deshalb soll hier diese umfassende Tätigkeit auch technisch dargestellt werden. Der Bundesrat tagt in einem 3-Wochen-Turnus. Vorgeschaltet ist eine Vorbereitungswoche, in der zwar noch häufig das Bundesratsplenum am Freitag tagt, aber schon die Vorbereitungen für den nächsten Durchgang beginnen. In der Ausschusswoche (1. Woche) tagen die 16 Fachausschüsse 1, in der Koordinierungswoche (2. Woche) findet die abschließende fachliche und politische Koordinierung statt und endet mit dem sogenannten Freitagspapier. Abschließend in der Plenarwoche (3. Woche) endet der Durchgang mit der Befassung in der Staatsräterunde und im Senat sowie am Freitag mit der Plenarsitzung und 1 Termine 2. Halbjahr 2015: 1. Woche: Bundesrat ; 1. Woche Bundesrat ; 1. Woche Bundesrat : 1. Woche ; Bundesrat ; 1. Woche Bundesrat

8 der Vorbereitung von Redebeiträgen und Medienberichten. Parallel dazu erfolgt die Koordinierung der Länder untereinander über die Landesvertretungen, insbesondere durch die Bevollmächtigten im Ständigen Beirat. 1. Vorbereitungswoche In der Vorbereitungswoche vor den Fachausschuss-Sitzungen werden die Ausschuss- Beratungen von der Arbeitsebene vorbereitet: Die Vorlagen zu den Ausschuss- Tagesordnungen werden von den Referentinnen und Referenten der Landesvertretung in engem Austausch mit den zuständigen Fachressorts in Bremen erfasst, analysiert, bewertet und diskutiert. Es wird ermittelt, welche spezifischen Bremer Interessen vorliegen, ob eigene oder gemeinsame Anträge mit anderen Ländern gestellt werden. 2 Es wird ein erster Überblick von der Landesvertretung zu den bremenrelevanten Tagesordnungspunkten erstellt, der wie ein Laufzettel durch die Wochen geführt und kontinuierlich angepasst wird. Der Senat ist über Vorhaben der Bundesgesetzgebung sowie über Verordnungsentwürfe der Bundesregierung oder andere Vorhaben des Bundes von besonderer politischer, finanzieller oder verwaltungsmäßiger Bedeutung durch das zuständige Mitglied des Senats unter Beteiligung der sachlich mitbetroffenen Geschäftsbereiche möglichst frühzeitig zu unterrichten. Eine Unterrichtung kann unbeschadet einer Abstimmung auch durch die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit erfolgen. 3 Diese Woche ist für eigene Aktivitäten Bremens über den Bundesrat besonders wichtig. Bei beabsichtigten eigenen Initiativen sollte möglichst früh im Vorfeld die Abstimmung der Ressorts intern und untereinander sowie mit anderen Ländern vorgenommen werden. Eine längerfristige Koordinierung der möglichen Initiativen wird auf Staatsräteebene entwickelt. Wenn die Initiative in dem beginnenden Durchlauf erfolgreich das Bundesratsplenum erreichen soll, muss nun eine Aktivität gegenüber den anderen Ländern erfolgen, auch um die Mehrheiten im Fachausschuss und im Bundesratsplenum zu bekommen. Es braucht immer die Unterstützung der anderen Länder. Wenn ein Senatsbeschluss über die Einbringung ergangen und die Zuleitung an den Bundesrat erfolgt ist, können flankierende Unterstützungsmaßnahmen insbesondere durch Veranstaltungen in der Landesvertretung, z.b. im Format Bremen am Mittag oder interne Gesprächsformen stattfinden 4. Ebenso sind erläuternde unterstützende Begleitschreiben oder Telefonate sinnvoll. Diese wichtigen begleitenden Tätigkeiten können vor Ort in Berlin erfolgen. 2. Ausschusswoche (1. Woche) Der Bundesrat hat 16 ständige Fachausschüsse, 5 in denen die Beschlussfassung des Bundesratsplenums vorbereitet wird. In EU-Angelegenheiten hat der Bundesrat neben dem 2 Wichtig! Eigene Initiativen wie z. B. Gesetzesanträge sind spätestens in dieser Woche den Ausschüssen zuzuleiten, um noch für Unterstützung werben zu können. 3 Geschäftsordnung des Bremer Senats vom 21. Juli Gespräch meistens mit Vertretern der Bundesbehörde oder anderer Länder bzw. Verbänden zu einem aktuellen Thema, z.b. Sprachkurs für Flüchtlinge 5 Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, Ausschuss für Arbeit, Integration und Soziales, Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten, Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, Ausschuss für Familie und Senioren, Finanzausschuss, Ausschuss für Frauen und Jugend, Gesundheitsausschuss, Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Ausschuss für Kulturfragen, Rechtsausschuss, Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Verkehrsausschuss (Vorsitz HB), Ausschuss für Verteidigung, Wirtschaftsausschuss 8

9 Fachausschuss auch eine Europakammer gem. Artikel 52 Absatz 3a GG eingerichtet. Diese Kammer kann z.b. in Eilverfahren anstelle des Bundesrates Beschlüsse fassen. Mitglieder der Fachausschüsse sind grundsätzlich die entsprechenden Fachministerinnen und Fachminister der Länder. Für Bremen sind es die Senatorinnen und Senatoren der Länder. Gemäß Artikel 52 Absatz 4 Grundgesetz können auch Beauftragte der Landesregierungen den Ausschüssen des Bundesrates angehören. Die tatsächlichen Sitzungsvertretungen erfolgen meistens auf Arbeitsebene. In Bremen sind die zuständigen Referentinnen und Referenten der Landesvertretung beauftragt, die Vertretung Bremens in den Fachausschüssen wahrzunehmen und entsprechend dem koordinierten Votum abzustimmen. Dabei sind sie häufig mit mehreren Fachausschüssen entsprechend den fachlichen Schwerpunkten und der Terminlage der Ausschüsse beauftragt. Nur ausnahmsweise bei politischen Sitzungen eines Fachausschusses und bei den Sitzungen des Finanzausschusses, auf die regelmäßig die Finanzministerkonferenz folgt, wird die Sitzungsvertretung durch politische Vertreter und Vertreterinnen wahrgenommen. 1. Woche Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag LVHB: Jour fixe der Referentinnen und Referenten LVHB Eigene Initiativen Bremen am Mittag 6 LVHB Jour fixe der Referentinnen und Referenten mit der LVHB Referentinnen- und Referentenrunde LVHB Versand 1. Übersicht an die Ressorts Bundesrat Fachausschuss Agrar Kultur Staatsräterunde Bundestag 7 Ausschüsse Bundesrat Unterausschuss Finanzen Senat Bundestag AGen der Fraktionen Sitzungen der Fraktionen Bevollmächtigten Bundesrat Fachausschuss Verkehr Recht Gesundheit Frauen/Jugend Vorbesprechung Ständiger Beirat Bundestag Ausschüsse Plenum Bundesrat Fachausschuss: Arbeit/Integration/Soziales Finanzen Wirtschaft Inneres Umwelt Wohnungsbau Bundestag Plenum Bundesrat Fachausschuss EU Bundestag Plenum 3. Koordinierungswoche (2. Woche) Im Anschluss an die Ausschussberatungen werden die Empfehlungen der Ausschüsse durch die federführenden Referentinnen und Referenten der Landesvertretung im kontinuierlichen Austausch mit den betreffenden Senatsressorts fachlich bewertet, erörtert und dahingehend abgestimmt, dass ein für alle beteiligten Ressorts tragfähiger Vorschlag und eine für Bremen bestmögliche Lösung gefunden werden kann. Auf Grundlage der Empfehlungen der Fachausschüsse wird in der Landesvertretung die Senatsvorlage mit den Beschlussempfehlungen der Bevollmächtigten des Landes Bremen, das sog. Freitagspapier, erstellt. Darin werden besonders die relevanten und eigenen 6 Dienstag und Mittwoch besonders geeignete Wochentage, daneben laufend werbende Anschreiben und Kontaktpflege 7 Nur in den Bundestagswochen 9

10 Initiativen Bremens und die noch strittigen Punkte der Tagesordnung des aktuellen Bundesratsdurchgangs dargestellt. 4. Plenarwoche (3. Woche) Vor der Beschlussfassung im Senat werden die Beschlussempfehlungen der Bevollmächtigten des Landes Bremen in der Staatsrätekonferenz vorberaten. Die Entscheidungsvorschläge der Staatsrätekonferenz werden von der Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit in der Senatssitzung vorgetragen. 8 Es erfolgt eine abschließende Meinungsbildung der Staatsräte und des Senats zur Tagesordnung des Plenums. Sofern politisch wichtige Punkte noch weiter beraten und koordiniert werden müssen, entscheidet der Senat auf freie Hand. Die Stimmführerschaft im Bundesrat obliegt der Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit oder dem an ihrer Stelle zur Wahrnehmung der Sitzung des Bundesrates bestellten Mitglied des Senats. Das Mitglied des Senats ist bei seiner Stimmabgabe grundsätzlich an die vom Senat getroffenen Entscheidungen gebunden. Eine abweichende Stimmabgabe im Bundesrat ist in der nächsten Senatssitzung zu begründen. 9 Unmittelbar nach der Plenarsitzung erfolgt die Information durch die Landesvertretung Bremen über die Ergebnisse des Plenums: die senatorischen Dienststellen in Bremen werden mit einer Rund-Mail über die Beschlüsse des Bundesrates unterrichtet. Parallel dazu werden die Ergebnisse des Plenums einschließlich des Abstimmungsverhaltens von Bremen für alle weiteren Interessierten auf den Internet-Seiten der Landesvertretung Bremen veröffentlicht. 3. Woche Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag LVHB: Jour fixe der Referentinnen und Referenten LVHB Bei eigenen Initiativen: Bremen am Mittag LVHB Jour fixe der Referentinnen/Refer enten mit der Bevollmächtigten LVHB LVHB Kurzbericht nach dem Bundesratsplenum Bundesrat Bundesrat Bundesrat Vorbesprechung Bundesrat auf Arbeitsebene Bundesrat Spitzentreffen in Berlin zur Koordinierung in den politischen Familien Abends Bundesrat Vorbesprechung 9.00 Bundesrat - Plenum 9.30 Staatsräterunde Senatsvorlage Freitagspapier Bundestag 10 Ausschüsse Senat Beschluss Bundestag AGen der Fraktionen Sitzungen der Fraktionen Vorbesprechung Ständiger Beirat Bundestag Ausschüsse Plenum Bundestag Plenum Bundestag Plenum 8 Geschäftsordnung des Senats vom 21. Juli Geschäftsordnung des Senats vom 21. Juli Nur in den Bundestagswochen 10

11 4. Koordinierung Die laufende Koordinierung der Länder während eines Bundesratsdurchgangs beginnt mit den Vorbesprechungen der Länder vor den Fachausschusssitzungen in der 1. Woche und wird fortgesetzt mit Koordinierungsrunden der Landesvertretungen auf Arbeitsebene und unter den politischen Familien in den Vorbesprechungen des Ständigen Beirats. Abgeschlossen wird die Koordinierung der Länder am Vorabend des Plenums mit den Beratungen der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen und ihrer Vertretung zu den politisch wichtigen Tagesordnungspunkten (3. Woche). 5. Informationsaustausch zwischen Berlin und Bremen Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit versendet die Drucksachen, Protokolle, Beschlüsse und sonstigen Verhandlungsunterlagen des Bundesrates und seiner Ausschüsse in der Regel am Tage der Auslieferung durch das Sekretariat des Bundesrates an die Senatskanzlei. Den beteiligten Ressorts leitet die Senatskanzlei die Unterlagen nach Eingang unverzüglich elektronisch zu. 11 Die Versendung erfolgt gemäß der GO seit Ende 2013 elektronisch mittels VIS-Bundesrat. 11 Geschäftsordnung des Senats vom 21. Juli

12 C. Die Referate der Abteilung Bundesangelegenheiten und ihre aktuellen Arbeitsschwerpunkte Leitung; Koordinierung Bundesrat; Vermittlungsausschuss; Auswärtiges; Verteidigung Margit Michaelis Referat: Wirtschaft; Ernährung, Landwirtschaft Cathrin Blume Referat: Justiz und Verfassung; Inneres; Ständige Vertragskommission Vera Bubendey-Welker Referat: Finanzen; Bauwesen Mathias Kalweit Referat: Arbeit und Soziales; Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Gesundheit; wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bernd Lührsen 12

13 Referat: EU-Angelegenheiten; Koordinierungsaufgaben Tanja Prinz Referat: Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; Verkehr Dr. Michael Schröter Referat: Bildung und Wissenschaft, Kultur und Medien Veit Swoboda 13

14 D. Die aktuellen Arbeitsschwerpunkte der Referate der Abteilung Bundesangelegenheiten Finanzen Neben dem umfassenden Alltagsgeschäft gibt es in jedem Referat Arbeitsschwerpunkte, die über einen längeren Zeitraum bremische Interessen berühren. Hier ein aktueller Überblick: 1.) Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen 2.) Reform der Erbschaftsteuer 3.) Verabschiedung des Bundeshaushalts 4.) Reform der Investmentbesteuerung / Wagniskapital 5.) Gesetz zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern 6.) Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens 7.) Girokonto für Jedermann Wohnen 1.) Wohngeldreform Inneres 1.) Flüchtlinge, Asylrecht, Zuwanderung 2.) Regelungen zur Aufgabenwahrnehmung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, Zusammenarbeit Verfassungsschutzbehörden 3.) Dopingbekämpfung im Sport Anti-Doping-Gesetzentwurf Recht 1.) Öffnung der Ehe für alle 2.) Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen Verkehrsdaten 3.) Kommunalwahlrecht für Drittstaatsangehörige 4.) Erweiterung der Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen 5.) Mietrechtsreform Teil 2 6.) Reform der Tötungsdelikte 7.) Schutzlücken bei der Bestrafung von Vergewaltigung 14

15 Bildung, Wissenschaft, Kultur, Medien 1.) Zukunftsfähiges Wissenschaftssystem (Fortentwicklung des Hochschulpaktes, Exzellenzinitiative; Pakt für Forschung und Innovation, Stärkung der Hochschulen, Qualitätspakt Lehre) 2.) Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) 3.) Stärkung der beruflichen Bildung 4.) Digitalisierung in Bildung, Wissenschaft und Forschung - Digitale Agenda für Deutschland 5.) Novellierung des Kulturgüterschutzgesetztes 6.) Europäische und internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung Wirtschaft 1.) Reform des Vergaberechts 2.) Energie (Strommarkt, CO 2 -Minderung/Kraftwerksreserve, Förderung der Kraft-Wärme- Koppelung) 3.) Regelung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber im Telemediengesetz 4.) TTIP und CETA Landwirtschaft und Verbraucherschutz 1.) Gentechnikrecht (Umsetzung der Opt-Out-Richtlinie) 2.) Tierschutz Umwelt 1.) Fracking 2.) Wertstoffe 3.) Naturschutzrecht und EU 4.) Gewässerschutz Verkehr 1.) Regionalisierungsmittel 2.) Infrastrukturabgabe (PKW-Maut) 3.) Bundesverkehrswegeplan 4.) Infrastrukturfinanzierungsgesellschaft 5.) Eisenbahnen Regulierung 15

16 Arbeit, Integration und Sozialpolitik/Familie und Senioren 1.) Reform des Werkvertragsrechts Frauen und Jugend 1.) Unbegleitete ausländische Minderjährige 2.) Reform des Prostitutionsgesetzes 3.) Entgeltgleichheit von Frauen und Männern 4.) Reform des Mutterschutzes Gesundheit 1.) Zweites Pflegestärkungsgesetz 2.) Demnächst im zweiten Durchgang nach Abschluss der Beratungen im Bundestag werden beraten: Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospizund Palliativgesetz - HPG) Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhaus- Strukturgesetz KHSG) Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health) 16

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