Produktordnungsziffer: Vorjahr 2009 Gesamttendenz des laufenden Jahres. Beistandschaft, Beurkundung, Rechtsberatung.
|
|
- Carl Schmitz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 : 6232 Beistandschaften 29 GB _157.ods Produktordnungsziffer: Gesamttendenz des laufenden es Beistandschaft, Beurkundung, Rechtsberatung Plan Ist Abweichung in % Siehe Fußnote 6 ZNr. Datum in (Erläuterungen) 1 P/PL Leistungsmenge 2 1 Geltendmachung von Kindesunterhalt Pers ,8% Stand: , vgl. Fußnote davon auch Feststellung der Vaterschaft 3 Pers ,8% Stand: , vgl. Fußnote Beratungen für Elternteile (ohne gleichzeitige Beistandschaft) Anz ,9% Stand: , vgl. Fußnote Beratungen (in Std.) für Elternteile (ohne gleichzeitige Beistandschaft) h ,1% Stand: , vgl. Fußnote Beratungen für junge Volljährige zwischen 18 und unter 21 en Anz ,2% vgl. Fußnote Beratungen (in Std.) für junge Volljährige zwischen 18 und unter 21 en h ,5% vgl. Fußnote erfolgte Beurkundungen (Abstammung, Unterhalt, elterliche Sorge) Anz ,6% vgl. Fußnote 2 9 P Eigenleistungsanteil % 1 1 +,% 1 Qualitäten / Kennzahlen 11 1 Wartezeit Erstkontakt bis Beratungstermin für Elternteile 2 Wochen % 1 1 +,% Stand: , vgl. Fußnote Wartezeit vom Erstkontakt bis zum Beratungstermin für Elternteile 4 Wochen % #DIV/! Stand: , vgl. Fußnote Wartezeit Erstkontakt bis Beratungstermin für Elternteile über 4 Wochen % #DIV/! Stand: , vgl. Fußnote Wartezeit Erstkontakt bis Beratungstermin für junge Volljährige bis 2 Wo. % ,3% vgl. Fußnote 1; Stand: , vgl. Fußnote Wartezeit Erstkontakt bis Beratungstermin für junge Volljährige bis 4 Wo. % ,3% vgl. Fußnote 1; Stand: , vgl. Fußnote Wartezeit Erstkontakt bis Beratungstermin für junge Volljährige über 4 Wo. % #DIV/! vgl. Fußnote 1; Stand: , vgl. Fußnote Wartezeit vom Erstkontakt bis zum Beurkundungstermin 2 Wochen % ,4% vgl. Fußnote 2 18 Wirkungen / Kennzahlen 19 1 rechtsverbindliche Feststellung d. Unterhaltsanspruchs d. Kindes (Titelquote) % ,% Stand: , vgl. Fußnote erfolgreiche Durchsetzung d. Unterhaltsanspruchs d. Kindes (Zahlerquote) % ,% Stand: , vgl. Fußnote Summe der vom Beistand vereinnahmten Unterhaltszahlungen ,8% Stand: ; vgl. Fußnote 4 22 P Kundinnen-/Kundenzufriedenheit (zufrieden) % 1 KundInnenmonitoring Ergebnis der Befragung vom Mai Zielgruppenprofil 24 P Anteil der Zielgruppe an der Gesamtbevölkerung (5) % Daten werden erst künftig erhoben 25 P Anteil weiblich an allen KundInnen % 7 7 +,% Stand: , vgl. Fußnote 4 26 P Anteil männlich an allen KundInnen % 3 3 +,% Stand: , vgl. Fußnote 4 27 P Anteil Menschen mit Migrationshintergrund an allen KundInnen % ,3% Stand: , vgl. Fußnote 4 28 P Anteil behinderte Menschen an allen KundInnen % Daten werden ab 29 erhoben, vgl. Fußnote 4 29 P Anteil der bis unter 6-Jährigen an allen KundInnen % Daten werden ab 29 erhoben, vgl. Fußnote 4 3 P Anteil der 6- bis unter 14-Jährigen an allen KundInnen % Daten werden ab 29 erhoben, vgl. Fußnote 4 31 P Anteil der 14- bis unter 18-Jährigen an allen KundInnen % Daten werden ab 29 erhoben, vgl. Fußnote 4 32 P Anteil der 18- bis unter 21-Jährigen an allen KundInnen % Daten werden ab 29 erhoben, vgl. Fußnote 4 33 P Anteil der 21- bis unter 27-Jährigen an allen KundInnen % Daten werden ab 29 erhoben, vgl. Fußnote 4 34 P Anteil der über 27-Jährigen an allen KundInnen % Daten werden ab 29 erhoben, vgl. Fußnote 4 Erläut. zum Pfeil:
2 : 6232 Beistandschaften 29 GB _157.ods Produktordnungsziffer: Gesamttendenz des laufenden es Beistandschaft, Beurkundung, Rechtsberatung Plan Ist Abweichung in % Siehe Fußnote 6 ZNr. Datum in (Erläuterungen) 35 Finanzen / Erlöse 36 P Summe Erlöse 37 Finanzen / 38 1 für Produktleistung 1: Beistandschaft, Rechtsberatung ,8% 39 2 für Produktleistung 2: Beurkundung ,2% 4 P Summe ,8% 41 Finanzkennzahlen 1 pro Person (Geltendmachen v. Kindesunterhalt, Beratung für Elternteile u. vgl. Fußnote 1 42 Volljährige) ,7% 43 2 pro Beurkundung ,1% 44 P Produktergebnis (Erlöse minus ) ,8% 45 P deckungsgrad % % % #DIV/! Erläut. zum Pfeil:
3 ggf. Erläuterungen zum Produktdatenblatt Produktordnungsziffer: Bearbeitung des Fachbereiches am : Beistandschaft, Beurkundung, Rechtsberatung Legende - Definition der Datenposition : Allg. Hinweis/e: Rubrik "Zielgruppenprofil" : Zielgruppe/n = theoretischer Pool der Kund(inn)en / Kund(inn)en = tatsächliche Inanspruchnahme des Produktes. Rubrik "Finanzen" : " pro Mengeneinheit..." = o h n e Abzug von Erlösen (i.s.d. Produktbudgets bzw. Produktleistungsbudgets). Zahlenwerte : jeweils aktueller Kenntnisstand, der aber (Ausnahme: /Erlöse) z.t. in kürzerem oder längerem Zeitabstand vor dem jew. Stichtag des Datenblattes erhoben wird (S) : zugrunde liegende Zahlen sind geschätzt 1 2 zu Zeilen 6, 7, 14, 15, 16 (Beratungen für junge Volljährige): Die Abweichung vom Plan resultiert im wesentlichen daraus, dass für 28 bereits die personelle Aufstockung um ½ auf 1 ganze Stelle geplant war, um damit die Verdoppelung der Beratungszahlen zu erreichen. Die Stelle wurde im Juli 28 vom Stadtrat genehmigt, allerdings erst zum esbeginn 29 vom POR geschaffen in einer geringeren Einwertung als von der Vollversammlung beschlossen. Erst zum wurde die Stelleneinwertung durch das POR korrigiert. Die zusätzliche halbe Stelle ist nach wie vor nicht besetzt. Die ursprüngliche halbe Stelle ist seit Mai 28 bis Ende August 29 wegen Elternzeit der Stelleninhaberin unbesetzt. Die größte Aushilfs-Personalressource war aus einem anderen Bereich ausgeliehen und ist seit Anfang März 29 nicht mehr verfügbar. Die real vorhandenen (aushilfsweisen) Personalkapazitäten sind dadurch um 41 % zurückgegangen. zu Zeile 8 (Anzahl der Beurkundungen) und Zeile 17 (Wartezeit bei Beurkundungen): Durch massive Personalausfälle haben sich die Wartezeiten für einen Beurkundungstermin erheblich verlängert (von max. 2 Wochen auf 6 8 Wochen bis Ende 28). Dadurch hat sich auch die Anzahl der erfolgten Beurkundungen verringert. Im 1. Quartal 29 wurden zulasten eines anderen Bereichs vorübergehend massiv Personalressourcen zugeschaltet, die Wartezeiten für einen Beurkundungstermin konnten so auf derzeit ca. 4 Wochen reduziert werden. Im 2. Quartal 29 hat sich die Personalsituation im Urkundsbereich stabilisiert. 3 Zu Zeile 3 (Feststellung der Vaterschaft): Nach 1712 BGB können Beistandschaften zwei Aufgabenbereiche umfassen, nämlich die Feststellung der Vaterschaft und das Geltendmachen von Kindesunterhalt. Bei allen derzeit geführten Beistandschaften im Stadtjugendamt München ist die Aufgabe, den Kindesunterhalt zu verlangen. In einem geringeren Teil der Fälle (z.zt. 3) ist vorab die Vaterschaft festzustellen und damit kombiniert anschließend der Kindesunterhalt geltend zu machen. In der Praxis kommen (derzeit) keine Beistandschaften für Kinder vor, bei denen nur die Vaterschaft festgestellt werden soll. 4 zu Zeilen 2 5, 11 13, 19 21: Angegeben ist der Stand bzw Im Sachgebiet Beistandschaft gibt es erhebliche Personalausfälle, z.t. wegen Fluktuation aber auch wegen langfristiger Krankheitsausfälle. Es besteht eine massive Arbeitsüberlastung, Überlastungsanzeige wurde gestellt. Seit wurden durch die Abteilungsleitung in Absprache mit der Jugendamtsleitung und der Personalvertretung Entlastungsmaßnahmen eingeführt, um gegenzusteuern. Dazu gehört auch das vorübergehende Aussetzen des Führens der Statistiken. Im Sachgebiet Beistandschaft und im Urkundsbereich gibt es kein EDV-Programm hierfür, alle Statistiken müssen mit enormem Aufwand händisch geführt werden. Das ist unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht leistbar. 5 6 Zielgruppe: Anteil der alleinerziehenden Haushalte mit Kindern unter 18 en Achtung, zusammenfassender Hinweis : Besorgniserregend entwickelte sich auch die Leistungserbringung im Bereich Beistandschaft, Beurkundung, Rechtsberatung. Hohe Fallzahlbelastung führte zu einer hohen Fluktuation und einer hohen Krankheitsrate, was wiederum zu einer nochmals erhöhten Fallzahlbelastung der einzelnen Mitarbeiterinnen führte. Um das Kerngeschäft, die Geltendmachung von Kindesunterhalt und die Beurkundungen, aufrecht zu erhalten, wurden gravierende Einschnitte in der Rechtsberatung vorgenommen: die Rechtsberatungen für Elternteile ohne gleichzeitige Beistandschaft wurde um 76 % zurückgefahren, die für junge Volljährige um 58 %. Die Wartezeiten erhöhten sich massiv, 6 % der jungen Volljährigen konnten erst nach mehr als 4 Wochen einen Termin erhalten. Die Erfüllung der Kernaufgaben konnte jedoch nur aufgrund dieser einschneidenden Prioritätensetzung gewährleistet werden. Zwar wurden im April und Mai 21 vier offene Stellen nachbesetzt, diese neuen SachbearbeiterInnen benötigen für die Einarbeitung jedoch noch Zeit bis ca. Herbst 21. Hinsichtlich der Personalausstattung wird zudem eine Personalbemessung durchgeführt : 6232 Beistandschaften 29 GB _157.ods
4 Wichtigste Kennzahlen des Datenblattes als Grafik & Erlöse Wichtigste Output-Mengeneinheit(en) pro Dienstleistung (in ) summe Erlössumme Geltendmachung von Kindesunterhalt Beratungen für Elternteile (ohne gleichzeitige Beistandschaft) Beratungen für junge Volljährige zwischen 18 und unter 21 en erfolgte Beurkundungen (Abstammung, Unterhalt, elterliche Sorge) pro Person (Geltendmachen v. Kindesunterhalt, Beratung für Elternteile u. Volljährige) pro Beurkundung 1% deckungsgrad (in %) 1 Wartezeit Erstkontakt bis Beratungstermin für junge Volljährige bis 2 Wochen (in %) Wartezeit Erstkontakt bis Beurkundungstermin 2 Wochen (in %) % % 4% Nicht gedeckte Gedeckte Wartezeit Erstkontakt bis Beratungstermin für junge Volljährige bis 2 Wochen Wartezeit Erstkontakt bis Beurkundungstermin 2 Wo % % : 6232 Beistandschaften 29 GB _157.ods
5 Datenbasis für Grafiken Verknüpfung zu Produktordnungsziffer Bitte gelb hinterlegte Felder zum Datenblatt verknüpfen! & Erlöse Wichtigste Output-Mengeneinheit(en) Stückkosten von Produkt/ Produktleistungen (in ) summe Geltendmachung von Kindesunterhalt pro Person (Geltendmachen v. Kindesunterhalt 317 #DIV/! #DIV/! Erlössumme Beratungen für Elternteile (ohne gleichzeitige Beistand 1.47 pro Beurkundung 15 #DIV/! #DIV/! Beratungen für junge Volljährige zwischen 18 und unte 837 erfolgte Beurkundungen (Abstammung, Unterhalt, elter deckungsgrad (in %) 1. Wichtige Wirkungs- & Qualitäts-Kennzahl - selektiert vom Referat 2. Wichtige Wirkungs- & Qualitäts-Kennzahl - selektiert vom Referat Gedeckte Nicht gedeckte,% #DIV/! #DIV/! Wartezeit Erstkontakt bis Beratungstermin für junge Vo Wartezeit Erstkontakt bis Beurkundungstermin 2 Wo ,% #DIV/! #DIV/!
Erläuterungen zum Produktdatenblatt
Anlage 3-5 Produktordnungsziffer: 52-5-1 27 28 / Zeitraum Stand: 3.6.28 29 Gesamttendenz des laufenden es Produktname Plan Ist Abweichung ursprünglicher aktueller Plan Aktuelles Ist in % Plan V-Ist P/H
MehrWas ist eine Beistandschaft?
Seite 1 von 4 Fragen und Antworten zum neuen Recht: Was ist eine Beistandschaft? Wer kann einen Beistand erhalten? Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind? Wozu brauche ich einen Beistand? Wann kann
MehrBeratung und Unterstützung, Beratung Beistandschaften und
Stadt Hagen Stadt Hagen Beratung Unterstützung, Beratung Beistandschaften Beratung Unterstützung, Unterstützung, Beistandschaften Beurkungen Beistandschaften Beurkungen Beurkungen für Eltern, die bei der
MehrDirektorium gesamtstädtisches Controlling/Steuerungsunterstützung
Telefon: 233-21274 Telefax: 233-989 21274 Direktorium gesamtstädtisches Controlling/Steuerungsunterstützung Balanced Scorecard im Neuen Kommunalen Rechnungswesen Antrag Nr. 08-14 / A 02248 vom 25.02.2011
MehrStatistischer Bericht Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N. Thüringer Landesamt für Statistik
Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N Statistischer Bericht L III j / 14 Schulden des Landes und der kommunalen Körperschaften in Thüringen am 31.12.2014 Vorabergebnisse BestellNr. 11 300 Thüringer Landesamt
MehrWissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN
Deubner Verlag GmbH & Co. KG Wissenschaftlich begründetes KURZGUTACHTEN im Familienrecht zur Frage Kindesunterhalt/Sonderbedarf erstellt im Auftrag von xxx xxx xxxxx Köln, xxx x Oststr. 11 50996 Köln Telefon
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrÜbersicht: Verfahrensregeln des FamFG
FamFG-Überblick / Seite 1 Übersicht: Verfahrensregeln des FamFG Verfahren in Familiensachen ( 111 bis 270 FamFG [Buch 2]) Ehesache = Scheidung selbst 121 bis 150 FamFG Familienstreitsachen gemäß 112 FamFG:
MehrFinanzierung der Ressort(mehr-)bedarfe anlässlich der Integration von Flüchtlingen
Die Senatorin für Soziales, Kinder; Jugend und Frauen Bremen, 17.04.2014 Bearbeitet von: Anna-Marie Jäger Tel.: 361 6658 Lfd. Nr. 103/14 L Lfd. Nr. 172/14 S Vorlage für die Sitzung der staatlichen und
MehrHOCHSAUERLANDKREIS. Informationen für Eltern die nicht miteinander verheiratet sind
HOCHSAUERLANDKREIS Informationen für Eltern die nicht miteinander verheiratet sind Vorbemerkung Für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, ergeben sich oftmals besondere Fragen und rechtliche
MehrFinanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015)
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015) Insgesamt konnten in den 12 Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes 2 676 Gesuche bewilligt werden.
MehrAbschlussbericht Kundenmonitor. Fachbereich Familie, Jugend und Soziales Produkt Erziehungsberatung
Abschlussbericht Kundenmonitor Fachbereich Familie, Jugend und Soziales Produkt Erziehungsberatung Stand August 2011 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Einleitung Befragungsart Zielsetzung der Befragung Zeitraum
MehrDAS NEUE KINDSCHAFTS- RECHT
ANWALTSPRAXIS DeutscherAnwaltVerein DAS NEUE KINDSCHAFTS- RECHT IN DER ANWALTLICHEN PRAXIS Von Rechtsanwältin Dr. Ulrike Haibach, Fachanwältin für Familienrecht, und Rechtsanwalt und Notar Rudolf Haibach,
MehrDNotI. letzte Aktualisierung: 22.7.2013 BGH, 17.4.2013 - XII ZB 329/12. BGB 242, 1606 Abs. 3
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 12zb329_12 letzte Aktualisierung: 22.7.2013 BGH, 17.4.2013 - XII ZB 329/12 BGB 242, 1606 Abs. 3 Keine Einkünfte-Auskunftspflicht eines geschiedenen Elternteils
MehrStadtrat der Stadt Quedlinburg 24.11.2011. Beschluss. öffentliche Sitzung vom 23.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss Quedlinburg
TOP 7.10 Aufhebung des Wiederbesetzungsstopps für die befristete Weiterbeschäftigung von 2 Absolventen der Hochschule Harz für die Aufgaben der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
MehrJahresabschluss- rechnung und Rückstände
ACS Data Systems AG Jahresabschluss- rechnung und Rückstände (Version 10.08.2009) Buchhaltung für Schulen ACS Data Systems AG Bozen / Brixen / Trient Tel +39 0472 27 27 27 obu@acs.it 2 Inhaltsverzeichnis
MehrProzesseinheit 2. Einbuchen von Lagerware. Name. Firma
Prozesseinheit 2 Einbuchen von Lagerware Name Firma Inhaltsverzeichnis - Kurzbericht S. 1 3 - Ablauf in Bildern & verwendete Dokumente S. 4 10 - Flussdiagramm S. 11 13 - Zeitplan S. 14 - Auswertungsbogen
MehrLeitfaden zum Elternunterhalt
Leitfaden zum Elternunterhalt Kai Riefenstahl Rechtsanwalt Heinitzstr. 43 58097 Hagen Tel: 02331/9810812 Fax: 02331/9810810 info@ra-riefenstahl.de www.ra-riefenstahl.de Einleitung Aufgrund immer neuer
MehrMerkblatt für unverheiratete Eltern Betreuungs- und Unterhaltsvertrag
Merkblatt für unverheiratete Eltern Betreuungs- und Unterhaltsvertrag www.kesb-entlebuch.ch info@kesb-entlebuch.ch Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsstellung des Kindes... 4 2. Gesetzliche Handlungsaufforderungen...
MehrDas Risiko, ein Pflegefall zu werden
Das Risiko, ein Pflegefall zu werden Von Günter Ickler Die wachsende Zahl älterer Menschen bringt eine immer größere Zahl r mit sich. Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wurde
MehrFamilieninitiative Kunterbunt e.v.
B e t r e u u n g s v e r t r a g Zwischen dem Verein Schulkinderbetreuung gem. 45 KJHG für die Sondereinrichtung außerunterrichtliche und den Erziehungsberechtigten Frau (Name, Vorname der Mutter ggf.
MehrDie Beistandschaft. Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts
Die Beistandschaft. Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts 3 Vorwort Die Geburt eines Kindes bringt für die Eltern große Veränderungen
MehrBeratung im JHA Drucksache Nr. 125/2015. Der Bericht über das Arbeitsgebiet der Beistandschaften wird zur Kenntnis genommen.
Fachbereich : F2 Aktenzeichen : F2.1.21 Datum : 20.07.2015 Vorlage der Verwaltung Beratung im JHA Drucksache Nr. 125/2015 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
MehrDer Oberbürgermeister Jugendamt Pflegekinderdienst
Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister Stadt Duisburg Regionalprofil Kreisfreie Stadt Einwohnerzahl 499.111 Struktur Besonderheiten Industrie- und Dienstleistungsstandort hohe Arbeitslosigkeit 32
MehrGSD Software 2006 1/1
1/1 Allgemeine Informationen zur Mehrwertsteuererhöhung und deren Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der beschlossenen Mehrwertsteuererhöhung wird sich der derzeitige Steuersatz von 16% ab dem 01.01.2007
MehrLeitfaden. Schwangerschaft und Geburt
Leitfaden Schwangerschaft und Geburt Stand: 06.Juli 2011 1 Leitfaden Schwangerschaft und Geburt Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2. Bedarfe 2. 1. Regelbedarf 2. 2. Mehrbedarfe 2. 3. Unterkunftskosten und
MehrTrennung/Scheidung und die zunehmende Rolle der Väter im Alltag
13. Offenes Forum Familie 20. Februar 2014 Trennung/Scheidung und die zunehmende Rolle der im Alltag Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf Professorin für Familienrecht / Autorin Evangelische Hochschule
MehrAntrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Ihre Ansprechpartner: Buchst. A M: Frau Enhuber Tel.: 08421/70-304 Buchst. N Z: Herr Weigl Tel: 08421/70-376 Fax: 08421/70-314 Hinweise: Bitte dazugehöriges Merkblatt genau durchlesen. Falls eine der erforderlichen
MehrBrandenburg Dresden Jena Naumburg Rostock
Sonderbeilage zu Heft 11/2001 Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts (Stand: 1.7.2001) 3 1. Anrechenbares Einkommen 1.1 Nettoeinkommen Zum Einkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile,
MehrAntrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Der Magistrat Magistrat der Stadt Rüsselsheim Unterhaltsvorschussstelle Mainstraße 7 65428 Rüsselsheim Telefon: 06142 83-0 Durchwahl: 06142 83-2145 Frau Krug Durchwahl: 06142 83-2146 Frau Steiner Durchwahl:
MehrInter:Kultur:Komm2006 24. 25 August 2006 Strukturdaten zu Personen mit Migrationshintergrund in NRW Ergebnisse aus dem Mikrozensus 2005
Inter:Kultur:Komm2006 24. 25 August 2006 Strukturdaten zu Personen mit Migrationshintergrund in NRW Ergebnisse aus dem Mikrozensus 2005 1 Inhalt Definition Migrationsstatus Menschen mit Migrationshintergrund
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. März 2002 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES XII ZR 216/00 URTEIL in der Familiensache Verkündet am: 20. März 2002 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ:
MehrAntrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Aktenzeichen Eingangsstempel der Behörde Kassenzeichen Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Die Leistungen werden beantragt ab dem 1. Die Leistungen werden beantragt für das Kind
MehrDas neue Unterhaltsrecht
Das neue Unterhaltsrecht Die seit 2005 intensiv diskutierte Reform des Unterhaltsrechts 1 wurde am 9. November 2007 vom Bundestag und am 30. November 2007 vom Bundesrat verabschiedet und tritt zum 1. Januar
MehrDIJuF-Themengutachten
FORUM FÜR FACHFRAGEN TG-1030 25.11.2014 DIJuF-Themengutachten Geltendmachung von Kindesunterhalt nach Trennung der verheirateten Eltern ( 1629 Abs. 3 BGB) Häufig gestellte Fragen und die Antworten dazu
MehrBedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte
Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 07. September 1999 beschlossen, die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
MehrUnterhaltsleitlinien OLG Naumburg Stand: 1.7.1999
Unterhaltsleitlinien OLG Naumburg Stand: 1.7.1999 I. Anrechenbares Einkommen 1.1 Nettoeinkommen Zum Einkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile z. B. Arbeitsverdienst (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld
MehrInhaltsverzeichnis der Ausgabe 6/2013:
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 6/2013: Familien- und Erbrecht Aktuelle Gesetzgebung: Mehr Rechte für leibliche Väter im Interesse der Kinder Kindesunterhalt: Ausbildungsvergütung vermindert Anspruch des
Mehrmeinssv.de - Welche Möglichkeiten bietet der Login auf der SSV Homepage?
Die SSV Datenbank. Personenbezogene Daten zu Mitgliedern, Funktionsträgern und Nichtmitgliedern (Firmen, Schulen) werden vom SSV grundsätzlich nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung
MehrBeschreibung des UVA-Formulares mit Gültigkeit
Seite 1 von 12 Beschreibung des UVA-Formulares mit Gültigkeit ab 01/2008 Formular für Österreich ab Jänner 2008 Die ab Jänner 2008 gültigen Formulare für die Umsatzsteuervoranmeldung stehen ab der Version
MehrBNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh Frankfurt am Main
BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh Frankfurt am Main An die Anleger des Sondervermögens MPF Orthos, ISIN DE000A0M8G91 Bekanntmachung der Änderung Besonderen Vertragsbedingungen Das Sondervermögen
MehrLandratsamt... An die Standesämter... Neubildung von Standesamtsbezirken. Anlagen: 2 Muster
Landratsamt An die Standesämter Neubildung von Standesamtsbezirken Anlagen: 2 Muster Es zeichnet sich ab, dass die Standesämter der Verwaltungsgemeinschaften, und wie im Entwurf vorgeschlagen aufgelöst
MehrAbonnements. Stand 02 / 2015
Abonnements Stand 02 / 2015 EXACT ONLINE 2 Inhalt Vorbemerkung... 3 Allgemeine Einstellungen... 4 Einstellungen des Abonnements... 6 Einstellungen des Artikels... 10 Abonnement anlegen... 12 Rechnungen
MehrAnmeldung/Ummeldung/Abmeldung eines Kindes für die Kindertagesstätte im Familienzentrum Jagsthausen
1 Bürgermeisteramt Jagsthausen Frau Dörner Hauptstraße 3 74249 Jagsthausen Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung eines Kindes für die Kindertagesstätte im Familienzentrum Jagsthausen Erziehungsberechtigte/er:
MehrSeite Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat
Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Personal- und Organisationsreferat Dr. Thomas Böhle Berufsmäßiger Stadtrat Geschäftsstelle des Bezirksausschusses 05 Au-Haidhausen Friedensstr. 40 81660 München 10.02.2011
MehrSTATUTEN DER PENSIONSKASSE DES PERSONALS DER STADT FREIBURG. (vom 21. Januar 2013) Artikel Eins
STATUTEN DER PENSIONSKASSE DES PERSONALS DER STADT FREIBURG (vom. Januar 03) Artikel Eins Rechtliche Stellung Die Pensionskasse des Personals der Stadt Freiburg (die Pensionskasse) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrL III - j / 13. Schulden des Landes und der kommunalen Körperschaften in Thüringen am 31.12.2013 - Vorabergebnisse - Bestell - Nr.
L III - j / 13 Schulden des Landes und der kommunalen Körperschaften in Thüringen am 31.12.2013 - Vorabergebnisse - Bestell - Nr. 11 300 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten
MehrChemnitzer Ratgeber für Eltern
STADT CHEMNITZ hinweise für unverheiratete eltern Chemnitzer Ratgeber für Eltern Inhalt Elterliche Sorge... 4 Alleinsorge der Mutter... 4 Gemeinsame elterliche Sorge... 5 Umgangsrecht... 5 Namensrecht...
MehrSteuerberater Das Original Klausur aus dem Gebiet Körperschaftsteuer
GFS Seite 1 Steuerberater Das Original Klausur aus dem Gebiet Körperschaftsteuer (aktualisiert für Steuerberaterprüfung / Steuerberaterexamen 2016) A. Allgemeines Die 2014 gegründete A-UG (haftungsbeschränkt)
MehrRegierungsratsbeschluss vom 14. August 2012
Regierungsratsbeschluss vom 14. August 2012 Nr. 2012/1670 KR.Nr. I 068/2012 (FD) Interpellation Fraktion FDP.Die Liberalen: Personalsituation auf der Amtschreiberei Olten-Gösgen (13.06.2012); Stellungnahme
MehrVom 27. Oktober 2004. Präambel
Satzungen der Hochschule Furtwangen Technik, Informatik, Wirtschaft, Medien für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang International Business Management Vom 27. Oktober 2004 Aufgrund
MehrMinderung der Ausgaben
Anlage 2 Feinkonzept 2007 Formblatt 4. Haushaltssicherungskonzept 2007-2011 Baureferat Feinkonzept 2007 Haushaltskonsolidierung - (saldierte Minausgabe) Referat Baureferat Dienststelle Abteilung Hauptabteilung
Mehr1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:
Mehr2. Verbundverfahren... 36 a) Entscheidung für den Fall der Scheidung... 36 b) Konzentration durch örtliche Zuständigkeit des Scheidungsgerichts...
Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung... 13 Lernziel... 15 A. Systematik... 17 I. Gliederung des FamFG... 17 II. Einteilung der familienrechtlichen Streitigkeiten... 18 1. Aufzählung aller Familiensachen in
MehrReglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven
Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven im Sinne von A rt. 65b BVG und Art. 48e BVV2 Ausgabe 2013 3. September 2013 Seite 1 von Seiten 6 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung...
Mehrbetreffend die steuerlichen Fragen bei Trennung und Scheidung 1 Grundsätzliches
S TEU ER V ER W A LTU N G FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN Merkblatt betreffend die steuerlichen Fragen bei Trennung und Scheidung 1 Grundsätzliches 1 2 Unterhaltszahlungen 2 2.1 Allgemein 2 2.2 Unterhaltszahlungen
MehrInterne und externe Evaluation von Schulen Das Konzept Schulqualitätsmanagement des Kantons Zürich
Interne und externe Evaluation von Schulen Das Konzept Schulqualitätsmanagement des Kantons Zürich Als Grundlage für den Aufbau einer systematischen Qualitätssicherung und -entwicklung wurde im Kanton
MehrFernunterrichtsstatistik 2012. Forum DistancE-Learning Der Fachverband für Fernlernen und Lernmedien e.v.
Fernunterrichtsstatistik 2012 Forum DistancE-Learning Der Fachverband für Fernlernen und Lernmedien e.v. Fernunterrichtsstatistik 2012 Herausgeber: Verfasser: Forum DistancE-Learning - Der Fachverband
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1946 25.03.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Beschäftigung von Frauen
MehrBenutzungsreglement. der Gemeindebibliothek Fällanden
Benutzungsreglement der Gemeindebibliothek Fällanden Version vom 1. Januar 2016 I. A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Benutzerkreis Allgemeines 1 Einschreibung 2 Mutation 3 B. Öffnungszeiten Artikel Öffnungszeiten
MehrAusgewählte Ergebnisse aus der Pflegestatistik für die Stadt München
Autorin und Tabellen: Juliane Riedl Grafik: Andreas Rappert Ausgewählte Ergebnisse aus der Pflegestatistik für die Stadt München Erhebungsstichtag: 15. Dezember 2003 Seit dem Jahr 1999 wird in zweijährigem
MehrEin Leitfaden für Frauen. 3. vollständig überarbeitete Auflage
Alleinerziehende in Ulm Ein Leitfaden für Frauen. vollständig überarbeitete Auflage Alleinerziehende in Ulm Ein Leitfaden für Frauen. vollständig überarbeitete Auflage . Rechtsfragen Im Rahmen dieser Broschüre
MehrDas Kleine 1x1 des Rektors
Das Kleine 1x1 des Rektors Kurzanleitung Stand: 20. Juli 2001 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Was ist Das Kleine 1x1 des Rektors?... 1 1.2 Programmvarianten... 1 1.3 Dimensionen... 1 2 Programmstart...
MehrAnweisungen für Statusfolien 11.12.2013
Anweisungen für Statusfolien 11.12.2013 DVGW Forschung und Beteiligungsmanagement Einführung Die Statusfolien wurden zum 31. Januar 2013 offiziell eingeführt und lösten die bis dahin verwendeten Statusberichte
MehrAusgabe Nr. 07/2013 Erscheinungsdatum: 03.07.2013. Vereinbarkeit von Beruf und Familie Statistik 2013 Schweiz
Newsletter Ausgabe Nr. 07/2013 Erscheinungsdatum: 03.07.2013 Vereinbarkeit von Beruf und Familie Statistik 2013 Schweiz Das Bundesamt für Statistik präsentiert seine neusten Zahlen. Mütter sind heute vermehrt
MehrDie Beistandschaft. Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts
Die Beistandschaft Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts Seite sverzeichnis Fragen und Antworten zur Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung
MehrGrundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit
Reinhard Joachim Wabnitz Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit Mit 8 Tabellen, 67 Übersichten, 14 Fallbeispielen und Musterlösungen Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inhalt Abkürzungsverzeichnis
MehrDeutscher Caritasverband
Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Thema Unterhaltsvorschussgesetz am 28.01.2013; 13.00 15.00 Uhr, anhand des Fragenkatalogs des Ausschusses für Familie, Senioren und Jugend des Deutschen Bundestags
MehrSelbstständige nach Wirtschaftszweigen laut Mikrozensus
Selbstständige nach en Anzahl der Selbstständigen 2009 bis 2012 in Deutschland nach en lassifikation 2009 2010 2011 3) 2012 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 230 230 233 223 B, C D, E Energie- u.
MehrOrt der Maßnahme (Straße, Hausnummer): Auf dem Gelände der Bremischen Baugesellschaft, hinter den Wohnblöcken Angeln
01. WiN Antragsteller/-in: Sozialpädagogische Familien- und Lebenshilfe (SoFa e.v.) Projektname: TABA Team Aufsuchende Arbeit Angeln Ort der Maßnahme (Straße, Hausnummer): Auf dem Gelände der Bremischen
MehrMerkblatt Versorgungsausgleich 2014
Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Versorgungsbezüge Stand: 01.07.2014 1. Allgemeines zum Versorgungsausgleich Der Versorgungsausgleich wurde mit der Neuregelung des Ehescheidungsrechts im
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
Deutscher Bundestag Drucksache 17/ 17. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
MehrGesuch nach Art. 276 ZPO
Bezirksgericht.. Adresse des zuständigen Gerichts Gesuch nach Art. 276 ZPO (Gesuch um vorsorgliche Massnahmen für die Dauer des Scheidungsverfahrens) Gesuchstellende Partei Vorname: Heimatort: AHV-Nr.:
MehrDIJuF-Themengutachten
DEUTSCHES INSTITUT FÜR JUGENDHILFE UND FAMILIENRECHT e. V. FORUM FÜR FACHFRAGEN DIJuF-Themengutachten Stiefkinderadoption und Kindesunterhalt 27.10.2011 Ad 4.000 An/K Häufig gestellte Fragen und die Antworten
MehrProtokoll (Fragen und Antworten) Forum 2: Förderung im Wirtschaftsbereich. Themengebiet Frage Antwort
Themengebiet Frage Antwort Azubi statt ungelernt (Karrierestart Azubi) Ist eine Nachfolge für Azubi statt ungelernt geplant und wie ist der zeitliche Horizont? Azubi statt ungelernt wird in dieser Form
MehrFrauenförderplan 2010
Frauenförderplan 2010 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1 Ziel des Frauenförderplans Seite 2 2 Geltungsbereich Seite 2 3 Geltungsdauer Seite 2 II. Maßnahmen zur Frauenförderung 4 Bestandsaufnahme
MehrRatgeber: Elternzeit
Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Ratgeber: Elternzeit Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick, welche Rechte und Pflichten Sie während der Elternzeit haben.
MehrInhaltsverzeichnis Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Berechnung des nachehelichen Unterhaltes
Inhaltsverzeichnis Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Berechnung des nachehelichen Unterhaltes A) Alte Rechtsprechung des BGH B) Situation nach der Änderung der Rechtsprechung des BGH C) Grundgedanke
MehrPersonalbemessung in Sozialämtern - Sachbearbeiter für Offene Hilfe -
Personalbemessung in Sozialämtern - Sachbearbeiter für Offene Hilfe - Verfasser: Stephan Bierschneider Inhaltsübersicht Seite 1. Allgemeines 37 1.1 Jahresarbeitszeit 37 1.2 Jahresfallzahlen 37 1.3 Bearbeitungszeiten
MehrANTRAG AUF FESTSTELLUNG DES BEDINGTEN RECHTSANSPRUCHES AUF KINDERTAGESBETREUUNG
Landkreis Barnim Paul-Wunderlich-Haus Am Markt 1 16225 Eberswalde Jugendamt Kita/Jugendförderung Tel. 03334 214-1202 Fax 03334 214-2202 Mail kindertagesbetreuung@kvbarnim.de BEARBEITUNGSVERMERK Eingangsdatum:
MehrGebühren des Rechtsanwalts
G Gebühren des Rechtsanwalts Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich auch in Familiensachen nach einem Streit- bzw. Gegenstandswert, welcher auch für die Gerichtskosten maßgeblich ist. Für dieselbe
MehrReferat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschaftsförderung Gründungen
Telefon: 233-21290 Telefax: 233-27966 Andreas Lotte Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschaftsförderung Gründungen Evaluierung der Gründungsberatung des Münchner Existenzgründungsbüros Sitzungsvorlage
MehrAnmerkungen zur Excel-Datei Arbeitszeiterfassung Stand: 2012
Anmerkungen zur Excel-Datei Arbeitszeiterfassung Stand: 2012 Die Tabelle zur Erfassung der Arbeitszeit ist wie folgt aufgebaut. Es gibt insgesamt 13 Tabellenblätter (Register-Seiten), davon zwölf für die
MehrALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbh Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel
ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbh Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel Veröffentlichung der Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen des Sondervermögens AL Trust Aktien Deutschland
Mehreea-bericht internes Re-Audit Stadt Chemnitz Endfassung 2013 Stand: 31.12.2013
eea-bericht internes Re-Audit Stadt Chemnitz Endfassung 2013 Stand: 31.12.2013 Version 4.0: 2010 1. Energy Award -Prozess Inhaltsverzeichnis 1. Der European Energy Award -Prozess - 3-1.1 Aktualisierung
MehrBremen Hamburg Schleswig
Schnelldienst zur Zivilrechtsprechung der drei Oberlandesgerichte Sonderbeilage zu Heft 13/2001 Leitlinien zum Unterhaltsrecht der Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Stand: 1.7.2001
MehrInformationsbroschüre für werdende Eltern
Informationsbroschüre für werdende Eltern erstellt von GLOBUS SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG Mai 2009 Mutterschutz Bitte legen Sie uns eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin
MehrZentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg Stand: 1. November 2015 Informationen über den Kindererziehungs- und Pflegezuschlag 1 ( 71 73 BbgBeamtVG) Gliederung: A. Kindererziehungszuschlag (KEZ) 1. Allgemeines
MehrIch beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden.
Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinder- und Betreuungsfreibeträgen/ zur Zuordnung von Kindern für den Haushaltsfreibetrag
MehrGesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen
MehrExcel-Kurs (Stephan Treffler, HS Erding)
Excel-Kurs (Stephan Treffler, HS Erding) Der Excel-Kurs geht davon aus, dass Schüler der 9.Jahrgangsstufe grundsätzlich mit Excel umgehen können und über das Menü und die verschiedenen Funktionen Bescheid
MehrFÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF Nr. 26 vom 06.11.2015 Inhaltsverzeichnis Seite Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r (Fachrichtung Kommunalverwaltung) 2 Schulhausmeister für die
MehrGymnasium Ettenheim SAW Maximilian Heß
1 Letztes Schuljahr (2006/2007) beschlossen wir siebzehn Schüler unserer Klasse (animiert durch unseren damaligen Gemeinschaftskundelehrer) eine Juniorfirma unter dem Dach des Institutes der Deutschen
MehrFragen und Antworten zur Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt
Fragen und Antworten zur Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt 1. Wie unterstützt mich das Jugendamt? Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet
MehrTipps zum Elterngeld
Tipps zum Elterngeld Achtung! Diese PDFDatei enthält nur den reinen Antrag auf Elterngeld. Es unterstützt Sie aber nicht beim RICHTIGEN Ausfüllen der Formulare. Nutzen Sie unser kostenloses Infopaket,
MehrEin Baby! Was nun? STADT ESSEN. Ein gemeinsamer Behördenleitfaden von Standesamt und Jugendamt Essen. Impressum. der Stadt Essen Gildehof Hollestr.
Ein Baby! Was nun? Ein gemeinsamer Behördenleitfaden von Standesamt und Jugendamt Essen Impressum Herausgeber Zusammenstellung Standesamt der Stadt Essen Gildehof Thomas Padberg STADT ESSEN Titelfoto Satz
MehrVom 28. Februar 2005. a) 5 vom Hundert, mindestens ein Studienplatz für Fälle außergewöhnliche Härte,
Satzung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für das Auswahlverfahren für StudienanfängerInnen in dem Studiengang Wirtschaftsinformatik mit akademischer Abschlussprüfung (Bachelor of Science) Vom 28. Februar
MehrKonsolidieren von Daten in EXCEL
Konsolidieren von Daten in EXCEL Der Begriff der (auch Konsolidation) besitzt in den einzelnen Fachbereichen (Finanzmathematik, Geologie, Medizin usw.) unterschiedliche Bedeutung. Im Sinne dieses Beitrages
MehrInterne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Kundenzufriedenheit Horizontale Revision. Revision SGB II
Revision SGB II Bericht gemäß 49 SGB II Kundenzufriedenheit Horizontale Revision Inhaltsverzeichnis 1. Revisionsauftrag 1 2. Zusammenfassung 1 3. Revisionsergebnisse 2 3.1 Erklärung des Bewilligungsbescheides
MehrVerfahrensgrundlage Vergabe von Registrierungskennzahlen für Informationsobjekte
Verfahrensgrundlage Vergabe von Registrierungskennzahlen für Informationsobjekte März 2006 Version 1.0 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 3 2 Ziel und Zweck des Registers... 3 3 Mitteilungspflicht
Mehr