Kinderrechte sind das Fundament
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- Sylvia Bach
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1 Kinderrechte sind das Fundament Fachtagung MMI 29. Mai 2016 Dr. phil. Heidi Simoni Marie Meierhofer Institut für das Kind Unter Verwendung von Unterlagen von Jörg Maywald und Regula Gerber Jenni
2 6 Dimensionen guter Erziehung 1. mit Kindern fühlen 2. Kinder begleiten, nicht bevormunden 3. Realität nicht beschönigen aus Fehlern lernen 4. Menschenrechte der Kinder achten 5. beobachten und reflektieren 6. Mit Fantasie und Humor eine demokratische Lebenswelt schaffen Pädagogik der Achtung / J. Korczak ( )
3 Das Kind wird nicht erst ein Mensch, es ist schon einer. Janusz Korczak
4 Kinder sind Menschen Kinder sind keine kleinen Erwachsenen Kinderrechte sind Menschenrechte für Kinder
5 Bundesverfassung Grundrechte, Art. 11 Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. Sozialziele, Art. 41 Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und Initiative dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kulturellen und sozialen Integration unterstützt werden.
6 UN-Konvention über die Rechte von Kindern Uno 1989; CH Grundprinzipien Art. 2 Diskriminierungsverbot Art. 3 Übergeordnetes Wohl des Kindes Art. 6 Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung Art.12 Recht, gehört zu werden Schutzrechte Förderrechte Beteiligungsrechte
7 Diskriminierung Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte im Sinne einer Unterscheidung, Ausschliessung, Beschränkung, Bevorzugung beruht auf verpöntem Unterscheidungsmerkmal hat Benachteiligung zum Ziel oder zur Folge weist keinen objektiven und sachlichen Rechtfertigungsgrund auf
8 Verankerung in der KRK Bedürfnis nach: Liebe, Akzeptanz, Zuwendung: Präambel und Art. 2, 3, 6, 12 stabilen Bindungen: Art. 6, 8, 9, 11, 18, 20, 21, 22 Ernährung und materieller Sicherheit: Art. 6, 26, 27 Gesundheit: Art. 24, 25, 32, 33, 39 Schutz vor Gefahren materieller und sexueller Ausbeutung: Art. 16, 17, 19, 34 38, 40 Wissen, Bildung, Erfahrung: Art. 13, 14, 28, Beteiligung: Art. 12, 13, 15, 29 31
9 General Comments (GC) Allgemeine Bemerkung 17 General Comments Präzisierung und Auslegung der KRK für die Praxis u.a. zu folgenden Themen: Bildung, Frühe Kindheit, Körperstrafen, Kinder mit Behinderungen, Kinder von Recht gehört zu werden, Schutz vor jeder Form von Gewalt, Umsetzung der KRK, KindeswohlRecht auf Freizeit und Spiel
10 Allgemeine Bemerkung Nr. 7: Umsetzung der Kinderrechte in der frühen Kindheit Kinder sind von Geburt an soziale Akteure mit spezifischen Interessen, Fähigkeiten und Verletzlichkeiten Junge Kinder werden bei der Ausübung ihrer Rechte geschützt, angeleitet und unterstützt Junge Kinder sind aktive und eigenständige Träger von Rechten Die Berücksichtigung der Grundrechte und der Grundbedürfnisse junger Kinder ist unabdingbar mit dem Kindeswohl verknüpft
11 Allgemeine Bemerkung Nr. 7: Umsetzung der Kinderrechte in der frühen Kindheit Frühe Kindheit umfasst die Zeitspanne von der Geburt bis zum Übergang in die Schule Junge Kinder entwickeln und verändern sich schnell, bauen emotionale Beziehungen auf, lernen stetig, erleben Wachstum und Entwicklung unterschiedlich In der frühen Kindheit werden die Grundlagen für die physische und psychische Gesundheit, die emotionale Sicherheit, die kulturelle und persönliche Identität und die sich weiter entwickelnden Fähigkeiten gelegt Junge Kinder sind keine einheitliche Gruppe, es gibt Kinder, die besonders verletzlich sind
12 Kindeswohl : eine Arbeitsdefinition Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln ist dasjenige, welches die an den Grundbedürfnissen und Grundrechten von Kindern orientierte, für das Kind jeweils günstigste Handlungsalternative wählt Jörg Maywald
13 Rechte mit besonderer Bedeutung für junge Kinder Recht auf angemessene Grundversorgung Recht auf Familie Recht auf gewaltfreies Aufwachsen und Schutz vor Gewalt Recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel Recht auf Bildung
14 Allgemeine Bemerkung Nr. 12: Das Recht des Kindes, gehört zu werden «Untersuchungen zeigen, dass Kinder fähig sind, sich von früher Kindheit an eine Meinung zu bilden, auch wenn sie noch nicht imstande sind, diese verbal auszudrücken. Konsequenterweise verlangt die volle Umsetzung von Artikel 12 die Anerkennung und Achtung nicht-verbaler Kommunikationsformen wie Spiel, Körpersprache, Gesichtsausdruck, Zeichnen und Malen, mit denen sehr junge Kinder Verstehen, Wünsche und Vorlieben zum Ausdruck bringen.»
15 Partizipation umsetzen heisst dem Kind zuhören das Kind auf eine seinem Entwicklungsstand angemessene Weise informieren dem Kind Wertschätzung, Respekt und Verständnis entgegenbringen Entscheidungen so weit wie möglich mit dem Kind partnerschaftlich aushandeln das Kind bei seiner selbstbestimmten Entscheidung zu unterstützen bei Entscheidungen gegen den Kindeswillen um Verständnis des Kindes zu werben
16 Der Paradigmenwechsel Maywald, Kinder haben Rechte! Weinheim/Basel 2012, S. 112 f. Bedürfnis-Ansatz (private) Wohltätigkeit, Freiwilligkeit, Wohlfahrt Kind erhält Hilfe Symptomorientierung Festlegung von Bedürfnissen ist subjektiv Kurzzeitperspektive Bereitstellung von Angeboten Rechte-Ansatz Politische, gesetzliche Verpflichtung, Verbindlichkeit Kind hat Anspruch auf Hilfe Ursachenorientierung Rechte basieren auf internationalen Standards Langzeitperspektive Bewusstseinsbildung aller Gruppen
17 Impulse für den die tägliche Arbeit mit Kindern? was bedeuten Kinderrechte für Sie? Wie können Sie zur Umsetzung der Kinderrechte gerade bei jungen Kindern beitragen?
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