Raiffeisenbank Jenbach Wiesing egen Offenlegung gem 26 BWG / 2013
|
|
- Ingeborg Fried
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gem 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal j hrlich Informationen ber ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Die Offenlegung der Informationen erfolgt mittels Internet. Die rechtliche Grundlage f r die Ver ffentlichung der Daten bildet die Offenlegungsverordnung (OffV), BGBl. II, Nr. 375/2006 idf BGBl. II Nr. 462/2011. Risikomanagement f r einzelne Risikokategorien ( 2 Z 1 bis 4 und 5 Z 1 OffV) Die Raiffeisen Bankengruppe Tirol Die Raiffeisen Bankengruppe (RBG) sterreich ist die gr te Bankengruppe sterreichs mit rund 540 lokal t tigen Raiffeisenbanken, acht regional t tigen Landesbanken und der Raiffeisen Zentralbank sterreich AG in Wien als Spitzeninstitut. Rund 1,7 Millionen sterreicher sind Mitglieder und damit Miteigent mer von Raiffeisenbanken. Die Raiffeisenbanken sind als selbst ndige Kreditinstitute im genossenschaftlichen Verbund den Grunds tzen der Subsidiarit t, der Solidarit t und der Regionalit t verpflichtet. Auf Landesebene werden Modelle, Systeme und Verfahren im Rahmen des Risikomanagements entwickelt und einheitlich angewandt. Zur Sicherung der anvertrauten Kundengelder und der Fortbestandssicherung haben sich die Raiffeisenbanken der RBG Tirol in mehreren Einrichtungen zusammengeschlossen: Solidarit tsverein der Tiroler Raiffeisen-Geldorganisation Die Raiffeisenbanken der RBG Tirol haben gemeinsam mit der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG einen Solidarit tsverein eingerichtet, der durch geeignete Ma nahmen sicherstellt, dass in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Vereinsmitglieder Hilfestellung erhalten. Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft sterreich (RK ) Diese Gemeinschaft aus teilnehmenden Raiffeisenbanken und Raiffeisenlandesbanken, der Raiffeisen Zentralbank sterreich AG (RZB) und der Raiffeisen Bank International AG (RBI) garantiert bis zur H he der gemeinsamen wirtschaftlichen Tragf higkeit der teilnehmenden Banken alle Kundeneinlagen bei und Wertpapieremissionen von teilnehmenden Banken, unabh ngig von der H he. Die Kundengarantiegemeinschaft ist zweistufig aufgebaut, einerseits in der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Tirol auf Landesebene und andererseits in der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft sterreich (RK ) auf Bundesebene. Die Kundengarantiegemeinschaft gew hrleistet somit ber die gesetzliche Einlagensicherung hinaus Sicherheit f r die Kunden. Einlagensicherungseinrichtungen der RBG sterreich Die Mitgliedsinstitute der RBG Tirol sind gemeinsam ber die Raiffeisen-Einlagensicherung Tirol egen Mitglied der sterreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung egen. Diese Einlagensicherungsgenossenschaft stellt die Haftungseinrichtung f r die gesamte Raiffeisen Bankengruppe gem 93, 93a und 93b BWG dar. Zum Zwecke der Einlagensicherung ist in der RBG sterreich ein entsprechendes Fr herkennungssystem implementiert, das basierend auf einem umfassenden Meldewesen ber Ertrags- und Risikoentwicklung seitens aller Mitgliedsinstitute laufende Analysen und Beobachtungen durchf hrt. Aufgrund der Gr enstruktur der Raiffeisenbanken und der beschriebenen Einbettung in die Raiffeisen Bankengruppe (Sicherungseinrichtungen, gemeinsame Modelle, Systeme und Verfahren) nehmen die Institute der RBG Tirol das vom Bankwesengesetz vorgesehene Prinzip der Angemessenheit in Anspruch. Risikomanagement der Raiffeisenbanken in der RBG Tirol Gemeinsam mit dem Zentralinstitut und den Verbundeinrichtungen werden Modelle, Systeme und Verfahren im Rahmen des Risikomanagements entwickelt und einheitlich angewandt. Seite 1 von 9
2 Risikostrategie Das Ziel der risikostrategischen berlegungen ist die permanente Sicherstellung der Risikotragf higkeit der Raiffeisenbank und damit die Sicherung des Unternehmensfortbestandes. Neben einer risikoorientierten Sichtweise ist ein angemessenes Jahresergebnis eine weitere Pr misse f r die Gesch ftst tigkeit, um die Risikotragf higkeit und die Eigenmittelausstattung weiter zu verbessern. Die Raiffeisenbanken sind grunds tzlich von einem kontrollierten Umgang mit den bankgesch ftlichen und bankbetrieblichen Risiken gepr gt. Dies bedeutet auch, dass bei intransparenter, un berschaubarer Risikolage dem Vorsichtsprinzip der Vorzug gegeben wird und nur Risiken eingegangen werden, die auch beurteilt werden k nnen. Der Aufnahme neuer Gesch ftsfelder oder Produkte geht grunds tzlich eine ad quate Analyse der gesch ftsspezifischen Risiken voraus. Schlie lich haben die Raiffeisenbanken auch den genossenschaftlichen F rderauftrag sowie die regionale Verankerung zu ber cksichtigen. In jedem Fall ist die Risikostrategie ein integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung. Jede Raiffeisenbank hat eine schriftlich ausformulierte, mittelfristige Risikostrategie, die die Grundhaltung der Raiffeisenbank im Umgang mit Risiken festlegt. In der Risikostrategie sind im Sinne einer umfassenden Steuerung des Kreditinstitutes maximale Grenzen f r die Risikobelastung festgelegt. Risikotragf higkeit In der Raiffeisenbank werden im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung dem vorhandenen Risikodeckungspotenzial (Ertrag, Eigenkapital und stille Reserven) der Bank alle ma geblichen Risiken, die nach g n- gigen Methoden und unter Einsatz entsprechender Systeme ermittelt werden, gegen bergestellt. Auf diese Weise wird erhoben, ob unter angenommenen Pr missen auch im unwahrscheinlichen Fall ausreichend Risikodeckungsmasse zur Verf gung steht. Die Gesamtrisikoberechnung erfolgt durch Addition der wesentlichen Einzelrisiken. Risikosteuerung, - berwachung Die Gesch ftsleiter der Raiffeisenbanken sind gem Bankwesengesetz f r die Umsetzung der Risikostrategie und des Risikomanagements verantwortlich. Der professionelle Umgang mit Risiken bildet eine Kernaufgabe des Managements eines Kreditinstitutes. Die wesentlichen Risiken und die Entwicklung der Risikotragf higkeit der Raiffeisenbanken werden viertelj hrlich in einem Risikobericht dargestellt. Die Risikosteuerung erfolgt anhand der vorliegenden Risikoberichte oder anlassbezogen. Die Limitierung des Gesamtbankrisikos erfolgt durch Festlegung einer maximalen Risikobelastung in Prozent der Risikotragf higkeit auf Gesamtbankebene. Ein Teil des internen Kapitals wird f r nicht quantifizierbare Risiken vorgehalten. Die maximale H he der Ausnutzung der Risikotragf higkeit wird laufend berwacht. Organisatorischer Aufbau Die Aufbau- und Ablauforganisation ist derart organisiert, dass Interessenskonflikte m glichst vermieden werden. Raiffeisenbanken mit einem Eigenmittelerfordernis von ber EUR 30 Mio. haben die Vorgaben der FMA- Mindeststandards f r das Kreditgesch ft umgesetzt, Raiffeisenbanken mit einem unter EUR 30 Mio. liegenden Eigenmittelerfordernis wenden diese Standards sinngem an. Durch regelm ige Ausbildungsma nahmen wird die Qualifikation der Mitarbeiter sichergestellt. S mtliche f r das Risikomanagement erforderlichen Anweisungen und Richtlinien liegen den betreffenden Mitarbeitern sorgf ltig dokumentiert in Handb chern vor. Seite 2 von 9
3 Die verwendeten Modelle, Systeme und Verfahren werden regelm ig berpr ft und laufend berwacht, wobei der Innenrevision der Raiffeisenbanken eine essentielle Funktion zukommt. Die wesentlichsten Risiken der RBG Kredit-/Adressrisiko Das Kredit-/Adressrisiko ist jenes Risiko, das durch den Ausfall eines Kunden oder die Nichterf llung vertraglicher Verpflichtungen durch einen Vertragspartner entsteht. Das Kredit-/Adressrisiko wird bei Kontrahenten, Banken, L ndern und Konzentrationen (insbesondere bei Fremdw hrungsgesch ften) ermittelt. F r die Beurteilung der Bonit t und Werthaltigkeit der Sicherheiten wird von den Raiffeisenbanken das bundeseinheitliche Raiffeisen-Rating- und Sicherheiten-System herangezogen. Die Risikomessung erfolgt f r den Problem- und den Extremfall und spiegelt das Portfolio der Raiffeisenbank wider. Konzentrationsrisiko Das Konzentrationsrisiko liegt in m glichen nachteiligen Folgen, die sich aus Konzentrationen oder Wechselwirkungen gleich- und verschiedenartiger Risikofaktoren oder -arten ergeben k nnen. Die Beobachtung der relevanten Konzentrationsrisiken erfolgt grunds tzlich aufgrund der vorhandenen Sicherungseinrichtungen auf Ebene der RBG Tirol. Marktrisiko Die Marktrisiken bestehen im Zins nderungs-, W hrungs- und im Kursrisiko aus Wertpapieren, Zins- und Devisenpositionen. Die Marktrisiken werden wie alle wesentlichen Risiken regelm ig im Rahmen der entsprechenden Berichterstattung behandelt und nach gemeinsam entwickelten, bundeseinheitlichen Methoden gemessen. Bei den Raiffeisenbanken wird kein Handelsbuch gef hrt. Da keine wesentlichen offenen Devisenpositionen vorhanden sind, besteht nahezu kein W hrungsrisiko. Weiters besteht kein Marktrisiko aus derivativen Produkten, da diese nur zu Absicherungszwecken eingesetzt werden. Derivative Kundengesch fte werden zur G nze durch entsprechende Gegengesch fte geschlossen. Das Marktrisiko der Raiffeisenbank beschr nkt sich somit auf das Kursrisiko/Zins nderungsrisiko aus Wertpapieren. Zins nderungsrisiko im Bankbuch Durch Zins nderungen kann die Gefahr entstehen, dass der erwartete Wert bzw. Ertrag nicht erreicht wird. Die Messung des Zins nderungsrisikos erfolgt durch die Einordnung aller Zinspositionen in Laufzeitb nder unter Ber cksichtigung der relevanten Zinsindikatoren. Auf Basis der vorhandenen Gaps werden sowohl unter ertragsorientierten Gesichtspunkten die Auswirkungen auf das Ergebnis der Raiffeisenbank durch Ver nderung der relevanten Indikatoren um 100 Basispunkte als auch die nderung des Barwerts simuliert, wobei eine parallele Zinskurvenverschiebung um 100 Basispunkte angenommen wird. Liquidit tsrisiko Das Liquidit tsrisiko umfasst das Risiko der Bank, ihre gegenw rtigen und zuk nftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollst ndig und zeitgerecht erf llen zu k nnen. Durch die gesetzliche Liquidit tsreserve und die Sicherung derselben innerhalb der RBG (Raiffeisen-Landesbanken als Liquidit tsgeber) wird dieses Risiko f r Raiffeisenbanken im Rahmen der Fr herkennung erfasst. Operationelles Risiko Als operationelles Risiko werden Verluste aufgrund von Fehlern in Systemen, Verfahren durch Menschen oder externe Ereignisse verstanden. Durch die Nutzung gemeinsamer, standardisierter Verfahren und Systeme sowie gemeinsamer Notfallkonzepte wird nach M glichkeit die Hintanhaltung operationeller Risiken erreicht. Seitens der Gesch ftsleiter der Raiffeisenbanken werden in regelm igen Abst nden Risikoeinsch tzungen hinsichtlich des operationellen Risikos durchgef hrt und wesentliche Schadensf lle dokumentiert. Seite 3 von 9
4 Es wird f r die Berechnung des operationellen Risikos der Basisindikatoransatz gem 22 j BWG angewandt. Sonstige Risiken Sonstige, nur schwer bzw. gar nicht quantifizierbare Risiken werden im Falle der Wesentlichkeit im Rahmen der Risikotragf higkeitsanalyse ber cksichtigt. Anwendungsbereichsbezogene Informationen ( 3 Z 1 bis 4 OffV) Die Informationen werden bereits im Jahresabschluss dargestellt bzw. finden betreffend Konsolidierung keine Anwendung. Eigenmittelstruktur ( 4 OffV) Die Verzinsung der Gesch ftsanteile erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen der Satzung der Raiffeisenbank und der Beschl sse der genossenschaftsrechtlich zust ndigen Organe. Hinsichtlich der weiteren gem 4 Z 1 OffV zu ver ffentlichenden Angaben (sektorintern emittierte Eigenmittelbestandteile) wird die Ausnahmebestimmung gem 26 Abs 5 Z 1 BWG in Anspruch genommen, weil eine Auslassung die Einsch tzung oder Entscheidung eines Benutzers, der sich bei wirtschaftlichen Entscheidungen auf diese Information st tzt, nicht ndern oder beeinflussen w rde. Darstellung der Eigenmittelstruktur Euro Eingezahltes Kapital ,10 Fonds f. allg. Bankrisiken 0,00 Kapitalr cklagen 0,00 Gewinnr cklagen ,25 Haftr cklagen ,04 Sonstige R cklagen - Immaterielles Verm gen 0,00 - Reinverlust 0,00 Euro Kernkapital ,39 Stille Reserven gem. 57 Abs 1 BWG 0,00 Erg nzungskapital 0,00 Nachrangkapital 0,00 Neubewertungsreserven 0,00 Haftsummenzuschlag ,59 Kurzfristiges nachrangiges Kapital 0,00 0,00 Erg nzende Eigenmittel ,59 0,00 0,00 - Abz ge gem 23 Abs 14 Z 8 BWG 0,00 Gesamtsumme aller EIGENMITTEL ( 4 Z 5 OffV) ,98 Seite 4 von 9
5 8 % der gewichteten Forderungsbetr ge ( 5 Z 2 OffV) Der Betrag von 8 % der gewichteten Forderungsbetr ge in H he von ,00, setzt sich wie folgt zusammen: 8 % Mindesteigenmittelerfordernis der risikogewichteten Forderungsklasse des Kreditrisiko- Standardansatzes gem. 22a Abs 4 BWG Bemessungsgrundlage Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken 0,00 Forderungen an regionale Gebietsk rperschaften 28,18 Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen 7.980,81 ohne Erwerbscharakter im Besitz von K rper- schaften Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken 0,00 Forderungen an internationale Organisationen 0,00 Forderungen an Institute ,32 Forderungen an Unternehmen ,98 Retail-Forderungen ,10 Durch Immobilien besicherte Forderungen 0,00 berf llige Forderungen ,20 Forderungen mit hohem Risiko 0,00 Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0,00 Verbriefungspositionen 0,00 Kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen 0,00 Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen 0,00 Sonstige Posten ,73 Summe ,32 Das gesamte Mindesteigenmittelerfordernis stellt sich wie folgt dar ( 5 Z 4-5 OffV): 8 % Mindesteigenmittelerfordernis der risikogewichteten Bemessungsgrundlage ,32 Mindesteigenmittelerfordernis f r alle Risikoarten des Handelsbuches gem. 22o Abs 2 BWG 0,00 Mindesteigenmittelerfordernis f r das Warenpositionsrisiko und das Fremdw hrungsrisiko, einschlie lich 0,00 des Risikos aus Goldpositionen Mindesteigenmittelerfordernis f r das operationelle Risiko gem. 22 i (Basisindikatoransatz) ,99 Gesamtes Eigenmittelerfordernis ,31 Kontrahentenausfallrisiko ( 6 OffV) Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gem 6 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gem 26 Abs 5 Z 1 BWG in Anspruch genommen, weil eine Auslassung die Einsch tzung oder Entscheidung eines Benutzers, der sich bei wirtschaftlichen Entscheidungen auf diese Information st tzt, nicht ndern oder beeinflussen w rde. Definitionen f r Rechnungslegungszwecke ( 7 Abs 1 Z1 OffV) F r Rechnungslegungszwecke wurden keine separaten Definitionen von berf llig und ausfallgef hrdet formuliert. Es finden die Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches hinsichtlich der Bewertung von Umlaufverm gen Anwendung. Seite 5 von 9
6 Beschreibung der Methoden f r die Bildung von Einzelwertberichtigungen und R ckstellungen ( 7 Abs 1 Z 2 OffV) F r erkennbare Risiken bei Kreditnehmern wurden Einzelwertberichtigungen bzw. R ckstellungen gebildet. F r einzelne Gruppen von Risikopositionen wurden gruppenweise Einzelwertberichtigungen angesetzt. In den brigen R ckstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken sowie dem Grunde nach wahrscheinliche oder sichere, jedoch hinsichtlich der H he oder dem Zeitpunkt ihres Eintrittes unbestimmte Verbindlichkeiten mit den Betr gen ber cksichtigt, die nach vern nftiger kaufm nnischer Beurteilung erforderlich sind. Weitere Angaben zum Kredit- und Verw sserungsrisiko ( 7 Abs 1 Z 3 bis 8 OffV) Es werden hinsichtlich der offen zu legenden Angaben gem 7 Abs 1 Z 3 bis 8 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gem 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen, da auf Grund besonderer Umst nde wie der Gr e, des Umfangs der Gesch fte und des T tigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschw cht werden w rde. Darstellung der Entwicklung der Einzelwertberichtigungen und R ckstellungen f r ausfallgef hrdete Forderungen ( 7 Abs 1 Z 9 OffV) sowie der vorgenommenen Wertaufholungen Direktabschreibungen ( 7 Abs 3 OffV) F r erkennbare Risiken bei Kreditnehmern wurden Einzelwertberichtigungen bzw. R ckstellungen gebildet. F r einzelne Gruppen von Risikopositionen wurden gruppenweise Einzelwertberichtigungen angesetzt. Text Stand Zuweisung Aufl sung Stand Einzelwertberichtigungen Gruppenweise Einzelwertberichtigungen , R ckstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 Eine direkte Forderungsabschreibung in H he von EUR wurde vorgenommen ( 7 Abs 3 OffV). Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes ( 8 OffV) Aufgrund der Gesch ftst tigkeit werden keine externen Ratings zur Bewertung der Kreditqualit t herangezogen ( 8 Z 1, Z 2 und Z 4 OffV). Art und Umfang der Nutzung externer Ratings im Rahmen der Erfassung des Kreditrisikos zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage erfolgt im Rahmen der FMA-Verordnung ( 22a Abs. 7 BWG). Das Verfahren zur bertragung von Emittenten- und Emissionsratings auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuchs sind, entspricht den Vorgaben von 32 Solvabilit tsverordnung, BGBl. II Nr. 374/2006, und wird standardm ig f r derartige Posten durchgef hrt ( 8 Z 3 OffV). Zuordnung der Forderungswerte gem 8 Z 5 OffV Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gem 8 Z 5 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gem 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen, da auf Grund besonderer Umst nde wie der Gr e, des Umfangs der Gesch fte und des T tigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschw cht werden w rde. Operationelles Risiko ( 12 OffV) Es wird f r die Berechnung des operationellen Risikos der Basisindikatoransatz gem 22 j BWG angewandt. Seite 6 von 9
7 Beteiligungspositionen au erhalb des Handelsbuches ( 13 OffV) Beschreibung der Beteiligungsziele ( 13 Z 1 OffV) Die Raiffeisenbank h lt Beteiligungen an der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG, der Raiffeisenbanken Tirol Kast GmbH, der Raiffeisen-Einlagensicherung Tirol egen und der Raiffeisen Tirol Erg nzungskapital egen. Es handelt sich dabei um strategische Beteiligungen im Rahmen der Raiffeisen Bankengruppe. Weiters ist die Raiffeisenbank strategisch an folgenden Unternehmen beteiligt: Raiffeisen Immobilienservice GmbH Beschreibung der Rechnungslegungstechniken und Bewertungsmethoden ( 13 Z 2 OffV) Die Beteiligungen an juristischen Personen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Au erplanm ige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn auf Grund anhaltender Verluste, eines verringerten Eigenkapitals und/oder eines verminderten Ertragswertes eine Wertminderung eingetreten ist, die voraussichtlich von Dauer ist. Beteiligungen an Personengesellschaften werden nach der Spiegelbildtheorie bewertet. Der Zufluss/Abfluss der Ergebnisse der Personengesellschaft erfolgt mit der Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft. Bekanntgabe der Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der Beteiligungen ( 13 Z 3 OffV) Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gem 13 Z 3 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gem 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen da auf Grund besonderer Umst nde wie der Gr e, des Umfangs der Gesch fte und des T tigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschw cht werden w rde. Bekanntgabe kumulativ realisierter Gewinne oder Verluste aus Verk ufen sowie die Summe der nicht realisierten Gewinne oder Verluste aus Beteiligungen ( 13 Z 5 und 6 OffV) Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gem 13 Z 5 und 6 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gem 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen, da auf Grund besonderer Umst nde wie der Gr e, des Umfangs der Gesch fte und des T tigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschw cht werden w rde. Schl sselannahmen bez glich R ckzahlung von Krediten vor F lligkeit und des Anlegerverhaltens bei unbefristeten Einlagen ( 14 Z 2 OffV) Bez glich der R ckzahlung von Krediten vor F lligkeit sind Regelungen in den Kreditvertr gen vorgesehen. Bei den unbefristeten Einlagen wird die Gleitzinsmethode mit empirisch ermittelten Mischungsverh ltnissen angewandt. Zinsrisiken aus der vorzeitigen R ckzahlung von Krediten und Behebung von Einlagen vor F lligkeit k nnen durch Vorf lligkeitsentsch digungen eingepreist werden. Schwankungen bei relevanten Messwerten infolge Auf- und Abw rtsschocks ( 14 Z 3 OffV) Die Schwankungen der Zinsrisiken werden im Rahmen der Umsetzung der internen Kapitalrichtlinien regelm ig analysiert. Ziel ist es, auch bei Auf- und Abw rtsschocks diese Risiken angemessen zu begrenzen und jederzeit Deckung daf r zu halten. Verg tungspolitik und praktiken ( 15 a OffV) Die Raiffeisenbank Jenbach-Wiesing egen hat eine Verg tungspolitik unter Ber cksichtigung der in der Anlage zu 39b BWG genannten Grunds tzen festgelegt. Das Verg tungsmanagement im Rahmen des Personalmanagements erfolgt gegen ber den Mitarbeitern durch die Gesch ftsleitung bzw. gegen ber der Gesch ftsleitung durch den Aufsichtsrat. Bei der Umsetzung der Verg tungspolitik wurde das Gutachten vom von Wolf Theiss Rechtsanw lte GmbH zugrunde gelegt. Eine berpr fung der Umsetzung der Grunds tze erfolgt j hrlich durch den Aufsichtsrat. Die Verg tung der Mitarbeiter kann neben einem fixen auch abh ngig von der Funktion einen zus tzlichen variablen Gehaltsteil beinhalten und setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Elementen zusammen: Seite 7 von 9
8 - kollektivvertragliches Gehaltsschema - valorisierbare Zulagen - berstundenpauschalen - Leistungsunabh ngige Pr mien (zb Jubil en, besondere Anl sse) Die Verg tungspolitik ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar, steht im Einklang mit der Gesch ftsstrategie und ermutigt nicht zur bernahme von Risiken, die ber das vom Kreditinstitut tolerierte Ma hinausgehen. Bei der variablen Verg tung werden sowohl die Leistung des betreffenden Mitarbeiters (in quantitativer und qualitativer Hinsicht) als auch das Gesamtergebnis des Kreditinstitutes ber cksichtigt. Die Verg tungspolitik ist darauf gerichtet die pers nlichen Zielsetzungen der Mitarbeiter an die langfristigen Interessen der Bank anzupassen und ein angemessenes Verh ltnis der fixen und variablen Gehaltsbestandteile zu gew hrleisten. Die gesamte variable Verg tung schr nkt die F higkeit des Kreditinstitutes zur Verbesserung seiner Eigenmittelausstattung nicht ein. Die Angabe quantitativer Informationen pro Mitarbeiterkategorie entf llt, weil pro Gesch ftsbereich und oder Mitarbeiterkategorie, nicht mehr als 2 Personen unter die Offenlegung fallen w rden. Auf Grund der Gr enordnung des Kreditinstitutes und der Tatsache, dass keine bertragbaren Wertpapiere ausgegeben werden, die an einem geregelten Markt gem 1 Abs 2 des B rsegesetzes 1989 zugelassen sind, entfallen auch quantitative Informationen bez glich der Kategorie Gesch ftsleiter. Vorschriften und Verfahren f r die Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten ( 17 Z 2 OffV) Zur Kreditrisikominderung werden nur die im Rahmen des 22h anerkannten Sicherheiten herangezogen. Die Darstellung der wesentlichen Kategorie Immobiliensicherheiten erfolgt im Rahmen der Zuordnung zur Forderungsklasse durch Immobilien besicherte Forderungen lt. 22 a Abs. 4 Z 9 BWG. Hypotheken werden dann als Sicherheit angesetzt, wenn der Marktwert des Besicherungsobjektes zumindest alle drei Jahre auf Werthaltigkeit berpr ft wurde, es sei denn, die Marktsituation w rde eine fr here Neubewertung erfordern. Bei Gewerbeimmobilien ist aufgrund der Solv-Verordnung 103 ab der Marktwert j hrlich zu berpr fen. Spar- und Termineinlagen in Euro werden in H he der Einlage angerechnet. Weiters werden bei der Anrechnung Laufzeitinkongruenzen beachtet. Wertpapiere werden mit dem Kurswert abz glich eines Abschlages, der sich an der Wertpapierart orientiert, ber cksichtigt. Neben Garantien im Rahmen ffentlicher F rderstellen werden auch private Garantiegeber, deren Kreditw r- digkeit sorgf ltig berpr ft wird, als Sicherheit angenommen. Als Deckungswert wird ein individueller, vorsichtiger Ansatz unter Ber cksichtigung der wirtschaftlichen M glichkeiten des B rgen ermittelt. Beim B rgen wird daher analog zur Vorgangsweise beim Kreditnehmer die Kreditf higkeit gepr ft. B rgschaften innerhalb wirtschaftlicher Einheiten bleiben au er Ansatz. B rgschaften und Kreditbesicherungsgarantien werden in der Sicherheitenbewertung gleich behandelt. Beschreibung der wichtigsten Arten von Besicherungen ( 17 Z 3 OffV) Folgende wichtige Arten von Sicherheiten werden von der Raiffeisenbank angenommen: dingliche Sicherheiten wie Hypotheken, Sicherungsg ter und Eigentumsvorbehalt; pers nliche Sicherheiten wie B rgschaften, Garantien und Zessionen; finanzielle Sicherheiten wie verpf ndete Sparb cher und Wertpapierdepots. Seite 8 von 9
9 Arten von Garantiegebern und Kreditderivatkontrahenten und deren Kreditw rdigkeit ( 17 Z 4 OffV) Die Raiffeisenbanken ziehen zur Kreditrisikominderung Garantien im Rahmen ffentlicher F rderstellen heran. Private Garantiegeber werden nur nach sorgf ltiger Pr fung der Kreditw rdigkeit akzeptiert. Informationen gem 17 Z 5 bis 7 Offenlegungsverordnung Informationen ber Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung (Z 5) und Auflistungen der Forderungen nach den in Z 6 und Z 7 angef hrten Kriterien Es werden hinsichtlich der offen zulegenden Angaben gem 17 Z 5, 6 und 7 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gem 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen, da auf Grund besonderer Umst nde wie der Gr e, des Umfangs der Gesch fte und des T tigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschw cht werden w rde. Seite 9 von 9
Offenlegungspflichten gem 26 Abs. 7 BWG idf vom 31.12.2013
Offenlegungspflichten gem 26 Abs. 7 BWG idf vom 31.12.2013 Offenlegungen lt. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbeh rde (FMA) zur Durchf hrung des Bankwesengesetzes betreffend die Ver ffentlichungspflichten
MehrAuf Landesebene werden Modelle, Systeme und Verfahren im Rahmen des Risikomanagements entwickelt und einheitlich angewandt.
Gemäß 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Die Offenlegung der Informationen
MehrDie quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 23.137 4 Z 3:
VOLKSBANK VÖCKLABRUCK-GMUNDEN e.gen. Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel
MehrOffenlegung nach 26 BWG
Offenlegung nach 26 BWG Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel gemäß
MehrOffenlegung gemäß Artikel 431 455 Verordnung (EU) Nr. 575/2013. der. Raiffeisen Bank im Montafon reg.gen.m.b.h.
Offenlegung gemäß Artikel 431 455 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 der Raiffeisen Bank im Montafon reg.gen.m.b.h. 1 Mit Beschluss des Anhanges zum Jahresabschluss 2014 wurde gemäß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013
MehrRaiffeisenbank Reutte Offenlegung gemäß 26 BWG / 2012
Gemäß 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Die Offenlegung der Informationen
MehrRaiffeisenlandesbank K rnten - Rechenzentrum und Revisionsverband, registrierte Genossenschaft mit beschr nkter Haftung
Raiffeisenlandesbank K rnten - Rechenzentrum und Revisionsverband, registrierte Genossenschaft mit beschr nkter Haftung BASEL II S ULE 3 O F F E N L E G U N G zum 31. 12. 2013 Gem Offenlegungsverordnung
Mehrund Fremdwährungs-Wertpapierverrechnungskonten I. Grundsätze
I. Grundsätze Ausgehend von einem Wertpapierdepot bei der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG (in weiterer Folge die Bank ), einem zugehörigem EUR-Wertpapierverrechnungskonto und ein oder mehreren zugehörigen
MehrOffenlegung der American Express Austria Bank GmbH
Offenlegung der American Express Austria Bank GmbH INHALTSVERZEICHNIS 1. Zweck...2 2. Risikomanagement für einzelne Risikokategorien...2 a. Risikostrategie:...2 b. Risikotragfähigkeit:...2 c. Risiko-Management
MehrRaiffeisenbank Reutte Offenlegung gemäß 26 BWG / 2013
Gemäß 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Die Offenlegung der Informationen
MehrCVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung
MehrBASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de
Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrOffenlegung der Raiffeisenlandesbank Kärnten - Rechenzentrum und Revisionsverband reg. Gen. m. b. H.
Offenlegung der Raiffeisenlandesbank Kärnten - Rechenzentrum und Revisionsverband reg. Gen. m. b. H. Gemäß 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über ihre Organisationsstruktur,
MehrOffenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt
Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche
Mehr(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis
Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen
MehrABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin
ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH
MehrKURZBEZEICHNUNG BESCHREIBUNG UMSETZUNG IN FL
RICHTLINIE 2006/48/EG (es sei denn RL 2006/49/EG ist explizit genannt) KURZBEZEICHNUNG BESCHREIBUNG UMSETZUNG IN FL Standardansatz Art. 80 Abs. 3, Anhang VI, Teil 1, Ziff. 24 Art. 80 Abs. 7 Art. 80 Abs.
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
Mehrvpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013
vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013 Einleitung Mit der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen
Mehrt r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g
T r u s t p a y international A G e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 Bilanz zum 31. Dezember 2009 Trustpay International AG 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2008 AKTIVA EUR
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
MehrGARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008
GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1 78224 Singen Bericht über die Erstellung der Kurzbilanz zum 31. Dezember 2008 Manfred Kuhn Steuerberater Singen J A H R E S A B S C H L U S S Z U M 3 1. D E Z E M
MehrDie quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis der Daten des Jahresabschlusses zum
Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis der Daten des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: Eigenmittel gemäß 23 BWG Beträge 4
MehrInhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.
Mehr- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.
- 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen
MehrFragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen
S Finanzgruppe Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen Informationen für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Im Zusammenhang mit der internationalen Finanzmarktkrise stellen sich Kunden
MehrFragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen
S Finanzgruppe Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen Informationen für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Im Zusammenhang mit der internationalen Finanzmarktkrise stellen sich Kunden
MehrVeröffentlichung betreffend Corporate Governance und Vergütung
Veröffentlichung betreffend Corporate Governance und Vergütung ERKLÄRUNG gemäß 65a BWG i.v.m. 5 Abs. 1 Z 6 bis 9a, 28a Abs. 5 Z 1 bis 5, 29, 39b, 39c, 64 Abs. 1 Z 18 u. 19 BWG und der Anlage zu 39b BWG
MehrRaiffeisenlandesbank Kärnten -
Raiffeisenlandesbank Kärnten - Rechenzentrum und Revisionsverband, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Offenlegung 2010 Gemäß 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen
MehrJahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
MehrZinsanpassung bei Unternehmerkrediten
Zinsanpassung bei Unternehmerkrediten Institut für Bankrecht, 24.06.2008 Mag. Martin Brandstetter Raiffeisenlandesbank OÖ www.rlbooe.at 1 Basel II 3-Säulen-Konzept Seite 2 1. Mindestkapitalanforderungen
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrFilmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.
Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR
MehrAnzuwendende Vorschriften
Anzuwendende Vorschriften Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung, Eigenmittel Anlagegrundsätze 124 VAG n.f. Es sind die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen ( 212 ff VAG n.f.) anzuwenden,
MehrJahresrechnung zum 31. Dezember 2014
PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrCCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)
CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember
MehrPfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken
Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken Offenlegung gemäß 26 BWG ivm Offenlegungsverordnung Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeine
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
Mehrgestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 127 Absatz 2 erster Gedankenstrich,
L 14/30 21.1.2016 LEITLINIE (EU) 2016/65 R EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 18. November 2015 über die bei der Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems anzuwendenden Bewertungsabschläge
MehrFinanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung
Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrHaushaltswesen und Beschaffung, Arbeitsorganisation und b rowirtschaftliche Abl ufe
Zwischenpr fung 2013 f r Verwaltungsfachangestellte 2. Aufgabe Haushaltswesen und Beschaffung, Arbeitsorganisation und b rowirtschaftliche Abl ufe (Bearbeitungszeit: 90 Minuten) Hinweis: Die Aufgabe umfasst
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrGewinnvergleichsrechnung
Gewinnvergleichsrechnung Die Gewinnvergleichsrechnung stellt eine Erweiterung der Kostenvergleichsrechnung durch Einbeziehung der Erträge dar, die - im Gegensatz zu der Annahme bei der Kostenvergleichsrechnung
MehrOffenlegung gemäß VO (EU) 575/2013 (Stichtag 31.12.2014)
Offenlegung gemäß VO (EU) 575/213 (Stichtag 31.12.214) Seite 1 von 8 1. Allgemeine Informationen (1) Gemäß Art 433 VO 575/213 EU haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über ihre
MehrKWG Kommunale Wohnen AG, Berlin
Berlin, den 14. April 2016-5779/B - KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des im Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichsanspruchs nach 304
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
MehrAnlegerentschädigung
Anlegerentschädigung Die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung sind in Österreich im Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten (Einlagensicherungs-
MehrZWISCHENBILANZ. Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg. zum. 30.Juni 2012 PASSIVA. Vorjahr EUR. A. Eigenkapital. I. Gezeichnetes Kapital
Blatt 1 ZWISCHENBILANZ Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg zum AKTIVA 30.Juni 2012 PASSIVA Vorjahr Vorjahr A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital 25.000 25.000
MehrOffenlegung gemäß Artikel 431 455 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 2014
Offenlegung gemäß Artikel 431 455 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 2014 der Raiffeisenbank Inneres Salzkammergut egen... (Stampiglie) Seite 2 Offenlegung gemäß Artikel 431-455 Verordnung (EU) Nr. 575/2013
MehrSQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012
SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011
MehrANHÄNGE. Delegierte Verordnung (EU) Nr.../.. der Kommission vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 21.10.2014 C(2014) 7674 final ANNEX 1 ANHÄNGE zu Delegierte Verordnung (EU) Nr..../.. der Kommission vom XXX zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen
MehrZusammengefasst kommen somit folgende Kriterien zur Anwendung:
BESTELLUNG VON WIRTSCHAFTSPRÜFERN Gemäß 5 Abs. 2 i.v.m. 13 PartG hat der RH für einen Zeitraum von fünf Jahren zwei Wirtschaftsprüfer aus einem Fünfervorschlag der jeweiligen politischen bzw. wahlwerbenden
MehrProjekt- Management. Landesverband der Mütterzentren NRW. oder warum Horst bei uns Helga heißt
Projekt- Management oder warum Horst bei uns Helga heißt Landesverband der Projektplanung Projektplanung gibt es, seit Menschen größere Vorhaben gemeinschaftlich durchführen. militärische Feldzüge die
MehrSolar Application GmbH, Freiburg im Breisgau. Bilanz zum 31. Dezember 2013
Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2012 Euro Euro Euro Euro A. Anlagevermögen 403.177,00 424.489,00 A. Eigenkapital
MehrVolksbank Vorarlberg Gruppe
Volksbank Vorarlberg Gruppe Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Konzern-Jahresabschlusses zum 31.12.2008. 1. Eigenmittelstruktur des Konzerns Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen:
MehrQuantitatives Risikomanagement
FaRis Forschungsstelle aktuarielles Risikomanagement Herzlich Willkommen zum 9. FaRis & DAV-Symposium Quantitatives Risikomanagement Köln, 4. Dezember 2015 Eröffnungsvortrag TH Köln, Institut für Versicherungswesen
MehrAuswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2
KA11 Unternehmensergebnisse aufbereiten, bewerten und nutzen Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2 Kennzahlen zur Bilanzanalyse Die aufbereitete Bilanz kann mit Hilfe unterschiedlicher Kennzahlen
MehrLeitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014
EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an
MehrKonzern HAGEBANK TIROL Holding, eingetragene Genossenschaft / Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG
Konzern HAGEBANK TIROL Holding, eingetragene Genossenschaft / Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses des Konzerns der HAGEBANK TIROL Holding,
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Teil II
1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 21. Oktober 2015 Teil II 315. Verordnung: Schwankungsrückstellungs-Verordnung 2016 VU-SWRV 2016 315. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde
Mehrw i r e c a r d e i n z e l a b s c h l u s s beteiligungs 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 g m b h
w i r e c a r d Beteiligungs g m b h e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 B I L A N Z zum 31. Dezember 2009 Wire Card Beteiligungs GmbH AKTIVA 31.12.2009 31.12.2008 EUR EUR EUR A.
MehrOffenlegung zu den Eigenmittelvorschriften Jahresabschluss per 31.12.2014
Offenlegung zu den Eigenmittelvorschriften Jahresabschluss per 31.12.2014 Unter Anwendung des Rundschreibens 2008/22 "EM-Offenlegung Banken" der Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA ist die Zuger Kantonalbank
MehrAnspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
MehrQuantitative Offenlegung Volksbank, Gewerbe- und Handelsbank Kärnten Aktiengesellschaft Daten zum Jahresabschluss per
Quantitative Offenlegung Volksbank, Gewerbe- und Handelsbank Kärnten Aktiengesellschaft Daten zum Jahresabschluss per 31.12.2008 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: Eingezahltes
MehrNeuesEldorado für findige Geschäftsleute
NeuesEldorado für findige Geschäftsleute Wieso neues Eldorado? Seit dem Wegfall der Anschlussförderung klafft eine riesige Finanzierungslücke zwischen Kosten- und Sozialmiete! Zusammensetzung der Kostenmiete
MehrAnlage A1. Jahresabschluss unkonsolidiert Kreditinstitute gemäß 1 BWG (ausgenommen Betriebliche Vorsorgekassen) gemäß 1 JKAB-V
BGBl. II - Ausgegeben am 11. Dezember 2014 - Nr. 342 1 von 11 Anlage A1 Jahresabschluss unkonsolidiert Kreditinstitute gemäß 1 BWG (ausgenommen Betriebliche Vorsorgekassen) gemäß 1 JKAB-V BGBl. II - Ausgegeben
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrBericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012
Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis
Mehrwww.meyer-technik.de Rating 20. April 2007 Seite 1
Rating 20. April 2007 Seite 1 Was ist Rating? Bewertung der Bonität Ein Rating ist eine durch spezifische Symbole einer ordentlichen Skala ausgedrückte Meinung über - die wirtschaftliche Fähigkeit, - die
Mehr2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben.
Bericht des Vorstands der DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft Wien, FN 156765 m, über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes
Mehr- ANSICHTSEXEMPLAR - - Dieser Jahresabschluss ist ausschließlich in Papierform maßgeblich - PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg
PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - ANSICHTSEXEMPLAR - Ausfertigung von I Anlagen 1 JAHRESABSCHLUSS 1.1 Bilanz zum 31. Dezember 2012 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung
MehrTeilliquidationsreglement
Teilliquidationsreglement gültig ab 1. Juli 2012 Inhalt Art. 1 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 3 Art. 2 Anteil am freien Vorsorgevermögen bzw. am Fehlbetrag 4 Art. 3 Höhe des freien Vermögens
MehrStornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016
Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit
MehrErlä uterungen zu Meldungen IP Losses Art. 101 CRR
Erlä uterungen zu Meldungen IP Lsses Art. 101 CRR Rechtlicher Hintergrund Die Verlustdaten, welche in Art. 101 CRR gemeldet werden, werden vn der FMA herangezgen, um zu beurteilen, b die (begünstigten)
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrMurphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft Bonn Anhang zum Geschäftsjahr 2014 1. Allgemeines Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31.12.2014 ist nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften
Mehr1. Gegenwärtiges Genehmigtes Kapital und Anlass für die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015:
Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des Genehmigten
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur
3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII
MehrERRATA Zwischenbericht zum 31. März 2014
ERRATA Zwischenbericht zum 31. März 2014 Die Überprüfung der erstmaligen Anwendung von Basel 3 einschließlich Einschleifregelung genauer: der zum 1.1.2014 in Kraft getretenen Verordnung 2013/575/EU (Capital
MehrKMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer: 142291
KMU-Definition Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU), Prüf- und Berechnungsschema sowie Berechnungsbogen zur Selbsterklärung des Antragstellers Maßgeblich
MehrNachhaltigkeits-Check
Nachhaltigkeits-Check Name: UniImmo Europa ISIN: DE0009805515 Emittent: Union Investment Wertpapierart / Anlageart Offener Immobilienfonds: Als Inhaber eines Investmentzertifikats ist man Miteigentümer
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrWarburg lag mit bewusster Entscheidung gegen Subprime-Kreditportfolios und ähnliche strukturierte Produkte richtig
Presseinformation Warburg lag mit bewusster Entscheidung gegen Subprime-Kreditportfolios und ähnliche strukturierte Produkte richtig Warburg Gruppe erhöht Eigenkapital aus eigener Kraft um 63 Mio. Euro
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
Mehrdie e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im
Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre
MehrEinladung. zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010. Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010 Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7 HCI Capital AG II. Berichte des Vorstands an die Hauptversammlung II.
MehrStellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf des CRD IV Umsetzungsgesetzes (Drucksache 17 / 10974)
Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf des CRD IV Umsetzungsgesetzes (Drucksache 17 / 10974) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Wilhelmstraße
MehrFINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)
FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert
MehrBeteiligungserklärung
GenoScOLAR eg Manfred Ringer, Vorstand Hölderlinstraße 3 36199 Rotenburg a.d. Fulda Tel.: 06623-6612 Mail: genoscolar@ish.de Beteiligungserklärung Ich möchte der Genossenschaft beitreten und beantrage
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrIVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
MehrBeilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1199/A-1/93-2012 ANTRAG
Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1199/A-1/93-2012 ANTRAG des Abgeordneten Mag. Riedl zum Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Mag. Leichtfried u.a., betreffend Änderung des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes,
Mehr