Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren Laugneri II und Linden

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1 Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren Laugneri II und Linden Bericht des Gemeinderates zur Urnenabstimmung vom 30. November

2 Titelbild: Im Felsband oberhalb Laugneri (Bild 17. Mai 2014, Naturgefahrentag 1). 2

3 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort des Gemeinderates 4 1. Darum geht es 5 2. Abstimmungsfrage 6 3. Erläuterung zum Bruttokredit 6 4. Das sind die Schutzmassnahmen Schutzmassnahmen Laugneri II Schutzmassnahmen Linden Finanzierung der Schutzmassnahmen Beiträge der interessierten Grundeigentümer Naturgefahren Weggis: Vieles ist bereits Geschichte Horlaui ist nicht Gegenstand der Abstimmung Antrag des Gemeinderates Stimmzettel (Muster) 47 Orientierungsversammlung Freitag, 14. November 2014, Uhr Die Orientierungsversammlung zur Urnenabstimmung über die Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren Laugneri II und Linden findet am Freitag, 14. November 2014, um Uhr, in der Mehrzweckhalle Sigristhofstatt statt. Detaillierte Unterlagen zu den Massnahmen Die Dokumentationsmappen mit den technischen Berichten und Plänen zu den Massnahmen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Wir bitten um eine entsprechende Voranmeldung: Vielen Dank! Informationen auf Scannen Sie diesen QR-Code mit einer entsprechenden Applikation Ihres Smartphones oder Tablets, und Sie gelangen zur Website der Gemeinde Weggis, Rubrik Naturgefahren. 3

4 VORWORT DES GEMEINDERATES Sehr geehrte Damen und Herren «Wir müssen den Tatsachen in die Augen schauen» dies ist die Kernaussage zum vorliegenden Abstimmungsgeschäft. Denn: Die Hänge über unserem Dorf bergen Gefahren, die in der Vergangenheit zu mehreren Naturkatastrophen führten: Das alte Bad Lützelau wurde 1661 verschüttet, im Jahr 1795 rutschte das gesamte Oberdorf in den See. In eigener Erinnerung hat unsere Generation das verheerende Unwetter vom August 2005, als durch einen Erdrutsch im Gebiet Laugneri mehrere Wohnhäuser zerstört wurden und Liegenschaften evakuiert werden mussten. Wirksame Massnahmen ergreifen In den Dossiers zu den wirksamen Schutzmassnahmen, die nun getroffen werden sollen, sind viele weitere Ereignisse dokumentiert. Die unzähligen, zum Teil überwachsenen Felsblöcke in den Wiesen und Weiden am Rigihang zeigen als stumme Zeugen, dass der Berg lebendig ist. Und die Kluften und Höhlen, die Felstürme und Felsspalten in den Wäldern, die wurden nicht von Menschenhand geschaffen, sondern von der Natur. Gegen diese Naturgefahren müssen wir uns schützen und unsere Verantwortung wahrnehmen. Menschen und Sachwerte in roten Gebieten schützen Bereits sind wichtige Massnahmen verwirklicht worden: Der Damm in der Laugneri, der als Notmassnahme nach den Unwettern von 2005 erstellt wurde, und das Wasserbauprojekt Rubibach, bei dem der Kanton die Bauherrschaft hat. Zudem haben wir eine funktionierende Überwachung und Notfallplanung. Und ganz aktuell: Gestützt auf die polizeiliche Generalklausel wurden für fünf Wohnhäuser im Gebiet Horlaui ab 1. August 2014 ein dauerhaftes Betretungs- und Nutzungsverbot sowie Abbruchverfügungen erlassen. Aber: Unsere Gefahrenkarten weisen weitere so genannte «rote» Gebiete aus. Hier leben Menschen. Und diese müssen wir schützen. Denn sie wohnen hier, weil einst eine Behörde ihnen erlaubt hat, ein Haus zu bauen. Verantwortung wahrnehmen Das Ergreifen der vorliegenden Schutzmassnahmen ist nicht nur komplex und teuer, es ist auch mit vielen Emotionen verbunden. Es geht einerseits um die Sicherheit von Leib und Leben von Menschen in unserem Dorf und andererseits um den Schutz von Sachgütern. Aber die Schutzmassnahmen müssen realistisch sein. Denn wir können nicht einfach alles mit Dämmen und Netzen und Betonnägeln verbauen, wir können auch nicht alle Erdrutsche und Blockschläge abtransportieren. Was wir jedoch können, ist, die Risiken zu minimieren. Genau dies ist nun Gegenstand des vorliegenden Abstimmungsgeschäftes. In der Laugneri und Linden wollen wir mit nachhaltigen Schutzmassnahmen den Naturgefahren begegnen, damit zukünftige Naturereignisse keine Katastrophen im Siedlungsgebiet anrichten. Damit nehmen wir unsere Verantwortung wahr und tun nichts anderes als unsere Pflicht. Schritt für Schritt robuste Massnahmen realisieren Weggis liegt am Fusse der Rigi, zwischen Berg und See. Der Schutz vor Naturgefahren ist deshalb für eine Gemeinde wie die unsere eine Daueraufgabe. Schritt für Schritt wollen wir uns, unterstützt von Bund und Kanton, dieser Aufgabe stellen und robuste, nachhaltige Lösungen erarbeiten. Für die Menschen, die heute in unserem Dorf wohnen und für diejenigen, die nach uns kommen. GEMEINDERAT WEGGIS, 15. Oktober

5 1. DARUM GEHT ES Naturgefahren Felssturz / Erdrutsch Der Grenzwert des individuellen Todesfallrisikos ist überschritten. Aufgabe: Leben und Sachwerte schützen Verantwortung wahrnehmen Masterplan Naturgefahren Weggis Drei Projekte im Masterplan LAUGNERI ll LINDEN HORLAUI Urnenabstimmung Massnahmen unter Polizeinotrecht Beschlussfassung über den Bruttokredit von 12,4 Mio. Franken (Gemeindeanteil rund 4,14 Mio. Franken) für die Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren Laugneri II und Linden. Dauerhaftes Betretungsund Nutzungsverbot ab sowie Erlass von Abbruchverfügungen. (Erläuterungen S. 46) 5

6 2. ABSTIMMUNGSFRAGE Wollen Sie dem Bruttokredit von 12,4 Mio. Franken (Gemeindeanteil rund 4,14 Mio. Franken) für die Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren Laugneri II und Linden zustimmen? 3. ERLÄUTERUNG ZUM BRUTTOKREDIT 1 3 Gemeinde Perimeterbeiträge 1 3 Bund Die Gemeinde Weggis hat die Bauherrschaft über die Projekte. Deshalb muss über den Bruttokredit abgestimmt werden. Die Massnahmenprojekte Laugneri II und Linden sind von den eidgenössischen und kantonalen Fachstellen geprüft und positiv beurteilt worden. Das bedeutet, dass Bund und Kanton je ein Drittel der Kosten übernehmen. 1 3 Kanton Von den Gesamtkosten von 12,4 Mio. Franken verbleibt deshalb nach Abzug der Bundes- und Kantonsbeiträge für die Gemeinde Weggis noch ein Anteil von rund 4,14 Mio. Franken. An den Gemeindeanteil leisten die interessierten Grundeigentümer Perimeterbeiträge in der Höhe von 25 % oder von rund 1,035 Mio. Franken. Für die Gemeinde verbleiben somit in den nächsten fünf Jahren noch Kosten von netto rund 3,1 Mio. Franken. Zur Finanzierung lesen Sie weitere Informationen auf Seite 40. 6

7 Laugneri II 4. DAS SIND DIE SCHUTZMASSNAHMEN 4.1 SCHUTZMASSNAHMEN LAUGNERI II + = Naturgefahren! Sturz Rutsch LAUGNERI ll Schutzdamm Steinschlagschutznetze Felssicherungen 7

8 Laugneri II Die felswandparallelen Klüfte unterteilen die Nagelfluh in einen Felsscheibenstapel. Auf dem Bild sichtbar: Messkabel der Überwachungsgeräte. 8

9 AUSGANGSLAGE LAUGNERI II Der nach den Unwettern vom August 2005 erstellte Schutzdamm schützt den westlichen Teil des Gebietes Laugneri. Der östliche Teil des Siedlungsgebietes Laugneri ist ungeschützt. Hier weist die Gefahrenkarte erhebliche Gefährdungen aus (siehe Gefahrenkarten Seite 26). Es ist hier mit gleichen, brutalen Naturprozessen (Sturz und Rutsch) wie beim Unwetterereignis vom August 2005 zu rechnen. Im Gebiet Laugneri wurden durch die Unwetter im August 2005 drei Wohnhäuser durch Erdrutsch und Blockschlag zerstört. Beim Blockschlag handelte es sich um das Abgleiten bereits abgelagerter Blöcke. Im Rahmen der damaligen Notmassnahmen konnte der westliche Teil der Bauzone Laugneri durch den Schutzdamm Laugneri I geschützt werden. Die drei zerstörten Wohnhäuser wurden abgebrochen. Der östliche, anschliessende Teil des Siedlungsgebietes Laugneri-Vorderrüti verblieb ungeschützt und die Bewohner und Liegenschaften sind nach wie vor der Gefahr von Steinschlag, Blockschlag und Felssturz sowie Erdrutschen ausgesetzt. Der nach dem Unwetter vom August 2005 erstellte Schutzdamm Laugneri I schützt den westlichen Teil des Siedlungsgebietes Laugneri (Bild 1. Mai 2007). 9

10 Laugneri II Das Siedlungsgebiet Laugneri vor und nach dem Unwetter vom August 2005: 14. April September April

11 Bilder vom 23. August 2005: Zerstörung von Wohnhäusern durch Erdrutsche und Blockschläge: 11

12 Laugneri II Infolge von Erdrutschen übersarte Wiese nördlich des Gebietes Laugneri (Bild Ende August 2005). DAS SIND DIE GEFAHREN IM GEBIET LAUGNERI II: Sturzprozesse Rutschprozesse Sturz Rutsch 12

13 GEFAHRENPROZESS STURZ LAUGNERI II + = Naturgefahren! Sturz Rutsch LAUGNERI ll Lage der potentiellen Sturzkörper im Hang oberhalb des Siedlungsgebietes Laugneri-Vorderrüti (grün eingerahmt), nummeriert auf einer Karte ohne den heute bestehenden Schutzdamm Laugneri I. Nicht dargestellt sind die vielen im Hang abgelagerten Blöcke, die durch Erdrutsche abgleiten können. 13

14 Laugneri II Die Auslösebereiche von Sturzprozessen sind die bis zu 20 m hohen Nagelfluh-Felswände. Das markanteste Felsband verläuft über Bodenberg Pfannenstil bis zur Kantonsstrasse beim Riedsort. Der Fels ist von senkrecht und schräg zu den Wänden verlaufenden Steilklüften durchzogen, entlang deren stellenweise mehrere Kubikmeter grosse Felsplatten vom Verband abgelöst sind. Daneben treten an den Felsbändern auch etliche frei stehende Felspfeiler und Felsüberhänge auf, welche gross volumige Ausbrüche (Grossblockschlag, Felssturz) auslösen können. In den senkrechten Klüften der bis zu 20 m hohen Sandstein- und Nagelfluhbänder kann sich bei hohem Wasseranfall ein Wasserdruck aufbauen, wodurch die äussersten Kluftkörper weggedrückt werden. Auch kann es zu Rutschbewegungen auf den verlehmten Mergelschichten kommen. Möglich sind ebenfalls infolge stetig zurückwitterndem Mergelsockel Ausbrüche aus der zerklüfteten Nagelfluh. Bei den im Rahmen des Überwachungskonzeptes im Frühjahr 2007 ausgeführten Säuberungsarbeiten im Felsband südlich des Gruppenhauses «Mark & Bein» wurde festgestellt, dass sich dort zahlreiche instabile Blöcke in der Wand befinden, die sehr leicht von Hand oder mit einem Hebeisen zum Absturz gebracht werden könnten. Bereits mussten hier zwei Felskörper abgetragen werden. Unterhalb der Felsbänder finden sich Zeugen von Blockschlägen verschiedenen Alters. 14

15 Felsband oberhalb Laugneri: Diese frei stehende Felssäule ist gut einen Meter von der Felswand abgelöst. Bewegungen werden mit einem so genannten Telejointmeter gemessen. 15

16 Laugneri II GEFAHRENPROZESS RUTSCH LAUGNERI II + = Naturgefahren! Sturz Rutsch LAUGNERI ll Die Auslösebereiche für Erdrutsche befinden sich in der Hangflanke. Der Hang wird durch mehrere Nagelfluhfelsbänder gebildet. Er ist mit Lockergestein bedeckt und mit Felsblöcken durchsetzt, welche abrutschen können. Kritisch sind Hangneigungen, die grösser sind als 26 Grad. Der Hang oberhalb Laugneri zeigt Neigungen zwischen 35 und 45 Grad. Sturzblöcke liegen dem Lockergestein auf oder sind im Lockergestein eingebunden. Die Mächtigkeit der abrutschbaren Lockergesteinsdecke beträgt 2 bis 5 m. Abgerutschte Hangbereiche oberhalb des Gebietes Laugneri nach dem Unwetter vom August Gut zu erkennen sind auch die im Lockergestein eingebundenen Blöcke aus früheren Ereignissen (Bild Herbst 2005). 16

17 Anrisszone der Rutschung oberhalb eines zerstörten Wohnhauses in der Laugneri (Bild September 2005). 17

18 Laugneri II VARIANTENSTUDIUM LAUGNERI II Bund und Kanton verlangen bei geplanten Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren ein umfangreiches Variantenstudium hinsichtlich der Schutzwirkung und Kosten. Die Bestvariante des Variantenstudiums Schutzdamm, Schutznetze und Felssicherungen wurde von Bund und Kanton geprüft und als beitragsberechtigt beurteilt. Nur dieses Vorgehen sichert die entsprechenden Subventionen von je einem Drittel durch Bund und Kanton. Die Bestvariante Die Bestvariante der geprüften Schutzmassnahmen Laugneri II sieht vor, den bereits erstellten Schutzdamm Laugneri I (West) gegen Osten zu verlängern und im steileren Gelände bei Vorderrüti mit einer doppelreihigen Steinschlagschutznetzanlage zu ergänzen. Schutzdämme können da gebaut werden, wo die Hanggeometrie und der zur Verfügung stehende Platz dies zulassen. Nach der Realisierung der durchgehenden Schutzbauten oberhalb der Liegenschaften der Bauzone Laugneri- Vorderrüti werden gezielte Felssicherungsmassnahmen im Ausbruchgebiet vorgenommen. Diese sind notwendig, da allein mit Steinschlagschutznetzen nicht alle massgebenden Sturzszenarien aufgefangen werden könnten. Schutzdämme weisen gegenüber Steinschlagschutznetzen mehrere Vorteile auf: Grössere Robustheit hinsichtlich der Naturgefahrenprozesse Sturz und Rutsch und hohes Energieaufnahmevermögen Bildung von kontrollierten Abflusskorridoren Längere Lebensdauer Geringere Unterhalts- und Betriebskosten Die Bestvariante Laugneri II ist Teil eines kombinierten Konzepts aus Einzelmassnahmen, welche bisher schon zur Anwendung gelangen: Raumplanerische Massnahmen, Überwachungsmassnahmen, Notfall- und Einsatzplanung. Beim Variantenstudium Laugneri II wurden folgende Varianten ebenfalls geprüft: Kombination aus Schutzdamm, verkürzte Steinschlagschutznetze und Aussiedlung von drei Wohnhäusern Durchgehende Steinschlagschutznetze Verkürzte Steinschlagschutznetze und Aussiedlung von drei Wohnhäusern Beibehalten des Ist-Zustandes (Nullvariante) 18

19 DAS PROJEKT LAUGNERI II Schutzdamm (1) Steinschlagschutznetz (2) Felssicherung (3)

20 Laugneri II Erste Massnahme: Schutzdamm Laugneri II mit aufgesetztem Steinschlagschutznetz Übersicht Schutzdamm Laugneri II. Der Schutzdamm weist eine wirksame Höhe von 3 m auf. Er wird zum grössten Teil in das gewachsene Terrain eingeschlitzt. Die Sturzenergien werden mit einem 4 m breiten hangseitigen Auffanggraben aufgenommen. Auf der Krone des Dammes wird eine Steinschlagschutznetzanlage gegen Splitter und überrollende Gesteinsfragmente erstellt. 20

21 Querprofil Schutzdamm Laugneri II. Verankerung im Fels Die Verankerung in den tragfähigen Untergrund erfolgt mit Bohrpfahlwandscheiben und Einzelbohrpfählen. Der bergseitig angelegte Unterhaltsweg weist eine Breite von 4 m auf. Über diesen Unterhaltsweg wird das anfallende Oberflächenwasser in Richtung des bestehenden Geschiebesammlers bis zum See abgeleitet. Private Böschungssicherung oberhalb Terrassenhäuser Sonnhof Die Lockergesteinsmächtigkeit (Hangschutt mit Blöcken) im Hang oberhalb der Terrassenhäuser Sonnhof beträgt ca. 10 m. Weiter hangaufwärts geht die Lockergesteinsmächtigkeit auf ca. 3 bis 6 m zurück (Sondierungen vom Mai 2007). Hangseits des oberen Terrassenhauses befindet sich ein mehrere Meter hoher, steiler Hanganschnitt, der mit wenigen temporären Lockergesteinsnägeln und einer dünnen Spritzbetonschale abgedeckt ist. Diese bestehende ungenügende Baugrubenböschungssicherung muss mit einer massiven Ankerstützwand (Kosten zu Lasten der Grundeigentümerschaft, nicht subventionsberechtigt) ersetzt werden. Die ca. 5 m hohe Ankerwand wird auf Mikropfählen in den Fels fundiert und mit Permanentankern in den Fels verankert. 21

22 Laugneri II Zweite Massnahme: Steinschlagschutznetz oberhalb Laugneri Ost Vorderrüti Aufgrund der geotechnischen und topographischen Verhältnisse oberhalb der Parzellen 227, 1306 und 965 kann dort kein Schutzdamm erstellt werden. Diese Parzellen werden mit Steinschlagschutznetzen geschützt. Die beiden Schutznetzreihen schliessen an den Schutzdamm an, sie weisen je eine Länge von rund 100 m auf. Die Netzreihen werden lediglich mit einem schmalen Fussweg erschlossen. Der Neubau eines befahrbaren Trasses ist nicht vorgesehen, weil damit die Abflusswege des Oberflächenwassers unkontrolliert verändert würden, was zur Auslösung von Erdrutschen führen kann. 22

23 Querprofil Steinschlagschutznetze im Bereich Laugneri Ost - Vorderrüti. 23

24 Laugneri II Dritte Massnahme: Felssicherung / Abtrag von potentiellen Sturzblöcken Ergänzend zu den Massnahmen Schutzdamm und Steinschlagschutznetz werden die gefährlichsten Felspartien gesichert oder abgetragen. Die zu sanierenden Felsobjekte gefährden die Wohnhäuser sowie die Kantonsstrasse. Die mit der zweiten Massnahme installierten Steinschlagschutznetze schützen nicht gegen alle massgebenden Sturzszenarien. So können Grossblockschläge und Felsstürze nicht aufgehalten werden. Aus diesem Grund müssen gezielt jene Felsbereiche gesichert werden, aus denen Grossblockschläge und Felsstürze erwartet werden müssen. Auch im Hang abgelagerte grosse Sturzblöcke sind gezielt vorsorglich abzutragen. Vorsorglicher Fels abtrag aufgrund akuter Gefährdung oberhalb des Siedlungsgebietes Laugneri (Bild 22. Januar 2014). 24

25 WIRKUNG VON SCHUTZDAMM UND STEINSCHLAGSCHUTZNETZEN Der Schutzdamm schützt die Bewohner, die Liegenschaften, den exponierten Zugang zu den Gebäuden sowie die Kantonsstrasse vor Blockschlägen und Erdrutschen. Mit Steinschlagschutznetzen können Sturzblöcke aufgenommen werden. Das Ausgangsrisiko kann mit Schutzdamm, Steinschlagschutznetzen und Felssicherungen gesamthaft um 96 % reduziert werden. Hinter dem Schutzdamm können Sturzblöcke und Hangrutschmaterial aufgenommen sowie das Oberflächenwasser in westlicher Richtung kontrolliert abgeleitet werden. Die Steinschlagschutznetze auf der Dammkrone halten die Splitterwirkung der einschlagenden Sturzblöcke zurück und schützen bis zu einem gewissen Mass vor überrollenden Sturzkörpern. Die Steinschlagschutznetze zeigen vor allem bei Einzelsturzprozessen eine sehr gute Wirkung. Mehrfachblockstürze und Felsstürze können von den Steinschlagschutznetzen allerdings nur bedingt vollständig aufgenommen werden. Die Praxis hat gezeigt, dass Steinschlagschutznetze auch gegen kleine Erdrutsche eine gute Wirkung entfalten. Grössere Erdrutsche werden die Schutznetze zerstören. Steinschlagschutznetze allein erlauben keine Entlassung aus der roten Gefahrenzone: Mit Steinschlagschutznetzen wird zwar die Gefahr für Leib und Leben massiv reduziert, jedoch darf in der Nutzungsplanung (Zonenplan) die Wirkung der Schutznetze nicht berücksichtigt werden. Somit gibt es im Bereich der Steinschlagschutznetze keine Veränderung der Gefahrenkarte. Das Gebiet unterhalb der Schutznetze bleibt in der roten Gefahrenzone. 25

26 Laugneri II GEFAHRENKARTE LAUGNERI II VORHER / NACHHER Gefahrenprozess Sturz vor den Schutzmassnahmen: heute: Sturz Gefahrenprozess Sturz nach Realisierung der Schutzmassnahmen: ab 2018: Gefahrenprozess Rutsch vor den Schutzmassnahmen: heute: Rutsch Gefahrenprozess Rutsch nach Realisierung der Schutzmassnahmen: ab 2018: Die Farben bedeuten: rot = erhebliche Gefährdung, blau = mittlere Gefährdung, gelb = geringe Gefährdung, gelb schraffiert = Restgefährdung. 26

27 KOSTEN SCHUTZMASSNAHMEN LAUGNERI II Die Kosten für die Realisierung der Schutzmassnahmen Laugneri II belaufen sich auf 9.9 Mio. Franken. Pos. Arbeiten Betrag 1 Baustelleneinrichtung, Sicherheit, Überwachung CHF Schutzdammbauten CHF Steinschlagschutznetz-Anlagen CHF Felssicherungsmassnahmen CHF Bausumme CHF Unvorhergesehenes CHF Dienstleistungen, Administration, Planung, Projekt- und Bauleitung CHF Gesamtkosten Schutzmassnahmen CHF REALISIERUNG SCHUTZMASSNAHMEN LAUGNERI II Geplant ist, mit der Ausführung der Schutzmassnahmen Laugneri II im Sommer 2015 zu beginnen. Es ist mit einer Bauzeit von zwei Jahren zu rechnen. 27

28 Linden 4.2 SCHUTZMASSNAHMEN LINDEN + = Naturgefahren! Sturz Rutsch LINDEN Zwei Schutzdämme 28

29 AUSGANGSLAGE LINDEN Für das Siedlungsgebiet Linden weist die Gefahrenkarte sowohl eine erhebliche Gefährdung als auch eine mittlere Gefährdung durch Sturz- und Rutschprozesse aus (siehe Gefahrenkarten Seite 38). Die Bewohner und Liegenschaften sind der Gefahr von Stein-, Blockschlag und Felssturz sowie Erdrutschen ausgesetzt. Für die Bewohner ist der Grenzwert des individuellen Todesfallrisikos überschritten. Während des Unwetters vom August 2005 entstanden im Chilewald mehrere grosse Erdrutsche. Deren schlammige Abflüsse führten zu einer Übersarung von weiten Teilen der Gebiete Gribsch und Linden. Auf der Hangoberfläche liegen vereinzelte, stellenweise auch gehäuft, verschiedene grosse Sturzblöcke vergangener Ereignisse. Stumme Zeugen reichen im Gebiet Under-Linde auf eine Höhe von ca. 500 m ü. M. Der grösste ehemalige Sturzblock ist der «Osterstein» oberhalb Acher (ca Kubikmeter). Bei der Urbarmachung des Gebietes Linden wurden Dutzende Blöcke von den Wiesen entfernt. Das letzte grössere Sturzereignis in das Siedlungsgebiet fand am 23. April 2008 statt, als ein Blockschlag das Wohnquartier Linden erreichte. Im Rahmen der Überwachungstätigkeit in den vergangenen Jahren wurden absturzgefährdete Grossblöcke erkannt und in der Folge kontrolliert abgebaut. Blick aus dem Flugzeug (Bild 2005) auf das Siedlungsgebiet Linden (obere Bildhälfte). 29

30 Linden DAS SIND DIE GEFAHREN IM GEBIET LINDEN: Sturzprozesse Rutschprozesse Sturz Rutsch GEFAHRENPROZESS STURZ LINDEN + = Naturgefahren! Sturz Rutsch LINDEN Die Auslösebereiche von Sturzprozessen sind die Nagelfluhbänder im Chilewald bis hoch zur Müseralp. Erdrutsche können abgelagerte Sturzblöcke in Bewegung setzen und erneut zum Absturz bringen. Der Nagelfluhfels ist stark zerklüftet und neigt zur Bildung von unterschnittenen Felsscheiben, frei stehenden Felstürmen und Felspaketen. Wie in der Laugneri bedeuten abgelagerte Sturzblöcke früherer Ereignisse, die durch Erdrutsche erneut losrollen, eine Gefahr für das Siedlungsgebiet Linden: Im steilen Chilewald werden sie stark beschleunigt und können nicht zuverlässig vom Schutzwald abgebremst werden. 30

31 Die stark zerklüfteten Nagelfluhfelsbänder sind Auslösebereich für Blockschlag und Felssturz: 31

32 Linden Diese Buche im Chilewald, 950 m ü.m., hat zwei unterschiedlich alte Sturzblöcke aufgehalten. Grosse, abgelagerte Sturzblöcke eines früheren Felssturzereignisses im Chilewald, 910 m ü.m. 32

33 GEFAHRENPROZESS RUTSCH LINDEN + = Naturgefahren! Sturz Rutsch LINDEN Das Gebiet Linden ist durch Erdrutsche gefährdet. Der Chilewald hat eine Hangneigung von über 26 Grad. Diese Hangneigung bildet die Ausgangslage zur Auslösung von Erdrutschen. Bei ergiebigen Niederschlägen sammeln sich Oberflächenwasser und verflüssigte Erdmassen in Runsen. Vom Wald her gelangen das Oberflächenwasser und die verflüssigten Erdmassen entlang von fünf grösseren und mehreren kleineren temporären Abflussrunsen konzentriert auf die Tannenberg- und Rigistrasse. Diese Runsen sind bereits auf alten Landkarten erkennbar. Ein Teil des Abflusswassers versickert in den geklüfteten Felsuntergrund oder wird an der Basis der Lockergesteinsdecke über der Felsoberfläche aufgestaut. Bei lang anhaltenden Niederschlägen sind örtlich Wasseraustritte feststellbar, welche Erdrutsche auslösen können. Während des Augustereignisses 2005 haben ober- und unterirdische Wasserzuflüsse zur Auslösung von Erdrutschen (so genannte Hangmuren) im Gebiet Chilewald geführt: Mit Erdrutschmaterial übersarte Strasse und Wiese (Bild August 2005). 33

34 Linden VARIANTENSTUDIUM LINDEN Bund und Kanton verlangen bei geplanten Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren ein umfangreiches Variantenstudium hinsichtlich der Schutzwirkung und Kosten. Die Bestvariante des Variantenstudiums zwei Schutzdämme wurde von Bund und Kanton geprüft und als beitragsberechtigt beurteilt. Nur dieses Vorgehen sichert die entsprechenden Subventionen von je einem Drittel durch Bund und Kanton. Die Bestvariante Die Bestvariante der geprüften Schutzmassnahmen Linden beinhaltet den Bau von zwei Schutzdämmen. Wie bei den Schutzmassnahmen Laugneri II gilt auch für die Schutzmassnahmen Linden: Allein mit Schutzdämmen kann den einwirkenden Prozessen nachhaltig und kostenwirksam begegnet werden. Nur robuste Schutzdämme schützen sowohl gegen Sturzprozesse und Erdrutsche. Schutzdämme ermöglichen die Bildung von kontrollierten Abflusskorridoren, sie haben geringe Unterhalts- und Betriebskosten und eine lange Lebensdauer. Auch die Bestvariante Linden ist Teil eines kombinierten Konzepts aus Einzelmassnahmen, welche in diesem Gebiet bisher schon zur Anwendung gelangen: Waldbauliche Massnahmen, Raumplanerische Massnahmen, Überwachungsmassnahmen, Notfall- und Einsatzplanung. Beim Variantenstudium Linden wurden folgende Varianten ebenfalls geprüft: Überwachungsmassnahmen Felssicherung Schutznetze Objektschutzmassnahmen Waldbauliche Massnahmen Raumplanerische Massnahmen Beibehalten des Ist-Zustandes (Nullvariante) 34

35 DAS PROJEKT LINDEN: ZWEI SCHUTZDÄMME 35

36 Linden Querprofil Schutzdämme Linden. Die Schutzmassnahme setzt sich aus zwei gestaffelten Schutzdämmen zusammen, oben 230 m, unten 180 m lang. Damit können die Gefahren durch Sturz, Rutsch und Oberflächenwasser nachhaltig verringert werden. Die Schutzdämme weisen eine Höhe von rund 3 m auf. Die Dammkrone hat eine Breite von ca. 3 m und kann für Interventions- und Unterhaltsmassnahmen mit Kleingeräten befahren werden. Material von Ort und Stelle Die Dämme werden zum grössten Teil aus Aushubmaterial, welches an Ort und Stelle gewonnen wird, erstellt. So kann auf teure Materialtransporte verzichtet werden. Der bergseitig angelegte Abflusskorridor weist eine Breite von 3 bis 4 m auf. Über diesen Abflusskorridor wird das anfallende Oberflächenwasser abgeleitet. Die bergseitige Dammflanke wird steil erstellt und mit einem Natursteinblocksatz aus Nagelfluhblöcken gesichert. Die Steingewinnung erfolgt nach Möglichkeit vor Ort mit ausgegrabenen Nagelfluh-Sturzblöcken. Die talseitige Dammböschung wird im Bereich des bestehenden Kulturlandes als Extensivwiese weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können. 36

37 Abflusskorridore Die bestehende Rigistrasse trennt die beiden Schutzdämme. In die Rigistrasse wird eine Furt eingebaut, so dass das anfallende Wasser aus dem Abflusskorridor des oberen Dammes in jenen des unteren Dammes geleitet werden kann. Der Abflusskorridor des unteren Dammes mündet in einen kleinen Geschiebesammler. In diesem Sammler wird bei den normalen Niederschlagsereignissen das anfallende Wasser versickern. Bei einem starken Gewitterereignis oder einem intensiven Dauerregen wird der Sammler überlaufen. Das Wasser fliesst in das unterliegende Wiesland ausserhalb des Siedlungsgebietes. WIRKUNG DER SCHUTZDÄMME Nur ein Schutzdamm weist bezüglich den brutalen Prozessen (Erdrutsch und Sturz) durch die Robustheit der Massnahme eine nachhaltige Wirkung auf. Mit den Schutzmassnahmen können die angestrebten Schutzziele der Bewohner im Gebiet Linden erfüllt und die bestehenden Risiken deutlich gesenkt werden. Das Ausgangsrisiko kann so insgesamt um 95 % reduziert werden. Die massgebenden Gefahren aus dem Chilewald können mit Schutzdämmen aufgehalten bzw. abgeleitet werden. Die Schutzdämme sind standortgebunden, weil die anfallenden Schlammströme nur in südlicher Richtung ausserhalb des Siedlungsgebietes abgeleitet werden können. 37

38 Linden GEFAHRENKARTE LINDEN VORHER / NACHHER Gefahrenprozess Sturz Gefahrenprozess Sturz vor den Schutzmassnahmen: nach Realisierung der Schutzmassnahmen: heute: Sturz ab 2020: Gefahrenprozess Rutsch Gefahrenprozess Rutsch vor den Schutzmassnahmen: nach Realisierung der Schutzmassnahmen: heute: Rutsch ab 2020: Die Farben bedeuten: rot = erhebliche Gefährdung, blau = mittlere Gefährdung, gelb = geringe Gefährdung, gelb schraffiert = Restgefährdung. 38

39 KOSTEN SCHUTZMASSNAHMEN LINDEN Die Kosten für die Realisierung der Schutzmassnahmen Linden betragen 2.5 Mio. Franken. Pos. Arbeiten Betrag 1 Baustelleneinrichtung, Sicherheit, Überwachung CHF Schutzdammbauten CHF Bausumme CHF Unvorhergesehenes CHF Dienstleistungen, Administration, Planung, Projekt- und Bauleitung CHF Gesamtkosten Schutzmassnahmen CHF REALISIERUNG SCHUTZMASSNAHMEN LINDEN Geplant ist, mit der Ausführung der Schutzmassnahmen Linden im Anschluss an die realisierten Schutzmassnahmen Laugneri II zu beginnen. Es ist mit einer Bauzeit von anderthalb Jahren zu rechnen. 39

40 5. FINANZIERUNG DER SCHUTZMASSNAHMEN Perimeterbeiträge 1 3 Gemeinde 1 3 Bund 1 3 Kanton Die Kosten für die Naturgefahrenprojekte Laugneri II und Linden betragen total 12,4 Mio. Franken. Nach Abzug der Beiträge von Bund und Kanton, welche sich mit je einem Drittel an den Kosten beteiligen, verbleiben für die Gemeinde noch Restkosten von rund 4,14 Mio. Franken. Vom Gemeindeanteil in Abzug gebracht werden die Beiträge der interessierten Grundeigentümer, die sogenannten Perimeterbeiträge, von gesamthaft 25 % oder rund 1,035 Mio. Franken. Für die Gemeinde verbleiben somit in den nächsten fünf Jahren noch Kosten von netto rund 3,1 Mio. Franken. Ausgaben sind in der Finanzplanung berücksichtigt Der Gemeinderat nimmt die hohe Verantwortung wahr, Menschen und Sachwerte in unserem Dorf zu schützen. Das ist eine der Kernaufgaben. So sind die anfallenden Kosten von netto 3,1 Mio. Franken in der Finanzplanung mit jährlichen Tranchen von Franken berücksichtigt. Im Finanzplan sind jedoch nicht nur Investitionen in unsere Kernaufgaben enthalten, wie Ausgaben in die Schulliegenschaften, die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, die Strassen und den Schutz vor Naturgefahren. Es sind auch Investitionen geplant für die Jugend und den Sport mit einem zweiten Fussballplatz und der Sanierung des Lido/Hallenbades. Keine Neuverschuldung bei Steuerfussanpassung Die Finanzplanung basierend auf den heutigen Rahmenbedingungen und den Zukunftsprognosen zeigt, dass diese Projekte in den nächsten Jahren nur dann ohne Neuverschuldung realisiert werden können, wenn der Steuerfuss ab dem Jahr 2016 um 1/10 Einheit auf 1.65 Einheiten angepasst wird. Investitionen für unser Dorf Der Gemeinderat ist sich der Konsequenz einer Steuerfussanpassung bewusst. Er will jedoch ein gutes Angebot an Infrastrukturanlagen in unserer Gemeinde. Damit werden eine gute soziale Durchmischung und der Erhalt der hohen Wohn- und Lebensqualität in unserem Dorf sichergestellt. 40

41 6. BEITRÄGE DER INTERESSIERTEN GRUNDEIGENTÜMER Ein Viertel des Gemeindeanteils geht zu Lasten der von den Schutzmassnahmen direkt betroffenen und deshalb interessierten Grundeigentümer. Dies entspricht einem Grundeigentümeranteil von 8,35 % an den Gesamtkosten der Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren Laugneri II und Linden. Die Grundeigentümer bekommen erhöhte Sicherheit. Das Risiko für die betroffenen Grundstücke wird entscheidend gesenkt. Ein Viertel des Gemeindeanteils zu Lasten der interessierten Grundeigentümer Die Grundeigentümer in den Gebieten Laugneri II und Linden haben ein unmittelbares Interesse daran, dass die geplanten Schutzmassnahmen realisiert werden: Einerseits durch eine massive Reduktion der Gefährdung und damit erhöhter Sicherheit, andererseits in raumplanerischer Hinsicht, da die betroffenen Grundstücke nach Realisierung der Schutzmassnahmen weitgehend einer tieferen Gefahrenzone zugeteilt oder gänzlich aus der Gefahrenzone entlassen werden können. An den Gesamtkosten von 12,4 Mio. Franken für die beiden Naturgefahrenprojekte Laugneri II und Linden verbleibt nach Abzug der Bundes- und Kantonsbeiträge für die Gemeinde Weggis noch ein Anteil von rund 4,14 Mio. Franken. Der Gemeinderat hat in Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen beschlossen, dass die Grundeigentümer, welche von den geplanten Schutzbauten in den Gebieten Laugneri II und Linden einen Nutzen haben, sich an den für die Gemeinde verbleibenden Restkosten von 4,14 Mio. Franken mit gesamthaft 25 % oder rund 1,035 Mio. Franken zu beteiligen haben. Dies entspricht einem Grundeigentümeranteil von 8,35 % an den Gesamtkosten der Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren Laugneri II und Linden von total 12,4 Mio. Franken. Entsprechend wird der Gemeinderat einen Entscheid zur Festsetzung der Beitragspflicht der interessierten Grundeigentümer (Perimeterentscheid) erlassen. Rechtliche Vorgaben eines Perimeterverfahrens Die geplanten Schutzmassnahmen Laugneri II und Linden, bei welchen es sich um forstliche Projekte handelt, führen zu einer Risikoverminderung in diesen beiden Gebieten. Laut Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 sind nach Art. 35 «Dritte, insbesondere Nutzniesser und Schadenverursacher, zur Mitfinanzierung beizuziehen.» Die sinngemässen Bestimmungen finden sich auch im kantonalen Waldgesetz. Die Regierungsratsentscheide enthalten jeweils neben den Projektgenehmigungen und Subventionszusicherungen den folgenden Hinweis «Die Gemeinde tritt als Bauherrschaft auf und trägt die Restkosten. Sie kann die direkt Interessierten mittels Perimeter zur Finanzierung beiziehen.» Daraus ergibt sich, dass die Gemeinden einen Anteil der durch die Schutzmassnahmen entstehenden Kosten an jene Grundstückeigentümer zu überwälzen haben, die nach der Sanierung besser geschützt sind. Die Festlegung des Perimeteranteils von 25 % an den für die Gemeinde verbleibenden Restkosten durch den Gemeinderat erfolgte in Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen sowie in Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit. 41

42 Die Berechnung der Beiträge Grundlage für den Erlass eines Entscheides zur Beitragspflicht der interessierten Grundeigentümer ist die Verordnung über Grundeigentümer-Beiträge an öffentliche Werke (Perimeterverordnung des Kantons Luzern). Der Grundsatz des Perimeters geht davon aus, dass jedermann so viel zu bezahlen hat, wie er aus dem Werk einen Nutzen hat. Wird beispielsweise eine Privatstrasse saniert, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Kostenverteilung: die Länge der Strasse, der Wert der angrenzenden Liegenschaften usw. Meist erfolgt ein Mix mit unterschiedlichen Gewichtungen der massgebenden Kriterien. Bei Naturgefahren ist die Situation komplexer und technischer. Der prozentuale Beitrag für die einzelnen Liegenschaften wird im Wesentlichen nach folgenden Kriterien festgelegt: Wert der Liegenschaft (Katasterwert/Gebäudeversicherung/Grundstückfläche/Zonierung) Risikoverminderung gemäss einzelnen Perimeterklassen (entsprechend dem Gefahrenprozess und der Reduktion in der Intensität und der Jährlichkeit des Gefahrenprozesses) 42

43 7. NATURGEFAHREN WEGGIS: VIELES IST BEREITS GESCHICHTE Weggis liegt am Fusse der Rigi, zwischen Berg und See. Das macht unser Dorf einerseits sehr attraktiv, andererseits aber sind die Topografie und die geologischen Gegebenheiten auch die Ursache für Naturgefahren. Dazu kommen sich verändernde Umweltbedingungen, Niederschläge werden intensiver. Ereignisse und Massnahmen Der «Rubirutsch» vor bald 220 Jahren: Im Jahr 1795 versinken 28 Häuser, 15 Ställe und Speicher sowie die Sankt Verena-Kapelle beim grossen Erdschlipf auf der Rubi im Oberdorf im See. Nach Felssturzereignissen 2001 auf Rigi Kaltbad werden eine Gefahrenhinweiskarte und anschliessend die Gefahrenkarte für Weggis erstellt. Das grosse Unwetter im August 2005 bringt Häuser zum Einsturz, Liegenschaften müssen evakuiert werden. Dies verändert den Umgang mit Naturgefahren in Weggis grundlegend. In der Folge werden zahlreiche Massnahmen zum Schutz des Dorfes getätigt: o Das forstliche Projekt Laugneri I mit Dammbauten und Geschiebesammler wird realisiert. o Das Wasserbauprojekt Rubibach mit Massnahmen im Gebiet Zingeli, mit dem Dotierbauwerk Blauweid und dem Ausbau des Rubibaches von der Blauweid quer durch das Dorf in den See wird umgesetzt. Damit wird die Kapazität des Rubibaches mehr als verdoppelt. o Weitere kleinere Massnahmen dienen dem Objektschutz und lokal der Verbesserung der Abflussverhältnisse an Bächen und Durchlässen. o Überwachung und Sofortmassnahmen: Seit 2005 überwacht die Gemeinde Weggis die Rigihänge an einer Vielzahl von Messstellen und leitet Massnahmen ein, wenn eine Gefahr offensichtlich wird. Seit 2000 wurden rund 19 Mio. Franken in die Massnahmen investiert, der Anteil der Gemeinde an diesen Kosten beträgt rund 9 Mio. Franken. Informationsveranstaltungen: o Gespräche mit Eigentümern der Liegenschaften, die von Schutzmassnahmen direkt betroffen sind. o 22. August 2013: Informationsveranstaltung für die Bewohner der betroffenen Gefahrengebiete. o 12. Dezember 2013: Öffentliche Informationsveranstaltung. o 17. Mai 2014: Naturgefahrentag 1 o 25. Oktober 2014: Naturgefahrentag 2 o 3. November 2014: Informationsveranstaltung für die vom Perimeter betroffenen Grundeigentümer o 14. November 2014: Orientierungsversammlung zur Urnenabstimmung o Medientexte und Informationen auf Weitere Informationen zum Thema Naturgefahren: Bundesamt für Umwelt: Naturgefahrenportal: Nationale Plattform Naturgefahren: Gebäudeversicherung Luzern: Gefahrenkarte Weggis:

44 44

45 Deckengemälde in der St. Verena-Kapelle an der Rigistrasse: Es zeigt den verheerenden Rubirutsch im Jahr «Ortskundige Leute wollten damals wissen, dass der Mühlebach (heute Rubibach) nicht mehr in seiner früheren Fülle und Frische von der Telli und dem Tannenberg hinuntersprudelte. Die Quellen durchtränkten den Boden. Als es am 16., 17. und 18. des Heumonats (August) kräftig regnete, geschah das Unglück. Eine kräftige Schlammlawine, die Bäume und Steine mit sich riss, bewegte sich auf das Dorf zu. In dieser Not begab sich der Pfarrer mit Monstranz hinaus auf den See zur Einmündung des Mühlebaches (heute vor dem Hotel Gotthard) und erflehte die Hilfe Gottes. Weggis erlebte die grösste Schreckensnacht. Zwischen dem Dröhnen des hinunterstürzenden Mühlebaches war das Krachen von zusammenstürzenden Häusern zu vernehmen. Am Morgen schwammen Dutzende von Balken im See. Neun Häuser und fünf andere Gebäude waren aus dem Dorfbild verschwunden. Doch der Schlammstrom kam auch in der nächsten Nacht und riss weitere Häuser, unter anderem das Pfarrhaus, die Schmiede, die Mühle und die Verena-Kapelle mit sich. Unter Glockengeläute versank die Kapelle im See. Nach dieser gewaltigen Katastrophe waren 28 Häuser und 15 weitere Gebäude nicht mehr da. Das Hinterhaus (heute Chalet Antique) hat den Erdrutsch von damals überlebt. Insgesamt wurden beim Erdrutsch 120 Juchart Land verwüstet und erst im Laufe der Jahre wurden die Narben des Unglücks mit Gras überwachsen. Neue Häuser entstanden und auch die Verena-Kapelle wurde wieder aufgebaut. Heute erinnert die Tafel an der Verena-Kapelle an dieses denkwürdige Ereignis und das Bild im Inneren lässt das Ausmass dieser Katastrophe erahnen. Die kleine Kapelle direkt an der Rigistrasse mit einem Schindelturm und einem Vordach gegen die Strasse wurde 1909 im Auftrag von Ludwig und Justus Stalder, zwei Weggiser Bürgern, erbaut. Das Deckenbild von G. Troxler ist 1910 datiert.» (Quelle: 45

46 8. HORLAUI IST NICHT GEGENSTAND DER ABSTIMMUNG Im vergangenen Sommer hat die Aktualität den etappierten Masterplan überholt. Wegen akuter Gefährdung mussten unter Polizeinotrecht für die fünf Häuser in der Horlaui ein dauerhaftes Betretungs- und Nutzungsverbot erlassen und der Abbruch der Häuser verfügt werden. Deshalb sind die im Masterplan enthaltenen Massnahmen für das Gefahrengebiet Horlaui nicht mehr Gegenstand der Urnenabstimmung. Wie der Gemeinderat im Dezember 2013 an einer öffentlichen Informationsveranstaltung orientiert hatte, war ursprünglich vorgesehen, über Schutzmassnahmen in drei Gefahrengebieten abstimmen zu lassen, neben den Gebieten Laugneri II und Linden auch über die Horlaui. Dringender Handlungsbedarf Im Sommer dieses Jahres ergab sich nun aber aufgrund aktueller Erkenntnisse sowie aus der Überwachung diverser Sturzpotentiale und der damit zusammenhängenden Gefahrenbeurteilung der Fachleute für die fünf Wohnhäuser in der Horlaui ein dringender Handlungsbedarf. Der Grund dafür liegt in den als gering bis äusserst gering beurteilten Stabilitätsreserven einzelner Felsobjekte und in spontanen Felsversagen, die sehr kurzfristig und ohne Vorwarnzeit bei Direkttreffern zur Zerstörung der Wohnhäuser ausreichen mit möglicher Todesfolge für die Bewohnerinnen und Bewohner. Per 1. August 2014 mussten deshalb sämtliche Häuser evakuiert werden. Polizeiliche Generalklausel Die polizeiliche Generalklausel (Polizeinotrecht) ermächtigt das Gemeinwesen unter anderem zu allen Tätigkeiten, welche die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit bezwecken, und denen mit anderen gesetzlichen Mitteln nicht beizukommen ist. Bereits der Bau des Schutzdammes Laugneri I 2005/2006 erfolgte unter der polizeilichen Generalklausel. Erforderlich dazu ist, dass ohne sofortiges Handeln der Behörden fundamentale Schutzgüter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit unmittelbar, direkt und schwerwiegend gefährdet sind. Zu den fundamentalen schützenswerten Rechtsgütern gehören auch die öffentliche Sicherheit und Leib und Leben. Sofortmassnahmen Der Gemeinderat sah sich also aufgefordert, zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner ein umgehendes Betretungs- und Nutzungsverbot der Häuser zu erlassen. Nach Räumung der Häuser musste als weitere Sofortmassnahme umgehend mit den Felsabträgen begonnen werden. Diese sind erforderlich, um das Unfallrisiko während der Rückbauarbeiten der Häuser möglichst tief zu halten. Sicherstellung des dauerhaften Betretungs- und Nutzungsverbots Schliesslich müssen zur Sicherstellung des polizeinotrechtlich erlassenen Betretungs- und Nutzungsverbots noch die betroffenen fünf Häuser zurückgebaut werden, wie dies bereits im ursprünglichen Masterplan vorgesehen war. Sonst könnten sich früher oder später wiederum Personen dauerhaft einem sehr hohen Todesfallrisiko aussetzen. Die Abbauarbeiten der instabilen Felsformationen sowie der Rückbau der Häuser sind als Teilarbeiten des vom Gemeinderat beschlossenen Massnahmenpakets ursächlich mit dem Betretungs- und Nutzungsverbot verbunden und fallen als weitere Teile dieses Massnahmenpakets ebenfalls unter die Anwendung von Polizeinotrecht. Mit dem Rückbau wird am 3. November 2014 begonnen. In der Zwischenzeit sind die Abbruchverfügungen für vier Häuser rechtskräftig geworden. Eine Beschwerde ist Stand bei Drucklegung des vorliegenden Berichts noch beim Kantonsgericht hängig. 46

47 9. ANTRAG DES GEMEINDERATES Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, dem Bruttokredit von 12,4 Mio. Franken (Gemeindeanteil rund 4,14 Mio. Franken) für die Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren Laugneri II und Linden zuzustimmen. Weggis, den 15. Oktober 2014 GEMEINDERAT WEGGIS Kaspar Widmer Gemeindepräsident Peter Portmann Gemeindeschreiber 10. STIMMZETTEL (MUSTER) Stimmzettel für die Gemeindeabstimmung vom 30. November 2014 Schutzmassnahmen gegen gen Naturgefahren Laugneri II und Linden Muster Wollen Sie dem Bruttokredit von 12,4 Mio. Franken (Gemeindeanteil rund 4,14 Mio. Franken) für die Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren Laugneri II und Linden zustimmen? Antwort Die Urne ist im Dorfschulhaus Weggis wie folgt aufgestellt: Sonntag, 30. November 2014, Uhr bis Uhr. Die briefliche Stimmabgabe ist ab sofort möglich. Bitte beachten Sie die Wegleitung auf dem Stimmrechtsausweis. 47

48 Laugneri ll + = Naturgefahren! Sturz Rutsch LAUGNERI ll Schutzdamm Steinschlagschutznetze Felssicherungen Linden + = Naturgefahren! Sturz Rutsch LINDEN Zwei Schutzdämme 48

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