ANNAHMEBEDINGUNGEN LEERER VERPACKUNGEN
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- Bernhard Simen
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1 ANNAHMEBEDINGUNGEN LEERER VERPACKUNGEN RECOSERVICE 1 Sammlungsantrag 1.1 Ein Sammlungsantrag leerer Verpackungen sollte über das Webformular eingereicht werden: houweling.nl/recoservice. 1.2 Das Formular sollte vollständig ausgefüllt sein. Unvollständige Informationen können zu gefährlichen Situationen führen und sollten zu jedem Zeitpunkt vermieden werden. 1.3 Bei jedem gefährlichen Stoff (nach ADR- en GHS-Anforderungen) sollte die UN-Nummer erwähnt werden und zu welcher ADR-Klasse der Stoff gehört. S. auch ANLAGE Für jeden Stoff (auch die nicht-gefährlichen) sollte ein MSDS oder Produktschein eingereicht werden. 2 Verpackungen 2.1 Die Verpackungen müssen sorgfältig verschlossen sein. Sie sollten alle Verschlüsse und/oder Deckel haben. Deckelfässer sollten mit ihren (Schraub)deckeln (und Sicherungsringen) versehen sein. 2.2 Die Verpackungen dürfen nicht beschädigt sein und alle notwendigen Einzelteile, wie Leerlaufventile, Entlüftungsventile usw., müssen anwesend sein und funktionieren. 2.3 Alle Originaletikette die die Verpackung und ihren (früheren) Inhalt beschreiben, sollten sichtbar sein. Sie dürfen nicht entfernt oder unleserlich gemacht werden. Wenn eine Verpackung schon gereinigt wurde, sollte das auf der Außenseite erwähnt werden. 2.4 Von der Außenseite der Verpackung sollte, abgesehen von den Originaletiketten, das Restprodukt entfernt werden. 2.5 Kanister und Fässer sollten ordentlich gestapelt und fest umwickelt mit transparenter Folie auf festen Paletten angeboten werden. Paletten die so benutzt werden, werden nicht erstattet. 3 Leere Verpackungen 3.1 Die Verpackungen sollten in leerem Zustand sein. Eine Verpackung ist leer, wenn die zu entfernenden Rückstände tatsächlich entfernt sind. 3.2 Die Menge anwesender Rückstände darf höchstens 1% des Inhalts der leeren Verpackung betragen. Für Rückstände gefährlicher gelten zusätzliche Ansprüche wie unter 4.2. beschrieben. 3.3 Verpackungen, die explosionsgefährliche (ADR-Klasse 1), Gase (ADR-Klasse 2), ansteckungsgefährliche (ADR-Klasse 6.2) oder radioaktive (ADR-Klasse 7) enthielten, werden keinesfalls akzeptiert. 3.4 Verpackungen, die oxidierende (ADR-Klasse 5) oder Giftstoffe (ADR-Klasse 6.1) enthielten, werden nur in den Fällen akzeptiert, wenn sie komplett geleert oder sogar chemisch neutralisiert sind. 3.5 Verpackungen, die brandfördernde (ADR-Klasse 5) oder Giftstoffe (ADR-Klasse 6.1) enthielten, sollten von anderen Produkten unterschieden angeboten werden. 3.6 Die Kosten der Verpackungen, die mit spezifischen GHS-Codes (H3, H31, H31, H311, H33, H331, H34, H35, H36, H37, H372) und/oder mit ADR-Klasse 6.1 enthielten, obwohl sie in leerem Zustand sind, sind eindeutig vom Anbieter zu zahlen. S. auch ANLAGE Man kann darum bitten, Verpackungen, die starke Reizstoffe oder stark riechende Produkte enthielten, oder Produkte die Probleme verursachen können, zu reinigen.
2 4 Reststoffe 4.1 Kein anderes Restprodukt als auf der Etikette erwähnt, darf sich in den Verpackungen befinden. Anwesende Rückstände gefährlicher dürfen höchstens die höchstzulässige Menge per Beförderungseinheit betragen, nach den Vorschriften in Anhang 1 der ADR-Regelsetzung (Paragraph ). Die höchstzulässige Menge wird nach Ratio entsprechend dem Anteil der eingereichten Verpackungen berechnet. S. auch ANLAGE Die Kosten der Entfernung und Abfuhr der anwesenden Rückstände werden völlig dem Anbieter angerechnet. 5 Abholung und Transport 5.1 Abholung findet nach Rücksprache mit Houweling Transport bv. statt. Ohne Auftrag werden Güter nicht vom Fahrer akzeptiert. 5.2 In bestimmten Fällen können Transportkosten weitergegeben werden. Die Kosten können auch nachträglich bestimmt werden, wenn sie vom Anbieter verursacht wurden. 5.3 Deadlines: Weniger als 5% Ladekapazität (< 16 Fässer oder 3 IBCs): Abholung innerhalb von 7 Arbeitstagen. Mehr als 5% Ladekapazität (> 16 Fässer oder 3 IBCs): Abholung innerhalb von 2 Arbeitstagen. 6 Sortierung 6.1 Sortierung kann am Abholungsort stattfinden, aber auch während des Abladens des Lkws durch die Mitarbeiter von Houweling. 6.2 Die Sortierung durch die Mitarbeiter von Houweling findet unter direkter Aufsicht des zuständigen Managers statt und ist verbindlich. 7 Annahme 7.1 Der Anbieter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass jede für Abgabe gemeldete Verpackung oben genannten Kriterien entspricht. Wenn eine dieser Bedingungen nicht eingehalten wurde, hat Houweling das Recht, die Verpackung zu verweigern bzw. nachträglich Kosten anzurechnen. 7.2 Wenn bei einer oder mehreren Verpackungen Betrug festgestellt wird, werden alle Kosten wie die Transportkosten, Ausbesserung und Abfuhr dem Anbieter angerechnet. 7.3 Houweling behält sich das Recht vor, Verpackungen zu verweigern oder zurückzusenden. Zusätzliche Kosten werden dem Anbieter angerechnet.
3 ANLAGE 1: Übersicht der ADR-Klassen ADR 1 ADR 2.1 ADR 2.2 ADR 2.3 EXPLOSIV GAS GAS GAS Explosionsgefährliche Soffe Brennbare Gase Nicht brennbare, nicht giftige Gase Giftige Gase Nicht abgeben Nicht abgeben Nicht abgeben Nicht abgeben ADR 3 ADR 4.1 ADR 4.2 ADR 4.3 BRENNBAR BRENNBAR BRENNBAR BRENNBAR Brennbare Flüssigkeiten Brennbare Feststoffe Selbstentzündungsfähige ADR 5.1 ADR 5.2 ADR 6.1 ADR 6.2 OXIDIEREND OXIDIEREND GIFTIG GIFTIG Oxidierende Organische Peroxide Giftstoffe die mit Wasser brennbares Gas entwickeln Ansteckungsgefährliche Nicht abgeben ADR 7 ADR 8 ADR 9 RADIOAKTIV BEIßEND DIVERSE Radioaktive Nicht abgeben Corrosieve stoffen, zuren en basen Diverse gefährliche ANLAGE 2: Übersicht der spezifischen H-Sätze Nr. Anzuwenden falls: GC* Text H3 Akute orale Giftigkeit 1, 2 Tödlich beim Verschlucken H31 Akute orale Giftigkeit 3 Giftig beim Verschlucken H31 Akute dermale Giftigkeit 1, 2 Tödlich bei Hautkontakt H311 Akute dermale Giftigkeit 3 Giftig bei Hautkontakt H33 Akute Giftigkeit beim Einatmen 1, 2 Tödlich beim Einatmen H331 Akute Giftigkeit beim Einatmen 3 Giftig beim Einatmen H34 Keimzellmutagenität 1A, 1B Kann genetische Schäden verursachen H35 Krebserzeugend 1A, 1B Kann Krebs verursachen H36 Reproduktionstoxizität 1A, 1B Kann die Fertilität oder das ungeborene Kind schaden H37 Specifieke doelorgaantoxiciteit bij eenmalige blootstelling 1 Verursacht Organschäden H372 Specifieke doelorgaantoxiciteit bij herhaalde blootstelling 1 Verursacht Organschäden * GC = GevarenCategorie
4 ANLAGE 3: ADR (1 Pkt. Regelung) Transportkategorie (1) oder Gegenstände (Verpackungsgruppe oder Einstufungscode / -Gruppe oder UN-Nummer) (2) Höchstzulässige Gesamtmenge per Beförderungseinheit (3) ADR-Klasse 1: ADR-Klasse 3: ADR-Klasse 4.2: ADR-Klasse 4.3: ADR-Klasse 5.1: ADR-Klasse 6.1: ADR-Klasse 6.2: ADR-Klasse 7: ADR-Klasse 8: 1.1 A, 1.1 L, 1.2 L, 1.3 L und UN 19 UN 3343 die in Verpackungsgruppe I eingestuft sind UN 1183, 1242, 1295, 134, 139, 143, 1928, 2813, 2965, 2968, 2988, 3129, 313, 3131, 3134, 3148, 3396, 3398 und 3399 UN 2426 UN 151, 16, 1613, 1614, 2312, 325 und 3294 UN 2814 und 29 UN 2912 bis zu 2919, 2977, 2978 und 3321 bis zu 3333 UN 2215 (MALEINESÄUREANHYDRID, GESCHMOLZEN) UN 2315, 3151, 3152 und 3432, sowie Geräte die diese oder Mischungen enthalten sowie ungereinigte leere Verpackungen die dieser Transportkategorie enthielten, außer Verpackungen die unter UN-Nummer 298 eingestuft sind. 1 und Gegenstände die in Verpackungsgruppe I eingestuft sind und nicht unter der Transportkategorie zuzuordnen sind, sowie und Gegenstände folgender Klassen: ADR-Klasse 1: 1.1 B bis zu 1.1 J a, 1.2 B bis zu 1.2 J, 1.3 C, 1.3 G, 1.3 H, 1.3 J und 1.5 D a ADR-Klasse 2: Gruppen T, TC a, TO, TF, TOC a und TFC Sprühdosen: Gruppen C, CO, FC, T, TF, TC, TO, TFC und TOC Chemische unter Druck: UN 352, 353, 354 und 355 ADR-Klasse 5.2: UN 3221 bis zu 3224 und 3231 bis zu 324 UN 311 bis zu 314 und 3111 bis zu und Gegenstände die in Verpackungsgruppe II eingestuft sind und nicht der Transportkategorie, 1 oder 4 zuzuordnen sind, sowie und Gegenstände folgender Klassen: ADR-Klasse 1: 1.4 B bis zu 1.4 G und 1.6 N ADR-Klasse 2: Gruppe F Sprühdosen: Gruppe F Chemische unter Druck: UN 351 ADR-Klasse 5.2: ADR-Klasse 6.1: UN 3225 bis zu 323 UN 315 bis zu 311 und Gegenstände die in Verpackungsgruppe III eingestuft sind UN und Gegenstände die in Verpackungsgruppe III eingestuft sind und nicht der Transportkategorie, 2 oder 4 zuzuordnen sind, sowie und Gegenstände folgender Klassen: ADR-Klasse 2: Gruppen A und O Sprühdosen: Gruppen A und O Chemische unter Druck: UN 35 ADR-Klasse 3: UN ADR-Klasse 4.3: ADR-Klasse 8: UN 3467 UN 2794, 2795, 28, 328 und 3477 UN 299 und ADR-Klasse 1: 1.4 S ADR-Klasse 7: UN 298 bis zu 2911 ADR-Klasse 4.2: UN 1331, 1345, 1944, 1945, 2254 und 2623 UN 1361 und 1362 der Verpackungsgruppe III UN 3268, 3499 und 359 unbeschränkt sowie ungereinigte leere Verpackungen, die gefährliche Güter enthielten, mit Ausnahme von denen,die der Transportkategorie zuzuordnen sind. a Für die UN-Nummern 81, 82, 84, 241, 331, 332, 482, 15 und 117 beträgt die höchstzulässige Gesamtmenge per Beförderungseinheit 5 kg.
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