Raiffeisenbank Jenbach Wiesing egen Offenlegung gem 26 BWG / 2013

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1 Gem 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal j hrlich Informationen ber ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Die Offenlegung der Informationen erfolgt mittels Internet. Die rechtliche Grundlage f r die Ver ffentlichung der Daten bildet die Offenlegungsverordnung (OffV), BGBl. II, Nr. 375/2006 idf BGBl. II Nr. 462/2011. Risikomanagement f r einzelne Risikokategorien ( 2 Z 1 bis 4 und 5 Z 1 OffV) Die Raiffeisen Bankengruppe Tirol Die Raiffeisen Bankengruppe (RBG) sterreich ist die gr te Bankengruppe sterreichs mit rund 540 lokal t tigen Raiffeisenbanken, acht regional t tigen Landesbanken und der Raiffeisen Zentralbank sterreich AG in Wien als Spitzeninstitut. Rund 1,7 Millionen sterreicher sind Mitglieder und damit Miteigent mer von Raiffeisenbanken. Die Raiffeisenbanken sind als selbst ndige Kreditinstitute im genossenschaftlichen Verbund den Grunds tzen der Subsidiarit t, der Solidarit t und der Regionalit t verpflichtet. Auf Landesebene werden Modelle, Systeme und Verfahren im Rahmen des Risikomanagements entwickelt und einheitlich angewandt. Zur Sicherung der anvertrauten Kundengelder und der Fortbestandssicherung haben sich die Raiffeisenbanken der RBG Tirol in mehreren Einrichtungen zusammengeschlossen: Solidarit tsverein der Tiroler Raiffeisen-Geldorganisation Die Raiffeisenbanken der RBG Tirol haben gemeinsam mit der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG einen Solidarit tsverein eingerichtet, der durch geeignete Ma nahmen sicherstellt, dass in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Vereinsmitglieder Hilfestellung erhalten. Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft sterreich (RK ) Diese Gemeinschaft aus teilnehmenden Raiffeisenbanken und Raiffeisenlandesbanken, der Raiffeisen Zentralbank sterreich AG (RZB) und der Raiffeisen Bank International AG (RBI) garantiert bis zur H he der gemeinsamen wirtschaftlichen Tragf higkeit der teilnehmenden Banken alle Kundeneinlagen bei und Wertpapieremissionen von teilnehmenden Banken, unabh ngig von der H he. Die Kundengarantiegemeinschaft ist zweistufig aufgebaut, einerseits in der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Tirol auf Landesebene und andererseits in der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft sterreich (RK ) auf Bundesebene. Die Kundengarantiegemeinschaft gew hrleistet somit ber die gesetzliche Einlagensicherung hinaus Sicherheit f r die Kunden. Einlagensicherungseinrichtungen der RBG sterreich Die Mitgliedsinstitute der RBG Tirol sind gemeinsam ber die Raiffeisen-Einlagensicherung Tirol egen Mitglied der sterreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung egen. Diese Einlagensicherungsgenossenschaft stellt die Haftungseinrichtung f r die gesamte Raiffeisen Bankengruppe gem 93, 93a und 93b BWG dar. Zum Zwecke der Einlagensicherung ist in der RBG sterreich ein entsprechendes Fr herkennungssystem implementiert, das basierend auf einem umfassenden Meldewesen ber Ertrags- und Risikoentwicklung seitens aller Mitgliedsinstitute laufende Analysen und Beobachtungen durchf hrt. Aufgrund der Gr enstruktur der Raiffeisenbanken und der beschriebenen Einbettung in die Raiffeisen Bankengruppe (Sicherungseinrichtungen, gemeinsame Modelle, Systeme und Verfahren) nehmen die Institute der RBG Tirol das vom Bankwesengesetz vorgesehene Prinzip der Angemessenheit in Anspruch. Risikomanagement der Raiffeisenbanken in der RBG Tirol Gemeinsam mit dem Zentralinstitut und den Verbundeinrichtungen werden Modelle, Systeme und Verfahren im Rahmen des Risikomanagements entwickelt und einheitlich angewandt. Seite 1 von 9

2 Risikostrategie Das Ziel der risikostrategischen berlegungen ist die permanente Sicherstellung der Risikotragf higkeit der Raiffeisenbank und damit die Sicherung des Unternehmensfortbestandes. Neben einer risikoorientierten Sichtweise ist ein angemessenes Jahresergebnis eine weitere Pr misse f r die Gesch ftst tigkeit, um die Risikotragf higkeit und die Eigenmittelausstattung weiter zu verbessern. Die Raiffeisenbanken sind grunds tzlich von einem kontrollierten Umgang mit den bankgesch ftlichen und bankbetrieblichen Risiken gepr gt. Dies bedeutet auch, dass bei intransparenter, un berschaubarer Risikolage dem Vorsichtsprinzip der Vorzug gegeben wird und nur Risiken eingegangen werden, die auch beurteilt werden k nnen. Der Aufnahme neuer Gesch ftsfelder oder Produkte geht grunds tzlich eine ad quate Analyse der gesch ftsspezifischen Risiken voraus. Schlie lich haben die Raiffeisenbanken auch den genossenschaftlichen F rderauftrag sowie die regionale Verankerung zu ber cksichtigen. In jedem Fall ist die Risikostrategie ein integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung. Jede Raiffeisenbank hat eine schriftlich ausformulierte, mittelfristige Risikostrategie, die die Grundhaltung der Raiffeisenbank im Umgang mit Risiken festlegt. In der Risikostrategie sind im Sinne einer umfassenden Steuerung des Kreditinstitutes maximale Grenzen f r die Risikobelastung festgelegt. Risikotragf higkeit In der Raiffeisenbank werden im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung dem vorhandenen Risikodeckungspotenzial (Ertrag, Eigenkapital und stille Reserven) der Bank alle ma geblichen Risiken, die nach g n- gigen Methoden und unter Einsatz entsprechender Systeme ermittelt werden, gegen bergestellt. Auf diese Weise wird erhoben, ob unter angenommenen Pr missen auch im unwahrscheinlichen Fall ausreichend Risikodeckungsmasse zur Verf gung steht. Die Gesamtrisikoberechnung erfolgt durch Addition der wesentlichen Einzelrisiken. Risikosteuerung, - berwachung Die Gesch ftsleiter der Raiffeisenbanken sind gem Bankwesengesetz f r die Umsetzung der Risikostrategie und des Risikomanagements verantwortlich. Der professionelle Umgang mit Risiken bildet eine Kernaufgabe des Managements eines Kreditinstitutes. Die wesentlichen Risiken und die Entwicklung der Risikotragf higkeit der Raiffeisenbanken werden viertelj hrlich in einem Risikobericht dargestellt. Die Risikosteuerung erfolgt anhand der vorliegenden Risikoberichte oder anlassbezogen. Die Limitierung des Gesamtbankrisikos erfolgt durch Festlegung einer maximalen Risikobelastung in Prozent der Risikotragf higkeit auf Gesamtbankebene. Ein Teil des internen Kapitals wird f r nicht quantifizierbare Risiken vorgehalten. Die maximale H he der Ausnutzung der Risikotragf higkeit wird laufend berwacht. Organisatorischer Aufbau Die Aufbau- und Ablauforganisation ist derart organisiert, dass Interessenskonflikte m glichst vermieden werden. Raiffeisenbanken mit einem Eigenmittelerfordernis von ber EUR 30 Mio. haben die Vorgaben der FMA- Mindeststandards f r das Kreditgesch ft umgesetzt, Raiffeisenbanken mit einem unter EUR 30 Mio. liegenden Eigenmittelerfordernis wenden diese Standards sinngem an. Durch regelm ige Ausbildungsma nahmen wird die Qualifikation der Mitarbeiter sichergestellt. S mtliche f r das Risikomanagement erforderlichen Anweisungen und Richtlinien liegen den betreffenden Mitarbeitern sorgf ltig dokumentiert in Handb chern vor. Seite 2 von 9

3 Die verwendeten Modelle, Systeme und Verfahren werden regelm ig berpr ft und laufend berwacht, wobei der Innenrevision der Raiffeisenbanken eine essentielle Funktion zukommt. Die wesentlichsten Risiken der RBG Kredit-/Adressrisiko Das Kredit-/Adressrisiko ist jenes Risiko, das durch den Ausfall eines Kunden oder die Nichterf llung vertraglicher Verpflichtungen durch einen Vertragspartner entsteht. Das Kredit-/Adressrisiko wird bei Kontrahenten, Banken, L ndern und Konzentrationen (insbesondere bei Fremdw hrungsgesch ften) ermittelt. F r die Beurteilung der Bonit t und Werthaltigkeit der Sicherheiten wird von den Raiffeisenbanken das bundeseinheitliche Raiffeisen-Rating- und Sicherheiten-System herangezogen. Die Risikomessung erfolgt f r den Problem- und den Extremfall und spiegelt das Portfolio der Raiffeisenbank wider. Konzentrationsrisiko Das Konzentrationsrisiko liegt in m glichen nachteiligen Folgen, die sich aus Konzentrationen oder Wechselwirkungen gleich- und verschiedenartiger Risikofaktoren oder -arten ergeben k nnen. Die Beobachtung der relevanten Konzentrationsrisiken erfolgt grunds tzlich aufgrund der vorhandenen Sicherungseinrichtungen auf Ebene der RBG Tirol. Marktrisiko Die Marktrisiken bestehen im Zins nderungs-, W hrungs- und im Kursrisiko aus Wertpapieren, Zins- und Devisenpositionen. Die Marktrisiken werden wie alle wesentlichen Risiken regelm ig im Rahmen der entsprechenden Berichterstattung behandelt und nach gemeinsam entwickelten, bundeseinheitlichen Methoden gemessen. Bei den Raiffeisenbanken wird kein Handelsbuch gef hrt. Da keine wesentlichen offenen Devisenpositionen vorhanden sind, besteht nahezu kein W hrungsrisiko. Weiters besteht kein Marktrisiko aus derivativen Produkten, da diese nur zu Absicherungszwecken eingesetzt werden. Derivative Kundengesch fte werden zur G nze durch entsprechende Gegengesch fte geschlossen. Das Marktrisiko der Raiffeisenbank beschr nkt sich somit auf das Kursrisiko/Zins nderungsrisiko aus Wertpapieren. Zins nderungsrisiko im Bankbuch Durch Zins nderungen kann die Gefahr entstehen, dass der erwartete Wert bzw. Ertrag nicht erreicht wird. Die Messung des Zins nderungsrisikos erfolgt durch die Einordnung aller Zinspositionen in Laufzeitb nder unter Ber cksichtigung der relevanten Zinsindikatoren. Auf Basis der vorhandenen Gaps werden sowohl unter ertragsorientierten Gesichtspunkten die Auswirkungen auf das Ergebnis der Raiffeisenbank durch Ver nderung der relevanten Indikatoren um 100 Basispunkte als auch die nderung des Barwerts simuliert, wobei eine parallele Zinskurvenverschiebung um 100 Basispunkte angenommen wird. Liquidit tsrisiko Das Liquidit tsrisiko umfasst das Risiko der Bank, ihre gegenw rtigen und zuk nftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollst ndig und zeitgerecht erf llen zu k nnen. Durch die gesetzliche Liquidit tsreserve und die Sicherung derselben innerhalb der RBG (Raiffeisen-Landesbanken als Liquidit tsgeber) wird dieses Risiko f r Raiffeisenbanken im Rahmen der Fr herkennung erfasst. Operationelles Risiko Als operationelles Risiko werden Verluste aufgrund von Fehlern in Systemen, Verfahren durch Menschen oder externe Ereignisse verstanden. Durch die Nutzung gemeinsamer, standardisierter Verfahren und Systeme sowie gemeinsamer Notfallkonzepte wird nach M glichkeit die Hintanhaltung operationeller Risiken erreicht. Seitens der Gesch ftsleiter der Raiffeisenbanken werden in regelm igen Abst nden Risikoeinsch tzungen hinsichtlich des operationellen Risikos durchgef hrt und wesentliche Schadensf lle dokumentiert. Seite 3 von 9

4 Es wird f r die Berechnung des operationellen Risikos der Basisindikatoransatz gem 22 j BWG angewandt. Sonstige Risiken Sonstige, nur schwer bzw. gar nicht quantifizierbare Risiken werden im Falle der Wesentlichkeit im Rahmen der Risikotragf higkeitsanalyse ber cksichtigt. Anwendungsbereichsbezogene Informationen ( 3 Z 1 bis 4 OffV) Die Informationen werden bereits im Jahresabschluss dargestellt bzw. finden betreffend Konsolidierung keine Anwendung. Eigenmittelstruktur ( 4 OffV) Die Verzinsung der Gesch ftsanteile erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen der Satzung der Raiffeisenbank und der Beschl sse der genossenschaftsrechtlich zust ndigen Organe. Hinsichtlich der weiteren gem 4 Z 1 OffV zu ver ffentlichenden Angaben (sektorintern emittierte Eigenmittelbestandteile) wird die Ausnahmebestimmung gem 26 Abs 5 Z 1 BWG in Anspruch genommen, weil eine Auslassung die Einsch tzung oder Entscheidung eines Benutzers, der sich bei wirtschaftlichen Entscheidungen auf diese Information st tzt, nicht ndern oder beeinflussen w rde. Darstellung der Eigenmittelstruktur Euro Eingezahltes Kapital ,10 Fonds f. allg. Bankrisiken 0,00 Kapitalr cklagen 0,00 Gewinnr cklagen ,25 Haftr cklagen ,04 Sonstige R cklagen - Immaterielles Verm gen 0,00 - Reinverlust 0,00 Euro Kernkapital ,39 Stille Reserven gem. 57 Abs 1 BWG 0,00 Erg nzungskapital 0,00 Nachrangkapital 0,00 Neubewertungsreserven 0,00 Haftsummenzuschlag ,59 Kurzfristiges nachrangiges Kapital 0,00 0,00 Erg nzende Eigenmittel ,59 0,00 0,00 - Abz ge gem 23 Abs 14 Z 8 BWG 0,00 Gesamtsumme aller EIGENMITTEL ( 4 Z 5 OffV) ,98 Seite 4 von 9

5 8 % der gewichteten Forderungsbetr ge ( 5 Z 2 OffV) Der Betrag von 8 % der gewichteten Forderungsbetr ge in H he von ,00, setzt sich wie folgt zusammen: 8 % Mindesteigenmittelerfordernis der risikogewichteten Forderungsklasse des Kreditrisiko- Standardansatzes gem. 22a Abs 4 BWG Bemessungsgrundlage Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken 0,00 Forderungen an regionale Gebietsk rperschaften 28,18 Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen 7.980,81 ohne Erwerbscharakter im Besitz von K rper- schaften Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken 0,00 Forderungen an internationale Organisationen 0,00 Forderungen an Institute ,32 Forderungen an Unternehmen ,98 Retail-Forderungen ,10 Durch Immobilien besicherte Forderungen 0,00 berf llige Forderungen ,20 Forderungen mit hohem Risiko 0,00 Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0,00 Verbriefungspositionen 0,00 Kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen 0,00 Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen 0,00 Sonstige Posten ,73 Summe ,32 Das gesamte Mindesteigenmittelerfordernis stellt sich wie folgt dar ( 5 Z 4-5 OffV): 8 % Mindesteigenmittelerfordernis der risikogewichteten Bemessungsgrundlage ,32 Mindesteigenmittelerfordernis f r alle Risikoarten des Handelsbuches gem. 22o Abs 2 BWG 0,00 Mindesteigenmittelerfordernis f r das Warenpositionsrisiko und das Fremdw hrungsrisiko, einschlie lich 0,00 des Risikos aus Goldpositionen Mindesteigenmittelerfordernis f r das operationelle Risiko gem. 22 i (Basisindikatoransatz) ,99 Gesamtes Eigenmittelerfordernis ,31 Kontrahentenausfallrisiko ( 6 OffV) Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gem 6 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gem 26 Abs 5 Z 1 BWG in Anspruch genommen, weil eine Auslassung die Einsch tzung oder Entscheidung eines Benutzers, der sich bei wirtschaftlichen Entscheidungen auf diese Information st tzt, nicht ndern oder beeinflussen w rde. Definitionen f r Rechnungslegungszwecke ( 7 Abs 1 Z1 OffV) F r Rechnungslegungszwecke wurden keine separaten Definitionen von berf llig und ausfallgef hrdet formuliert. Es finden die Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches hinsichtlich der Bewertung von Umlaufverm gen Anwendung. Seite 5 von 9

6 Beschreibung der Methoden f r die Bildung von Einzelwertberichtigungen und R ckstellungen ( 7 Abs 1 Z 2 OffV) F r erkennbare Risiken bei Kreditnehmern wurden Einzelwertberichtigungen bzw. R ckstellungen gebildet. F r einzelne Gruppen von Risikopositionen wurden gruppenweise Einzelwertberichtigungen angesetzt. In den brigen R ckstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken sowie dem Grunde nach wahrscheinliche oder sichere, jedoch hinsichtlich der H he oder dem Zeitpunkt ihres Eintrittes unbestimmte Verbindlichkeiten mit den Betr gen ber cksichtigt, die nach vern nftiger kaufm nnischer Beurteilung erforderlich sind. Weitere Angaben zum Kredit- und Verw sserungsrisiko ( 7 Abs 1 Z 3 bis 8 OffV) Es werden hinsichtlich der offen zu legenden Angaben gem 7 Abs 1 Z 3 bis 8 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gem 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen, da auf Grund besonderer Umst nde wie der Gr e, des Umfangs der Gesch fte und des T tigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschw cht werden w rde. Darstellung der Entwicklung der Einzelwertberichtigungen und R ckstellungen f r ausfallgef hrdete Forderungen ( 7 Abs 1 Z 9 OffV) sowie der vorgenommenen Wertaufholungen Direktabschreibungen ( 7 Abs 3 OffV) F r erkennbare Risiken bei Kreditnehmern wurden Einzelwertberichtigungen bzw. R ckstellungen gebildet. F r einzelne Gruppen von Risikopositionen wurden gruppenweise Einzelwertberichtigungen angesetzt. Text Stand Zuweisung Aufl sung Stand Einzelwertberichtigungen Gruppenweise Einzelwertberichtigungen , R ckstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 Eine direkte Forderungsabschreibung in H he von EUR wurde vorgenommen ( 7 Abs 3 OffV). Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes ( 8 OffV) Aufgrund der Gesch ftst tigkeit werden keine externen Ratings zur Bewertung der Kreditqualit t herangezogen ( 8 Z 1, Z 2 und Z 4 OffV). Art und Umfang der Nutzung externer Ratings im Rahmen der Erfassung des Kreditrisikos zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage erfolgt im Rahmen der FMA-Verordnung ( 22a Abs. 7 BWG). Das Verfahren zur bertragung von Emittenten- und Emissionsratings auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuchs sind, entspricht den Vorgaben von 32 Solvabilit tsverordnung, BGBl. II Nr. 374/2006, und wird standardm ig f r derartige Posten durchgef hrt ( 8 Z 3 OffV). Zuordnung der Forderungswerte gem 8 Z 5 OffV Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gem 8 Z 5 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gem 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen, da auf Grund besonderer Umst nde wie der Gr e, des Umfangs der Gesch fte und des T tigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschw cht werden w rde. Operationelles Risiko ( 12 OffV) Es wird f r die Berechnung des operationellen Risikos der Basisindikatoransatz gem 22 j BWG angewandt. Seite 6 von 9

7 Beteiligungspositionen au erhalb des Handelsbuches ( 13 OffV) Beschreibung der Beteiligungsziele ( 13 Z 1 OffV) Die Raiffeisenbank h lt Beteiligungen an der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG, der Raiffeisenbanken Tirol Kast GmbH, der Raiffeisen-Einlagensicherung Tirol egen und der Raiffeisen Tirol Erg nzungskapital egen. Es handelt sich dabei um strategische Beteiligungen im Rahmen der Raiffeisen Bankengruppe. Weiters ist die Raiffeisenbank strategisch an folgenden Unternehmen beteiligt: Raiffeisen Immobilienservice GmbH Beschreibung der Rechnungslegungstechniken und Bewertungsmethoden ( 13 Z 2 OffV) Die Beteiligungen an juristischen Personen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Au erplanm ige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn auf Grund anhaltender Verluste, eines verringerten Eigenkapitals und/oder eines verminderten Ertragswertes eine Wertminderung eingetreten ist, die voraussichtlich von Dauer ist. Beteiligungen an Personengesellschaften werden nach der Spiegelbildtheorie bewertet. Der Zufluss/Abfluss der Ergebnisse der Personengesellschaft erfolgt mit der Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft. Bekanntgabe der Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der Beteiligungen ( 13 Z 3 OffV) Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gem 13 Z 3 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gem 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen da auf Grund besonderer Umst nde wie der Gr e, des Umfangs der Gesch fte und des T tigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschw cht werden w rde. Bekanntgabe kumulativ realisierter Gewinne oder Verluste aus Verk ufen sowie die Summe der nicht realisierten Gewinne oder Verluste aus Beteiligungen ( 13 Z 5 und 6 OffV) Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gem 13 Z 5 und 6 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gem 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen, da auf Grund besonderer Umst nde wie der Gr e, des Umfangs der Gesch fte und des T tigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschw cht werden w rde. Schl sselannahmen bez glich R ckzahlung von Krediten vor F lligkeit und des Anlegerverhaltens bei unbefristeten Einlagen ( 14 Z 2 OffV) Bez glich der R ckzahlung von Krediten vor F lligkeit sind Regelungen in den Kreditvertr gen vorgesehen. Bei den unbefristeten Einlagen wird die Gleitzinsmethode mit empirisch ermittelten Mischungsverh ltnissen angewandt. Zinsrisiken aus der vorzeitigen R ckzahlung von Krediten und Behebung von Einlagen vor F lligkeit k nnen durch Vorf lligkeitsentsch digungen eingepreist werden. Schwankungen bei relevanten Messwerten infolge Auf- und Abw rtsschocks ( 14 Z 3 OffV) Die Schwankungen der Zinsrisiken werden im Rahmen der Umsetzung der internen Kapitalrichtlinien regelm ig analysiert. Ziel ist es, auch bei Auf- und Abw rtsschocks diese Risiken angemessen zu begrenzen und jederzeit Deckung daf r zu halten. Verg tungspolitik und praktiken ( 15 a OffV) Die Raiffeisenbank Jenbach-Wiesing egen hat eine Verg tungspolitik unter Ber cksichtigung der in der Anlage zu 39b BWG genannten Grunds tzen festgelegt. Das Verg tungsmanagement im Rahmen des Personalmanagements erfolgt gegen ber den Mitarbeitern durch die Gesch ftsleitung bzw. gegen ber der Gesch ftsleitung durch den Aufsichtsrat. Bei der Umsetzung der Verg tungspolitik wurde das Gutachten vom von Wolf Theiss Rechtsanw lte GmbH zugrunde gelegt. Eine berpr fung der Umsetzung der Grunds tze erfolgt j hrlich durch den Aufsichtsrat. Die Verg tung der Mitarbeiter kann neben einem fixen auch abh ngig von der Funktion einen zus tzlichen variablen Gehaltsteil beinhalten und setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Elementen zusammen: Seite 7 von 9

8 - kollektivvertragliches Gehaltsschema - valorisierbare Zulagen - berstundenpauschalen - Leistungsunabh ngige Pr mien (zb Jubil en, besondere Anl sse) Die Verg tungspolitik ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar, steht im Einklang mit der Gesch ftsstrategie und ermutigt nicht zur bernahme von Risiken, die ber das vom Kreditinstitut tolerierte Ma hinausgehen. Bei der variablen Verg tung werden sowohl die Leistung des betreffenden Mitarbeiters (in quantitativer und qualitativer Hinsicht) als auch das Gesamtergebnis des Kreditinstitutes ber cksichtigt. Die Verg tungspolitik ist darauf gerichtet die pers nlichen Zielsetzungen der Mitarbeiter an die langfristigen Interessen der Bank anzupassen und ein angemessenes Verh ltnis der fixen und variablen Gehaltsbestandteile zu gew hrleisten. Die gesamte variable Verg tung schr nkt die F higkeit des Kreditinstitutes zur Verbesserung seiner Eigenmittelausstattung nicht ein. Die Angabe quantitativer Informationen pro Mitarbeiterkategorie entf llt, weil pro Gesch ftsbereich und oder Mitarbeiterkategorie, nicht mehr als 2 Personen unter die Offenlegung fallen w rden. Auf Grund der Gr enordnung des Kreditinstitutes und der Tatsache, dass keine bertragbaren Wertpapiere ausgegeben werden, die an einem geregelten Markt gem 1 Abs 2 des B rsegesetzes 1989 zugelassen sind, entfallen auch quantitative Informationen bez glich der Kategorie Gesch ftsleiter. Vorschriften und Verfahren f r die Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten ( 17 Z 2 OffV) Zur Kreditrisikominderung werden nur die im Rahmen des 22h anerkannten Sicherheiten herangezogen. Die Darstellung der wesentlichen Kategorie Immobiliensicherheiten erfolgt im Rahmen der Zuordnung zur Forderungsklasse durch Immobilien besicherte Forderungen lt. 22 a Abs. 4 Z 9 BWG. Hypotheken werden dann als Sicherheit angesetzt, wenn der Marktwert des Besicherungsobjektes zumindest alle drei Jahre auf Werthaltigkeit berpr ft wurde, es sei denn, die Marktsituation w rde eine fr here Neubewertung erfordern. Bei Gewerbeimmobilien ist aufgrund der Solv-Verordnung 103 ab der Marktwert j hrlich zu berpr fen. Spar- und Termineinlagen in Euro werden in H he der Einlage angerechnet. Weiters werden bei der Anrechnung Laufzeitinkongruenzen beachtet. Wertpapiere werden mit dem Kurswert abz glich eines Abschlages, der sich an der Wertpapierart orientiert, ber cksichtigt. Neben Garantien im Rahmen ffentlicher F rderstellen werden auch private Garantiegeber, deren Kreditw r- digkeit sorgf ltig berpr ft wird, als Sicherheit angenommen. Als Deckungswert wird ein individueller, vorsichtiger Ansatz unter Ber cksichtigung der wirtschaftlichen M glichkeiten des B rgen ermittelt. Beim B rgen wird daher analog zur Vorgangsweise beim Kreditnehmer die Kreditf higkeit gepr ft. B rgschaften innerhalb wirtschaftlicher Einheiten bleiben au er Ansatz. B rgschaften und Kreditbesicherungsgarantien werden in der Sicherheitenbewertung gleich behandelt. Beschreibung der wichtigsten Arten von Besicherungen ( 17 Z 3 OffV) Folgende wichtige Arten von Sicherheiten werden von der Raiffeisenbank angenommen: dingliche Sicherheiten wie Hypotheken, Sicherungsg ter und Eigentumsvorbehalt; pers nliche Sicherheiten wie B rgschaften, Garantien und Zessionen; finanzielle Sicherheiten wie verpf ndete Sparb cher und Wertpapierdepots. Seite 8 von 9

9 Arten von Garantiegebern und Kreditderivatkontrahenten und deren Kreditw rdigkeit ( 17 Z 4 OffV) Die Raiffeisenbanken ziehen zur Kreditrisikominderung Garantien im Rahmen ffentlicher F rderstellen heran. Private Garantiegeber werden nur nach sorgf ltiger Pr fung der Kreditw rdigkeit akzeptiert. Informationen gem 17 Z 5 bis 7 Offenlegungsverordnung Informationen ber Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung (Z 5) und Auflistungen der Forderungen nach den in Z 6 und Z 7 angef hrten Kriterien Es werden hinsichtlich der offen zulegenden Angaben gem 17 Z 5, 6 und 7 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gem 26 Abs 5 Z 2 lit b BWG in Anspruch genommen, da auf Grund besonderer Umst nde wie der Gr e, des Umfangs der Gesch fte und des T tigkeitsbereiches des Kreditinstituts die Wettbewerbsposition geschw cht werden w rde. Seite 9 von 9

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