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1 Funktion der FINMA im Wettbewerb der Zusatzversicherer 18. März 2015 / Trendtage Gesundheit Luzern Markus Geissbühler, Leiter Abteilung Krankenversicherung

2 2 31. Januar 2014

3 3 31. Januar 2014

4 Inhalte Aufgaben der FINMA im Bereich der Krankenzusatzversicherer Wie viel Wettbewerb ist möglich? Interventionen der FINMA Wie funktioniert der Wettbewerb? 4

5 5 Aufgaben der FINMA im Bereich der Krankenzusatzversicherer

6 Infos zur Branche 49 Versicherungen boten per Produkte der Krankenversicherung nach VVG an. Prämienvolumen brutto: 2013: CHF 9.7 Mrd. (Vorjahr 9.6 Mrd. / inkl. Krankentaggeldversicherung) = 40% der Grundversicherungsprämien KVG = 14 % der gesamten Gesundheitskosten der Schweiz (2012: CHF 68 Mrd) 6

7 7 Entwicklung Bruttoprämie und Schadenquote

8 8 Das Aufsichtssystem

9 Regulatorischer Rahmen (1) Organe des KV müssen Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung bieten; Intakte Corporate Governance. Anforderungen an die Bestellung des gebundenen Vermögens, Eigenkapitalausstattung und Risikomanagement müssen jederzeit erfüllt werden. Die vertriebenen Produkte entsprechen dem regulatorischen Rahmen (Vorschriften für Bewilligung nach VAG und Versicherungsvertrag nach VVG). 9

10 Regulatorischer Rahmen (2) Grundsätze für die Produkteprüfung Gesetzlich vorgegebene Produkteprüfung: Rahmen, der einerseits die Solvenz der Versicherungseinrichtung und andererseits den Schutz der Versicherten vor Missbrauch gewährleistet. Kein Missverhältnis zur erwarteten Schadenbelastung. Keine Benachteiligung eines Versicherten (weder juristisch noch versicherungstechnisch) Prämie basiert auf plausiblen statistischen Daten, einem Risikomodell sowie einer dem Risiko entsprechenden Gewinnmarge. 10

11 11 Zusatzversicherung VVG: Wie viel Wettbewerb ist möglich?

12 Besondere Wettbewerbsbedingungen Privatautonomie im Ausmass von VAG und VVG (regulatorischer Rahmen) - Kein Versicherungsvertragszwang - Überobligatorisches Leistungsangebot frei gestaltbar Freie Tarifierung nach Risikogruppen nach Massgabe VAG (risikogerechte Tarifierung) Zusatzversicherungen (VVG) komplementär zur sozialen Krankenversicherung (KVG) In der Regel lebenslängliche Deckungsgarantie Pro KV unterschiedliche Versichertenbestände 12

13 Altersstruktur Alter Markt A B C D E F G H I J % 18% 17% 22% 20% 20% 15% 19% 17% 10% 25% % 62% 63% 65% 58% 65% 62% 59% 72% 81% 59% % 20% 20% 13% 21% 15% 23% 22% 11% 9% 16% Altersstruktur des Gesamtmarktes sowie von 10 Krankenzusatzversicherern 13

14 Zulässiger Tarifrahmen SOLVENZGEFÄHRDUNG In diesem regulatorisch vorgegebenen Rahmen herrscht unternehmerische Freiheit. Gewinne dürfen beim VAG unterstellten Krankenversicherer erzielt und auch ausgeschüttet werden. MISSBRAUCH 14

15 15 Interventionen der FINMA

16 Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung Korrekter Umgang mit Interessenskonflikten Einhaltung Sorgfalts- und Treuepflichten Aufbau und Führung einer angemessenen Corporate Governance Korrekter Umgang mit allen fachlichen Themen, z.b. Versicherungstechnik Einhaltung der regulatorischen Bestimmungen sowie des übrigen rechtlichen Rahmens 16

17 Umgang mit versicherungstechnischen Themen Einhaltung Genehmigungspflicht für Produkte in der Kranken- Zusatzversicherung Keine Ungleichbehandlung innerhalb von Versichertenbeständen Kein Missbrauch ggü. Versicherungsnehmer Korrekte Umsetzung des genehmigten Tarifs Zweckgemässe Verwendung von versicherungstechnischen Rückstellungen 17

18 Wie funktioniert der Wettbewerb in der Zusatzversicherung? Einige Indikatoren 18

19 Negative Indikatoren Komplexer Regelkreislauf des Gesundheitssystems; Eher unelastische Nachfrage. Gründe: Alter, Krankheit, Abhängigkeit zu KVG-Carrier Transparenz der Produkte (keine Standardleistungen, zudem unterschiedliche Altersstrukturen und Finanzierungsverfahren) Notwendig gewordene Interventionen der Aufsicht 19

20 Positive Indikatoren Es gibt genügend Anbieter Regulatorischer Rahmen für die Produktegestaltung ist liberal Rund 700 Krankenzsatzprodukte auf dem Markt Vereinzelt sind Produkteinnovationen ersichtlich Regulatorischer Rahmen für Tarife relativ grosszügig Differenzierung über Kosten- oder Leistungsmanagement/Service ist durchaus möglich 20

21 Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA Laupenstrasse 27 CH-3003 Bern 21

22 Grundlagen Regulierung Bundesgesetz vom 2. April 1908 über den Versicherungsvertrag (VVG, SR ) Bundesgesetz vom 22. Juni 2007 über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG, SR 956.1) Bundesgesetz vom 17. Dezember 2004 betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (VAG, SR ) Verordnung vom 9. November 2005 über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (AVO, SR ) Verordnung der Eidg. Finanzmarktaufsicht vom 9. November 2005 über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (AVO-FINMA, SR ) Diverse Rundschreiben, welche die Praxis darlegen, z.b. in den Bereichen Kapitalanlagen, SST, Prüfwesen, Corporate Governance Besonders wichtig für KV: FINMA-RS 10/3 «Krankenversicherung 22 nach VVG»

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