Die Vernehmlassung zum Entwurf des verkehrspolitischen Leitbildes und des Massnahmenplans 13 USG dauert vom 5. Mai bis zum 7. Juli 2014.
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- Imke Zimmermann
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1 sstrategie Vernehmlassungsfragebogen sfragebogen Verkehrspolitisches Leitbild und Massnahmenplan 13 USG Die Vernehmlassung zum Entwurf des verkehrspolitischen Leitbildes und des Massnahmenplans 13 USG dauert vom 5. Mai bis zum 7. Juli Sie erleichtern uns die Auswertung sehr, wenn Sie für Ihre Stellungnahme dieses Formular auf herunterladen und uns elektronisch zustellen Betreff: Vernehmlassung verkehrspolitisches Leitbild). Falls Sie das Formular lieber auf Papier bearbeiten, schicken Sie Ihre Antwort an: Amt für Vernehmlassung Leitbild Münsterplatz 11 Postfach CH-4001 Basel 1. Ihre Angaben Organisation / Institution: IGK - Interessengemeinschaft Kleinbasel Strasse und Nr.: Postfach 300 PLZ und Ort: 4005 Basel Land: Schweiz Kontaktperson Name / Vorname: Julliard, Thierry P. Kontaktperson Adresse: thierry.p.julliard@julliard-advokat.ch Ort und Datum: Basel, 3. Juli 2014 Unterschrift (für Papierversand): Formular bis spätestens 7. Juli 2014 elektronisch oder in Papier abschicken. Vielen Dank Seite 1/5
2 2. Gesamtwürdigung In der Volksabstimmung vom 28.November 2010 wurde das Umweltschutzgesetz des Kantons Basel-Stadt mit einer Bestimmung ergänzt, wonach der motorisierte Strassenverkehr ausserhalb der Autobahnen bis 2020 um 10% reduziert werden muss. Vor diesem Hintergrund legt der Regierungsrat mit dem verkehrspolitischen Leitbild ein Paket von Massnahmen vor, dass gleichwertig die Bedürfnisse der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Wirtschaft, Umwelt, Gesellschaft) berücksichtigt. Teilen Sie die Einschätzung, dass es sich dabei um ein ausgewogenes Massnahmenpaket handelt? Falls nein, bitte begründen: Das Schwergewicht der Massnahmen mit der pauschalen Verdrängung des motorisierten Indivii- dualverkehrs verhindert eines der Massnahmenziele, nämlich die Sicherung der Erreichbarkeit. Sind Sie der Meinung, dass eine nachhaltige Verkehrspolitik eine ausgewogene Mischung aus Fördermassnahmen für umweltfreundliche Verkehrsmittel und begrenzenden Massnahmen für Verkehrsmittel mit einem hohen Energie- und Flächenverbrauch enthalten soll? Falls nein, bitte begründen: Solange Elektrofahrzeuge, deren Energie- und Flächenverbrauch zwar nicht geringer ist als bei konventionellen Fahrzeugen ist, die aber doch wesentlich umweltverträglicher sind, mit zusätzli- chen Strafgebühren und gleichen Verkehrsbehinderungen belastet werden, kann von einer um-u weltfreundlichen Verkehrspolitik keine Rede sein. Der Ausbau von kostspieligen und keineswegs umweltfreundlichen Tramlinien (Lärm, Staub, enormer Platzverbrauch) entspricht ebenfalls nicht den ökologischen Verkehrszielen, derweil der Ausbau und die Verbesserung erung von Buslinien die wesentlich bessere Lösung darstellen. len. 3. Ziele Welches der verkehrspolitischen Ziele gemäss Kap. 2.2 ist für Sie am wichtigsten? Bitte bringen Sie die folgenden Ziele in eine Rangfolge von 1 (das wichtigste) bis 4 (das am wenigsten wichtige). Erreichbarkeit sichern 1 Lebensqualität erhöhen 2 Verkehrssicherheit erhöhen 4 Kosteneffizienz sicherstellen 3 Die Stadt Basel steht bei allen vier Zielen im europäischen Vergleich bereits auf einem relativ guten Niveau. Wie beurteilen Sie die Differenz zwischen der aktuellen Situation und Ihren persönlichen Wunschvorstellungen in Bezug auf die Ziele? Seite 2/5
3 Ziel ist kleine grosse keine erreicht Verbesserung nötig Verbesserung nötig Meinung Erreichbarkeit sichern Lebensqualität erhöhen Verkehrssicherheit erhöhen Kosteneffizienz sicherstellen Die Erreichbarkeit ist durch die Aufhebung von Parkraum und infolge Mangel an öffentlich zu- z gänglichen Parkhäusern in Gehdistanz zur Innenstadt in weite Ferne gerückt. Die Verkehrssicherheit ist durch die Anordnung der Tempo und der Begegnungszonen genü- gend sichergestellt. Haarsträubend teure Veloparkhäuser und nicht minder kostspielige Tramlinien sind keineswegs kosteneffizient. 4. Strategische Schwerpunkte Sind Sie mit den folgenden strategischen Schwerpunkten (gemäss Kap. 2.3) einverstanden? eher eher keine Ja ja nein Nein Meinung Städtischen Strassenverkehr dosieren, auf das übergeordnete Netz lenken und dort Kapazitäten sicherstellen Öffentliches Parkraumangebot beschränken und aktiv bewirtschaften Fuss- und Velonetzlücken schliessen und Infrastrukturen sicher und nutzergerecht gestalten Bahn-, Tram- und Busangebot grenzüberschreitend ausbauen und aufeinander abstimmen Städtischen Güterverkehr über City-Logistik Konzepte nachhaltig steuern Öffentliche Strassenräume aufwerten, sicherer gestalten und kurze Wege ermöglichen Verkehrsnachfrage über smanagement stärker beeinflussen Allgemein: die Auffassung alle Probleme seien mit umfangreichen Massnahmen und insbesondee- re mit unzähligen n Verboten zu lösen, ist irrig, da rasche r und flexible Lösungen verhindert werden. Je mehr man regelt, desto weniger kommt Vernunft auch individuelle zum Tragen. Seite 3/5
4 5. Massnahmenplan Eine nachhaltige Verkehrsentwicklung kann nur mit einer Vielzahl von Massnahmen aus unterschiedlichen Bereichen erreicht werden. Der Regierungsrat schlägt deshalb gemäss Tabelle 1 im Kap. 3.1 insgesamt 31 Massnahmen bzw. Massnahmenpakete vor. Welche drei vorgeschlagenen Massnahmen leisten für Sie den grössten Beitrag zur Erreichung der verkehrspolitischen Ziele (Erreichbarkeit, Lebensqualität, Verkehrssicherheit und Kosteneffizienz)? 1. Sicherstellung HLS-Kapazitäten (Ausbau Osttangente/ABAC) 2. Angebotsverbesserung Busnetz (nicht kostspielige, ökologisch unsinnige Tramlinien) 3. Trinationaler Tarifverbund Welche drei vorgeschlagenen Massnahmen leisten für Sie den geringsten Beitrag zur Erreichung der verkehrspolitischen Ziele (Erreichbarkeit, Lebensqualität, Verkehrssicherheit und Kosteneffizienz)? 29. Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege: Erarbeitung und Umsetzung 30. Neue Rahmenausgabenbewilligung Fuss- und Veloverkehr 31. smanagement in der Kantonsverwaltung: ng: Pilotprojekt BVD Fehlen aus Ihrer Sicht Massnahmen/Massnahmenbereiche, die auf eine sichere und kosteneffiziente Weise zu einer Erhöhung der Erreichbarkeit und der Lebensqualität führen würden? Falls Ja, welche: Ja Nein keine Meinung 6. Weiter eiterge gehende Massnahmen Gemäss Kapitel 4 des Berichtes wird mit den vorgeschlagenen Massnahmen das Reduktionsziel von -10% MIV voraussichtlich erst nach 2020 erreicht. Der Regierungsrat lehnt kurzfristige, weitergehende Massnahmen ab, da die damit verbundenen negativen Auswirkungen den Nutzen der Verkehrsreduktion deutlich übersteigen. In den folgenden Fragen geht es um Ihre Haltung zu solchen weitergehenden Massnahmen. 6.1 Parkraumbewirtschaftung Soll der Regierungsrat die Parkraumbewirtschaftung bereits kurzfristig, d.h. vor der vollständigen Umsetzung des bereits beschlossenen Konzeptes(geplant bis 2016), verschärfen, d.h. die Gebühren für Parkkarten erhöhen? Seite 4/5
5 Die Aufhebung von Parkraum und die Abzockerei bei Parkgebühren führen keineswegs zu einer Verkehrsreduktion, sondern zu Suchverkehr und gegebenenfalls illegalem Parkieren (Bussen- budget des SJD!!!!). Im übrigen wird dadurch die Erreichbarkeit (= oberstes Ziel) durchkreuzt. 6.2 Verkehrsdosierung Soll der Regierungsrat eine strikte Verkehrsdosierung an der Stadtgrenze einführen, das heisst den in die Stadt zufliessenden Verkehrs mittels Lichtsignalanlagen auf das zulässige Mass begrenzen? Solche Massnahmen führen nur zu mehr Umwegen, Suchverkehr und Staubildung, womit erst recht keine Verkehrsreduktion erreicht wird. Beispiel: Durch die Sperrung der Mittleren Brücke werden die Verkehrsteilnehmer auf beträchtliche Umwege geleitet, was zu einer Erhöhung des Verkehrs führt. Es ist eine Illusion, dass Verkehrsteilnehmer, die im Grossbasel zu tun haben h und anschliessend ins Kleinbasel fahren möchten und umgekehrt, ihr Auto wegen der gesperrten Mittt- leren Brücke stehen lassen. Sie nehmen die Umwege unter die Räder! 6.3 Road Pricing Soll der Regierungsrat als erste Schweizer Stadt ein Pilotprojekt für ein städtisches Road Pricing anstreben? Road Pricing bedeutet Verhinderung des Touristen- und Besucherverkehrs mit dementsprechenn- den wirtschaftlichen Folgen; in der r Peripherie des äusseren Rings der Stadt gibt es nicht genü- gend Abstellplätze. 7. Weitere Anliegen Haben Sie weitere Anliegen oder Bemerkungen zum vorliegenden Entwurf des verkehrspolitischen Leitbildes und zum Massnahmenplan 13 USG? Seite 5/5
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