Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2016

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1 Obligationenrecht Besonderer Teil Herbstsemester 2016 Vorlesung vom Prof. Dr. Claire Huguenin Huguenin, OR AT und BT, 30

2 Essentials Arten sversprechen Handschenkung Bedingte unter Auflage Gemischte Charakteristik Wirkungen Rechte und Pflichten der Parteien Widerruf Anfechtung Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 2

3 Liegt in den folgenden Fällen eine vor? 1. A hat sein Lohnkonto bei der Bank B. A erteilt C eine Bankvollmacht über dieses Konto. 2. D steckt seinem Sohn CHF 100. zu, damit sich dieser einen Xoomy -Zeichenkoffer kaufen kann. 3. E überweist seiner 17-jährigen Tochter jeden Monat CHF 100. für Esskosten in der Mensa. 4. F überweist seiner 17-jährigen verwaisten Verwandten G eine monatliche Unterstützung von CHF 500. zur Bestreitung der Lebens- und Ausbildungskosten. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 3

4 Siebenter Titel: Die A. Inhalt der Art. 239 OR 1 Als gilt jede Zuwendung unter Lebenden, womit jemand aus seinem Vermögen einen andern ohne entsprechende Gegenleistung bereichert. 2 3 Schenker Zuwendung Annahme Beschenkte Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 4

5 A überträgt seinem Sohn B unentgeltlich eine Liegenschaft, behält sich jedoch die Nutzniessung an dieser Liegenschaft auf Lebenszeit vor. B ist damit einverstanden, wohlwissend, dass er laut A s Willen die Liegenschaft erst ab dem Tod von A nutzen und gebrauchen kann. Liegt eine unter Lebenden oder eine Verfügung von Todes wegen vor? Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 5

6 Arten sarten sversprechen Handschenkung bedingte u. Auflage gemischte... Huguenin, OR AT und BT, N 2848 ff. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 6

7 sversprechen Handschenkung C. Errichtung der I. von Hand zu Hand Art. 242 OR 1 Eine von Hand zu Hand erfolgt durch Übergabe der Sache vom Schenker an den Beschenkten. 2 3 II. sversprechen Art. 243 OR 1 Das sversprechen bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form. 2 Sind Grundstücke oder dingliche Rechte an solchen Gegenstand der, so ist zu ihrer Gültigkeit die öffentliche Beurkundung erforderlich. 3 Ist das sversprechen vollzogen, so wird das Verhältnis als von Hand zu Hand beurteilt. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 7

8 Bedingte unter Auflage svertrag Adolf Meier, Burgdorferstrasse 40, Bern, als Schenker, und Hans Kuhn, Bielerstrasse 24, Aarberg, als Beschenkter, haben heute folgenden svertrag abgeschlossen: 1. Adolf Meier verspricht seinem Patenkind Hans Kuhn, ihm einen Lieferwagen Marke, Modell, zu schenken für den Fall, dass Hans Kuhn tatsächlich das Baugeschäft in Aarberg in den nächsten 6 Monaten übernehmen kann. Der Wagen wird ihm, Lieferungsmöglichkeiten vorbehalten, auf den Zeitpunkt der Geschäftsübernahme zur Verfügung gestellt. 2. Mit der wird die Auflage verbunden, dass Hans Kuhn den Wagen auf Verlangen seinem Paten während zweier Jahre jeweils am Mittwochnachmittag zur Verfügung stellt. Der Dieselverbrauch für diese Fahrten wird vom Schenker getragen. 3. Hans Kuhn nimmt diese an und verpflichtet sich, die damit verbundene Auflage pünktlich zu erfüllen. Bern, 5. August 2016 Adolf Meier Hans Kuhn Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 8

9 Gemischte Karl Durrer nennt neben anderen Autos - einen alten, gut erhaltenen Sportwagen sein Eigen. Seine Nichte Jolanda Bösch war schon immer in dieses Auto verliebt. Bei einem Familienfest erzählt Jolanda ihrem Onkel, dass sie das Auto eines Tages gerne kaufen möchte, wenn sie als Ärztin genügend Geld verdiene. Der wohlhabende Onkel kennt die finanziellen Verhältnisse der jungen Frau. Schon immer freute er sich über ihre gemeinsame Leidenschaft für Autos, weshalb er ihr den folgenden Vorschlag macht: Karl verkauft Jolanda das Auto für CHF , wobei sie die Differenz zum tatsächlichen Wert als Anerkennung für ihr eben abgeschlossenes Medizinstudium annehmen solle. (Karl schätzt, dass er bei einem Verkauf an einen Dritten ca. CHF für das Auto erhalten würde.) Qualifizieren Sie den Vertragsvorschlag! Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 9

10 Gemischte Bei der gemischten handelt es sich um eine gesetzlich nicht geregelte Mischung zwischen einem Kauf- und einem svertrag (Innominatvertrag mit Typenverschmelzung) BGE 116 II 225 E. 3e Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 10

11 Charakteristik Huguenin, OR AT und BT, N 2869a ff. Einseitiger Vertrag Voraussetzung der Parteien sabsicht (Antrag) des Schenkers Kenntnis der Beschenkten von der sabsicht Stillschweigende Annahme möglich (Art. 6 OR) sempfangswille (Art. 244 OR) Handlungsfähigkeit des Schenkers (Art. 240 Abs. 1 OR) Urteilsfähigkeit der Beschenkten (Art. 241 Abs.1) Formerfordernis Formlos bei Handschenkung (Art. 242 Abs. 1 OR) Schriftlichkeit bei sversprechen (Art. 243 Abs. 1 OR) Öffentliche Beurkundung bei der von Grundstücken bzw. von dinglichen Rechten an solchen (Art. 243 Abs. 2 OR) Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 11

12 Charakteristik Keine Gegenleistung der Beschenkten Zuwendung des Schenkers mit sabsicht Keine Gegenleistungspflicht der Beschenkten Zuwendung aus dem Vermögen des Schenkers Bereicherung auf Vermögensseite der Beschenkten (Art. 239 Abs. 1 OR) Kausale Entreicherung auf der Vermögensseite des Schenkers (Konnexität) Huguenin, OR AT und BT, N 2870 ff. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 12

13 Wirkungen Rechte der Beschenkten Pflichten des Schenkers Klage auf Erfüllung und Schadenersatz gemäss Art. 97 Abs. 1 OR Haftung für Verspätungsschaden und Zufall nach Art. 103 bzw. bei Geldsummen Verzugszinse nach Art. 104 f. OR Keine Anwendung der Art. 107 ff. OR (mangels Synallagma) Verantwortlichkeit nach Art. 248 OR Reduktion des Schadenersatzanspruches gemäss Art. 99 Abs. 2 OR, sofern überwiegend kein Vorteil für den Schenker Huguenin, OR AT und BT, N 2878 ff. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 13

14 Widerruf Peter schenkte seiner Frau Helene während der Ehe mehrere wertvolle Schmuckstücke. Als sie sich scheiden lassen, will er den Schmuck von Helene zurückfordern. Kann er das? Variante: Helene bekam von Peter Schmuck, welchen er von seiner Mutter geerbt hatte. Ändert dies etwas? Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 14

15 Widerruf Widerruf Handschenkung Art. 249 OR sversprechen vor Erfüllung Art. 250 OR nach Erfüllung Art. 249 OR Huguenin, OR AT und BT, N 2881 ff. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 15

16 Anfechtung Anfechtung erbrechtliche Herabsetzung Art. 527 Ziff. 3 ZGB spauliana Art. 286 SchKG Huguenin, OR AT und BT, N 2888 f. Prof. Dr. Claire Huguenin Seite 16

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