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8 Frage: Thema: Antwort: 1 Bahnhaltepunkt Die Planung für den Bahnsteig erfolgte durch die Bahn und entspricht dem üblichen Regelwerk. 2 Bahnhaltepunkt Der neuen Bahnsteig entspricht dem bahneigenen Regelwerk. Eine theoretische Verbreiterung im Bereich des Arbeitsamtes ist wegen der bestehenden Grundstücksverhältnisse nicht möglich. 3 Bahnhaltepunkt Da der Bahnsteig dem Regelwerk entspricht, ist mit einer Verbreiterung nicht zu rechnen. Durch die Planung des Busbahnhofs und die Fahrradabstellanlagen, die höhengleich an den jetzt gebauten Bahnsteig anschließen, verbessert sich zukünftig die Situation. Im Bereich des Fahrkartenautomaten wird der Bahnsteig dann einen zusätzlichen Zugang erhalten. 4 Bahnhaltepunkt Die Planung für den Bahnsteig erfolgte durch die Bahn und entspricht dem Regelwerk. Mit einer Verbreiterung kann nicht gerechnet werden. 5 Bahnhaltepunkt Eine zusätzliche Überdachung vor dem Bahnhaltepunkt wurde von unserer Seite eingeplant und wird nach Westen ausgerichtet. Seite 1

9 6 Bahnhaltepunkt Nach unserer Einschätzung ist die Überdachung am neuen Bahnsteig nicht groß genug. Die Planung und Realisierung erfolgte jedoch durch die Bahn. Wir werden im Zuge des Busbahnhofs eine zusätzliche Unterstellmöglichkeit mit ca. 50 qm schaffen. 7 Provisorium Geplant ist ein zusätzlicher Wartebereich von ca. 50 qm. Kurzfristig muss ggfs. die Überdachung am alten Bahnhofsgebäude Bahnhaltepunkt genutzt werden. 8 Bahnhaltepunkt Es wäre auch denkbar ein etwas größeres Wartehäuschen als die zur Zeit geplanten 50 qm anzubieten. 9 Bahnhaltepunkt Die Planung erfolgte durch die Bahn, die standardmäßig keine größeren Wartebereiche schafft. Wir werden die Planung um ein Wartehäuschen zwischen Busbahnhof und Bahnsteig ergänzen, um die Situation zu verbessern. 10 Provisorium Bahnhaltepunkt Mit dem Bau des Bussteigs südlich der Bahnhofstraße wird ein zusätzlicher Wartebereich mit einer Größe von 50 qm für Fahrgäste geschaffen. Wann dieser Wartebereich gebaut wird, kann jetzt noch nicht geklärt werden, da der Bauablauf der einzelnen Abschnitte noch nicht geklärt ist. Seite 2

10 11 Bahnhaltepunkt Eine Überdachung des Bahnsteiges ist aus Kostengründen nicht realisierbar. 12 Bahnhaltepunkt Eine Überdachung des gesamten Einstiegsbereichs ist aus Kostengründen nicht machbar. Die Schaffung eines zusätzlichen beheizten Warteraumes wurde als Option mit aufgenommen, über das konkrete Ausstattungsprogramm muss noch beraten werden. 13 Servicegebäude Würde das Servicegebäude direkt an den Bahnsteig gebaut,, würde es die Sichtbeziehung zwischen den Bussen und der Bahn verhindern. Darüber hinaus ist es so, dass die Position des Servicegebäudes so gewählt wurde, dass sie möglichst nah an allen Einrichtungen des Bahnhofsumfeldes liegt. d.h. an den Bussteigen, an den Bike- & Ride-Anlagen sowie an die P&R-Anlagen. 14 Provisorium Der derzeitige Zustand mit dem verlegten Bahnsteig stellt nur einen ersten Schritt dar und ist nicht mit den endgültigen Zustand Bahnhaltepunkt des geplanten öffentlichen Verkehrsknotens zu vergleichen. 15 Bahnhaltepunkt Die Bahn ist für sicherheitstechnische Belange im Rahmen ihrer Bauausführung eigenverantwortlich tätig. Seite 3

11 16 Hierzu gibt es noch keine konkreten Überlegungen, denkbar wäre, dass man zur Verbesserung der heutigen Situation in dem Provisorium Bereich des jetzigen Parkplatzes eine zusätzlich provisorische Überdachung sowie einen zusätzlichen Einstieg zum Bahnsteig Bahnhaltepunkt schafft. 17 Provisorium Der endgültige Haltepunkt der Bahn ist bereits hergestellt. Was noch nicht erkennbar ist, ist der höhengleiche Zugang zum neuen Bahnhaltepunkt Bussteig sowie der zusätzliche Wartebereich und die Fahrradabstellanlage im Bereich vor dem Arbeitsamt. 18 Provisorium Die Länge der derzeitigen Zufahrtsrampe zum Bahnsteig soll Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern eine möglichst bequeme Bahnhaltepunkt Zugangs-/ Zufahrtsmöglichkeit bieten. Die Anbindung des zentralen Busbahnhofes ist zur Zeit noch nicht realisiert. 19 Der jetzige Zustand stellt nur einen ersten Schritt dar. In Zukunft ist es geplant, das der Bussteig sowie die Gehwege im Bereich Provisorium des Arbeitsamtes höhengleich an den Bahnsteig anschließen. Die lange Rampe muss dann nicht mehr zwingend genutzt Bahnhaltepunkt werden. Die Breite des Bahnsteigs wird allerdings so bleiben. 20 Bahnhaltepunkt Die bahneigene Planung und deren Genehmigung sieht die Möglichkeit vor, bei entsprechendem Bedarf den neuen Bahnsteig zu verlängern. Seite 4

12 21 Provisorium Die Zugangsrampe wird in der bestehenden Form bleiben. In Zukunft ist es jedoch geplant, dass der Bussteig sowie die Bahnhaltepunkt Gehwege im Bereich des Arbeitsamtes höhengleich an den Bahnsteig angeschlossen werden. 22 Bahnhaltepunkt Die Bahn baut ihre Bahnsteige in eigener Regie und nach einem genehmigten Regelwerk. Ein Mehr an Bahnsteig muss dann die Stadt zahlen. Die Stadt hat in der Diskussion mit der Bahn eine Verlängerung der Rampe zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Bahnsteigs für mobilitätseingeschränkte Personen erwirkt. 23 Bahnhaltepunkt Nein, im endgültigen Zustand schließt der Bussteig sowie die Fahrradanlagen und die Gehwegflächen höhengleich an den Bahnsteig an, so dass sich über eine große Fläche ein höhengleicher Zugang ergibt. 24 Bahnhaltepunkt Ja, im endgültigen Zustand werden die Bussteige, sowie die Fahrradständer und die Gehwegflächen höhengleich an den Bahnsteig angebunden, so dass ein breiter Zugangsbereich gegeben sein wird. 25 Bahnhaltepunkt Die Verlegung eines Bussteiges südlich des Arbeitsamtes ist nicht möglich, da hier eine große Lärmschutzanlage geplant ist, die einen Zugang zum Bahnsteig verhindert. Seite 5

13 26 P&R-Anlage Die Fahrgasse in der Umfahrt des südlichen Parkplatzes ist mit 6,00 m so breit, dass wartende PKW auch durch andere Fahrzeuge überholt werden können. Wenn dort länger gehalten werden soll, besteht die Möglichkeit, die Fahrzeuge auf den extra markierten Stellplätzen abzustellen. 27 Bahnhaltepunkt Der Bahnhof Borken ist Endpunkt der Strecke Essen-Dorsten-Borken. Es gibt weiterhin Weichen für die verbleibenden Gleise. Züge beginnen und enden in Borken. Richtig ist, dass hier keine Züge kreuzen oder sich überholen. Dafür fehlt eine zweite Strecke bzw. eine weiterführende Strecke. Diese Fragen liegen jedoch nicht in der Planungshoheit der Stadt Borken. 28 Bahnhaltepunkt Bei dem Begriff Wartehalle handelt es sich um einen Fachbegriff, der tatsächlich irreführend ist. Die umgangssprachliche Benennung als Wartehäuschen wäre in diesem Falle günstiger gewesen. Es ist ein zusätzliches Wartegebäude von ca. 50 qm Grundfläche geplant. 29 Provisorium Mit dem Bau des Busbahnhofs wird ein zusätzlicher Wartebereich erstellt, der Unterstellmöglichkeiten in ausreichender Zahl Bahnhaltepunkt bietet. 30 Provisorium Mit dem Ausbau des neuen Busbahnhofs wird ein zusätzlicher Wartebereich erstellt. Bis dahin kann die Bahnsteigüberdachung Bahnhaltepunkt im Bereich des alten Bahnsteiges genutzt werden. Seite 6

14 31 Reaktivierung der Bahnstrecke nach Bocholt Es gibt noch keine konkreten Überlegungen, wie mit den Flächen verfahren werden soll. Grundsätzliche Nutzungsmöglichkeiten werden im Bebauungsplan festgesetzt. 32 Bahnhaltepunkt Die Planungen der Stadt Borken haben keinen Einfluss auf den Fahrplan der Deutschen Bahn. 33 Busbahnhof Hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen. Die Umsteigebeziehung Bus / Bahn macht einen Anteil von 7 % an allen Umsteigebeziehungen im Busbahnhof aus. Die Bahn insgesamt hat eine Umsteigefrequenz von 27 %, gemessen an allen Umsteigebeziehungen im Busbahnhof. Provisorium 34 Auf Sicherheitsfragen wird je nach den Erfordernissen bedarfsgerecht reagiert. Bahnhaltepunkt 35 Bahnhofsgebäude Ein Erhalt des Bahnhofsgebäudes ist wirtschaftlich kaum darstellbar, da es energetisch wie auch bautechnisch sanierungsbedürftig ist und nur mit erheblichem finanziellen Aufwand auf den Stand der Technik zu bringen ist. Seite 7

15 36 Bahnhaltepunkt Es obliegt ausschließlich der Zuständigkeit der Bahn, über eine Elektrifizierung der Bahnstrecke zu entscheiden. 37 Trassierung der Bahnhofstraße Eine angebaute Hauptverkehrsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50, die im Zweirichtungsverkehr zu befahren ist, stellt eine Standardlösung im innerstädtischen Straßenbau dar. Unter Berücksichtigung der Zuordnung der Bushaltestellen ist an dieser Stelle auch nicht erkennbar, was daran unsicher sein soll. 38 Reaktivierung der Bahnstrecke nach Bocholt Die Erweiterung der Bahnlinie bis nach Bocholt ist unabhängig von diesem Projekt zu sehen. Aus verkehrstechnischen Gründen und aus Gründen der Verkehrssicherheit müsste die Bahnlinie nach Bocholt in einem Unterführungsbauwerk u.a. die Ahauser Straße kreuzen. Unabhängig von den Kosten und sonstigen Problemen wäre eine Reaktivierung der Strecke grundsätzlich möglich. 39 Trassierung der Bahnhofstraße Der Abzweig in Richtung An der Nordbahn dient der Erschließung von Grundstücken. Eine Verbindung mit der Ahauser Straße ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich. 40 Provisorium Im endgültigen Ausbauzustand sind keine Treppen zur Bahnhaltestelle notwendig, da die Bussteige und Nebenanlagen Bahnhaltepunkt höhengleich an den Bahnsteig anschließen. Seite 8

16 41 Ramsdorfer Postweg / Raiffeisenstraße / Gelsenkirchener Straße Nach den Leistungsfähigkeitsberechnungen wird sich für die Ahauser Straße wie für den Ramsdorfer Postweg eine gute Verkehrsqualität einstellen. Die Ahauser Straße wird entlastet und der Ramsdorfer Postweg kann durch den Ausbau und die verbesserte Anbindung den zusätzlichen Verkehr problemlos bewältigen. 42 Querung der Bahnhofstraße Das gesamte Bahnhofsumfeld ist entsprechend des Leitfaden für Barrierefreiheit im Straßenraum mit entsprechenden Leiteinrichtungen für Sehbehinderte ausgestattet. Das gilt insbesondere für die beiden Überquerungsmöglichkeiten der Bahnhofstraße mit der baulichen Mitteltrennung, wo wir spezielle Leiteinrichtungen für Sehbehinderte vorgesehen haben. Die gesamte Planung ist mit der Behindertenbeauftragten des Kreises Borken abgestimmt. 43 Provisorium Neben der Unterstellmöglichkeit auf dem neuen Bahnsteig besteht auch noch die Unterstellmöglichkeit im Bereich des Bahnhaltepunkt Bahnhofsgebäudes. 44 Provisorium Hier liegt ein Missverständnis vor. Bei dem neuen Bahnsteig handelt es sich um den endgültigen Ausbauzustand. Dieser wird Bahnhaltepunkt jedoch durch die Planung der Stadt Borken in seinem gesamten Umfeld noch deutlich aufgewertet. Servicegebäude 45 Es ist ein Servicegebäude für den ÖPNV geplant, in dem auch Gastronomie bzw. ein Kiosk und WC-Anlagen vorgesehen sind. Seite 9

17 46 Die Bahn hält eine Unterstellmöglichkeit für ca. 10 Fahrgäste vor. Die zusätzlich geplante Unterstellmöglichkeit der Stadt Borken Provisorium bietet etwa Raum für weitere 50 Fahrgäste. Bis zur Realisierung der neuen städtischen Wartehalle kann die bisherige Bahnhaltepunkt Überdachung am Bahnhofsgebäude genutzt werden. 47 Bahnhaltepunkt Grundsätzlich ist zu sagen, dass der Busbahnhof im Zuständigkeitsbereich der Stadt Borken liegt und der Bahnsteig im Zuständigkeitsbereich der Bahn. Die Bahn plant und baut entsprechend ihrer technischen Regelwerke nur einen Mindeststandart. Die Planung der Stadt berücksichtigt dagegen auch Flächen für eine gewisse Aufenthaltsfunktion. 48 Reaktivierung der Bahnstrecke nach Bocholt Die Erweiterung der Bahnlinie bis nach Bocholt bzw. Holland oder Münster ist unabhängig von diesem Projekt zu sehen. Abgesehen von Flächen- und Kostenfragen wäre eine Reaktivierung der Strecke im Bereich des Bahnhofes möglich. 49 Reaktivierung der Bahnstrecke nach Bocholt Nein, eine Wiedereröffnung der Bahnlinie bis nach Bocholt bzw. Holland oder Münster wird mit der städtischen Planung nicht verbaut. 50 Bahnhaltepunkt Bevor über kurzfristige Provisorien entschieden wird, muss geklärt werden, wie die Gestaltung des Bahnhofsumfeldes langfristig aussehen soll. Seite 10

18 51 Bahnhaltepunkt Kurzfristige Provisorien sind regelmäßig kostenintensiv. Erst wenn die endgültige Gestaltung des Bahnhofsumfeldes feststeht, kann über Übergangslösungen nachgedacht werden. 52 Bahnhaltepunkt Die städtische Planung sieht eine deutlich größere und wettergeschützte Wartehalle vor. Reaktivierung 53 der Bahnstrecke Die Möglichkeit zur Reaktivierung der Bahnstrecke Münster-Bocholt wird durch die vorliegende Planung nicht verhindert. nach Bocholt 54 Reaktivierung der Bahnstrecke nach Bocholt Nein, Borken muss kein Sackbahnhof sein oder bleiben, da weiterhin die Möglichkeit besteht, die Bahnstrecke nach Bocholt zu reaktivieren. Reaktivierung 55 der Bahnstrecke Eine Reaktivierung weiterer Bahnlinien wird durch die Planung der Stadt Borken nicht ausgeschlossen. nach Bocholt Seite 11

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