Ausserfamiliäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen

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1 Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Wir unterbreiten Ihnen die folgende Vorlage zur Abstimmung an der Urne: Ausserfamiliäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen Bewilligung des jährlich wiederkehrenden Beitrages für Unterstützungsleistungen Wir laden Sie ein, die Vorlage zu prüfen und Ihre Stimme über deren Annahme oder Verwerfung auf dem Stimmzettel mit JA oder NEIN abzugeben. GEMEINDERAT THALWIL Thalwil, 4. Dezember 2001 Aktenauflage: Die Akten zu dieser Vorlage können im Gemeindehaus (Sekretariat Gemeinderat), Alte Landstrasse 112, während den normalen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

2 Inhaltsverzeichnis Seite Das Wichtigste in Kürze 3 Antrag 4 Weisung 4 Bericht und Antrag der Rechungsprüfungskommission (RPK) 12 2

3 Ausserfamiliäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen Bewilligung des jährlich wiederkehrenden Beitrages für Unterstützungsleistungen Das Wichtigste in Kürze Die politische Gemeinde Thalwil leistet bereits heute Unterstützungsbeiträge an ausserfamiliäre Betreuungsprogramme wie Kinderkrippen, Schülerhorte und Tageskindergarten sowie an den Finanzpool für das Pflegekinderwesen. Für die letzten beiden Jahre wurden je die Beiträge von insgesamt rund 800'000 Franken eingesetzt. Der vorliegende Antrag sieht vor, dass künftig nicht mehr die Institutionen, sondern die Eltern unterstützt werden können: Eltern, denen aus wirtschaftlichen Gründen in Thalwiler Institutionen keine kostendeckenden Taxen verrechnet werden können und die seit mindestens einem halben Jahr in Thalwil wohnen, sollen mit einer einkommens- und vermögensabhängigen Unterstützung rechnen können. Zur Finanzierung der Unterstützungsbeiträge soll ein jährlich wiederkehrender Kredit von 950'000 Franken im Sinne eines Kostendaches zu Lasten der Laufenden Rechnung bewilligt werden. Dazu soll ein neues Finanzierungsmodell zur Anwendung kommen. Danach bezahlen die Eltern an die Betreuungskosten ihres Kindes bzw. ihrer Kinder den Anteil, der ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Für die Differenz bis zum kostendeckenden Betrag kommt die Gemeinde auf. Bedingung ist, dass die Gemeinde mit den für die Betreuung in Frage kommenden Institutionen in Thalwil eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat, in welcher unter anderem das Betreuungsangebot die Mindestqualifikation des Personals das Platzangebot die Öffnungszeiten die Normtaxen für die verschiedenen Angebote festgelegt sind. Als Normtaxe wird der kostendeckende Betrag für die tägliche Betreuung pro Kind bezeichnet. Die Gemeinde ermittelt diesen Betrag aufgrund von Erfahrungszahlen und Vergleichen mit gleichwertigen Angeboten. Durch die Festlegung von Normtaxen wird vermieden, dass einerseits Luxusangebote finanziert werden oder andererseits die Qualität durch zu knapp bemessene Kosten beeinträchtigt wird. Einzelheiten über die Leistungsvereinbarungen und die Berechnung der Normtaxen sind in einem Reglement festzulegen, das der Gemeinderat noch erlassen wird. Das neue Finanzierungsmodell hat unter anderem den Vorteil, dass sich die Eltern in Zukunft bei der Wahl der Kindertagesstätte dank der einheitlichen Unterstützungsbeiträge auf Platzangebot, Nähe, Öffnungszeiten usw. konzentrieren können die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse sind nicht mehr das Hauptkriterium. Als Folge davon wird die wichtige soziale Durchmischung in den Kindertagesstätten gefördert. Gleichzeitig wird damit für die Institutionen Anreiz geschaffen, ihr Angebot bedarfsgerecht auszugestalten, auszubauen und weiter zu entwickeln. Das neue Finanzierungsmodell soll Mitte 2002 in Kraft treten. 3

4 Ausserfamiliäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen Bewilligung des jährlich wiederkehrenden Beitrages für Unterstützungsleistungen A N T R A G Die Stimmberechtigten beschliessen an der Urne: 1. Dem Finanzierungsmodell zugunsten der ausserfamiliären Kinderbetreuung wird zugestimmt. Die Gemeinde kann Eltern und Erziehenden, die ihre Kinder in Thalwil ausserfamiliär betreuen lassen, einen Beitrag an die zu entrichtenden Taxen leisten. 2. Zur Finanzierung der Beiträge wird ein jährlich wiederkehrender Kredit von 950'000 Franken im Sinne eines Kostendaches zu Lasten der Laufenden Rechnung bewilligt. 3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Voraussetzungen für die Beitragsleistungen und weitere Einzelheiten in einem Reglement festzulegen. W E I S U N G 1. Ausgangslage Ein gut ausgebautes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen ist ein wichtiger Standortvorteil für die Gemeinde. Nicht nur sozial Schwächere profitieren von diesen Einrichtungen, sondern auch einkommensstarke und gut ausgebildete Eltern und Erziehende. Zudem machen junge Leute die Wohnortwahl häufig vom Angebot an Kindertagesstätten abhängig. In Thalwil bieten verschiedene Organisationen und Institutionen Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche an. Die Nachfrage ist wachsend, entsprechend vergrössert sich das Angebot. Parallel dazu häufen sich bei der Gemeinde Anfragen für finanzielle Unterstützung. So garantiert die Gemeinde bereits einem Teil der Einrichtungen das jährliche Betriebsdefizit gemäss Urnenabstimmungen vom 29. November 1998 und vom 10. Juni 2001 übernimmt die Gemeinde das Betriebsdefizit für drei Krippen in Thalwil. Andere Anbieter unterstützt sie situativ und Dritte erhalten bis anhin keine Unterstützung. Dafür werden gemäss Budget 2002 bereits heute rund Fr. 800'000 aufgewendet. 4

5 Der Gemeinderat hat aus dieser Ungleichbehandlung heraus im Sommer 2001 eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Auftrag, eine Vereinheitlichung herbeizuführen und ein Finanzierungsmodell zu entwickeln, das gleichermassen transparent, einheitlich und umfassend ist. 2. Zielsetzungen für Finanzierungsmodell Die Gemeinde soll Eltern die notwendige Unterstützung gewähren, wenn für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung aus wirtschaftlichen Gründen keine kostendeckenden Taxen verrechnet werden können. Anstelle der Unterstützung der Institutionen (Objekte) in Form von Defizitbeiträgen soll neu die Unterstützung der Eltern (Subjekte) in Form von Beiträgen treten. Diese sollen abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern gestaltet sein. Das neue Modell soll die folgenden Rahmenbedingungen erfüllen: zukunftsorientiert, sozial gerecht, transparent und nachvollziehbar sein die zur Verfügung stehenden Mittel optimal einsetzen bisher noch nicht unterstützte, rein private, die gemeindeeigenen sowie die bisher durch die Gemeinde mitfinanzierten privaten Institutionen einbinden die Leistungen der Betreuungseinrichtungen berücksichtigen bei vergleichbaren Angeboten die gleiche Unterstützung gewähren für die Trägerschaften Anreiz schaffen, damit das Angebot bedarfsgerecht ausgestaltet, ausgebaut und weiter entwickelt wird die wichtige soziale Durchmischung in den Kindertagesstätten fördern die berufliche Integration der Eltern und die soziale Integration der Kinder ermöglichen. 3. Überblick über das bestehende Angebot Das bestehende Angebot an familienergänzender Betreuung ist auf unterschiedliche Altersgruppen ausgerichtet und unterscheidet sich in der Betreuungsintensität und in der Betreuungsausgestaltung. Allen Angeboten gemeinsam ist, dass sie die Nachfrage nach Betreuungsplätzen nicht abzudecken vermögen; die Gründe dafür sind vielfältig. So gibt es alleinerziehende Mütter und Väter sowie Familien, die auf zwei Einkommen angewiesen sind. Aber auch die Wirtschaft hat ein wachsendes Interesse an den gut ausgebildeten Müttern. Nachstehend sind die bestehenden Kinderbetreuungsangebote in Thalwil kurz beschrieben: 5

6 3.1 Kinderkrippen in Thalwil: Chindeparadies, Chinderhuus Mühlebach und Chinderhuus Oepfelbaum in Gattikon Das Chindeparadies an der Weinbergstrasse 2 wurde im Jahre 1921 als Krippe gebaut. Heute bietet diese Krippe 40 Tagesplätze an, die zurzeit von 64 Kindern belegt werden. Das Chinderhuus Mühlebach, einst finanziert von der Dürsteler-Gemuseus Stiftung, bietet 25 Tagesplätze an. Insgesamt 51 Kinder finden in dieser Krippe eine Betreuung. Das neue Chinderhuus Oepfelbaum liegt an der Obstgartenstrasse 17 in Gattikon. Es nahm kürzlich den Betrieb auf und bietet 16 Betreuungsplätze. In diesen Krippen werden insgesamt ca. 155 Kinder betreut, wovon einige nur zeitweise. 3.2 Kinderkrippe Kronkodil Thalwil Die private Kinderkrippe wird seit April 2001 im neuen Wohn- und Geschäftshaus Planet betrieben. Sie bietet 18 Kindern Platz, und zwar sechs kleinen von 3 bis 18 Monaten sowie zwölf grossen von 18 Monaten bis zum Kindergarten- oder Schulalter. 3.3 Pflegekinderwesen Thalwil In den letzten Jahren haben Tagesmütter bzw. Pflegefamilien stets zwischen 60 und 70 Tages- und Pflegekinder betreut. An einem Tagespflegeplatz hält sich das Kind in der Regel ein oder mehrere Male pro Woche tagsüber während der berufsbedingten Abwesenheit der Eltern auf. Eine Vermittlerin, die von der Jugendkommission Bezirk Horgen eingesetzt wird, begleitet das Pflegeverhältnis. Als Pflegekinder im Sinne des Gesetzes (Art. 10 und 12 der bundesrätlichen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern) bezeichnet man Kinder bis zum zurückgelegten 15. Altersjahr, deren Pflege und Erziehung auf längere Zeit anderen Personen als den Eltern anvertraut sind. 3.4 Tageskindergarten Thalwil Der Tageskindergarten an der alten Landstrasse 84 stellt eine Mischform von Krippe und Kindergarten dar. Hier werden täglich bis zu 14 Kinder betreut, und zwar von drei Jahren an bis zum Schuleintritt. 3.5 Mittagstische in Thalwil Im Jahre 1998 wurden an den Thalwiler Primarschulen Blockzeiten eingeführt. Die Elternorganisationen der teilautonomen Volksschulen (TaV) ergänzten das Angebot an ihren Schulen mit Mittagstischen. Kinder vom Kindergartenalter bis zur 6. Primarklasse können sich hier verpflegen. Vorläufig bieten die Schuleinheiten Schweikrüti, Oeggisbüel und Sonnenberg tageweise einen Mittagstisch an. Zusätzlich wird ein Mittagstisch im Café Pfisterschüür angeboten, der auch von älteren Schülern besucht wird. 6

7 3.6 Horte in Thalwil Aktuell bietet der Tages-, Halbtages- und Freizeithort am Hortweg 25 Plätze. Gemäss Urnenabstimmung vom 18. Oktober 1987 kann das Angebot an diesem Standort nicht ausgeweitet werden. Pro Woche werden ca. 50 Kinder betreut. Für den Halbtageshort Freihof liegt eine auf zwei Jahre befristete Betriebsbewilligung vor. Hier finden maximal zehn Kinder pro Tag einen Platz. Die Schulpflege hat den Bedarf an Räumlichkeiten für einen zweiten Tageshort angemeldet. Mit zwei ausgebauten Horten könnten rund 100 Kinder ausserfamiliär betreut werden. Das bedeutet, dass ca. 15% der Primarschülerinnen und -schüler in einen Hort aufgenommen werden könnten. 4. Künftiges Finanzierungsmodell 4.1 Finanzierungsansatz Eltern oder Erziehenden, denen für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung aus wirtschaftlichen Gründen keine kostendeckende Taxen verrechnet werden können, kann die Gemeinde die notwendige Unterstützung gewähren. Neu werden nach dem vorgeschlagenen Finanzierungsmodell die Eltern unterstützt und nicht wie bis anhin die Institutionen zum Beispiel in Form von Defizitgarantien oder dergleichen. 4.2 Voraussetzungen für die Leistung von Unterstützung Für die ausserschulische Betreuung in Kinderkrippen, Tageskindergarten, Horten und im Pflegekinderwesen von Thalwil gelten die folgenden Rahmenbedingungen: Die Wohnsitzdauer der Begünstigten in Thalwil muss mindestens ein halbes Jahr betragen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Begünstigten. Die Gemeinde schliesst mit den Institutionen eine Leistungsvereinbarung ab. 4.3 Leistungsvereinbarung und Normtaxen In der Leistungsvereinbarung werden unter anderem das Angebot, die Mindestanforderungen an die Qualifikation des Personals, das Platzangebot, die Öffnungszeiten sowie die Normtaxen für die verschiedenen Angebote festgelegt. Die Normtaxen werden durch die Gemeinde bestimmt; sie sind im Allgemeinen kostendeckend für die jeweiligen Betreuungsangebote. Ermittelt werden diese aus Erfahrungswerten und aus bekannten gleichwertigen Angeboten. Dabei wird auf ein optimales Preis-/Leistungsverhältnis geachtet. Durch die Festlegung von Normtaxen wird vermieden, dass einerseits Luxusangebote finanziert werden oder andererseits die Qualität durch zu knapp bemessene Kosten beeinträchtigt wird. Ermöglicht die Kostenstruktur einer Einrichtung pro Kind einen kostendeckenden Betrag, der unter der Normtaxe liegt, ist dieser für die Berechnung der Unterstützungsbeiträge massgeblich und nicht die Normtaxe. Liegt die Kostenstruktur hingegen über der Normtaxe, garantiert die Gemeinde der Einrichtung im Maximum die 7

8 Normtaxe. Einzelheiten über die Leistungsvereinbarungen und die Berechnung der Normtaxen sind in einem Reglement festzulegen, das der Gemeinderat erlassen wird. 4.4 Bemessung der Unterstützungsbeiträge Die Gemeinde legt in diesem Reglement einen vom Einkommen und Vermögen abhängigen Tarif fest. Der Tarif wird so bemessen, dass die kostendeckende Taxe der anbietenden Institution bzw. die entsprechende Normtaxe bei einem im Reglement festzulegenden Einkommen erreicht wird. Heute wird bei unterstützten Institutionen die kostendeckende Taxe ab einem steuerbaren Einkommen von 90'000 Franken verrechnet. Die Unterstützung der Gemeinde berechnet sich gemäss diesem einkommens- und vermögensabhängigen Tarif und entspricht der Differenz aus der kostendeckenden Taxe des Anbieters (bzw. max. Normtaxe) und dem im Reglement festgehaltenen einkommensabhängigen Tarif der Eltern oder Erziehenden. 8 Die Normtaxe ist... eine Taxe, die aufgrund von Vergleichen und Erfahrungen festgelegt wird. Im vorliegenden Fall entspricht sie den Kosten, die für eine bestimmte Art von Kinderbetreuung, z.b. bei der Kinderkrippe, pro Kind und Tag im Durchschnitt anfallen. Im Idealfall stimmen die Normtaxe und der kostendeckende Betrag überein. Zum Beispiel setzen sich die Normkosten zusammen zu ca. 80% aus den Normlöhnen berechnet aufgrund a) der durchschnittlichen Kosten pro Stellenwert b) den Lohnempfehlungen des schweizerischen Krippenverbandes c) dem Kostenvergleich bei den privaten und öffentlichen Krippen in Thalwil d) der Anzahl Stellenwerte, berechnet auf der Basis der kantonalen Richtlinien: Betreuungsverhältnis und Stellenplan zu ca. 9% aus den Normbetriebskosten (berechnet aufgrund des Kostenvergleichs) zu ca. 11% aus den Raumkosten. Beispiel (kostendeckende Taxe erreicht bei z.b. 90'000 Franken): Annahme: kostendeckenden Taxe Fr. 80/Tag Einkommen Fr. 70'000 Reduzierte, einkommensabhängige Taxe Fr. 62/Tag Unterstützungsbeitrag der Gemeinde Fr. 18/Tag 4.5 Entscheid über Unterstützung von Eltern Das Reglement wird auch das Vorgehen aufzeigen, um Unterstützungsbeiträge zu erlangen: Der Betreuungsanbieter orientiert die Eltern über die Unterstützungsmöglichkeiten. Eltern, die eine Unterstützung erwarten können, wenden sich an eine Vertrauensperson des Anbieters. Diese klärt anhand der Vorgaben der Gemeinde (Reglement, Tarif etc.) die tatsächliche Unterstützungsmöglichkeit ab. Der Anbieter verrechnet dem Kunden nur die gemäss Tarif der Gemeinde vorgegebene

9 Taxe und rechnet periodisch (z.b. monatlich) mit der Gemeinde über die ihm zustehende Differenz bis zur kostendeckenden Taxe (= Unterstützungsbeitrag) ab. 4.6 Beiträge für weitere Angebote Nebst den genannten Institutionen Kinderkrippen, Tageskindergarten, Horte und Pflegekinderwesen gibt es in Thalwil weitere Angebote wie z.b. Mittagstische, für welche spezielle Regelungen vorgesehen sind: Die Gemeinde (Schule) stellt die notwendigen Lokalitäten, soweit vorhanden, gratis oder zu einem minimalen Miettarif zur Verfügung. Die Anbieter bestimmen den kostendeckenden Tarif für Verpflegung und Betreuung. Sofern dieser Tarif eine sozialverträgliche Limite übersteigt, kann die Gemeinde den Anbietern individuell zu vereinbarende Beiträge ausrichten. 5. Finanzielle Auswirkungen 5.1 Bisherige Leistungen der Gemeinde Thalwil Beiträge in Budget 2001 zur Defizitdeckung an die Kinderkrippen, den Schülerhort und an den Finanzpool für das Pflegekinderwesen, inkl. Mieten Fr Beitrag 2001 an Tageskindergarten Fr Total 2001 Fr Beiträge in Budget 2002 zur Defizitdeckung an die Kinderkrippen, den Schülerhort und an den Finanzierungspool für das Pflegekinderwesen, inkl. Mieten Fr Leistungen in den Jahren 2001 und 2002 je rund Fr Künftige Leistungen der Gemeinde Thalwil Der jährlich wiederkehrende Kredit wird aufgrund der obigen Zusammenstellung und der folgenden Annahmen auf 950'000 Franken festgesetzt: - Bisherige Leistungen pro Jahr rund Fr Annahme: Erhöhung aufgrund der Vorlage pro Jahr Fr Annahme: Administrative Kosten für Gemeinde pro Fr Jahr - Annahme: Erhöhungsreserve für folgende Jahre Fr. 50'000 Jährlicher wiederkehrender Kredit Fr Der Kredit soll im Sinne eines Kostendaches bewilligt werden. Damit erhält der Gemeinderat die Möglichkeit, jährlich unterstützende Beiträge bis zum maximalen Betrag von 950'000 Franken zu leisten. 9

10 6. Zusammenfassung und Beurteilung des neuen Konzeptes Beim neuen Konzept wird am Betrieb der bestehenden Institutionen nichts verändert. Neu ist jedoch die Finanzierung, d.h. die Art der Beitragsleistung durch die Gemeinde. Anstelle der Objektfinanzierung (Institution) erfolgt neu eine Subjektfinanzierung (Personen). Die Eltern bezahlen für die Betreuungskosten ihrer Kinder einen Beitrag, welcher ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Die Gemeinde zahlt die Differenz bis zum kostendeckenden Betrag. Der kostendeckende Betrag für die tägliche Betreuung pro Kind wird im Rahmen einer Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und den anerkannten Institutionen in Thalwil als Normtaxe festgelegt. Die Eltern können sich in Zukunft bei der Wahl der Kindertagesstätte auf Platzangebot, Nähe, Öffnungszeiten usw. konzentrieren; dank der einheitlichen Unterstützungsbeiträge sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mehr das Hauptkriterium. 6.2 Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler profitieren Die Gemeinde sowie die Steuerzahlenden profitieren auf vielfältige Art und Weise von den Kinderbetreuungsstätten. Die Eltern können dank der familienergänzenden Betreuung zusätzliche Erwerbsarbeit leisten, was zu mehr Einkommen und damit zu neuem Steueraufkommen führt. Die leistungssteigernde und integrative Wirkung von Krippen, Tagespflegeplätzen, Hort und Mittagstischen hilft der öffentlichen Hand langfristig Ausgaben zu sparen. Die Kinder und Jugendlichen benötigen dadurch beispielsweise weniger zusätzliche schulische Fördermassnahmen, und es entstehen weniger Aufwendungen aus Handlungen ungenügend integrierter Jugendlicher. 6.3 Die Familien profitieren Dank zusätzlichem Einkommen können Familien ihre Existenz selbst besser sichern und erreichen eine höhere soziale Sicherheit. Voraussetzung ist das Angebot an Kinderbetreuungsstätten. Ohne die Erwerbsmöglichkeit würden vermehrt Haushalte unter das Existenzminimum fallen und dadurch auf finanzielle Unterstützung angewiesen sein. 6.4 Die Kinder profitieren Kinder erhalten zusätzliche soziale Kontakte und Lernmöglichkeiten. Voraussetzung für diesen hohen Nutzen ist, dass die Betreuung in den Betreuungsstätten von guter Qualität ist. Ist diese vorhanden, so lassen sich für Kinder positive Auswirkungen auf die Entwicklung und auch auf die schulischen Leistungen feststellen. Für Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen kommt zu den verbesserten schulischen Leistungen noch die gestärkte soziale Integration dazu. 7. Schlussbemerkungen Einrichtungen zur ausserfamiliären Betreuung von Kindern und Jugendlichen gehören zum sozialen Netz der Gemeinde. Die bestehenden Krippen, Tagespflegeplätze, Horte, Tageskindergarten und Mittagstische erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Mit dem Antrag für ein neues Finanzierungsmodell, mit dem weitere 10

11 Betreuungseinrichtungen eingebunden werden, soll eine dauerhafte und zukunftsgerichtete Lösung geschaffen werden. Das neue Finanzierungsmodell soll auf Mitte 2002 in Kraft treten. Mit der Genehmigung dieses Finanzierungsmodells werden die Defizitgarantien an die Stiftung für Kinderkrippen Thalwil gemäss Urnenabstimmungen vom 29. November 1998 und vom 10. Juni 2001 hinfällig. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, dem Antrag zuzustimmen und den wiederkehrenden jährlichen Beitrag zu bewilligen. 11

12 Die Rechnungsprüfungskommission hat die Vorlage geprüft und erstattet folgenden Bericht: Ausserfamiliäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen Die Vorlage beinhaltet die Neuregelung der Gemeindebeiträge für die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Bis anhin wurden verschiedene Institutionen, welche Betreuungsplätze für Kinder anbieten, von der Gemeinde durch die Übernahme des Betriebsdefizites unterstützt. Neu sollen die beitragsberechtigten Eltern durch die Gemeinde direkt finanziell unterstützt werden. In einem Reglement wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Eltern von der Gemeinde Kostenbeiträge für die ausserfamiliäre Betreuung ihrer Kindern erhalten können. Auch werden die Anforderungen an die Institutionen, welche Betreuungsplätze anbieten, festgelegt. Dieses Reglement muss durch den Gemeinderat noch erarbeitet werden. Für die Unterstützung von Kinderbetreuungsplätzen wird ein jährlich wiederkehrender Kredit von 950'000 Franken beantragt. Bis anhin wurden für die Defizitdeckung von verschiedenen Institutionen jährlich rund 800'000 Franken aufgewendet. Der Kredit soll im Sinne eines Kostendaches erteilt werden. Eine Erhöhung des Kredites muss somit dem Volk vorgelegt werden. Die Rechnungsprüfungskommission erachtet ein gut ausgebautes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen in Thalwil als wichtig. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ist gross. Aus sozialen Überlegungen ist es richtig, dass einkommensschwächere Eltern durch die Gemeinde finanziell unterstützt werden. Die neu vorgeschlagene Regelung der Unterstützungsbeiträge durch die Gemeinde ergibt eine höhere Kostentransparenz und die Unterstützungsbeiträge werden gleichmässiger und gerechter unter den verschiedenen Institutionen aufgeteilt. Auch können weitere Institutionen im Rahmen des bewilligten Kredites neu berücksichtigt werden. Es handelt sich um eine zukunftsorientierte Lösung. Antrag: Aufgrund des Ergebnisses unserer Prüfung beantragen wir den Stimmberechtigten, der Vorlage zuzustimmen Thalwil, 8. Januar 2002 RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION THALWIL Der Vizepräsident: Der Aktuar: Hermann Schmitter Richard Staubli 12

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