Einheitsvertrag zwischen PROVIDER und CONSUMER Peter Mainzer, AXA Konzern AG Ralf Mehrwald, ARAG IT GmbH
|
|
- Kathrin Hofmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Einheitsvertrag zwischen PROVIDER und CONSUMER Peter Mainzer, AXA Konzern AG Ralf Mehrwald, ARAG IT GmbH Düsseldorf,
2 Agenda 1. Beziehungen 2. Warum sind Nutzungsverträge erforderlich? 4. Lösung 5. Vorteile / Potentiale 6. Vertragsinhalte 1-4 2
3 Beziehungen PROVIDER CONSUMER Makler KUNDE z.b. VERSICHERUNG Verw.-gesellschaft IT-Dienstleister z.b. Police TAA STÖRFÄLLE BESTANDSÜBERTRAGUNG SCHADENPROZESSE SCHADENAUSKUNFT Eigene System MAKLER/VERMITTLER DIENSTLEISTER MVP Intermediäre Vergleicher 3
4 Fragestellung Warum brancheneinheitlich? Was muss ein Vertragswerk leisten können? 4
5 5 Gründe/ Leistung 01 Die Notwendigkeit von Nutzungsverträgen ist unbestritten. 02 ABER: CONSUMER und PROVIDER können/wollen aber Aufwand für Prüfung von individuell erstellten Verträgen NICHT leisten. WARUM Als Muster erstellt muss er einmal in den Häusern geprüft werden (Normierungsprozess) ZIEL = Aufwandsreduzierung 03 Kann BiPRO-Norm-Qualität erhöhen ZIEL = 100% BiPRO, ist heute nicht immer gegeben 04 Neue WS müssen einfach ergänzt werden können Ohne das gesamte Vertragswerk überarbeiten zu müssen. Es gelten die selben Vereinbarungen 05 Bestehende WS müssen einfach beendet werden können 06 Es sollte keinen Unterscheidungsgrund für unterschiedliche Vertragswerke zu WS geben Ohne das gesamte Vertragswerk überarbeiten zu müssen. Für alle anderen WS kann der Vertrag bestehen bleiben Rechtspflichten, technische Lösung, und WS sind im Rahmen der jeweils eingesetzten techn. Verfahren IMMER gleich, egal wer mit wem Daten austauscht.
6 Warum sind Nutzungsverträge erforderlich Die elektr. Datenübermittlung ist zentrale Grundlage zum heutigen Betrieb des Geschäfts der Versicherungsvermittlung einschl. Kundenbetreuung kostengünstigen, tagesaktuellen Datenaustausch zwischen VU/Provider und Vermittler/Consumer Funktionsfähigkeit der Technik erfordert verbindliche Abstimmung der technischen Komponenten und des Changemanagement Schaffung der Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung Festlegung der Beteiligten und deren jeweiligen Aufgaben/Verantwortlichkeiten Definition von SLA Business Continuity Anforderungen und Recovery Verfahren 6
7 Mögliche Vertrags- Verhältnisse BEISPIEL Vermittler-Vertragsverhältnis VU MVP VP Technische Anbindung Lizenz-Vereinbarung 7
8 8 Lösung Ein Rahmenvertrag, der alle übergreifenden Themen beinhaltet. Einzelne Service - Bausteine, die den jeweiligen WS beschreiben. BAUKASTEN 1 x n-fach INHALT RAHMENVERTRAG Vertragsgegenstand Definitionen Nutzungsrechte Mitwirkung Verantwortung und Haftung Rechte und Pflichten Datenschutz und Rechtsgrundlage (BDSG, CoC) BiPRO-Release (Umstellungsfrist z.b. 1 Jahr) Authentifizierung Logverfahren SLA Gegenseitige Unterstützung Verfügbarkeiten Kosten / Gewährleistung und Haftung Vertragsdauer Schlussbestimmung INHALT Service - Baustein (ANLAGE) Gewünschter Prozess Vertragsdauer (kann vom Rahmenvertrag abweichen) Fachliche Beschreibung (Vereinbarung der Lieferung mit/ohne Dokument, welche Daten, Regeln, ) Technische Lösung Test speziell Unbürokratische Anpassung bei Serviceänderungen Dateneigentümerschaft Systembeschreibung Testverfahren allgemein Betrieb und Updates Changemanagement und Fehlerbeseitigung Infopflichten
9 Sonstige einzelne Aspekte Konflikte wegen unterschiedlicher Vorgaben der VU Problem paralleler Kommunikationskanäle Mindeststandards, wie Verschlüsselte Datenübermittlung Error-/Successmeldungen zur Zugangserkennung (BiPRO Norm) Keine Annahme bei fehlerhaften Anträgen Vorläufige Deckung ab Antragszugang in Komposit? Verbindliche PDF-Formate (PDF/A garantierte Lesbarkeit) Fallback- und Exitlösungen (Investitionsschutz) 9
10 Sonstige einzelne Aspekte Unterscheidung Direkte Anbindung des Vermittlers an VU Indirekte Anbindung über technischen Bündler Elektronische Unterschrift Softwareauswahl Schlüsselverwaltung bei Notar Vertragsbeziehung VU MVP Hersteller MVP Hersteller sind Vertragspartner der Vermittler hinsichtlich Softwareüberlassung/Lizenzvereinbarung MVP Hersteller sind keine Vermittler des VU MVP Hersteller sind Vertragspartner des VU hinsichtlich der technischen Anbindung 10
11 Vorteile/Potenziale NR 01 Für jede neue Norm kann/soll parallel zum Normierungsprozess ein neuer Servicebaustein erstellt werden, der individuell von CONSUMER und PROVIDER ausgefüllt wird 02 Vertragswerk als Normierungsprojekt mit allen Beteiligten der Branche 03 WICHTIG: Vorhandenes Vertragswerk kann BiPRO-Norm-Konformität unterstützen 04 Es zwingt alle Beteiligten (vor allem die VU) die gesamte Prozesskette einmalig durchzuspielen. Daraus ergeben sich ggf. todo s für die CONSUMER WARUM Vorlage ist für die Beteiligten vorhanden und kann individuell gefüllt werden. Als Muster erstellt, muss er nur einmal von CONSUMER/PROVIDER geprüft werden Heutiges Problem: - BiPRO-Konformitätsspanne von % - Sparten werden unterschiedlich bedient Datenschutz, CoC, SL, Der rein elektronische Datenaustausch in Zusammenhang mit CoC führt zu einer Veränderung im Umgang mit den Daten. Rechte und Pflichten von CONSUMER und PROVIDER ändern sich. (fehlende Unterschrift oder Bestätigung der Kunden über erhaltene Unterlagen kein Aushändigen mehr, sondern Download Reproduzierbarkeit!, ) 11
12 Vertragsinhalte: Rechtl. & technische Einzelheiten 1/4 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung in Bezug auf die jeweiligen Beteiligten, Prozesse und Zwecke Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung gem. 11 BDSG bzw. Funktionsübertragung oder Vertrag sui generis? Einwilligung: Verpflichtung der Vertriebspartner/Nutzers über den technischen Dienstleister zum Einsatz notwendiger Einwilligungserklärungen des VN (Nutzungsbedingung). Diese Einwilligungen dürfen die Standarteinwilligungstexte nach den CoC nicht verändern! Sie sollten deshalb Bestandteil des Maklerauftrages sein Aktualisierung/Veröffentlichung der Dienstleisterliste 12 Verpflichtung auf das Datengeheimnis gem. 5 BDSG
13 Vertragsinhalte: Rechtl. & technische Einzelheiten 2/4 Technische und organisatorischen Maßnahmen zu Datenschutz und Datensicherheit zur Gewährleistung des Datenschutzes, der Datensicherheit und des Berufsgeheimnisses gem. 203 StGB Authentifizierung gem. BiPRO-Normen und eigene Lösungen per User-ID, Passwort, Zertifikaten, VDG-Token oder zentrale Lösungen (TGIG ) für nat. Personen und techn. User Autorisierung gem. jeweiliger Systeme von Provider oder Consumer (Benutzerverwaltung von MVP und Vergleichern) Eingabe- und Weitergabekontrolle 13
14 Vertragsinhalte: Rechtl. & technische Einzelheiten 3/4 Lizenz- und Nutzungsrechte Vertraulichkeitsverpflichtung Wettbewerbsaspekte Urheberrechte und Schutzrechte des Providers und Dritter Löschung/Rückgabe von Programmen (Rechenkerne) und Daten Übertragung von Rechten und Pflichten auf Konzerngesellschaften 14 Gewährleistung/Haftung Verantwortung von Vermittler/Consumer und VU/Provider für die eigenen Dienstleister Keine Haftung des VU/Providers für Lauffähigkeit anderer Anwendungen des Vermittlers/Consumers bzw. seines Dienstleisters Haftungsbeschränkungen bei Fahrlässigkeit? Ggf. Höchstbeträge? (Nicht bei Personenschäden!)
15 Vertragsinhalte: Rechtl. & technische Einzelheiten 4/4 Laufzeit und Kündigung Schlussbestimmungen Salvatorische Klausel Anwendbares Recht Gerichtsstand Anlagen Service-Bausteine 15
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Peter Mainzer, AXA Konzern AG Ralf Mehrwald, ARAG IT GmbH BiPRO e.v. Münsterstraße Düsseldorf Tel Fax
Peter Mainzer AXA Konzern AG BiPRO-Tag 2014 25./26. Juni Neuss
1 Inhalt 1. Begriff Provider bzw. Consumer 2. Warum überhaupt vertragliche Regelungen? 3. Beteiligte des Datentransfer und deren jeweilige Verantwortlichkeiten, Rechtsgrundlagen 4. Rahmenvertrag als Baukastensystem
MehrProzessbaukasten der BiPRO
Prozessbaukasten der BiPRO Markus Leusch Fachlicher Koordinator BiPRO e.v. BiPRO-Kommunikationsmodell XML Request Client Response WSDL (& XSD) BiPRO Webservice Verwaltungssoftware/Vermittler Versicherer/
MehrProzessbaukasten der BiPRO
Prozessbaukasten der BiPRO Markus Leusch Fachlicher Koordinator BiPRO e.v. Projekt-Einführungstag ProIG 20. Oktober 2015 BiPRO Geschäftsstelle BiPRO-Kommunikationsmodell XML Request Client Response WSDL
Mehr1 Zusammenstellung aller Themen in den Phasen der Anbindung sowie übergreifend
1 Zusammenstellung aller Themen in den Phasen der Anbindung sowie übergreifend Phasen der Anbindung Allgemeine Definition Entwicklung Service-Provider - Abstrakte/neutrale Betrachtung - Kann VU, Intermediär,
MehrVereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß 291g Absatz 4 SGB V. zwischen
Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß 291g Absatz 4 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
MehrNutzungsvertrag PREH-Webportal
Nutzungsvertrag PREH-Webportal Zwischen der Preh GmbH, Schweinfurter Straße 5-9, 97616 Bad Neustadt an der Saale - nachfolgend als Preh bezeichnet - und - nachfolgend als Lieferant bezeichnet - Preh und
MehrHöhere Fachprüfung ICT-Manager. Qualifikationsbereich: Betriebswirtschaft Zeit: Muster KAF. Höhere Fachprüfung ICT-Manager Musterprüfung 2015
Höhere Fachprüfung ICT-Manager Musterprüfung 2015 Höhere Fachprüfung ICT-Manager Muster KAF Zeit: Die Lösungen sind auf diese Arbeitsblätter zu schreiben. Es werden nur die Lösungen auf den Arbeitsblättern
MehrBiPRO Digitalisierungsoffensive Maklerpost Zahlen, Daten, Fakten
BiPRO Digitalisierungsoffensive Maklerpost Zahlen, Daten, Fakten Alexander Kern Leiter Business Development BiPRO e.v. 1 DiO Maklerpost Düsseldorf 30. September 2015 Vorteile durch die Teilnahme an einer
MehrVereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Walldürn GmbH
MehrDatenverarbeitung im Auftrag
Was ist Datenverarbeitung im Auftrag? 13.09.2013 www.it-rechtsberater.de 1 Begriff Der Grundgedanke zur Datenverarbeitung im Auftrag stammt aus der Zeit, als Rechnerkapazität noch knapp und teuer war.
MehrGuave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive
Guave Studios GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für sämtliche gegenwärtigen
MehrVersicherungs - Maklervertrag
Versicherungs - Maklervertrag Zwischen dem Versicherungsmakler Dipl. Ing. Rudolf Geyermann Sudetenstr. 12 86381 Krumbach nachfolgend Makler genannt und Herrn / Frau / Firma Name Straße Wohnort nachfolgend
MehrVorstellung der BiPRO-Norm zur Übermittlung der Maklerpost
Vorstellung der BiPRO-Norm 430.4 zur Übermittlung der Maklerpost Markus Leusch Fachlicher Koordinator BiPRO e.v. Agenda Vorstellung Norm 430.4 BiPRO Kommunikation Norm 430.4 Konzept Ablauf Geschäftsvorfälle
MehrDuD Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit. Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung?
DuD 06 8. Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung? Berlin, 4.06.06 Dr. Jens Eckhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Datenschutz-Auditor
MehrDatenschutz von A-Z. Ausgabe Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN
Datenschutz von A-Z 2011 Ausgabe 2011 2011. Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN 978 3 648 01726 5 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Personalwirtschaft, Lohnwesen, Mitbestimmung Zu Inhaltsverzeichnis
MehrNutzungsbedingungen. für die Software "B-Wise XA MobileClient" sowie "B-Wise XA SmartClient" der BISS GmbH, Marie-Curie-Straße 4, 26129 Oldenburg.
Nutzungsbedingungen für die Software "B-Wise XA MobileClient" sowie "B-Wise XA SmartClient" der BISS GmbH, Marie-Curie-Straße 4, 26129 Oldenburg. 1. Gegenstand der Vereinbarung 1.1 BISS bietet Ihnen die
Mehr1.2 Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit des SaaS-Rahmenvertrag.
Auftrag zur Datenverarbeitung gemäß $11 BDSG / Art. 17 EG-Datenschutzrichtlinie für Kunden der EU Stand 1.Quartal 2016 Zwischen [..] - Auftraggeber - und crowdhouse GmbH -Auftragnehmer- Dieses Dokument
MehrBeratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main
Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber" genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Berater genannt, wird folgender Beratervertrag
Mehr"Berufsrecht, IT und Unternehmensführung für Bilanzbuchhalter" Inhaltsverzeichnis
Vorwort 3 Kapitel 1 Berufsrecht 1.1 Rechtsbestimmungen für die Ausübung der Bilanzbuchhaltungsberufe... 11 1.1.1 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG 2014)... 11 1.1.1.1 Gesetz... 11 1.1.1.2 Verordnung... 12
MehrGeheimhaltungsvereinbarung
Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist
MehrZwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,
Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
Mehrzwischen dem GKV-Spitzenverband, (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K. d. ö. R., Berlin und
Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Erbringung der konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß 291g
MehrGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Elektronische Kommunikation zwischen Versicherungsunternehmen (VU) und Versicherungsmakler
Elektronische Kommunikation zwischen Versicherungsunternehmen (VU) und Versicherungsmakler BiPRO-Tag, 25. Juni 2014 Aktuell massiver Ausbau des Branchennetzes zur TGIC Vertriebsausschuss Fachausschuss
MehrAnbindung von Vertriebspartnern Integration von Maklern und Vertriebspartnern durch automatisierte Prozesse
Integration von Maklern und Vertriebspartnern durch automatisierte Prozesse Der Service bietet die standardisierte und effiziente Anbindung von Maklern und Vertriebspartnern an das Versicherungsunternehmen.
MehrAuftragsdatenverarbeitung
Auftragsdatenverarbeitung Inhaltsverzeichnis Präambel 1 1 Definitionen 1 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1 3 Pflichten des Auftragnehmers 2 4 Pflichten des Auftraggebers 3 5 Anfragen Betroffener
Mehrzwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt
1BGeheimhaltungsvereinbarung (NDA, non-disclosure agreement) zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße 44 64285 Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 0BPräambel Die Parteien
MehrVertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und
Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische
MehrInhaltsübersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis 1 KaDitel: Einleitung 1 2. Kapitel: Outsourcing und Datenschutz 3 2.1 Begriff und Bedeutung des Outsourcings von Datenverarbeitung 3 2.2 Beispiele für Formen des DV-
MehrVorstellung BiPRO e.v. Brancheninstitut für Prozessoptimierung Prozesse Normen Community
Vorstellung BiPRO e.v. Brancheninstitut für Prozessoptimierung Prozesse Normen Community Dipl.-Kfm. Frank Schrills Geschäftsführender Präsident BiPRO e.v. Inhalt Wofür ist die BiPRO im April 2006 angetreten?
MehrHinterlegungsvereinbarung
Hinterlegungsvereinbarung Zwischen Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart im folgenden Kunde genannt und im folgenden Hinterleger genannt 1 Hinterlegungsgegenstand 1. Der Hinterleger
MehrLizenzvertrag DSB-MIT-SYSTEM
Lizenzvertrag DSB-MIT-SYSTEM PRÄAMBEL... 3 (1) ZIELE DES VERTRAGES... 3 (2) DSB-MIT-SYSTEM... 3 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN... 3 (1) DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER... 3 (2) DATENSCHUTZ-HANDBUCH... 3 (3) DATENSCHUTZPROJEKT...
MehrBeraterverträge eine kurze Übersicht* Gerd M. Fuchs, Rechtsanwalt Foxlaw
Beraterverträge eine kurze Übersicht* Gerd M. Fuchs, Foxlaw Berlin, März 2011 * keine rechtsverbindliche Auskunft keine Rechtsberatung Inhalt Beratervertrag - Rechtsnatur Rahmen- oder Einzelvertrag? Inhalte
MehrMustervertrag. Drittmittelvertrag. 1 Aufgabenstellung und Durchführung
Mustervertrag Zwischen Betrieb/Fa.... vertreten durch... und der ( ) Universität, vertreten durch ( )... (nachfolgend Auftraggeber) (nachfolgend Universität), wird folgende Vereinbarung geschlossen: Drittmittelvertrag
MehrVertrag über die Pflege von Standardsoftware
EVB-IT Pflegevertrag S Seite 1 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Vertrag über die Pflege von Standardsoftware Zwischen - im Folgenden Auftraggeber genannt -
MehrOutsourcing Contracts Control Review
Outsourcing Contracts Control Review Entwickelt durch J. Krebs, CISA /IG Outsourcing ISACA Switzerland Chapter ISACA Switzerland Chapter 1999 titel_d_bs.doc copyright ISACA IG Outsourcing 1 Opportunity
MehrWerbevertrag. zwischen Veranstalter: Alpenevent GmbH Unterbachstrasse Wernetshausen
Werbevertrag www.alpenevent.ch zwischen Veranstalter: Alpenevent GmbH Unterbachstrasse 19 8342 Wernetshausen info@alpenevent.ch und Firma: Alpenkino 2016_he/ap - 1 - Werbevertrag Präambel A: Der vorliegende
MehrVorstellung BiPRO e.v. Einführungstag Projekt Vermittlerabrechnung
Erfolgreiche Standardisierung von und für die Assekuranz Vorstellung BiPRO e.v. Einführungstag Projekt Vermittlerabrechnung Klaus Alter Senior Manager Business Development Düsseldorf, 21. Januar 2014 Normungsinstitut
MehrService Level Agreements
INHOUSE WORKSHOP freshly brewed by NetCo Consulting GmbH 2010 Know How to Go! Seite 1 Die reale Welt sind in aller Munde. Sie sind unverzichtbar für die Steuerung externer Dienstleister und werden zunehmend
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrVereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Seite 1 von 6 Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke
MehrMUSTER Kooperationsvertrag interaktiv
MUSTER Kooperationsvertrag interaktiv abgeschlossen zwischen Partner/in A:.. Adresse:. PartnerIn B: Adresse:.. im Folgenden kurz KooperationspartnerInnen genannt. Vorwort Warum wird diese Vereinbarung
MehrDATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN
DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN Annika Selzer Vortrag an der Fachhochschule Frankfurt am 10. Oktober 2013 AGENDA Begriffsbestimmungen Definition Datenschutz Definition
MehrMuster eines Kaufvertrages (für bewegliche Sachen)
Muster eines Kaufvertrages (für bewegliche Sachen) K A U F V E R T R A G (über sukzessive Lieferung beweglicher Sachen) Zwischen der Firma.. mit Sitz in und - nachfolgend Käufer genannt - der Firma mit
MehrVertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der
Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH Die Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH,
MehrMaklervertrag. Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -)
Maklervertrag Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -) und dem Unternehmen (- nachfolgend Auftraggeber genannt -) Firmenstempel wird folgender
MehrAntrag auf Zertifizierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) gem. ISO/IEC 27001:2013 und Fragebogen
, Hofäckerstr. 32, 74374 Zaberfeld Antrag auf Zertifizierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) gem. ISO/IEC 27001:2013 und Fragebogen Das nachfolgend aufgeführte Unternehmen (im Folgenden
MehrHinzufügen elektronischer Zugangsdaten zu einer Gesellschaft (VU)
Hinzufügen elektronischer Zugangsdaten zu einer Gesellschaft (VU) 1. Klick auf Mein MVP 2. Auswahl eines MVP-USER im Folgefenster und Button Bearbeiten 3. Auswahl des Reiter Gesellschaften a. Falls VU
MehrINNOVATE YOUR BUSINESS
LINUX@IBM INNOVATE YOUR BUSINESS FREITAG, 27. OKTOBER 2006 Rechtliche Aspekte von Open Source Software (OSS) Präsentation Referentin Überblick IT-Recht Begriff der freien Software Wichtigste Grundsätze
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrNutzungsbedingungen für das Miele Lieferantenportal
Nutzungsbedingungen für das Miele Lieferantenportal Stand: September 2006 Stand: September 2006 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis: 1. Geltungsbereich... 3 2. Leistungsangebot... 3 3. Kosten... 3 4. Organisatorische
MehrVersicherungsmaklervertrag
Versicherungsmaklervertrag Zwischen dem Versicherungsmakler BFFM GmbH & Co. KG, Normannenweg 17-21, 20537 Hamburg und dem Auftraggeber wird folgende Vereinbarung getroffen: Präambel (1) Der Versicherungsmakler
MehrWorkshop - Governance, Risk & Compliance - Integration durch RSA Archer
Workshop - Governance, Risk & Compliance - Integration durch RSA Archer 1 Governance, Risk & Compliance. Integration durch RSA Archer. Ihr Referent Name: Funktion: Fachgebiet: Lars Rudolff Management Consultant
MehrAbkürzungsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Rz. Teil A Einführung I. Aufbau der Darstellung 1 II. Der Chefarztvertrag 7 1. Der Begriff des Chefarztes 7 2. Rechtliche Qualifikation des
Mehrfür den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez
Wärmeliefervertrag zwischen Muster AG (nachstehend Kunde genannt) und BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3000 Bern 25 (nachstehend BKW Energie AG genannt) für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung
MehrOrtsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: )
Vertrag über Bannerwerbung auf www.geierlay.de zwischen Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße 17 56290 Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: 06762 9618271)
MehrW/M/W LLP RECHTSANWÄLTE
Patentlizenzvertrag Zwischen [Genaue Bezeichnung des Lizenzgebers eintragen, Vertretungsregeln bei juristischen Personen beachten] - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und [Genaue Bezeichnung des Lizenznehmers
Mehr17. ÖV Symposium 2016 Praxisforum 3: Die E-Rechnung im Kontext des E-Government in NRW
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: 17. ÖV Symposium 2016 Praxisforum 3: Die E-Rechnung im Kontext des E-Government
MehrVertrag über die Miete einer Lizenz für die Software Profi cash
Vertrag über die Miete einer Lizenz für die Software Profi cash Zwischen der und VR-BANK Neuwied-Linz eg Langendorfer Straße 147 56564 Neuwied - nachstehend BANK - - nachstehend KUNDE - 1. Vertragsgegenstand
MehrBiPRO-Tag Herbst 2011. 7./8. Dezember 2011 Novotel Düsseldorf /Neuss
BiPRO-Tag Herbst 2011 7./8. Dezember 2011 Novotel Düsseldorf /Neuss Von der Norm zur produktiven Anbindung Jörn Bilicki Leitender IT-Architekt Leiter BiPRO-Kompetenzcenter C1 FinCon GmbH Themen BiPRO ganz
MehrDr. Johannes Juranek CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH. EDV/IT-Vertrag als eigener Vertragstypus?
Dr. Johannes Juranek CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH EDV/IT-Vertrag als eigener Vertragstypus? EDV-Landschaft einer großen Bank als Beispiel johannes.juranek@cms-rrh.com Tel.: +43 (1) 40443
MehrEVB-IT Überlassungsvertrag Typ B Seite 1 von 5
EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B Seite 1 von 5 Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von StandardsoftwareII Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt
MehrVertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur Westerwaldbahn
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Westerwaldbahn die: Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen GmbH Rosenheimer Str. 1 57520 Steinebach-Bindweide nachfolgend WEBA genannt und die:
MehrDas IT-Sicherheitsgesetz Pflichten und aktueller Stand Rechtsanwalt Dr. Michael Neupert
Das IT-Sicherheitsgesetz Pflichten und aktueller Stand Rechtsanwalt Dr. Michael Neupert 6. Essener Gespräche zur Infrastruktur, 10. März 2016 Das IT-Sicherheitsgesetz Ergänzung BSI-Gesetz und mehrerer
MehrAUSWIRKUNGEN DES CLOUD COMPUTING AUF DIE VERTRAGSGESTALTUNG IM OUTSOURCING
B M T AUSWIRKUNGEN DES CLOUD COMPUTING AUF DIE VERTRAGSGESTALTUNG IM OUTSOURCING 4. Fachtagung Dynamisierung des Mittelstands durch IT Schloss Vollrads 7. September 2010 Büsing Müffelmann & Theye Rechtsanwalt
MehrSie versichern mit Ihrer persönlichen Unterschrift, dass Sie zum überwiegenden Teil Dienstleistungen, bzw. Waren an Geschäftskunden verkaufen.
Schön, dass Sie auf unserem Portal "B2B lokal" sichtbar werden wollen! Für Ihre Buchung auf www..de benötigen wir folgende Daten, die wir nach Datenschutzverordnung nutzen und nicht an Dritte weitergeben.
MehrAn der Friedrich-Schiller-Universität Jena, nachfolgend FSU genannt, werden Forschungsarbeiten auf dem Gebiet
VERTRAG über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Friedrich-Schiller-Universität Jena Fürstengraben 1 07743 Jena vertreten durch den Kanzler der FSU, Herrn Dr. K. Bartholmé durchführende
MehrVersicherungsmaklervertrag
Versicherungsmaklervertrag Zwischen MARTENS & PRAHL VERSICHERUNGSKONTOR GMBH, DANKWARTSGRUBE 72-74,23552 LÜBECK nachfolgend Makler genannt. und nachfolgend Auftraggeber genannt. wird folgende Vereinbarung
MehrServiceentgeltvereinbarung Finanzierung
Serviceentgeltvereinbarung Finanzierung Zwischen Name, Vorname (bei Eheleuten bitte Daten des Ehegatten/in zusätzlich angeben) (im Folgenden Kunde ) Straße, Hausnr. PLZ Ort und BSC Die Finanzberater BSC
MehrLINDA-Kooperationsvertrag NEUKUNDE
LINDA-Kooperationsvertrag NEUKUNDE zwischen der ordermed GmbH, Innungsstraße 7, 21244 Buchholz, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Bönig (nachfolgend Ordermed genannt) und der Apotheke Inhaber
MehrAnsätze zur Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung
Ansätze zur Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung Definition Definitionen Auftragsdatenverarbeitung (ADV) ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch einen Dritten
MehrElektronische Prozess-Standards aus und für die Assekuranz Christoph Wagner
Elektronische Prozess-Standards aus und für die Assekuranz Christoph Wagner Leiter Normung BiPRO e.v. 1 nrw.units - Security meets Versicherungswirtschaft Köln 28. November 2013 Branche unter Druck Finanzmarktkrise
MehrVertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen:
success seo-nerd digital success seo-nerd digital success seo-nerd digital success seo-nerd digital success seo-nerd digital success seo- Präambel Die jeweiligen Vertragspartner haben die Absicht, auf
MehrGrundlagen für die Annahme von elektronischen Rechnungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung gegenüber Unternehmen
Grundlagen für die Annahme von elektronischen Rechnungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung gegenüber Unternehmen AWV-Fachveranstaltung "Der Weg zur E-Rechnung in der Verwaltungspraxis" am 18. Mai
MehrVereinbarung bezüglich elektronischer Geschäftsverkehr Terravis egvt Grundbuch (Urkundsperson)
Vereinbarung bezüglich elektronischer Geschäftsverkehr Terravis egvt Grundbuch (Urkundsperson) zwischen SIX Terravis AG, Brandschenkestrasse 47, Postfach 1758, 8021 Zürich (nachfolgend SIX Terravis) und
MehrGEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger
MehrMuster eines Kaufvertrages. (bewegliche Sachen)
Muster eines Kaufvertrages (bewegliche Sachen) Stand: 1. Januar 2016 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,
MehrCheckliste Eigenverbrauchsgemeinschaften
Checkliste Eigenverbrauchsgemeinschaften Das Verhältnis zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) und Eigenverbrauchsgemeinschaft ist vorteilhafterweise vertraglich zu regeln. In der Praxis eignet
Mehr12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben
12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben Dr. Axel Gutenkunst Datenschutzbeauftragter für die Evangelische Landeskirche Württemberg und das Diakonische Werk
MehrTAA Leben Realisierung in Vergleichssoftware von blau direkt. BiPRO-Tag Neuss. Lars Drückhammer
TAA Leben Realisierung in Vergleichssoftware von blau direkt Neuss Lars Drückhammer (Dipl.-Kfm.) Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer Agenda Wer und was ist blau direkt? Bisherige Erfahrungen mit
MehrVERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG
FINANZATLAS Unternehmensgruppe Versicherngsmaklervertrag Seite 1 von 5 VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG zwischen Name des Kunden Adresse nachfolgend kurz Auftraggeber genannt und FINANZATLAS Unternehmensgruppe,
MehrLeistungsbeschreibung. für die Beschaffungsmaßnahme
Leistungsbeschreibung für die Beschaffungsmaßnahme Lagerung, Verwaltung, Bestellabwicklung und Versand von Service- und Werbemitteln sowie Durchführung von Mailings Vergabenummer 01/2015NIV Leistungsbeschreibung
Mehr3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - "KoPers"
3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - "KoPers" Datenschutz, Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle
MehrE-Akte Public. Flexible Lösungen und moderne Betriebskonzepte in Zeiten wachsender Datenmengen
E-Akte Public Flexible Lösungen und moderne Betriebskonzepte in Zeiten wachsender Datenmengen Industrie 4.0 versus Verwaltung 4.0? dauerhafte Umgestaltung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse
Mehreasy way FiBO Finanzservice GmbH
FiBO Finanzservice GmbH Gesellschaftsstruktur / Netzwerk FiBO Finanzservice GmbH mit Sitz in Bayreuth ist eine 100%ige Tochter der FiBO GmbH Gesellschafter der FiBO GmbH sind zu jeweils 50% die bbg Betriebsberatungs
Mehr1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
MehrWebdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen
Provider- & Domain-Beschaffungs-Vertrag Zwischen Webdesign & FiBu, Schmiedestr 21f, 45991 Gelsenkirchen im folgenden Anbieter genannt und im folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen:
MehrEinwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung
Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Der Text der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung wurde 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden
MehrElektronischer Identitätsnachweis. Gundula Heinen
Elektronischer Identitätsnachweis mit dem Personalausweis Gundula Heinen Referat Biometrie, Pass- und Ausweiswesen, Meldewesen Bundesministerium i i des Innern EFFIZIENTER STAAT Forum I: Elektronische
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 25.04.2016 / Version #01 1. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Leistungsumfang... 2 3. Angebote und Vertragsabschluss... 2 4. Gewährleistung und Haftung...
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des AutoAct B2B-Markts als Käufer
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des AutoAct B2B-Markts als Käufer Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des AutoAct B2B-Markts als Käufer (im Folgenden: Käufer-AGB ) regeln
MehrErfolgsfaktoren für eine gute Kommunikation
Forum Gebäudemanagement 2016 Vergabe im Gebäudemanagement Gestaltung des Vergabeprozesses 7. März 2016 1. Definition: Kommunikation Google: - die Verständigung zwischen Menschen mithilfe von Sprache oder
MehrSoftware für Managementsysteme. leistungsstarke Funktionen einfach und übersichtlich an jedem Ort der Welt zu einem günstigen Preis
Software für Managementsysteme leistungsstarke Funktionen einfach und übersichtlich an jedem Ort der Welt zu einem günstigen Preis Willkommen bei qmtools qmtools ist eine webbasierte Software für Managementsysteme
MehrVom Prozess zur IT. Agenda. Vorstellung Business Process Management und IT Umsetzungsbeispiel. Rohleder-Management-Consulting.de 2
Vom Prozess zur IT Agenda Vorstellung Business Process Management und IT Umsetzungsbeispiel Rohleder-Management-Consulting.de 2 Thomas Kopecky Positionen Fast 20 Jahre in Führungspositionen als Key Account
MehrVereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) zwischen Stadtwerke Hettstedt GmbH Am Mühlgraben 2 06333 Hettstedt und xxx xxx xxx - nachfolgend die Vertragspartner genannt Seite 1 von 7 1 Zielsetzung
MehrStabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...
Stabsstelle Datenschutz Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (personenbezogene Daten) Zwischen.., vertreten
Mehrfür den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez
Wärmeliefervertrag zwischen XXX (nachstehend Kunde genannt) und WEV Spiez AG, Thunstrasse 34, 3700 Spiez (nachstehend WEV Spiez AG genannt) für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von
MehrDie neue SuisseID. einfach und sicher. Urs Fischer, Vorstandsmitglied SuisseID Trägerverein
Trägerverein SuisseID Die neue SuisseID einfach und sicher Urs Fischer, Vorstandsmitglied SuisseID Trägerverein 30.09.2016 1 Georg Anwender will ein B ankkonto online eröffnen die S teuererklärung elektronis
MehrHOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG
Dezernat Hochschulentwicklungsplanung Februar 2011 Sachgebiet Strukturentwicklung Nationale Kooperationen (Die Zuständigkeit für internationale Kooperationen liegt im Akademischen Auslandsamt; Drittmittelverträge
MehrMaklervertrag «K_TITEL» «K_VORNAME» «K_NAME» «K_STRASSE» «K_PLZ» «K_ORT» VuFD Karl-Heinz Ullrich Goethestr. 71 01587 Riesa
Maklervertrag zwischen «K_TITEL» «K_VORNAME» «K_NAME» «K_STRASSE» «K_PLZ» «K_ORT» - nachstehend Auftraggeber genannt - und VuFD Karl-Heinz Ullrich Goethestr. 71 01587 Riesa IHK Verm.-Nr.: D-MW3V-HVBN5-46
Mehr