Fördertipps für Lehrlinge

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1 Der OÖVP-Arbeitnehmerbund Oberösterreich Fördertipps für Lehrlinge Besser informiert.

2 ÖAAB-Landesobmann Abg.z.NR August Wöginger Landessekretär Wolfgang Brandstätter Besser informiert. Neben der Durchsetzung unserer politischen Ziele steht die Service-Information zu wichtigen gesetzliche Rahmenbedingungen und Förderungen im Mittelpunkt der Arbeit des ÖAAB Oberösterreich. Diese und viele weitere Servicebroschüren sollen einen Überblick über wichtige Themen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Familien geben. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt und die Förder- und Unterstützungsangebote ändern sich laufend. Daher ist es wichtig, ständig zu informieren, damit Sie die Vorteile optimal nutzen können. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen das Team des ÖAAB Oberösterreich unter der Service-Hotline 0732/ oder ooe-oeaab.at gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. ÖAAB-Landesobmann Abg.z.NR August Wöginger Landessekretär Wolfgang Brandstätter 2 öaab oberösterreich service-hotline: 0732/

3 Fördertipps für den Arbeitsweg FREIFAHRT (OÖVV Jugendticket-Netz) Um 19,60 Euro können Lehrlinge gratis zur Arbeit fahren wenn sich Berufsschule und Lehrstelle am gleichen Standort befinden. Ist die Berufsschule an einem andern Standort als die Lehrstelle, muss für die Freifahrt von und zur Schule zusätzlich ein OÖVV Schüler Ticket beantragen werden. Eine attraktive Alternative bietet hier das Jugendticket-Netz um 68,00 Euro. Dieses gilt nicht nur für Fahrten zwischen Wohnort und Schule oder Ausbildungsplatz, sondern auch für Fahrten von 01. September des Jahres bis zum 30. September des Folgejahres zu Freizeitzielen zu Freunden, Elternteilen und Großeltern in allen Ferien zwischen Schule, Hort oder Internat zu externen Unterrichtsstätten mit Stadt- und Ortsverkehren sowie Rufbussen mit der Linzer Pöstlingbergbahn Hinweis: Trotz Tickets besteht Anspruch auf Fernpendler-, Heim-, Fahrtenbeihilfe! Nähere Info: FAHRTENBEIHILFE (Formular Beih 94 / Finanzamt) Wer am Arbeitsweg keine Öffis nützen kann, erhält für Wegstrecken (wenn dieser Weg in jeder Richtung wenigstens dreimal pro Woche zurückgelegt wird) von 2 bis 10 km in eine Richtung 5,10 Euro pro Monat und darüber 7,30 Euro. Sind Öffis teils zumutbar, erhält man dafür die anteiligen Kosten des Lehrlings-Netztickets ersetzt. Für Reststrecken über 2 km (für Behinderte entfällt diese Grenze) ohne geeignete Öffi-Verbindung die nicht mit dem Lehrlings-Netzticket zurückgelegt werden können wird die Fahrtenbeihilfe um 5,10 Euro (bis 10 km) und darüber um 7,30 Euro, welche für die restliche Weglänge zusteht, aufgestockt. Sucht der Lehrling die betriebliche Ausbildungsstelle nicht von seinem Hauptwohn- öaab oberösterreich service-hotline: 0732/

4 ort, sondern von einem Zweitwohnsitz am Ort oder in der Nähe der betrieblichen Ausbildungsstätte auf, beträgt die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge bei einer Entfernung» bis einschließlich 50 km 19 Euro/Monat» über 50 km bis einschl. 100 km 32 Euro/Monat» über 100 km bis einschl. 300 km 42 Euro/Monat» über 300 km bis einschl. 600 km 50 Euro/Monat» über 600 km 58 Euro/Monat Für Reststrecken über 2 km, die nicht mit Lehrlings-Netztickets zurückgelegt werden können, wird die auf Basis von Lehrlings-Netztickets ermittelte Fahrten-Beihilfe bis zu einer Weglänge von 10 km pro Richtung um monatlich 5 Euro aufgestockt; übersteigt die Reststrecke 10 km, wird die zusätzliche Fahrtenbeihilfe nach den oben angeführten Pauschbeträgen pro Monat ermittelt. Das Antragsformular (Beih 94) ist beim Finanzamt für das Arbeitsjahr 2016 bis spätestens abzugeben. PENDLERZUSCHUSS (Arbeitnehmerveranlagung) Für den Pendlerzuschuss muss man die Kriterien der Pendlerpauschale erfüllen. Am L1 Formular sind dabei unter Punkt 718 folgende Beträge auszufüllen: Verkehren auf mehr als der Hälfte des Arbeitsweges keine Öffis, dann gebührt die Förderung ab einem Arbeitsweg ab 2 km 31 Euro/Monat ab 20 km 123 Euro/Monat ab 40 km 214 Euro/Monat ab 60 km 306 Euro/Monat Sind Öffis zumutbar, dann bekommt man den Zuschuss erst ab einem Arbeitsweg ab 20 km 58 Euro/Monat ab 40 km 113 Euro/Monat ab 60 km 168 Euro/Monat Sind die Voraussetzungen für eine Pendlerpauschale und Pendlereuro erfüllt, aber es wird aufgrund des niedrigen Einkommens keine Lohnsteuer bezahlt, erhält man einen Pendlerzuschlag Negativsteuer! 4 öaab oberösterreich service-hotline: 0732/

5 ERHÖHUNG DER NEGATIVSTEUER SV Rückerstattung Lehrlinge, die aufgrund ihres geringen Einkommens nicht der Steuerpflicht unterliegen, erhalten für das Veranlagungsjahr 2016 im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung eine Gutschrift in Höhe von 50 Prozent bestimmter Werbungskosten, maximal jedoch 400 Euro (Sozialversicherungserstattung). Dieser erhöht sich auf maximal 500 Euro, wenn Lehrlinge aufgrund eines geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlen und Anspruch auf Pendlerpauschale haben. Damit Lehrlinge bereits im Jahr 2015 von dieser Neuregelung profitieren, wurde der maximale Erstattungsbetrag für das Veranlagungsjahr 2015 von 110 Euro auf maximal 220 Euro angehoben. Bei Anspruch auf eine Pendlerpauschale erhöht sich dieser auf höchstens 450 Euro. FERNPENDLERBEIHILFE (Land OÖ) Wer weiter als 25 km zur Arbeit oder Berufsschule pendelt, erhält als Tages- oder Wochenpendler vom Land OÖ. eine Fernpendlerbeihilfe. Diese beträgt ab einem Ausbildungsweg ab 25 km 168 Euro/Jahr ab 50 km 236 Euro/Jahr ab 75 km 325 Euro/Jahr Für 2016 endet hierbei die Antragsfrist mit Nähere Info: Fördertipps für Berufsschüler INTERNATSZUSCHUSS (vom Arbeitgeber) Die Kosten fürs Internat sind vom Lehrling zu tragen. Ist die Lehrlingsentschädigung während der Berufsschulzeit niedriger als die Internatskosten, muss der Betrieb die Differenz ersetzen. Bessere Regelungen können natürlich im Lehrvertrag vereinbart werden. öaab oberösterreich service-hotline: 0732/

6 SCHUL- bzw. HEIMFAHRTBEIHILFE (Beih 85 / Finanzamt) Für Berufsschülerinnen und Berufsschüler für die Familienbeihilfe bezogen wird und die die Schülerfreifahrt nicht in Anspruch nehmen können, gibt es eine Fahrtenbeihilfe. Diese kann aber auch dann beantragt werden, wenn zum Zweck der Ausbildung notwendigerweise eine Zweitunterkunft außerhalb des inländischen Hauptwohnortes am Schulort oder in der Nähe des Schulortes bewohnt wird. Auch bei einem verpflichtenden Praktikum kann diese Beihilfe beantragt werden. Kein Anspruch besteht für den Teil des Schulweges, der von einem Verkehrsmittel befahren wird und unentgeltlich oder im Rahmen der Schülerfreifahrt benutzt werden kann, wenn die Benutzung dieses Verkehrsmittel zumutbar ist. Für den verbleibenden Teil des Schulweges besteht Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe nur dann, wenn dieser Teil des Schulweges mindestens 2 km beträgt. Der Antrag fürs Schuljahr 2016/2017 ist beim Finanzamt bis spätestens 30. Juni 2018 zu stellen. FERNPENDLERBEIHILFE (Land OÖ) Die Förderung beginnt ab 25 km Ausbildungsweg (siehe Seite 5). BERUFSSCHULE STEUERLICH ABSETZBAR Wenn Lehrlinge in einem Internat wohnen, oder bei täglicher Heimkehr mit Öffis über eine Stunde zur Berufsschule (von Zentrum zu Zentrum) fahren, kann ein Elternteil die auswärtige Berufsausbildung mit 110 Euro Pauschale pro Monat (jedes angefangene Monat zählt) als außergewöhnliche Belastung bei der Arbeitnehmerveranlagung (L1k-Formular beim Finanzamt) steuerlich absetzen. AMS-Beihilfen ENTFERNUNGSBEIHILFE / ÜBERSIEDLUNGSBEIHILFE 6 Das AMS gewährt Jugendlichen eine Beihilfe, wenn sie keinen Lehrplatz finden und als jobsuchend gemeldet sind. Voraussetzung ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch beim AMS. öaab oberösterreich service-hotline: 0732/

7 Wer eine entfernte Lehrstelle annimmt, erhält für die gesamte Lehrzeit monatlich bis zu 264 Euro Entfernungsbeihilfe. Gefördert werden Fahrt- und/oder Unterkunftskosten abzüglich 67 Euro Selbstbehalt. Die Beihilfe kann für jeweils 52 Wochen, insgesamt maximal für die gesamte Dauer der Ausbildung gewährt werden. ÜBERBETRIEBLICHE LEHRAUSBILDUNG Wer trotz aller Bemühungen keine Lehrstelle in einem Betrieb findet, kann mit Hilfe des AMS eine überbetriebliche Lehrausbildung beginnen. Im ersten und zweiten Lehrjahr erhält man dabei eine Ausbildungsbeihilfe von 316,50 Euro netto und ab dem 3. Lehrjahr 731,70 Euro netto im Monat. Die restlichen Kosten werden vom AMS getragen. Für benachteiligte Jugendliche gibt es die Sonderform der Integrativen Berufsausbildung, im Rahmen derer Sie entweder durch Verlängerung der Ausbildungszeit zum Lehrabschluss gelangen oder in der kürzeren Variante nur Teilqualifikationen aus einem Lehrberuf erwerben. VORSTELLUNGSBEIHILFE Das AMS unterstützt Lehrstellensuchende mit einer Beihilfe (einmaliger Zuschuss) die im Rahmen von überregionalen Vorstellungsterminen anfallen. Diese können bis zur Höhe der entstandenen Kosten für Fahrten mit Bus, Bahn oder dem eigenen PKW sowie für Unterkunft und Verpflegung gewährt werden. Bildungsförderungen GRATIS LEHRLINGS-COACHING Wer im Job, in der Berufsschule, beim Lehrabschluss oder mit den Eltern Probleme hat, kann sich kostenlos von professionellen Coaches helfen lassen. Nähere Info: Tel: ; öaab oberösterreich service-hotline: 0732/

8 AUSLANDSPRAKTIKAS Lehrlinge ab 16 Jahren, die idealerweise schon das 2. Lehrjahr absolviert haben, können ein Auslandspraktikum absolvieren. Sprachkurse, im Zusammenhang mit dem Praktikum, werden zusätzlich gefördert. In den meisten Fällen deckt die Förderung nicht die Gesamtkosten des Praktikums ab. Bei einem drei- bis fünfwöchigen Aufenthalt ist mit einem Selbstbehalt zwischen 200 bis 650 Euro zu rechnen. Nähere Info: IFA -Internationaler Fachkräfteaustausch, Tel: Mail: VORBEREITUNGSKURS FÜR LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG Wer sich mit speziellen Fachkursen auf die Lehrabschlussprüfung (LAP) vorbereitet, erhält vom Bund 100 Prozent der Kurskosten ersetzt. Einen Rechtsanspruch auf diese Leistung gibt es jedoch nicht. Fördervoraussetzung: Der letzte Tag des Vorbereitungskurses muss innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten vor dem vereinbarten Lehrzeitende und 36 Monate nach dem tatsächlichen Lehrzeitende liegen. Die Antragsfrist beträgt sechs Monate. Achtung: Nicht antragsberechtigt sind Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen. Kontakt: WIEDERHOLTER ANTRITT ZUR LAP Lehrlinge, die ein zweites oder drittes Mal zur Lehrabschlussprüfung antreten müssen, brauchen diese Wiederholungsprüfungen (derzeit 100 Euro pro Prüfung zuzüglich Materialkosten) nicht mehr bezahlen. BILDUNGSKONTO (Land OÖ) Lehrlinge, die in OÖ. wohnen und neben ihrer Lehre noch weitere berufsbezogene Kurse absolvieren (z.b. WIFI, BFI, VHS), erhalten vom Land OÖ. für Bildungsmaßnahmen grundsätzlich 40 Prozent der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von Euro gefördert. 8 öaab oberösterreich service-hotline: 0732/

9 Bei ausnahmsweiser Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz beträgt der Fördersatz 60 Prozent der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von Euro. Sprachkurse sind bis zur maximalen Gesamtförderungshöhe von Euro förderbar. Anträge sind spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme bzw. Abschluss der Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, einzubringen. Nähere Info: Tel. 0732/ , LEHRE MIT MATURA Voraussetzung für die Zulassung zur Lehre mit Matura ist ein gültiger Lehrvertrag. Drei der vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache und ein Fachbereich) können bereits vor der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden. Die vierte Prüfung kann nach der Lehrabschlussprüfung und nach Vollendung des 19. Lebensjahres abgelegt werden. Nähere Info: Unsere Forderungen Lehre attraktivieren 500 Euro Mindestlohn im 1.Lehrjahr Übernahme Internatskosten durch Betriebe Automatisches Wahlrecht für Junge in Betrieben und bei AK-Wahl öaab oberösterreich service-hotline: 0732/

10 Haftungsausschluss Die in dieser Broschüre bzw. diesem Handbuch enthaltenen Informationen werden vom ÖAAB Oberösterreich unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die angebotenen Informationen werden vom ÖAAB mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet; für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann der ÖAAB jedoch keine Gewähr übernehmen und weist darauf hin, dass diese Informationen nicht die individuelle qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater ersetzen können. Jegliche Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. 10 Hinweis In der gesamten Broschüre wurden, soweit dies möglich war, die weiblichen Formen integriert, um der geschlechtergerechten Formulierung zu entsprechen. Einzig bei legistischen Ausdrücken wurde die männliche Form beibehalten, um keinen Widerspruch zu Gesetzestexten herzustellen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nur in der männlichen Form niedergeschriebenen Aussagen und Formulierungen selbstverständlich auch Frauen gegenüber gelten. öaab oberösterreich service-hotline: 0732/

11 AB SOFORT RUND UM DIE UHR SHOPPEN! ONLINE-SHOP Ihre XXXLutz Preisepasscard ist natürlich auch im XXXLutz Online Shop gültig. Besuchen Sie Österreichs großen Möbel Online Shop unter NEWSLETTER IMMER ALS ERSTER INFORMIERT! Monatlich informiert Sie der XXXLutz Newsletter über laufende Aktionen, gibt Ihnen saisonale Tipps und jede Menge Anregungen für Günstiges. Jetzt online auf Topangebote zu Toppreisen bestellen PROFITIEREN SIE MONATLICH EXKLUSIV VON: Newsletter-Gutscheinen Top-Angeboten aktuellen Wohntrends Tipps rund ums Wohnen XXXLUTZ APP zahlreiche Vorteile genießen Jetzt die XXXLutz-App im App Store bzw. im Google Play Store downloaden Impressum: Medieninhaberin und Herstellerin: XXXLutz KG, Römerstraße 39, 4600 Wels. XXXLutz Marken GmbH.

12 Besser informiert. Weitere ÖAAB-Servicebroschüren: Ausgabe O Neuerungen 2017 O Steuertipps für Arbeitnehmer & Familien O 1 x 1 des Arbeitsrechts O Tipps für Ältere Arbeitnehmer O Berufliche Aus- und Weiterbildung O Bildungsteilzeit O Burnout O Familienratgeber O Wir werden Eltern O Ferialpraktikanten O Geringfügig Beschäftigte O Gleichstellung Arbeiter und Angestellte O Internet am Arbeitsplatz O Kilometergeld- und Diätenregelung O Fördertipps für Lehrlinge O Urlaubsrecht O Väterkarenz O Zeitwertkonto Jetzt kostenlos bestellen! Tel. 0732/ oeaab@ooe-oeaab.at ÖAAB Oberösterreich. Der OÖVP-Arbeitnehmerbund. Harrachstraße 12/4, 4020 Linz Tel. 0732/ Fax 0732/ Mail oeaab@ooe-oeaab.at Web

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