Leitfaden für die Beantragung und Durchführung eines Projektes

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1 Richtlinie zur Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustausches für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung Leitfaden für die Beantragung und Durchführung eines Projektes Inhaltsverzeichnis 1 Bewertungskriterien Für den Förderschwerpunkt 2.1: Für den Förderschwerpunkt 2.2: Für den Förderschwerpunkt 2.3: Projektskizze Gliederung der Projektbeschreibung Skizzeneinreichung Projektantrag Bestandteile des Antrages Was bedeutet Ausgaben- und Kostenbasis? Besonderheiten bei Förderung auf Ausgabenbasis: Besonderheiten bei Förderung auf Kostenbasis: Anmerkungen zur Projektdurchführung Mittelanforderung Berichte/Nachweise Änderungsanträge... 7 SEITE 1 VON 7

2 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Interesse an einer Förderung durch die oben genannte Förderrichtlinie. Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizze und Projektantrag beurteilt. Nachfolgend finden Sie einige Anmerkungen zu den Kriterien, nach welchen eingehende Projekideen bewertet werden sowie eine kurze Erläuterung zum Antragsverfahren. Das Antragsverfahren ist in zwei Stufen, die Skizzeneinreichung und bei positiver Bewertung der Skizze die Einreichung des Antrages aufgeteilt. 1 Bewertungskriterien Mit den nachfolgenden Kriterien soll Interessierten eine erste grundsätzliche Möglichkeit zur Einschätzung eigener Projektideen hinsichtlich ihrer Eignung im Abgleich mit der Zielsetzung dieser Förderrichtlinie gegeben werden. Die Kriterien sind nicht abschließend und ersetzen nicht die Bestimmungen der Förderrichtlinie. Sie dienen lediglich einer ersten Orientierung: Eindeutiger Bezug zu einem oder mehreren der thematischen Ziele der Förderrichtlinie Plausibilität der Förderwürdigkeit des angedachten Projektes: - Handlungsbedarf für das Projekt - Geplante Umsetzung des Projektes - Praxisrelevanz - Realistischer Arbeitsplan Wirtschaftliche Angemessenheit der Projekt-/Vorhabenkosten Eignung als Einreicher/Antragsteller Eignung des ausländischen Projektpartners Relevanz des Projektthemas im Partnerland Relevanz des Partnerlandes für BMEL Berücksichtigung bestehender internationaler oder bilateraler Kooperationen 1.1 Für den Förderschwerpunkt 2.1: Forschungsbedarf aus Stand des Wissens abgeleitet angemessene Arbeitsteilung zwischen den Projektpartnern Wissenstransfer in die Praxis vorgesehen 1.2 Für den Förderschwerpunkt 2.2: Deutliche inhaltliche Überschneidungen der Veranstaltung mit einem oder mehreren der thematischen Ziele der Förderrichtlinie SEITE 2 VON 7

3 1.3 Für den Förderschwerpunkt 2.3: Fachliche Qualifikation der Dozenten Forstlicher Hintergrund der Teilnehmer Praxisrelevanz der Schulungsinhalte für die Teilnehmer 2 Projektskizze Die Projektskizze soll alle notwendigen Informationen enthalten, um eine fachliche Stellungnahme zu erlauben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass sie eine Beurteilung ohne weitere Nachfragen oder Recherchen zulassen. Die Skizzen werden, ggf. auch durch externe Gutachter, bewertet. Für das Einreichen einer Projektskizze ist deshalb eine Projektbeschreibung erforderlich, in der Sie auf maximal 10 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial; Schriftgröße 11; Zeilenabstand 1,0) detaillierte Angaben zu folgenden inhaltlichen Schwerpunkten Ihres Projektes machen. 2.1 Gliederung der Projektbeschreibung a. Deckblatt Thema, Gesamtkosten, Projektdauer und Kontaktdaten des Skizzeneinreichers. b. Zielsetzung Beitrag des Projektes zu den thematischen Zielen der Richtlinie, der Ausgangslage und dem daraus abgeleiteten Handlungsbedarf. Konkrete Zielsetzung/erwartetes Ergebnis und Mehrwert bezogen auf den jeweiligen Förderschwerpunkt. c. Arbeitsplan Beschreibung der eigenen Vorarbeiten, der Methoden und des geplanten Arbeits- und Lösungsweges. Bei Verbünden Arbeitsteilung der Projektpartner und Spezifizierung des Beitrages der einzelnen Verbundpartner zum Vorhaben; ggf. Zusammenarbeit mit Dritten. d. Zeitplan Zeitliche Abfolge der Arbeitsschritte, Meilensteine mit Entscheidungskriterien. e. Vorkalkulationen / Finanzierungspläne Für die Darstellung der Finanzierung ist zusätzlich zu den Angaben im Easy-online-Formular ein entsprechendes Excel-Datenblatt auszufüllen. Bei einer Zuwendung auf Ausgabenbasis das Datenblatt AZA_GeschätzterMittelbedarf für den jeweiligen Förderschwerpunkt, bei einer Förderung auf Kostenbasis das Datenblatt AZK_VorkalkulationKostenbasis. Eine passende Vorlage finden Sie auf unserer Website. f. Verwertungsplan Darstellung der wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten und Risiken sowie der Ergebnisverwertung. g. Unternehmensdaten Wirtschaftliche Verhältnisse, personelle und materielle Kapazitäten, Organisation, Infrastruktur, Beschreibung der Vorleistungen und Qualifikationen, Begründung der Notwendigkeit der staatlichen Förderung SEITE 3 VON 7

4 2.2 Skizzeneinreichung Die gesamte Projektbeschreibung gemäß der vorstehenden Gliederung mit allen evtl. dazugehörigen Anlagen ist als zusammengefasstes Dokument in Form einer einzelnen Datei im PDF-Format zu erstellen und über das elektronische Antragssystem easy-online hochzuladen. Die Dateigröße sollte fünf Megabyte nicht überschreiten. Die kompletten Skizzenunterlagen (s. unten) sind zusätzlich unter folgender Adresse einzureichen: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Referat Wald und Holz Deichmanns Aue Bonn Die Skizze ist in deutscher Sprache abzufassen und muss folgende Unterlagen beinhalten: Unterschriebener Ausdruck des online erstellten Skizzenformulars, Ausdruck der erstellten Projektbeschreibung, Die Erklärung der Zustimmung zur Weitergabe der eingereichten Unterlagen sowie, falls zutreffend, Die Erklärung der KMU-Eigenschaft der einzelnen Projektpartner. Das Einreichen von Projektvorschlägen ist nur in dieser Form möglich, d.h. der Kombination von Online-Formular und schriftlicher Fassung. Der unterschriebene Ausdruck der online erstellten Unterlagen ist auf dem Postweg einzureichen. Zusendungen per werden nicht berücksichtigt. 3 Projektantrag Einreicher von förderwürdig bewerteten Skizzen werden aufgefordert, einen Projektantrag zu stellen. Die Formulare, Richtlinien und Merkblätter sind über das elektronische Antragssystem easy-online zugänglich. Eine Frist zur Einreichung wird nicht vorgegeben, da es im Interesse der Antragsteller ist, die Unterlagen zügig vorzulegen. 3.1 Bestandteile des Antrages Der Antrag besteht aus einem der folgenden Formulare sowie einer Vorhabenbeschreibung (bitte darauf achten, dass diese zusammen mit dem entsprechenden Formular in easyonline hochgeladen wird). AZA-Formular (Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Ausgabenbasis), oder AZV-Formular (Antrag auf eine Zuweisung/Angebot für eine Verwaltungsvereinbarung) für Einrichtungen im Geschäftsbereich der Ministerien, SEITE 4 VON 7

5 oder AZK-Formular (Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Kostenbasis). Kostenbasis ist zu wählen, wenn der Antragsteller ein Unternehmen im Sinn des EU- Beihilferechtes ist. Der Antrag ist sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich des Finanzierungsrahmens auf der Grundlage der eingereichten Skizze zu erstellen. Falls im Antragsaufforderungschreiben Auflagen benannt wurden, sind die Antworten/Ausführungen dazu deutlich in der Vorhabenbeschreibung kenntlich zu machen, am besten in einem entsprechend benannten Abschnitt. 3.2 Was bedeutet Ausgaben- und Kostenbasis? Die Zuwendung ist nach Ausgaben zu bemessen, wenn der Antragsteller nach Einnahmen und Ausgaben wirtschaftet, wenn er also wie die öffentliche Hand über eine kamerale Haushaltsführung verfügt (i. d. R. Universitäten). Im Gegensatz dazu kann die Zuwendung nach Kosten bemessen werden, wenn der Empfänger nach den Regeln der kaufmännischen (doppelten) Buchführung verfährt, also nach Kosten kalkuliert. Dies ist durchgehend der Fall bei Zuwendungsempfängern der gewerblichen Wirtschaft. Auch Verbände werden hierzu gezählt. 3.3 Besonderheiten bei Förderung auf Ausgabenbasis: Bei der Beantragung von Personal ist besonders darauf zu achten, dass bei Förderung auf Ausgabenbasis das Stammpersonal grundsätzlich nicht zuwendungsfähig ist. Das bedeutet, es muss sich bei dem geplanten Personal um zusätzliches Personal handeln. Es ist daher auch zu überlegen, ob für die ersten 2 Monate der Laufzeit tatsächlich schon Personal zur Verfügung steht (eventuell sind Projektmitarbeiter vorhanden, deren Projekt beendet ist und die Kapazitäten für ein neues Projekt frei haben) oder ob die Stelle zunächst ausgeschrieben werden muss. Wenn die Stelle ausgeschrieben werden muss, sollte die Finanzplanung für die ersten zwei Monate des Projektes ohne Personalmittel gestaltet und die Laufzeit des Projektes entsprechend um 2 Monate verlängert werden. Da Stammpersonal bei Förderung auf Ausgabenbasis nicht zuwendungsfähig ist, kann es auch nicht als Eigenmittel in das Projekt mit eingebracht werden. Unter Eigenmittel sind in erster Linie alle dem Zuwendungsempfänger zur Verfügung stehenden Geldbeträge zu verstehen. Der Wert einer vorhandenen Infrastruktur, die der Zuwendungsempfänger für ein Projekt einsetzt, zählt nicht zu den Eigenmitteln. Auf Ausgabenbasis können weder Gemeinkosten noch Overheads gefördert werden. Ein pauschaler Ansatz von Sachausgaben ist nur dann möglich, wenn Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Post- und Fernmeldegebühren sowie Ausgaben für Patentanmeldung nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand im Einzelnen aufgeschlüsselt werden können. Dann dürfen sie im Finanzierungsplan mit bis zu 10 % der Gesamtsumme der Personalausgaben zusammengefasst bei Position 0842 (Sachausgaben) veranschlagt werden. Achtung: übersteigen die real entstandenen Ausgaben im Verlauf des Projektes die beantragte Pauschale, geht dies zu Lasten des Zuwendungsempfängers. Ferner sind im Verwendungsnachweis diese Sachausgaben nicht pauschal anzugeben, sondern summarisch nachzuweisen SEITE 5 VON 7

6 3.4 Besonderheiten bei Förderung auf Kostenbasis: Bei Förderung auf Kostenbasis sind Stammpersonal und Gemeinkosten zuwendungsfähig. Bezüglich der Gemeinkosten gibt es die Möglichkeit diese zwecks Vereinfachung pauschal zu beantragen. Die pauschalierte Abrechnung kann aber nur zugelassen werden, wenn ein Unternehmen - über ein geordnetes Rechnungswesen i.s. von Nr. 2 der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) verfügt oder - in der Lage ist, seine Kosten in vereinfachter Form anhand der kaufmännischen Buchführung zu ermitteln und nachzuweisen. Hat ein Unternehmen jedoch bereits bei einem anderen geförderten Vorhaben insgesamt die Abrechnung nach LSP gewählt, ist ein Wechsel zum pauschalierten Verfahren nicht mehr möglich. Die pauschalierte Abrechnung kann generell nicht zugelassen werden, wenn der Antragsteller erst durch den pauschalen Zuschlag von 120 % auf die Personalkosten in die Lage versetzt wird, seinen Eigenanteil an den vorhabenbezogenen Kosten aufzubringen. Die eingereichten Anträge werden geprüft, ggf. fehlende Unterlagen nachgefordert und Fragen geklärt. Bei positivem Prüfungsergebnis erhält der Antragsteller einen Bescheid und das Projekt kann beginnen. 4 Anmerkungen zur Projektdurchführung 4.1 Mittelanforderung Die erste Mittelanforderung kann entweder 4 Wochen nach Zugang des Bescheides/Änderungsbescheides erfolgen (wenn der Bescheid Bestandskraft erlangt hat) oder bei Verzicht auf Einlegung des Rechtsbehelfs sofort. Es ist angebracht, die Mittel regelmäßig - bei AZA möglichst alle 6 Wochen, bei AZK möglichst alle 3 Monate - anzufordern, da damit auch ein geregelter Verlauf des Projektes dokumentiert wird. Sie finden eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen der Zahlungsanforderungen (Formular Hinweise für Zahlungsempfänger für Zahlungsanforderungen pdf) im Formularschrank der BLE. Mittelanforderung bei Förderung auf Ausgabenbasis: hier können die Mittel im Voraus angefordert werden, jeweils für die nächsten 6 Wochen. Werden die Mittel in den 6 Wochen nicht verausgabt, müssen die nicht verbrauchten Mittel zurücküberwiesen werden. Geschieht das nicht, fallen entsprechende Zinsen an. Mittelanforderung bei Förderung auf Kostenbasis: hier können die Mittel nur quartalsweise und im Nachhinein angefordert werden. Daher können die Mittel für das letzte Quartal im Haushaltsjahr frühestens am des Folgejahres angefordert werden. Mit der ersten Zahlungsanforderung sind einmalig Kopien der Stundennachweise (über die bis dahin geleisteten Stunden) einzureichen. Nach dieser einmaligen Prüfung der Stundennachweise sind diese erst wieder mit dem Verwendungsnachweis für die gesamte Projektlaufzeit einzureichen. 4.2 Berichte/Nachweise Während des laufenden Projektes sind jährliche Zwischenberichte zu verfassen. Der Berichtszeitraum orientiert sich am Kalenderjahr und beginnt mit der Laufzeit des Projektes. Beginnt beispielsweise ein Projekt am 01. März eines Jahres, beinhaltet der Zwischenbericht SEITE 6 VON 7

7 den Zeitraum vom bis des Jahres. Der Bericht ist zweiteilig und besteht aus dem Sachstandsbericht und dem zahlenmäßigen Nachweis. Die Einreichungsfristen sind wie folgt: Bei Ausgabenbasis (AZA und AZV): Sachstandsbericht + zahlenmäßiger Nachweis bis 30. April des Folgejahres Bei Kostenbasis (AZK): Sachstandsbericht bis 11. Februar, zahlenmäßiger Nachweis bis 30. April des Folgejahres. Nach Abschluss des Projektes ist der Verwendungsnachweis (spätestens 6 Monate nach Laufzeitende) vorzulegen. Dieser besteht ebenfalls aus einem Abschlussbericht und einem zahlenmäßigen Teil. Bei Förderung auf Ausgabenbasis ist zusätzlich noch eine Belegliste beizufügen (dies entfällt bei Förderung nach AZV), auf Kostenbasis die kompletten Stundennachweise. 4.3 Änderungsanträge Sollte sich im Projektverlauf herausstellen, dass Änderungen notwendig sind, um die Projektziele zu erreichen, ist ein formloser Änderungsantrag zu stellen, der immer einen neuen, aktualisierten Finanzierungsplan beinhalten sollte. Bei der Förderung auf Ausgabenbasis gibt es hierzu eine Erleichterung: Werden die Einzelansätze des Finanzierungsplanes nur bis zu 20% überschritten und wird die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen, bedarf es lediglich einer Mitteilung an den Projektträger. Überschreitet die Umwidmung 20% oder handelt es sich um eine Aufstockung, ist immer ein schriftlicher Antrag zu stellen. Einzelpositionen, in denen entweder Pauschalen oder keine Mittel bewilligt wurden, sind ebenso wie gesperrte Positionen von Umwidmungen ausgeschlossen. Es ist darauf zu achten, Änderungsanträge (z. B. auf Übertragung von Mitteln in Folgejahre) rechtzeitig, möglichst bis Ende September eines Haushaltsjahres zu stellen, da kurz vor Jahresende eine Bearbeitung nicht mehr gewährleistet werden kann SEITE 7 VON 7

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