Wasserzinse Reformbedarf im neuen Umfeld

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1 Wasserzinse Reformbedarf im neuen Umfeld Roger Pfammatter, SWV Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp Visp, Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 1 [Staudamm Mattmark im Saastal, Bild: flickr.com/jfofranco] Kurzporträt SWV (1/2) SWV = Fach- und Interessenverband der Wasserwirtschaft Gegründet: 1910 und damit sechs Jahre vor Einführung Eidg. Wasserrechtsgesetz (WRG); Fokus: Wasserkraft und Hochwasserschutz, finanziert zu 4/5 durch Mitgliederbeiträge Mitgliederstruktur SWV nach Beiträgen Breit gestreute Mitgliedschaft 4/5 der Beiträge von mittleren und grossen Wasserkraftproduzenten Rund 90% der Schweizer Wasserkraftproduktion vertreten Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 2 1

2 Kurzporträt SWV (2/2) Fachzeitschrift «Wasser Energie Luft» Webseite Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 3 Inhalt Wasserzinse Reformbedarf im neuen Umfeld I. Kurze Geschichte der Wasserzinse II. Neue Stromwelt und Reformbedarf III. Flexibles Modell als Chance IV. Fazit Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 4 2

3 Einführung der Wasserzinse mit WRG 1916 Einführung Wasserzins auf nationaler Ebene gestützt auf BV Art. 24a (heute 76) mit Eidg. Wasserrechtsgesetz (1916) Öffentliche Abgabe für das mit der Konzession eingeräumte Sonderrecht zur Nutzung eines Wasserkraftpotenzials Bund definiert max. Wasserzinssatz und Berechnungsart; die weitere Ausgestaltung und Aufteilung ist Sache der Kantone Von Beginn an hat der Gesetzgeber ein Maximum der Abgabe vorgesehen, mit dem erklärten Ziel: «der fiskalischen Belastung der Wasserwerke eine Grenze zu setzen» (Botschaft zum WRG, Bundesrat, 1912), «die Leistungen die Ausnutzung der Wasserkräfte nicht wesentlich erschweren» (WRG, Art. 48 Abs. 2) Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 5 Definition der Bemessung mit VO WZ (1918) Bemessung Wasserzinse nach der Verordnung zur Berechnung der Wasserzinse (1918) Der maximal zulässige Wasserzins ergibt sich aus mittl. Bruttoleistung x Maximum des Wasserzinssatzes gemäss WRG Der Wasserzins wird nach nutzbarer Wassermenge und damit nach effektiv zufliessendem Wasserdargebot berechnet. Der Wasserzins ist unabhängig von der effektiven Produktion geschuldet (auch bei Stillstand aufgrund Revision oder Defekt). Die Regelung gilt noch bis Ende 2019 (Art. 49 WRG); und ist «unter Berücksichtigung der konkreten Lage der Wasserkraftwerke» auf Beginn 2020 zu erneuern (Mo der UREK-N). Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 6 3

4 Entwicklung maximaler Wasserzinssatz Wasserzinse haben sich in letzten 3 Jahrzehnten von Teuerung entkoppelt Wasserzinssatz hat sich seit 1986 komplett von der Teuerung entkoppelt und in realen Werten verdreifacht und dies bei grossmehrheitlich bestehenden Konzessionen (!) Loslösung von Teuerung ab 1986 mit Verdoppelung alleine seit 1997! Zahlreiche bestehende Konzessionen Teuerungsbereinigte Fortschreibung des Initialwertes von 1918 (8 CHF/kW B ) bis 2016 (41 CHF/kW B ) Entwicklung des maximalen Wasserzinssatzes im Vergleich zum teuerungsbereinigten Anfangswert [Datenquelle: BFE, 2016 und Piot/Pfammatter, 2017, eigene Darstellung] Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 7 Einnahmequelle Gemeinwesen Der Wasserzins ist eine bedeutende Einnahmequelle für Gemeinwesen Jährliche Wasserzinseinnahmen der Kantone (und Gemeinden) belaufen sich auf total rund 550 Mio. CHF (2015) bei teilweise grosser Abhängigkeit einzelner Gemeinden 90% Kanton UR 10% Korporationen 60% Kanton VS (Rhone: 100%) 40% Standortgemeinden 100% Kantone TI, BE, AG 50% Kanton GR 50% Standortgemeinden (Teil davon für innerkantonalen Finanzausgleich) Jährliche Wasserzinseinnahmen in Millionen Franken nach Kanton und Aufteilung auf Gemeinden (Datenquelle: BFE, 2015; eigene Darstellung] Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 8 4

5 Kostenfaktor der Wasserkraft Die Wasserzinse sind ein bedeutender Kostenfaktor der Wasserkraft Wasserzinse belasten die Wasserkraft mittlerweile mit 1.6 Rp./kWh und erreichen zusammen mit weiteren Abgaben rund 1/3 der Gestehungskosten 3. Wasserkraft mit tiefen Betriebskosten (Spielraum für Optimierungen sehr bescheiden) 1. Wasserkraft ist sehr kapitalintensiv (Anfangsinvestitionen, Investitionen in Substanzerhalt) 2. Wasserkraft hat hohe Abgabenlast (total 2.4 Rp./kWh, davon 1.6 Rp./kWh Wasserzinse) Typische Kostenstruktur eines grossen Wasserkraftwerkes (Datenquelle: SWV-Faktenblatt Wirtschaftlichkeit, 2016) Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 9 Zwischenfazit I Der Wasserzins als Abgeltung für die Nutzung der Ressource Wasser zur Stromproduktion hat eine 100-jährige Tradition und ist nicht bestritten Die Abgabe hat sich aber in den letzten drei Jahrzehnten von der Landesteuerung entkoppelt und alleine in den letzten 20 Jahren verdoppelt (bei bestehenden Konzessionen) Die Wasserzinse sind mit jährlich CHF 550 Mio. eine wichtige Einnahmequelle für Standortkantone und gemeinden; mit 1.6 Rp./kWh aber mittlerweile auch ein bedeutender Kostenfaktor für die Wasserkraft Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 10 5

6 Inhalt Wasserzinse Reformbedarf im neuen Umfeld I. Kurze Geschichte der Wasserzinse II. Neue Stromwelt und Reformbedarf III. Flexibles Modell als Chance IV. Fazit Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 11 Strommarkt: Preiszerfall Dramatischer Zerfall der Europäischen Strompreise Energie- und klimapolitische Entwicklungen in Europa sowie die Abschwächung EUR vs. CHF führen zu Zerfall der Jahresdurchschnittspreise in der Schweiz um -66% Preise CH, Mittelwert Swissix Base pro MWh: 2008: 74 EUR / 118 CHF 2015: 32 EUR / 35 CHF 2016: 38 EUR / 40 CHF Preise D, Mittelwert Phelix Base pro MWh: 2016: 29 EUR / 31 CHF swissix in CHF - 66% Dez. 16 [Quelle: AvenirSuisse auf Basis EPEX Spot, SNB; ergänzt SWV, 2017] Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 12 6

7 Strommarkt: Teil-Marköffnung Schweiz Wasserkraft muss am verzerrten europäischen Strom-«Markt» bestehen Zyklisches Verhalten des Strompreises nicht neu; seit der Teilliberalisierung des Strommarktes 2009 muss aber der Grossteil der Wasserkraft am «Markt» bestehen 100 Grosshandelspreis Europa in Euro/MWh vs. Gestehungskosten Wasserkraft Schweiz Gestehungskosten WK CH Rp./kWh Ø 6 Rp/kWh /MWh Ø 54 /MWh Gestehungskosten bis 2008 Ab 2009: Teilliberalisierung Marktpreise < Gestehungskosten d.h. alle CH-Wasserkraftwerke am Markt schreiben Verluste Power DE Future Frontyear Base Price in Euro/MWh [Quelle: Datenbasis EPEX] Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 13 Bestehende Wasserkraft: Millionenverluste! Kosten können zu «Marktbedingungen» nicht mehr gedeckt werden Unter Marktbedingungen resultiert ein Defizit von jährlich 0.6 Mrd. CHF, was zum Verzicht auf Unterhalt und Erneuerung führt und mittelfristig den Betrieb gefährdet Kosten vs. Erlöse Wasserkraft zu Marktbedingungen 2015 CHF 0.3 Mrd. > Produzenten CHF 0.3 Mrd. > Gebundene Endkunden Erzeugungskosten gesamte Wasserkraftproduktion (links) vs. Markterträge und resutlierendes Grosshandelsdefizit (rechts) für das Jahr 2015; Grundlagen: Produktion: GWh; Gestehungskosten: ø 6.3 Rp/kWh; Markterträge: ø 4.7 Rp/kWh [Grafik SWV, 2017; Daten BFE, 2016; Studie zu Abgaben BSG, 2010; und Studie Wirtschaftlichkeit, M. Piot, 2016] Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 14 7

8 Strommarkt: Internationaler Wettbewerb Übermässige Abgabenlast untergräbt internationale Wettbewerbsfähigkeit Die Nachbarländer kennen keine oder um Faktoren tiefere Wasserzinse; am konkreten Beispiel eines Grenzkraftwerks am Hochrhein werden die Nachteile offensichtlich Wasserzinsbelastung Nachbarländer: marginal marginal Konkretes Beispiel: Grenzkraftwerk Birsfelden, Jahr 2015 Produktionsanteil 40 % 60 % halb so hoch 0 Wasserzins 0,2 Mio. CHF Wasserzins 4,0 Mio. CHF Jahreskosten Total: 13,6 Mio. CHF [Darstellung aus Dokumentation Info-Lunch VSE, März 2017] Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 15 Zukunftsperspektiven Weiterhin tiefe Strompreise mit wenig Aussicht auf rasche Erholung Kurz- bis mittelfristig besteht keine Aussicht auf Anstieg der Grosshandelspreise; was längerfristig passiert ist offen und hängt vor allem von politischen Entscheiden ab Kurz-/mittelfristig (bis 2020): Keine Aussicht auf Besserung Längerfristig (bis 2050): Tendenziell steigend, v.a. Winter? Entwicklung der gehandelten Forwardpreise Bandenergie für 2017 bis 2020 in EUR/MWh [Quelle: Independent Credit View; aus: NZZ a.s., 2016] Szenarien für die möglichen Entwicklungen der Strompreise in EUR/MWh bis 2050 [Quelle: Pöyry-Studie zur flexiblen Erzeugung, VSE 2012] Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 16 8

9 Zwischenfazit II Handlungsbedarf für Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Wasserkraft: Neue Marktmodelle (Ertragsseite) und Reduktion der Abgabenlast für die Produzenten (Kostenseite) Die Teilmarktöffnung brachte komplett neue Rahmenbedingungen und einen eigentlichen Paradigmenwechsel bzgl. Wasserzinse: 1. Der Wert der Ressource Wasser zur Stromproduktion definiert sich heute durch den Preis am europäischen Strommarkt 2. Die Wasserzinse werden nicht mehr solidarisch von den Endverbrauchern getragen, sondern bleiben an den Produzenten hängen Die geltende Regelung mit fixem Wasserzins ist überholt und nicht zukunftstauglich; es braucht eine neue und faire Regelung, welche die neuen Voraussetzungen berücksichtigt. Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 17 Inhalt Wasserzinse Reformbedarf im neuen Umfeld I. Kurze Geschichte der Wasserzinse II. Neue Stromwelt und Reformbedarf III. Flexibles Modell als Chance IV. Fazit Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 18 9

10 Ansprüche an die Neuregelung Gesucht ist eine für alle tragbare, faire und zukunftsfähige Lösung Die Neuregelung muss die legitimen Ansprüche sowohl der Standortkantone/-gemeinden wie auch der Wasserkraftproduzenten berücksichtigen Standortkantone/-gemeinden Wasserkraftproduzenten Entschädigung für das Zurverfügungstellen der Ressource Möglichst konstante Einnahmen Sicherstellung wirtschaftliche Ausnutzung der Wasserkraft Keine Wettbewerbsnachteile Gewährleistung Planungssicherheit Berücksichtigung wirtschaftliche Lage [Darstellung aus Dokumentation Info-Lunch VSE, März 2017] Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 19 Vom Monopol zum Markt Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 20 10

11 Flexibilisiertes Wasserzinsmodell Stabile Einnahmen vs. marktpreisabhängiger Wert wie geht das? Um beiden Ansprüchen gerecht zu werden braucht es eine Flexibilisierung der Wasserzinse mit einem fixen Teil für die Nutzung und einem variablen Teil für den Wert Wasserzinssatz (CHF/kW B ) Variabler Teil Zusätzliche marktpreisabhängige Abgeltung für den betriebswirtschaftlichen Wert der Ressource Wasser Anstieg sobald erzielbare Erträge die mittleren Gestehungskosten decken Finanzierung durch Produzenten Marktpreis (Rp./kWh) Modell zur Flexibilisierung mit fixem und marktpreisabhängigem Teil als Chance für alle [Quelle: Piot/Pfammatter, aus bulletin.ch 1/2017] Fixer Teil Abgeltung für die energiepolitisch erwünschte und notwendige Nutzung der Ressource Wasser Sockel ist unabhängig vom ökonomischen Wert (politisch zu fixieren) Alternativfinanzierung nötig Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 21 Konkretes Beispiel im Modell Wasserzinssatz (CHF/kW B ) Beispielkraftwerk: Installierte Leistung 11 MW; mittl. Produktionserwartung 44 GWh/a; Fallhöhe 330 m; konzessionierte Wassermenge 2 m 3 /s; damit ergibt sich eine mittl. Bruttoleistung von kw B Modellparameter: a) Fixer Teil = 41 CHF/kW B (teuerungsbereinigter Anfangswert 1918); b) Variabler Teil = marktpreisabhängig ab 5.6 Rp./kWh (mittlere Gestehungskosten) mit Steigung 10 CHF/kW B pro 1 Rp./kWh Marktpreis (Rp./kWh) Im konkreten Beispiel hätte der Wasserzinssatz im Jahr 2008 nach dem «flexibilisierten Modell» 103 CHF/kW B bzw. der resultierende Wasserzins 1.5 Rp./kWh betragen (also höher als damalige und in etwa bei 110 CHF/kW B, die für Hochpreisphasen politisch festgelegt wurden) Modell mit fixem und marktpreisabhängigem Teil mit konkreten Parametern [Quelle: Piot/Pfammatter, aus bulletin.ch 1/2017] Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 22 11

12 Flexibilisierung als Chance für alle + Standortkantone/-gemeinden Fixe Einnahmequelle Zusätzliche marktabhängige Abgeltung + Wasserkraftproduzenten Entlastung in Tiefpreisphasen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit + Wirtschaft und Gesellschaft Beitrag an Versorgungssicherheit (Belastung nicht höher als in Monopolzeiten) Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 23 Inhalt Wasserzinse Reformbedarf im neuen Umfeld I. Kurze Geschichte der Wasserzinse II. Neue Stromwelt und Reformbedarf III. Flexibles Modell als Chance IV. Fazit Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 24 12

13 Fazit Der Wasserzins als Abgeltung für die Nutzung der Ressource Wasser ist nicht bestritten Seit der Einführung der Wasserzinse und mit der Teilmarktöffnung hat sich das Umfeld aber komplett verändert: ein fixer Wasserzins, der einfach ständig nach oben angepasst wird, ist nicht zukunftsfähig Es braucht eine sowohl für Produzenten wie auch für Standortkantone/-gemeinden tragbare, und faire Neuregelung: 1. Abgeltung der energiepolitisch gewollten und benötigten Nutzung (fixer Teil), Finanzierung: Allgemeinheit/Endverbraucher 2. Abgeltung des marktpreisanhängigen Wertes der Ressource (variabler Teil), Finanzierung: Produzenten Ein solches Modell bietet Chancen für alle, die es zu nutzen gilt. Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 25 Sonderdruck SWV-VSE-SE zum Wasserzins Der Wasserzins - Reformbedarf im neuen Marktumfeld (publiziert in «Wasser Energie Luft» 108. Jahrgang, 2016, Heft 3, Seiten ) Flexibilisierung der Wasserzinse eine Chance für alle (publiziert in «bulletin.ch», 108. Jahrgang, 2017, Heft 1/2, Seiten 29-33) Wirtschaftlichkeit der Wasserkraft in der Schweiz (publiziert in «Wasser Wirtschaft» 107. Jahrgang, 2017, Heft 1, Seiten 33-38) Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 26 13

14 Besten Dank für die Aufmerksamkeit! [Staudamm Referat Präsidentenkonferenz Mattmark, Bild: flickr.com/jfobranco] Bezirk Visp, 27 Kontaktadresse Schweizerischer Wasserwirtschaftsverband SWV Webseite: Roger Pfammatter Geschäftsführer Schweizerischer Wasserwirtschaftsverband SWV SWV Rütistrasse 3a 5401 Baden Tel.: Fax: Referat Präsidentenkonferenz Bezirk Visp, 28 14

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