DEUTSCHES INGENIEURBLATT SAARLAND. HOAI Vertragsverletzungsverfahren. Im Gespräch mit Entsorgungsverband Saar (EVS)

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1 Franz-Josef-Röder-Str Saarbrücken Tel. 0681/ Fax 0681/ INFORMATIONEN, NACHRICHTEN, MENSCHEN, EREIGNISSE HOAI Vertragsverletzungsverfahren Gespräch mit Europaabteilung im saarländischen Finanzministerium Ziel sein muss, die Fehlwahrnehmung in Brüssel, die HO- AI diene der deutschen Marktabschottung, auszuräumen. Dazu schlug Frau Klos den Kammern vor, zusammen mit der saarländischen Bevollmächtigten für Europaangelegenheiten, Helma Kuhn-Theis, maßgebliche Mitarbeiter der EU-Kommission in die saarländische Landesvertretung nach Brüssel zu einem gemeinsamen Gespräch einzuladen. Vielleicht kann es mit anschaulichen Beispielen aus der Praxis gelingen, diese zu einem Über- oder sogar Umdenken zu bewegen. Ingenieur- und Architektenkammer des Saarlandes zeigten sich erfreut über diesen Vorschlag und hoffen auf einen baldigen Terminvorschlag für den Besuch in Brüssel. # 10 Christine Klos (3. v.l.) und Christin Malter (2. v.l.) mit den Kammervertretern Die Präsidenten der Ingenieurkammer des Saarlandes, Dr.-Ing. Frank Rogmann, und der Architektenkammer des Saarlandes, Prof. Heiko Lukas, nutzten am 08. Oktober 2015 das Treffen, sich mit der für Europa zuständigen Abteilungsleiterin im Finanzministerium, Christine Klos, bezüglich des Vertragsverletzungsverfahrens auszutauschen. Frau Klos informierte die Kammervertreter darüber, dass die kürzlich verfasste Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission ein klares Votum für den Fortbestand der HOAI enthalte. Dies entspricht auch der festen Überzeugung des saarländischen Finanzministeriums. In seinen erläuternden Worten wies Präsident Rogmann darauf hin, dass die EU- Kommission ein völlig falsches Bild von den wirtschaftlichen Auswirkungen der HOAI habe. Die HOAI entfalte gerade keine Binnenmarktrelevanz, weil Planungsleistungen aus vielfältigen Gründen de facto kaum grenzüberschreitend angeboten werden. Vorwiegend sind es Sprachkenntnisse sowie unterschiedliche Vorschriften, die das grenzüberschreitende Arbeiten verhindern. Wichtig ist aber auch die unterschiedliche Arbeitsteilung der am Bau Beteiligten, weshalb es z. B. in Frankreich kaum klein- oder mittelständische Ingenieurbüros gibt, die in Deutschland tätig werden wollen. Zudem wäre es gerade im Saarland mit einer Sitzverlegung ins benachbarte Frankreich ein leichtes, die Anwendung der HOAI zu umgehen. Allerdings ist kein einziges Büro bekannt, das von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Alle Teilnehmer waren sich einig, dass es vordringliches 1 Im Gespräch mit Entsorgungsverband Saar (EVS) Im Juli diesen Jahres haben die Ingenieurkammer und der EVS ihre Abstimmungsgespräche in der gemeinsamen Arbeitsgruppe fortgeführt. Das dort vom EVS vorgelegte Informationspapier galt es nun in seinen Einzelheiten zunächst kammerintern zu bewerten. Hierzu traf sich am 08. Oktober 2015 die Fachgruppe V unter dem Vorsitz von Dipl.-Ing. Jörgen Kopper, M.Eng. und verfasste eine kammerseitige Bewertung des EVS- Papieres. Diese wurde dem EVS in einer neuerlichen Arbeitskreissitzung am 14. Oktober 2015 vorgetragen. Nun benötigen die damit befassten Mitarbeiter des EVS ein wenig Zeit, um die Ergänzungsvorschläge und Änderungen wiederum bewerten zu können. Beide Seiten betonten, dass ihnen daran gelegen ist, möglichst noch in diesem Jahr für die noch strittigen Punkte Lösungswege zu finden, die für die Planer- und die Auftraggeberseite gangbar sind. Das nächste Treffen wurde für den 09. Dezember 2015 vereinbart. Die Fachgruppenmitglieder bei der kammerinternen Abstimmung

2 Digitales Zeitalter im Planen eingeläutet 2. meeting ein voller Erfolg: Mehr als 60 Gäste folgten der Einladung der Ingenieurkammer des Saarlandes am 14. Oktober 2015 ins Café am Schloss in Saarbrücken. Im Mittelpunkt der angeregten Diskussionen stand die digitale Zukunft des Planens und Bauens mit Building Information Modeling (BIM). Hierauf stimmte der Thekenvortrag von Prof. Dipl.-Ing. Hans-Georg Oltmanns ein, der sich mit der Frage beschäftigte BIM: Chance oder Last?. Ingenieurkammer-Präsident, Dr.-Ing. Frank Rogmann fasst zusammen: BIM wird kommen gewollt oder nicht. Die neue Arbeitsmethode wird künftig zunehmend Einsatz bei der Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden finden. Sie wird aber auch den Alltag der Planer, Bauherren und Bauunternehmer sowie deren Zusammenwirken verändern! Gegensätzlich wurden die Auswirkungen von BIM auf eine Prozessoptimierung am Bau und der daraus resultierende Mehrwert diskutiert. Blick in die Runde Die Gäste beim 2. meeting Präsident Rogmann (rechts) hieß den Hauptredner des 2. meetings, Prof. Hans-Georg Oltmanns, herzlich willkommen. Die CDU-Landtagsabgeordnete Dagmar Heib und Ihr Mann Stefan folgen interessiert den Ausführungen von Präsident Rogmann. Der Vortrag von Prof. Oltmanns zog die Gäste in seinen Bann. 2

3 Auch Vertreter der Landesregierung und des Landtages waren an diesen zukünftigen Fragestellungen interessiert. Dass wir mit dem Thema unseres 2. meetings erneut einen solchen Zuspruch erfahren haben, freut mich sehr, resümiert Kammerpräsident Rogmann. Die Veranstaltung, die in diesem Jahr zum zweiten Mal stattfand, stellt eine Plattform für den regelmäßigen Austausch zwischen Ingenieuren, der Politik, den Hochschulen sowie der Wirtschaft und der Verwaltung dar. Die anwesenden Kammermitglieder nutzten die sich bietende Gelegenheit zum persönlichen Austausch. In den kommenden Jahren sollen weitere Ingenieurthemen, wie alternative Energien oder der Breitbandausbau, im Mittelpunkt des meeting stehen. Die Ingenieurkamme dankt an dieser Stelle nochmals allen Gästen und Kammermitgliedern für ein gelungenes 2. meeting und freut sich schon auf die Fortsetzung im nächsten Jahr hoffentlich mit mindestens ebenso vielen Gästen. Christian Gläser, CDU- Landestagsabgeordneter, war einer der Gäste Der SPD-Fraktionsvorsitzende Stefan Pauluhn kam auch zum 2. meeting der Ingenieurkammer. Vertreter des Landesbetrieb für Straßenbau: Torsten Ebel, Jochen Hahn und Manuela Vanoli Peter Strobel, Landtagsabgeordneter der CDU, in entspannter Atmosphäre mit Dipl.-Ing. Bernd Wagner Geschäftsführerin Anke Fellinger-Hoffmann begrüßt Johannes Meiers, Abteilungsleiter im Finanzministerium Prof. Gisbert Webel von der htw saar (links) im Gespräch mit Manuela Vanoli von Landesbetrieb für Straßenbau 3 Parteiübergreifend: Die beiden Landtagsabgeordneten Dagmar Heib, CDU, (links) und Birgit Huonker, Die Linke. SPD-Geschäftsführer David Lindemann im Dialog mit Präsident Rogmann

4 Auch der Präsident des AGV Bau Saar Hans-Georg Bernardi (links) nutzte das 2. meeting zur Kontaktpflege hier mit Birgit Huonker. Der Präsident der Landwirtschaftskammer, Richard Schreiner (links) mit der Vorsitzenden des Ingenieurgerichtshofs, Dr. Ingrid Madert-Groß, Richterin am OLG. Manfred Paschwitz, ehrenamtlicher Beigeordneter des Stadtverband Saarbrücken (Mitte), in angeregtem Gespräch. Der Direktor des Landesbetriebes für Straßenbau, Michael Hoppstädter (2. v.l.) in geselliger Runde mit Dipl.-Ing. Christoph Dumont, Vorstandsmitglied Bernd Zimmer und Vizepräsident Franz-Josef Weber. Auch Gerhard Pansa, Geschäftsbereichsleiter beim EVS (vorne im Bild), hatte sich die Zeit genommen, um sich mit den saarländischen Ingenieuren auszutauschen. Auch die Kammermitglieder Dipl.-Ing. Wolfgang Wöllner (links) und Dipl.-Ing. Stefan Herrmann nutzten das 2. meeting zum persönlichen Austausch. Daumen hoch auf eine gelungene Veranstaltung! Stoßen auf einen gelungenen Abend an: Thomas Geibel, Vorsitzender der Fachgruppe IV (links), und RA Clemens Ranker, Geschäftsführer der Steuerberaterkammer 4

5 Kammermitglieder In die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure wurde Dipl.-Ing. Volker Schneider, Losheim, aufgenommen. In die Liste der Brandschutzplanerinnen und -planer wurden Dipl.-Ing. (FH) Christof Backes, Kirkel, Dipl.-Ing. Ralf Brill MEng, Sulzbach, Dipl.-Ing. Enrico Dammköhler, Saarbrücken, und Dipl.-Ing. Andreas Weisang, Saarbrücken, aufgenommen Dipl.-Ing. Volker König, Völklingen, wurde aus der Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure, der Liste der Bauvorlageberechtigten und der Liste der Tragwerksplanerinnen und -planer gelöscht. GHV Rechtsprechungs-Check Von Bauprofis ist Fachkenntnis zu erwarten (Teil I)! OLG Hamm, U 1/13 Aus dem Leitsatz: Einem Architekten müssen die Aspekte der hinreichenden Austrocknung einer Betonsohle und die Notwendigkeit der Überprüfung der Belegreife vor der Fliesenverlegung bekannt sein. Das folgt schon daraus, dass es sich hierbei um einen kritischen Bauabschnitt handelt, weil es häufig zu erheblichen Schäden kommt, wenn Fliesen zu früh verlegt werden. Hierdurch werden dem Architekten keine Spezialkenntnisse abverlangt, die von ihm grundsätzlich nicht zu erwarten sind. Vielmehr handelt es sich um allgemein gültige Grundsätze hinsichtlich der Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit vor der Fliesenverlegung, die auch Eingang in anerkannte Richtlinien gefunden haben. GHV: Eine Ohrfeige für den Planer! Von Planern als Bauprofis können Auftraggeber erwarten, dass diese Kenntnisse von Restfeuchtegehalten und erforderlichen Austrocknungszeiten von Bauteilen vor Fliesenverlegungen besitzen. Der Planer hatte bei seiner Planung keine Trennfolie vorgesehen und einer zu frühen Fliesenverlegung zugestimmt. Er kam hier seiner Prüf- und Hinweispflicht nicht nach, den Restfeuchtegehalt des Untergrunds für die Fliesenverlegung zu überprüfen das hätte der Auftraggeber für eine mangelfreie Ausführung der Arbeiten jedoch erwarten können, denn im Sinne des Urteils gehören diese bauphysikalischen Zusammenhänge zum kleinen 1x1 der Planer. Darüber hinaus bewertet das Gericht Fliesenarbeiten als kritische Bauabschnitte, die, wie an dieser Stelle schon mehrfach und weiter unten wieder ausgeführt, immer eine intensive Bauüberwachung erfordern. Abdichtungsarbeiten sind immer kritische Bauabschnitte! OLG Hamm, U 20/13 Aus dem Leitsatz: Die Pflicht eines Architekten zur Bauüberwachung erstreckt sich auch darauf, die Arbeiten aller am Bau tätigen Unternehmer gezielt zu koordinieren und zu überwachen, um zu gewährleisten, dass das Bauwerk insgesamt mangelfrei und funktionstauglich errichtet wird. Dabei trifft einen Architekten eine erhöhte Bauüberwachungspflicht bei besonders wichtigen und gefahrgeneigten Arbeiten, zu denen Abdichtungsarbeiten (hier: Abdichtung im Bereich des Anschlusses der wasserführenden Terrassen- und Rasenflächen an die Schwellen der bodentiefen Fenster- und Türelemente im Erdgeschoss eines Hauses) zweifellos gehören. GHV: Kritische Bauabschnitte sind immer besonders intensiv zu überwachen, was sich als Leitfaden durch die aktuelle Rechtsprechung zieht. Insbesondere gehören Abdichtungsarbeiten grundsätzlich zu den besonders überwachungsbedürftigen Arbeiten. Werden durch eine fehlerhafte Bauüberwachung Mängel am Bau verursacht, ist eine Nacherfüllung der versäumten Bauüberwachung nicht mehr möglich, der Bauüberwacher kommt in Haftung. Von Bauprofis ist Fachkenntnis zu erwarten (Teil II)! OLG Naumburg, U 132/142 Aus dem Urteil: Einem mit der Ausführungsplanung betrauten Architekten müssen die einschlägigen Fachregeln der Technik, insbesondere die DIN-Vorschriften und Richtlinien für die Erstellung eines Brüstungsmauerwerkes bekannt sein. Dass sich verschiedene Baustoffe thermisch bedingt unterschiedlich ausdehnen, stellt eine einfache bauphysikalische Grundregel dar, deren Kenntnis sowohl bei einem Statiker als auch bei einem Architekten vorausgesetzt werden kann. GHV: Ein weiterer erhobener Zeigefinger des Gerichts für die Planer! Nicht nur einfache bauphysikalische Zusammenhänge im Sinne des Urteils des OLG Hamm (siehe oben) gehören zu den Fachkenntnissen der Planer, sondern auch einschlägige Fachregelwerke der Technik, insbesondere bspw. DIN-, VDE-, DAS-, VDI-, ATV-DWA-Regelwerke. Wissen allein genügt nicht. Dieses Wissen muss auch in der Planung und Bauüberwachung angewendet und umgesetzt werden! Erfolgt dies nicht und ergeben sich aus dem Nichtanwenden oder Nichtwissen Planungsfehler und daraus Baumängel, kommen die Planer in Haftung. Es berichten und stehen auch für Fragen zur Verfügung: Dipl.-Ing. Peter Kalte und Dipl.-Ing. Arnulf Feller. GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.v., Friedrichsplatz 6, Mannheim, Tel.: 0621 / , Fax: 0621 / Fortbildung Ingenieurbildung Südwest EnEV, KfW & Co. - was Planer ab bedenken sollten Zum ändern sich für zu errichtende Gebäude die energetischen Anforderungen: der einzuhaltende Jahres-Primärenergiebedarf wird nunmehr gegenüber 2015 um 25 % verschärft. Daneben bestehen auch erhöhte bauliche Anforderungen. Die Bundesregierung hat aber nicht nur diese Veränderungen konkret verabschiedet, sondern muss ab 2019 in 5

6 einem ersten Schritt für öffentliche Neubauten das Niveau sogenannter Niedrigstenergiegebäude regeln. Ab 2021 soll in einem zweiten Schritt dieses Niveau für alle zu errichtenden Gebäude also auch Wohngebäude gelten. Für den Bestand liegen ebenfalls ambitionierte Ziele vor: es ist beabsichtigt unter Wahrung des gesetzlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen Vertretbarkeit bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Es ist nachvollziehbar, dass eine primärenergetische Nachweisführung unter den o.a. Randbedingungen und Absichten nicht ohne eine erhebliche Steigerung des Einsatzes regenerativer Energien umsetzbar ist. Ohne Zweifel führt dies zur Realisierung volkswirtschaftlicher und ökologischer Zielvorgaben, nicht zwangsläufig ergibt sich hierbei jedoch auch ein für den Nutzer oder Eigentümer betriebswirtschaftlich sinnvolles energetisches Konzept. Hier ist die Beratungskompetenz und der Sachverstand des Planers gefragt. Aus diesem Grund führen wir eine Fortbildungsreihe in bundesweit 20 Städten durch, um hierbei über alle wesentlichen Neuerungen zu informieren. Rabattaktion für Ingenieurkammermitglieder Auf das Seminarangebot der Ingenieurbildung Südwest übernehmen die Ingenieurkammer des Saarlandes und die Akademie der Ingenieure auch im Jahr 2015 weiterhin 25 % der Kosten Ihrer Fortbildungsveranstaltung (). November 2015 März 2015 ENERGIEEFFIZIENZ EnEV, KfW & Co. was Planer ab bedenken sollten (jeweils ½ Tag) in Saarbrücken und Mainz in Karlsruhe in Trier und Koblenz Energieeffiziente Gebäudeplanung (Basis) Ab in Karlsruhe (9 Tage) MARKETING PERSÖNLICHKEIT Neukundenakquise Intensivtraining in Mainz (1 Tag) PROJEKTSTEUERUNG Prozessorientierte Projektbearbeitung mit und ohne HOAI (jeweils 1 Tag) in Saarbrücken in Mainz Projektmanagement für Projektleiter und Projektingenieure in Saarbrücken Anmeldung und weitere Informationen: Akademie der Ingenieure AkadIng GmbH, Gerhard- Koch-Straße 2, Ostfildern, Telefon: 0711 / , Telefax: 0711 / , info@akademie-der-ingenieure.de, Internet: Fachliteratur Vera Schmitz Barrierefrei bauen kompakt Rudolf Müller Verlag ISBN: Preis: 31,20 Euro Barrierefrei bauen kompakt ist ein kompaktes Nachschlagewerk mit den wichtigsten Planungsanforderungen an das barrierefreie Bauen. Anhand übersichtlicher Tabellen und Zeichnungen vermittelt das Buch die grundlegenden Planungsparameter und Anforderungen für barrierefreie Wohngebäude und öffentliche Gebäude inklusive äußerer Erschließung. Durch das handliche Format und die übersichtliche Aufbereitung eignet es sich zum schnellen Nachschlagen der maßlichen und technischen Voraussetzungen für barrierefreie Architektur. Die barrierefreie Gestaltung und die dafür notwendigen Abmessungen, Anordnungen usw. werden größtenteils anhand von Zeichnungen visualisiert, wodurch ein schneller, einfacher Zugriff auf die benötigten Informationen möglich ist. Neben den Vorgaben der DIN wird in Hinweisen und/oder Planungsempfehlungen auf andere Regelwerke (z. B. VDI-Richtlinien) verwiesen, wenn diese die Anforderungen der Norm erweitern oder einschränken. AHO-Schriftenreihe Band 17: Leistungen für Brandschutz Bundesanzeiger Verlag ISBN: Preis: 14,80 Euro Dieses Heft ersetzt den Band 17 aus dem Jahr Seither sind ganzheitliche, schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte, Brandschutznachweise, Brandschutzgutachten wesentlicher Bestandteil von Bauvorlagen und einer integralen Gesamtplanung geworden. Eine wesentliche Veränderung hat die Definition der Schwierigkeitsbeiwerte erfahren. Im Leistungsbild wurden die Forderungen der Praxis nach einer Visualisierung bereits in Leistungsphase 2, detaillierte Angaben zum Umgang mit der sogenannten Steuermatrix und vielfältige weitere Erfahrungen aufgenommen. Eine Abgrenzung zu Leistungen für den Arbeitsschutz und einer separaten Planung für die Barrierefreiheit wurde eingearbeitet. Dementsprechend wurde die Zuordnung der Vom-Hundert-Sätze zu den einzelnen Leistungsphasen angepasst und die Honorarkurve analog der HOAI 2013 fortgeschrieben. Redaktionsschluss: 16. Oktober 2015 IMPRESSUM Deutsches Ingenieurblatt Regionalausgabe Saarland Herausgeber: Ingenieurkammer des Saarlandes Körperschaft des öffentlichen Rechts Franz-Josef-Röder-Straße Saarbrücken Telefon: / Fax: / info@ing-saarland.de Internet: Redaktion: Anke Fellinger-Hoffmann 6

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