Einheitsvertrag zwischen PROVIDER und CONSUMER Peter Mainzer, AXA Konzern AG Ralf Mehrwald, ARAG IT GmbH

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1 Einheitsvertrag zwischen PROVIDER und CONSUMER Peter Mainzer, AXA Konzern AG Ralf Mehrwald, ARAG IT GmbH Düsseldorf,

2 Agenda 1. Beziehungen 2. Warum sind Nutzungsverträge erforderlich? 4. Lösung 5. Vorteile / Potentiale 6. Vertragsinhalte 1-4 2

3 Beziehungen PROVIDER CONSUMER Makler KUNDE z.b. VERSICHERUNG Verw.-gesellschaft IT-Dienstleister z.b. Police TAA STÖRFÄLLE BESTANDSÜBERTRAGUNG SCHADENPROZESSE SCHADENAUSKUNFT Eigene System MAKLER/VERMITTLER DIENSTLEISTER MVP Intermediäre Vergleicher 3

4 Fragestellung Warum brancheneinheitlich? Was muss ein Vertragswerk leisten können? 4

5 5 Gründe/ Leistung 01 Die Notwendigkeit von Nutzungsverträgen ist unbestritten. 02 ABER: CONSUMER und PROVIDER können/wollen aber Aufwand für Prüfung von individuell erstellten Verträgen NICHT leisten. WARUM Als Muster erstellt muss er einmal in den Häusern geprüft werden (Normierungsprozess) ZIEL = Aufwandsreduzierung 03 Kann BiPRO-Norm-Qualität erhöhen ZIEL = 100% BiPRO, ist heute nicht immer gegeben 04 Neue WS müssen einfach ergänzt werden können Ohne das gesamte Vertragswerk überarbeiten zu müssen. Es gelten die selben Vereinbarungen 05 Bestehende WS müssen einfach beendet werden können 06 Es sollte keinen Unterscheidungsgrund für unterschiedliche Vertragswerke zu WS geben Ohne das gesamte Vertragswerk überarbeiten zu müssen. Für alle anderen WS kann der Vertrag bestehen bleiben Rechtspflichten, technische Lösung, und WS sind im Rahmen der jeweils eingesetzten techn. Verfahren IMMER gleich, egal wer mit wem Daten austauscht.

6 Warum sind Nutzungsverträge erforderlich Die elektr. Datenübermittlung ist zentrale Grundlage zum heutigen Betrieb des Geschäfts der Versicherungsvermittlung einschl. Kundenbetreuung kostengünstigen, tagesaktuellen Datenaustausch zwischen VU/Provider und Vermittler/Consumer Funktionsfähigkeit der Technik erfordert verbindliche Abstimmung der technischen Komponenten und des Changemanagement Schaffung der Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung Festlegung der Beteiligten und deren jeweiligen Aufgaben/Verantwortlichkeiten Definition von SLA Business Continuity Anforderungen und Recovery Verfahren 6

7 Mögliche Vertrags- Verhältnisse BEISPIEL Vermittler-Vertragsverhältnis VU MVP VP Technische Anbindung Lizenz-Vereinbarung 7

8 8 Lösung Ein Rahmenvertrag, der alle übergreifenden Themen beinhaltet. Einzelne Service - Bausteine, die den jeweiligen WS beschreiben. BAUKASTEN 1 x n-fach INHALT RAHMENVERTRAG Vertragsgegenstand Definitionen Nutzungsrechte Mitwirkung Verantwortung und Haftung Rechte und Pflichten Datenschutz und Rechtsgrundlage (BDSG, CoC) BiPRO-Release (Umstellungsfrist z.b. 1 Jahr) Authentifizierung Logverfahren SLA Gegenseitige Unterstützung Verfügbarkeiten Kosten / Gewährleistung und Haftung Vertragsdauer Schlussbestimmung INHALT Service - Baustein (ANLAGE) Gewünschter Prozess Vertragsdauer (kann vom Rahmenvertrag abweichen) Fachliche Beschreibung (Vereinbarung der Lieferung mit/ohne Dokument, welche Daten, Regeln, ) Technische Lösung Test speziell Unbürokratische Anpassung bei Serviceänderungen Dateneigentümerschaft Systembeschreibung Testverfahren allgemein Betrieb und Updates Changemanagement und Fehlerbeseitigung Infopflichten

9 Sonstige einzelne Aspekte Konflikte wegen unterschiedlicher Vorgaben der VU Problem paralleler Kommunikationskanäle Mindeststandards, wie Verschlüsselte Datenübermittlung Error-/Successmeldungen zur Zugangserkennung (BiPRO Norm) Keine Annahme bei fehlerhaften Anträgen Vorläufige Deckung ab Antragszugang in Komposit? Verbindliche PDF-Formate (PDF/A garantierte Lesbarkeit) Fallback- und Exitlösungen (Investitionsschutz) 9

10 Sonstige einzelne Aspekte Unterscheidung Direkte Anbindung des Vermittlers an VU Indirekte Anbindung über technischen Bündler Elektronische Unterschrift Softwareauswahl Schlüsselverwaltung bei Notar Vertragsbeziehung VU MVP Hersteller MVP Hersteller sind Vertragspartner der Vermittler hinsichtlich Softwareüberlassung/Lizenzvereinbarung MVP Hersteller sind keine Vermittler des VU MVP Hersteller sind Vertragspartner des VU hinsichtlich der technischen Anbindung 10

11 Vorteile/Potenziale NR 01 Für jede neue Norm kann/soll parallel zum Normierungsprozess ein neuer Servicebaustein erstellt werden, der individuell von CONSUMER und PROVIDER ausgefüllt wird 02 Vertragswerk als Normierungsprojekt mit allen Beteiligten der Branche 03 WICHTIG: Vorhandenes Vertragswerk kann BiPRO-Norm-Konformität unterstützen 04 Es zwingt alle Beteiligten (vor allem die VU) die gesamte Prozesskette einmalig durchzuspielen. Daraus ergeben sich ggf. todo s für die CONSUMER WARUM Vorlage ist für die Beteiligten vorhanden und kann individuell gefüllt werden. Als Muster erstellt, muss er nur einmal von CONSUMER/PROVIDER geprüft werden Heutiges Problem: - BiPRO-Konformitätsspanne von % - Sparten werden unterschiedlich bedient Datenschutz, CoC, SL, Der rein elektronische Datenaustausch in Zusammenhang mit CoC führt zu einer Veränderung im Umgang mit den Daten. Rechte und Pflichten von CONSUMER und PROVIDER ändern sich. (fehlende Unterschrift oder Bestätigung der Kunden über erhaltene Unterlagen kein Aushändigen mehr, sondern Download Reproduzierbarkeit!, ) 11

12 Vertragsinhalte: Rechtl. & technische Einzelheiten 1/4 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung in Bezug auf die jeweiligen Beteiligten, Prozesse und Zwecke Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung gem. 11 BDSG bzw. Funktionsübertragung oder Vertrag sui generis? Einwilligung: Verpflichtung der Vertriebspartner/Nutzers über den technischen Dienstleister zum Einsatz notwendiger Einwilligungserklärungen des VN (Nutzungsbedingung). Diese Einwilligungen dürfen die Standarteinwilligungstexte nach den CoC nicht verändern! Sie sollten deshalb Bestandteil des Maklerauftrages sein Aktualisierung/Veröffentlichung der Dienstleisterliste 12 Verpflichtung auf das Datengeheimnis gem. 5 BDSG

13 Vertragsinhalte: Rechtl. & technische Einzelheiten 2/4 Technische und organisatorischen Maßnahmen zu Datenschutz und Datensicherheit zur Gewährleistung des Datenschutzes, der Datensicherheit und des Berufsgeheimnisses gem. 203 StGB Authentifizierung gem. BiPRO-Normen und eigene Lösungen per User-ID, Passwort, Zertifikaten, VDG-Token oder zentrale Lösungen (TGIG ) für nat. Personen und techn. User Autorisierung gem. jeweiliger Systeme von Provider oder Consumer (Benutzerverwaltung von MVP und Vergleichern) Eingabe- und Weitergabekontrolle 13

14 Vertragsinhalte: Rechtl. & technische Einzelheiten 3/4 Lizenz- und Nutzungsrechte Vertraulichkeitsverpflichtung Wettbewerbsaspekte Urheberrechte und Schutzrechte des Providers und Dritter Löschung/Rückgabe von Programmen (Rechenkerne) und Daten Übertragung von Rechten und Pflichten auf Konzerngesellschaften 14 Gewährleistung/Haftung Verantwortung von Vermittler/Consumer und VU/Provider für die eigenen Dienstleister Keine Haftung des VU/Providers für Lauffähigkeit anderer Anwendungen des Vermittlers/Consumers bzw. seines Dienstleisters Haftungsbeschränkungen bei Fahrlässigkeit? Ggf. Höchstbeträge? (Nicht bei Personenschäden!)

15 Vertragsinhalte: Rechtl. & technische Einzelheiten 4/4 Laufzeit und Kündigung Schlussbestimmungen Salvatorische Klausel Anwendbares Recht Gerichtsstand Anlagen Service-Bausteine 15

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Peter Mainzer, AXA Konzern AG Ralf Mehrwald, ARAG IT GmbH BiPRO e.v. Münsterstraße Düsseldorf Tel Fax

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