IFRS: Aktuelle Entwicklungen Nr. 04, Juli 2012
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- Andrea Albrecht
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1 Accounting News IFRS: Aktuelle Entwicklungen Nr. 04, Juli 2012 Inhalt Die KPMG Accounting News bieten Ihnen monatliche Informationen zu neuen österreichischen Gesetzen, Fachgutachten, die Rechnungslegung betreffend, weiters zu IFRS-Standards bzw. Exposure Drafts. IASB gibt Annual Improvements 2011 bekannt Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am Verbesserungen an den IFRS (Annual Improvements) veröffentlicht. Mit dem Standard werden fünf International Financial Reporting Standards (IFRSs) geändert. Hieraus ergeben sich Folgeänderungen für andere Standards. Die Anpassungen basieren auf dem im Juni 2011 veröffentlichten Entwurf ED/2011/2. Die Annual Improvements sind Teil des jährlichen Verbesserungsprozesses, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen umzusetzen, die nicht Inhalt eines größeren Projekts sind. Änderungen Die jährlichen Verbesserungen im Rahmen des Zyklus , die unmittelbare Änderungen in fünf Standards zur Folge haben, werden nachfolgend zusammengefasst dargestellt. Diesmal zu den Themen: IFRS: Aktuelle Entwicklungen IASB gibt Annual Improvements 2011 bekannt IASB veröffentlicht Entwurf der Annual Improvements 2012 Entwurf zur Bilanzierung von Abgaben Entwurf zur Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten aus Verkaufsoptionen Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen KPMG Berater. IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards Wiederholte Anwendung von IFRS 1: IFRS 1 ist auch von Unternehmen anzuwenden, die bereits in der Vergangenheit Abschlüsse nach IFRS aufgestellt haben, deren IFRS-Abschluss der unmittelbar vorangegangenen Periode jedoch nicht im Einklang mit den IFRS stand. Fremdkapitalkosten: IFRS 1 enthält eine Klarstellung zum Umgang mit aktivierten Fremdkapitalkosten in Bezug auf qualifizierte Vermögenswerte, bei denen der Aktivierungszeitpunkt vor dem Übergang auf die IFRS liegt. Danach dürfen die aktivierten Fremdkapitalkosten beibehalten werden, die auf Basis der den IFRS vorangegangenen Rechnungslegungsnorm aktiviert wurden. Ab dem Übergang auf die IFRS anfallende Fremdkapitalkosten dürfen nur noch im Einklang mit IAS 23 aktiviert werden. IAS 1 Darstellung des Abschlusses Klarstellung zur Angabe von Vorjahresvergleichsinformationen: IAS 1 enthält in den neu eingefügten Paragrafen 38C und38d Regelungen für den Fall, dass ein Unternehmen mehr als die geforderten Vergleichs- Herausgeber: KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft, Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzen nicht individuelle Beratung im Einzelfall. Die KPMG übernimmt keine Haftung für Schäden, welcher Art immer, aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen. KPMG übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der Newsletter KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
2 perioden nennt. IAS 1 stellt nunmehr klar, dass über die Anforderungen der IFRS hinausgehend für einzelne Abschlussbestandteile weitere Vergleichsperioden angegeben werden können. In diesem Fall müssen für die übrigen Abschlussbestandteile gemäß IAS 1.10 keine zusätzlichen Vergleichsperioden angeführt werden. Darüber hinaus erfolgen mit IAS 1.40A ff. Klarstellungen im Hinblick auf die Änderung von Rechnungslegungsmethoden, rückwirkende Anpassungen oder Umgliederungen. IAS 16 Sachanlagen Aufnahme von Wartungsgeräten: IAS 16.8 sieht nunmehr vor, dass Wartungsgeräte nur dann als Sachanlagen zu bilanzieren sind, wenn sie die Definition von Sachanlagen erfüllen. Andernfalls sind die Geräte als Vorratsvermögen im Anwendungsbereich des IAS 2 Vorräte zu klassifizieren. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung Bilanzierung von bestimmten Steuereffekten: IAS 32 wurde mit Paragraf 35A um eine Klarstellung dahingehend ergänzt, dass Steuereffekte aufgrund von Ausschüttungen an Eigenkapitalgeber und in Bezug auf Transaktionskosten im Zusammenhang mit einer Eigenkapitaltransaktion im Einklang mit IAS 12 Ertragssteuern zu bilanzieren sind. IAS 34 Zwischenberichterstattung IAS 34.16A(g)(iv) enthält nun eine Klarstellung im Hinblick auf Segmentangaben für Vermögen und Schulden im Rahmen der Zwischenberichterstattung, um die Berichterstattungserfordernisse denen des IFRS 8 Geschäftssegmente anzugleichen. Danach ist das Gesamtvermögen der jeweiligen Segmente in der Zwischenberichterstattung nur anzugeben, wenn es der verantwortlichen Unternehmensinstanz regelmäßig zur Verfügung gestellt wird und wesentlich von dem für das Segment berichteten Wert im Abschluss des letzten Geschäftsjahres abweicht. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Handlungsempfehlung Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit den Änderungen zu beschäftigen und etwaige Auswirkungen auf den Abschluss zu analysieren. IASB veröffentlicht Entwurf der Annual Improvements 2012 Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am den Entwurf der Annual Improvements (ED(2012/1 Annual Improvements to IFRSs Cycle) veröffentlicht. Mit dem Entwurf werden Verbesserungen für elf International Financial Reporting Standards (IFRSs) und hinsichtlich der daraus resultierenden Folgeänderungen für andere Standards vorgeschlagen. Die Annual Improvements sind Teil des jährlichen Verbesserungsprozesses, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen umzusetzen, die nicht Inhalt eines größeren Projekts sind. Vorgeschlagene Änderungen Die Änderungen werden nachfolgend zusammengefasst dargestellt. Accounting News / Nr. 04, Juli
3 IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Es wird die Begrifflichkeit der Ausübungsbedingungen klargestellt. Diese unterscheiden sich in Leistungsbedingungen und Dienstzeitbedingungen und werden nun beide im Anhang erläutert. IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse Es erfolgen Anpassungen zur Bilanzierung und Bewertung bedingter Kaufpreiszahlungen bei Unternehmenserwerben. Danach ist eine Einstufung einer bedingten Kaufpreiszahlung als Eigenkapital oder finanzielle Verbindlichkeit nur erforderlich, sofern ein Finanzinstrument vorliegt. Ferner soll klargestellt werden, dass die Folgebewertung für Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten grundsätzlich in der GuV zu erfassen sind. IFRS 8 Geschäftssegmente Die Änderungen betreffen weitere notwendige Angaben seitens des Managements. Die Faktoren für die Entscheidung, mehrere Geschäftssegmente zu einem einzigen berichtspflichtigen Segment zusammenzulegen, müssen offengelegt werden. Eine Überleitungsrechnung vom Segmentvermögen auf das Konzernvermögen in der Bilanz ist nur erforderlich, sofern das Segmentvermögen Teil der Berichterstattung an die verantwortliche Unternehmensinstanz ist. Die vorgeschlagene Änderung stimmt dann mit den bestehenden Angabepflichten für Segmentschulden überein. IFRS 13 Fair Value-Bewertung In der Basis for Conclusion wird die Bewertung von kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten klargestellt. Sofern die Auswirkung einer Abzinsung nicht wesentlich ist, kann das Unternehmen weiterhin auf eine solche verzichten. IAS 1 Darstellung des Abschlusses Bisher war eine Verpflichtung, die aufgrund einer Kreditvereinbarung zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag refinanziert oder verlängert wird, als langfristig einzustufen. Das IASB stellt mit der Änderung klar, dass eine Einstufung als langfristige Verpflichtung nur möglich ist, sofern die Kreditvereinbarung mit dem gleichen Kreditgeber und unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen erfolgt. IAS 7 Kapitalflussrechnungen Durch die Änderung wird klargestellt, dass aktivierte Fremdkapitalkosten in der Kapitalflussrechnung dort angeführt werden müssen, wo der zugrunde liegende Vermögenswert in der Kapitalflussrechnung ausgewiesen wird. Das heißt, Zinszahlungen als Teil der Anschaffungskosten beziehungsweise Herstellungskosten für Sachanlagen werden innerhalb der Investitionstätigkeit ausgewiesen und Zinszahlungen als Teil der Herstellungskosten für das Vorratsvermögen werden dagegen innerhalb der betrieblichen Tätigkeit angeführt. IAS 12 Ertragsteuern Als Änderung werden Klarstellungen vorgeschlagen, die den Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste betreffen. IAS 16 Sachanlagen / IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte Die Änderung verdeutlicht im Zusammenhang mit der Neubewertungsmethode, wie eine Anpassung der kumulierten Abschreibungen zum Zeitpunkt der Neubewertung zu erfolgen hat. Accounting News / Nr. 04, Juli
4 IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Durch die vorgeschlagene Änderung wird der Begriff der nahestehenden Unternehmen und Personen um solche Unternehmen (management entities) erweitert, die für das berichtende Unternehmen Leistungen in Schlüsselpositionen für das Management erbringen. IAS 36 Wertminderungen von Vermögenswerten Die Angabeerfordernisse im Hinblick auf wesentliche Wertminderungen oder Wertaufholungen sollen für beide Fälle durch die vorgeschlagene Änderung vereinheitlicht werden. Sofern ein Barwertverfahren zur Bestimmung des erzielbaren Betrags eingesetzt würde, ist der Abzinsungssatz anzugeben. Die Änderungen sollen retrospektiv bis auf die nachstehenden Ausnahmen für Berichtsjahre in Kraft treten, die am oder nach dem beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die finalen Änderungen sind für das 1. Quartal 2013 angekündigt. Kommentierungen können bis zum beim IASB eingereicht werden. Ausnahmen Die Änderungen zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und die daraus folgenden Änderungen des IFRS 9 Finanzinstrumente sollen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, in Kraft treten. Die vorgeschlagenen Änderungen zu IAS 1 sind nicht für die Vergleichsinformationen durchzuführen. Die Änderungen des IAS 36 sind bei erstmaliger Anwendung prospektiv umzusetzen. Handlungsempfehlung Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit den Änderungen zu beschäftigen und etwaige Auswirkungen auf den Konzernabschluss zu analysieren. Entwurf zur Bilanzierung von Abgaben In jüngster Zeit wurden neben dem bewährten Instrument der Ertragssteuern neue Abgaben erhoben, um den Staatshaushalt mitzufinanzieren. Das IFRS Interpretations Committee hat in diesem Zusammenhang am den Interpretationsentwurf DI/2012/1 Levies Charged by Public Authorities on Entities that Operate in a Specific Market für eine Leitlinie zur Bilanzierung von öffentlichen Abgaben herausgegeben. Ausgenommen vom Anwendungsbereich der zukünftigen Interpretation ist dabei die Bilanzierung von Ertragsteuern, die unter IAS 12 fallen. Bilanzierung von Abgaben Eine öffentliche Stelle kann einem Unternehmen, das auf einem bestimmten Markt tätig ist, eine Abgabe auferlegen. Soweit diese Angaben nicht unter IAS 12 fallen, stellt sich die Frage, wie diese Zahlungen vom Unternehmen nach IAS 37 zu bilanzieren sind, insbesondere wann die Verpflichtung anzusetzen ist. Zeitpunkt des Ansatzes Das verpflichtende Ereignis im Sinne des IAS 37 ist die Tätigkeit, die nach den jeweiligen Rechtsvorschriften die Zahlungspflicht auslöst. Dies gilt auch, wenn die Bemessungsgrundlage für die Zahlungen an vergangene Aktivitäten anknüpft. Ein wirtschaftlicher Zwang, eine bestimmte Tätigkeit fortzusetzen, führt Accounting News / Nr. 04, Juli
5 zu keiner faktischen Verpflichtung zur Zahlung zukünftiger Abgaben. Auswirkungen Durch den vorgeschlagenen Entwurf soll eine bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse von Unternehmen im Hinblick auf die Bilanzierung von Abgaben erzielt werden, die auf einem bestimmten Markt tätig sind. Der Zeitpunkt des Ansatzes ist abhängig von der rechtlichen Grundlage und kann je nach Art der Abgabe voneinander abweichen. Der Entwurf sieht keinen Erstanwendungszeitraum vor, eine frühzeitige Anwendung ist jedoch zulässig. Er ist retrospektiv in Übereinstimmung mit IAS 8 anzuwenden. Entwurf zur Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten aus Verkaufsoptionen Das IFRS Interpretations Committee hat am den Interpretationsentwurf DI/2012/2 Put Options Written on Non-controlling Interests veröffentlicht. Dieser beschäftigt sich mit der Frage der Folgebilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten im IFRS-Konzernabschluss eines Mutterunternehmens, die aufgrund eines Andienungsrechts (Put Option) eines nicht beherrschenden Gesellschafters in Bezug auf Anteile an einem Tochterunternehmen erfasst wurden. Ein mit einem nicht beherrschenden Gesellschafter vertraglich vereinbartes Andienungsrecht in Bezug auf Anteile an einem Tochterunternehmen führt zu einer Verpflichtung des Mutterunternehmens, die Anteile des nicht beherrschenden Gesellschafters an dem Tochterunternehmen zu erwerben. Da die Ausübung der Option aufgrund der Stillhalterposition nicht in der Kontrolle des Mutterunternehmens liegt, kann sich dieses der Kaufverpflichtung nicht entziehen. Daher muss das Mutterunternehmen in seinem IFRS- Konzernabschluss eine finanzielle Verbindlichkeit ansetzen (IAS 32.23), wenn es sich verpflichtet hat, dem nicht beherrschenden Gesellschafter flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu liefern (IAS 32.11). Die erstmalige Erfassung der finanziellen Verbindlichkeit (put liability) hat mit dem Barwert des Ausübungsbetrages zu erfolgen (IAS 32.23). Auch für die Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkeit ist der Barwert des Ausübungsbetrags maßgebend (IAS 32.23, IAS 39.AG8). Gegenstand des Interpretationsentwurfs ist die Frage der Erfassung der Bewertungsunterschiede im Rahmen der Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkeit. Der Entwurf sieht vor, sämtliche Bewertungsunterschiede nach IAS 39 beziehungsweise IFRS 9 im Gewinn oder Verlust der Periode (profit or loss) zu erfassen. Damit entfällt die bislang als sachgerecht erachtete Möglichkeit, die Bewertungsunterschiede aus der Folgebewertung direkt im Eigenkapital auszuweisen. Der Entwurf sieht eine retrospektive Anwendung der Regelung vor. Die vorgeschlagene Neuregelung gilt jedoch nicht für die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten aus Andienungsrechten, die wie bedingte Gegenleistungen nach IFRS 3 (2004) bilanziert wurden. Der Interpretationsentwurf steht auf der IFRS-Homepage zur Verfügung und kann bis zum kommentiert werden. Accounting News / Nr. 04, Juli
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