Inklusion ist ein Prozess, der die Mehrheit ebenso fordert wie die Minderheit. Sie ist Ziel und Umsetzung zugleich und benötigt Zeit.

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1 Inklusion - Gemeinsame Förderung aller Kinder Inklusion bedeutet unter anderem, dass alle Menschen, und somit auch alle Kinder Anerkennung und Wertschätzung erfahren und die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Inklusive Pädagogik heißt, Barrieren für Spiel, Lernen und Partizipation abzubauen. Die Diversität in Bildung und Erziehung darf ebenso wie die Diversität der Geschlechter, religiöse und ethnischer Zugehörigkeit, der Lebensformen, der sexuellen Orientierung, und der sozioökonomischen Voraussetzungen und weiteren individuellen Voraussetzungen dürfen nicht zur Einengung und Diskriminierung führen. Eine Pädagogik der Vielfalt und Inklusion stellt sich aktiv gegen Ausgrenzung und Diskriminierung und sucht nach Möglichkeiten der sozialen Teilhabe für alle Kinder und Familien. Die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Kinder sind Ausgangspunkt für Lernprozesse und für individuelle Förderung in sozialer Gemeinschaft. Daher ist die Qualitätsentwicklung unserer inklusiven Einrichtungen eine Daueraufgabe, für die nicht nur fachliche und (selbst-)reflexive Kompetenzen, sondern auch die kontinuierliche Auseinandersetzung mit eigenen Werten und Normen vonnöten sind. Inklusion ist ein Prozess, der die Mehrheit ebenso fordert wie die Minderheit. Sie ist Ziel und Umsetzung zugleich und benötigt Zeit. Die Teilhabe jedes einzelnen Kindes und zeitweise auch ihrer Familienmitglieder im Kindergarten ist gegründet auf der Akzeptanz von Unterschiedlichkeit und dem konsequenten Abbau von Barrieren im Spiel, Lernen und Partizipation, die Menschen in unserer Gesellschaft häufig z.b. durch ihren ethnischen Hintergrund, ihren sozioökonomischen Status, ihr Geschlecht oder ihre Behinderung erfahren. Eine inklusive Erziehungskultur in der Kindertagesstätte bringt bei Kindern und Erwachsenen eine Veränderung ihrer Einschätzung von Individualität und daraus resultierend des eigenen Selbstverständnisses und der eigenen Stärken und Schwächen aber auch der Stärken und Schwächen anderer mit sich. Bei inklusiven Prozessen greifen verschiedene Ebenen ineinander, die den Erziehern bekannt sein müssen und immer wieder zu reflektieren sind: 1) Subjektive oder innerpsychische Ebene; eigene Haltung und Einstellung gegenüber Andersartigkeit 2) Interaktionale Ebene; Herstellen von gemeinsamen Spielsituationen und Spielen (Handlungen in der Gruppe) sowie Zusammenarbeit mit Eltern/Therapeuten, Fachdiensten usw. Alle Kindertagesstätten der Arbeiterwohlfahrt tragen Sorge dafür, dass ab dem ersten Kontakt zwischen den Familien und dem pädagogischen Personal die oben genannten Aspekte in die pädagogische Arbeit einbezogen werden. Um das Kind individuell bedarfsgerecht fördern zu können, sieht das Aufnahmeverfahren vor, dass das Kind in Begleitung der Sorgeberechtigten zur N. Navvabi-Garakani B. Hausberg G. Niemann-Cremer 2.0 Seite 1 von 6

2 Anmeldung erscheint. Wird dem Kind ein Betreuungsplatz zugesagt, findet seine Eingewöhnungszeit nach dem Konzept des Trägers angelegt an das Berliner Modell statt. Die Schnuppertermine, Eltern-Kind-Aktivitäten und gemeinsame Gespräche in der Eingewöhnungszeit sollen den Fachkräften u.a. dazu dienen, das Kind und seine Familie kennen zu lernen. Hier geht es um die Wahrnehmung des Kindes in seiner Individuellen Einzigartigkeit, damit es von Anfang an entsprechend seinen individuellen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen gefördert werden kann. Dieses geschieht in enger Zusammenarbeit mit seinen Eltern, die je nach Bedarf auch Unterstützung durch unser Team erfahren. Eltern sind die wichtigsten Bindungspersonen ihrer Kinder und deshalb für uns die wichtigsten Partner im Erziehungsprozess und die Experten ihrer Kinder. Die unterschiedlichen Blickwinkel auf das Kind können uns helfen herauszufinden, was das Kind schon alles kann und was es noch braucht. Für die inklusive pädagogische Arbeit bilden das halboffene Konzept, eine vorurteilsbewusste Bildungs- und Erziehungsarbeit und der situationsorientierte Ansatz die Grundlagen für einen adäquaten Umgang mit dem breiten Spektrum kindlicher Bedarfe und Fähigkeiten. Alle Teammitglieder kennen jedes einzelne Kind mit seinen Besonderheiten und tragen gemeinsam die Verantwortung für seine bestmögliche Förderung. Das Kind wird in seinem individuellen Gesamtkontext gesehen und entsprechend unterstützt. Sobald das Kind in die Kita aufgenommen wurde, kommen hierbei folgende sechs Komponenten zum Tragen: das Kind selbst, seine Eltern, das soziale Umfeld der Familie, die Peergroup des Kindes, die Erzieher, das Einrichtungskonzept. Für Kinder mit Behinderung und die von Behinderung bedrohten Kinder sind u. U. zusätzliche Fördermaßnahmen notwendig, die von den pädagogisch tätigen Mitarbeiterinnen mit Unterstützung der Fachkraft für Inklusion besprochen und umgesetzt werden. Weitere notwendige Therapiemaßnahmen werden in Einrichtungen bei Bedarf von externen Therapeuten und Therapeutinnen innerhalb oder außerhalb der Kindertageseinrichtung stattfinden. Bei Bedarf werden speziell erforderliche Hilfsmittel bereitgestellt. Grundsätzlich gilt: Alle Kinder haben die gleichen Rechte und bedürfen teilweise unterschiedliche Unterstützung gleiches wo möglich, besonders wo nötig! Somit wird die pädagogische Arbeit an die Bedürfnisse und Interessen der Kinder angepasst. Jede Kita hält eine Inklusionsbeauftragte vor, die entsprechend geschult wurde, und deren Aufgabe es ist, die Umsetzung des Trägerkonzeptes zur inklusiven Erziehung in den Gruppen zu beobachten und bei Bedarf zu unterstützen. Sie arbeitet eng mit der Fachkraft für Inklusion des Trägers zusammen. Das pädagogische Personal erhält regelmäßig Supervision. Alle Kindertageseinrichtungen werden durch die pädagogische Fachberatung in ihrer Arbeit beraten und unterstützt. N. Navvabi-Garakani B. Hausberg G. Niemann-Cremer 2.0 Seite 2 von 6

3 Standards zur Vorgehensweise bei zusätzlichem oder möglichem zusätzlichen Unterstützungsbedarf eines Kindes Hat eine pädagogische Kraft die Vermutung, bei einem Kind könne ein möglicher Unterstützungsbedarf vorliegen, teilt sie dieses dem Team mit. Schon zu diesem Zeitpunkt werden die Einrichtungsleitung und die hausinterne Inklusionsbeauftragte informiert und bei allen Vorgängen einbezogen. Um einen umfassenderen Eindruck vom Kind zu erhalten, wird es von mindestens drei Personen nach dem Leuvener Modell und nach der Marte Meo Methode beobachtet. Beobachtung durch: FK der Gruppe des Kindes, Inklusionsbeauftragte der Einrichtung, Marte Meo-Praktiker der Einrichtung. Es wird vorerst darauf geachtet, dass die Beobachtenden ihre Eindrücke nicht weitergeben, bevor jeder seine eigene Beobachtung abgeschlossen und dokumentiert hat. Bestätigt sich die Vermutung eines zusätzlichen Unterstützungsbedarfs, werden für das Kind im Gruppenteam bzw. im Gesamtteam entsprechend seinem Bedarf und basierend auf seinen Themen und Interessen Ziele und Maßnahmen festgelegt und durchgeführt. Die FB und die FK für Inklusion werden informiert, dass bei einem Kind ein besonderer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde. In Abstimmung mit der FBL/FB beobachtet die Fachkraft für Inklusion das Kind (Gruppengeschehen, Gruppendynamik, Kind-Kind-Beziehung, Kind-Erz-Beziehung). Wichtig ist, dass sie vor der Beobachtung keine Informationen über die Wahrnehmung der anderen Beobachtenden erhält. Die FK-Inklusion nimmt nach dem anschließenden Austausch mit dem Team eine Ersteinschätzung vor und berät die FK in der Gruppe: Haltung zu Diversität und praktischer Umgang damit, Ziel- und Maßnahmenpläne, Dokumentation Zusammenarbeit mit den Eltern Raumgestaltung, Materialangebot Teamarbeit und Zusammenarbeit der MA im ganzen Haus Alltagsintegrierte Förderung (individuell und in der Kleingruppe) Tagesgestaltung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes Das Gesamtteam und die Fachkraft für Inklusion tauschen sich im Rahmen einer Fallbesprechung über das Kind aus, so dass es von allen MA gefördert und ein durchdachter Ziel- und Maßnahmenplan entwickelt werden kann. Die Eltern werden durch die Gruppenleitung und die Fachkraft für Inklusion zu einem Gespräch eingeladen, um sie über den Entwicklungsstand des Kindes, seinen möglichen Unterstützungsbedarf und weitere Schritte zu informieren. Es findet eine Beratung zum weiteren Vorgehen statt. Die Fachkraft für Inklusion informiert die Einrichtungsleitung und die Fachbereichsleitung (FBL)/ päd. Fachberatung (FB) anhand von Protokollen über alle Vorgänge. N. Navvabi-Garakani B. Hausberg G. Niemann-Cremer 2.0 Seite 3 von 6

4 Im weiteren Vorgehen finden Beratungsgespräche mit den Eltern statt. Die FK Inklusion und die GL informieren die Eltern über die Wege, ihr Kind untersuchen zu lassen, über einen Kinderarzt, das Gesundheitsamt oder den Kinderpsychologen. Die Eltern nehmen Kontakt zum Kinderarzt auf, um das Kind auf mögliche organische Erkrankungen hin zu untersuchen, Das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt erhält der zuständige Arzt oder das Gesundheitsamt den Bericht der Kindertagesstätte über das Kind. Bei Bedarf können die Eltern auch direkt Kontakt zum Kinderpsychologen aufnehmen und ihr Kind dort vorstellen. Der Kinderarzt stellt die Überweisung für eine diagnostische Untersuchung durch Therapeuten, SPZ oder Frühförderstellen (Lebenshilfe) aus. Wird durch die Diagnose ein erhöhter Unterstützungsbedarf nachgewiesen, findet mit der FK Inklusion, den Eltern und der Gruppenleitung ein Gespräch zur weiteren Vorgehensweise und Förderung des Kindes statt. Entsprechend der ärztlichen oder kinderpsychologischen Diagnose wird entschieden, ob den Eltern nahegelegt wird, für ihr Kind einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach SGB XII bei der Städteregion Aachen, Amt 50.5 zu stellen. Diesem Antrag wird mit Einwilligung der Eltern eine Stellungnahme der Einrichtung beigelegt. Entsprechend der Diagnose und den Empfehlungen der Frühförderstelle entwickelt das Team in Zusammenarbeit mit der FK Inklusion für das Kind einen Ziel- und Förderplan. Liegt für das Kind ein Eingliederungsbescheid vor, erhalten die Fachberatung, die Finanzbuchhaltung und die Personalabteilung des Trägers eine Kopie davon. Die Einrichtungsleitung trägt den neuen Status (Behinderung) im PlusKita- Programm, in der Little Bird -Datenbank und im KiBiz-Web ein. Liegt für ein Kind ein Eingliederungsbescheid nach SGB XII mit der Bestätigung behindert oder von Behinderung bedroht vor, wird mit der FB, der Kitaleitung und der FK Inklusion die weitere pädagogische und strukturelle Vorgehensweise individuell geplant. Besteht die Möglichkeit, für ein Kind, für das ein Eingliederungsbescheid vorliegt, eine Platzreduzierung in seiner Gruppe vorzunehmen, stellt die FK Inklusion in Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung und nach Rücksprache mit der FB den Fink-Antrag. Wird schon bei der Aufnahme eines Kindes von den Eltern ein Eingliederungsbescheid vorgelegt, informiert die EL die FB. Gemeinsam überprüfen die EL, die FK Inklusion und die ausinterne Inklusionsbeauftragte, ob die Einrichtungsstruktur, die Raumgestaltung, Ausstattung u.a. den Bedürfnissen des Kindes entsprechen oder ob hier ein Handlungsbedarf besteht. N. Navvabi-Garakani B. Hausberg G. Niemann-Cremer 2.0 Seite 4 von 6

5 Die EL organisiert Schulungen vor Ort, die für den Umgang mit dem Kind notwendig sind. Außerdem sorgt sie für Supervision und fachliche Unterstützung. Für jedes Kind mit Behinderung bzw. für jedes von Behinderung bedrohte Kind wird von der GL und FK Inklusion eine ausführliche Anamnese (III-2.3.8_F1) erhoben, sobald der Status des Kindes feststeht. Kinder mit Behinderung bzw. Kinder, die von Behinderung bedroht sind, nehmen entsprechend ihren Möglichkeiten an allen Aktivitäten der Einrichtung teil. Für ein gemeinsames Leben und Lernen stellt das Kitateam Räume und Materialien zur Verfügung, die für alle Kinder nutzbar sind. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickeln und dokumentieren in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Inklusion individuelle Förderangebote, die weitgehend in den Gruppen- und Einrichtungsalltag integriert sind. Grundlagen hierfür sind: - die Beobachtung des Kindes (allein, in der Peergroup, im Gruppengeschehen) - die Dokumentation von Informationen und Maßnahmen - die Reflexion des eigenen Handelns - der Austausch und die Kooperation der Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Eltern. Die Fördermaßnahmen finden auf drei Ebenen statt, in der Einzelarbeit, in der Kleingruppe und in der Gesamtgruppe. Es erfolgen regelmäßige Wirksamkeitsprüfungen der Maßnahmen. Die pädagogischen FK nutzen die Angebote zur Beratung, Unterstützung und zur Vermittlung weiterer notwendiger Hilfen (z.b. Frühförderstellen, Erziehungsberatungsstellen, soziale Dienste, Therapeuten und Ärzte) Des Weiteren findet eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern statt. Es findet eine kooperative Zusammenarbeit mit externen Therapeuten, Ärzten und den sozialen Diensten statt, ggf. unter Einbezug der Fachkraft für Inklusion. 1 x jährlich wird für jedes Kind mit Behinderung ein Entwicklungsbericht erstellt. Hierzu werden die vorhanden LES-Beobachtungsbögen verwandt. N. Navvabi-Garakani B. Hausberg G. Niemann-Cremer 2.0 Seite 5 von 6

6 N. Navvabi-Garakani B. Hausberg G. Niemann-Cremer 2.0 Seite 6 von 6

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