ANNAHMEBEDINGUNGEN LEERER VERPACKUNGEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ANNAHMEBEDINGUNGEN LEERER VERPACKUNGEN"

Transkript

1 ANNAHMEBEDINGUNGEN LEERER VERPACKUNGEN RECOSERVICE 1 Sammlungsantrag 1.1 Ein Sammlungsantrag leerer Verpackungen sollte über das Webformular eingereicht werden: houweling.nl/recoservice. 1.2 Das Formular sollte vollständig ausgefüllt sein. Unvollständige Informationen können zu gefährlichen Situationen führen und sollten zu jedem Zeitpunkt vermieden werden. 1.3 Bei jedem gefährlichen Stoff (nach ADR- en GHS-Anforderungen) sollte die UN-Nummer erwähnt werden und zu welcher ADR-Klasse der Stoff gehört. S. auch ANLAGE Für jeden Stoff (auch die nicht-gefährlichen) sollte ein MSDS oder Produktschein eingereicht werden. 2 Verpackungen 2.1 Die Verpackungen müssen sorgfältig verschlossen sein. Sie sollten alle Verschlüsse und/oder Deckel haben. Deckelfässer sollten mit ihren (Schraub)deckeln (und Sicherungsringen) versehen sein. 2.2 Die Verpackungen dürfen nicht beschädigt sein und alle notwendigen Einzelteile, wie Leerlaufventile, Entlüftungsventile usw., müssen anwesend sein und funktionieren. 2.3 Alle Originaletikette die die Verpackung und ihren (früheren) Inhalt beschreiben, sollten sichtbar sein. Sie dürfen nicht entfernt oder unleserlich gemacht werden. Wenn eine Verpackung schon gereinigt wurde, sollte das auf der Außenseite erwähnt werden. 2.4 Von der Außenseite der Verpackung sollte, abgesehen von den Originaletiketten, das Restprodukt entfernt werden. 2.5 Kanister und Fässer sollten ordentlich gestapelt und fest umwickelt mit transparenter Folie auf festen Paletten angeboten werden. Paletten die so benutzt werden, werden nicht erstattet. 3 Leere Verpackungen 3.1 Die Verpackungen sollten in leerem Zustand sein. Eine Verpackung ist leer, wenn die zu entfernenden Rückstände tatsächlich entfernt sind. 3.2 Die Menge anwesender Rückstände darf höchstens 1% des Inhalts der leeren Verpackung betragen. Für Rückstände gefährlicher gelten zusätzliche Ansprüche wie unter 4.2. beschrieben. 3.3 Verpackungen, die explosionsgefährliche (ADR-Klasse 1), Gase (ADR-Klasse 2), ansteckungsgefährliche (ADR-Klasse 6.2) oder radioaktive (ADR-Klasse 7) enthielten, werden keinesfalls akzeptiert. 3.4 Verpackungen, die oxidierende (ADR-Klasse 5) oder Giftstoffe (ADR-Klasse 6.1) enthielten, werden nur in den Fällen akzeptiert, wenn sie komplett geleert oder sogar chemisch neutralisiert sind. 3.5 Verpackungen, die brandfördernde (ADR-Klasse 5) oder Giftstoffe (ADR-Klasse 6.1) enthielten, sollten von anderen Produkten unterschieden angeboten werden. 3.6 Die Kosten der Verpackungen, die mit spezifischen GHS-Codes (H3, H31, H31, H311, H33, H331, H34, H35, H36, H37, H372) und/oder mit ADR-Klasse 6.1 enthielten, obwohl sie in leerem Zustand sind, sind eindeutig vom Anbieter zu zahlen. S. auch ANLAGE Man kann darum bitten, Verpackungen, die starke Reizstoffe oder stark riechende Produkte enthielten, oder Produkte die Probleme verursachen können, zu reinigen.

2 4 Reststoffe 4.1 Kein anderes Restprodukt als auf der Etikette erwähnt, darf sich in den Verpackungen befinden. Anwesende Rückstände gefährlicher dürfen höchstens die höchstzulässige Menge per Beförderungseinheit betragen, nach den Vorschriften in Anhang 1 der ADR-Regelsetzung (Paragraph ). Die höchstzulässige Menge wird nach Ratio entsprechend dem Anteil der eingereichten Verpackungen berechnet. S. auch ANLAGE Die Kosten der Entfernung und Abfuhr der anwesenden Rückstände werden völlig dem Anbieter angerechnet. 5 Abholung und Transport 5.1 Abholung findet nach Rücksprache mit Houweling Transport bv. statt. Ohne Auftrag werden Güter nicht vom Fahrer akzeptiert. 5.2 In bestimmten Fällen können Transportkosten weitergegeben werden. Die Kosten können auch nachträglich bestimmt werden, wenn sie vom Anbieter verursacht wurden. 5.3 Deadlines: Weniger als 5% Ladekapazität (< 16 Fässer oder 3 IBCs): Abholung innerhalb von 7 Arbeitstagen. Mehr als 5% Ladekapazität (> 16 Fässer oder 3 IBCs): Abholung innerhalb von 2 Arbeitstagen. 6 Sortierung 6.1 Sortierung kann am Abholungsort stattfinden, aber auch während des Abladens des Lkws durch die Mitarbeiter von Houweling. 6.2 Die Sortierung durch die Mitarbeiter von Houweling findet unter direkter Aufsicht des zuständigen Managers statt und ist verbindlich. 7 Annahme 7.1 Der Anbieter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass jede für Abgabe gemeldete Verpackung oben genannten Kriterien entspricht. Wenn eine dieser Bedingungen nicht eingehalten wurde, hat Houweling das Recht, die Verpackung zu verweigern bzw. nachträglich Kosten anzurechnen. 7.2 Wenn bei einer oder mehreren Verpackungen Betrug festgestellt wird, werden alle Kosten wie die Transportkosten, Ausbesserung und Abfuhr dem Anbieter angerechnet. 7.3 Houweling behält sich das Recht vor, Verpackungen zu verweigern oder zurückzusenden. Zusätzliche Kosten werden dem Anbieter angerechnet.

3 ANLAGE 1: Übersicht der ADR-Klassen ADR 1 ADR 2.1 ADR 2.2 ADR 2.3 EXPLOSIV GAS GAS GAS Explosionsgefährliche Soffe Brennbare Gase Nicht brennbare, nicht giftige Gase Giftige Gase Nicht abgeben Nicht abgeben Nicht abgeben Nicht abgeben ADR 3 ADR 4.1 ADR 4.2 ADR 4.3 BRENNBAR BRENNBAR BRENNBAR BRENNBAR Brennbare Flüssigkeiten Brennbare Feststoffe Selbstentzündungsfähige ADR 5.1 ADR 5.2 ADR 6.1 ADR 6.2 OXIDIEREND OXIDIEREND GIFTIG GIFTIG Oxidierende Organische Peroxide Giftstoffe die mit Wasser brennbares Gas entwickeln Ansteckungsgefährliche Nicht abgeben ADR 7 ADR 8 ADR 9 RADIOAKTIV BEIßEND DIVERSE Radioaktive Nicht abgeben Corrosieve stoffen, zuren en basen Diverse gefährliche ANLAGE 2: Übersicht der spezifischen H-Sätze Nr. Anzuwenden falls: GC* Text H3 Akute orale Giftigkeit 1, 2 Tödlich beim Verschlucken H31 Akute orale Giftigkeit 3 Giftig beim Verschlucken H31 Akute dermale Giftigkeit 1, 2 Tödlich bei Hautkontakt H311 Akute dermale Giftigkeit 3 Giftig bei Hautkontakt H33 Akute Giftigkeit beim Einatmen 1, 2 Tödlich beim Einatmen H331 Akute Giftigkeit beim Einatmen 3 Giftig beim Einatmen H34 Keimzellmutagenität 1A, 1B Kann genetische Schäden verursachen H35 Krebserzeugend 1A, 1B Kann Krebs verursachen H36 Reproduktionstoxizität 1A, 1B Kann die Fertilität oder das ungeborene Kind schaden H37 Specifieke doelorgaantoxiciteit bij eenmalige blootstelling 1 Verursacht Organschäden H372 Specifieke doelorgaantoxiciteit bij herhaalde blootstelling 1 Verursacht Organschäden * GC = GevarenCategorie

4 ANLAGE 3: ADR (1 Pkt. Regelung) Transportkategorie (1) oder Gegenstände (Verpackungsgruppe oder Einstufungscode / -Gruppe oder UN-Nummer) (2) Höchstzulässige Gesamtmenge per Beförderungseinheit (3) ADR-Klasse 1: ADR-Klasse 3: ADR-Klasse 4.2: ADR-Klasse 4.3: ADR-Klasse 5.1: ADR-Klasse 6.1: ADR-Klasse 6.2: ADR-Klasse 7: ADR-Klasse 8: 1.1 A, 1.1 L, 1.2 L, 1.3 L und UN 19 UN 3343 die in Verpackungsgruppe I eingestuft sind UN 1183, 1242, 1295, 134, 139, 143, 1928, 2813, 2965, 2968, 2988, 3129, 313, 3131, 3134, 3148, 3396, 3398 und 3399 UN 2426 UN 151, 16, 1613, 1614, 2312, 325 und 3294 UN 2814 und 29 UN 2912 bis zu 2919, 2977, 2978 und 3321 bis zu 3333 UN 2215 (MALEINESÄUREANHYDRID, GESCHMOLZEN) UN 2315, 3151, 3152 und 3432, sowie Geräte die diese oder Mischungen enthalten sowie ungereinigte leere Verpackungen die dieser Transportkategorie enthielten, außer Verpackungen die unter UN-Nummer 298 eingestuft sind. 1 und Gegenstände die in Verpackungsgruppe I eingestuft sind und nicht unter der Transportkategorie zuzuordnen sind, sowie und Gegenstände folgender Klassen: ADR-Klasse 1: 1.1 B bis zu 1.1 J a, 1.2 B bis zu 1.2 J, 1.3 C, 1.3 G, 1.3 H, 1.3 J und 1.5 D a ADR-Klasse 2: Gruppen T, TC a, TO, TF, TOC a und TFC Sprühdosen: Gruppen C, CO, FC, T, TF, TC, TO, TFC und TOC Chemische unter Druck: UN 352, 353, 354 und 355 ADR-Klasse 5.2: UN 3221 bis zu 3224 und 3231 bis zu 324 UN 311 bis zu 314 und 3111 bis zu und Gegenstände die in Verpackungsgruppe II eingestuft sind und nicht der Transportkategorie, 1 oder 4 zuzuordnen sind, sowie und Gegenstände folgender Klassen: ADR-Klasse 1: 1.4 B bis zu 1.4 G und 1.6 N ADR-Klasse 2: Gruppe F Sprühdosen: Gruppe F Chemische unter Druck: UN 351 ADR-Klasse 5.2: ADR-Klasse 6.1: UN 3225 bis zu 323 UN 315 bis zu 311 und Gegenstände die in Verpackungsgruppe III eingestuft sind UN und Gegenstände die in Verpackungsgruppe III eingestuft sind und nicht der Transportkategorie, 2 oder 4 zuzuordnen sind, sowie und Gegenstände folgender Klassen: ADR-Klasse 2: Gruppen A und O Sprühdosen: Gruppen A und O Chemische unter Druck: UN 35 ADR-Klasse 3: UN ADR-Klasse 4.3: ADR-Klasse 8: UN 3467 UN 2794, 2795, 28, 328 und 3477 UN 299 und ADR-Klasse 1: 1.4 S ADR-Klasse 7: UN 298 bis zu 2911 ADR-Klasse 4.2: UN 1331, 1345, 1944, 1945, 2254 und 2623 UN 1361 und 1362 der Verpackungsgruppe III UN 3268, 3499 und 359 unbeschränkt sowie ungereinigte leere Verpackungen, die gefährliche Güter enthielten, mit Ausnahme von denen,die der Transportkategorie zuzuordnen sind. a Für die UN-Nummern 81, 82, 84, 241, 331, 332, 482, 15 und 117 beträgt die höchstzulässige Gesamtmenge per Beförderungseinheit 5 kg.

5

Neue Piktogramme und Signalwörter. Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter

Neue Piktogramme und Signalwörter. Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter GHS Globally Harmonised System * Weltweite Harmonisierung der enkommunikation von chemischen Produkten Neue Piktogramme und Signalwörter Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter

Mehr

Anhang III. Teil 1 der

Anhang III. Teil 1 der 1 Anhang III Teil 1 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung

Mehr

Neue Entzündlichkeitsgrenzen bei Flüssigkeiten nach folgender Tabelle: 1 Hochentzündlich 35 C < 0 C < 23 C. 2 Leichtentzündlich > 35 C < 21 C < 23 C

Neue Entzündlichkeitsgrenzen bei Flüssigkeiten nach folgender Tabelle: 1 Hochentzündlich 35 C < 0 C < 23 C. 2 Leichtentzündlich > 35 C < 21 C < 23 C Was für ein Piktogramm für welchen Stoff? GHS01 Piktogramm: explodierende Bombe Instabile explosive Stoffe und Gemische Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1,

Mehr

GHS-Kennzeichnung. Dipl.-Chem. Uta Köhler Januar 2009

GHS-Kennzeichnung. Dipl.-Chem. Uta Köhler Januar 2009 GHS- Dipl.-Chem. Uta Köhler Januar 2009 Das bisher gültige nationale System für die wird durch ein weltweites gültiges System abgelöst (EG-GHS-Verordnung am 03.09.2008 1 und der Entscheidung des Ministerrates

Mehr

Zuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen

Zuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen Zuordnung der GHS-en zu den enklassen, enkategorien und den n GHS- GHS01 enklasse Explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Selbstzersetzliche Unterklasse 1.1 Unterklasse 1.2 Unterklasse

Mehr

CLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017

CLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017 CLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017 In der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wurde der Anhang 2 an die

Mehr

Zuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen

Zuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen Zuordnung der GHS-en zu den enklassen, enkategorien und den n GHS- GHS01 enklasse Explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Selbstzersetzliche Unterklasse 1.1 Unterklasse 1.2 Unterklasse

Mehr

Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen!

Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen! Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen! R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R

Mehr

Anhang V. der. Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht

Anhang V. der. Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht Anhang V der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und

Mehr

Verzeichnis der Sammeleintragungen. Giftige Stoffe

Verzeichnis der Sammeleintragungen. Giftige Stoffe 2.2.61.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen Klassifizierungscode UN- Nummer Benennung des Stoffes oder Gegenstandes Giftige Stoffe ohne organisch flüssig a) a),b) metallorganisch c),d) T1 T2 T3 1583 CHLORPIKRIN,

Mehr

Vergleich der Kennzeichnungen: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 geordnet nach R-Sätzen

Vergleich der Kennzeichnungen: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 geordnet nach R-Sätzen Vergleich der Kennzeichnungen: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 geordnet nach R-Sätzen brauner Text: blauer Text: grauer Text: violetter Text: H-Satz: EUnnn: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 noch nicht in VO

Mehr

Sicherheitsunterweisung März 2015

Sicherheitsunterweisung März 2015 Sicherheitsunterweisung März 2015 Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung und GHS Einheitliche Kennzeichnung ab 01.06.2015 Was ist mit den vorhandenen Kennzeichnungen der Chemikalien

Mehr

Liste der R- und S-Sätze

Liste der R- und S-Sätze Liste der R- und S-Sätze R-Sätze: Liste der Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze): R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25

Mehr

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009 LQ aus -Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach Hinweis: Zur Unterstützung bei der Anwendung dieses Kapitels aus dem während der Übergangsfrist (bis 30.6.2015) ist im Anschluss an Kapitel 3.4 eine Gegenüberstellung

Mehr

Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Kennzeichnung von Gefahrstoffen Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 34 - Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz Karlsruhe, GHS Vorgeschichte GHS heißt Globally Harmonised System

Mehr

Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Winfried Schock Leiter der Benannten Stelle für Druckgeräte der TÜV SÜD Industrie Service GmbH Mitteldeutsche Druckgerätetage Merseburg, 10.11.2016 Folie 1 Neue

Mehr

MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE)

MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE) BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT FREISTELLUNG ADR 1.1.3.6 (1'000PUNKTE) AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EIN UNTERNEHMEN DER LCS-GROUP

Mehr

Gefahrensymbole und Gefahrgüter

Gefahrensymbole und Gefahrgüter eqiooki.de Gefahrensymbole Seite 1 von 6 Gefahrensymbole und Gefahrgüter Gefahrensymbole alt Nur noch bis 31.05.2015 zulässig. C ätzend E explosiv F oder F+ leicht-/hochentzündlich N umweltgefährdend T

Mehr

Die Verpackungsgruppe(n), der (denen) ein Stoff zugeordnet ist, ist (sind) in Kapitel 3.2 Tabelle A angegeben.

Die Verpackungsgruppe(n), der (denen) ein Stoff zugeordnet ist, ist (sind) in Kapitel 3.2 Tabelle A angegeben. Teil 2 Klassifizierung Kapitel 2.1 2.1.1 Einleitung Allgemeine Vorschriften 2.1.1.1 Im ADR gibt es folgende Klassen gefährlicher Güter: Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4.1 Klasse 4.2 Klasse 4.3 Klasse

Mehr

Gefahrensymbole und ihre Bedeutung

Gefahrensymbole und ihre Bedeutung ensymbole und ihre Bedeutung Kennzeichnung Signalwörter: ROT = BLAU = SCHWARZ = kein Signalwort ensymbole und ihre Bedeutung bei Gesundheitsgefahren Signalwort enklasse und enkategorie H-Nr. H-Satz Ätz-/Reizwirkung

Mehr

A u s b i l d u n g & K a t a s t r o p h e n s c h u t z. Verhaltensregeln und Informationen für Gefahrgutunfälle

A u s b i l d u n g & K a t a s t r o p h e n s c h u t z. Verhaltensregeln und Informationen für Gefahrgutunfälle A u s b i l d u n g & K a t a s t r o p h e n s c h u t z Verhaltensregeln und Informationen für Gefahrgutunfälle 30 1202 Inhalt und Allgemeines Inhalt: Verhaltensregeln Seite 3 Gefahrenzettel Seite 4

Mehr

Anhang IV. der (2. ATP)

Anhang IV. der (2. ATP) Anhang IV der VERORDNUNG (EU) Nr. 86/009 DER KOMMISSION vom 0. März 0 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 7/008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

Mehr

3 Verpackungen die gefährliche Stoffe und Zubereitungen enthalten haben

3 Verpackungen die gefährliche Stoffe und Zubereitungen enthalten haben 1 Was sind ungereinigte leere Verpackungen Ungereinigte leere Verpackungen, die gefährliche Stoffe oder Sonderabfälle enthalten haben, unterliegen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen für den Transport

Mehr

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab 1. Beförderungspapier ÜBERTRETUNG gesetzliche Bestimmung Bussgeld 1.1 fehlender Gefahrenhinweis bezüglich des beförderten Gutes 5.4.1.1.1 1. 1.2 Unmöglichkeit, die Güter zu identifizieren auf Grund mangelnder

Mehr

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,

Mehr

Gut informiert. Kurzzusammenfassung über die Kennzeichnung von Gasflaschen und die Verordnung über die Beförderung auf der Strasse

Gut informiert. Kurzzusammenfassung über die Kennzeichnung von Gasflaschen und die Verordnung über die Beförderung auf der Strasse Gut informiert Kurzzusammenfassung über die Kennzeichnung von Gasflaschen und die Verordnung über die Beförderung auf der Strasse ADR: Gefahrenklassen / Klassifizierungscode Gefahrenklasse 2 (gilt für

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Seite 1 von 5 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Nr. 2705 Handelsname: Triamcinoloni acetonidum Hersteller/Lieferant sowie Auskunft gebender Bereich: Caesar & Loretz GmbH

Mehr

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Stand: Juli 2011 Checkliste Beförderung von begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 IMDG-Code Amendment 35-10 - gültig bis 31.12.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte

Mehr

RICHTLINIE ZUR SAMMLUNG VON CHEMISCHEN ABFÄLLEN

RICHTLINIE ZUR SAMMLUNG VON CHEMISCHEN ABFÄLLEN Zentrales Zwischenlager für chemische Sonderabfälle RICHTLINIE ZUR SAMMLUNG VON CHEMISCHEN ABFÄLLEN Diese Richtlinie regelt für alle Mitarbeiter und Angehörige der Johann Wolfgang Goethe- Universität die

Mehr

Der Versender ist verpflichtet, alle gültigen GGVSEB/ADR-Verpackungsvorschriften einzuhalten.

Der Versender ist verpflichtet, alle gültigen GGVSEB/ADR-Verpackungsvorschriften einzuhalten. TNT Innight akzeptiert Gefahrgut in Österreich, Deutschland, Dänemark, Luxemburg, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn nach den Vorschriften der gültigen GGVSEB/ADR 3.4 und 3.5 (begrenzte

Mehr

R-Sätze. ToxInfo Consultancy and Service Limited Partnership Tel.:

R-Sätze. ToxInfo Consultancy and Service Limited Partnership  Tel.: R-Sätze R 1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich. R 10 Entzündlich. R 11 Leichtentzündlich. R 12 Hochentzündlich. R 14 Reagiert heftig mit Wasser. R 14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung

Mehr

Safety und Security. neue Inhalte im Gefahrgutrecht. Kapitel ADR Vorschriften für die Sicherung

Safety und Security. neue Inhalte im Gefahrgutrecht. Kapitel ADR Vorschriften für die Sicherung Safety und Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Kapitel 1.10. ADR Vorschriften für die Sicherung 25.05.2004 www.sitek-europe.de 1 Einführung Bisher: Vorschriften zur Sicherheit (Safety) der Beförderung

Mehr

CLP/ADR Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrgütern

CLP/ADR Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrgütern CLP/ADR Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrgütern Christian Gründling AOT Herbstsymposium 205,, Wien UN Harmonisierung für Gefahrguttransport - TDG Einstufung und Kennzeichnung von

Mehr

Gefahrensymbol. Explosionsgefährlich. Brandfördernd. Hochentzündlich

Gefahrensymbol. Explosionsgefährlich. Brandfördernd. Hochentzündlich Einstufung und Kennzeichnung 1 von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen Gefährliche Eigenschaft / Gefahrenbezeichnung Gefahrensymbol Gefahrenbezeichnung Explosionsgefährlich Kennbuchstabe (steht für

Mehr

ANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE

ANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE ANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE HP 1 explosiv : Abfall, der durch chemische Reaktion Gase solcher Temperatur, solchen Drucks und solcher Geschwindigkeit erzeugen kann, dass hierdurch

Mehr

Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen - Die neue Brandschutzrichtlinie

Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen - Die neue Brandschutzrichtlinie Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen - Die neue Brandschutzrichtlinie 1 Gefährliche Stoffe 26-15de 2 Definition Definition Gefahrstoff: Gefahrstoffe sind chemische Stoffe oder Zubereitungen (Stoffgemische),

Mehr

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1 Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1 Notifikation Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der

Mehr

Truppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe

Truppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe Was müssen Sie wissen? Die in der Truppausbildung Teil 1 in der Ausbildungseinheit Gefahren der Einsatzstelle erworbenen

Mehr

GHS die neuen Gefahrenklassen in der EU

GHS die neuen Gefahrenklassen in der EU GHS die neuen n in der EU 2* Physikalische Gefahren Instabil, explosiv 1.1 1.2 1.3 1.4 Gefahr H200 Instabil, explosiv. Gefahr H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Gefahr H202 Explosiv; große Gefahr

Mehr

Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum. Kapitel 3.4

Mehr

Neue weltweite, einheitliche Gefahrenkennzeichen - GHS Symbole -

Neue weltweite, einheitliche Gefahrenkennzeichen - GHS Symbole - Neue weltweite, einheitliche Gefahrenkennzeichen - GHS Symbole - Gefahrstoffe am Arbeitsplatz von Dipl.-Sicherheits-Ing. Joachim Moser Beratender Sicherheitsingenieur bei der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft

Mehr

EIGA Positionspapier

EIGA Positionspapier EIGA Positionspapier "Hinweise zu ADR-Transportdokument (Beförderungspapier) für den Versand gefährlicher Güter" (Eine IGV/ÖIGV-Übersetzung des EIGA-Positionspapiers PP-05 Januar 2003 revidierte Fassung

Mehr

Kennzeichnung nach GGVS/ADR

Kennzeichnung nach GGVS/ADR Kennzeichnung nach GGVS/ADR Gefahrgutklassen und Gefahrenzettel Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Unterklasse 1.1 Massenexplosionsfähige Explosivstoffe (Explosion erfasst nahezu

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT gemäss EG-Verordnung 1907/2006, Art. 31 BIO KILL EXTRA

SICHERHEITSDATENBLATT gemäss EG-Verordnung 1907/2006, Art. 31 BIO KILL EXTRA Adresse : UN Nr. 3082 Telefon : + 41 44 977 19 00 Fax : + 41 44 977 19 01 E-Mail : info@bcm-care.ch Im Notfall : Tox-Zentrum +41 44 251 51 51 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und Firmenbezeichnung

Mehr

Neue Gefahreneinstufung. Klebstoffen. Umsetzung der CLP in der EU

Neue Gefahreneinstufung. Klebstoffen. Umsetzung der CLP in der EU Neue Gefahreneinstufung von Klebstoffen Umsetzung der CLP in der EU EU-CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte (CLP: Classification, Labeling and Packaging)

Mehr

Safety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: / Telefax: /

Safety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: / Telefax: / Safety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: 036 424 / 886 16 webmaster@att-gefahrgut.de Telefax: 036 424 / 886 86 bisher: Safety and Security Vorschriften zur Sicherheit

Mehr

Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen. Inhalt

Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen. Inhalt Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen Inhalt 1. Tabelle nach 1.1.3.6.3 ADR (Freigrenzen) Auszug für Klasse 2 2. Grundsätze, die bei jeder Beförderung, unabhängig von der Menge beachtet werden müssen 3.

Mehr

GHS: Die wichtigsten Inhalte

GHS: Die wichtigsten Inhalte GHS: Die wichtigsten Inhalte Gefahrensymbole Piktogramme Gefahrenbezeichnungen giftig, leichtentzündlich, etc. Signalworte Gefahr, Achtung Risikohinweise R-Sätze Gefahrenhinweise H-Sätze (Hazard Statements)

Mehr

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für Checkliste ADR 5A - gültig bis 30.06.2015 - Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN Voraussetzungen / Rahmenbedingungen Mengengrenzen

Mehr

Was bedeuten die Zahlen auf den orangenen Warntafeln, die an Gefahrgut-Transportern angebracht sind?

Was bedeuten die Zahlen auf den orangenen Warntafeln, die an Gefahrgut-Transportern angebracht sind? Was bedeuten die Zahlen auf den orangenen Warntafeln, die an Gefahrgut-Transportern angebracht sind? Die obere Zahl gibt die Gefahr an, die vom transportierten Stoff ausgeht, die untere Zahl dient zur

Mehr

Durch eine EU - Verordnung haben sich die bekannten Symbole in Schwarz auf Orangem Hintergrund zu einer EU- Einheitlichen Symbolik geändert.

Durch eine EU - Verordnung haben sich die bekannten Symbole in Schwarz auf Orangem Hintergrund zu einer EU- Einheitlichen Symbolik geändert. Neue Piktogramme Durch eine EU - Verordnung haben sich die bekannten Symbole in Schwarz auf Orangem Hintergrund zu einer EU- Einheitlichen Symbolik geändert. Gefahrenpiktogramme ab Januar 2014 (GHS) Notfallkontakte

Mehr

- GHS - Vereinfachte Kennzeichnung. GHS-Piktogramme mit Gefahrenhinweisen; Zusatzinformationen S. 2. Bisherige Symbole Künftige GHS-Piktogramme S.

- GHS - Vereinfachte Kennzeichnung. GHS-Piktogramme mit Gefahrenhinweisen; Zusatzinformationen S. 2. Bisherige Symbole Künftige GHS-Piktogramme S. - GHS - Vereinfachte Kennzeichnung S. 2 S. 3-5 S. 6 S. 7 S. 8-9 GHS-e mit Gefahrenhinweisen; Zusatzinformationen Bisherige Symbole Künftige GHS-e Etikett für die Vereinfachte Kennzeichnung Hierarchie der

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT (gemäß VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006) Raumentfeuchter 450g Geruchsneutral

SICHERHEITSDATENBLATT (gemäß VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006) Raumentfeuchter 450g Geruchsneutral 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator: Artikelnummer: 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs: Verwendungen, von denen abgeraten

Mehr

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Einleitung Das Ziel der Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV) ist die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus im Zusammenhang mit

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue : Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a), die

Mehr

Truppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe

Truppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe Was müssen Sie wissen? Die in der Truppausbildung Teil 1 in der Ausbildungseinheit Gefahren der Einsatzstelle erworbenen

Mehr

OTTOKRAFTSTOFF GEFAHR

OTTOKRAFTSTOFF GEFAHR Kennzeichnung Zapfsäule für Ottokraftstoff (Mischung) OTTOKRAFTSTOFF Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen.

Mehr

Transportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern

Transportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern Zeit Thema Referent / Referentin 14:00-14:10 Begrüssung 14:10-14:45 Einführung Sicherheit an Schulen GHS und Chemikalien an Schulen Max Wey Chemikaliensicherheit Kanton Luzern 14:45-15:00 Schullektionen

Mehr

Gefahrstoffsymbole. GHS (Global harmonisiertes System) (Schwarze Symbole in rot umrandeter Raute) EU-Recht (orange Piktogramme)

Gefahrstoffsymbole. GHS (Global harmonisiertes System) (Schwarze Symbole in rot umrandeter Raute) EU-Recht (orange Piktogramme) Gefahrstoffsymbole GHS (Global harmonisiertes System) (Schwarze Symbole in rot umrandeter Raute) EU-Recht (orange Piktogramme) Piktogramme mit GHS-Symbole und Warnhinweise n T + reizend Gemische bis 06/2015:

Mehr

Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen

Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen (Stand: Januar 1999) Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen 1 Grundsatz Sendungen, die explosionsgefährliche, leicht entzündliche, giftige, ätzende, umweltgefährdende oder radioaktive

Mehr

IHK-Forum Arbeitsschutz 2014

IHK-Forum Arbeitsschutz 2014 IHK-Forum Arbeitsschutz 2014 Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch GHS/CLP? Einstufung und Kennzeichnung Der Hersteller oder Einführer hat Stoffe und Zubereitungen

Mehr

PKH GmbH Halle Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 5 gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) Steinkohlenteerspiritus DAC Stand:

PKH GmbH Halle Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 5 gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) Steinkohlenteerspiritus DAC Stand: PKH GmbH Halle Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 5 1. Stoff-/ Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Handelsname: Hersteller / Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich Pharmazeutische

Mehr

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt Druckdatum: 26.07.2013 Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs

Mehr

Kapitel 2.1. Allgemeine Vorschriften. 2.1.1 Einleitung

Kapitel 2.1. Allgemeine Vorschriften. 2.1.1 Einleitung Kapitel 2.1 2.1.1 Einleitung Allgemeine Vorschriften 2.1.1.1 Im RID gibt es folgende Klassen gefährlicher Güter: Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Klasse 2 Gase Klasse 3 Entzündbare

Mehr

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN

Mehr

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Freie Universität Berlin GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Königin-Luise-Str. 27 14195 Berlin Tel. 54495/96, Fax 54498 E-mail: das@zedat.fu-berlin.de www.fu-berlin.de/sites/baas

Mehr

Neuerungen Gefährliche Stoffe und Güter

Neuerungen Gefährliche Stoffe und Güter Neuerungen Gefährliche Stoffe und Güter Arbeitskreis Gefahrgut Freiwillige Feuerwehr Rosenheim Übersicht Rechtliche Veränderungen Einführung der GHS Symbole Kennzeichnung und Einsatzgrundsätze für Bereich

Mehr

Entsorgung. Organisatorisches Abfall Allgemein

Entsorgung. Organisatorisches Abfall Allgemein Entsorgung Organisatorisches Abfall Allgemein Organisatorisches: Abgabe nur nach telefonischer Absprache Richttage Montag, Mittwoch und Donnerstag Abfall allgemein: Alle Gebinde müssen außen sauber und

Mehr

Erstmaßnahmen bei ABC-Gefahrstoffen

Erstmaßnahmen bei ABC-Gefahrstoffen Thema 12.1 Folie 1 Erstmaßnahmen bei ABC-Gefahrstoffen Gefahr erkennen Absperren Menschenrettung durchführen Spezialkräfte alarmieren Thema 12.1 Folie 2 Thema 12.1 Folie 3 Warntafel Bedeutung der Kennzeichnungsnummern

Mehr

C 23. Gefahrstoffe ermitteln. Einsatz- und Übungsdienst

C 23. Gefahrstoffe ermitteln. Einsatz- und Übungsdienst Einsatz- und Übungsdienst Gefahrstoffe ermitteln 10.98 Einsätze im Bereich gefährlicher Güter auf Straßen Gefährliche Güter werden in großem Umfang transportiert. Bei Transportunfällen muss an Einsatzstellen

Mehr

Informationen über die persönliche Schutzausrüstung auf Standgefäßen

Informationen über die persönliche Schutzausrüstung auf Standgefäßen Informationen über die persönliche Schutzausrüstung auf Standgefäßen Innerbetriebliche Kennzeichnung von stoffen Die stoffverordnung schreibt die innerbetriebliche Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und

Mehr

R- und S-Sätze. Einleitung.

R- und S-Sätze. Einleitung. R- und S-Sätze Einleitung Die sogenannten R-Sätze beschreiben die Hinweise auf besondere Gefahren, die von gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen können. Der Buchstabe R steht für Risiko (englisch:

Mehr

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die wichtigsten Änderungen durch GHS

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die wichtigsten Änderungen durch GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Neues Einstufungssystem Gefahrenklasse: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 -

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 - Stand: März 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle

Mehr

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung ABC-Gefahrstoffe. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig!

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung ABC-Gefahrstoffe. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! Hessische Landesfeuerwehrschule Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung ABC-Gefahrstoffe Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! 1. Wie nennt man die Aufnahme von Gefahrstoffen in den

Mehr

Die Verpackungsgruppe(n), der (denen) ein Stoff zugeordnet ist, ist (sind) in Kapitel 3.2 Tabelle A angegeben.

Die Verpackungsgruppe(n), der (denen) ein Stoff zugeordnet ist, ist (sind) in Kapitel 3.2 Tabelle A angegeben. Teil 2 Klassifizierung Kapitel 2.1 2.1.1 Einleitung Allgemeine Vorschriften 2.1.1.1 Im ADR gibt es folgende Klassen gefährlicher Güter: Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4.1 Klasse 4.2 Klasse 4.3 Klasse

Mehr

6LFKHUKHLWVGDWHQEODWW

6LFKHUKHLWVGDWHQEODWW gemäß 91/155/EWG Seite 1/5 6WRII=XEHUHLWXQJVXQG)LUPHQEH]HLFKQXQJ Angaben zum Produkt Handelsname: Verwendung des Produktes/der Zubereitung: Rohstoff für Chlordioxid-Anlagen Hersteller/Lieferant: Fels -

Mehr

Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien - Die CLP-Verordnung - Referat 35 Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit Karlsruhe, 24. Februar 2015 Wesentliche Bestandteile des GHS Quelle: Wikimedia Commons

Mehr

GHS. Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals. Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann

GHS. Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals. Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann GHS Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals GHS VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16.

Mehr

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,

Mehr

Lagerung von Gefahrstoffen im Allgemeinen und von entzündbaren Flüssigkeiten im Besonderen in Apotheken

Lagerung von Gefahrstoffen im Allgemeinen und von entzündbaren Flüssigkeiten im Besonderen in Apotheken : Lagerung von Gefahrstoffen im Allgemeinen und von entzündbaren Flüssigkeiten im Besonderen in Apotheken Eine Handreichung der Arzneimittelüberwachung des Hochsauerlandkreises und der Apotheken-, Arzneimittel-

Mehr

Änderungen und Erläuterungen von Anhang 2 SDR

Änderungen und Erläuterungen von Anhang 2 SDR Änderungen und Erläuterungen von Anhang 2 SDR Geltender Text 1.9.5.2.3 Gase, die unter den Bedingungen der Unterabsätze 1.1.3.2 b), e) und f) ADR, in Druck- Kraftstoffbehältern mit einem Fassungsvermögen

Mehr

Truppführerausbildung

Truppführerausbildung Truppführerausbildung ABC - Gefahrstoffe Lernziel Maßnahmengruppen und Eigenschaften von Gefahrstoffen nennen Kennzeichnung beim Transport und ortsfesten Bereich wiedergeben Besonderheiten des ABC Einsatzes

Mehr

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert!

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert! Für einen sicheren und gesetzeskonformen Gefahrguttransport müssen neben der korrekten Verpackung, Klassifizierung und Bezettelung der Versandstücke die Dokumente und das Fahrzeug die Kriterien des ADR

Mehr

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................

Mehr

S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T. Lonza-Sol N

S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T. Lonza-Sol N S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T gemäss dem Global Harmonized System (weltweit harmonisierten System) 1. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens Verwendung des Stoffes/der

Mehr

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Entsorgung und Transport von gebrauchten 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue ng: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a),

Mehr

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die wichtigsten Änderungen durch GHS

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die wichtigsten Änderungen durch GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Neues Einstufungssystem Gefahrenklasse: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr

Mehr

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit Ihr Referent Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit 1 2 1 Probleme beim Gefahrguttransport Verwendung nicht zugelassener Verpackungen Transport von Gasflaschen Ladungssicherung Transporte

Mehr

- GHS - Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe

- GHS - Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe - GHS - Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für stoffe Gefährlichkeitsmerkmale und Kennzeichnung nach GHS im Vergleich zum bisherigen System GHS Globally Harmonised System of Classification

Mehr

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt Diaphragmareiniger (9892) 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Verwendung des Stoffes/ der Zubereitung Chemische Charakterisierung Reinigung/Wartung von ph-elektroden.

Mehr

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Nummer: 112-053

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Nummer: 112-053 Interne Nummer: 112-053 überarbeitet am: 01.2010 Handelsname: Lubrofilm plus Version: 1.0 Stand: 01.2010 Produkt-Nr.: 112-053-00, 112-054-00 Stoff-Code: 01. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Mehr

Flamme GHS über 08 Kreis

Flamme GHS über 08 Kreis LISTE DER H-SÄTZE H200-REIHE: Physikalische Gefahren Exlo, Explo, Exlo, Gefahr H200 Instabil, explosiv. Gefahr H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Gefahr H2 Explosiv; große Gefahr durch Splitter,

Mehr

Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments...

Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments... CLP/GHS Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Folie 1 CLP/GHS Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments... Aber:

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Seite 1 von 5 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Nr. g480 Handelsname: Latschenkiefernöl Hersteller/Lieferant sowie Auskunft gebender Bereich: Caesar & Loretz GmbH Herderstr.

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT PIG Grippy Absorptionsmittel

SICHERHEITSDATENBLATT PIG Grippy Absorptionsmittel Überarbeitet am 04-2014 Überarbeitet 1 Ersetzt Datum 06-2013 SICHERHEITSDATENBLATT Gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1. Produktidentifikator

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Seite 1 von 5 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Nr. w887 Handelsname: Hersteller/Lieferant sowie Auskunft gebender Bereich: Caesar & Loretz GmbH Herderstr. 31 40721 Hilden

Mehr

Permanent Mottenschutz ProAktiv 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG 2. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.

Permanent Mottenschutz ProAktiv 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG 2. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3. 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Handelsname Prod-Nr. 472 Hersteller / Lieferant W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860 Emmerthal Telefon +49- (0) 5155/624-0, Telefax +49- (0) 5155/6010,

Mehr

Leitfaden zur Gefahrstofflagerung in gesonderten Bereichen zur Unterstützung der Ersteller von Brandschutzkonzepten

Leitfaden zur Gefahrstofflagerung in gesonderten Bereichen zur Unterstützung der Ersteller von Brandschutzkonzepten zur Gefahrstofflagerung in gesonderten Bereichen zur Unterstützung der Ersteller von Brandschutzkonzepten Erstellt von: Andreas Sütterlin Stand: 25.02.2014 Abkürzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr