Probleme bei Versorgung, Qualitätssicherung und Vergütung der ambulanten

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1 Probleme bei Versorgung, Qualitätssicherung und Vergütung der ambulanten Versorgung Dieter Best, Jürgen Doebert Tagung des KCPP und der SEG 4, Rostock am

2 Versorgung Qualitätssicherung Vergütung

3 Dieter Best

4 4

5 5

6 6

7 Verweildauern im Krankenhaus nach Diagnosegruppen Aus: BKK-Report 2008 Fälle je 1000 Versicherte Tage je Fall Tage je 1000 Versicherte Affektive Störungen Sonstige Formen der Herzkrankheit Ischämische Fromen der Herzkrankheit Arthrose Zerebrovasculäre Krankheiten Krebs der Verdauensorgane Suchtkrankheiten Sonstige Krankheiten des Darms

8 8

9 Trotz bestehender Probleme: Vieles ist gut geregelt Eindeutige berufsrechtliche Rahmenbedingungen durch das PsychThG und die Berufsordnungen der Psychotherapeutenkammern Hohe Qualität durch die Ausbildung Eindeutige sozialrechtliche Rahmenbedingungen im Sozialrecht durch das PsychThG und die Psychotherapierichtlinien Insgesamt (soweit uns bekannt): Weltweit beste Versorgungsstrukturen für Psychotherapie

10 Einige neue Zahlen zur Versorgung

11 Ausschöpfung der Kontingente Approbation Kriterien Anteil nicht ausgeschöpfter Sitzungen PP 9,0% KJP 14,7% PP+KJP 10,9% Fachkunde VT 10,7% TP 8,0% AP/AP+TP 8,9% Rest 7,5%

12 Durchschnittliche Sitzungszahl Kriterien Durchschnittliche Sitzungen pro abgeschl. Therapie Fachkunde VT 38,1 TP 53,4 AP/AP+TP 106,6 Rest 52,3 Ost/West östliche KVen 40,9 westliche KVen 46,4

13 Wartezeiten Kriterien Wartelisten führen Durchschnittliche Wartezeit (Tage) Region nach Siedlungsstruktur ländliche Region 56,8% 68,8 Kleinstadt 64,5% 104 Mittelstadt 56,5% 95,6 Großstadt 46,6% 62,3

14 Problem Bedarfsplanung Dieter Best

15 Problem Überalterung der Berufsgruppe

16 Problem Feminisierung des Berufs Anzahl Geschlecht Modus Vertiefungsrichtung w m Vollzeit Teilzeit VT AP/TP PP ,4% 19,6% 70,6% 28,8% 89,4% 10,6% KJP ,9% 17,1% 48,6% 51,4% 67,1% 32,9% Gesamt Aus dem Ergebnisbericht des IMPP (zentrales staatliches Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz)

17 Problem: Kaum Psychotherapien im Alter, zu viele Antidepressiva Dieter Best

18 Weitere Probleme Zu wenig Behandlungskapazitäten Zu wenig Möglichkeiten außerhalb der Richtlinienpsychotherapie Keine Befugnisse zur Einweisung ins Krankenhaus, zur Überweisung, zur Verschreibung von Ergotherapie, zur Ausstellung von AU-Bescheinigungen ( 73 Abs. 2 SGB V) Zu wenig Gruppentherapien Diagnostik und probatorische Sitzungen zu schlecht vergütet Keine Förderung der Samstagssprechstunde für PP/KJP Gutachterverfahren wird derzeit überarbeitet Dieter Best

19 Versorgung Qualitätssicherung Vergütung

20 Qualitätssicherung Überarbeitung des Gutachterverfahrens im GBA: Einführung psychometrischer Messverfahren Einbezug der Patientenperspektive Informationserhebung zum Ergebnis der Psychotherapie Traditionell hohe Fortbildungsbereitschaft der Psychotherapeuten, hohe Quote der Teilnahme an Supervision und Intervision Entwicklung einrichtungs- und sektorenübergreifender Maßnahmen der Qualitätssicherung nach 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V Dieter Best

21 Versorgung Qualitätssicherung Vergütung

22 Probleme der angemessenen Vergütung der Psychotherapie Unterschiedliche Vergütungssystematik: Stundenlohnprinzip mit Mindestzeiten vs. Akkordlohnprinzip mit Kalkulationszeiten Entwicklung einer Schere zwischen den Einkommen der Psychotherapeuten und denen der somatisch tätigen Ärzte (Hamsterradeffekt mit Punktwertverfall) führte zur BSG- Rechtsprechung: Den Psychotherapeuten muss es jedenfalls im typischen Fall möglich sein, bei größtmöglichem persönlichen Einsatz des Praxisinhabers und optimaler Praxisauslastung zumindest den Durchschnittsüberschuss vergleichbarer Arztgruppen zu erreichen

23 Angemessene Vergütung??? Der mit vollem Einsatz arbeitende Psycho erreicht das durchschnittshonorar der Ärzte

24 Probleme der angemessenen Vergütung der Psychotherapie Umsetzung durch Bewertungsausschusses vor 2009: Vergleich der durchschnittlichen Überschüsse der Augenärzte, Chirurgen, Hautärzte, HNO, Gynäkologen, Orthopäden, Urologen mit denen der voll ausgelasteten Psychotherapeuten. Dazu werden nach einem Berechnungsverfahren zum Überschuss dieser Arztgruppen (abzüglich bestimmter Einkommensanteile) die Praxiskosten der Psychotherapeuten von addiert. Die Summe wird durch die maximal erreichbare Punktzahlsumme auf der Basis einer Praxis mit ca. 36 x 43 Sitzungen aus Leistungen pro Jahr dividiert. Dies ergibt den Mindestpunktwert (der faktisch der Maximalpunktwert ist).

25 Probleme der angemessenen Vergütung der Psychotherapie Bewertungsausschuss ab : Erhöhung des Honorars für die genehmigungspflichtigen EBM-Leistungen um durchschnittlich 10% auf ein bundesweit einheitliches Honorar von 81,03. (Maßstab war das höchste Honorar 2008 in einer KV (= KV WL). Daraus leitet sich ein Anpassungsfaktor für die 35.2-Leistungen ab (1.755 Punkte x 1,3196 = Punkte). Dies ergibt ein Honorar je Sitzung von ca. 81. Kein Anpassungsfaktor für alle anderen Leistungen (z.b. probat. Sitzung = 61,50, 5 x = 53,45 )

26 Probleme der angemessenen Vergütung der Psychotherapie Aktuell: Keine Honorarerhöhung durch GKV-FinG Noch keine gesicherte Erhöhung der Leistungsmenge (Behandlungsbedarf) durch das GKV-FinG Problem: Es fehlt ein geregelter Anpassungsmechanismus zur Bestimmung der angemessenen Vergütung (im Sinne des BSG) Empirisch: Psychotherapeutische Praxen bleiben mit ihren durchschnittlichen Einkommen weit unterhalb der sonstigen durchschnittlichen ärztlichen Einkommen

27 Umsatz abzügl. Kosten ZI Umsatz abzügl. Kosten Destatis Augenärzte (Durchschnitt) Chirurgen (Durchschnitt) Frauenärzte (Durchschnitt) Hautärzte (Durchschnitt) HNO (Durchschnitt) Orthopäden (Durchschnitt) Urologen (Durchschnitt) Gewichteter Durchschnitt alle Ärzte Internisten (Durchschnitt) Psychotherapeuten (Durchschnitt) Psychotherapeuten maximal

28 Notwendige gesetzliche Änderungen Finanzierung der Psychotherapie im Rahmen der MGV: Der genehmigte Leistungsbedarf ist mit der Euro- Gebührenordnung zu vergüten Angemessene Vergütung: Die Bewertungen je Zeiteinheit für psychotherapeutische Leistungen einschließlich der zur Abklärung der Therapienotwendigkeit erforderlichen probatorischen Sitzungen und der biographischen Anamnesen haben eine nach Abzug der Praxiskosten anderen Fachgruppen vergleichbare und bundeseinheitliche Höhe der Vergütung zu gewährleisten. Dieter Best

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dieter Best

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