1. Die Verordnung über die Kindertagesstätten (Kita-Verordnung) wird genehmigt.

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1 POLITISCHE GEMEINDE BIRMENSDORF Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung vom 27. November 2012 betreffend familienergänzende Kinderbetreuung Die Gemeindeversammlung, auf Antrag des Gemeinderates, b e s c h l i e s s t : 1. Die Verordnung über die Kindertagesstätten (Kita-Verordnung) wird genehmigt. 2. Die Kita-Verordnung sowie das dazugehörige Elternbeitragsreglement treten per 1. März 2013 in Kraft. Die Vorlage in Kürze In Birmensdorf steht heute ein eingeschränktes Angebot an familienergänzender Betreuung für Kinder im Vorschulalter zur Verfügung. Dabei werden nur Eltern durch die Gemeinde finanziell unterstützt, welche gleichzeitig Sozialhilfe beziehen. Diese aktuell bestehende Situation gilt es aus Sicht des Gemeinderates aus folgenden Gründen zu bereinigen: Aufgrund des angepassten kantonalen Rechts ergibt sich zwingender Handlungsbedarf für die Gemeinde Birmensdorf: Die Gemeinden des Kantons Zürich haben ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung für Kinder im Vorschulalter zu gewährleisten und dieses mitzufinanzieren. Zudem richtet der Gemeinderat die Gemeinde Birmensdorf gemäss seiner Strategie als attraktiven Wohnort für Familien aus. Ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung für alle Birmensdorfer Familien unterstützt diese Zielgruppe direkt, fördert die Standortattraktivität von Birmensdorf, minimiert das Risiko von Sozialhilfeabhängigkeit bei alleinerziehenden Elternteilen, trägt zur Integration von Kindern und Eltern in die Gemeinde bei und ermöglicht gut qualifizierten Männern und Frauen trotz Familie der Verbleib im Berufsleben. Das heutige Angebot in Birmensdorf umfasst lediglich 22 Vollzeitbetreuungsplätze in der Kinderkrippe (unter Vollzeitbetreuung ist ein Platz mit der Möglichkeit zur Ganztagesbetreuung zu verstehen; ein solcher Platz kann dabei auch von zwei Kindern abwechselnd am Vormittag und Nachmittag genutzt werden) und 13 Betreuungsplätze bei Tagesfamilien. Der zukünftige Bedarf wurde mit 43 Vollzeitbetreuungskrippenplätzen sowie 21 Plätzen bei Tageseltern ermittelt.

2 Die Umsetzung soll mittels einer direkten Finanzierung erfolgen: Subventioniert werden somit die Familien (Subjektfinanzierung). Dieser Lösungsansatz wurde bereits in zahlreichen Gemeinden, auch im Limmattal, umgesetzt. Der heute beschränkte, subventionierte Zugang zu Kinderkrippen und Tagesfamilien wird damit für alle anspruchsberechtigten Birmensdorfer Familien geöffnet. Diese beteiligen sich dabei nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Betreuungskosten. Die Angebote werden durch private Trägerschaften erbracht, wobei die Eltern die freie Wahl der Betreuungsart haben. Da in Birmensdorf zurzeit nicht genügend Krippenplätze vorhanden sind, subventioniert die Gemeinde Birmensdorf auch Krippenplätze ausserhalb der Gemeinde Birmensdorf, sofern die Krippen über eine Betriebsbewilligung verfügen und solange nicht genügend Kinderkrippenplätze in Birmensdorf vorhanden sind. Mit einem finanziellen Aufwand von jährlich rund Fr können somit rund 43 Vollzeitbetreuungsplätze in Krippen (ca. 86 Plätze, bei Annahme, dass ein Krippenplatz zu ca. 50% von einem Kind belegt wird) und 21 Plätze à durchschnittlich zehn Stunden pro Woche in Tagesfamilien finanziert werden. Aufgrund der Nachfrage dürfte sich der Nettoaufwand mittelfristig nicht erhöhen. Studien, wonach jeder eingesetzte Franken mit einem Ertrag von Fr. 1.60, in Form von Steuermehreinnahmen oder reduzierter Sozialhilfe, wieder in den Finanzhaushalt fliesst, lassen die Annahme zu, dass sich auch die Ertragsseite entsprechend entwickeln wird. Zudem stehen Gemeinderat und Gemeindeversammlung Instrumente zur Steuerung von Angebot und Finanzen zur Verfügung. Die notwendige Verordnung über Beiträge an private Kindertagesstätten (Kita-Verordnung) wird, nach Genehmigung durch die Gemeindeversammlung vom 27. November 2012, zusammen mit den weiteren Grundlagen auf 1. März 2013 in Kraft gesetzt. Bericht Ausgangslage In Birmensdorf steht heute ein eingeschränktes Angebot an familienergänzender Betreuung für Kinder im Vorschulalter zur Verfügung: die private Kinderkrippe Sennhof bietet zurzeit 22 Vollzeitbetreuungsplätze an. Dabei bestehen Wartelisten. Im Weiteren gibt es noch eine Anzahl von Tageseltern, die Birmensdorfer Kinder gegen Entgelt zu Hause betreuen. Bei diesem heutigen Angebot werden nur Eltern durch die Gemeinde finanziell unterstützt, welche arbeiten und gleichzeitig Sozialhilfe beziehen müssen, um nicht unter das Existenzminimum zu fallen.

3 Kantonale Vorgaben und strategische Ausrichtung der Gemeinde mit heutigem Angebot nicht zu vereinbaren Diese momentane Situation gilt es aus Sicht des Gemeinderates zu bereinigen. Sie steht insbesondere im Widerspruch zu den übergeordneten rechtlichen Vorgaben und damit dem auf 1. Januar 2011 angepassten Kinder- und Jugendhilfegesetz. So haben die Zürcher Gemeinden innert einer dreijährigen Übergangsfrist ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern im Vorschulalter zu gewährleisten und mit Beiträgen von Eltern und Gemeinden zu finanzieren. Dies als Folge der deutlichen Annahme des Gegenvorschlages zur Initiative Kinderbetreuung Ja, welcher auch in Birmensdorf auf grosse Zustimmung gestossen ist. Die kantonalen Vorgaben sind durch die Gemeinde Birmensdorf zwingend umzusetzen. Insbesondere in Bezug auf die Bedarfsgerechtigkeit vermag das heutige Angebot in Birmensdorf die Anforderungen des kantonalen Rechts nicht zu erfüllen. Die Nachfrage für zusätzliche Angebote der familienergänzenden Betreuung ist in Birmensdorf ausgewiesen. So hat ein durch die Gemeindeverwaltung durchgeführter Abklärungsauftrag ergeben, dass nebst dem heutigen Angebot von 22 Vollzeitbetreuungsplätzen in Kinderkrippen und 13 Betreuungsplätzen bei Tagesfamilien ein zukünftiger Bedarf von rund 21 zusätzlichen Krippenplätzen sowie acht neuen Plätzen bei Tageseltern besteht. Somit kann davon ausgegangen werden, dass langfristig eine Nachfrage für 43 Krippenplätze und ungefähr 21 Plätze bei Tageseltern für Kinder im Vorschulalter bestehen wird. Da Betreuungsplätze, insbesondere bei Kinderkrippen, in der Regel zur Hälfte gebucht werden, ist davon auszugehen, dass pro Betreuungsplatz zwei Kinder das Angebot beanspruchen können. Somit werden in Krippen rund 86 Kinder und bei Tageseltern rund 21 Kinder das Angebot beanspruchen. Bei Tagesfamilien ist davon auszugehen, dass in der Regel zehn Stunden Betreuung pro Woche und Kind in Anspruch genommen wird. Zudem hat der Gemeinderat in seinen Legislaturzielen als Vision die Identität der Gemeinde Birmensdorf Birmi für Jung und Alt skizziert. Neben dem Bau des Alterszentrum am Bach, soll Birmensdorf nun auch für Familien mit Kindern attraktiv gestaltet werden. Die Gesellschaft, und insbesondere die vom Gemeinderat angesprochenen Familien, befindet sich im Wandel: Neben dem traditionellen Familienbild sind neue Formen des Zusammenlebens, geprägt von reformierten Rollenverständnissen sowie Chancengleichheit von Frau und Mann, entstanden. Die Gemeinden haben ihre bestehenden Strukturen diesen Veränderungen anzupassen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung für Kinder sowohl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Birmensdorfer Familien gegenüber heute besser unterstützt, als auch die Standortattraktivität für zuziehende Familien erhöht werden. Zudem erlaubt ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung, dass alleinerziehende Elternteile erwerbstätig sein und damit das Risiko der Sozialhilfeabhängigkeit reduzieren können. Ein indirekter Nutzen entsteht durch eine verbesserte Integration von Kindern und Eltern in der Gemeinde. Im Weiteren muss es im Interesse der öffentlichen Hand sein, dass gut ausgebildeten Männer und Frauen der Verbleib im Berufsleben ermöglicht wird.

4 Finanzierung von Leistungen als zukunftsorientierter Ansatz Mit der Umsetzung des kantonalen Rechts und der kommunalen Strategie strebt der Gemeinderat eine Subjektfinanzierung an. Es handelt sich dabei um einen Lösungsansatz, der in zahlreichen Gemeinden, auch des Limmattals, bereits umgesetzt wurde. Dabei soll nicht eine Objektfinanzierung, bei welcher die einzelne Institution ein Defizitbeitrag zugesichert wird, unterstützt werden, sondern die sozial gerechtere Art der Subjektfinanzierung, eingeführt werden. Die kommunalen Unterstützungsleistungen kommen somit direkt, allen in Birmensdorf wohnhaften Eltern (Subjekt), zu, die aufgrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf das Angebot angewiesen sind. Dies in Form von Betreuungsgutscheinen, welche die Elternbeiträge bis zur Höhe der Betreuungskosten ergänzen. Diese Vereinbarkeit ist dann gegeben wenn der Nachweis einer Erwerbstätigkeit vorliegt. der Nachweis des Besuches einer Ausbildung vorliegt. der Nachweis einer Anspruchsberechtigung bei der Arbeitslosenkasse zwecks Erhaltung der Vermittelbarkeit vorliegt. der Nachweis einer sozialen Indikation besteht. Dies ist dann der Fall, wenn für ein Kind durch eine Fachstelle die familienergänzende Betreuung zur Entlastung der familiären Situation als notwendig erachtet wird. So ist gewährleistet, dass das Betreuungsangebot für das Kind und nicht die Institution im Vordergrund steht. Dabei sollen sich die Eltern angemessen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Betreuungskosten beteiligen. Die Angebote an familienergänzender Betreuung werden in Kindertagesstätten, welche im Besitz einer Betriebsbewilligung der jeweiligen Vormundschaftsbehörden und durch private Trägerschaften geführt sind sowie durch die professionelle Tagesfamilienorganisation des Bezirks Dietikon erbracht. Die Gemeinde kann das Angebot über Leistungsvereinbarungen in den Ausführungsbestimmungen steuern. Die Leistung wird mit der Anzahl geleisteter Betreuungstage bei Kindertagesstätten und mit Betreuungsstunden bei der Tagesfamilienorganisation ermittelt. Die Preisberechnung pro Betreuungstag erfolgt auf der Basis der strukturellen Rahmenbedingungen, die der Kanton Zürich vorgibt (Bewilligungsrichtlinien) und beträgt maximal Fr pro Tag.

5 Neue Finanzierung wird in der Verordnung über die Kindertagesstätten (Kita- Verordnung) geregelt Rechtsgrundlage für die Subjektfinanzierung ist die Verordnung über Beiträge an private Kindertagesstätten (Kita-Verordnung). Für den Erlass der Verordnung ist gemäss Gemeindeordnung die Gemeindeversammlung zuständig. In der Verordnung wird dem Gemeinderat die Kompetenz erteilt, Ausführungsbestimmungen sowie ein Elternbeitragsreglement zu erlassen. So kann das operative Regulativ bei allenfalls wechselnden Bedürfnissen zeitnah angepasst werden. Im Elternbeitragsreglement wird insbesondere der minimale Elternbeitrag festgelegt. Dieser beläuft sich in Birmensdorf auf Fr pro Tag und Betreuungsplatz, entspricht so den regionalen Gegebenheiten und reduziert die Attraktivität für nicht fokussierte Anspruchsgruppen. Alle rechtlichen Grundlagen treten, vorbehältlich der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung vom 27. November 2012, auf 1. März 2013 in Kraft. Finanzielle Auswirkungen Die durchschnittlichen Elternbeiträge belaufen sich auf 73 Prozent der Gesamtkosten des Angebotes. Umso leistungsfähiger die Eltern sind, welche das Angebot beanspruchen, desto höher sind die Elternbeiträge und desto mehr reduziert sich die Belastung des Finanzhaushaltes und umgekehrt. Aufgrund der ausgewiesenen Nachfrage wird davon ausgegangen, dass sich die Nettoaufwendungen zu Lasten der Gemeinde künftig um ca. Fr (effektiver Aufwand Fr Fr aktuelle Ausgaben) erhöhen werden. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können an den jeweiligen Gemeindeversammlungen Einfluss auf die Voranschlagspositionen nehmen. So ist sichergestellt, dass die jährlichen Kosten nicht der Mitsprache der Legislative entzogen werden. Aufgrund der Steuerung über das durch den Gemeinderat erlassene Elternbeitragsreglement können die öffentlichen Gelder zielgerichtet eingesetzt und bei zu hohen Kosten sofort Massnahmen ergriffen, werden. Da es sich bei der Subjektfinanzierung um einen nachfrageorientierten Ansatz handelt, wird nur das effektiv benötigte Angebot finanziert. Die durch die Gemeinde eingesetzten finanziellen Mittel erzielen also eine direkte Wirkung. Es darf von einer Refinanzierung für die Gemeinde ausgegangen werden. So hat eine Studie des Sozialdepartements des Stadt Zürich im Jahr 2001 aufgezeigt, dass jeder für die familienergänzende Betreuung eingesetzte Franken einen Ertrag von Fr zu Gunsten des Finanzhaushaltes und einen Ertrag von Fr bis 4.00 zu Gunsten der Gesellschaft (Gemeinde, Kanton und Bund) mit sich führt. Studien der Hochschulen Luzern und Chur für die Gemeinden Horw und das Sarganserland sowie Berechnungen für die Gemeinden im Kanton Bern kommen zum gleichen Schluss. Für Birmensdorf entsteht somit ein direkter Nutzen durch Mehreinkommen der Eltern sowie tiefere soziale Folgekosten durch eingesparte Sozialhilfe und Kleinkinderbetreuungsbeiträge.

6 Die Kita-Verordnung sowie das Elternbeitragsreglement können ab sofort auf eingesehen werden. Der Tarifrechner zur Berechnung der Elternbeiträge steht ab sofort auf der Homepage der Gemeinde Birmensdorf, unter Jugend und Alter/Familienergänzende Kinderbetreuung, zur Verfügung. Antrag In diesem Sinne empfiehlt der Gemeinderat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, der Kita-Verordnung und deren Inkraftsetzung per 1. März 2013, zuzustimmen. Birmensdorf, 11. September 2012 NAMENS DES GEMEINDERATES Der Präsident: sig. Werner Steiner Der Schreiber: sig. Angelo Umberg

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