ERZIEHUNGSWISSENSCHAFTLICHES STUDIUM (EWL) MASTER OF EDUCATION (M.

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1 STUDIENFÜHRER ERZIEHUNGSWISSENSCHAFTLICHES STUDIUM (EWL) MASTER OF EDUCATION (M. Ed.) INSTITUT FÜR PÄDAGOGIK RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM (Dezember 2006)

2 Titelbild: Pressestelle der RUB

3 Inhalt Seite Vorbemerkungen: Fünf Hinweise für die Leserinnen und Leser...4 I. Fachübergreifende Merkmale des Lehramtsstudiums an der Ruhr-Universität Bochum Der Modellversuch gestufte Lehrerausbildung an der Ruhr-Universität Bochum Master of Education: Neue Abschlussbezeichnung mit alter Berechtigung Vielfältige Kombinationsmöglichkeiten: Unterrichtsfächer an der Ruhr-Universität Bochum Sonderregelungen: Erweiterungsstudium für ein drittes Unterrichtsfach Noch ungelöst: Lehramtsstudium an zwei Hochschulen Voraussetzungen für das Master-Studium Lehramt: Abgeschlossenes Bachelor-Studium, Praktikum, Beratungsgespräche Der Optionalbereich: Vorbereitende Lehrangebote für das Master-Studium Lehramt/ obligatorische Praxisphasen Master-Studium Lehramt: Aufwertung von Fachdidaktik und Erziehungswissenschaft Kreditpunkte: Neuer Maßstab für die Studienanforderungen Modularisierung: Ende der Beliebigkeit Verändertes Prüfungsverfahren: Studienbegleitende Prüfungsleistungen und Entzerrung der Prüfungstermine...10 II. Das Studium der Erziehungswissenschaft (EWL) im Rahmen des Master-Studiums für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Institutionelle Verantwortung: Das Institut für Pädagogik Zulassungsvoraussetzungen für das EWL: Allgemeine Heinweise Ziele des Studiums: Die Vermittlung professionsrelevanten Wissens...11

4 4. Der strukturelle Rahmen: Umfang des erziehungswissenschaftlichen Studiums Module des Studiums: Das Curriculum EWL Inhalte des Studiums: Das Grundlagenmodul (A 1-3) Inhalte des Studiums: Die Kernmodule (B 2 und B 3) Inhalte des Studiums: Die Ergänzungsmodule (A 4 / A 5 / A 6) Nachbarschaftliches Verhältnis: EWL und Fachdidaktik Das Kernpraktikum: Verbindungsstück zwischen Theorie und Praxis Veranstaltungsformen des EWL: Überblicksvorlesungen, Vorlesungen und Hauptseminare Veranstaltungen: Modulzuordnung und Kreditierung Bescheinigung erbrachter Studienleistungen: Leistungsnachweise Leistungsnachweise: Anzahl und Zuordnung zu den Modulen Benotung der Leistungen: Einzelveranstaltungen Benotung der Leistungen: Errechnung der Modulnoten Auf einen Blick: Studienverlaufpläne für das erziehungswissenschaftliche Studium Dokumentation der Studienleistungen: Studienbegleitbuch EWL als Übergangslösung...22 III. Fachübergreifende und fachspezifische Prüfungsbestimmungen Zuständige Prüfungsämter Studienberater/Modulbeauftragte Prüfungsrelevante Module und Prüfungsformen Anmeldung zum prüfungsrelevanten Modul mit Abschlussprüfung Nachweis der Prüfungsleistungen in Modulen ohne Modulabschlussprüfung...27

5 6. Abschlussbescheinigungen für die prüfungsrelevanten Module ohne Modulabschlussprüfung Studiennachweise in nicht prüfungsrelevanten Modulen Zum Schluss: Transcript of Records Nachweis aller Studienleistungen Die Master-Arbeit Abschlusszeugnis und Antrag auf Anerkennung als Erste Staatsprüfung Abschließende Bemerkungen und Zusammenfassung...32 IV. Ergänzende Informationen Studienfachberatung: Spezialisiert auf schwierige Fälle Allgemeine Beratung: Studienbüro der Ruhr-Universität Bochum und Zentrum für Lehrerbildung Homepage des Instituts für Pädagogik: Aktuelle Informationen, Lehrende, Sprechstunden Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis: Notwendige Informationen zum Veranstaltungsangebot Obligatorische Anmeldungen zu den Seminarveranstaltungen: Ein notwendiges Übel Fachbibliothek: Für ein erfolgreiches Studium unentbehrlich Fachschaftsrat Pädagogik: Interessenvertretung auch für EWL-Studierende...36 V. Anhang: Die Module des EWL-Studiums Modul A 1-3: Grundlagenmodul Modul B 2: Kernmodul: Bildungssystem und Lehrerberuf Modul B 3: Kernmodul: Unterricht und Lehrerberuf Modul A 4: Ergänzungsmodul: Bildung und Gesellschaft Modul A 5: Ergänzungsmodul: Internationale Bildungsentwicklung und interkulturelle Pädagogik Modul A 6: Ergänzungsmodul: Lernen und Lehren...45

6 Vorbemerkungen: Fünf Hinweise für die Leserinnen und Leser Im Sommersemester 2004 haben die ersten Studierenden ihr Bachelor-Studium abgeschlossen und ein Master-Studium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen begonnen. Das obligatorische Studium der Erziehungswissenschaft eine zentrale Stellung. Der vorliegende Studienführer zu diesem erziehungswissenschaftlichen Studium für das Lehramt (EWL) hat das Ziel, allen Studierenden des des EWL-Studiums das Programm und die organisatorischen Festlegungen in verständlicher Form zu erläutern und damit einen Beitrag zu einem zielorientierten Studium ohne Irrwege zu leisten. Dabei können fünf einleitende Hinweise nützlich sein. Der erste Hinweis: Diesem Studienführer liegt die Gemeinsame Prüfungsordnung aller lehramtsausbildenden Fächer (GPO-L), ergänzt durch die Studienordnung und die fachspezifischen Prüfungsbestimmungen für das Fach Erziehungswissenschaft, zu Grunde. Dabei sind auch die neuen ministeriellen Auflagen für Studium und Prüfung berücksichtigt. Die daraus resultierenden geringfügigen Änderungen gegenüber dem im Juni 2004 erschienenen Studienführer EWL sind für alle Studierenden verbindlich, auch für die, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Masterstudium für das Lehramt begonnen haben. Studien- und Prüfungsordnungen regeln hochkomplexe Sachverhalte in einer nicht eben leserfreundlichen Sprache. Der vorliegende Studienführer versucht diese Regelungen in eine transparente Form zu bringen. Das Ergebnis ist ein langer Text, der trotz des Bemühens um Verständlichkeit eine geduldige und aufmerksame Leserin bzw. einen entsprechenden Leser voraussetzt. Wenn man sich dieser Anstrengung unterzieht, dann wird die wesentlich anstrengendere und schwierigere Lektüre der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen aber überflüssig. Sie genießen Vertrauensschutz, wenn Sie sich auf die Erläuterungen der Studien- und Prüfungsordnung in diesem Studienführer verlassen! Der zweite Hinweis soll den ersten nur ergänzen und beruht auf den Erfahrungen einer langjährigen Studienberatung: Unsicherheiten hinsichtlich der Anforderungen des Studiums und der Prüfungen resultieren häufig aus widersprüchlichen Informationen. Dies wird auch nach dem Erscheinen dieses Studienführers für das erziehungswissenschaftliche Studium (EWL) nicht anders sein. Auch Sie werden anders lautende Informationen erhalten: von anderen Studierenden, zuweilen auch von Lehrenden und vielleicht sogar aus anderen offiziellen Informationsquellen. Der dringende Rat: Lassen Sie sich von solchen abweichenden Informationen nicht beirren! Es gilt das geschriebene Wort dieses Studienführers. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt die hier erläuterten Regelungen punktuell verändert werden, so werden Sie nicht nur frühzeitig informiert, sondern grundsätzlich auch das Recht haben, zwischen den alten und neuen Regelungen zu wählen. Der dritte Hinweis steht nicht im Widerspruch zu dem bisher Gesagten, sondern warnt vor vorschnellen Verallgemeinerungen. Die in diesem Studienführer erläuterten Regelungen beschreiben und klären die Studienbedingungen im Fach Erziehungswissenschaft (EWL) nicht mehr und nicht weniger. Die allgemeinen Studien- und Prüfungsbestimmungen werden in den am Master-Studiengang für das Lehramt beteiligten Fächern jeweils fachspezifisch konkretisiert. Wie die Module zugeschnitten und kreditiert sind und welche Leistungs- und Prüfungsanforderungen erbracht werden müssen, ist im Grundsatz zwar durch die Gemeinsame Prüfungsordnung festgelegt, variiert aber von Fach zu Fach. Sie dürfen deshalb nicht umstandslos von An- 4

7 forderungen des EWL auf diejenigen in Ihren beiden Unterrichtsfächern schließen. Zusätzlich zum Studienführer Erziehungswissenschaft brauchen Sie also die entsprechenden Informationen für Ihre beiden Unterrichtsfächer. Der vierte Hinweis bezieht sich auf die Nutzung des Studienführers. Selbst wenn Sie zu den aufmerksamen und geduldigen Leserinnen und Lesern gehören, werden Sie die zahlreichen Informationen nur unvollständig in Ihrem Langzeitgedächtnis speichern können. Deshalb ist dieser Studienführer thematisch und in der äußeren Form als eine systematisch geordnete Sammlung von Einzelaspekten der Studienund Prüfungsorganisation konzipiert worden. Sie können und sollten ihn deshalb im Laufe Ihres Studiums immer wieder als eine Art Nachschlagewerk zu Einzelproblemen des Studiums und der Prüfung benutzen. Der letzte, fünfte Hinweis ist nur für die Leserinnen und Leser gedacht, die in Bochum bereits das Bachelor-Studium absolviert haben. Für diese Studierenden ist der erste Teil des Studienführers, die Erläuterung der fachübergreifenden Merkmale der neuen Lehrerausbildung in Bochum, eigentlich überflüssig, weil sie als bekannt vorausgesetzt werden dürfen. Wenn Sie zu dieser Gruppe von Studierenden gehören, können Sie sich die Lektüre des ersten Teils sparen und damit Zeit für die nachfolgenden Erläuterungen gewinnen. Bochum, im Dezember 2006 Franzjörg Baumgart 5

8 I. Fachübergreifende Merkmale des Lehramtsstudiums an der RUB 1. Der Modellversuch gestufte Lehrerausbildung an der RUB Die Ruhr-Universität Bochum gehört neben der Universität Bielefeld zu den Hochschulen des Landes NRW, die von einer durch die zuständigen Ministerien eingesetzten unabhängigen Expertengruppe im Jahre 2001 als Modellversuch für eine neue, gestufte Form der Ausbildung für zukünftige Lehrerinnen und Lehrern an Gymnasien und Gesamtschulen ausgewählt worden sind. Anders als an anderen Hochschulen ist das Lehramtsstudium in Bochum konsekutiv organisiert, in ein vorwiegend fachbezogenes, 6-semestriges Bachelor-Studium und ein nachfolgendes 4-semestriges schulbezogenes Master-Studium (jeweils einschließlich der Prüfungszeit). Die endgültige Entscheidung für ein Lehramtsstudium wird in Bochum also erst nach sechs Semestern, nach dem Bachelor-Abschluss, getroffen, der auch andere Studien- und Berufsentscheidungen eröffnet. Das hat unter anderem den Vorteil, dass sich zu diesem späteren Zeitpunkt sowohl die eigenen Interessen als auch die Einstellungschancen für ein Lehramtsstudium besser abschätzen lassen als drei Jahre zuvor. 2. Master of Education: Neue Abschlussbezeichnung mit alter Berechtigung Die Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiums für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen erhalten nach erfolgreichem Studium und Prüfungen den Abschlusstitel Master of Education (M. Ed.). Ob dieser Titel als Bezeichnung des neuen Studiengangs treffend gewählt ist, kann man bezweifeln, wichtiger aber ist, dass er nach Beschluss der für die Lehrerbildung zuständigen Kommission der Kultusministerkonferenz und dem Abschluss der schwierigen Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien der Ersten Staatsprüfung als Abschluss des traditionellen Lehramtsstudiums gleichgestellt ist, also zum Übergang in die zweite Phase der Lehrerausbildung, dem Referendariat, berechtigt. Diese Berechtigung, die vorerst für die Dauer des Modellversuchs gilt, bezieht sich an der RUB allerdings nur auf das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Eine Ausbildung für das Lehramt Grundschule, Hauptschule, Realschule wird auch in Zukunft in Bochum nicht möglich sein. Gleiches gilt gegenwärtig auch für das Lehramt für berufliche Fachrichtungen. Mit einem Zweiten Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen kann man sich allerdings auch auf entsprechende Stellen im Berufskolleg bewerben. 3. Vielfältige Kombinationsmöglichkeiten: Unterrichtsfächer an der RUB An der Ruhr-Universität Bochum steht den Studierenden für das Lehramtsstudium ein breiteres Fächerspektrum zur Verfügung als an den meisten anderen Hochschulen des Landes. Für das Master-Studium Lehramt an der RUB können sieht man von der Kombination der beiden Religionslehren ab zwei der nachfolgenden Unterrichtsfächer beliebig kombiniert werden: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Erdkunde, Evangelische Religionslehre, Französisch, Geschichte, Griechisch, Italienisch, Katholische Religionslehre, Latein, Mathematik, Erziehungswissen- 6

9 schaft/pädagogik, Philosophie, Physik, Russisch, Sozialwissenschaft, Spanisch, Sport. Bei der Kombination der beiden Unterrichtsfächer sollte man allerdings beachten, dass das Studium bestimmter Unterrichtsfächer etwa im Bereich der Naturwissenschaften voraussichtlich wesentlich bessere Anstellungschancen als beispielsweise die Kombination einer Sprache mit dem Unterrichtsfach Erziehungswissenschaft eröffnet. 4. Sonderregelungen: Erweiterungsstudium für ein drittes Unterrichtsfach Wie schon im traditionellen Lehramtsstudiengang gibt es auch im Bochumer Modell die Möglichkeit für das Studium und die Prüfung in einem dritten Unterrichtsfach, um damit die individuellen Anstellungschancen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen zu verbessern. Ein solches Erweiterungsstudium mit reduzierten Anforderungen im 3. Fach kann nach einem abgeschlossenen Lehramtsstudium (Staatsexamen Sek. II oder M. Ed.) oder aber bereits während des neuen Master- Studiums absolviert werden. Die Eckdaten für Studienanforderungen und Prüfungsleistungen sind im Dezember 2006 vom Gemeinsamen Ausschuss für dass Lehramtstudium (GALA) verabschiedet worden. Demnach müssen Sie für ein solches Erweiterungsstudium für die Lehrbefähigung in einem dritten Unterrichtsfach mindestens die Hälfte der sonst üblichen 102 Kreditpunkte des Faches erfolgreich studieren. In drei der Module müssen Sie darüber hinaus eine Abschlussprüfung absolvieren. Welche Fächer dieses Erweiterungsstudium anbieten und welche Anforderungen Sie in diesen Fächern genau zu erfüllen haben, wird im Verlauf des WS 2006/07 entschieden. Wenden Sie sich mit Fragen an die jeweilige Stusdienberatung. Die Studienberatung des Instituts für Pädagogik rät allerdings dringend von dem Parallelstudium in drei Unterrichtsfächern ab, weil es in aller Regel unmöglich sein wird, die Studienanforderungen für das erziehungswissenschaftliche Studium EWL und für drei Unterrichtsfächer in der Regelstudienzeit zu absolvieren. 5. Noch ungelöst: Lehramtsstudium an zwei Hochschulen In der Vergangenheit gab es Studierende, die eines ihrer Unterrichtsfächer an der RUB und andere (etwa Musik, Kunst oder Informatik) an einer der Nachbaruniversitäten Dortmund oder Duisburg/Essen studiert haben. Mit der Einführung des Reformmodells in Bochum ist dies schwieriger geworden, weil die Einschreibung in den Studiengang Master of Education in Bochum den vorangegangenen Bachelor-Abschluss in den beiden Unterrichtsfächern des Master-Studiums oder einen gleichwertigen Abschluss voraussetzt. Das Rektorat der RUB sucht gegenwärtig in Absprache mit den Nachbaruniversitäten und dem Ministerium nach einer tragfähigen Lösung des Problems. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen diese rechtsverbindlichen Regelungen noch aus. 7

10 6. Voraussetzungen für das Master-Studium Lehramt: Abgeschlossenes Bachelor-Studium, Praktikum und Beratungsgespräche Mit der Genehmigung des Modellversuchs Gestufte Lehrerausbildung an der RUB ist festgelegt worden, dass ein abgeschlossenes Bachelor-Studium oder ein vergleichbarer Abschluss in den späteren Unterrichtsfächern die Zugangsvoraussetzung für das Master-Studium Lehramt darstellt. Für Studierende, die bereits in Bochum ihre beiden Unterrichtsfächer mit dem Bachelor-Examen abgeschlossen haben, ist diese Voraussetzung im Prinzip erfüllt. Studienort- oder Studiengangwechsler müssen dagegen vor der Immatrikulation in den Master-Studiengang nachweisen, dass sie in beiden Unterrichtsfächern und im Optionalbereich vergleichbare Studienleistungen erbracht und gleichwertige Prüfungen erfolgreich abgelegt haben. Im Rahmen des Studiums im Optionalbereich sind nach den Vereinbarungen mit dem Ministerium vermittlungswissenschaftliche Praktika im Umfang von 6 Wochen zwingend vorgeschrieben (vgl. I.7). Darüber hinaus sind für einige Fächer auch Sprachnachweise (z. B. das Latinum) bei der Einschreibung vorzulegen. Fehlende Studien- und Prüfungsleistungen können eventuell auch noch während des Master-Studiums erbracht werden. Darüber entscheidet der zuständige Gemeinsame Prüfungsausschuss bzw. die Studienberatung in den Unterrichtsfächern. Eine weitere Voraussetzung zur Einschreibung für das Master-Studium Lehramt ist eine schriftliche Bescheinigung über ein Beratungsgespräch in den beiden gewählten Unterrichtsfächern des Master-Studiums. Wer für diese Bescheinigung zuständig ist, wird durch die Studienordnung des jeweiligen Faches festgelegt. Nach der Einschreibung muss diese Bescheinigung an das Staatliche Prüfungsamt geschickt werden. Diese Bestimmung gilt für Einschreibungen in den M.Ed.-Studiengang nach dem WS 2006/ Der Optionalbereich: Vorbereitende Lehrangebote für das Master-Studium Lehramt/ obligatorische Praxisphasen Das Bochumer Reformmodell der RUB sieht für die Bachelor-Stufe nicht nur das Studium in zwei Unterrichtsfächern vor, sondern ergänzt das Fachstudium durch einen so genannten Optionalbereich, in dem den Studierenden im Sinne eines Wahlpflichtbereichs Schlüsselqualifikationen im Bereich der Sprachen, der EDV- Nutzung, des Präsentierens und Moderierens und des interdisziplinären Studiums vermittelt sowie erste Praxiserfahrungen eröffnet werden sollen. Es sind Schlüsselqualifikationen, die nicht zuletzt für zukünftige Lehrerinnen und Lehrer wichtig sind. Für Studierende, die beabsichtigen, nach dem Bachelor-Examen in das Master-Programm für das Lehramt zu wechseln, ist es dabei sinnvoll, solche Lehrangebote zu favorisieren, die einen erkennbaren Bezug zu dem angestrebten Lehramtsstudium bzw. den Anforderungen des Lehrberufs haben. Die bereits in den Vorbemerkungen erwähnten ministeriellen Auflagen haben für die zukünftigen Studierenden des Master of Education eine gravierende Änderung erbracht. Studierende, die im Wintersemester 2003/04 oder später ihr Bachelor-Studium begonnen haben, müssen im Rahmen des Optionalbereichs 6-wöchige vermittlungspraktische Studien (darunter in der Regel ein Orientierungspraktikum Schule) absolviert haben, um zum M. Ed.-Studium zugelassen zu werden. Diese Auflage gilt auch für Studienortwechsler, die an anderen Hochschulen das Bachelor-Studium er- 8

11 folgreich abgeschlossen haben. Sofern diese Voraussetzung nicht vorliegt, kann auf Antrag eine Zulassung zum Master-Studium mit der Auflage erfolgen, die Praxisstudien innerhalb der ersten beiden Semester des M. Ed. nachzuholen. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Studierende, die ihr Bachelor-Studium vor dem WS 2003/04 begonnen haben. In diesem Fällen bleibt es bei der dringenden Empfehlung, ein Orientierungspraktikum Schule zu absolvieren. (Diese Studierenden werden dringend gebeten, sich mit dem Praktikumsbüro in Verbindung zu setzen. 8. Master-Studium Lehramt: Aufwertung von Fachdidaktik und Erziehungswissenschaft Kritiker der bisherigen universitären Lehrerausbildung waren und sind sich nur in einem Punkt einig: Sie kritisieren übereinstimmend, dass in der bisherigen Form der Ausbildung die fachdidaktischen und erziehungswissenschaftlichen Studienanteile vom Fachstudium in den Unterrichtsfächern überlagert und auch in der Wahrnehmung der Studierenden an den Rand des Studiums gedrängt und marginalisiert worden sind. Durch die konsekutive Struktur der Ausbildung wird sich dies im Master- Studium Lehramt fundamental ändern: Mehr als zwei Drittel des Studienvolumens im Master-Programm Lehramt sind den fachdidaktischen und erziehungswissenschaftlichen Studienanteilen, ergänzt durch ein Fächer übergreifendes Kernpraktikum, vorbehalten. 9. Kreditpunkte: Neuer Maßstab für die Studienanforderungen Studierende, die in Bochum bereits das Bachelor-Studium absolviert haben, sind mit der neuen Philosophie der Kreditierung von Studien- und Prüfungsleistungen bereits vertraut. Sie wissen bereits, dass jeder Studiengang und jedes Teilstudium genau so wie jede einzelne Veranstaltung mit Kreditpunkten ( Credit points = CP) gewichtet werden. Ein CP entspricht einer durchschnittlichen Arbeitsleistung von 30 Zeitstunden. Der Begriff Kreditpunkte ist irreführend, weil es sich streng genommen um Leistungspunkte handelt, mit denen die jeweiligen Leistungsanforderungen in ihrem Umfang bestimmt werden. Da sich aber die Bezeichnung Credit points international durchgesetzt hat, wird sie auch im gestuften B. A./M. A.-Studiengang an der RUB verwendet. Für das Master-Studium Lehramt summieren sich die für alle Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringenden Kreditpunkte auf 120. Davon sind jeweils 31 CP für das Studium der beiden Unterrichtsfächern, 37 CP für das erziehungswissenschaftliche Studium (EWL), 6 CP für das Kernpraktikum sowie 15 CP für die Master-Arbeit in einem der Unterrichtsfächer oder in EWL zu erbringen. 10. Modularisierung: Ende der Beliebigkeit Wie schon das zurückliegende Bachelor-Studium an der RUB ist auch das Master- Studium Lehramt sowohl in den Unterrichtsfächern als auch im erziehungswissenschaftlichen Studium modularisiert. Anders als im Lehramtsstudium alter Art sind in den Modulen die Einzelveranstaltungen im Umfang von 4-8 SWS thematisch aufeinander bezogen. Der Zuschnitt der Module und ihre Kreditierung variieren zwar zwi- 9

12 schen den am Master-Programm Lehramt beteiligten Fächern, insgesamt aber erzeugt diese Modularisierung eine höhere Transparenz der inhaltlichen und formalen Anforderungen des Studiums. Die Modularisierung beschränkt zwar vor allem im Bereich der Geisteswissenschaften die traditionelle Freiheit des Studiums und der Lehre, erleichtert aber ein zielgerichtetes Studium und soll deshalb zu erhöhten Abschlussquoten und zur Studienzeitverkürzung beitragen. 11. Verändertes Prüfungsverfahren: Studienbegleitende Prüfungsleistungen und Entzerrung der Prüfungstermine Im Vergleich zum bisherigen Ersten Staatsexamen für das Lehramt Sek. II/I, das Prüfungen in bis zu 21 Teilgebieten mit einer Fülle von Klausuren und mündlichen Prüfungen vorschrieb, wird auf Studienabschlussprüfungen im neuen Studiengang zugunsten von studienbegleitenden Prüfungsleistungen verzichtet. Damit sollen die bisher übliche Schwellenangst vor der Meldung zur Abschlussprüfung abgebaut und die reale Studienzeit verkürzt werden. Konkret bedeutet dies, dass in jedem Unterrichtsfach und in Erziehungswissenschaft nach Vorgabe der jeweiligen Studienordnungen mindestens zwei Module mit der jeweils erreichten Note als vorgezogene Prüfungsleistungen in die Endnote des Examens eingehen. Mindestens eines dieser prüfungsrelevanten Module wird dabei durch eine Modulabschlussprüfung mit zwei Prüfern abgeschlossen. Die Note des zweiten bzw. die der eventuellen weiteren prüfungsrelevanten Module kann dagegen durch die Addition von Einzelleistungen gebildet werden. Darüber hinaus ist in einem der Unterrichtsfächer oder in Erziehungswissenschaft lediglich die Master-Arbeit anzufertigen. Dabei können die Prüfungstermine variabel, nach den Bedingungen des individuellen Studienverlaufs gewählt werden. Aus der Note des vorangegangenen Bachelor-Examens und der Note für das Master-Examen Lehramt wird abschließend eine Gesamtnote gebildet, die einer Note für das Erste Staatsexamen in traditionellen Lehramtsprüfungen für das Gymnasium und die Gesamtschule entspricht. Die genauen Bestimmungen für das neue Prüfungsverfahren werden in Teil III dieses Studienführers (S. 23ff) ausführlich erläutert. 10

13 II. Das Studium der Erziehungswissenschaft (EWL) im Rahmen des Master-Studiums für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen 1. Institutionelle Verantwortung: Das Institut für Pädagogik Für die Realisierung des erziehungswissenschaftlichen Studiums (EWL), d. h. für die Erstellung eines angemessenen Lehrangebots und die Durchführung der Prüfungen sind das Institut für Pädagogik und seine Lehrenden verantwortlich. Anders als an anderen Hochschulen und im auslaufenden Lehramtsstudiengang an der RUB sind deshalb Lehrangebote affiner Fächer, etwa der Sozialwissenschaft, Philosophie oder Psychologie, nur dann auf das erziehungswissenschaftliche Studium anrechenbar, wenn sie durch Beschluss der Lehrangebotskommission des Instituts in das Studienprogramm EWL aufgenommen worden sind. Die bisherigen Lehrangebote des Wahlschwerpunktes Philosophie oder Sozialwissenschaft für das erziehungswissenschaftliche Studium e im auslaufenden Lehramtsstudium haben im Optionalbereich einen neuen Platz gefunden. 2. Zulassungsvoraussetzungen für das EWL: Allgemeine Hinweise Im Gegensatz zum Bachelor-Studium Erziehungswissenschaft, für das die Einschreibung wie auch in einigen anderen Fächern durch einen Orts-NC beschränkt ist, gibt es vorerst (!) für die Aufnahme des Master-Studiums Lehramt im Allgemeinen und des erziehungswissenschaftlichen Studiums (EWL) im Besonderen keine Zugangsbeschränkungen. Es gelten lediglich die bereits genannten generellen Voraussetzungen für die Einschreibung im Master-Studiengang Lehramt: der Abschluss des Bachelor-Studiums in den beiden gewählten Unterrichtsfächern oder ein gleichwertiger Abschluss, der Nachweis des Praktikums (vgl. I.6) sowie die Bescheinigung über die obligatorischen Beratungsgespräche in den beiden Fächern vor Aufnahme des Master-Studiums. Im Gegensatz zum Studium einiger Unterrichtsfächer werden für das EWL auch keine speziellen Sprachnachweise verlangt. (Über etwaige Fremdsprachenvoraussetzungen für Ihre Unterrichtsfächer informiert die Studienberatung in den jeweiligen Fächern.) Das erziehungswissenschaftliche Studium EWL kann im Gegensatz zum Studium einiger Unterrichtsfächer sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. 3. Ziele des Studiums: Die Vermittlung professionsrelevanten Wissens Lehrerinnen und Lehrer erwerben ihr Expertenwissen und ihre praktischen Kompetenzen in einem Prozess, der mit der universitären Lehrerausbildung lediglich beginnt, mit der zweiten Phase der Lehrerausbildung fortgesetzt wird und mit dem Eintritt in den Beruf keineswegs beendet ist. Die verschiedenen Phasen der Ausbildung haben dabei unterschiedliche Funktionen bzw. Aufgaben. So hat die universitäre Lehrerausbildung in erster Linie das Ziel, theoretisches Wissen über die zukünftige 11

14 Berufstätigkeit zu vermitteln. Sie leistet damit einen notwendigen, aber keinen hinreichenden Beitrag zur Vermittlung praktischer Kompetenz. Unter dieser professionstheoretisch begründeten Perspektive hat das erziehungswissenschaftliche Studium (EWL) im Rahmen der neuen Lehrerausbildung an der RUB das vorrangige Ziel, den Studierenden in gewisser Weise eine kognitive Landkarte zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe sie die nachfolgenden praktischen Herausforderungen des Berufs analytisch einordnen und besser als unter Rückgriff auf unreflektierte Alltagstheorien bearbeiten können. Mit anderen Worten: Der kompetente Umgang mit Theorien und Forschungsergebnissen über Schule, Unterricht und Lehrerhandeln, nicht die Vermittlung einer praktischen Kompetenz im engen Sinne bildet die Leitperspektive des erziehungswissenschaftlichen Studiums in Bochum. 4. Der strukturelle Rahmen: Umfang des erziehungswissenschaftlichen Studiums Das Studienvolumen für das EWL beträgt ohne Berücksichtigung des Kernpraktikums 22 Semesterwochenstunden Lehrveranstaltungen, die mit insgesamt 37 Kreditpunkten gewichtet werden. Gemessen an den formalen Vorgaben bisheriger Lehrerausbildung stellt dies keine Ausweitung des erziehungswissenschaftlichen Anteils dar, auch dann nicht, wenn man berücksichtigt, dass bereits im Optionalbereich des Bachelor-Studiums in der Regel lehramtsrelevante Veranstaltungen besucht wurden. Die qualitative Differenz zum bisherigen erziehungswissenschaftlichen Studium liegt in der Verbindlichkeit der neuen Studienanforderungen: Alle im Studienprogramm EWL vorgesehenen Veranstaltungen müssen tatsächlich absolviert werden und auch die bloße Teilnahme reicht noch nicht aus. In allen Veranstaltungen sind nach Maßgabe der Studienordnung individuelle Leistungen zu erbringen. 5. Module des Studiums: Das Curriculum EWL Während an vielen anderen Hochschulen noch über die Notwendigkeit eines Kerncurriculums für das erziehungswissenschaftliche Studium diskutiert wird, liegt mit der Studienordnung EWL ein solches Curriculum in Bochum bereits vor. Es besteht aus vier Modulen, von denen drei zum Pflichtbereich zählen und das vierte den Wahlpflichtbereich bildet. Im Pflichtbereich ist ein einführendes Grundlagenmodul (A 1-3) zu absolvieren, das aus drei Veranstaltungen besteht, die mit insgesamt sechs Kreditpunkten gewichtet werden. Im Mittelpunkt des EWL stehen die Kernmodule (B 2 und B 3), die aus insgesamt fünf Veranstaltungen bestehen, in denen insgesamt 18 Kreditpunkte erbracht werden müssen. Im Wahlpflichtbereich werden drei Module (A 4, A 5, A 6) mit jeweils drei Veranstaltungen zur freien Auswahl der Studierenden angeboten. Das gewählte Modul wird als Ergänzungsmodul bezeichnet und ist mit 13 Kreditpunkten gewichtet. 12

15 6. Inhalte des Studiums: Das Grundlagenmodul (A 1-3) In den drei Veranstaltungen dieses Pflichtmoduls geht es um fundamentale Voraussetzungen von pädagogischem Handeln aus unterschiedlichen Perspektiven: Der erste Teil (A, T. 1) thematisiert den bildungstheoretisch-normativen Diskurs über Erziehung und Bildung in seinem jeweiligen historischen Kontext. Der zweite (A, T. 2) erschließt unterschiedliche lern- und entwicklungstheoretische Theorien in ihrer Bedeutung für pädagogisches Handeln. Im dritten Teil (A, T. 3) werden konkurrierende Theorien der Sozialisation erarbeitet, um die gesellschaftlichen Voraussetzungen und Folgen von Erziehungs- und Bildungsprozessen zu erschließen. Die drei Teile des Grundlagenmoduls A sind identisch mit den einführenden Überblicksvorlesungen zu den Modulen A 1, A 2 und A 3 des Bachelor-Studiums Erziehungswissenschaft. Studierende mit dem Unterrichtsfach Erziehungswissenschaft, die diese Studienleistungen bereits im Bachelor-Studium erbracht haben, müssen anstelle des Grundlagenmoduls 6 zusätzliche CP im Rahmen ihres EWU-Studiums erbringen. 7. Inhalte des Studiums: Die Kernmodule (B 2 und B 3) Die fünf thematischen Schwerpunkte bzw. Veranstaltungen dieser beiden obligatorischen Module bilden den Kern des erziehungswissenschaftlichen Studiums angehender Lehrerinnen und Lehrer. Sie befassen sich mit Theorien und Forschungsergebnissen zu Schule und Unterricht und zum Beruf des Lehrers. Dabei sollen den Studierenden (1) die gesellschaftlichen Funktionen von Bildungssystemen erschlossen und (2) die spezifischen Strukturen und Problemlagen des deutschen Bildungssystems analysiert werden. Auf diesem Hintergrund sollen (3) zentrale Fragestellungen und aktuelle Ergebnisse der Unterrichtsforschung, insbesondere der Lehr-Lern- Forschung vermittelt und (4) für die Auseinandersetzung mit didaktischen Modellen und der Planung von Unterricht nutzbar gemacht werden. Schließlich soll (5) die Erarbeitung konkurrierender Theorien und Leitbilder zum Lehrerberuf zur Entwicklung eines realistischen Berufsverständnisses beitragen. Um die bereits erwähnten ministeriellen Auflagen zur Anerkennung des Studiengangs zu erfüllen, wurden die oben genannten, aufeinander bezogenen fünf thematischen Schwerpunkte auf zwei Module, auf das Modul B 2 und B 3 verteilt werden. Die gesellschaftlichen Funktionen des Bildungssystems (1) und die spezifischen Strukturen des deutschen Bildungssystems (2) werden im Modul B 2 bearbeitet, Unterrichtsforschung (3) und Unterrichtsplanung (4) dagegen im Modul B 3. Der thematische Schwerpunkt Lehrerberuf kann entweder im Modul B 2 oder Modul B 3 als dritte Veranstaltung absolviert werden. Dies hängt davon ab, in welchem dieser beiden Module, die Modulabschlussprüfung (vgl. II.12 bzw. III.6) abgelegt wird. 8. Inhalte des Studiums: Die Ergänzungsmodule (A 4 / A 5 / A 6) Im Wahlpflichtbereich des EWL werden den Studierenden drei Module angeboten, von denen sie eines nach ihrem jeweiligen thematischen Interesse wählen und er folgreich absolvieren müssen. Jedes dieser drei Module vertieft und ergänzt Aspekte, die auch im Grundlagenmodul bzw. in den Kernmodulen behandelt werden: 13

16 In den Veranstaltungen des Moduls A 4 geht es um bildungs- und gesellschaftstheoretisch ausgerichtete Analysen von Erziehung und Bildung. Das Modul A 5 thematisiert Probleme des Bildungssystems in internationaler Perspektive und unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen von Migrationsprozessen und der Modelle einer interkulturellen Pädagogik. Mit dem Modul A 6 werden die lern- und entwicklungstheoretischen Voraussetzungen des Unterrichtens vertieft erarbeitet und hinsichtlich der Diagnose von Lernprozessen, -ergebnissen und -schwierigkeiten fruchtbar gemacht. 9. Nachbarschaftliches Verhältnis: EWL und Fachdidaktik Die schul- und unterrichtsbezogenen Lehrangebote des erziehungswissenschaftlichen Studiums (EWL) und die fachdidaktischen Studienmodule in den beiden Unterrichtsfächern sind zwar curricular und organisatorisch voneinander getrennt; die einen werden vom Institut für Pädagogik, die anderen von den jeweiligen Fächern organisiert. Aber unter inhaltlichen Gesichtspunkten und unter der Perspektive des gemeinsamen Ausbildungsziels Lehramt stehen diese Lehrangebote in einem engen Verwandtschaftsverhältnis, weil sie einander ergänzen sollen: Die Lehrangebote in EWL, vor allem das Modul B 3, sollen einerseits theoretische Grundlagen und Kompetenzen für das fachdidaktische Studium in den Unterrichtsfächern anbahnen. Andererseits soll das Studium der Unterrichtsforschung und die Erarbeitung von allgemeinen Modellen der Didaktik von den fachspezifischen Fragestellungen und Befunden des fachdidaktischen Studiums profitieren können. Idealerweise müssten die entsprechenden Veranstaltungen der Fachdidaktiken deshalb mit denen des EWL organisatorisch eng verknüpft sein. Doch wird dies angesichts der Vielfalt von Fächern, Fachdidaktiken und Kombinationsmöglichkeiten des Lehramtsstudiums in der Regel nicht möglich sein. Insofern ist es primär eine Aufgabe individueller Studienplanung, durch den gleichzeitigen oder aufeinander folgenden Besuch verwandter Lehrveranstaltungen in EWL und im Bereich der Fachdidaktiken diese wünschenswerte Verknüpfung herzustellen. 10. Das Kernpraktikum: Verbindungsstück zwischen Theorie und Praxis Das insgesamt achtwöchige schulische Kernpraktikum ist gewissermaßen ein Verbindungsstück zwischen der primär Theorie bezogenen Ausbildung in den Unterrichtsfächern bzw. EWL und den zukünftigen konkreten Anforderungen schulischer Praxis. Die theoretische Ausbildung in den Fachdidaktiken und in EWL soll den Blick für das nachfolgende Praktikum schärfen, vorbereitende Fragestellungen und begründete Beurteilungskriterien für diese schulpraktische Erfahrung liefern. Umgekehrt sollen aus diesem Praktikum neue Anregungen und zusätzliche Motivationen für das nachfolgende Studium resultieren. Das Praktikum wird mit sechs Kreditpunkten gewichtet. Das entspricht einem Zeitaufwand von etwa 180 Stunden, die auf die Hospitationen in den beiden Unterrichtsfächer gleichmäßig verteilt werden. (Das Kernpraktikum kann en bloc für beide Fächer absolviert oder gesplittet werden.) Das Praktikumsbüro des Zentrums für Lehrerbildung (vgl. IV.2) ist für die formale Organisation dieses Praktikums zuständig. Inhaltlich wird es in Lehrerveranstaltungen der jeweiligen Fachdidaktiken von den 14

17 Studierenden vor- und nachbereitet. Die schul- und unterrichtsbezogenen Lehrveranstaltungen im EWL haben demgegenüber nur eine subsidiäre, unterstützende Funktion: Wie unter Punkt 9 bereits ausgeführt, handelt es sich dabei insbesondere um die Lehrangebote des Moduls B Veranstaltungsformen des EWL: Überblicksvorlesungen, Vorlesungen und Hauptseminare Die Inhalte des EWL werden in Form von Überblicksvorlesungen bzw. Vorlesungen sowie Hauptseminaren vermittelt. In die Vorlesungen und Überblicksvorlesungen sind jeweils Diskussionsphasen, Übungsteile und Übungsaufgaben integriert. Insofern wird die traditionelle Form der Vorlesung hochschuldidaktisch modifiziert. Es handelt sich also um Vorlesungen mit integrierten Übungen. Mit dem Begriff der Hauptseminare wird in Abgrenzung zu den im Bachelor-Studium Erziehungswissenschaft angebotenen Proseminaren signalisiert, dass es sich bei diesen Seminaren nicht um Veranstaltungen für Studienanfängerinnen und -anfänger handelt und sich die formalen und inhaltlichen Anforderungen an den Ansprüchen eines Master-Studiums orientieren. Hauptseminare werden semesterbegleitend oder in Blockform in der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Über die methodische Ausrichtung und die spezifischen Inhalte der jeweiligen Seminare gibt das kommentierte Vorlesungsverzeichnis des Instituts für Pädagogik (vgl. IV.4) Auskunft. 12. Veranstaltungen: Modulzuordnung und Kreditierung (1) Im Grundlagenmodul ist jeweils eine Überblicksvorlesung für jeden Modulteil zu besuchen, die mit einer Abschlussklausur beendet wird. Für die Teilnahme an der Veranstaltung und eine mindestens ausreichende Leistung in der Klausur werden zwei Kreditpunkte vergeben. Alle drei Veranstaltungen müssen auf diese Weise erfolgreich abgeschlossen werden. Damit beläuft sich die Zahl der Kreditpunkte auf insgesamt 6. (2) Die Zahl und Art der Veranstaltungen in den Kernmodulen B 2 und B 3 ist variabel. In der Summe müssen Sie in diesen beiden Modulen drei Hauptseminare (jeweils 4 CP) und zwei Vorlesungen (jeweils 2 CP) absolvieren. Wenn Sie im Modul B 2 Bildungssystem und Lehrerberuf für den ersten und zweiten Teil des Moduls jeweils ein Hauptseminar besuchen, dann entfällt der dritte Teil (Lehrerberuf), der dann im Modul B 3 Unterricht und Lehrerberuf belegt werden muss. Im diesem Fall sind also im Modul B 3 ein Hauptseminar und zwei Vorlesungen zu besuchen. Die Alternative besteht darin, stattdessen zwei Hauptseminare zu Teil 1 und 2 des Moduls B 3 zu wählen. Bei dieser Variante verbleiben dann zwei Vorlesungen und ein Hauptseminar für das Modul B 2. Welche dieser beiden Varianten Sie wählen, hängt davon ab, in welchem Modul (B 2 oder B 3) Sie die Modulabschlussprüfung (vgl. III.) ablegen wollen. Dabei handelt es sich um das Modul, in dem Sie nur ein Hauptseminar und zwei Vorlesungen abgeschlossen haben. 15

18 Überblick über die Studienvarianten in den Modulen B 2 und B 3 Variante I B 2 - Studium aller drei Modulteile - zwei Vorlesungen - ein Hauptseminar - Modulabschlussprüfung = Σ 10 CP B 2 Variante II - Studium der beiden ersten Modulteile - zwei Hauptseminare - (Teil 3 in B 3!) = Σ 8 CP B 3 - Studium der ersten beiden Modulteile - zwei Hauptseminare - (Teil 3 in B 2!) = Σ 8 CP B 3 - Studium aller drei Modulteile - zwei Vorlesungen - ein Hauptseminar - Modulabschlussprüfung = Σ 10 CP Für das erfolgreiche Studium der Kernmodule B 2 und B 3 werden insgesamt 18 CP vergeben. Auf das Modul mit Abschlussprüfung entfallen 10 CP einschließlich der 2 CP für die Modulprüfung, für das verbleibende Modul mit den beiden Hauptseminaren dagegen 8 CP. (3) Das Ergänzungsmodul A 4 oder A 5 oder A 6 besteht aus jeweils zwei Hauptseminaren und einer Vorlesung. Die Kreditierung der Hauptseminare beträgt ohne großen Leistungsnachweis 4 CP, während die Vorlesung mit zwei Kreditpunkten gewichtet und wird. Eines der beiden Hauptseminare ist mit einem großen Leistungsnachweis (3 CP zusätzlich) abzuschließen. Insgesamt beläuft sich die Zahl der CP damit auf 13. Fehlende Kreditpunkte in einem Modul können nicht durch zusätzlich erbrachte Kreditpunkte in einem anderen Modul kompensiert werden. Um den Abschluss des Moduls innerhalb von zwei bis drei Semestern zu gewährleisten, verzichtet die Studienordnung auf eine vorgeschriebene Abfolge im Studium der Modulteile, es können Modulteile also auch gleichzeitig absolviert werden. 16

19 13. Bescheinigung erbrachter Studienleistungen: Leistungsnachweise Für jede in EWL erfolgreich beendete Veranstaltung erhalten die Studierenden von der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter eine Bescheinigung. Zumindest bis zur Einführung einer zentralen, EDV gestützten Erfassung von Studien- und Prüfungsleistungen geschieht dies in der traditionellen Papierform, also in Form von Leistungsnachweisen. Leistungsnachweise für Vorlesungen und Überblicksvorlesungen setzen die regelmäßige Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung sowie die Mitarbeit an eventuellen Übungsteilen voraus. Für einen benoteten Leistungsnachweis in Überblicksvorlesungen und Vorlesungen, der mit 2 Kreditpunkten gewichtet wird, ist das Bestehen einer zweistündigen Abschlussklausur erforderlich. In den Hauptseminaren sind für die normalen Leistungsnachweise neben der regelmäßigen Teilnahme an der Veranstaltung zwei bis drei individuelle Leistungen im Rahmen der Veranstaltung zu erbringen. Dabei kann es sich um kleinere schriftliche Tests oder aber um die Anfertigung von Protokollen, die Durchführung einer Sitzung, die Präsentation eines Textes oder Ähnliches handeln. Der zeitliche Aufwand für die Teilnahme und zusätzlichen Leistungsanforderungen hat sich an den vier Kreditpunkten zu orientieren, die für den erfolgreichen Abschluss von Hauptseminaren vergeben werden, beträgt also etwa 120 Stunden. Die Zahl der für Leistungsnachweise in Hauptseminaren vergebenen Kreditpunkte erhöht sich im Wahlpflichtmodul um drei Kreditpunkte, sofern Studierende nach erfolgreichem Abschluss der Seminarveranstaltung eine zusätzliche Leistung in Form einer schriftlichen Hausarbeit oder einer bis zu vierstündigen, auf die Gesamtthematik der Veranstaltung bezogenen Klausur mit mindestens ausreichendem Erfolg erbringen. Im Unterschied zum normalen Leistungsnachweis, der für jedes Hauptseminar erbracht werden muss, handelt es sich hierbei um einen erweiterten oder großen Leistungsnachweis. Die Anforderungen für diese erweiterte Leistung orientieren sich an den zusätzlich vergebenen drei Kreditpunkten, die einem Arbeitsaufwand von 90 Stunden entsprechen. Für die Vorbereitung und den erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Modulabschlussprüfung zu B 2 oder B 3 werden weitere 2 CP vergeben. 14. Leistungsnachweise: Anzahl und Zuordnung zu den Modulen Im Grundlagenmodul (A) sind die drei Überblicksvorlesungen mit einem benoteten Leistungsnachweis abzuschließen. In den Kernmodulen B 2 und B 3 sind insgesamt drei Hauptseminare mit LNW erfolgreich zu absolvieren, eines in dem Modul, in dem die Modulabschlussprüfung abgelegt wird, die anderen beiden in dem verbleibenden Modul B 2 oder B 3. Die zwei Vorlesungen in diesen beiden Modulen werden mit einer Klausur abgeschlossen. Im Ergänzungsmodul A 4 oder A 5 oder A 6 sind ein Leistungsnachweis für eine Vorlesung und zwei Leistungsnachweise in den beiden Hauptseminaren, darunter ein großer Leistungsnachweis, zu erbringen. Welches Seminar mit welchem Leistungsnachweis abgeschlossen wird, bleibt der Entscheidung der Studierenden überlassen. 17

20 15. Benotung der Leistungen: Einzelveranstaltungen Den benoteten Leistungsnachweisen für Überblicksvorlesungen, Vorlesungen und Seminaren muss eine mindestens ausreichende Leistung zu Grunde liegen. Deshalb reicht die Notenskala für Leistungsnachweise von 1 bis 4. Dabei können die vergebenen Noten um 0,3 erhöht (mit Ausnahme der Note 1) oder gemindert (mit Ausnahme der Note 4) werden. Die Noten der Leistungsnachweise für Vorlesungen ergeben sich aus der Abschlussklausur. Für die Noten der normalen Leistungsnachweise zu den Seminarveranstaltungen wird ein Durchschnittswert aus den individuellen Teilleistungen gebildet. Die Note für den großen Leistungsnachweis zu einem Hauptseminar setzt sich aus der mindestens ausreichenden Note für die Teilleistungen in der jeweiligen Seminarveranstaltung und die Bewertung der Zusatzleistungen (in der Regel eine größere schriftliche Hausarbeit) zusammen. Die beiden Teilnoten werden nach den ihnen zu Grunde liegenden CP gewichtet. Die erste Teilnote zählt also vierfach, die Noten für die Zusatzleistung dreifach. Verfehlt ein Studierender für die Zusatzleistung die Note ausreichend, so kann die Veranstalterin bzw. der Veranstalter einmal die Möglichkeit einer Überarbeitung der schriftlichen Leistung einräumen. Wird auch bei einer Überarbeitung keine ausreichende Note erreicht, bleibt es bei dem normalen Leistungsnachweis für die Seminarveranstaltung. 16. Benotung der Leistungen: Errechnung der Modulnoten (1) Grundlagenmodul (A) Die Abschlussnote für das Grundlagenmodul ergibt sich aus den mit mindestens 4,0 bewerteten Einzelnoten zu den drei Modulteilen. Die Einzelnoten werden gleich gewichtet. (2) Kernmodul (B 2 und B 3) Eines der beiden Module wird nach Wahl der Studierenden mit einer Modulabschlussprüfung (vgl. III.) beendet. Die dabei erreichte Note geht mit 80 %, die Noten der beiden Vorlesungen mit zusammen 10 % und die Note des Hauptseminars ebenfalls mit 10 % in die Endnote ein. Die Endnote des zweiten Moduls wird aus den gleich gewichteten Noten für die beiden Hauptseminare gebildet. (3) Ergänzungsmodul Für die Endnote des Ergänzungsmoduls A 4 oder A 5 oder A 6 geht die Note für die Vorlesung mit 15%, die Note für das Hauptseminar, in dem die größere Zusatzleistung erbracht wurde, mit 55% und die Note für das andere Hauptseminar mit 30% in die Modulnote ein.ergeben sich bei dieser Berechnung ungerade Zahlen, so wird nur die erste Stelle hinter dem Komma ohne Auf- oder Abrundung berücksichtigt. 18

21 17. Auf einen Blick: Studienverlaufspläne für das erziehungswissenschaftliche Studium Der nachfolgende Studienverlaufsplan ist keineswegs verbindlich, sondern soll lediglich als Empfehlung und Beispiel für eine zielgerichtete Planung des Studienverlaufs in EWL innerhalb der Regelstudienzeit von vier Semestern dienen. Buchstaben und Zahlen am oberen Rand der Kästchen kennzeichnen die jeweiligen Module. Die drei Pflichtmodule sind dunkel, das Wahlpflichtmodul ist heller grundiert. Innerhalb der Kästchen sind Modulteile, Veranstaltungsformen und ihre Kreditierung eingetragen. Im Rahmen der Modulbeschreibungen (vgl. Anhang) steht es Ihnen frei, die Reihenfolge der Modulteile zu variieren und die jeweiligen Veranstaltungsformen zu wählen. Die nachfolgenden Studienverlaufspläne gehen davon aus, dass die Modulabschlussprüfung in B 2 absolviert und mit 2 CP kreditiert wird. Stattdessen kann aber auch das Modul B 3 für die Abschlussprüfung gewählt werden. (vgl. II.12). Die bei einem Hauptseminar zum Ergänzungsmodul hinzugefügte Kreditpunktezahl (+ 3 CP) symbolisiert, dass in dieser Veranstaltung ein großer Leistungsnachweis erbracht wird. Aber auch in diesem Fall haben Sie die Wahl, in welchem Modulteil Sie diesen Leistungsnachweis erbringen wollen. Der erste der beiden nachfolgenden Studienverlaufspläne unterstellt, dass Sie die Master-Arbeit in einem Ihrer beiden Unterrichtsfächer, also nicht in EWL, anfertigen wollen. Der zweite geht von der gegenteiligen Annahme, der Anfertigung der Magisterarbeit in EWL, aus. 19

22 Beispiel für einen Studienverlaufsplan (1) zum erziehungswissenschaftlichen Studium (EWL) (Master-Arbeit in einem der beiden Unterrichtsfächer) Semesterzahl Module CP 7 A T 1 Ü.Vorl. = 2 T 2 Ü.Vorl. = 2 B 3 T 1 HS = 4 8 B 2 8 T 3 Ü.Vorl. = 2 T 2 HS = 4 T 1 HS = 4 12 (Kernpraktikum) T 2 Vorl. = 2 A 4 / A 5 / A 6 T 3 Vorl. = 2 9 T 1 HS = 4 T 2 Vorl. = Modulabschlussprüfung = T 3 HS = 4 + Hausarbeit/ Klausur = 3 7 Modul A (Grundlagenmodul): Ergänzungsmodule: Σ 37 T 1 = Erziehungs- und Bildungstheorien T 2 = Entwicklungs- und Lerntheorien T 3 = Sozialisationstheorien Modul B 2 (Kernmodul): T 1 = Theorien der Schule T 2 = Bildungssystem der BRD T 3 = Professionalität im Lehrerberuf Modul B 3 (Kernmodul): T 1 = Unterrichtsforschung/ Unterrichtsanalyse T 2 = Allgemeine Didaktik/Unterrichtsplanung T 3 = Professionalität im Lehrerberuf A 4 = Bildung und Gesellschaft T 1 = Erziehungs- und bildungstheoretische Diskurse T 2 = Soziologische, philosophische und anthropologische Referenztheorien T 3 = Formen der Erziehung und Bildung im historischen Prozess, Geschichte des Bildungssystems A 5 = Internationale Bildungsentwicklung und interkulturelle Pädagogik T 1 = Systemebene: Nationale Bildungssysteme im internationalen Kontext T 2 = Konzeptionsebene: Pädagogische Modelle und Konzepte in internationaler Perspektive T 3 = Handlungsebene: Problemfelder und Modelle interkultureller und internationaler Bildungsarbeit A 6 = Lernen und Lehren T 1 = Individuum und Gruppe T 2 = Lehr- und Erziehungsprozesse T 3 = Diagnose und Intervention 20

23 Beispiel für einen Studienverlaufsplan (2) zum erziehungswissenschaftlichen Studium (EWL) (Master-Arbeit in EWL) Semesterzahl Module CP 7 A T 1 Ü.Vorl. = 2 T 2 Ü.Vorl. = 2 T 3 Ü.Vorl. = 2 B 3 T 1 HS = 4 10 B 2 T 2 HS = 4 8 T 1 Vorl. = 2 T 2 HS = Kernpraktikum 10 9 T 3 Vorl. = Modulabschlussprüfung = 2 A 4/ A 5/ A 6 T 1 - Vorl. = 2 T 2 - HS = 4 + Hausarbeit/ Klausur = Master-Arbeit T 3 HS = 4 EWL (= 15) 4 (+15) Modul A (Grundlagenmodul): Ergänzungsmodule: Σ 37 (+ 15) T 1 = Erziehungs- und Bildungstheorien T 2 = Entwicklungs- und Lerntheorien T 3 = Sozialisationstheorien Modul B 2 (Kernmodul): T 1 = Theorien der Schule T 2 = Bildungssystem der BRD T 3 = Professionalität im Lehrerberuf Modul 3 (Kernmodul): T 1 = Unterrichtsforschung/ Unterrichtsanalyse T 2 = Allgemeine Didaktik/Unterrichtsplanung T 3 = Professionalität im Lehrerberuf A 4 = Bildung und Gesellschaft T 1 = Erziehungs- und bildungstheoretische Diskurse T 2 = Soziologische, philosophische und anthropologische Referenztheorien T 3 = Formen der Erziehung und Bildung im historischen Prozess, Geschichte des Bildungssystems A 5 = Internationale Bildungsentwicklung und interkulturelle Pädagogik T 1 = Systemebene: Nationale Bildungssysteme im internationalen Kontext T 2 = Konzeptionsebene: Pädagogische Modelle und Konzepte in internationaler Perspektive T 3 = Handlungsebene: Problemfelder und Modelle interkultureller und internationaler Bildungsarbeit A 6 = Lernen und Lehren T 1 = Individuum und Gruppe T 2 = Lehr- und Erziehungsprozesse T 3 = Diagnose und Intervention 21

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