1. Entstehungsgeschichte der UN-Kinderrechtskonvention und deren Inhalte im Überblick
|
|
- Helge Fürst
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhalte meines Vortrages: 1. Entstehungsgeschichte der UN-Kinderrechtskonvention und deren Inhalte im Überblick 2. Politische Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention und Stand der Umsetzung 3. Der Mehrwert der UN-Kinderrechtskonvention für Kitas mit Praxistipps
2 Aus der Genfer Erklärung von 1924 (...) II. Das hungernde Kind soll genährt werden; das kranke Kind soll gepflegt werden; das zurückgebliebene Kind soll ermutigt werden; das verirrte Kind soll auf den guten Weg gebracht werden; das verwaiste und verlassene Kind soll aufgenommen und unterstützt werden. III. Dem Kind soll in Zeiten der Not zuerst Hilfe zuteil werden (...) Quelle: BMFSFJ (1995): Denkschrift anlässlich der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention
3 Meilensteine der der UN-Kinderrechtskonvention 1924 Genfer Erklärung des Völkerbunds 1959 Erklärung der Rechte des Kindes der UN 1979 Internationales Jahr des Kindes 1989 Übereinkommen über die Rechte des Kindes der UN (UN-Kinderrechtskonvention)
4 Artikel 1 UN-KRK [Begriffsbestimmung] (...) ist ein Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, (...)
5 Die zentralen Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen 1. Der internatonale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966) 2. Das Der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966) 3. internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1965) 4. Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1979) 5. Das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafe (1984) 6. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1989) 7. Das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeiter und ihrer Familienangehörigen (2003) 8. Behindertenrechtskonvention (2006) 9. Konvention gegen Verschwindenlassen (2006) (Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte (2015):
6 Kernprinzipien der Menschenrechte Menschenrechte sind unveräußerlich, d.h. niemand kann sie verlieren, denn sie sind an die menschliche Existenz geknüpft. Menschenrechte sind universell, d.h. sie gelten für alle Menschen ohne unterschiede weltweit. Menschenrechte sind unteilbar, bedingen einander und sind miteinander verknüpft. Kein Recht ist wichtiger als das andere.
7 Die Inhalte der UN-KRK im Überblick Präambel Teil I (Artikel 1-41) mit sämtlichen materiellen Bestimmung Teil II (Artikel 42-45) mit den sog. Durchsetzungsinstrumentarien Teil III (Artikel 46-54) umfasst die Schlussbestimmungen
8 Die 3 P s der Konvention Protection = Schutzrechte Provision = Versorungsrechte Participation = Beteiligungsrechte
9 Die 4 Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention Artikel 2 [Diskriminierungsverbot] Artikel 3 [Vorrang des Kindeswohls] Artikel 6 [Recht auf Leben und Entwicklung] Artikel 12 [Recht auf Beteiligung]
10 Artikel 2 UN-KRK [Diskriminierungsverbot] (1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder dem sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormundes.
11 Artikel 3 UN-KRK [Vorrang des Kindeswohls] (1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
12 General Comment Nr. 14 (CRC/C/GC/14) the right of the child to have his or her best interests taken as a primary consideration (...)Article 3, paragraph 1, cannot be correctly applied if the requirements of article 12 are not met. (Ziffer 43)
13 Artikel 6 [Recht auf Leben und Entwicklung] Recht auf Leben (1) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat. (2) Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.
14 Artikel 12 [Recht auf Beteiligung] (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. (2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.
15 General Comment Nr. 12 (CRC/C/GC/12) The right of the child to be heard Die Meinung von Kindern zu hören und dieser auch Gewicht zu verleihen ist eine Pflicht der Vertragsstaaten(Ziffer 15) Das Kind als Subjekt hat ein Recht auf Beeinflussung seines Lebens (Ziffer 18) Beteiligung von Kindern kennt keine Altersbegrenzung (Ziffer 20) Kindern sollte immer sorgfältig zugehört werden (Ziffer 27)
16 Inhalte meines Vortrages: 1. Entstehungsgeschichte der UN-Kinderrechtskonvention und deren Inhalte im Überblick 2. Politische Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention und Stand der Umsetzung 3. Der Mehrwert der UN-Kinderrechtskonvention für Kitas mit Praxistipps
17 Die Bundesregierung in der Denkschrift anlässlich der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Bundesgesetzblatt Das Übereinkommen setzt Standards, die in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht sind, und bietet keinen Anlass, grundlegende Reformen des innerstaatlichen Rechts zu betreiben. (BMFSFJ 1995, S. 36).
18 Internationales Monitoring zur UN-Kinderrechtskonvention UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf 18 unabhängige Expert_innen 3 Sitzungsperioden pro Jahr (sessions) 195 Staaten die berichten! Link:
19 Unabhängiges nationales Monitoring zur UN-Kinderrechtskonvention A: National Coalition Deutschland Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.v. 115 Kinderrechteorganisationen bereits 2x Schattenbericht erstellt Link:
20 Concluding observations on the combined third and fourth periodic reports of Germany (CRC/C/DEU/CO/3-4) The Committee recommends that the State party take all necessary measures to address those recommendations from the concluding observations of the second periodic report under the Convention that have not been sufficiently implemented, particularly those related to coordination, independent monitoring, as well as to asylum-seeking children and children in situations of migration. (Ziffer 8)
21 Concluding observations on the combined third and fourth periodic reports of Germany (CRC/C/DEU/CO/3-4) Gemäß seinen vorherigen Empfehlungen (CRC/C/15/Add.226, Abs. 16) rät der Ausschuss dazu, dass der Vertragsstaat dem Deutschen Institut für Menschenrechte den Auftrag erteilt, die Umsetzung des Übereinkommens auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene zu überwachen. Der Ausschuss empfiehlt darüber hinaus, dass dem Deutschen Institut für Menschenrechte angemessene personelle, technische und finanzielle Mittel zugewiesen werden und dass es auch dazu befugt ist, Beschwerden über Kindesrechtsverletzungen entgegenzunehmen und auf kindgerechte Weise zu untersuchen und effektiv zu bearbeiten. (Ziffer 18)
22 Unabhängiges nationales Monitoring zur UN-Kinderrechtskonvention B: Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte Nationale Menschenrechtsinstitution nach Pariser Prinzipien wird offiziell am 17. November 2015 eröffnet (befristetes Projekt mit Aufbauphase von zwei Jahren) Keine Beschwerdestelle! Link:
23 UNICEF-Studie Einsatz für Kinderrechte aus 2012
24 Erfolgsfaktoren: Leichte Erreichbarkeit Unabhängigkeit Beteiligung!
25 Beschwerde = Reklamation (nichterfolgten Leistung) Beschwerde = Feedback
26 Mitbestimmung:
27 Inhalte meines Vortrages: 1. Entstehungsgeschichte der UN-Kinderrechtskonvention und deren Inhalte im Überblick 2. Politische Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention und Stand der Umsetzung 3. Der Mehrwert der UN-Kinderrechtskonvention für Kitas mit Praxistipps
28 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen (...) 45 Erteilung einer Betriebserlaubnis ist gebunden an (...) geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten (...) gebunden ist (Sozialgesetzbuch VIII, 45 Abs. 2, Buchstabe 3).
29
30 Ein Beteiligungsklima entwickeln! *Dieses Windrad wurde von mir in Anlehnung an einen Ventilator für die Entwicklung eines Beteiligungsklimas in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe von Hartig & Wolf (Uni Landshut) erstellt
31 Sockel: Grundhaltung Koordination Dreh- & Angelpunkt = beste Interessen des Kindes
32 Windradflügel: 1. Information 2. Foren/Gremien 3. Ressourcen (personell & finanziell)
33 Praxistipp: Mal abfragen, wer in der Einrichtung alles die Kinderrechte kennt!
34 Praxistipp: Methoden die kindgerecht sind...bewegungsinterview
35 Probieren statt studieren! Probieren statt studieren! Bevor große strukturelle Maßnahmen und Konzepte zur Beteiligung verfasst werden ist es wichtig überhaupt anzufangen. Die Praxis liefert dann ausreichend Erkenntnisse zur Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten oder der institutionellen Absicherung. Um überhaupt anfangen zu können, müssen Fachkräfte über ausreichend Mut und Bereitschaft verfügen, sich als Lernende zu begreifen. (Diane Pluto, DJI 2011)
36 Kontakt: Claudia Kittel Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN- Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte
UN-Kinderrechtskonvention Stärkung der Subjektstellung von Kindern. Claudia Kittel. Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
UN-Kinderrechtskonvention Stärkung der Subjektstellung von Kindern Claudia Kittel Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention INHALT 1. Vorstellung der Monitoring-Stelle 2. Kinderrechte sind
MehrDas Gebäude der Kinderrechte
Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention: Schutz (Protection) Diskriminierungsverbot (Artikel 2, Abs. 1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem
Mehr25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention Konsequenzen für Politik, Verwaltung und Rechtsprechung Jörg Maywald, BVV Pankow, 24.2.2015 Kinderrechte sind Menschenrechte Kinder sind Menschen Kinder sind keine kleinen
MehrKinderrechte und Wertepluralismus vom
Kinderrechte und Wertepluralismus vom 16. 11. 2016 Institut für Soziokulturelle Entwicklung Dr. Gülcan Akkaya Dozentin und Projektleiterin T direkt +41 41 367 48 91 guelcan.akkaya@hslu.ch Luzern Wie wirkt
MehrClaudia Kittel Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte
DCV-Fachforum Inklusion: Mehr Inklusion durch Partizipation! Kolping-Hotel Fulda, 08.03.2016 13:30 Uhr Statement: Partizipation und gesellschaftlicher Teilhabe Input (20 Minuten) Claudia Kittel Leiterin
MehrRechte von Kindern und Jugendlichen in NRW stärken
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention Stellungnahme Rechte von Kindern und Jugendlichen in NRW stärken Anhörung von Sachverständigen des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW
MehrDie Bestimmung des Kindeswohls in grenzübergreifenden Fällen
Die Bestimmung des Kindeswohls in grenzübergreifenden Fällen Die Kinderrechtskonvention als Grundlage für einen menschenrechtsbasierten holistischen Ansatz Daja Wenke Politische Beratung Kinderrechte Assoziiert
MehrUN Konvention über die Rechte des Kindes
UN Konvention über die Rechte des Kindes am 13. April 2012 Das System der Vereinten Nationen Gründung: 26.Juni 1945 intergouvernementale Organisation: zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 (193)
MehrRechte haben und Recht bekommen
Rechte haben und Recht bekommen Der Kinderrechtsansatz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Jörg Maywald, FORUM Mannheim, 25.11.2015 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das Bild vom Kind ein Blick
MehrGleiche Rechte für jedes Kind
Gleiche Rechte für jedes Kind Der Kinderrechtsansatz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Jörg Maywald, Königsbronn, 3.5.2016 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das Bild vom Kind ein Blick zurück
MehrVom Kind aus denken?!
Vom Kind aus denken?! Was die Kinderrechte ändern (könnten) Luise Pfütze, Sprecherin National Coalition Deutschland Vortrag zum Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII Frankfurt am Main, 14.
Mehrich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre
ICH bin frei. Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. ICH bin ANDERS.
MehrAlle Kinder braucht das Land! Zukunftschancen armer Kinder, Fachtagung, AWO Niedersachsen,
Alle Kinder braucht das Land! Zukunftschancen armer Kinder, Fachtagung, AWO Niedersachsen, 18.4.2007 Das Menschenrecht auf Bildung - ein zentrales Kinderrecht Dr. Claudia Lohrenscheit Deutsches Institut
MehrMenschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz
Menschen? Rechte? Unverzichtbar. Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz www.hausderdemokratie.de/unverzichtbar KR 1 Jeder junge Mensch hat das Recht nicht in Armut
MehrMenschenrechte Dokumente und Deklarationen
Menschenrechte Dokumente und Deklarationen Bundeszentrale für politische Bildung 5 Inhalt Inhalt Karl Josef Partsch Der internationale Menschenrechtsschutz. Eine Einführung 11 I. Internationale Abkommen,
MehrClaudia Kittel Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte
STELLUNGNAHME Stärkung der Kinderrechte anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 25. Januar 2016, Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus,
MehrDie Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in vielerlei rechtlichen Grundlagen eindeutig geregelt.
1 Beteiligungsrechte und möglichkeiten sowie Beschwerdemanagement für die Bewohner in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen der JSW Jugend- und Sozialwerk Region Rostock gemeinnützige ggmbh Die Beteiligung
MehrInklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch
Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) Verabschiedet
MehrKinderrechte sind Menschenrechte!
Kinderrechte sind Menschenrechte! Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen www.demokratiewebstatt.at Mehr Information auf: www.demokratiewebstatt.at Übung: Mein gutes Recht! Es
MehrDiskussion zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung National Coalition
Diskussion zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung National Coalition Die National Coalition (NC) für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland ist ein bundesweiter Zusammenschluss
MehrHandeln braucht Mündigkeit Partizipation und Globales Lernen am Beispiel Kinderrechte
Handeln braucht Mündigkeit Partizipation und Globales Lernen am Beispiel Kinderrechte Theorie-Praxis-Tagung Mit Bildung die Welt verändern!? Globales Lernen für eine nachhaltige Entwicklung Ev. Bildungsstätte
MehrKinderrechte. Menschenrechte. sind. Vielen Erwachsenen fällt es schwer, einen Perspektivenwechsel vorzunehmen. Zusammenfassung und Visionen
Abschluss: Zusammenfassung und Visionen zu den Rechten des Kindes, Dr. Jörg Maywald Kinderrechte sind Menschenrechte Zusammenfassung und Visionen Jörg Maywald, Würzburg, 21.4.2007 Vielen Erwachsenen fällt
MehrVerbot der Folter. Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria
Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung
MehrDeutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche Perspektive Dr. Sandra Reitz, Leiterin der Abteilung Menschenrechtsbildung Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche
MehrKinderrechte sind das Fundament
Kinderrechte sind das Fundament Fachtagung MMI 29. Mai 2016 Dr. phil. Heidi Simoni Marie Meierhofer Institut für das Kind Unter Verwendung von Unterlagen von Jörg Maywald und Regula Gerber Jenni 6 Dimensionen
MehrEinführung in das Thema Partizipation als Schlüssel zur Bildung Ebenen der Partizipation Praxisbeispiel Verfassungsgebende Versammlung Mitspracheraum
Herzlich Willkommen in der Diskussionsgruppe Braucht eine Kita eine Verfassung Kinderbeteiligung -Beteiligte Kinder? Impuls-Fachtag, 24. Juni 2010 Staatsinstitut für Frühpädagogik Was Sie erwartet Einführung
MehrEmpfehlung CM/Rec(2015)4 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Vorbeugung und Beilegung von Streitigkeiten über den Umzug eines Kindes
E U R O P A R A T MINISTERKOMITEE Empfehlung CM/Rec(2015)4 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die Vorbeugung und Beilegung von Streitigkeiten über den Umzug eines Kindes (angenommen vom Ministerkomitee
MehrAbkürzungsverzeichnis zum internationalei
1 Abkürzungsverzeichnis zum internationalei nternationalen und regionalen Menschenrechtsschutz ACHPR African Charter on Human and Peoples' Rights / African Commission on Human and Peoples' Rights Afrikanische
MehrQuelle:
Quelle: http://www.stiftungfuerzukunftsfragen.de/newsletter-forschung-aktuell/243.html Kinderfreundlichkeit in Deutschland Unicef begleitet Städte und Gemeinden zu mehr Kinderfreundlichkeit in Spanien,
Mehr6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) ISL e.v.
6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) Vortrag bei der Veranstaltung 6 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention. Wie weit ist Mannheim? Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Mannheim,
MehrNicht-Diskriminierung. Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria
Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache,
MehrPartizipation und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Erziehungshilfe - Einführung ins Tagungsthema-
Partizipation und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Erziehungshilfe - Einführung ins Tagungsthema- Praxistag am 10.04.2013 in Herrenberg Gültstein Warum Beteiligung wichtig ist: Beteiligung ist
MehrRecht haben und Recht bekommen
Recht haben und Recht bekommen Der Kinderrechtsansatz in der Kinder- und Jugendhilfe Jörg Maywald, Koblenz, 25.9.2014 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das Bild vom Kind ein Blick zurück Kindeswohl
MehrDie UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG
Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15
MehrÜbereinkommen 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, 1958
Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Übereinkommen 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, 1958 Dieses Übereinkommen ist am 15. Juni 1960 in Kraft getreten. Die Allgemeine Konferenz
MehrAlle Kinder haben Rechte
Alle Kinder haben Rechte überall auf der Welt Jörg Maywald, Bregenz, 25.10.2007 Gliederung Warum Kinderrechte? Kinderrechte ein Blick zurück Das Gebäude der Kinderrechte Kinderrechte und Elternrechte Was
MehrDie Menschenrechte des Kindes
Die Menschenrechte des Kindes Die UN-Kinderrechtskonvention und die Pädagogik von Janusz Korczak. Versuch einer Pespektivenverschränkung von Prof. Dr. Waltraut Kerber-Ganse Prof. Dr. Waltraut Kerber-Ganse,
MehrKinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern
Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern Jörg Maywald, Diakonie Puschendorf, 22.3.2012 Kinderschutz in Deutschland: rechtspolitische Entwicklungen seit 1989
MehrKinderrechtequiz KINDERRECHTE SIND MENSCHENRECHTE. 1. Gleichheit. Haben alle Kinder auf der Welt die gleichen Rechte?
Kinderrechtequiz KINDERRECHTE SIND MENSCHENRECHTE 1. Gleichheit Haben alle Kinder auf der Welt die gleichen Rechte? Nein, die Kinder in den reichen Ländern haben mehr Recht als in ärmeren Ländern. Ja,
MehrWahlrecht von Geburt an. Beschlusstext in kinderund jugendgerechter Sprache
Wahlrecht von Geburt an Beschlusstext in kinderund jugendgerechter Sprache Einleitung Der Bundesverband der Katholischen jungen Gemeinde (KjG) bezieht regelmäßig zu kinderund jugendpolitischen Themen Stellung
MehrHINTERGRUNDPAPIER ZUR VERANKERUNG DER KINDERRECHTE IM GRUNDGESETZ
NATIONAL COALITION DEUTSCHLAND HINTERGRUNDPAPIER ZUR VERANKERUNG DER KINDERRECHTE IM GRUNDGESETZ NETZWERK ZUR UMSETZUNG DER UN-KINDERRECHTSKONVENTION Die National Coalition Deutschland (NC) ein Zusammenschluss
MehrSTELLUNGNAHME Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz als Maßnahme zur Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention?
STELLUNGNAHME Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz als Maßnahme zur Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention? Dr. Hendrik Cremer Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin Diskussionsveranstaltung
MehrEntwicklungslinien in der Jugendhilfe Kinderrechte, Kinderschutz, Inklusion. Vlotho, den 22.01.13
Entwicklungslinien in der Jugendhilfe Kinderrechte, Kinderschutz, Inklusion Vlotho, den 22.01.13 Entwicklungsstrang Kinderrechte Die UN - Kinderrechtskonvention Grundwerte im Umgang mit Kindern, ihrem
MehrKinder- und Jugend- beteiligung an Schulen. ein Kinderrecht. Sandra Reitz, Deutsches Institut für Menschenrechte
Kinder- und Jugend- beteiligung an Schulen ein Kinderrecht Sandra Reitz, Deutsches Institut für Menschenrechte Gliederung 1. Kinderrechte 2. Beteiligungsrechte in der UN- Kinderrechtskonvention 3. Beteiligungsrechte
MehrInklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion oder Exklusion? Inklusion oder Exklusion? Hyper-Inklusion Hyper-Inklusion Gliederung
MehrDas Zeitalter der Aufklärung
Das Zeitalter der Aufklärung Im Zeitalter der Aufklärung formulierten zahlreiche Philosophen Ideen, die den Menschen in einem Staat gewissen fundamentale Rechte zugestanden und dies nicht aufgrund ihrer
MehrZwischen Trauma und Resilienz
Zwischen Trauma und Resilienz Zur Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland Jörg Maywald, Niedersächsisches Kultusministerium, Hannover, 10.7.2015 Flüchtlingskinder: Ausgangslage (1) Anträge auf Asyl
MehrDIE 30 UNGEKÜRZTEN ARTIKEL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE.
DIE 30 UNGEKÜRZTEN ARTIKEL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE. Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen
MehrWir geben den Kinderrechten eine Stimme!
Wir geben den Kinderrechten eine Stimme! Kinderrechtekampagne des Kinderbüros Die Lobby für Menschen bis 14 Das Kinderbüro Die Lobby für Menschen bis 14 verleiht vom Weltkindertag am 20. September bis
MehrDie UN-Kinderrechtskonvention. Kinderrechte wozu? Die UN-Kinderrechtskonvention abgekürzt KRK gibt es seit , also seit 25 Jahren!
Kinderrechte wozu? Die UN-Kinderrechtskonvention Kinderrechte - wozu? Kinder sind von den Entscheidungen der Erwachsenen abhängig. Daher brauchen sie besondere Rechte. Rechte, die ihre Interessen wahren
MehrKinder haben Rechte. Elsbeth Müller, Geschäftsführerin UNICEF Schweiz. Kinder sind nicht kleine Menschen mit kleinen Menschenrechten.
Kinder haben Rechte Elsbeth Müller, Geschäftsführerin UNICEF Schweiz Kinderrechte und Schulsozialarbeit Gossau, 16. November 2016 Kinder sind nicht kleine Menschen mit kleinen Menschenrechten. Solange
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de SCHOOL-SCOUT
MehrEine Entdeckungsreise ins Land der Kinderrechte
Eine Entdeckungsreise ins Land der Kinderrechte Thematische Vertiefung in die Kinderrechte: Für Lehrkräfte und die Klassen bzw. Gruppenverantwortlichen Die Kinderrechte 125 bis 130 Millionen Kinder werden
MehrKinder haben Rechte! Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes Eine Einführung Fachdienstetreffen der Flüchtlingssozialarbeit Mittwoch 14. März 2007 Referentin: Iris Engelhardt Die UN Kinderrechtskonvention das Grundgesetz
MehrBeteiligung von Kindern im schulischen Kontext
Beteiligung von Kindern im schulischen Kontext Beteiligung von Kindern im schulischen Kontext Anlass Der gesetzli he Auftrag Berü ksi htigu g des Ki deswille wird unzureichend umgesetzt. Ziel 1. Analyse
MehrMenschenrechte- Seite1
Menschenrechte- Seite1 00:00 Länge Text 00:07 23 Die Welt ist voller unterschiedlicher Kulturen, Länder und Menschen. Bei allen Unterschieden gibt es aber eine wichtige Gemeinsamkeit: Alle Menschen sind
MehrDer Oö. Monitoring-Ausschuss
Der Oö. Monitoring-Ausschuss In diesem Dokument steht drinnen, was der Oö. Monitoring-Ausschuss ist. Es wird erklärt, warum es den Oö. Monitoring-Ausschuss gibt und welche Aufgaben der Ausschuss hat. Ein
MehrAllgemeine Erklärung der Menschenrechte
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Allgemein gesehen, sind die Menschenrechte grundlegende Rechte, die allen Menschen unabhängig von Herkunft, Rasse, Sprache, Staatsangehörigkeit, Religion und Geschlecht
MehrRESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG. verabschiedet am 29. November 1959
RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG verabschiedet am 29. November 1959 1386 (XIV). Erklärung der Rechte des Kindes Präambel Da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die Grundrechte
MehrENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION fundamental.rights@consilium.eu.int Brüssel, den 15. März 200 (16.03) (OR. fr) CHARTE 4162/00 CONTRIB 46 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Betr.: Entwurf der
MehrDie Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
MehrRESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG
RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG verabschiedet am 20. November 1963 1904 (XVIII). Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung Die Generalversammlung, in
MehrEinführung und Impulsreferat von Prof. Dr. Maywald:
Kurzdokumentation Plenum Einführung und Impulsreferat von Prof. Dr. Maywald: In Deutschland wird die Verfügungsgewalt über das Kind mit der gleichen Rücksichtslosigkeit ausgeübt, die man auch sonst Minoritäten
MehrResolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 PRÄAMBEL Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der
MehrUNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE: BETEILIGUNG ERÖFFNEN UND SICHERSTELLEN
UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE: BETEILIGUNG ERÖFFNEN UND SICHERSTELLEN Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) Flachsmarktstr. 9 55116 Mainz Marion Moos Begriffsbestimmung Beteiligung
MehrEmpfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland xms325sw-00.doc Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der
Mehr> Menschenrechte Elternrechte
Gutmann Menschenrechte Elternrechte Kinderrechte : DAKJ Symposium Kinderrechte stärken! Berlin 8. Oktober 2014 > Menschenrechte Elternrechte Kinderrechte: Prof. Dr. Thomas Gutmann Lehrstuhl für Bürgerliches
MehrKonvention über die Rechte des Kindes
www.unicef.de Konvention über die Rechte des Kindes Konvention über die Rechte des Kindes 20. November 1989 Diese Fassung hat UNICEF Deutschland kinderfreundlich formuliert. Das Original findest Du unter:
MehrSchutz Förderung Beteiligung
Schutz Förderung Beteiligung Der Kinderrechtsansatz im Alltag der Kita Jörg Maywald, LVR Köln, 5.5.2015 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das Bild vom Kind ein Blick zurück Kindeswohl und Kindesrechte
MehrDie Rolle der Zivilgesellschaft in der Umsetzung der Concluding Observations Das Follow-up aus der Sicht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz
Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Umsetzung der Concluding Observations Das Follow-up aus der Sicht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz Sensibilisierungstagung zu den Empfehlungen des UN- Kinderrechtsausschusses
MehrDas UNICEF Taschenbuch der Kinderrechte
Das UNICEF Taschenbuch der Kinderrechte Was ist UNICEF? UNICEF wurde 1946 nach dem 2.Weltkrieg gegründet. Damals herrschte große Not in Europa und UNICEF versorgte die Kinder mit Lebensmitteln, Kleidung
MehrOmbudschaften. auch nützlich für. Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter
Ombudschaften auch nützlich für Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter Bernd Hemker 01.10.2014 Aktuelle Anfragen: Darf mein Taschengeld vom Wohngruppenleiter gekürzt werden, bloß weil ich Mist gebaut habe?
MehrDie Menschenrechte. Wolfgang Heidelmeyer (Hrsg.) Erklärungen, Verfassungsartikel, Internationale Abkommen
Wolfgang Heidelmeyer (Hrsg.) Die Menschenrechte S. 5 ' 5. Erklärungen, Verfassungsartikel, Internationale Abkommen Mit einer Einführung von Wolfgang Heidelmeyer 2. vollständig überarbeitete Auflage..,#
MehrWir stärken dich und deine Rechte! Deutscher Kinderschutzbund Speyer
Wir stärken dich und deine Rechte! Deutscher Kinderschutzbund Speyer Der Kinderschutzbund setzt sich ein für dein Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (UNCRC Art. 6) Jedes Kind hat ein angeborenes
MehrIllustrierende Aufgaben zum LehrplanPLUS
Was brauchen Kinder, damit es ihnen gut geht? - Kinderrechte Jahrgangsstufen 3/4 Stand: 23.06.2016 Fach/Fächer Zeitrahmen Benötigtes Material Heimat- und Sachunterricht 2 Unterrichtseinheiten Flyer Kinderrechtskonvention
MehrZur Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen
Zur Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen - Kurzinformation - 2007 Deutscher Bundestag WD 2-3000-147/07 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Zur Feindstaatenklausel
MehrDie Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Präambel UNO-Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948 Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräusserlichen Rechte aller Mitglieder
MehrVerfassungsinhalte. Verfassungsprinzipien. Organisationsregeln. Kompetenzen (Art. 44) Grundrechte. (Art. 62) Freiheitsrechte (Art. 1, 2, 4 ff.
Verfassungsinhalte GG Grundrechte Freiheitsrechte (Art. 1, 2, 4 ff.) Staatsstrukturgrundsätze (Art. 20) Verfassungsprinzipien Organisationsregeln (Art. 62) Kompetenzen (Art. 44) Gleichheitsrechte (Art.
MehrFrei von Furcht in Deutschland leben - kein Platz für Rechtsextremismus
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) Präambel Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage
MehrForum. azilon. Asyl und Menschenrecht MENSCHEN AUF DER FLUCHT BRAUCHEN. Aktiv für Geflüchtete in Konstanz.
Forum azilon Asyl und Menschenrecht MENSCHEN AUF DER FLUCHT BRAUCHEN Aktiv für Geflüchtete in Konstanz. offene Türen, unser Verständnis und unsere Unterstützung. Sie fliehen vor Krieg und Verfolgung, vor
MehrInklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe
Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe 07.09.2009 Gisela Dittrich, DJI 1 Berichtsauftrag: Kinder und Jugendliche mit Behinderung einbeziehen Im Sinne des SGB IX
MehrMultiplikatorenschulung - Partizipation als Schlüssel zur Bildung in evangelischen Kindertageseinrichtungen
Multiplikatorenschulung - Partizipation als Schlüssel zur Bildung in evangelischen Kindertageseinrichtungen Informationsbörse Partizipation am 07. Dezember 2012 in Hannover Workshop VI Susanne Witte, Diakonisches
MehrKinderrechte und Kinderschutz
Fachtagung - Partizipation in der Frühpädagogik Prof. Marion Hundt Evangelische Hochschule Berlin Kinderrechte und Kinderschutz Zusammenfassung 1. Einleitung 2. Die UN-Kinderrechtskonvention und der Begriff
MehrDie Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 Präambel Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft
Mehrin der Erwägung, daß der Genuß von Rechten und Freiheiten auch die Übernahme von Pflichten mit sich bringt;
Menschenrechtsschutz in Afrika Banjul Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker (27. Juni 1981) Präambel Die afrikanischen Mitgliedstaaten der Organisation für afrikanische Einheit (OAU), Vertragsstaaten
MehrDieses Übereinkommen ist am 23. September 1976 in Kraft getreten. Ort: Genf Tagung: 59 Tabelle der Ratifizierungen
INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION Übereinkommen 140 Übereinkommen über den bezahlten Bildungsurlaub, 1974 Dieses Übereinkommen ist am 23. September 1976 in Kraft getreten. Ort: Genf Tagung: 59 Tabelle
MehrPsychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert»
Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Égalité Handicap Dr. iur Caroline Hess-Klein I. Menschen mit einer psychischen Behinderung und die Bundesverfassung
MehrAllgemeine Erklärung der Menschenrechte. Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräusserlichen Rechte und Grundfreiheiten.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräusserlichen Rechte und Grundfreiheiten. Die Vereinten Nationen bekennen sich zur Gewährleistung und
MehrMonitoring der UN-Kinderrechtskonvention: Wie kann deutsche Entwicklungszusammenarbeit dazu beitragen?
Monitoring der UN-Kinderrechtskonvention: Wie kann deutsche Entwicklungszusammenarbeit dazu beitragen? Lena Stamm, MA EMCR Lissa Bettzieche, LL.M. Ringvorlesung der FU-Berlin, MA Children s Rights, WS
MehrRichtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz
Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.07.2014) des Landkreises Prignitz Geschäftsbereich
MehrSTELLUNGNAHME 16/3698 A04
16 STELLUNGNAHME 16/3698 A04 Institut für Internationale Studien zu Kindheit und Jugend (ISCY) Prof. Dr. Manfred Liebel Direktor M.A. Childhood Studies and Children s Rights Freie Universität Berlin Habelschwerdter
MehrMenschenrechte in bewaffneten Konflikten. Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria
Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria 1, Zu diesem Zweck sind und bleiben... jederzeit und überall verboten: [ ] Angriffe auf das Leben und die Person, namentlich Tötung jeder Art, Verstümmelung,
MehrAlle Aktivitäten und Projekte rund um die Kinderrechtsbildung von Terre des hommes basieren auf den obgenannten zehn Kinderrechten, weil diese
Eine Entdeckungsreise ins Land der Kinderrechte Aktion ÿstrassenkind für einen TagŸ 20. November 2010 Thematische Vertiefung in die Kinderrechte: Für Lehrkräfte und die Klassen bzw. Gruppenverantwortlichen
MehrUnterrichts. Verfasserin: Ulrike Gelhausen-Kolbeck, LAG Thüringen e. V.
Qualifizierung für aktive Schulbegleiter des Freistaates Thüringen Modul Recht : 6.11. bis 7.11.2009 in Eisenach Rechtliche Grundlagen des gemeinsamen Unterrichts Verfasserin: Ulrike Gelhausen-Kolbeck,
MehrWeshalb Kinderrechte? Lehrerinformation
Lehrerinformation 1/8 Arbeitsauftrag Kinder und Jugendliche haben genauso wie Erwachsene Rechte. Mit der Festlegung der Kinderrechtskonvention der Vereinigten Nationen 1989, wurde eine Basis für alle Menschen
MehrLiebe Kinder, liebe Jugendliche, hier ist er nun: der Rechtekatalog. für Kinder und Jugendliche des SOS-Kinderdorfes Pfalz. Eisenberg im Juli 2011
Kinderrechte Liebe Kinder, liebe Jugendliche, hier ist er nun: der Rechtekatalog für Kinder und Jugendliche des SOS-Kinderdorfes Pfalz Eisenberg im Juli 2011 Kinder haben Rechte! Wie du bestimmt schon
MehrAnlage zur Beschlussvorlage 01/01/14 des 6. LJHA M-V
Anlage zur Beschlussvorlage 01/01/14 des 6. LJHA M-V 20.02.2014 Empfehlung des Landesjugendhilfeausschuss an die Träger der Jugendhilfe zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Handlungsfeldern
MehrPARTIZIPATION. Mehr als nur Mitbestimmung Beteiligung von Kindern Partizipation - Susanne kleinhenz 1. Definition
PARTIZIPATION Mehr als nur Mitbestimmung Beteiligung von Kindern 08.07.2010 Partizipation - Susanne kleinhenz 1 Definition Beteiligung bedeutet Partizipation im Sinne von Mitwirkung, Mitgestaltung und
MehrZur Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen durch die Polizei
Vortrag Zur Nennung der Herkunft von Tatverdächtigen durch die Polizei gehalten am 10. März 2016 bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beim Fachgespräch Zwischen Maulkorb und Menschenrecht zur
MehrBehinderung neu denken! Die Behindertenrechtskonvention und ihre Handhabung in der Praxis. 13 Fragen und Antworten
Behinderung neu denken! Die Behindertenrechtskonvention und ihre Handhabung in der Praxis 13 Fragen und Antworten Das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,
Mehr