Volksinitiativen mit laufender Sammelfrist. MLaw Nagihan Musliu Assistentin und Doktorandin ZDA
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1 Volksinitiativen mit laufender Sammelfrist MLaw Nagihan Musliu Assistentin und Doktorandin ZDA
2 Ablauf Kurzübersicht aller Volksinitiativen mit laufender Sammelfrist Vorstellung ausgewählter Volksinitiativen und Analyse möglicher Problemfelder Fragen 28. September 2017 Nagihan Musliu 2
3 Kurzübersicht aller Volksinitiativen mit laufender Sammelfrist Zuerst Arbeit für Inländer Atomkraftwerke abschalten Verantwortung für die Umwelt übernehmen Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung Keine Subvention für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative) Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide Stop der Hochpreisinsel für faire Preise (Fair-Preis-Initiative) Stopp den Auswüchsen von Via sicura (Für ein gerechtes und verhältnismässiges Sanktionssystem) Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative) 28. September 2017 Nagihan Musliu 3
4 Transparenz-Initiative Art. 39a Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen 1 Der Bund erlässt Vorschriften über die Offenlegung der Finanzierung von: a. politischen Parteien; b. Kampagnen im Hinblick auf Wahlen in die Bundesversammlung; c. Kampagnen im Hinblick auf Abstimmungen auf Bundesebene. 2 Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien legen gegenüber der Bundeskanzlei jährlich Bilanz und Erfolgsrechnung sowie Betrag und Herkunft sämtlicher Geld- und Sachzuwendungen im Wert von mehr als Franken pro Jahr und Person offen; jede Zuwendung muss der Person, von der sie stammt, zugeordnet werden können. 3 Personen, die im Hinblick auf eine Wahl in die Bundesversammlung oder auf eine eidgenössische Abstimmung mehr als Franken aufwenden, legen vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin gegenüber der Bundeskanzlei Gesamtbudget, Höhe der Eigenmittel sowie Betrag und Herkunft sämtlicher Geld- und Sachzuwendungen im Wert von mehr als Franken pro Person offen; jede Zuwendung muss der Person, von der sie stammt, zugeordnet werden können. 4 Die Bundeskanzlei veröffentlicht die Informationen gemäss Absatz 2 jährlich. Sie veröffentlicht die Informationen gemäss Absatz 3 rechtzeitig vor der Wahl oder der Abstimmung; nach der Wahl oder der Abstimmung veröffentlicht sie die Schlussabrechnung. 5 Die Annahme anonymer Geld- und Sachzuwendungen ist untersagt. Das Gesetz regelt die Ausnahmen. 6 Das Gesetz legt die Sanktionen bei Missachtung der Offenlegungspflichten fest. 28. September 2017 Nagihan Musliu 4
5 Transparenz-Initiative Art. 39a Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen 1 Der Bund erlässt Vorschriften über die Offenlegung der Finanzierung von: a. politischen Parteien; b. Kampagnen im Hinblick auf Wahlen in die Bundesversammlung; c. Kampagnen im Hinblick auf Abstimmungen auf Bundesebene. Kompetenzzuweisung an den Bund & Gesetzgebungsauftrag 28. September 2017 Nagihan Musliu 5
6 2 Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien legen gegenüber der Bundeskanzlei jährlich Bilanz und Erfolgsrechnung sowie Betrag und Herkunft sämtlicher Geld- und Sachzuwendungen im Wert von mehr als Franken pro Jahr und Person offen; jede Zuwendung muss der Person, von der sie stammt, zugeordnet werden können. 28. September 2017 Nagihan Musliu 6
7 3 Personen, die im Hinblick auf eine Wahl in die Bundesversammlung oder auf eine eidgenössische Abstimmung mehr als Franken aufwenden, legen vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin gegenüber der Bundeskanzlei Gesamtbudget, Höhe der Eigenmittel sowie Betrag und Herkunft sämtlicher Geld- und Sachzuwendungen im Wert von mehr als Franken pro Person offen; jede Zuwendung muss der Person, von der sie stammt, zugeordnet werden können. 28. September 2017 Nagihan Musliu 7
8 4 Die Bundeskanzlei veröffentlicht die Informationen gemäss Absatz 2 jährlich. Sie veröffentlicht die Informationen gemäss Absatz 3 rechtzeitig vor der Wahl oder der Abstimmung; nach der Wahl oder der Abstimmung veröffentlicht sie die Schlussabrechnung. 5 Die Annahme anonymer Geld- und Sachzuwendungen ist untersagt. Das Gesetz regelt die Ausnahmen. 6 Das Gesetz legt die Sanktionen bei Missachtung der Offenlegungspflichten fest. 28. September 2017 Nagihan Musliu 8
9 Art. 197 Ziff Übergangsbestimmung zu Art. 39a (Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen) Hat die Bundesversammlung nicht innerhalb von drei Jahren nach Annahme von Artikel 39a die nötigen Ausführungsbestimmungen erlassen, so erlässt der Bundesrat diese innerhalb eines Jahres. Ermächtigung zum Erlass einer selbständigen Verordnung 28. September 2017 Nagihan Musliu 9
10 Zuerst Arbeit für Inländer Art. 121b Inländervorrang bei hoher Erwerbslosigkeit 1 Die Schweiz schränkt den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zum Arbeitsmarkt ein, sobald die Erwerbslosigkeit in der Schweiz gemäss der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation 3,2 Prozent übersteigt. Kompetenzfragen ungeklärt 28. September 2017 Nagihan Musliu 10
11 2 Während der Einschränkung des Zugangs von Ausländerinnen und Ausländern zum Arbeitsmarkt dürfen in der Schweiz nur Personen eingestellt werden, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und: a. Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind; b. das letzte Schuljahr des obligatorischen Grundschulunterrichts in der Schweiz besucht haben; c. in der Schweiz eine berufliche Grundbildung oder ein Studium an einer Schweizer Hochschule abgeschlossen haben; d. einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz haben oder hatten; oder e. deren bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags vereinbartes Nettoerwerbseinkommen mindestens 2-mal den Wert des durchschnittlichen in der Schweiz verfügbaren Äquivalenzeinkommens gemäss Gewichtung der jeweils aktuellen Skala der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beträgt 28. September 2017 Nagihan Musliu 11
12 3 Ist die Arbeitslosigkeit in einem Beruf gemäss Berufsbildungsgesetzgebung oder in einem Beruf, für den ein Studium an einer Hochschule erforderlich ist, nach Angaben des Staatssekretariats für Wirtschaft unter 1,0 Prozent, so kann der Bundesrat auf Gesuch hin ein Kontingent für Arbeitsbewilligungen für Ausländerinnen und Ausländer festlegen, die einen entsprechenden Abschluss vorweisen. 4 Die Schweiz fördert prioritär die Weiterbildung und Umschulung von Stellensuchenden, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. 5 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen. 28. September 2017 Nagihan Musliu 12
13 Art. 197 Ziff Übergangsbestimmung zu Art. 121b (Inländervorrang bei hoher Erwerbslosigkeit) 1 Ist nach Annahme von Artikel 121b durch Volk und Stände die Erwerbslosigkeit höher als der Prozentsatz in Artikel 121b Absatz 1, so ist der Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zum Arbeitsmarkt sofort einzuschränken. 2 Das Abkommen vom 21. Juni zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit ist drei Monate nach Inkrafttreten von Artikel 121b zu kündigen, sofern das Abkommen nicht gemäss Artikel 121b angepasst oder bereits gekündigt ist. 28. September 2017 Nagihan Musliu 13
14 Fragen?? 28. September 2017 Nagihan Musliu 14
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