Vorlesung Recht I. Lösungen zu den Übungen Obligationenrecht I. Herbstsemester 2018

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1 Vorlesung Recht I Lösungen zu den Übungen Obligationenrecht I Herbstsemester 2018 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Dr. iur. Andreas Güngerich, LL.M. Kellerhals Carrard Bern 1. Richtig oder falsch? 1. Richtig oder falsch? a) Obligatorische Rechte kann man gegenüber jedermann geltend machen. b) Damit ein Vertrag zustande kommen kann, braucht es Konsens über die subjektiv und objektiv wesentlichen Vertragspunkte. c) Unbestellt zugesandte Sachen, welche ich nicht behalten will, muss ich immer umgehend zurücksenden. d) Schweigen auf eine Offerte bewirkt automatisch deren Annahme. 2 1

2 1. Richtig oder falsch? a. x Obligatorische Rechte wirken nur gegenüber dem Schuldner der Obligation, also bspw. gegenüber dem Vertragspartner (Kaufvertrag, Mietvertrag etc.). b. Art. 1 OR: übereinstimmende, gegenseitige Willensäusserung der Parteien; vgl. zudem Art. 2 Abs. 1 OR: Einigung über alle wesentlichen Punkte 3 1. Richtig oder falsch? c. x Art. 6a Abs. 2 OR. Ausnahme bei offensichtlich irrtümlicher Zustellung (Art. 6a Abs. 3 OR). d. x Ausnahmen: Allgemeine Regel in Art. 6 OR; ausdrückliche Vereinbarung; Spezialgesetz 4 2

3 2. Vertragsarten 2. Vertragsarten Um welche Vertragsarten handelt es sich bei den nachfolgenden Verträgen? a) Kaufvertrag? b) Zinsloses Darlehen? c) Schenkung? 5 2. Vertragsarten a) Vollkommen zweiseitiger Vertrag (Synallagma): mindestens zwei Leistungspflichten stehen sich gegenüber, wobei diese ein Austauschverhältnis begründen (Kaufgegenstand gegen Kaufpreis). b) Unvollkommen zweiseitiger Vertrag: gegenseitige Leistungspflichten, die aber nicht in einem Austauschverhältnis stehen c) Einseitig verpflichtender Vertrag: lediglich eine Vertragspartei hat eine Leistungspflicht (nur Schenker hat eine Leistungspflicht gegenüber dem Beschenkten). 6 3

4 T will dem Fleischwarenhändler S zwei Tonnen Truthahnfleisch zum Verkauf anbieten, schreibt aber aus Versehen chicken. S andererseits liest statt chicken Schinken und nimmt das Angebot an. Ist hier ein Vertrag zustande gekommen? 7 CHICKEN SCHINKEN T S TURKEY SCHINKEN 8 4

5 KeinKonsens: Gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung (natürlicher Konsens) liegt nicht vor, da T Truthahnfleisch verkaufen und S Schinken kaufen will. Würden die nach Vertrauensprinzip ausgelegten Willensklärungen übereinstimmen, läge normativer Konsens vor und der Vertrag gälte als zustande gekommen. T will Truthahnfleisch verkaufen, erklärt aber chicken. S liest das Angebot falsch, bestellt Schinken». 9 Die Parteien haben also nicht nur Unterschiedliches gemeint (T = Truthan, S = Schinken), sondern auch unterschiedlich erklärt (T = chicken, S = Schinken). Es liegt deshalb auch kein normativer Konsens vor. Fazit: Es kommt kein Vertrag zustande. 10 5

6 Anna schreibt Julie einen Brief, in dem sie ihr die Bücher, welche sie aufgrund des Abschlusses ihres Jura-Studiums nicht mehr benötigt, zum Preis vonchf anbietet. Der Brief trifft am5.septemberbei Julie ein. Diese freut sich über das Angebot und schreibt am 6. September einen Antwortbrief, in dem sie das Angebot von Anna annimmt. Die Post lässt den Brief fälschlicherweise mehrere Wochen im Verteilzentrum liegen, so dass die Annahmeerklärung von Julie erst am 5. Oktober bei Anna ankommt. Anna sieht zwar, dass der Poststempel vom 6. September datiert ist, fühlt sich aber nicht mehr an ihren Antrag gebunden. Anna entscheidet dies stillschweigend für sich, ohne Julie zu informieren. Einige Tage später beharrt Julie auf der Lieferung der Bücher. Wie ist die Rechtslage? 11 Voraussetzungen für die Entstehung des Vertrages: 1. Konsens bei Vertragsschluss 2. Verpflichtungswille (keine Scherzerklärung) 3. Äusserung des Vertragswillens (Offerte/Akzept) = Zustandekommen des Vertrags 4. Geschäftsfähigkeit der Parteien 5. Vertragsform 6. Kein unzulässiger Inhalt (rechtswidrig/unsittlich/unmöglich) 7. Keine Vertragsmängel (bspw. Willensmängel) = gültiges Zustandekommen des Vertrags 12 6

7 Bücher CHF Anna Julie Brief bei J Akzept Zugang Akzept 13 Konsens über die wesentlichen Vertragspunkte (Art. 184 Abs. 1 i.v.m. Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 OR) Parteien: Anna und Julie Verkaufsgegenstand: Bücher Preis: CHF Verpflichtungs-/ Bindungswille Keine gegenteiligen Anhaltspunkte im Sachverhalt 14 7

8 Äusserung des Vertragswillens (Offerte/Akzept): Problematisch! Art. 5 OR: Antrag ohne Annahmefrist unter Abwesenden 1 Wird der Antrag ohne Bestimmung einer Frist an einen Abwesenden gestellt, so bleibt der Antragsteller bis zu dem Zeitpunkt gebunden, bis er den Eingang der Antwort bei ihrer ordnungsmässigen und rechtzeitigen Absendung erwarten darf. 2 Er darf dabei voraussetzen, dass sein Antrag rechtzeitig angekommen sei. 3 Trifft die rechtzeitig abgesandte Annahmeerklärung erst nach jenem Zeitpunkte bei dem Antragsteller ein, so ist dieser, wenn er nicht gebunden sein will, verpflichtet, ohne Verzug hievon Anzeige zu machen. 15 Subsumption: Anna hätte sich sofort bei Julie melden müssen, dass sie an den Antrag nicht mehr gebunden sein will. Aus dem Poststempel ist ersichtlich, dass die Annahmeerklärung rechtzeitig versendet worden ist. Da Anna dies nicht getan hat, sondern nur für sich alleine entschied, dass sie die Bücher nicht mehr liefern werde, ist ein Vertrag zustande gekommen und sie wird die Bücher an Julie liefern müssen. 16 8

9 Der Vertrag ist im Übrigen auch gültig zustandegekommen (Voraussetzungen ), da mangels anderslautender Angaben im Sachverhalt beide Parteien geschäftsfähig waren (4.), wegen dem Grundsatz der Formfreiheit (Art. 11 OR) auch kein Formmangel besteht (5.), der Vertragsinhalt weder sittenwidrig noch unmöglich oder widerrechtlich ist (6.) und weil auch keine Willensmängel ersichtlich sind (7.). 17 9

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