STELLUNGNAHME 16/3698 A04

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "STELLUNGNAHME 16/3698 A04"

Transkript

1 16 STELLUNGNAHME 16/3698 A04 Institut für Internationale Studien zu Kindheit und Jugend (ISCY) Prof. Dr. Manfred Liebel Direktor M.A. Childhood Studies and Children s Rights Freie Universität Berlin Habelschwerdter Allee 45 D Berlin Tel. +49-(0) mliebel@ina-fu.org Prof. Dr. Manfred Liebel 1 Berlin, 11. April 2016 Einrichtung und Besetzung einer Stelle einer/eines unabhängigen Landeskinderbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen Expertise zur Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtagtags Nordrhein-Westfalen über den gleichnamigen Antrag der Fraktion der PIRATEN am 23. Juni Der dem Ausschuss vorliegende Antrag der Fraktion der PIRATEN (Drucksache 16/10781) verfolgt das Ziel, über die Einführung einer/eines unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen (im Folgenden: Landeskinderbeauftragte/r) die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Er ist plausibel und überzeugend begründet und soll hier durch einige zusätzliche Argumente und Vorschläge konkretisiert werden. 2. Der Antrag benennt ein Defizit in der wirkungsvollen Vertretung der Rechte und Interessen der Kinder und Jugendlichen in NRW. Die Einrichtung eines unabhängigen Landeskinderbeauftragten würde dazu beitragen, den Kindern und Jugendlichen in NRW eine starke Stimme zu geben, und signifikant die Chance erhöhen, dass ihre Interessen und Rechte in der Landespolitik gewahrt werden, Verletzungen ihrer Rechte abgeholfen wird und konkrete Initiativen zur Erweiterung und besseren Durchsetzung ihrer Rechte auf den Weg gebracht werden Als Verfassungsorgan und integraler Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat der UN-Konvention über die Rechte des Kindes (UN-KRK) ist jedes Bundesland (ebenso wie der Bund) verpflichtet, eine unabhängige Menschenrechtsinstitution für Kinderrechte einzurichten. Eine solche Einrichtung fehlt bisher in Nordrhein-Westfalen, allerdings auch in allen anderen Bundesländern, mit bedingter Ausnahme von Sachsen-Anhalt 3. 1 Prof. a.d. für Soziologie an der Technischen Universität Berlin; Direktor des Instituts für internationale Studien zu Kindheit und Jugend (ISCY) an der Internationalen Akademie Berlin für innovative Pädagogik, Psychologie und Ökonomie (INA ggmbh); Leiter des Masterstudiengangs Childhood Studies and Children s Rights (MACR) an der Freien Universität Berlin; stellv. Vorsitzender des Beirats der National Coalition Deutschland Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention; Vorsitzender des Wiss. Beirats von terre des hommes Deutschland. 2 Zu verschiedenen Formen der Kinderinteressenvertretung in Deutschland und anderen Ländern siehe Manfred Liebel: Kinderinteressen. Zwischen Paternalismus und Partizipation. Weinheim/Basel: Beltz Juventa, Bedingt wegen fehlender Unabhängigkeit, begrenzter Aufgabenstellung und mangelnder Ausstattung. 1

2 4. Es sei daran erinnert, dass Nordrhein-Westfalen bei diesem Thema nicht ohne Erfahrungen dasteht. Als erstes Bundesland hatte NRW bereits im Jahr 1989 (also im Jahr der Verabschiedung der UN-KRK) einen "Kinderbeauftragten der Landesregierung" bestellt. Schon damals war dies nicht unumstritten. Der Vorwurf, einen Beitrag zum Beauftragtenunwesen zu leisten, war schnell bei der Hand. Rückschauend lässt sich aber sagen, dass die Etablierung einer persönlichen Verantwortung für die Belange der Kinder wichtige Impulse gesetzt hat, durch die NRW auch über die Landesgrenzen hinaus gewirkt hat: Bereits 1991 erschien eine kindgerechte Version der UN-Kinderrechtskonvention mit der Veröffentlichung Die Rechte des Kindes (noch vor der Ratifizierung!). Sie wurde von der Landesregierung immer wieder und noch 2009 zum 20-jährigen Bestehen der UN-KRK nachgedruckt 4 ; das Netz der Kinder- und Jugendparlamente und der kommunalen Kinderbeauftragten (heute bundesweit die BAG Kommunale Kinderinteressenvertretung) wurde geschaffen; zu allen aktuellen Problemen wurden jährlich mit großer Unterstützung aus der Mitte des Parlaments Frühjahrstagungen zur Politik für Kinder veranstaltet; mit Blick auf die Praxis vor Ort wurden die Leitfragen zur Kinderfreundlichkeit entwickelt, die das Gerüst der 2015 von der Regierungspräsidentin von Düsseldorf herausgegebenen Kurzanleitung zur Verwirklichung des Kindeswohlvorrangs nach Art. 3 Absatz 1 UN-Kinderrechtskonvention im Verwaltungshandeln sind 5 ; nicht zuletzt war das Drängen des Kinderbeauftragten der Landesregierung ein wesentlicher Impuls dafür, dass im Jahr 2002 die Kinderrechte als Grundrechte in der NRW-Landesverfassung verankert wurden. 5. Kinderpolitisch gesehen ist es in hohem Maße bedauerlich, dass das Land Nordrhein-Westfalen nach dem Ausscheiden des Kinderbeauftragten im Jahr 2002 seine Pionierrolle auf diesem Gebiet nicht fortgesetzt hat. Nachdem der UN-Kinderrechtsausschuss in seinem General Comment Nr. 2 vom 15. November 2002 Richtlinien für unabhängige Menschenrechtsinstitutionen für Kinder beschlossen hat 6 und das 3. KRK-Fakultativprotokoll zu Individualbeschwerden von Kindern 7 am 14. April 2014 in Kraft getreten ist, wäre ein günstiger Zeitpunkt gegeben, um Versäumtes nachzuholen und an die früheren positiven Erfahrungen anzuknüpfen. 6. Die im Antrag der PIRATEN geforderte Stelle einer/eines unabhängigen Landeskinderbeauftragten würde dazu beitragen, der aus der UN-KRK sich ergebenden Verpflichtung gerecht zu werden, sie müsste allerdings so ausgestaltet werden, dass sie alle Anforderungen des UN-Kinderrechtsausschusses für eine unabhängige Menschenrechtsinstitution für Kinderrechte erfüllt Um die Unabhängigkeit der/des Landeskinderbeauftragten zu gewährleisten, dürfte es sich nicht um die nachgeordneten Dienststelle eines Ministeriums handeln, sondern um eine Stelle, die im Rahmen der Gesetze in ihrem Handeln autonom ist, d.h. keinerlei politischen oder administrativen 4 Online: 5 Online: 3_Abs 1_KRK.pdf 6 UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes: Allgemeine Bemerkung Nr. 2 Die Rolle von unabhängigen Menschenrechtsinstitutionen bei der Förderung und dem Schutz der Rechte des Kindes (2002), in: Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.): Die General Comments zu den Menschenrechtsverträgen. Baden-Baden: Nomos, Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren v. 27. Januar 2012 (Generalversammlung der Vereinte Nationalen, A/RES/66/138). Online: RES 66_138_de.pdf 8 Siehe dazu National Coalition Deutschland: Die UN-Kinderrechtskonvention umsetzen: Monitoring, Datenerhebung und - auswertung, regierungsinterne Koordination und Beschwerdemanagement. Berlin: Eigenverlag, 2014; Jörg Maywald: Kinder haben Rechte. Kinderrechte kennen umsetzen wahren. Weinheim/Basel: Beltz, 2012; Manfred Liebel: Kinder und Gerechtigkeit. Über Kinderrechte neu nachdenken. Weinheim/Basel: Beltz Juventa,

3 Weisungen unterliegt. Die/der Landeskinderbeauftragte sollte deshalb nicht von der Landesregierung ernannt, sondern auf der Grundlage eines zu beschließenden Gesetzes vom Landtag gewählt werden Zur Wahrung der Unabhängigkeit gehört auch, dass die Stelle von der Landesregierung mit den erforderlichen finanziellen und technischen Mitteln ausgestattet wird, ihre Mitarbeitenden selbst auswählen und die Inhalte ihrer Arbeit frei bestimmen kann. 9. Im Sinne des General Comments des UN-Kinderrechtsausschusses zu den Aufgaben unabhängiger Menschenrechtsinstitutionen für Kinder und der Empfehlungen dieses Ausschusses zum 3./4. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland 10 müsste die Stelle des/der Landeskinderbeauftragten mit Blick auf Nordrhein-Westfalen folgende Aufgaben erfüllen können: Untersuchungen zu Verletzungen von Kinderrechten und Forschungen zu kinderrechtlichen Themen in NRW durchführen bzw. veranlassen; Beschwerden über Verletzungen von Kinderrechten in NRW (in Koordination mit vergleichbaren Einrichtungen auf kommunaler Ebene) entgegennehmen und bearbeiten; In NRW ansässige Kinder bei Verletzungen ihrer Rechte kostenlos juristisch beraten und dafür sorgen, dass eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt die Interessen des betroffenen Kindes vor einem Gericht vertritt (dies würde auch, wie im Antrag der PIRATEN zu Recht vermerkt wird, die Inanspruchnahme des im 3. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention verankerten Individualbeschwerderechts erleichtern); Stellungnahmen und Empfehlungen zur Förderung und zum Schutz der Kinderrechte veröffentlichen oder vor Gerichten vorbringen, sowie darauf hinwirken, dass Kinder vor Gerichten in allen sie betreffenden Angelegenheiten angehört werden 11 ; kritisch beobachten, ob die Landesregierung die Kinderrechte verwirklicht und die Regierung auch dahingehend beraten; darauf hinwirken, dass Kinderrechte in den Entwicklungsplänen und in der Wirtschaftspolitik des Landes beachtet werden; darauf hinwirken, dass in den Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe des Landes die Kinderrechte geachtet und für die Kinder und Jugendlichen vor Ort effektive Beschwerdemöglichkeiten bestehen 12 ; Menschenrechtsbildung durchführen und auf die Einbeziehung von Kinderrechten in Lehrplänen an Schulen und Universitäten hinwirken; prüfen, ob die Gesetze des Bundeslandes mit der UN-Kinderrechtskonvention und anderen Menschenrechtsabkommen, die Kinderrechte schützen, übereinstimmen; an den Berichtsverfahren der Bundesrepublik Deutschland vor dem UN-Kinderrechtsausschuss aus Landessicht mitwirken, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Staatenberichte überprüfen; die Beteiligung von Kinderrechts-NGOs an dem Entwurf von Landesgesetzen und Aktionsplänen zur Umsetzung der Kinderrechte fördern, einschließlich solcher Gruppen und Organisationen, die von Kindern und Jugendlichen getragen werden; 9 Zur entsprechenden Praxis in anderen Ländern siehe UNICEF: Einsatz für Kinderrechte. Eine globale Studie unabhängiger Menschenrechtsinstitutionen für Kinder. Köln: Deutsches Komitee für UNICEF, UN Committee on the Rights of the Child: Concluding Observations on the combined third and fourth periodic report of Germany, (CRC/C/DEU/CO/3-4). 11 Siehe Annemarie Graf-van Kesteren: Kindgerechte Justiz. Wie der Zugang zum Recht für Kinder und Jugendliche verbessert werden kann. Policy Paper. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, Siehe hierzu jüngst Reingard Knauer & Benedikt Sturzenhecker (Hrsg.): Demokratische Partizipation von Kindern. Weinheim/Basel: Beltz Juventa, 2016; Lothar Krappmann & Christian Petry (Hrsg.): Worauf Kinder und Jugendliche ein Recht haben. Kinderrechte, Demokratie und Schule: Ein Manifest. Schwalbach/Ts.: Debus Pädagogik,

4 mit Kinderbeauftragten, Kinderbüros und anderen Einrichtungen zur Wahrung und Umsetzung der Kinderrechte in den Kommunen zusammenwirken und diese ggf. beraten; des Weiteren auf den Ausbau und die bessere Ausstattung solcher Einrichtungen auf der kommunalen Ebene hinwirken; mit der seit November 2015 beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelten nationalen Monitoring-Stelle für die Rechte des Kindes zusammenarbeiten und ihr die erforderlichen Informationen zukommen lassen. 10. Mit der Einrichtung der Stelle der/des Landeskinderbeauftragte müsste rechtlich gewährleistet werden, dass sie alle für ihre Arbeit erforderlichen Informationen aus den Ministerien und nachgeordneten Behörden des Landes sowie der Kommunen anfordern kann und zur Verfügung gestellt bekommt. 11. Die/der Landeskinderbeauftragte und ihre/seine Mitarbeiter/innen müssten für Kinder und ihre Angehörigen leicht und direkt zu erreichen sein, mit ihnen sprechen und Informationen erhalten können. Dafür sollten sie auch Kontakt zu Kindern aufbauen, z.b. indem sie Kinder in ihre Aktivitäten einbeziehen und nach ihrer Meinung fragen. Hierfür müsste die/der Landeskinderbeauftragte auch mit vergleichbaren Einrichtungen auf kommunaler Ebene eng zusammenarbeiten. 12. Die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen erarbeiteten Qualitätsstandards für kommunale Kinderinteressenvertretungen 13 sollten sinngemäß auch für die Institution des/der Landeskinderbeauftragten gelten. Die Person der/des Landeskinderbeauftragten und seine/ihre Mitarbeiter/innen müssten über die erforderlichen persönlichen Eigenschaften und fachlichen Qualifikationen bzw. eine entsprechende Ausbildung verfügen. Diese könnten in einem Statut konkretisiert werden. 13. Der Stelle der/des Landeskinderbeauftragten sollte ein Kinder- und Jugendbeirat mit beratender Funktion zur Seite stehen, der aus dem in NRW seit 2006 bestehenden Kinder- und Jugendrat, den Jugendverbänden, lokalen Initiativgruppen und den örtlichen Kinder- und Jugendparlamenten hervorgehen könnte. Ein solcher Beirat wäre ein kritisches Korrektiv und könnte dazu beitragen, die Arbeit der/des Landeskinderbeauftragten alltagsnah sowie kind- und jugendgerechter zu gestalten. 14. Die Stelle der/des Landeskinderbeauftragte nähme vornehmlich Aufgaben wahr, die weder von den Jugendverbänden noch von anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen geleistet werden können. Sie wäre nicht dazu da, die Arbeit der Jugendverbände und anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen zu ersetzen, sondern zu ergänzen. Ihre Arbeitskonzeption müsste allerdings darauf gerichtet sein, die Kinder und Jugendlichen nicht nur formal zu vertreten, sondern sie darin zu stärken, für ihre Interessen und Rechte in organisierter Weise selbst einzutreten. 15. Mit der erneuten Einrichtung einer/eines (diesmal unabhängigen) Landeskinderbeauftragten würde das Land Nordrhein-Westfalen ein starkes Signal setzen, das die Schaffung vergleichbarer Einrichtungen in anderen Bundesländern und auf Bundesebene begünstigen könnte. 16. Zum Schluss ist noch einmal an die in NRW vorliegenden Erfahrungen zu erinnern. So sehr zu wünschen wäre, dass dem Antrag der PIRATEN gefolgt würde, verkenne ich nicht, dass es sich um eine wünschenswerte Großlösung handelt. Sollte dafür die erforderliche Mehrheit fehlen, wäre es keine Alternative, gar nichts zu tun. Der Landtag sollte in diesem Fall die Landesregierung auffordern, in Anknüpfung an die früheren Erfahrungen eine geeignete Lösung für die bessere Durchsetzung von Kinderrechten vorzulegen. Dabei müssten allerdings offensichtliche Fehler der Vergangenheit vermieden werden eine nachgeordnete Dienststelle in einem Ministerium kann nicht die 13 Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen: Qualitätsstandards für kommunale Kinderinteressenvertretungen, April Online: 4

5 Lösung sein. Am ehesten sollte geprüft werden, auf hoher Ebene eine Stabsstelle in der Staatskanzlei einzurichten. Es wäre zu bedauern, wenn der hohe Aufwand dieses parlamentarischen Verfahrens ohne Folgen für die Kinder in Nordrhein-Westfalen bleiben würde. 5

Rechte von Kindern und Jugendlichen in NRW stärken

Rechte von Kindern und Jugendlichen in NRW stärken Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention Stellungnahme Rechte von Kindern und Jugendlichen in NRW stärken Anhörung von Sachverständigen des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW

Mehr

STELLUNGNAHME PETITION LFD. NR EINRICHTUNG EINER KINDERBEAUFTRAGTEN ODER EINES KINDERBEAUFTRAGTEN

STELLUNGNAHME PETITION LFD. NR EINRICHTUNG EINER KINDERBEAUFTRAGTEN ODER EINES KINDERBEAUFTRAGTEN STELLUNGNAHME PETITION LFD. NR. 57180 EINRICHTUNG EINER KINDERBEAUFTRAGTEN ODER EINES KINDERBEAUFTRAGTEN Hintergrund Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DAKJ) startete am 29. Januar

Mehr

25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention Konsequenzen für Politik, Verwaltung und Rechtsprechung Jörg Maywald, BVV Pankow, 24.2.2015 Kinderrechte sind Menschenrechte Kinder sind Menschen Kinder sind keine kleinen

Mehr

Beschwerden ermöglichen!

Beschwerden ermöglichen! Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention Beschwerden ermöglichen! Beschwerdewege für Kinder & Jugendliche #Kinderrechte Begrüßung & Einführung Beschwerde aus kinderrechtlicher Perspektive Claudia Kittel

Mehr

National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland POSITIONSPAPIER DER NATIONAL COALITION ZUM MONITORING DER UN-KINDERRECHTSKONVENTION IN DEUTSCHLAND 1 I. Erwartungen und

Mehr

Vom Kind aus denken?!

Vom Kind aus denken?! Vom Kind aus denken?! Was die Kinderrechte ändern (könnten) Luise Pfütze, Sprecherin National Coalition Deutschland Vortrag zum Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII Frankfurt am Main, 14.

Mehr

Aufruf zur Unterstützung der Petition der DAKJ für einen Kinder- und Jugendbeauftragten des Deutschen Bundestags

Aufruf zur Unterstützung der Petition der DAKJ für einen Kinder- und Jugendbeauftragten des Deutschen Bundestags Aufruf zur Unterstützung der Petition der DAKJ für einen Kinder- und Jugendbeauftragten des Deutschen Bundestags Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.v. (DAKJ) startet gemeinsam mit ihren

Mehr

Abteilungsleiter Kinderrechte und Bildung, Bereich Kommunikation und Kinderrechte, Deutsches Komitee für UNICEF

Abteilungsleiter Kinderrechte und Bildung, Bereich Kommunikation und Kinderrechte, Deutsches Komitee für UNICEF Dr. Sebastian Sedlmayr Abteilungsleiter Kinderrechte und Bildung, Bereich Kommunikation und Kinderrechte, Deutsches Komitee für UNICEF Köln, 18. Januar 2016 Stärkung der Kinderrechte Stellungnahme zur

Mehr

Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Umsetzung der Concluding Observations Das Follow-up aus der Sicht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz

Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Umsetzung der Concluding Observations Das Follow-up aus der Sicht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Umsetzung der Concluding Observations Das Follow-up aus der Sicht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz Sensibilisierungstagung zu den Empfehlungen des UN- Kinderrechtsausschusses

Mehr

Claudia Kittel Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte

Claudia Kittel Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte STELLUNGNAHME Stärkung der Kinderrechte anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 25. Januar 2016, Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus,

Mehr

Die Entwicklung und Auswertung der Indikatoren werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert

Die Entwicklung und Auswertung der Indikatoren werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert Die Entwicklung und Auswertung der Indikatoren werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert Quelle: http://www.stiftungfuerzukunftsfragen.de/newsletter-forschung-aktuell/243.html

Mehr

Claudia Kittel Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte

Claudia Kittel Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte DCV-Fachforum Inklusion: Mehr Inklusion durch Partizipation! Kolping-Hotel Fulda, 08.03.2016 13:30 Uhr Statement: Partizipation und gesellschaftlicher Teilhabe Input (20 Minuten) Claudia Kittel Leiterin

Mehr

Was haben Kinder von den Kinderrechten?

Was haben Kinder von den Kinderrechten? Was haben Kinder von den Kinderrechten? Prof. Dr. Manfred Liebel Freie Universität Berlin & Internationale Akademie Berlin (INA) Fachtagung Menschenrecht Bürgerrecht Kinderrecht Graz, 20. Juni 2015 Verschiedene

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung

UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Paulo dos Santos UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Wenn Eltern nach der Schule fragen... / 08. Juni 2016 Dr. Günter Bell Behindertenbeauftragter der Stadt Köln Allgemeine Erklärung

Mehr

Fachtagung der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) UN-Behindertenrechtskonvention und die Rechtsfolgen. 23.

Fachtagung der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) UN-Behindertenrechtskonvention und die Rechtsfolgen. 23. Fachtagung der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) UN-Behindertenrechtskonvention und die Rechtsfolgen 23. November 2011 Gliederung 1. Ziel und Entstehung der UN-Konvention 2. Konvention,

Mehr

Kinderfreundliche Kommunen

Kinderfreundliche Kommunen Kinderfreundliche Kommunen Niedersächsische Kinderkommission Beteiligungsmanagement von Kindern und Jugendlichen Hannover, 26.06.2017 Dr. Heide-Rose Brückner, Geschäftsführerin Kinderfreundliche Kommunen

Mehr

NORDRHEIN-WESTFALEN 16 . WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2959 A04

NORDRHEIN-WESTFALEN 16 . WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2959 A04 Freie Wohlfahrtspflege NRW Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen LAG FW NRW 0 Sperlichstraße 25048151 Münster Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen

Mehr

Quelle:

Quelle: Quelle: http://www.stiftungfuerzukunftsfragen.de/newsletter-forschung-aktuell/243.html Kinderfreundlichkeit in Deutschland Unicef begleitet Städte und Gemeinden zu mehr Kinderfreundlichkeit in Spanien,

Mehr

Die UN-Kinderrechtskonvention und die Schweiz

Die UN-Kinderrechtskonvention und die Schweiz Die UN-Kinderrechtskonvention und die Schweiz Weiterbildung der Gesundheitsförderung Basel-Landschaft und der Arbeitsgruppe Familie und Kind 17. November 2017 Rahel Wartenweiler, Geschäftsführerin Netzwerk

Mehr

1. Entstehungsgeschichte der UN-Kinderrechtskonvention und deren Inhalte im Überblick

1. Entstehungsgeschichte der UN-Kinderrechtskonvention und deren Inhalte im Überblick Inhalte meines Vortrages: 1. Entstehungsgeschichte der UN-Kinderrechtskonvention und deren Inhalte im Überblick 2. Politische Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention und Stand der Umsetzung 3. Der Mehrwert

Mehr

Satzung für den Ausländerbeirat der Stadt Mühlheim am Main

Satzung für den Ausländerbeirat der Stadt Mühlheim am Main Satzung für den Ausländerbeirat der Stadt Mühlheim am Main Gemäß 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. vom 1.4.1993 (GVBl. I 1992, S. 534), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Mehr

Das Siegel in Deutschland

Das Siegel in Deutschland Das Siegel in Deutschland Die Auszeichnung Kinderfreundliche Kommune bietet Kommunen die Möglichkeit, die Rechte von Kindern und damit den Schutz, die Förderung sowie die Beteiligung von Kindern zu stärken.

Mehr

Satzung des Kinder- und Jugendringes der Stadt Unna

Satzung des Kinder- und Jugendringes der Stadt Unna Satzung des Kinder- und Jugendringes der Stadt Unna Präambel Die Jugendgruppen und -verbände, Jugendinitiativen sowie die politische Jugend in der Stadt Unna haben sich zum Kinder- und Jugendring der Stadt

Mehr

Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle

Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle Gestaltung des Prozesses der Planung und Umsetzung Inklusionskommission 3.12.2014 Dr. Stefan Doose 1 Inklusion Gleiche Rechte für Menschen, die verschieden

Mehr

Workshop Up2Youth DGVN. 26. November 2016

Workshop Up2Youth DGVN. 26. November 2016 Workshop Up2Youth DGVN 26. November 2016 Warm up Fragen zum gegenseitigen Kennenlernen 2 Einführung Kinderrechte sind Menschenrechte 3 Menschenrechtsverträge 1. Internationaler Pakt über wirtschaftliche,

Mehr

vom 4. November 2016

vom 4. November 2016 105.3 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2016 Nr. 504 ausgegeben am 23. Dezember 2016 Gesetz vom 4. November 2016 über den Verein für Menschenrechte in Liechten- stein (VMRG) Dem nachstehenden

Mehr

Inhalt. 1 Vorbemerkungen 3. 2 Anmerkungen zu Artikel 1 ( 1631 BGB) Zu Absatz 1, Satz Zu Absatz 2, Satz 1 4

Inhalt. 1 Vorbemerkungen 3. 2 Anmerkungen zu Artikel 1 ( 1631 BGB) Zu Absatz 1, Satz Zu Absatz 2, Satz 1 4 Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende

Mehr

Landtag Brandenburg E-ABJS 6/32 6. Wahlperiode Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 12. September 2017

Landtag Brandenburg E-ABJS 6/32 6. Wahlperiode Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 12. September 2017 Landtag Brandenburg E-ABJS 6/32 6. Wahlperiode Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 12. September 2017 Einladung - Neudruck Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport Minister für Bildung,

Mehr

Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund vom

Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund vom Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund vom 13.03.2006 Aufgrund der 7, 41 (1) 2 lit. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in

Mehr

Kinder- und Jugend- beteiligung an Schulen. ein Kinderrecht. Sandra Reitz, Deutsches Institut für Menschenrechte

Kinder- und Jugend- beteiligung an Schulen. ein Kinderrecht. Sandra Reitz, Deutsches Institut für Menschenrechte Kinder- und Jugend- beteiligung an Schulen ein Kinderrecht Sandra Reitz, Deutsches Institut für Menschenrechte Gliederung 1. Kinderrechte 2. Beteiligungsrechte in der UN- Kinderrechtskonvention 3. Beteiligungsrechte

Mehr

NÖ Monitoringgesetz (NÖ MTG)

NÖ Monitoringgesetz (NÖ MTG) Der Landtag von Niederösterreich hat am. beschlossen: NÖ Monitoringgesetz (NÖ MTG) Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2. Abschnitt: Förderung und Überwachung der

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14043 18.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk zu dem Antrag der

Mehr

Empowerment Meetings. Good knowledge enables, bad knowledge disables»

Empowerment Meetings. Good knowledge enables, bad knowledge disables» Empowerment Meetings 5 Behindertenbeauftragter über die Inhalte der UN Behindertenrechts-Konvention und ihre Umsetzung in Luxemburg Good knowledge enables, bad knowledge disables» Ziel der Empowerment-Meetings

Mehr

Kölner Schriften zu Recht und Staat 54. Kinderrechte. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes im internationalen und nationalen Kontext

Kölner Schriften zu Recht und Staat 54. Kinderrechte. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes im internationalen und nationalen Kontext Kölner Schriften zu Recht und Staat 54 Kinderrechte Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes im internationalen und nationalen Kontext Bearbeitet von Elisabeth Rossa 1. Auflage 2014. Buch. XVII, 241

Mehr

Kinderrechtemonitoring

Kinderrechtemonitoring Kinderrechtemonitoring Was können wir von anderen Ländern lernen? DJI Jahrestagung, 13. November 2018 Input I. Klärung der Begrifflichkeiten Kinderrechte und Monitoring II. Kinderrechtmonitoring: Was ist

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/196 18. Wahlperiode 13.09.2012 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN zur Stärkung der verfassungsmäßigen Rechte des Landtags und des Volkes Der Landtag hat

Mehr

Wahrung der Belange von 50/06

Wahrung der Belange von 50/06 Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Wahrung der Belange von 50/06 Menschen mit Behinderung

Mehr

Satzung über die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Senden (Inklusionssatzung) vom

Satzung über die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Senden (Inklusionssatzung) vom Satzung über die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Senden (Inklusionssatzung) vom 02.03.2015 50.3 (veröffentlicht im Abl. 3/15 vom 04.03.2015, S. 25 29) Aufgrund des 7 Abs.

Mehr

Ihr nennt uns die Zukunft, wir sind aber auch Gegenwart!

Ihr nennt uns die Zukunft, wir sind aber auch Gegenwart! Ihr nennt uns die Zukunft, wir sind aber auch Gegenwart! Referat zur Mitwirkung und Beteiligung Jugendlicher in der Gemeinde Anlass: Treffen der Kommunalen Jugendbeauftragten 26. Januar 2011, Landkreis

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2200 13.12.2017 Gesetzentwurf Fraktion AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt - für mehr direkte Demokratie auf Landesebene

Mehr

Kinderrechte sind das Fundament

Kinderrechte sind das Fundament Kinderrechte sind das Fundament Fachtagung MMI 29. Mai 2016 Dr. phil. Heidi Simoni Marie Meierhofer Institut für das Kind Unter Verwendung von Unterlagen von Jörg Maywald und Regula Gerber Jenni 6 Dimensionen

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/318 7. Wahlperiode 01.03.2017 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz

Mehr

Kinderarmut-Die Empfehlungen der Europäischen Union

Kinderarmut-Die Empfehlungen der Europäischen Union Kinderarmut-Die Empfehlungen der Europäischen Union KINDERRECHTE ALS HANDLUNGSANSATZ AUF LOKALER EBENE Dr. Heide-Rose Brückner, Geschäftsführerin des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.v. 30.08.2013

Mehr

Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN STUDIENJAHR 2008/2009 AUSGEGEBEN AM STÜCK; NR S A T Z U N G

Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN STUDIENJAHR 2008/2009 AUSGEGEBEN AM STÜCK; NR S A T Z U N G Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN STUDIENJAHR 2008/2009 AUSGEGEBEN AM 4.2.2009 6. STÜCK; NR. 12-13 S A T Z U N G 12. ÄNDERUNG DES XII. ABSCHNITTS DER SATZUNG 13. XIV. ABSCHNITT RICHTLINIEN

Mehr

Partizipation und Inklusion 2 Perspektiven auf Demokratiebildung. Petra Wagner & Rüdiger Hansen

Partizipation und Inklusion 2 Perspektiven auf Demokratiebildung. Petra Wagner & Rüdiger Hansen Partizipation und Inklusion 2 Perspektiven auf Demokratiebildung Petra Wagner & Rüdiger Hansen Partizipation und Demokratiebildung Partizipation in Kindertageseinrichtungen ist ein Recht von Kindern gegenüber

Mehr

National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland Informationen zur Berichterstattung vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Information National Coalition für die

Mehr

Kernaufgabe: Anlauf- und Beschwerdestelle

Kernaufgabe: Anlauf- und Beschwerdestelle Pradafant 1, 9490 Vaduz Tel. 230 22 33 margot.sele@oskj.li Kernaufgabe: Anlauf- und Beschwerdestelle in Kinder- und Jugendfragen unabhängig, neutral, kostenlos nicht weisungsgebunden Recht auf Auskunft

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom

Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom 02.07.2008 - Aufgrund von Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 08.12.2006

Mehr

LANDTAG NORD RHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2848 A04, A16

LANDTAG NORD RHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2848 A04, A16 LVR~ I Qualität für Menschen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland per E-Mail an anhoerung@landtag.nrw.de Köln, 10. August 2015 Die Präsidentin des Landtags Nordrhein Westfalen Platz des Landtags

Mehr

Aktionspläne: Erfahrungen aus den Ländern

Aktionspläne: Erfahrungen aus den Ländern Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention Aktionspläne: Erfahrungen aus den Ländern Peter Litschke, 18. Oktober 2018 Bremen, Landesteilhabebeirat Überblick 1. Das Institut und die Monitoring-Stelle

Mehr

Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014

Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014 en der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014 1. Wie sieht Ihre Vision eines inklusiven, nachhaltigen und demokratischen Europas

Mehr

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 21. März 2017 beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 21. März 2017 beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke Md L Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf L~~H)Tf{G NORDf{HEIN~WESTFAlEN 16. WAHLPERiODE

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/294 7. Wahlperiode 06.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes

Mehr

L a n d e s g e s e t z über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration Vom 26. November 2008 GVBl. S. 294.

L a n d e s g e s e t z über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration Vom 26. November 2008 GVBl. S. 294. L a n d e s g e s e t z über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration Vom 26. November 2008 GVBl. S. 294. Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel

Mehr

Die Arbeit der NAK. Das Deutsche Institut für Menschenrechte

Die Arbeit der NAK. Das Deutsche Institut für Menschenrechte Die Arbeit der NAK Gewährleistung sozialer Menschenrechte: Völkerrechtliche Verankerung und politischer Auftrag Jährliches Treffen der Menschen mit Armutserfahrung (national) Jährliches Europäisches Treffen

Mehr

Kinderrechte worum geht es? Mona Meienberg Public Affairs, UNICEF Schweiz und Liechtenstein

Kinderrechte worum geht es? Mona Meienberg Public Affairs, UNICEF Schweiz und Liechtenstein Kinderrechte worum geht es? Mona Meienberg Public Affairs, UNICEF Schweiz und Liechtenstein Quellen: humanrights.ch / NZZ / Tages Anzeiger Kinderrechte in der Schweiz Besondere Vulnerabilität von Kindern

Mehr

Kommunalpolitik, lokale Demokratie, Wahlen

Kommunalpolitik, lokale Demokratie, Wahlen Kommunalpolitik, lokale Demokratie, Wahlen Inhaltsverzeichnis Was ist Kommunalpolitik? Senat Bürgerschaft Beiräte/Ortsämter Wahlen Kommunalpolitik? Worum geht s da? - um alles was eine Stadt/einen Ort

Mehr

Deutschland Das Politische System. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer

Deutschland Das Politische System. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer Deutschland Das Politische System Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer Rechtsstaat. 16 Bundesländer Die Bundesrepublik ist ein föderativer Staat, d.h. sie setzt sich aus Länder zusammen.

Mehr

Kirchengesetz über diakonische Arbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Diakoniegesetz)

Kirchengesetz über diakonische Arbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Diakoniegesetz) Diakoniegesetz 166 Kirchengesetz über diakonische Arbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Diakoniegesetz) Vom 6. November 2004 (KABl. S. 222) 8 geändert durch Kirchengesetz

Mehr

Bericht an den Bundes-Behinderten-Beirat

Bericht an den Bundes-Behinderten-Beirat Bericht an den Bundes-Behinderten-Beirat Was ist der Monitoring-Ausschuss? Was steht im Gesetz? Im Artikel 33 der UNO-Konvention steht: Jedes Land muss überwachen, ob die Forderungen der UNO-Konvention

Mehr

Präsidium (PRÄS) Rechnung 2015 Budget 2016 Budget 2017 Differenz 16/17 Fr. Fr. Fr.

Präsidium (PRÄS) Rechnung 2015 Budget 2016 Budget 2017 Differenz 16/17 Fr. Fr. Fr. 17 Rechnung 215 Budget 216 Budget 217 Differenz 16/17 Fr. Fr. Fr. Fr. GESAMTTOTAL Ausgaben 11'7'168.91 11'86'6 11'78'6-152' Einnahmen 378'817.99 537'4 512'2-25'2 Ausgabenüberschuss 11'321'35.92 11'323'2

Mehr

Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein (Kinder- und Jugendbeiratssatzung)

Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein (Kinder- und Jugendbeiratssatzung) Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein (Kinder- und Jugendbeiratssatzung) Aufgrund des 4 in Verbindung mit 47 d und 47 e der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein

Mehr

Was passiert mit den Kindern?

Was passiert mit den Kindern? Was passiert mit den Kindern? Kinderrechte in der Praxis Mag. a Elke Sarto Volksanwaltschaft Kinderrechte In der Praxis der Volksanwaltschaft 138 ABGB Kriterienkatalog zum Kindeswohl Punkt 2-Schutz der

Mehr

Satzung. der Stadt Frankenthal (Pfalz) für den Beirat der Menschen mit Behinderung in der Fassung vom

Satzung. der Stadt Frankenthal (Pfalz) für den Beirat der Menschen mit Behinderung in der Fassung vom Satzung der Stadt Frankenthal (Pfalz) für den Beirat der Menschen mit Behinderung in der Fassung vom 09.08.2014 Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat gemäß der 24 Abs. 1 Satz 1 und 56 a der Gemeindeordnung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6) Bundesrat Drucksache 234/17 22.03.17 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6) A. Problem und Ziel Das Übereinkommen der Vereinten

Mehr

Die Empfehlungen des UN- Kinderrechtsausschusses vom 4. Februar Herausforderungen und Chancen für die Schweiz

Die Empfehlungen des UN- Kinderrechtsausschusses vom 4. Februar Herausforderungen und Chancen für die Schweiz Die Empfehlungen des UN- Kinderrechtsausschusses vom 4. Februar 2015 - Herausforderungen und Chancen für die Schweiz Nationale Fachtagung Kinderechte und Capabilities in der Schulsozialarbeit 9. Februar

Mehr

Martina Zandonella 14. November SORA Institute for Social Research and Consulting Bennogasse 8/2/ Wien

Martina Zandonella 14. November SORA Institute for Social Research and Consulting Bennogasse 8/2/ Wien Martina Zandonella mz@sora.at 1. November 2018 SORA Institute for Social Research and Consulting Bennogasse 8/2/16 1080 Wien www.sora.at Warum ein Demokratie Monitor? Anlässlich des 100. Jahrestags der

Mehr

Landtag Brandenburg E-AIK 6/44 6. Wahlperiode Ausschuss für Inneres und Kommunales 22. Mai 2018

Landtag Brandenburg E-AIK 6/44 6. Wahlperiode Ausschuss für Inneres und Kommunales 22. Mai 2018 Landtag Brandenburg E-AIK 6/44 6. Wahlperiode Ausschuss für Inneres und Kommunales 22. Mai 2018 Einladung - Neudruck Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Kommunales Minister des Innern und für Kommunales

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Dokumentation. Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Dokumentation. Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen Deutscher Bundestag WD /16 Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 8. Januar 2016 Fachbereich: WD 1: Geschichte,

Mehr

Rechte haben und Recht bekommen

Rechte haben und Recht bekommen Rechte haben und Recht bekommen Der Kinderrechtsansatz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Jörg Maywald, FORUM Mannheim, 25.11.2015 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das Bild vom Kind ein Blick

Mehr

Gleiche Rechte für jedes Kind

Gleiche Rechte für jedes Kind Gleiche Rechte für jedes Kind Der Kinderrechtsansatz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Jörg Maywald, Königsbronn, 3.5.2016 Übersicht Warum eigene Kinderrechte? Das Bild vom Kind ein Blick zurück

Mehr

Kommunalpolitik Eine Einführung in die örtliche Politik. Jennifer Pohl & Nicolas Schörmann

Kommunalpolitik Eine Einführung in die örtliche Politik. Jennifer Pohl & Nicolas Schörmann Kommunalpolitik Eine Einführung in die örtliche Politik Jennifer Pohl & Nicolas Schörmann Kommunalpolitik was ist das eigentlich? Bund, Land, Kommune der Staatsaufbau Kommunale Aufgaben Das kommunale Who

Mehr

Ombudsstellenin der Kinderund Jugendhilfe. -Qualitätsstandards und Entwicklungsperspektiven - September 2018

Ombudsstellenin der Kinderund Jugendhilfe. -Qualitätsstandards und Entwicklungsperspektiven - September 2018 Ombudsstellenin der Kinderund Jugendhilfe -Qualitätsstandards und Entwicklungsperspektiven - September 2018 Ein Begriff Zwei Diskurse Ombudschaftim Bereich Rechte junger Menschen und ihrer Familien in

Mehr

Landtag Brandenburg E-AHF Wahlperiode Ausschuss für Haushalt und Finanzen 26. März Einladung - Neudruck

Landtag Brandenburg E-AHF Wahlperiode Ausschuss für Haushalt und Finanzen 26. März Einladung - Neudruck Landtag Brandenburg E-AHF 6154 6. Wahlperiode Ausschuss für Haushalt und Finanzen 26. März 2019 Einladung - Neudruck Mitglieder des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Mitglieder des Ausschusses für

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ludwigslust

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ludwigslust 1 Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ludwigslust Auf Grund der 70 und 71 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vom 26.06.1990 (BGBL. I S. 1163) und des

Mehr

Vision Inklusion. Der Landschaftsverband Rheinland. auf dem Weg. Arbeitstagung des LVR-Landesjugendamtes. für Fachberaterinnen und Fachberater für TfK

Vision Inklusion. Der Landschaftsverband Rheinland. auf dem Weg. Arbeitstagung des LVR-Landesjugendamtes. für Fachberaterinnen und Fachberater für TfK Vision Inklusion Der Landschaftsverband Rheinland auf dem Weg Arbeitstagung des LVR-Landesjugendamtes für Fachberaterinnen und Fachberater für TfK in kommunaler Trägerschaft, Köln-Deutz, 29.02.2012 Bernd

Mehr

Das Kind als Rechtsperson. Vom Objekt zum Subjekt Vom Bedürfnis-Ansatz zum Rechte- Ansatz Rechtsgrundlagen UN-KRK (Art. 12) BV 11 ZGB 19 / ZPO 67 III

Das Kind als Rechtsperson. Vom Objekt zum Subjekt Vom Bedürfnis-Ansatz zum Rechte- Ansatz Rechtsgrundlagen UN-KRK (Art. 12) BV 11 ZGB 19 / ZPO 67 III Kinderrechte in Jugendhilfe und Kindesschutz: Vom Wohltätigkeitsgedanken zum Rechtsanspruch Aktuelles zu den Kinderrechten Weiterbildung für Mitarbeitende der Anlaufstellen im Kindesschutz Kanton Basel-Stadt

Mehr

Der Prüfleitfaden für die Normprüfung im Bundesland Hessen

Der Prüfleitfaden für die Normprüfung im Bundesland Hessen Der Prüfleitfaden für die Normprüfung im Bundesland Hessen Bad Nauheim, Landesärztekammer 24. November 2016 Prof. Dr. Theresia Degener 1 Agenda I. Normprüfung als Vorgabe der UN BRK II. Der Hessische Prüfleitfaden

Mehr

Kinder- und Jugendpartizipation in der Gemeinde/Kirchgemeinde

Kinder- und Jugendpartizipation in der Gemeinde/Kirchgemeinde Kinder- und Jugendpartizipation in der Gemeinde/Kirchgemeinde, MA Soziale Arbeit Wissenschaftliche Mitarbeiterin Institut Kinder- und Jugendhilfe Hochschule für Soziale Arbeit Fachhochschule Nordwestschweiz

Mehr

Satzung 0.12 für das Jugendamt der Stadt Essen vom 3. Mai 2005 zuletzt geändert durch Satzung vom 31. März 2015

Satzung 0.12 für das Jugendamt der Stadt Essen vom 3. Mai 2005 zuletzt geändert durch Satzung vom 31. März 2015 Satzung 0.12 für das Jugendamt der Stadt Essen vom 3. Mai 2005 zuletzt geändert durch Satzung vom 31. März 2015 Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation Aufgrund der 69 ff Sozialgesetzbuch

Mehr

Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses, beschlossen am ; NÖ Bautechnikverordnung 2014 (1. Novelle)

Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses, beschlossen am ; NÖ Bautechnikverordnung 2014 (1. Novelle) Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses, beschlossen am 16.11.2015; NÖ Bautechnikverordnung 2014 (1. Novelle) Der NÖ Monitoringausschuss gibt gem. 4 Abs.1 Zif.2 NÖ Monitoringgesetz, LGBl 9291 folgende

Mehr

[EJH] Evangelische Jugend Hamburg

[EJH] Evangelische Jugend Hamburg Präambel Als evangelischer Jugendverband in Hamburg haben wir Träume und Visionen für unsere Stadt, die Kirche und die Welt. Unser christlicher Glaube und die Bibel bilden die Basis für das, was wir tun.

Mehr

Unabhängig, bürgernah, effizient: Eckpunkte für eine Neuordnung des Datenschutzes und der Datenschutzaufsicht in Baden-Württemberg

Unabhängig, bürgernah, effizient: Eckpunkte für eine Neuordnung des Datenschutzes und der Datenschutzaufsicht in Baden-Württemberg 14. Wahlperiode 21. 05. 2010 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Innenministeriums Unabhängig, bürgernah, effizient: Eckpunkte für eine Neuordnung des Datenschutzes und der Datenschutzaufsicht

Mehr

Diskussionspapier der National Coalition für ein Monitoring der UN- Kinderrechtskonvention in Deutschland

Diskussionspapier der National Coalition für ein Monitoring der UN- Kinderrechtskonvention in Deutschland National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland Schirmherrin: Dr. Antje Vollmer Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Geschäftsstelle: Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe

Mehr

Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung (NÖ KJHEV)

Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung (NÖ KJHEV) Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung (NÖ KJHEV) Der NÖ Monitoringausschuss gibt gem. 4 Abs.1 Zif.2 NÖ Monitoringgesetz, LGBl. 9291 folgende Stellungnahme

Mehr

Qualitätsstandards für kommunale Kinderinteressenvertretungen

Qualitätsstandards für kommunale Kinderinteressenvertretungen Qualitätsstandards für kommunale Kinderinteressenvertretungen Gefördert durch: Vorwort... 3 1 Einleitung... 4 2 Rahmenbedingungen, Ziele, Aufgaben... 5 3 Die vier Strukturelemente kommunaler Kinderinteressenvertretungen...

Mehr

LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM

LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES STAATES Das politische Leben in Deutschland ist mehr als Kanzleramt, Bundestag und Parteizentralen. An vielen Stellen füllen

Mehr

18. Wahlperiode Drucksache 18/2075 HESSISCHER LANDTAG 16. 03. 2010 Zur Behandlung im Plenum vorgesehen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend ehemalige Heimkinder in Hessen

Mehr

Kinderrechte sind Menschenrechte!

Kinderrechte sind Menschenrechte! Kinderrechte sind Menschenrechte! Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen www.demokratiewebstatt.at Mehr Information auf: www.demokratiewebstatt.at Übung: Mein gutes Recht! Es

Mehr

Freie Wohlfahrtspflege NRW

Freie Wohlfahrtspflege NRW Freie Wohlfahrtspflege NRW LANDTAG " LAG FW NRW 0 Sperlichstraße 25 0 48151 Münster " NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke Platz des

Mehr

Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v.

Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v. Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v. 1 Sitz und Name Der Vereinssitz ist Dortmund. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein führt den Namen NRW Landesbüro Freie Darstellende

Mehr

Enstehung und Entwicklung der Jugendgemeinderäte

Enstehung und Entwicklung der Jugendgemeinderäte 22 Enstehung und Entwicklung der Jugendgemeinderäte Die ersten repräsentativparlamentarischen Formen der Jugendbeteiligung Die erste kommunale Beteiligungsform für Jugendliche in Europa gab es in Frankreich.

Mehr

Im Einzelnen nimmt die Arbeitskammer des Saarlandes wie folgt Stellung:

Im Einzelnen nimmt die Arbeitskammer des Saarlandes wie folgt Stellung: 1 Stellungnahme der Arbeitskammer anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes und weiterer gesetzlicher Vorschriften (Drucksache 16/618)

Mehr

Netzwerkarbeit - Chancen und Herausforderungen für kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderung / Inklusionsbeauftragte

Netzwerkarbeit - Chancen und Herausforderungen für kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderung / Inklusionsbeauftragte Netzwerkarbeit - Chancen und Herausforderungen für kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderung / Inklusionsbeauftragte Impuls für das Netzwerktreffen für kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5496 04.04.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/3248 2. Lesung Gesetz

Mehr

Dezernat 0 Verwaltungsführung

Dezernat 0 Verwaltungsführung Jeder Mensch muss gut behandelt werden. Jeder Mensch ist ein besonderer Mensch. Jeder Mensch hat das Recht so zu sein, wie er ist. (vgl. UN Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache) Möglicher Ablauf

Mehr