BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Verordnung: Änderung der 3. Durchführungsverordnung zum Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. 357. Verordnung: Änderung der 3. Durchführungsverordnung zum Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz"

Transkript

1 P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1983 Ausgegeben am 8. Juli Stück 357. Verordnung: Änderung der 3. Durchführungsverordnung zum Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz 358. Verordnung: Historischer Vorbereitungslehrgang 359. Verordnung: Philologischer Vorbereitungslehrgang 360. Verordnung: Weiterführung des Studienversuches Soziologie" 361. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen theologischen Vorbereitungslehrgang 362. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Vorbereitungslehrgang Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 21. Juni 1983, mit der die 3. Durchführungsverordnung zum Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz geändert wird Auf Grund des 12 Abs. 3 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 112/1982 wird verordnet: Artikel I Die 3. Durchführungsverordnung zum Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 294/1970, in der Fassung BGBl. Nr. 571/1974 und 436/1978 wird wie folgt geändert: 1. 1 hat zu lauten: 1. Für statistische Erhebungen an den Universitäten sind die folgenden Formulare nach dem Muster der Anlage zu verwenden: HSt 1 Erhebung bei der Immatrikulation als ordentlicher Hörer (Inländer, Ausländer oder Staatenlose); HSt 8 Erhebung bei der Verleihung eines akademischen Grades sowie bei anderen Studienabschlüssen (Inländer und Ausländer)." 2. Das HSt 1 der Anlage ist nach dem Muster der Anlage zu dieser Verordnung zu gestalten. Artikel II Diese Verordnung tritt am 1. September 1983 in Kraft

2 Stück Ausgegeben am 8. Juli 1983 Nr. 357 HOCHSCHULSTATISTIK HSt 1 Erhebung bei der Immatrikulation als ordentlicher Hörer (Inländer, Ausländer oder Staatenloser)

3 144. Stück Ausgegeben am 8. Juli 1983 Nr

4 Stück Ausgegeben am 8. Juli 1983 Nr Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 23. Juni 1983 über einen historischen Vorbereitungslehrgang Auf Grund des 1,. des 2 Abs. 2, des 4 Abs. 2 und des 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung, BGBl. Nr. 603/1976, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 324/1982 und der Z 2 der Kundmachung BGBl. Nr. 577/1982 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst verordnet: Einrichtung 1. An der Universität für Bildungswissenschaften Klagenfurt wird von September 1983 bis Juli 1984 ein zehnmonatiger Vorbereitungslehrgang für die Studienberechtigungsprüfung zu den in 3 genannten Studien eingerichtet. Lehrplan und Studienberechtigungsprüfung 2. (1) Der Vorbereitungslehrgang umfaßt die Fächer Zahl der Unterrichtseinheiten a) Geschichte und Sozialkunde 180 b) Latein 120 c) Englisch oder Französisch 60 d) Wissenschaftspropädeutik 60 Der Unterrichtsplan kann eine Über- oder Unterschreitung der Zahl der Unterrichtseinheiten jedes Faches um bis zu fünf Unterrichtseinheiten vorsehen. (2) Bildungs- und Lehrziele, Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Fächer sind der Anlage zu entnehmen. (3) Die vorzeitige Ablegung des dem Fach Geschichte und Sozialkunde" entsprechenden Prüfungsteiles ist ausgeschlossen. (4) Das Fach Latein" ist schriftlich und mündlich zu prüfen. (5) Im übrigen ist die Verordnung über die Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung, BGBl. Nr. 362/1980, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Studienberechtigung 3. Die bestandene Studienberechtigungsprüfung berechtigt zum Studium der Studienrichtungen Geschichte, Kunstgeschichte und Theaterwissenschaft nach dem Bundesgesetz über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen, BGBl. Nr. 326/1971. Anlage BILDUNGS- UND LEHRZIELE, LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN FÄCHER 1. Geschichte und Sozialkunde Überblickswissen zur europäischen Geschichte unter Berücksichtigung der Berührungspunkte mit der außereuropäischen Welt; Einsicht in die Vielschichtigkeit geschichtlicher Abläufe; Kenntnis von Grundbegriffen der historischen Fachsprache. Weiterentwicklung der Fähigkeit zur schriftlichen und mündlichen Auseinandersetzung mit historischen Fragen; Weckung des Verständnisses einer exemplarischen Geschichtsdarstellung; Fähigkeit, historische Probleme im Alltag zu erfassen und historische Kontroversen in der Gegenwartspolitik zu begreifen; Förderung der demokratischen Gesinnung, des Verantwortungsbewußtseins und sozialen Verhaltens; Kommunikationsfähigkeit zu wissenschaftlichen Themenstellungen und Fähigkeit zur Textproduktion. Europäische Geschichte im Überblick unter Berücksichtigung wesentlicher weltgeschichtlicher Zusammenhänge. Vielfalt und Strukturen der Geschichte an ausgewählten Beispielen; Beschäftigung mit Problemen der Tradition und Kommunikation sowie mit historischer Terminologie; Grundprobleme geschichtswissenschaftlicher Erkenntnis; historische Probleme im Alltag und im gesellschaftlichen Umfeld und historische Kontroversen in der Gegenwartspolitik; Diskussion und schriftliche Behandlung geschichtlicher Themen. Zur Einordnung historischer Detailphänomene muß ein Strukturierungsgerüst der Gesamtgeschichte angeboten werden. Die Kenntnis der Formen der historischen Information sollen zur Bildung eines angemessenen objektiven Geschichtsbildes führen. Der Unterricht ist durch den Einsatz von audiovisuellen Hilfsmitteln und durch die Verwendung von Quellen aufzulockern. Die Wesenszüge historischer Begebenheiten sollen anhand von Beispielen erarbeitet und in der Folge vom Teilnehmer selbständig auf ähnliche Ereignisse angewendet werden. Politische, ökonomische und kulturelle Strukturelemente sollen erarbeitet werden. 2. Latein a) Bildungs-und Lehrziele: Kenntnis der Formenlehre und Syntax sowie Aneignung eines grundlegenden Wortschat-

5 144. Stück Ausgegeben am 8. Juli 1983 Nr zes, um mit Hilfe eines Wörterbuches einfachere historische Quellen des Altertums und des Mittelalters übersetzen zu können. Nach Möglichkeit sollen auch Grundbegriffe der Paläographie erarbeitet werden. Formenlehre: Deklination der Substantiva, Deklination und Komparation der Adjektiva, Bildung und Komparation der Adverbia, Deklination der Pronomina und Numeralia, Konjugation der Verba, Formen der wichtigsten unregelmäßigen Verba. Satzlehre: Satzanalyse; die wichtigsten Regeln der Syntax. Der Schwerpunkt ist auf das Erkennen einzelner Wort- und Satzformen bei der möglichst früh zu beginnenden Lektüre von Texten zu legen. Der Umgang mit dem Wörterbuch ist von Anfang an zu üben. 3. Englisch und Französisch Fähigkeit, einfache gesprochene Texte allgemeinen Inhaltes bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen; Befähigung, sich an Diskussionen zu allgemeinen Themen ohne muttersprachliche Einflechtungen zu beteiligen. Fähigkeit, unter Zuhilfenahme eines einsprachigen Wörterbuches Prosatexte, Zeitungsartikel oder Essays zu lesen. Fähigkeit, einfache Fragen in ausführlicher Weise schriftlich zu beantworten sowie mäßig komplexe Sachverhalte oder Meinungen unter zeitweiliger Zuhilfenahme eines zweisprachigen Wörterbuches darzulegen. 1. Englisch Die wichtigsten Strukturregeln der englischen Grammatik; Wortschatzübungen unter besonderer Berücksichtigung der Berufswelt; Übungen zur Schulung des Hör- und Leseverständnisses; Übungen zur Abfassung einfacher Texte; Konversationsübungen zur Bewältigung alltäglicher Situationen; Grundlegendes zur phonetisch richtigen Aussprache des Englischen. 2. Französisch Phonetisch akzeptable französische Aussprache; Grundgrammatik des Französischen; erweiterter Grundwortschatz unter besonderer Berücksichtigung der Berufswelt sowie ausgewählter Themenkreise aus französischen Zeitungen; Übungen zur Schulung des Hör- und Leseverständnisses; Übungen zur Abfassung einfacher Texte; Übersetzungsübungen ins Deutsche. d) Didaktische Grundsätze: Neben einfachen literarischen Texten sind auch Dokumente aus dem Bereich der Massenmedien und des Alltagslebens heranzuziehen. Auf landes- und kulturkundliche Themen soll bei der Stoffauswahl besonders Rücksicht genommen werden. 4. Wissenschaftspropädeutik Weiterentwicklung der individuellen und sozialen Studierfähigkeit; Einblick in Gegenstände und Methoden der Hauptbereiche wissenschaftlicher Lehre und Forschung; Einsicht in die Bedeutung wissenschaftlicher Erkenntnis für die gesellschaftliche Entwicklung; Förderung der Fähigkeit zum logischen und kritischen Denken sowie zur Kommunikation; Kenntnis der Anforderungen des angestrebten Universitätsstudiums und der Lernmethoden und -techniken. Übergang vom Berufsleben in die Lernsituation der Universität; soziales Lernen und universitäre Lernorganisation; Motivation; Methoden und Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens; Übungen im logischen Denken; historische und gegenwärtige Bedeutung der Geisteswissenschaften; Lernmethoden. Der Übergang Berufsleben Universität sowie die Themenkreise soziales Lernen, universitäre Lernorganisation und Motivation sollen zu Beginn des Lehrganges behandelt werden. Neben der Vermittlung einschlägigen Wissensstoffes und Anregung zu eigener Lektüre und Weiterbildung soll den Teilnehmern des Lehrganges die Fähigkeit der Selbstorganisation von Lernprozessen vermittelt werden Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 23. Juni 1983 über einen philologischen Vorbereitungslehrgang Auf Grund des 1, des 2 Abs. 2, des 4 Abs. 2 und des 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung, BGBl. Nr. 603/1976, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 324/1982 und der Z 2 der Kundmachung BGBl. Nr. 577/1982 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst verordnet: Einrichtung 1. (1) An der Universität für Bildungswissenschaften Klagenfurt wird von September 1983 bis Juli 1984 ein zehnmonatiger Vorbereitungslehr- 220

6 Stück Ausgegeben am 8. Juli 1983 Nr. 359 gang für die Studienberechtigungsprüfung zu den in 3 genannten Studien eingerichtet. (2) Der Vorbereitungslehrgang gliedert sich hinsichtlich der Studienberechtigungen in die Zweige A. Studienberechtigung für die Studienrichtung Deutsche Philologie; B. Studienberechtigung für die Studienrichtung Anglistik und Amerikanistik; C. Studienberechtigung für die Studienrichtungen der Romanistik; D. Studienberechtigung für die Studienrichtungen der Slawistik. Mit jedem Zweig ist zusätzlich die Studienberechtigung für die Studienzweige Allgemeine Sprachwissenschaft" und Angewandte Sprachwissenschaft" der Studienrichtung Sprachwissenschaft sowie für den Studienversuch Vergleichende Literaturwissenschaft verbunden. Überdies wird in jedem Zweig die Studienberechtigung für die Studienrichtung Übersetzer- und Dolmetscherausbildung sowie für das Kurzstudium für Übersetzer erworben, wobei die erste Fremdsprache je nach absolviertem Zweig des Vorbereitungslehrganges Deutsch, Englisch, eine romanische oder eine slawische Sprache sein muß. Jeder Teilnehmer ist berechtigt, auch mehrere Zweige des Vorbereitungslehrganges zu absolvieren. (3) Bildungs- und Lehrziele, Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Fächer sind der Anlage zu entnehmen. (4) Die vorzeitige Ablegung des Prüfungsteiles, der dem gemäß Abs. 1 lit. g gewählten Fach entspricht, ist ausgeschlossen. (5) Das gemäß Abs. 1 lit. g gewählte Fach ist schriftlich und mündlich zu prüfen. (6) Die Lehrveranstaltungen eines Zweiges gemäß Abs. 1 lit. g sind nur durchzuführen, wenn zu Lehrgangsbeginn wenigstens sechs Teilnehmer diesen Zweig als einzigen oder als einen von zwei Zweigen gewählt haben. Die Studienberechtigungsprüfung im Zweig B, C oder D kann auch abgelegt werden, wenn der Lehrgangszweig nicht zustande gekommen ist. Sie kann auch in einer anderen romanischen Sprache als Französisch oder in einer anderen slawischen Sprache als Russisch abgelegt werden. Bildungs- und Lehrziele sowie Lehrstoff des entsprechenden Faches (Z 7.3 oder 7.4 der Anlage) sind in diesem Fall sinngemäß anzuwenden. (7) Im übrigen ist die Verordnung über die Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung, BGBl. Nr. 362/1980, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Lehrplan und Studienberechtigungsprüfung 2. (1) Der Vorbereitungslehrgang umfaßt die Fächer Teilnehmer, die gemäß lit. g Englisch oder Französisch wählen, haben auch gemäß lit. d diese Sprache zu absolvieren. (2) Der Unterrichtsplan kann eine Über- oder Unterschreitung der Zahl der Unterrichtseinheiten jedes Faches um bis zu fünf Unterrichtseinheiten vorsehen. Studienberechtigung 3. Die bestandene Studienberechtigungsprüfung berechtigt 1. zum Studium der Studienzweige Allgemeine Sprachwissenschaft" und Angewandte Sprachwissenschaft" der Studienrichtung Sprachwissenschaft nach dem Bundesgesetz über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen, BGBl. Nr. 326/1971, und zum Studium des Studienversuches Vergleichende Literaturwissenschaft nach der Verordnung BGBl. Nr. 500/1982 sowie 2. nach Maßgabe des vom Kandidaten absolvierten Zweiges ( 1 Abs. 2) zum Studium der Studienrichtungen Deutsche Philologie sowie Anglistik und Amerikanistik, der Studienrichtungen der Romanistik und der Slawistik, der Studienrichtung Übersetzer- und Dolmetscherausbildung mit einer dem absolvierten Lehrgangszweig entsprechenden ersten Fremdsprache sowie zum Kurzstudium für Übersetzer mit einer dem absolvierten Lehrgangszweig entsprechenden ersten Fremdsprache nach dem Bundesgesetz über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen.

7 144. Stück Ausgegeben am 8. Juli 1983 Nr Anlage BILDUNGS- UND LEHRZIELE, LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN FÄCHER 1. Sprachlehre Fähigkeit, Merkmale sprachlichen Handelns zu erfassen; Einblick in Gegenstandsbereiche und Methoden der Sprachbetrachtung; Einsicht in die gesellschaftliche und historische Bedingtheit der Erscheinungsformen von Sprache. Sprache als Zeichensystem: Grobgliederung in analytische Ebenen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik) anhand des Deutschen; Besprechung einzelner Grundbegriffe dieser Ebenen; Sprachenvergleich. Sprache in der Verwendung: Zweck der Verwendung einzelner Sprachmittel; sprachliche Variation nach Art der Sprechhandlung, regionaler und sozialer Herkunft der Sprecher; Sprachentwicklung, Spracherwerb. Die Grundzüge der Sprachbetrachtung sollen anhand von Texten vermittelt werden. Dabei soll vor allem Wert auf die Befähigung der Teilnehmer zur selbständigen Erarbeitung weiterführender Kenntnisse gelegt werden. 2. Einführung in die Literatur Ausbau und Vertiefung der Leseerfahrung; Weiterführung vom normalen" Lesen zu den wichtigsten Formen analytischer Lektüre. Kenntnis wichtiger literarischer Phänomene in ihrem historischen Kontext. Schreib- und Lesemotivationen im historischen Ablauf; Grundbegriffe des Verstehens von Texten; Textinterpretation im historischen Zusammenhang; Grundbegriffe der Poetik; Gattungen und Formen; Institutionen des literarischen Lebens; Funktionswandel der Literatur; literarische Traditionen und Epochen. Von der Basis der Leseerfahrung und Wirklichkeitserfahrung der Studierenden soll induktiv ein begrifflich-systematischer Zugang zur Literatur, ihren Formen und Funktionen im geschichtlichen Ablauf erreicht werden. 3. Deutsch (Grundkurs) Wiederholung, Festigung, Erweiterung und Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Bereich der rezeptiven und produktiven Sprachbeherrschung; sichere, angemessene und korrekte Verwendung sprachlicher Mittel beim Sprechen und Schreiben; eigenständiger Umgang mit nichtliterarischen Texten; Einsicht in Struktur und Funktionsweise der deutschen Gegenwartssprache. Grundlegende Einheiten und Regularitäten der Grammatik der deutschen Gegenwartssprache (Lexeme, Morpheme, Wortklassen, Satzglieder, Satzstrukturen, Textkonstitution, Orthographie); Analyse und Synthese geschriebener und gesprochener nichtliterarischer Texte unterschiedlichen Umfangs und verschiedener Textsorten (Bericht, Protokoll, Schilderung, Inhaltsangabe, Beschreibung usw.); Strategien zum Verstehen und Verfassen von Texten unter Berücksichtigung der Wirkungsabsichten und -möglichkeiten. Der Unterricht soll an geläufige Kategorisierungen des Alltagsverstandes und der traditionellen Grammatik anknüpfen. Authentische Texte vielfältiger Thematik und Intention sollen zur Analyse herangezogen werden. Die Teilnehmer sollen systematisch zur selbständigen Aneignung und Differenzierung von Rezeptions- und Produktionsstrategien für Gebrauchstexte angeleitet werden. 4. Englisch und Französisch (Grundkurs) Fähigkeit, einfache gesprochene Texte allgemeinen Inhaltes bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen; Befähigung, sich an Diskussionen zu allgemeinen Themen ohne muttersprachliche Einflechtungen zu beteiligen. Fähigkeit, unter Zuhilfenahme eines einsprachigen Wörterbuches Prosatexte, Zeitungsartikel oder Essays zu lesen. Fähigkeit, einfache Fragen in ausführlicher Weise schriftlich zu beantworten sowie mäßig komplexe Sachverhalte oder Meinungen unter zeitweiliger Zuhilfenahme eines zweisprachigen Wörterbuches darzulegen. 1. Englisch Die wichtigsten Strukturregeln der englischen Grammatik; Wortschatzübungen unter besonderer Berücksichtigung der Berufswelt; Übungen zur Schulung des Hör- und Leseverständnisses; Übungen zur Abfassung einfacher Texte; Konversationsübungen zur Bewältigung alltäglicher Situationen; Grundlegendes zur phonetisch richtigen Aussprache des Englischen. 2. Französisch Phonetisch akzeptable französische Aussprache; Grundgrammatik des Französischen; erweiterter Grundwortschatz unter besonde-

8 Stück Ausgegeben am 8. Juli 1983 Nr. 359 rer Berücksichtigung der Berufswelt sowie ausgewählter Themenkreise aus französischen Zeitungen; Übungen zur Schulung des Hör- und Leseverständnisses; Übungen zur Abfassung einfacher Texte; Übersetzungsübungen ins Deutsche. d) Didaktische Grundsätze: Neben einfachen literarischen Texten sind auch Dokumente aus dem Bereich der Massenmedien und des Alltagslebens heranzuziehen. Auf landes- und kulturkundliche Themen soll bei der Stoffauswahl besonders Rücksicht genommen werden. 5. Geschichte und Sozialkunde Überblickswissen zur europäischen Geschichte unter Berücksichtigung der Berührungspunkte mit der außereuropäischen Welt; Einsicht in die Vielschichtigkeit geschichtlicher Abläufe; Kenntnis von Grundbegriffen der historischen Fachsprache. Europäische Geschichte im Überblick unter Berücksichtigung wesentlicher weltgeschichtlicher Zusammenhänge; historische Probleme im Alltag und im gesellschaftlichen Umfeld. Zur Einordnung historischer Detailphänomene muß ein Strukturierungsgerüst der Gesamtgeschichte angeboten werden. Die Kenntnis der Formen der historischen Information sollen zur Bildung eines angemessenen objektiven Geschichtsbildes führen. Der Unterricht ist durch den Einsatz von audiovisuellen Hilfsmitteln und durch die Verwendung von Quellen aufzulockern. 6. Wissenschaftspropädeutik Weiterentwicklung der individuellen und sozialen Studierfähigkeit; Einblick in Gegenstände und Methoden der Hauptbereiche wissenschaftlicher Lehre und Forschung; Einsicht in die Bedeutung wissenschaftlicher Erkenntnis für die gesellschaftliche Entwicklung; Förderung der Fähigkeit zum logischen und kritischen Denken sowie zur Kommunikation; Kenntnis der Anforderungen des angestrebten Universitätsstudiums und der Lernmethoden und -techniken. Übergang vom Berufsleben in die Lernsituation der Universität; soziales Lernen und universitäre Lernorganisation; Motivation; Methoden und Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens; Übungen im logischen Denken; historische und gegenwärtige Bedeutung der Geisteswissenschaften; Lernmethoden in den modernen Sprach- und Literaturwissenschaften. Der Übergang Berufsleben Universität sowie die Themenkreise soziales Lernen, universitäre Lernorganisation und Motivation sollen zu Beginn des Lehrganges behandelt werden. Neben der Vermittlung einschlägigen Wissensstoffes und Anregung zu eigener Lektüre und Weiterbildung soll den Teilnehmern des Lehrganges die Fähigkeit der Selbstorganisation von Lernprozessen vermittelt werden Deutsch (Vertiefungskurs) Fähigkeit zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit deutscher Sprache und Literatur; Kenntnis literarischer Traditionen in Grundzügen. Grundbegriffe der Ästhetik; Methoden literaturwissenschaftlicher Arbeit; Analyse der Beziehungen zwischen Literatur und historischem Umfeld; paradigmatische Interpretation von einzelnen Texten; Epochengliederung und ihre Problematik. Der Lehrstoff soll anhand einer repräsentativen Epoche aus ihren Texten und Zeugnissen entwickelt werden; erweiternde literarhistorische Kenntnisse sind durch angeleitetes Lesen in einem koordinierten Lektüreprogramm zu gewährleisten Englisch (Vertiefungskurs) Fähigkeit des Lehrgangsteilnehmers, den Inhalt von Vorträgen über ihm noch nicht bekannte Stoffbereiche zu erfassen; Fähigkeit, sich an englischer Konversation über allgemeine Themen fließend zu beteiligen; Befähigung zum angeleiteten Lesen von literarischen Texten mit Hilfe eines einsprachigen sowie von Fachliteratur mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuches; Fähigkeit, erzählende, argumentative und beschreibende Aufsätze zu verfassen; Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der Landes- und Kulturkunde. Phonetisch richtige englische oder amerikanische Aussprache; Techniken der Konversationsführung; Strukturregeln des Englischen; Idiomatik unter besonderer Berücksichtigung der Berufswelt sowie ausgewählter Themenkreise, die in englischsprachigen Zeitungen häufig Behandlung finden; Übungen zur Steigerung des Hörverständnisses; Übungen zur richtigen Abfassung alltäglicher Schrift-

9 144. Stück Ausgegeben am 8. Juli 1983 Nr. 360 und stücke sowie logisch strukturierter Essays; Übersetzungsübungen ins Deutsche. Die didaktischen Grundsätze des Englisch- Grundkurses sind anzuwenden. Besonderes Augenmerk ist der Erweiterung fremdsprachlicher kommunikativer Kompetenz zu schenken Französisch (Vertiefungskurs) Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck, in der Artikulation und in der Grammatik; fließendes Lesen und Verstehen kurzer Texte über allgemein bekannte und landeskundliche Inhalte; Fähigkeit zur Abfassung verständlicher und sprachlich weitgehend richtiger erzählender, argumentativer und beschreibender Aufsätze; Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der Landes- und Kulturkunde. Erweiterte Grundgrammatik; Grund- und Aufbauwortschatz unter besonderer Berücksichtigung landeskundlicher Themenbereiche; Übungen zur Verbesserung der Aussprache sowie des Hör- und Leseverständnisses; Übungen zur Abfassung von Aufsätzen; Übersetzungsübungen ins Deutsche; Lektüre und Diskussion landeskundlicher Texte. Die didaktischen Grundsätze des Französisch-Grundkurses sind anzuwenden. Die Teilnehmer sind besonders zum Selbststudium anhand erprobter Unterrichtsmaterialien anzuleiten Russisch (Grundkurs) Fähigkeit zu phonetisch richtiger Artikulation und Intonation, besonders in Gegenüberstellung zur Muttersprache; Erkennen der Zusammenhänge zwischen Schrift und Aussprache; Fähigkeit zum Verständnis leichter Texte und Dialoge, zum Beantworten und Stellen von Fragen in einem kommunikativen Situationszusammenhang, zur Abfassung von einfachen Berichten und Textresumees sowie zum Lesen einfacher Texte mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuches; Kenntnisse über Unterschiede in der grammatischen und lexikalischen Struktur zwischen Russisch und der Muttersprache; landeskundliche Kenntnisse im Zusammenhang mit verwendeten Texten. Phonetischer Vorkurs; Entwicklung von Geläufigkeit in der kyrillischen Schrift; Hörund Ausspracheübungen im Sprachlabor; Vermittlung der morphologischen Grundkenntnisse über die Wortarten (Verbalaspekt, unregelmäßige Formen von hohem Gebrauchswert); Elemente der Satzlehre; Erarbeitung eines Wortschatzes von Wörtern; Automatisierung von Dialogfragmenten; grammatische und lexikalische Übungen; Abfassung von Berichten und Textresumees. Die Teilnehmer sollen ständig zur Äußerung selbst komplexer Gedanken unter Ausnützung einfacher grammatischer Konstruktionen und eines beschränkten Wortschatzes angeregt werden. Audio-visuelle Hilfsmittel, Partnerarbeit und Rollenspiel sind nach Möglichkeit einzusetzen. Die Textauswahl soll unter dem Gesichtspunkt des landeskundlichen Informationsgehaltes erfolgen Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 23. Juni 1983, mit der der Studienversuch Soziologie" weitergeführt wird Gemäß 13 Abs. 8 des Allgemeinen Hochschul- Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 112/1982, wird verordnet: Der mit der Verordnung BGBl. Nr. 395/1972 eingerichtete und gemäß den Verordnungen BGBl. Nr. 592/1976, 567/1978 und 256/1982 weitergeführte Studienversuch Soziologie" ist bis zum 30. September 1984 weiterzuführen Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 23. Juni 1983, mit der die Verordnung über einen theologischen Vorbereitungslehrgang geändert wird Auf Grund des 1, des 2 Abs. 2, des 4 Abs. 2 und des 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung, BGBl. Nr. 603/1976, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 324/1982 und der Z 2 der Kundmachung BGBl. Nr. 577/1982 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst verordnet: 1 der Verordnung über einen theologischen Vorbereitungslehrgang, BGBl. Nr. 368/1980, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 427/1982, hat zu lauten:

10 Stück Ausgegeben am 8. Juli 1983 Nr An der Universität Salzburg wird von September 1982 bis Juli 1983 und von September 1983 bis Juli 1984 ein jeweils zehnmonatiger Vorbereitungslehrgang für die Studienberechtigungsprüfung zu den in 3 Abs. 1 genannten Studien eingerichtet." 362. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 23. Juni. 1983, mit der die Verordnung über einen sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Vorbereitungslehrgang geändert wird Auf Grund des 1, des 2 Abs. 2, des 4 Abs. 2 und des 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung, BGBl. Nr. 603/1976, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 324/1982 und der Z 2 der Kundmachung BGBl. Nr. 577/1982 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst verordnet: 3 der Verordnung über einen sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Vorbereitungslehrgang, BGBl. Nr. 374/1981, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 425/1982 hat zu lauten: 3. (1) Die bestandene Studienberechtigungsprüfung berechtigt zum Studium der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungen nach dem Bundesgesetz über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen, BGBl. Nr. 179/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 644/1975, oder nach dem Bundesgesetz über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen, BGBl. Nr. 57/1983. (2) Der Nachweis der Kenntnis einer für das Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften wichtigen lebenden Fremdsprache ist mit der erfolgreichen Ablegung der Studienberechtigungsprüfung erbracht. Ein entsprechender Vermerk ist im Studienberechtigungszeugnis anzubringen."

Lehrplan Schwerpunktfach Italienisch

Lehrplan Schwerpunktfach Italienisch toto corde, tota anima, tota virtute Von ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit ganzer Kraft Lehrplan Schwerpunktfach Italienisch A. Stundendotation Klasse 1. 2. 3. 4. 5. 6. Wochenstunden - - 4 4 3 4

Mehr

Modulbeschreibung: B.A. Turkologie, Beifach

Modulbeschreibung: B.A. Turkologie, Beifach Modulbeschreibung: B.A. Turkologie, Beifach Modul 1: Türkisch 1 Kennnummer: work load Studiensemester Dauer 300 h 10 LP 1. Sem. 1 Erwerb von Grundkenntnissen der türkischen Sprache Kenntnis der wichtigsten

Mehr

Zertifikatskurs Englisch B.B.Gymnasium Thie. Cambridge Certificate in Advanced English (CAE)

Zertifikatskurs Englisch B.B.Gymnasium Thie. Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) Das Cambridge Certificate in Advanced English (kurz CAE) ) ist ein Sprachzertifikat der University of Cambridge. Es wird nur noch vom Cambridge Certificate of Proficiency in English übertroffen. Auf der

Mehr

Universität Freiburg Philosophische Fakultät Departement für Sprachen und Literaturen Studienbereich Englisch

Universität Freiburg Philosophische Fakultät Departement für Sprachen und Literaturen Studienbereich Englisch Universität Freiburg Philosophische Fakultät Departement für Sprachen und Literaturen Studienbereich Englisch Master of Arts in Sprachen und Literaturen Vertiefungsprogramm (60 Kreditpunkte) Englische

Mehr

SPRACHAUSBILDUNG. Deutsche Studierende. 1. Modul: Englisch obligatorisch Basis: TOEFL Ziel: Presentation Course in Anlehnung an UNIcert III

SPRACHAUSBILDUNG. Deutsche Studierende. 1. Modul: Englisch obligatorisch Basis: TOEFL Ziel: Presentation Course in Anlehnung an UNIcert III SPRACHAUSBILDUNG Deutsche Studierende 1. Englisch obligatorisch Basis: TOEFL Ziel: Presentation Course in Anlehnung an UNIcert III 4 CP 2. Russisch, Polnisch oder Tschechisch wahlobligatorisch Basis: keine

Mehr

Was erwarten Sie vom Gymnasium? Ein Abiturzeugnis zur Bescheinigung der allgemeinen Hochschulreife...

Was erwarten Sie vom Gymnasium? Ein Abiturzeugnis zur Bescheinigung der allgemeinen Hochschulreife... Was erwarten Sie vom Gymnasium? Ein Abiturzeugnis zur Bescheinigung der allgemeinen Hochschulreife... Ist das alles...... oder darf es auch noch ein bisschen Bildung sein? Warum Latein? Darum! Latein ist

Mehr

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004.

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004. Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/ Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin ÜDolmPrV Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat:

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 04 Ausgegeben am 22. Jänner 04 Teil II 47. Verordnung: Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung

Mehr

Griechisch. Stundentafel. Bildungsziel. Jahr 1 2 3 4. Grundlagen. Ergänzung. Schwerpunkt 4 4 4 5

Griechisch. Stundentafel. Bildungsziel. Jahr 1 2 3 4. Grundlagen. Ergänzung. Schwerpunkt 4 4 4 5 Stundentafel Jahr 1 2 3 4 Bildungsziel Die Griechen haben in Wissenschaft, Literatur, Philosophie, Kunst und Religion grundlegende Fragen aufgeworfen und dabei Formen entwickelt, die bis in unsere Zeit

Mehr

Geprüfte Übersetzer / Dolmetscher Verordnung über die Prüfung

Geprüfte Übersetzer / Dolmetscher Verordnung über die Prüfung Geprüfte Übersetzer / Dolmetscher Verordnung über die Prüfung Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte

Mehr

Bachelor of Arts. - Wahlbereich -

Bachelor of Arts. - Wahlbereich - Bachelor of Arts - Wahlbereich - Sprachpraxis Spanisch Modul WBSPSpa 01 30 LP Summe LP: 30 WBSPSpa 01 Beschreibung des Gesamtmoduls 1. Modultitel Wahlbereich-Modul Sprachpraxis Spanisch 2. Modulgruppe/n

Mehr

Sie bereiten ein Referat zu einem Thema selbständig vor, kennen und nutzen selbständig wichtige Informationsquellen.

Sie bereiten ein Referat zu einem Thema selbständig vor, kennen und nutzen selbständig wichtige Informationsquellen. Lernfeld 1 Sprechen und Zuhören 25 Stunden Die Schüler und Schülerinnen erzählen, berichten und beschreiben situations-, partnergerecht und wirkungsbezogen. Sie visualisieren und präsentieren Beiträge.

Mehr

Sprachen und Kulturen studieren an der Universität Würzburg

Sprachen und Kulturen studieren an der Universität Würzburg Sprachen und Kulturen studieren an der Universität Würzburg Philosophische Fakultät I Prof. Dr. Judith Meinschaefer Neuphilologisches Institut Romanistik Im Folgenden: Was studieren? Welche Sprachen und

Mehr

CURRICULUM AUS ENGLISCH 1. Biennium FOWI/SOGYM/SPORT

CURRICULUM AUS ENGLISCH 1. Biennium FOWI/SOGYM/SPORT 1. Klasse Kompetenzen am Ende des 1. Bienniums Die Schülerin, der Schüler kann wesentliche Hauptaussagen verstehen, Hauptinformationen entnehmen wenn relativ langsam gesprochen wird und klare Standardsprache

Mehr

Lehrplan für das Grundlagenfach Englisch

Lehrplan für das Grundlagenfach Englisch (August 2012) Lehrplan für das Grundlagenfach Englisch Richtziele des schweizerischen Rahmenlehrplans Grundkenntnisse 1.1 Über die grundlegenden Kenntnisse der englischen Sprache verfügen, welche Kommunikation

Mehr

Spracherwerb und Schriftspracherwerb

Spracherwerb und Schriftspracherwerb Spracherwerb und Schriftspracherwerb Voraussetzungen für ein gutes Gelingen Tipps für Eltern, die ihr Kind unterstützen wollen Elisabeth Grammel und Claudia Winklhofer Menschen zur Freiheit bringen, heißt

Mehr

Frankreich-Studien I (Sprache, Literatur, Landeskunde) 1. Studieneinheit Frankreich-Studien I (Sprache, Literatur, Landeskunde) 2.

Frankreich-Studien I (Sprache, Literatur, Landeskunde) 1. Studieneinheit Frankreich-Studien I (Sprache, Literatur, Landeskunde) 2. Frankreich-Studien I (Sprache, Literatur, Landeskunde) 1. Studieneinheit Frankreich-Studien I (Sprache, Literatur, Landeskunde) 2. Fachgebiet / Romanistik (Französisch) / Verantwortlich Prof. Dr. Isabella

Mehr

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Die Behörde für Wissenschaft und Kunst hat am 19. März 1974 nachstehende Richtlinien erlassen:

Mehr

Lehramtsstudium Realschule: Fach Englisch MODULHANDBUCH

Lehramtsstudium Realschule: Fach Englisch MODULHANDBUCH Lehramtsstudium Realschule: Fach Englisch MODULHANDBUCH Inhaltsverzeichnis Seite Modulstufe A 2 Modulstufe B 9 Modulstufe C 12 Modulstufe D 23 1 Modulstufe A A1 Übung Introduction to English and American

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 713 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Textgegenüberstellung 1 von 11 Textgegenüberstellung 8a. (1) Der zuständige Bundesminister hat für die öffentlichen Schulen 8a. (1) Der zuständige Bundesminister

Mehr

geändert durch Satzungen vom 28. Februar 2008 1. September 2009 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014 25. Juni 2015

geändert durch Satzungen vom 28. Februar 2008 1. September 2009 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014 25. Juni 2015 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

2.3 Dritte Sprache: ENGLISCH (inkl. internationales Sprachdiplom)

2.3 Dritte Sprache: ENGLISCH (inkl. internationales Sprachdiplom) 2.3 Dritte Sprache: (inkl. internationales Sprachdiplom) 2.3.1 Stundendotation 1 I 2 I 3 I Grundlagenfach 3 3 3 Schwerpunktfach Ergänzungsfach Weiteres Fach 2.3.2 Abschlussprüfungen Die Fachnote wird wie

Mehr

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) 1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2

Mehr

STUDIENLEITFADEN für das Fach Deutsch (Hauptfach) nach der GymPO I aktualisierte Fassung vom November 2013

STUDIENLEITFADEN für das Fach Deutsch (Hauptfach) nach der GymPO I aktualisierte Fassung vom November 2013 Studienvoraussetzungen: STUDIENLEITFADEN für das Fach Deutsch (Hauptfach) nach der GymPO I aktualisierte Fassung vom November 2013 14tägiges Orientierungspraktikum (bis spätestens Ende der Rückmeldefrist

Mehr

Hinweise zum BA-Beifach-Studium in Philosophie

Hinweise zum BA-Beifach-Studium in Philosophie Hinweise zum BA-Beifach-Studium in Philosophie Es werden insgesamt drei Philosophie-Basismodule angeboten, von denen mindestens zwei ausgewählt werden. Im Rahmen eines Bachelorstudiengangs an der Philosophischen

Mehr

Textgegenüberstellung Curriculum des Masterstudiums Slawistik

Textgegenüberstellung Curriculum des Masterstudiums Slawistik Textgegenüberstellung Curriculum des Masterstudiums Slawistik Version 1.10.2011 Slawistik 7 Lehrveranstaltungsarten BEILAGE 2 zum Mitteilungsblatt 20. Stück, Nr. 137.1-2013/2014, 18.06.2014 (1) Vorlesungen

Mehr

Georg-August-Universität Göttingen Modul B.It.301: Studienrelevanter Auslandsaufenthalt

Georg-August-Universität Göttingen Modul B.It.301: Studienrelevanter Auslandsaufenthalt Modul B.It.301 Modul B.It.301: Studienrelevanter Auslandsaufenthalt Vertiefung und Erprobung der erworbenen Kenntnisse über Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur des Ziellandes/der Zielregion während

Mehr

Universität Bayreuth Englisch Lehramtsstudium. 1. Nicht-Vertieftes Studium des Faches

Universität Bayreuth Englisch Lehramtsstudium. 1. Nicht-Vertieftes Studium des Faches Universität Bayreuth Englisch Lehramtsstudium. Nicht-Vertieftes Studium des Faches Studienbeginn und Studienvoraussetzungen Das Studium des Faches Englisch kann im Wintersemester begonnen werden. Studienvoraussetzungen:

Mehr

Bachelor of Arts Sinologie

Bachelor of Arts Sinologie 03-SIN-0104 Basismodul Sinologie I: Modelle und Methoden der Regionalwissenschaften und der Chinaforschung 1. Semester jedes Wintersemester Vorlesung "Modelle und Methoden der Regionalwissenschaften und

Mehr

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964]

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964] Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Französische Philologie als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Mehr

Modulhandbuch. Russisch Master of Education

Modulhandbuch. Russisch Master of Education Modulhandbuch Russisch Master of Education Modul 1: Ausbaumodul 1 Sprache: Differenzierung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit; Übersetzen Kennnummer: work load Leistungspunkte Studiensemester

Mehr

Doppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Rahmen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer (= "Wirtschaftspädagogik")

Doppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Rahmen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer (= Wirtschaftspädagogik) 1 Doppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Rahmen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer (= "Wirtschaftspädagogik") - Anteil des Soziologiestudiums - 1. Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis ('scheinpflichtige'

Mehr

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS]

Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] 1. Um im Fach Kunstgeschichte, Bereich I, das universitäre Diplom eines Bachelor of Arts (BA) zu erlangen, müssen die Studierenden 120 ETCS Punkte in vier Teilbereichen

Mehr

Staatsexamen. Jenaer Modell

Staatsexamen. Jenaer Modell Staatsexamen Jenaer Modell wann kann ich und wann soll ich die Staatsprüfung absolvieren? was sind die inhaltliche Anforderungen bei den schriftlichen und mündlichen Prüfungen? Prüfer wer ist für was zuständig?

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 4455 Jahrgang 1988 Ausgegeben am 20. Dezember 1988 251. Stück 682. Verordnung: Diagnosenerfassung in

Mehr

Latein an der Bettinaschule

Latein an der Bettinaschule Latein an der Bettinaschule Bettinaschule Frankfurt am Main Inhaltsverzeichnis Warum und wozu überhaupt Latein? Argumente für Latein als 2. Fremdsprache Was bietet die Bettinaschule? Was ist bei der Wahl

Mehr

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil IV B 11 Fachspezifische Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Informatik Auf der Grundlage des Berliner

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen Vom 25. August 2009 Auszug Auf Grund des 53 Absatz

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS ANLAGE A: PRÜFUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DIE KERNFÄCHER UND SACHFÄCHER IM RAHMEN DER DIPLOMVORPRÜFUNG

INHALTSVERZEICHNIS ANLAGE A: PRÜFUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DIE KERNFÄCHER UND SACHFÄCHER IM RAHMEN DER DIPLOMVORPRÜFUNG ANLAGEN A und B INHALTSVERZEICHNIS ANLAGE A: PRÜFUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DIE KERNFÄCHER UND SACHFÄCHER IM RAHMEN DER DIPLOMVORPRÜFUNG I. KERNFACH ANGLISTIK 1 1 2. Schriftliche Prüfung 1 3. Mündliche Prüfung

Mehr

Nicht amtliche Lesefassung der. Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch

Nicht amtliche Lesefassung der. Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch Nicht amtliche Lesefassung der Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch vom 09. Juni 1999 in der Fassung der ersten Änderungssatzung

Mehr

Die Online-Self-Assessments der Uni Wien 01.04.2014 1

Die Online-Self-Assessments der Uni Wien 01.04.2014 1 Die Online-Self-Assessments der Uni Wien 01.04.2014 1 Die Online-Self-Assessments der Uni Wien 01.04.2014 2 Die Online-Self-Assessments 01.04.2014 3 Studienspezifische Interessen Dokumentenanalyse (Curriculum)

Mehr

Französisch Ergänzungsfach - Fachschule für Wirtschaft. Kurs 4 (Wirtschaftsfranzösisch) Fachrichtung Betriebswirtschaft

Französisch Ergänzungsfach - Fachschule für Wirtschaft. Kurs 4 (Wirtschaftsfranzösisch) Fachrichtung Betriebswirtschaft Französisch Ergänzungsfach - Kurs 4 (Wirtschaftsfranzösisch) Fachrichtung 342 Fachrichtung Vorbemerkungen Mit der Weiterentwicklung des europäischen Integrationsprozesses und des internationalen Wettbewerbs

Mehr

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968]

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968] Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Spanische Philologie (Hispanistik) als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität

Mehr

Kann-Aussagen. Zum Beispiel:

Kann-Aussagen. Zum Beispiel: 1 Kann-Aussagen Hier finden Sie eine Anzahl Kann-Aussagen, Aussagen über Ihre Sprachkenntniss in Deutsch und Englisch. Ich bin daran interessiert, wie gut oder schlecht Sie Ihre eigene Sprachkenntnis in

Mehr

Polyvalenter Bachelor Lehramt Englisch

Polyvalenter Bachelor Lehramt Englisch 04-023-1101 Pflicht Lehrformen Einführung in die englischsprachige Literatur und Kultur 1. Semester Professuren für Britische Literaturwissenschaft und Kulturstudien Großbritanniens jedes Wintersemester

Mehr

Ordnung für die Prüfung über Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums und für die vorbereitenden Sprachkurse

Ordnung für die Prüfung über Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums und für die vorbereitenden Sprachkurse Amtliches Mitteilungsblatt Philosophische Fakultät II Ordnung für die Prüfung über Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums und für die vorbereitenden Sprachkurse Herausgeber: Der Präsident der Humboldt-Universität

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008

Mehr

DEUTSCH ERSTSPRACHE. 1 Stundendotation. 2 Didaktische Hinweise G1 G2 G3 G4 G5 G6

DEUTSCH ERSTSPRACHE. 1 Stundendotation. 2 Didaktische Hinweise G1 G2 G3 G4 G5 G6 DEUTSCH ERSTSPRACHE 1 Stundendotation G1 G2 G3 G4 G5 G6 Grundlagenfach 4 4 4 4 4 4 Schwerpunktfach Ergänzungsfach Weiteres Pflichtfach Weiteres Fach 2 Didaktische Hinweise Voraussetzung zur Erfüllung der

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

Bachelorstudiengang Afrikanische Sprachen und Kulturen

Bachelorstudiengang Afrikanische Sprachen und Kulturen Bachelorstudiengang Afrikanische n und Kulturen Allgemeine Informationen Seit dem Wintersemester 2007/2008 wird das Fach Afrikanistik & Äthiopistik am Asien-Afrika-Institut der Universität Hamburg im Bachelor-

Mehr

VERANTWORTLICHE DOZENTINNEN/ DOZENTEN Allgemeine Qualifikation bildung der TU Dresden

VERANTWORTLICHE DOZENTINNEN/ DOZENTEN Allgemeine Qualifikation bildung der TU Dresden ANLAGE B Ergänzungen Bereich (AQua) Modulbeschreibungen AQua MODULNUMMER AQua-SLK1 Kreditpunkte und Notenberechnung Dauer (AQua) bildung der TU Dresden Zentrale Koordinationsstelle Sprachaus- A - Fremdsprachen

Mehr

geändert durch Satzungen vom 1. September 2009 9. Juni 2010 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014

geändert durch Satzungen vom 1. September 2009 9. Juni 2010 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Vereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen

Vereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Vereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes

Mehr

C/SWS insgesamt 3/6 Credits (je nach Prüfungsleistung) 2 SWS

C/SWS insgesamt 3/6 Credits (je nach Prüfungsleistung) 2 SWS Modul SK.Kug.1 Schlüsselkompetenz-Modul Bildkompetenz () Grundlagen der Bildwissenschaft Das Modul vermittelt die theoretischen Grundlagen und Ziele der Bildwissenschaft an praktischen Beispielen und der

Mehr

Fach: Englisch. Stundentafel. Bildungsziele

Fach: Englisch. Stundentafel. Bildungsziele Fach: Englisch Stundentafel Jahr 1. 2. 3. 4. Schwerpunkt 4 4 4 5 Bildungsziele Ziel des Unterrichts im Schwerpunktfach Englisch an der Mittelschule ist zum einen, den Lernenden aktive Sprachkompetenz in

Mehr

Landesverordnung zu den Übergängen im Hochschulbereich (HSchÜbVO) vom 30. Juni 1998

Landesverordnung zu den Übergängen im Hochschulbereich (HSchÜbVO) vom 30. Juni 1998 Landesverordnung zu den Übergängen im Hochschulbereich (HSchÜbVO) vom 30. Juni 1998 Auf Grund des 29a Abs. 5 des Universitätsgesetzes (UG) vom 23. Mai 1995 (GVBl. S. 85), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Gesamtübersicht Englisch, Stand 1.7.2010

Gesamtübersicht Englisch, Stand 1.7.2010 - 1 - Gesamtübersicht, Stand 1.7.2010 1. e und Amerikanische Literaturwissenschaft (unbenotet) in LAG; BA; ; E-LW Prof. Dr. Richard Nate, Geberstudiengang LAG RS/GY (Prof. Dr. Richard Nate) Die Studierenden

Mehr

geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 21. Oktober 2010 26. März 2012 9. Oktober 2014

geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 21. Oktober 2010 26. März 2012 9. Oktober 2014 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf)

Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf) Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf) Anlage 11 Studienordnung für den Studiengang im Lehramt für die Primarstufe an der Bergischen

Mehr

Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Russischen Föderation. über. und

Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Russischen Föderation. über. und Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über das Erlernen der deutschen Sprache in der Russischen Föderation und der russischen Sprache

Mehr

68. Stelleninserat. 2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004

68. Stelleninserat. 2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004 2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004 67. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Fernstudium Public Relations der Donau-Universität Krems 68. Stelleninserat 67. Verordnung

Mehr

MODULKATALOG MA ROMANISTIK/FRANZÖSISCH, NF - GRUNDSTUDIUM

MODULKATALOG MA ROMANISTIK/FRANZÖSISCH, NF - GRUNDSTUDIUM Präambel Gemäß 5 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Juni 2005 (GVBI S. 229) i.v. mit 1 Abs. 3 Satz 2 der Rahmenordnung für Prüfungen in einem modularisierten

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Stärkung der Ausbildungsreife an der bayerischen Mittelschule In der Mittelschule wird großer Wert darauf gelegt, dass Schülerinnen und Schüler die

Mehr

Französisch als 3. Fremdsprache

Französisch als 3. Fremdsprache Naturwissenschaftlich-technologisches sprachliches und sozialwissenschaftliches Gymnasium Informationen zur Wahl des sprachlichen Zweiges Französisch als 3. Fremdsprache Allgemeines Liebe Eltern, im sprachlichen

Mehr

11.11.11. letzte Änderung

11.11.11. letzte Änderung .. 0 - Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für die Lehramtsstudiengänge Französisch, Italienisch und Spanisch -Besonderer Teil- vom 9. April 00 Präambel Alle Amts-, Status-,

Mehr

Georg-August-Universität Göttingen Modul B.Gesch.650: Paläographie der Frühen Neuzeit

Georg-August-Universität Göttingen Modul B.Gesch.650: Paläographie der Frühen Neuzeit Modul B.Gesch.650 Modul B.Gesch.650: Paläographie der Frühen Neuzeit Die Studierenden kennen die Geschichte der Schriftentwicklung (Buch- und Handschrift) der Frühen Neuzeit und können diese praktisch

Mehr

Modulkatalog Zusatzausbildung Deutsch als Fremdsprachenphilologie

Modulkatalog Zusatzausbildung Deutsch als Fremdsprachenphilologie Modulkatalog Zusatzausbildung Deutsch als DaF-Z-M01 1. Name des Moduls Grundlagen Deutsch als 2. Fachgebiete / Verantwortlich: DaF / Prof. Dr. Maria Thurmair / Dr. Harald Tanzer 3. Inhalte des Moduls:

Mehr

Russisc h ( 85 LPO I)

Russisc h ( 85 LPO I) 3 Russisc h ( 85 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Russisch für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium)

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

Semester: 1.-2. Kürzel Titel CP SWS Form P/WP Turnus Sem. A Observation réfléchie de la langue 3 2 S P WS 1.-2.

Semester: 1.-2. Kürzel Titel CP SWS Form P/WP Turnus Sem. A Observation réfléchie de la langue 3 2 S P WS 1.-2. http://www.phkarlsruhe.de/typo3/inc/mdh.druck.php?uid=556 Grundlagen der Fachwissenschaften T. Bidon (unter Vorbehalt) 2FraFW1 CP: 10 Arbeitsaufwand: 300 Std. 1.2. Die Studierenden sind mit den grundlegenden

Mehr

Lehrplan für die Allgemeine Sonderschule SPRACHLICHER BEREICH

Lehrplan für die Allgemeine Sonderschule SPRACHLICHER BEREICH Lehrplan für die Allgemeine Sonderschule SPRACHLICHER BEREICH DEUTSCH LEHRPLANZUSATZ Deutsch für SchülerInnen mit anderer Erstsprache als Deutsch ENGLISCH Deutsch,Lesen,Schreiben 1.- 4. Stf. Schulstufen

Mehr

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule

Mehr

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

bienvenue! benvinguts! bine aţi venit!

bienvenue! benvinguts! bine aţi venit! bienvenue! benvinguts! bine aţi venit! vindos! benvenuti! bem bainvegni! bènnidu! benvegnua! bene 1 1. Was ist Romanistik? 2. Wie sieht das Studium der Romanistik aus? 3. Welche Voraussetzungen braucht

Mehr

L E I T B I L D A M E. als gemeinsame Orientierung hinsichtlich Auftrag Lehren und Lernen Schulkultur

L E I T B I L D A M E. als gemeinsame Orientierung hinsichtlich Auftrag Lehren und Lernen Schulkultur L E I T B I L D A M E als gemeinsame Orientierung hinsichtlich Auftrag Lehren und Lernen Schulkultur Auftrag Matura für Erwachsene: Auf dem 2. Bildungsweg zur Hochschule Die AME ermöglicht erwachsenen

Mehr

POS-ID Modul/Unit/Leistung CP Ja Nein Note

POS-ID Modul/Unit/Leistung CP Ja Nein Note Sprachnachweise Kleines Latinum Englisch (B2 CEF) weitere moderne europäische Fremdsprache (B1 CEF) 601040 Ergänzungsmodul 1: Alte Geschichte (großes 601011 Vorlesung: griechische oder römische Geschichte

Mehr

Studiengang Bachelorstudium der deutschen Sprache und Literatur. Lehrveranstaltung Deutsche Sprachübungen III

Studiengang Bachelorstudium der deutschen Sprache und Literatur. Lehrveranstaltung Deutsche Sprachübungen III Studiengang Bachelorstudium der deutschen Sprache und Literatur Lehrveranstaltung Deutsche Sprachübungen III Status Pflichtfach Studienjahr 2. Semester Wintersemester ECTS 3 Lehrender und Mitarbeiter Lernziele

Mehr

BILDUNG IST VIELFALT. Willkommen HERZLICH WILLKOMMEN. BG/BRG Ried

BILDUNG IST VIELFALT. Willkommen HERZLICH WILLKOMMEN. BG/BRG Ried BILDUNG IST VIELFALT Willkommen HERZLICH WILLKOMMEN Was Sie heute erwartet: Allgemeine Informationen über die Wahl Spezielle Informationen über die Sprachen Zusätzliche Informationen bei Bedarf Unsere

Mehr

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung eines

Mehr

Eckpunkte Gymnasiale Oberstufe Saar

Eckpunkte Gymnasiale Oberstufe Saar Eckpunkte Im Bereich der Gymnasien bedarf es besonders qualitätvoller und vertiefter Ausbildung. Das Abitur soll die Studierfähigkeit sichern. Dem trägt die gymnasiale Oberstufe nicht hinreichend Rechnung.

Mehr

Vom 9. Oktober 2014. a) Das Wort Basismodulen wird durch das Wort Modulen ersetzt.

Vom 9. Oktober 2014. a) Das Wort Basismodulen wird durch das Wort Modulen ersetzt. Vierte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Latein im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Vom 9. Oktober 04 Aufgrund von Art.

Mehr

Bildungsstandards für Fremdsprachen (Englisch)

Bildungsstandards für Fremdsprachen (Englisch) , 8. Schulstufe 1 Hinweise zum Verständnis der Deskriptoren Die in den Deskriptoren immer wieder angesprochenen vertrauten Themenbereiche sind identisch mit den im Lehrplan angeführten Themen. Eine Liste

Mehr

Übersicht Erläuterung. Inhalte des Deutschunterrichts. Kompetenz Erwerb von Methodenkompetenz zugeordnet. Reflexionsmöglichkeiten eröffnet werden.

Übersicht Erläuterung. Inhalte des Deutschunterrichts. Kompetenz Erwerb von Methodenkompetenz zugeordnet. Reflexionsmöglichkeiten eröffnet werden. Ziele des Deutschunterrichts am Abendgymnasium Übersicht Erläuterung Erweiterung der kommunikativen Das Fach Deutsch wird dem sprachlichliterarisch-künstlerischen Aufgabenfeld Kompetenz Erwerb von Methodenkompetenz

Mehr

CURRICULUM. des UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR CONTROLLING. an der UNIVERSITÄT KLAGENFURT. Art. 1 Einrichtung

CURRICULUM. des UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR CONTROLLING. an der UNIVERSITÄT KLAGENFURT. Art. 1 Einrichtung CURRICULUM BEILAGE 4 zum Mitteilungsblatt 9. Stück 2005/2006 01.02.2006 des UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR CONTROLLING an der UNIVERSITÄT KLAGENFURT Unter Berücksichtigung Art. 1 Einrichtung der entscheidenden

Mehr

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Bürokaufmann/frau laut BGBl. II Nr. 245/2004

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Bürokaufmann/frau laut BGBl. II Nr. 245/2004 6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116 Ihr Partner in allen Fragen der Lehrlingsausbildung Prüfungsordnung für den Lehrberuf Bürokaufmann/frau laut BGBl. II Nr. 245/2004 Lehrabschlussprüfung Gliederung

Mehr

Modulhandbuch. für den Teilstudiengang. Englisch (Anglistik/Amerikanistik)

Modulhandbuch. für den Teilstudiengang. Englisch (Anglistik/Amerikanistik) Modulhandbuch für den Teilstudiengang Englisch (Anglistik/Amerikanistik) im Studiengang (gewerblich-technische Wissenschaften) der Universität Flensburg Überarbeitete Fassung vom 3.05.09 Studiengang: Modultitel:

Mehr

Semester: Kürzel Titel CP SWS Form P/WP Turnus Sem. F Introduction à l 3 2 S P WS 3. G Introduction à la DEL 2 au collège 2 2 S P WS 3.

Semester: Kürzel Titel CP SWS Form P/WP Turnus Sem. F Introduction à l 3 2 S P WS 3. G Introduction à la DEL 2 au collège 2 2 S P WS 3. http://www.phkarlsruhe.de/typo3/inc/mdh.druck.php?uid=851 Grundlagen der Fachdidaktik G. Schlemminger FraFD1 CP: 5 Arbeitsaufwand: 150 Std. 3. Die Studierenden kennen Theorien, Methoden und Modelle des

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt Wien 40 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1961 Ausgegeben am 14. November 1961 77. Stück 258. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses

Mehr

BILDUNG IST VIELFALT. Willkommen HERZLICH WILLKOMMEN. BG/BRG Ried

BILDUNG IST VIELFALT. Willkommen HERZLICH WILLKOMMEN. BG/BRG Ried BILDUNG IST VIELFALT Willkommen HERZLICH WILLKOMMEN Was Sie heute erwartet: Allgemeine Informationen über die Wahl Spezielle Informationen über die Sprachen Zusätzliche Informationen bei Bedarf Unsere

Mehr

Studien- und Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen Bezeichnung : Intensivmodul Anbietende(s) Institut(e): Osteuropäische Geschichte, Südasien-Institut: Abt. Geschichte Südasiens, Hochschule für Jüdische Studien, Seminar für Alte Geschichte und Epigraphik/Seminar

Mehr

wissenschaftliche Ausbildung, die eine Grundlage für ein weit gefächertes berufliches Tätigkeitsspektrum darstellt.

wissenschaftliche Ausbildung, die eine Grundlage für ein weit gefächertes berufliches Tätigkeitsspektrum darstellt. Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i.d.f. vom 06.05.2008)

Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i.d.f. vom 06.05.2008) SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND BESCHLUSSSAMMLUNG DER KMK; BESCHLUSS NR. 418 R:\B\KMK-BESCHLUSS\RVFOS08-05-06.DOC Rahmenvereinbarung

Mehr

B1 oder B2? Deutschzertifikate richtig verstehen

B1 oder B2? Deutschzertifikate richtig verstehen B1 oder B2? Deutschzertifikate richtig verstehen Ein Vortrag von Marina Bilotta-Gutheil (mona lea, MVHS ) Brigitte Ramtke (Efeus Fortbildung, EDV und Sprachen) Michèle Burger (IBZ Sprache & Beruf Nord,

Mehr

Modul LP benotet/ unbenotet Pflichtmodule. Spanische Literaturwissenschaft Ib 6 benotet. Spanische Sprachwissenschaft Ib 6 benotet

Modul LP benotet/ unbenotet Pflichtmodule. Spanische Literaturwissenschaft Ib 6 benotet. Spanische Sprachwissenschaft Ib 6 benotet Anlage 4.8: Zweitfach Spanisch Modulübersicht Modul benotet/ unbenotet Pflichtmodule Spanische Literaturwissenschaft Ia benotet Spanische Sprachwissenschaft Ia benotet Grundlagenmodul Kultur und Sprachpraxis

Mehr

Aufnahmeprüfung Psychologie. Studienjahr 2014 / 2015

Aufnahmeprüfung Psychologie. Studienjahr 2014 / 2015 Aufnahmeprüfung Psychologie Studienjahr 2014 / 2015 Konzept der Aufnahmeprüfung Orientiert an nationalem und internationalen ExpertInnenwissen und der empirischen Forschung zur Eignungsdiagnostik in der

Mehr

Fachanhang zur Studienordnung des Bachelorstudiengangs der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock. B14: Soziologie. Vom 30.

Fachanhang zur Studienordnung des Bachelorstudiengangs der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock. B14: Soziologie. Vom 30. Fachanhang zur Studienordnung des Bachelorstudiengangs der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock B14: Soziologie Vom 30. März 2012 Inhaltsübersicht 1 Ziele des Studiums, Studienbereiche 2 Umfang

Mehr

Schulformspezifischer Master Höheres Lehramt Gymnasium Englisch

Schulformspezifischer Master Höheres Lehramt Gymnasium Englisch 04-ANG-2105-A (englisch) Verantwortlich Identitätskonstruktionen auf den Britischen Inseln und in den postkolonialen Kulturen Identity Constructions in the British Isles and in Postcolonial Cultures 1.

Mehr

Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM

Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Die folgenden Richtlinien beschreiben in Kurzfassung

Mehr