Kammer-Express. Gebührenordnung : Die Kammer wird 50! GOZ Inform Ihr Rüstzeug für die Neue GOZ

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1 Kammer-Express MONATsblatt der Zahnärztekammer Bremen Gebührenordnung : Die Kammer wird 50! GOZ Inform Ihr Rüstzeug für die Neue GOZ Vertreterversammlung des VZB beschließt 2 % Dynamik JAHRE KAMMER BREMEN

2 2 Vorwort Inhaltsverzeichnis Seite 3 Neuigkeiten u. Vorstandsinformationen GOZ Inform Ihr Rüstzeug für die Neue GOZ Vertreterversammlung des VZB beschließt 2 % Dynamik 2009: Die Kammer wird 50! Seite 4/5 Zahnärztliche Berufsausübung Gebührenordnung 2009 Seite 6 Recht Note 5 für Auslandszahnersatz Zahnarzt muss wegen eigener Anzeige vor Gericht Fahrtkosten von Bewerbern Seite 7 Ausbildung und Fortbildung Die Fortbildungabt. bekommt Nachwuchs Warum denn in die Ferne schweifen Schöne Zähne Seite 8 Persönliches und Verschiedenes Berufspolitisch stark engagiert: Martin Sztraka Neujahrsempfang d. Bremer Heilberufskammern Prof. Pruin verstorben Jubiläen in den Praxen Zu Guter Letzt Anlagen I Fortbildungstermine II go!z Fach 24 Impressum Herausgeber: Zahnärztekammer Bremen Haus der Zahnärzte Universitätsallee Bremen Telefon: info@zaek-hb.de Internetadresse: Der Vorstand: Dr. Brita Petersen Tel.: Dr. Wolfgang Menke Tel.: Dr. Wolf-Peter Behnke Tel.: Andreas Bösch Tel.: Dr. Dr. Lür Köper Tel.: Redaktionsleitung: Jörg Bauer Tel.: Textchefin, Chefin vom Dienst: Astrid Schulz Tel.: Autoren dieser Ausgabe: Jörg Bauer(jb), Pamela Behnken(pb), Renate Friedrich-Qorrolli(rf), Thorsten Hogrefe(th), W. M. Nentwig(wn), Rubina Ordemann(ro), Astrid Schulz(as) Die Rente ist sicher! Dieses mittlerweile kabarettistisch anmutende Bonmot verdanken wir unserem ehemaligen Bundesarbeitsminister Norbert Blüm. Im Nachhinein hatte er ja gar nicht so Unrecht. Er hat allerdings auch nie versprochen, dass die Rente hoch sein würde. Unser berufsständisches Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin, in welchem u.a. viele Mitglieder der Zahnärztekammern Berlin, Brandenburg und Bremen versichert sind, hat durch eine entsprechend vorsichtige und langfristige Anlagepolitik erreicht, dass die Anwartschaften und Renten ab 1. Januar 2009 um 2% steigen. Sicherlich keine Traumrendite, aber das Ergebnis einer soliden, Verluste vermeidenden Strategie. Dank vorausschauender Beschlüsse des Verwaltungsausschusses zur Risikominimierung in den Kapitalanlagen durch rechtzeitige Reduzierung des Aktienbestandes hat das Versorgungswerk die derzeitige weltweite Finanzkrise bislang unbeschadet überstanden. Bislang sind keine Auswirkungen auf die Anwartschaften und Renten zu befürchten. Manche sonstige Finanzinstitution würde sich freuen, wenn sie behaupten könnten, Überschüsse aufgebaut zu haben. Die Altersversorgung ist sicher? Zumindest im Versorgungswerk ist man immer noch besser aufgehoben als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Anreiz für alle jungen Kolleginnen und Kollegen zum Beitritt und wenigstens eine gute Nachricht zu Beginn des neuen Jahres. Ein erfolgreiches und glückliches neues Jahr 2009 wünscht Ihnen Ihr Gestaltung: ecce:media GbR, Bremen Tel.: Fotonachweis: Studio Gielen; Zahnärztekammer Bremen; Zoo am Meer; Titelfoto: Patrizia Tilly fotolia.com Druck: Merlin, Bremen Diese Mitgliederinformation enthält amtliche Bekanntmachungen der Zahnärztekammer Bremen gem. 8 Abs. 3 der Satzung. Wenn in Texten des Kammer-Express die weibliche Form nicht der männlichen Form beigestellt ist, so ist der Grund dafür allein die bessere Lesbarkeit. Wo sinnvoll, ist selbstverständlich immer auch die weibliche Form gemeint. Wolfgang Menke

3 Neuigkeiten und Vorstandsinformationen : Die Kammer wird 50! Viele gebührenfreie Fortbildungen für die Praxen 2009 ist ein ganz besonderes Jahr für die Zahnärztekammer Bremen. Vor 50 Jahren, am 1. Juli 1959, wurde sie gegründet. Natürlich ist in diesen 50 Jahren viel passiert, denn auch eine Kammer muss sich ständig über die Jahrzehnte neuen strukturellen, gesetzlichen und personellen Gegebenheiten stellen. Wir werden das Jahr 2009 nutzen, um Ihnen Informationen über 50 Jahre Kammergeschichte zu geben, freut sich die Kammerpräsidentin Dr. Brita Petersen. Dabei bedauert sie, dass der Gründer der Zahnärztekammer Prof. Dr. Dr. Ernst- Helmut Pruin den 50. Geburtstag seiner Kammer nicht mehr miterleben darf. Normalerweise bekommt das Geburtstagskind die Geschenke. Die Kammer dreht diese Gepflogenheit einfach um: Unser Geschenk an die Bremer und Bremerhavener Zahnärzteschaft sind zahlreiche gebührenfreie Fortbildungen im Jahre Unter anderem die Veranstaltungen Die Praxis (k) ein Ruhepol, Konflikt- und Gefahrensituationen in der Zahnarztpraxis und die Bremer Zahnärzte Colloquien. Und auch die Praxismitarbeiterinnen werden bedacht. Der 1. Bremer Prophylaxetag und die Bremer Fachabende für Fachkräfte (BFF) sind in 2009 kostenfrei! JAHRE KAMMER BREMEN»GOZ Inform Ihr Rüstzeug für die Neue GOZ«Treffen in Hannover Neben den Bemühungen, die neue GOZ zu verhindern oder deutlich zu verbessern bereitet sich die Zahnärztekammer Bremen weiter auf Hilfen für die Praxen bei einer eventuellen Umsetzung vor. Dr. Wolfgang Menke, Jörg Bauer und Renate Friedrich-Qorrolli lauschten am 21. November 2008 zusammen mit Vertretern anderer Kammern interessiert dem Vortrag von Dr. Udo Lenke zur neuen GOZ. die neue GOZ zu machen. Weiterhin beinhaltet das Konzept ein Handbuch mit ausführlichen Leistungsdefinitionen und Kommentierungen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen etc. auf der Grundlage einer Gegenüberstellung der alten und der neuen GOZ sowie dem Bema Die Zahnärztekammer Bremen hält Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. (rf) Für die GOZ im Einsatz: Dr. Wolfgang Menke (vorne rechts) und Renate Friedrich-Qorrolli (vorne links) Lenke, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, stellte das badenwürttembergische Konzept»GOZ Inform Ihr Rüstzeug für die Neue GOZ«vor. Die Zahnärztekammer Bremen plant, sich diesem überzeugenden Konzept anzuschließen. Es sieht unter anderem Schulungsveranstaltungen vor, um die Zahnärzteschaft und das Praxisteam rechtzeitig vor dem Inkrafttreten fit für Stellt das GOZ-Schulungskonzept vor: Dr. Udo Lenke (Mitte) Vertreterversammlung des VZB beschließt 2 % Dynamik Im Interview VZB sicher durch die Krise im Kammer-Express hatte es der Bremer Zahnarzt Rolf Weggen, Mitglied im Aufsichtsausschuss des Versorgungswerkes, bereits angekündigt. Am 29. November 2008 hat es die Vertreterversammlung des VZB, darunter auch die Kammerpräsidentin Dr. Brita Petersen, nun beschlossen: Die am 31. Dezember 2007 bestehenden Anwartschaften sowie die am 31. Dezember 2007 laufenden Renten werden sich zum 1. Januar 2009 um 2 % erhöhen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Aussparungsregelungen des 41 Satz 1 Nr. 2 der aktuellen Satzung. Das bedeutet, dass in Kürze für die Rentner in der Regel 1 % Dynamik ab Januar ausgezahlt und 1 % Anrechnung auf die Aussparung vorgenommen wird. Der Beschluss liegt der zuständigen Senatsaufsicht zur Genehmigung vor. Jeder Rentner erhält in den nächsten Wochen seine persönliche Mitteilung vom Versorgungswerk. (as) Beschlossen: Die am 31. Dezember 2007 bestehenden Anwartschaften sowie die am 31. Dezember 2007 laufenden Renten werden sich zum 1. Januar 2009 um 2 % erhöhen.

4 4 Zahnärztliche Berufsausübung Gebührenordnung 2009 Die Delegierten beschlossen auf der Delegiertenversammlung am 19. November 2008 unter anderem die Änderung der Gebührenordnung. Die Zahnärztekammer hat die Gebühr für die Prüfung der Röntgengeräte angepasst (siehe Tabelle, Punkt 3.) Die neue Gebührenordnung liegt der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zur Genehmigung vor. GEBÜHRENORDNUNG: Aufgrund 16 Abs. 4 der Satzung der Zahnärztekammer Bremen in der Fassung vom 10. Mai 2004 (Brem. Amtsblatt 2004, S ) beschließt die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Bremen mit Wirkung ab 1. Januar 2009 diese Gebührenordnung. 1 Gebühren und Auslagen (1) Die Zahnärztekammer Bremen erhebt für ihre Leistungen Gebühren und Auslagen nach Maßgabe dieser Gebührenordnung. (2) Die Höhe der Gebühren und Auslagen richtet sich nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis. 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist derjenige, der die Leistung veranlasst hat oder zu dessen Gunsten sie vorgenommen wurde. Schulden mehrere Personen eine Gebühr gemeinsam, so kann die Kammer jeden für den gesamten Betrag in Anspruch nehmen. 3 Entstehung (1) Die Gebührenschuld entsteht, soweit ein Antrag oder eine Anmeldung notwendig ist, mit dem Eingang bei der Kammer, im Übrigen mit der Beendigung der gebührenpfl ichtigen Handlung. (2) Die Verpfl ichtung zur Erstattung von Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages. 4 Fälligkeit (1) Die Gebühren werden mit der Durchführung der Tätigkeit oder der Nutzung der Einrichtung, spätestens jedoch mit der Zustellung des Gebührenbescheides fällig. (2) Gebühren und Auslagen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserteilung zu entrichten. 5 Mahnung Gebühren, die nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung entrichtet worden sind, sind mit einer neuen Zahlungsfrist anzumahnen. 6 Verjährung Der Anspruch auf Zahlung verjährt nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist. 7 Rechtsbehelf Gegen Entscheidungen nach dieser Gebührenordnung ist der Widerspruch nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegeben. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung und entbinden daher nicht von der Zahlung der erhobenen Gebühren und Auslagen. 8 Inkrafttreten (1) Die Gebührenordnung der Zahnärztekammer Bremen tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 nach Genehmigung durch die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in Kraft. (2) Die Bekanntgabe erfolgt im Kammer-Express.

5 Zahnärztliche Berufsausübung 5 lfd. Nr. Bereich Gebühr Euro 1. zahnärztliche Weiterbildung Prüfung Kieferorthopädie Prüfung Oralchirurgie Wiederholungsprüfung formlose Gebietsbezeichnung Ermächtigung/Verlängerung der Ermächtigung zur Weiterbildung 2. Sachverständigenkommission Prüfung Theorie Prüfung Praxis Wiederholungsprüfung je Prüfungsteil 600, 600, 600, 150, 150, 600, 600, 600, 3. Zahnärztliche Stelle (Röntgen) Prüfung innerhalb der gesetzlichen Prüfungsfristen je Gerät und Prüfung 130, 4. BuS-Dienst a) Betreuung für drei Jahre b) Schulung für Sicherheitsverantwortlichen c) Schulung für einen Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten d) Schulung jedes weiteren Mitarbeiters e) Praxisbegehung je Einsatz durch Hygienebeauftragten 5. Ausbildung ZFA a) Prüfung und Eintragung in das Verzeichnis b) Wechsel in ein anderes Ausbildungsverhältnis c) Zwischenprüfung d) Abschlussprüfung e) Wiederholung der Abschlussprüfung f) nicht fristgerechte Einreichung der Prüfungsunterlagen 220, 50, 0, 30, 200, 45, 45, 100, 180, 180, 20, Für 2009 werden die oben aufgeführten Gebühren für Auszubildende des Landes Bremen nicht erhoben. Dies gilt nicht für f). 6. Schlichtungen a) Patient./. Zahnarzt, jede Partei b) Verfahrenskosten Zahnarzt c) Zahnarzt./. Zahnarzt d) Auszubildender./. Ausbilder 7. Besonderer Aufwand, Auslagen a) Je Wiederholungsprüfung Zahnärztliche Stelle, sofern der Grund vom jeweiligen Kammerangehörigen zu vertreten ist b) Nicht-Erfüllung der Berufspfl ichten nach erfolgter vergeblicher Anmahnung c) 1. Mahnung d) 2. Mahnung e) Für alle übrigen, hier nicht spezifi zierten Leistungen werden die Kosten nach Aufwand berechnet. 100, 800, 0, 0, 150, 250, 10, 25, Gebühren für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Raummieten etc. werden nach Aufwand berechnet.

6 6 Recht Note 5 für Auslandszahnersatz Studie des MDK Rheinland-Pfalz Fast ein Drittel des im Ausland gefertigten Zahnersatzes weist Mängel auf. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Rheinland-Pfalz aus dem Jahre 2006/2007. Bei zwei Dritteln der beanstandeten Arbeiten lautet die Empfehlung: Neuanfertigung. Zahnärzte und Zahntechnikermeister plädieren seit langem für eine Versorgung in Wohnortnähe. Ausländische Anbieter ködern schon seit Jahren mit kostengünstigen Angeboten aufgrund niedrigerer Raummieten, niedrigerer Löhne sowie geringerer Laborkosten deutsche Patienten, damit diese ihre Zähne im Ausland versorgen lassen. ein Bewerber stellt sich in Ihrer Praxis vor Wer zahlt die Fahrtkosten? Wenn ein Arbeitgeber einen Bewerber bittet, sich bei ihm persönlich vorzustellen, hat der Bewerber grundsätzlich Anspruch auf Ersatz seiner Vorstellungskosten. Das gilt auch für den Fall, dass später kein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Ausnahme: Ein Bewerber stellt sich unaufgefordert bei einem Arbeitgeber vor. Die Höhe der erstattungsfähigen Aufwendungen ist gesetzlich nicht geregelt. Im Zweifel müssen alle Kosten erstattet werden, die ein vernünftiger, objektiv und gerecht denkender Bewerber zwecks Wahrnehmung des Vorstellungsgespräch gemacht hätte und die der Bewerber für erforderlich halten durfte. Dazu gehören zum Beispiel: PKW-Kosten (steuerliche Kilometer - pauschale) sowie Kosten für Bahntickets (2. Klasse) oder andere öffentliche Verkehrsmittel (daher grundsätzlich nicht Taxi- und Übernachtungskosten). Die Ansprüche des Bewerbers verjähren nach drei Jahren. (wn) Die Ergebnisse des MDK belegen, dass nur in 51 Prozent der Fälle ein deutscher Heil- und Kostenplan (HKP) vor der Behandlung im Ausland erstellt wurde. In Deutschland ist der HKP jedoch Pflicht. Der Patient hat so die Gewissheit, dass seine Zahnersatzplanung den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien entspricht. Auch die Qualität in Bezug auf Vorbehandlungen wie notwendige Wurzelkanal- oder Parodontitis-Therapien spielen im Ausland anscheinend eine untergeordnete Rolle. Die Art der prothetischen Versorgung konnte der MDK nur in sehr wenigen Rechnungen nachvollziehen. Auch die in Deutschland vorgeschriebene Konformitätserklärung fehlte bei sämtlichen begutachteten Fällen. Fazit: 45 Prozent der Zahnersatzversorgung im Ausland waren mangelhaft. Sie entsprachen entweder nicht den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien oder waren qualitativ mangelhaft. In diesen Fällen muss der Patient mit weiteren Kosten für Nachbesserung oder Neuanfertigung rechnen. (th) Praxistipp von Dr. Christine Baulig, MDK Rheinland-Pfalz:»Deutsche Zahnärzte können eine Nachbesserung von Mängeln an ausländischem Zahnersatz ablehnen, so lange es sich nicht um Notfallsituationen handelt. Auch die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht prinzipiell verpflichtet, Mängelkorrekturen zu bezahlen. Letztendlich trägt also der Versicherte das Risiko der Zahnersatz- Versorgung im Ausland selbst.«zahnarzt muss wegen eigener Anzeige vor Gericht Weil er zwei Patienten wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft anzeigte, steht ein Zahnarzt aus dem Landkreis Neu-Ulm nun selbst vor Gericht. Das berichtet die Schwäbische Zeitung. Die Begründung: Indem er der Staatsanwaltschaft die Namen der Patienten und die Art der Behandlung nannte, hat er gegen die Schweigepflicht verstoßen. Einem Strafbefehl des Amtsgerichts hat der Zahnarzt widersprochen, berichtet die Zeitung. Er habe , (100 Tagessätze zu je 200, ) zahlen sollen. Nun komme es zu einer Hauptverhandlung. Der Amtsgerichtsdirektor allerdings erwartet, egal wie das Urteil ausfällt, dass eine der Parteien Rechtsmittel einlegen wird. Er schließt nicht aus, dass der Fall letztendlich vor dem Oberlandesgericht landen werde. Der Zahnarzt hatte Ende Mai 2008 an die Staatsanwaltschaft Neu-Ulm zwei Strafanzeigen gefaxt, in denen er zwei Patienten anzeigte, die bei ihm 2005 und 2007 einen Stiftaufbau beziehungsweise eine Versorgung der Oberkieferfront hatten vornehmen lassen, ihm das Geld dafür aber wohl schuldig geblieben waren.»bei der Frau waren es vergleichsweise läppische 120, «, schreibt die Schwäbische Zeitung. Die Staatsanwaltschaft wiederum habe darin einen Verstoß gegen den Paragrafen 203 Strafgesetzbuch gesehen. Allein schon der Umstand, dass der Mediziner die Namen seiner beiden Patienten ohne deren Einwilligung der Strafverfolgungsbehörde offenbart hat, bedeute einen Verstoß gegen die besondere Schweigepflicht gegenüber Patienten. Der Zahnarzt hatte sich mit seinen Forderungen gegenüber den Patienten an ein Zivilgericht wenden können, wird der Direktor des Amtsgerichts zitiert. Allerdings: Der Fall sei ein interessantes Rechtsproblem, in dessen Kern die Frage steht, ob Berufsgruppen wie Ärzte und Rechtsanwälte, für die Paragraf 203 gelte, keine Betrugsanzeige erstatten könnten. (Quelle:

7 Ausbildung & Fortbildung 7 Die Fortbildungsabteilung bekommt Nachwuchs Neu ist er nicht in der Kammer, aber neu in der Fortbildungsabteilung. Thorsten Hogrefe stellt sich vor: geboren am 14. November 1962 in Bremen Ausbildung zum Tischlergesellen Besuch der Meisterschule mit Abschluss zum Tischlermeister arbeitsunfallbedingt Umschulung zum Kaufmann im Gesundheitswesen bei der ZÄK Die Nr. 1 in seinem Privatleben ist neben seiner Frau sein Motorrad. Beides nimmt er gerne mit in den Urlaub an die Ostsee und in die Städte dieser Welt. Thorsten Hogrefe ergänzt ab 1. Januar 2009 die Fortbildungsabteilung. Sein Schwerpunkt ist die zahnärztliche Fortbildung und die Weiterbildung Oralchirurgie. Sie erreichen Thorsten Hogrefe unter: und t.hogrefe@zaek-hb.de. Rubina Ordemann heißt ihren Kollegen in der Fortbildungsabteilung herzlich willkommen. (ro) Thorsten Hogrefe, 46 Jahre schöne Zähne Für Patienten immer wichtiger Spezialist für schöne Zähne: Prof. Dr. Bernd Klaiber Daneben erfahren sie Schon gehört? Prof. Dr. Bernd Klaiber referiert in Bremerhaven. Der Spezialist für restaurative Zahnheilkunde zeigt Ihnen die Grundregeln der Ästhetik und deren Anwendung. das Wechselspiel von Farbe und Transluzenz das Primat der Form die Veränderung Form und Stellung der Zähne die wichtigsten Tricks zur Farb- und Formgebung. Klinische Anwendungsbeispiele: Lückenschluss nach bzw. an Stelle einer KFO-Behandlung Formveränderung nach parodontaler Rezession optische Verjüngung, Korrektur hypoplastischer Veränderungen. Melden Sie sich an bei Thorsten Hogrefe (t.hogrefe@zaek-hb.de), Rubina Ordemann (r.ordemann@zaek-hb.de) oder per Fax Der Kurs findet am 31. Januar 2009 von 9.00 bis Uhr statt. Für Ihr leibliches Wohl ist in gewohnter Weise gesorgt. Die Kursgebühr beträgt 245, und auf Ihrem Zertifikat schreiben wir Ihnen 7 Fortbildungspunkte gut. FORTBILDUNG AKTUELL Wir freuen uns auf Sie und einen erfolgreichen interessanten Fortbildungstag im Atlantic Hotel Sail City in Bremerhaven. (th) Es grüßt ein Bär vom Zoo am Meer! Warum denn in die Ferne schweifen wenn das Gute liegt so nah Die Bremer Wirtschaft stärken ist ein Anliegen der Zahnärztekammer Bremen. Unter dem Motto Bremen für Bremen arbeitet die Kammer hauptsächlich mit Firmen aus Bremen. Das wünscht sich die ZÄK auch für ihre Fortbildung. Es gibt viele Praxen, die das Fortbildungsangebot der Kammer gar nicht oder nur sehr wenig nutzen. Die Kammer möchte Sie zu mehr Bremen-Aktivität motivieren. Ihnen fehlt etwas im Angebot? Die Fortbildungsausschüsse freuen sich auf Ihre Anregungen und Themenvorschläge. Schicken Sie eine an die Fortbildungsabteilung: r.ordemann@zaek-hb.de oder t.hogrefe@zaek-hb.de. Auch Umländer und Berufsfremde sind in Bremen herzlich willkommen. Bringen Sie doch einfach Ihre Freunde oder Bekannten zur nächsten Veranstaltung mit. Die Zahnärztekammer Bremen freut sich auf Sie. (ro).

8 I Fortbildungsveranstaltungen Anmeldung Zahnärztekammer Bremen Rubina Ordemann Universitätsallee Bremen Absender: (Stempel) Verbindliche Anmeldung zu folgenden Kursen: (Bitte ankreuzen und Teilnehmername eintragen) Die Kursgebühr wird auf das folgende Konto überwiesen: Bremer Landesbank, BLZ , Konto Nr Bitte ziehen Sie die Kursgebühr per Lastschriftverfahren von folgendem Konto ein: Kto... BLZ... Bank... Die Teilnahmebedingungen gemäß Programmheft erkenne ich hiermit an. Datum... Unterschrift... Die Veranstaltungen finden statt mit freundlicher Unterstützung der Per Post zusenden oder per Fax an Anmeldungen per an: r.ordemann@zaek-hb.de

9 Fortbildungsveranstaltungen Termine I Bei den folgenden Veranstaltungen sind noch Restplätze vorhanden: Bremer Zahnärzte Colloquium (BZC) N o_ Datum Referent Thema Gebühr / EUR PD Dr. Till Damaschke Bleaching Update Bleichen vitaler und avitaler Zähne Hans Thurm-Meyer Einteilige Implantate: Biologisch. Wirtschaftlich. Ästhetisch Bremer Fachabend für Fachkräfte (BFF) N o_ Datum Referent Thema Gebühr / EUR Birgitt Dresing Gisela Marx Gutachterwesen Wissenswertes um das Thema Gutachten Burn-Out/Ausgebrannt Wie beuge ich einem Burn-Out-Syndrom vor? Zä Kurse N o_ Datum Referent Thema Gebühr / EUR Prof. Dr. Bernd Klaiber Schöne Zähne Ästhetische Form-, Farb- und Stellungskorrekturen mit direkter Kompositechnik 245, Prof. Dr. Noack Neues aus der Zahnerhaltung Karies ist nicht nur ein Loch im Zahn 225, Prof. Dr. Edgar Schäfer Endodontie auf dem neuesten Stand Praxistaugliches Konzept einer modernen Endodontie 140, Teamkurse N o_ Datum Referent Thema Gebühr / EUR Betül Yaman Zusatztermin: Nach dem großen Erfolg am Tag der ZFA : Noch mehr Knigge Vom Umgang mit Menschen 154, Dr. Susann Fiedler Spaß im Umgang mit kleinen Monstern Kinderbehandlung: spielerisch, leicht, wirtschaftlich erfolgreich 265, ZÄ 210, ZFA ZFA Kurse N o_ Datum Referent Thema Gebühr / EUR Birte Hartmann Klangvolle Entspannung Für Ihre Patienten und Sie persönlich 95, Dr. Hendrik Schlegel Aufbereiten von Medizinprodukten für alle ZAH 85, Dr. Jan Peter Reineke Sabine Mack Grundlagen der zahnärztlichen Prophylaxe Der erste Schritt 90, Sabine Mack Grundlagen der zahnärztlichen Prophylaxe Der zweite Schritt (Aufbaukurs) 55, Edeltraud Nowotnik Der kleine Brief-Knigge Visitenkarte Korrespondenz 95, * Bei gebührenfreien Veranstaltungen erhalten Sie keine Anmeldebestätigung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder unserer Homepage: Anmeldung siehe Rückseite

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11 ! go z Fach 24 II GOZ-Anfragen aus den Praxen und Antworten der Zahnärztekammer Frage: Wie wird die computer-assistierte strukturanalyse des cranio-mandibulären systems berechnet? Antwort: Das Berechnen der computer-assistierten Strukturanalyse des cranio-mandibulären Systems von Zähnen ist weder in der GOZ noch in der GOÄ geregelt. In der GOZ von 1988 ist als einleitender Untersuchungsschritt im Rahmen funktionsdiagnostischer Maßnahmen die Befunderhebung des stomatognathen Systems nach der Nr. 800 GOZ vorgesehen. Der Umfang der Leistung orientiert sich dabei an den vor bzw. zum Zeitpunkt der Verabschiedung der GOZ üblichen inhaltlichen Bedingungen. Im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterentwicklung sind seitdem verschiedene computer-unterstützte Auswertungssysteme entwickelt worden. Derart fachlich geprüfte Software bietet die Möglichkeit, in Erweiterung der ehemaligen Befunderhebung eine qualitätsgesicherte strukturierte Auswertung vorzunehmen, was insofern einer eigenen, ergänzenden Leistung gleichkommt. Bei der Strukturanalyse des cranio-mandibulären Systems handelt es sich um eine wissenschaftlich begründete, erst nach der Verabschiedung der Gebührenordnung für Zahnärzte im Jahre 1988 entwickelte zahnärztliche Leistung. Die Leistung entspricht damit den Anforderungen des 6 Abs. 2 GOZ. Die Analogposition kann der Zahnarzt entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses für zahnärztliche Leistungen berechnen. (rf) Frage: Wie wird die computer-assistierte Strukturanalyse des cranio-mandibulären Systems berechnet? go z Fach 24!

12 8 Persönliches und Verschiedenes Berufspolitisch stark engagiert: Martin sztraka Martin Sztraka, 45 Jahre geb. am in Prag, Tschechien 1989 Staatsexamen und Approbation in Berlin Assistentenzeit in Oldenburg seit 1993 niedergelassen in eigener Praxis in der Lindenstr. 25, Bremen-Vegesack Martin Sztraka engagiert sich seit vielen Jahren im Kammer- und KZV-Bereich. Die Liste seiner Ehrenämter ist lang. Für die Kammer ist er Mitglied in der Delegiertenversammlung, stellvertretender Vorsitzender im Finanzausschuss, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss Schlichtungsstelle Zahnarzt/ Zahnarzt. Außerdem engagiert er sich im Arbeitskreis Altenzahnheilkunde. Als Referent betreut er den Kurs»Grundkenntnisse im Strahlenschutz«.Für die KZV ist er als Mitglied in der Vertreterversammlung, im Landesausschuss Zahnärzte/Krankenhaus sowie als stellvertretendes Mitglied im Landesschiedsamt tätig. Martin Sztraka engagiert sich auch für die Interessen der Zahnärzte als Vorsitzender der»interessengemeinschaft unabhängiger Zahnärzte e. V. (IGUZ) und als Vorstandsmitglied im Landesverband des»freien Verbandes Deutscher Zahnärzte«. In seiner Freizeit findet Martin Sztraka Entspannung beim Segeln und Golfen. Er reist gerne in den Norden Europas, um in seinem Lieblingsland Norwegen Natur zu erleben und Erholung zu finden. (pb) Neujahrsempfang der Bremer heilberufskammern Die fünf heilberuflichen Bremer Körperschaften Zahnärztekammer, Kassenzahnärztliche Vereinigung, Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung und Psychotherapeutenkammer laden Sie herzlich zum gemeinsamen Neujahrsempfang am Mittwoch, den 14. Januar 2009, Uhr, im Atrium der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstr. 26/28 ein. Anschließend findet eine Vernissage statt - die Kunstausstellung DREIMAL der Malerinnen Usch Hartmann, Barbara Kuschnereit und Gisela Marie Müller-Wagner wird eröffnet. Jubiläen in den Praxen Die Zahnärztekammer Bremen gratuliert sehr herzlich: 10jähriges Jubiläum: 4. Januar 2009: Rena Neubauer Praxis Dr. Angelika Breucha, Bremen 6. Januar 2009: Martina Block Praxis Dr. Alexander Offer, Bremen Prof. Pruin verstorben Nach langer Krankheit verstarb am 14. Dezember 2008 Prof. Dr. Dr. Ernst-Helmut Pruin im Alter von 95 Jahren. Dem Mitbegründer der zahnärztlichen Selbstverwaltungen im Lande Bremen und hier insbesondere der Zahnärztekammer Bremen, deren erster Präsident er von 1959 bis 1979 war, werden wir ein ehrendes Andenken bewahren. Zu Guter letzt Freuen Sie sich über Besuch? Wir auch so ungefähr 170 mal am Tag! Allein in den letzten sechs Monaten schauten rund Besucher auf unserer Homepage vorbei. Neu ist unsere Bildergalerie : hier können Sie sich auf Fotos von Veranstaltungen der Zahnärztekammer entdecken. Wie wär s mit einer Visite auf (as) Unsere Ansprechpartner für sie: Sekretariat / Kammer-Express / Online-Kommunikation Astrid Schulz Tel.: a.schulz@zaek-hb.de Buchhaltung Pamela Behnken Tel.: p.behnken@zaek-hb.de Geschäftsführung Jörg Bauer Tel.: Fax: j.bauer@zaek-hb.de Mitgliederverwaltung / ZÄ -Stelle Dominic Hartwich Tel.: d.hartwich@zaek-hb.de GOZ / GOÄ / MPG / Patientenberatung / Sachverständigenkommission Renate Friedrich-Qorrolli Tel.: r.friedrich@zaek-hb.de Ausbildung / Schlichtungsstellen / Patientenberatung / Gutachten / Fachmessen Jutta Bernet Tel.: j.bernet@zaek-hb.de Fort- und Weiterbildung Rubina Ordemann Tel.: r.ordemann@zaek-hb.de Thorsten Hogrefe Tel.: t.hogrefe@zaek-hb.de

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