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- Gerrit Hofer
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1 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Schweizer Armee Logistikbasis der Armee LBA FACHTECHNISCHE WEISUNG SYMF SYSTEMMANAGEMENT Gültig ab: Seite: 1 / 4 Aufgehoben: SMIF vom Sachbearbeitung: SYMF Werner Kyburz Doc: SYMF doc Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundlagen 2 2 Anwendungsgrundsätze 2 3 Kontrollen 2 4 Instandsetzungen an Gurten und Rundschlingen 3 5 Kettenverlängerungen, Haken, Dehnglieder, Kettenglieder 3 6 Lagerung 4 Beilagen Beilage 1: Anwendungsbeispiele allgemein Beilage 2: Instandsetzbar Beilage 3: Hebebänder und Schlingen zum Liquidieren Beilage 4: Anschlagmittel, Haken, Dehnglieder, Ketten zum Liquidieren Geht an LGRO (1) LHIN (1) LMCE (1) LOTH (1) LTHU (1) z K an armasuisse FB (1) RUAG L (1) intern SMIN (1) SYMF (1) SYMT (1)
2 LBA / SYMF Werner Kyburz SYMF Sachgebiet 2 / 4 1 Grundlagen Unfallversicherungsgesetz (UVG) Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) DIN EN Norm zur Ladungssicherung DIN EN Grundsatz Diese Weisung regelt: Die periodische Kontrollen Beurteilungen von Schäden Die Instandhaltung Die Lagerung von Spann- und Hebemittel (Zurrgurten und Endlosschlingen). 2 Anwendungsgrundsätze Die Anwendungsgrundsätze welche für ein sicheres Arbeiten eingehalten werden müssen, sind auf der Beilage 1 zusammengeführt 3 Kontrollen 3.1 Kontrollkriterien (inkl Zubehörteile) - Verschleiss - Überlastung (Dehnung, Überdrehung etc.) - Äussere Einwirkungen - Beschriftungen und Kennzeichnungen betreffend der max. Traglast - Beschädigungen der Hüllen, Schlaufen, Rundschlingen, Überdehnung von Klinken und Zughaken etc. - Quetschungen - Einkerbungen - Rissbildungen - Alterung und Verrottung 3.2 Kontrollintervalle (inkl Zubehörteile) Grundsätzlichen müssen vor jeder Benützung eine Sichtkontrolle des Hebe - oder Spannmittels betreffend Beschädigungen vorgenommen werden. Sämtliche Zurrgurten und Endlosschlingen sind anlässlich von Fahrzeug- oder Materialrückgaben (WEMA) nach Beschädigungen, Alterungs- oder Verrottungserscheinungen zu kontrollieren. Anlässlich der Fristenpakete werden die Zurrgurten und Endlosschlingen gemäss Pkt 2.1 dieser Weisung und den entsprechenden Wartungsplänen kontrolliert.
3 LBA / SYMF Werner Kyburz SYMF Sachgebiet 3 / Nutzungsdauer/ Ersatz Ein genereller Ersatzintervall ist nicht vorgesehen. Zurrgurte haben keine zeitlich begrenzte Lebensdauer, also kein Ablaufdatum. Ihre Nutzbarkeit hängt alleinig von ihrem Zustand ab. Wer seine Zurrgurte schonend behandelt, Kantenschutz verwendet, sie nicht überlastet und sie ordentlich lagert, kann sie Jahrelang verwenden. Wenn ein Zurrgurt schlecht behandelt wird, kann er schon nach ein paar Einsätzen defekt sein. Defekt heisst, dass beim Erreichen festgelegter Verschleißmerkmale, der Zurrgurt außer Betrieb zu nehmen ist, also nicht mehr zur Ladungssicherung eingesetzt werden darf. 3.4 Liquidieren von Spann-, Zurr-, und Hebemittel Zurrgurten und Endlosschlingen mit verletzten inneren Fasern oder mit grösseren Verletzungen an der Aussenhülle müssen ersetzt werden (abgelegt). Die liquidierenden Zurrgurten und Endlosschlingen sind sofort mechanisch zu zerstören (z Bsp zerschnitten). Zubehörteile wie Haken, Ösen und Beschlagteile an Ketten und Hebebänder sind defekt f bei: Mechanischen Beschädigungen durch Quetschung, Einkerbung, Rissbildung Verbiegen, Verdrehen, oder Eindrücken. Liquidationskriterien sind in der Beilage 3 und 4 ersichtlich. 4 Instandsetzungen an Gurten und Rundschlingen Instand setzbare Zurrgurten und Endlosschlingen sind in der Beilage 2 aufgezeigt. Von den Betrieben dürfen keine Instandsetzungen vorgenommen werden. Die Instandsetzung erfolgt ausschliesslich durch die Herstellerfirma. Gurten mit fehlender Kennzeichnung (Etikette) dürfen nicht verwendet werden. Sie sind dem Hersteller zur Instandsetzung zuzustellen. Ist dieser nicht bekannt wird die Gurte liquidiert. 5 Kettenverlängerungen, Haken, Dehnglieder, Kettenglieder Die Verschleissmasse sind in der Beilage 4 geregelt.
4 LBA / SYMF Werner Kyburz SYMF Sachgebiet 4 / 4 6 Lagerung Vor der Einlagerung und /oder versorgen in die entsprechenden Behältnisse müssen die Zurrgurten und Endlosschlingen trocken sein. Die Zurrgurten und Endlosschlingen sind sauber, trocken und gut belüftet unter Vermeidung von direkten Sonneneinstrahlung und chemischen Einflüssen zu lagern. LOGISTIKBASIS DER ARMEE Chef Systemmanagement Peter Greuter
5 LBA / SYMF Werner Kyburz Beilage 1 SYMF Ersetzt: SMIF vom Gültig ab: / 3 Anwendungsbeispiele allgemein
6 LBA / SYMF Werner Kyburz Beilage 1 SYMF Ersetzt: SMIF vom Gültig ab: / 3 Anwendungsbeispiele allgemein Verboten ist
7 LBA / SYMF Werner Kyburz Beilage 1 SYMF Ersetzt: SMIF vom Gültig ab: / 3 Schlingen welche noch verwendet werden dürfen Kleine Beschädigungen am Mantel Kleine Quetschungen, Innereien nicht beschädigt
8 LBA / SYMF Werner Kyburz Beilage 2 SYMF Ersetzt: SMIF vom Gültig ab: / 1 Instandsetzbar
9 LBA / SYMF Werner Kyburz Beilage 3 SYMF Ersetzt: SMIF vom Gültig ab: / 2 Hebebänder und Schlingen zum Liquidieren (zerstören)
10 LBA / SYMF Werner Kyburz Beilage 3 SYMF Ersetzt: SMIF vom Gültig ab: / 2 Hebebänder und Schlingen zum Liquidieren (zerstören)
11 LBA / SYMF Werner Kyburz Beilage 4 SYMF Ersetzt: SMIF vom Gültig ab: / 1 Anschlagmittel, Haken, Dehnglieder, Ketten zum Liquidieren
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