Hygiene in Nagelstudios Fußpflegstudios und Kosmetikstudios. Quelle: mydays.de
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- Ida Lehmann
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1 Hygiene in Nagelstudios Fußpflegstudios und Kosmetikstudios Quelle: mydays.de
2 Themenübersicht Rechtsgrundlagen Kontrolle durch das Gesundheitsamt Gefährdung von Kunden und Personal durch Bakterien, Viren, Pilze Räumliche Voraussetzungen Hygieneplan/R+D-Plan Händehygiene Hautdesinfektion/Wunddesinfektion Flächenreinigung/Flächendesinfektion Instrumente reinigen, desinfizieren, sterilisieren Sonstiges So bitte nicht Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 2
3 Rechtsgrundlagen Frankfurter Neue Presse vom Warum sind Hygienestandards wichtig? Arbeitsschutz in Fingernagel- und Kosmetikstudios schlecht Schutz von Mitarbeitern und Kunden vor Infektionskrankheiten. Darmstadt. Fürsorge- und Sorgfaltspflicht! In vielen Fingernagel- und Kosmetikstudios wird der Arbeitsschutz schwer missachtet. Eine Prüfung von 55 Betrieben habe gravierende Mängel offenbart, Minimierung des Haftungsrisikos! teilte das in diesem Fall für ganz Hessen zuständige Regierungspräsidium Darmstadt am Mittwoch mit. Etwa 93 Prozent der Studios hätten keine Erfüllung der Forderungen, die sich aus der Betriebsanweisungen gehabt, rund 89 Prozent keine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Dort werde aber mit chemischen Stoffen gearbeitet. Infektionshygieneverordnung des jeweiligen Als Ursache für das schlechte Ergebnis nennt das Regierungspräsidium die Größe Bundeslandes ergeben. der Studios. Es handele sich meist um Kleinstbetriebe mit wenigen Beschäftigten. Der Unternehmer arbeite oft selbst mit und habe wenig Zeit, sich um den Arbeitsschutz zu kümmern. Ferner gebe es keine staatliche Ausbildung in dieser Branche, in der Grundlagen des Arbeitsschutzes vermittelt werden. (dpa) Quelle: toonsup.com Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 3
4 Rechtsgrundlagen Infektionsschutzgesetz (IFSG) 1 (1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern 17 (4) Die Landesregierungen werden ermächtigt,.durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Infektionshygieneverordnung (Bundesland Hessen) Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 4
5 Rechtsgrundlagen Infektionshygieneverordnung (Bundesland Hessen) 1(1) Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten mit Ausnahme solcher im Rahmen der ärztlichen Heilkunde am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung. (u.a. Haarpflege, Kosmetik, Fußpflege, Tätowieren, Piercen, Ohrlochstechen) Natürlich auch Nagelstudios als Fachbereich der Kosmetik 1(2) Wer Tätigkeiten im Sinne des Abs.1 ausübt, ist zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik verpflichtet. Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 5
6 Rechtsgrundlagen Infektionshygieneverordnung (Bundesland Hessen) Notwendige Sachkunde Gemäß 2 (10) der Infektionshygieneverordnung dürfen mit der Durchführung von Desinfektions- und Sterilisationsverfahren nur Personen betraut werden, die über die notwendige Sachkunde verfügen. Die notwendige Sachkunde kann entweder durch Teilnahme an fachlich geeigneten Kursen oder im Rahmen anderer Ausbildungen erworben werden (z.b. Arzthelferin). Grundkurs, 8 Std.: wenn Instrumente nicht selbst aufbereitet (sterilisiert) werden Spezialkurs, Std.: wenn Instrumente selbst aufbereitet (sterilisiert) werden > ACHTUNG DIESE INFORMATIONSVERANSTALTUNG IST KEIN SACHKUNDELEHRGANG! > Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 6
7 Kontrolle durch das Gesundheitsamt Infektionshygieneverordnung (Bundesland Hessen) 5 Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der in dieser Verordnung geregelten Bestimmungen. Für die Durchführung der Überwachung gilt 16 des Infektionsschutzgesetzes entsprechend. Kosmetik- und Nagelpflegestudios, Friseursalons, Fußpflegepraxen und Tattoo- /Piercingstudios werden in Frankfurt am Main bereits seit mehreren Jahren infektionshygienisch überprüft. Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 7
8 Gefährdung von Kunden und Personal durch Bakterien, Viren und Pilze Durch konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen soll einer Übertragung und Weiterverbreitung von Krankheitserregern vorgebeugt werden. Diese können u.a. verursachen: Haut- und Nagelpilzerkrankungen (Pilze) Wundinfektionen (Bakterien) Herpes, Bindehautentzündung Quelle: experto.de Hepatitis B/C, HIV (Viren, Bakterien) Übertragungswege z.b. : Hände des Personals, nicht sachgerecht aufbereitete Kosmetikutensilien/Instrumente und Flächen Achtung! Dem Kunden ist die Erkrankung nicht unbedingt anzusehen! Zusätzliche Infektionsgefahr für das Personal durch Stich- oder Schnittverletzungen! Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 8
9 Räumliche Voraussetzungen Arbeitsräume sollten von übrigen Räumen (z.b. Aufenthaltsraum) getrennt sein. Quelle:isabell-kosmtikstudio.de Arbeitsräume sollten mit Handwaschbecken sowie mit Spendern für Flüssigseife, Händedesinfektionsmittel und Einweghandtüchern ausgestattet sein. Fußböden müssen leicht zu reinigen/desinfizieren sein, d.h. möglichst fugenarme und glatte Oberflächen (kein Teppichboden!). Einrichtungsgegenstände wie Arbeitsflächen, Behandlungsstühle etc. müssen für eine Nassreinigung/Desinfektion geeignet sein. Waschbecken in Besucher/Personal-WC sind mit Spendern für Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie Hygieneeimern auszustatten. Eine ausreichende Belüftung muss gewährleistet sein (über Fenster oder Lüftungsanlage). Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 9
10 Hygieneplan/ Reinigungs-und Desinfektionsplan (R&D-Plan) Werden Eingriffe durchgeführt, die eine Verletzung der Haut- oder Schleimhaut vorsehen, muss für den Betrieb ein Hygieneplan erstellt werden. Wir empfehlen die Erstellung eines Hygieneplans bzw. Reinigungs- und Desinfektionsplanes grundsätzlich für alle Betriebe. Siehe hierzu auch Musterhygieneplan des Gesundheitsamtes Frankfurt/Main unter Suchbegriff: Musterhygieneplan für Podologen Ausgehängte Reinigungs- und Desinfektionspläne wirken auch bei den Kunden vertrauensfördernd! Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 10
11 Reinigungs-und Desinfektionsplan Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 11
12 Händehygiene Zur Einhaltung einer guten Händehygiene sollte grundsätzlich auf Hand-/Armschmuck sowie lange und künstliche Fingernägel verzichtet werden! Hände richtig waschen wann: u.a. zu Arbeitsbeginn, nach dem Toilettengang, vor dem Essen, nach Reinigungsarbeiten, nach dem Naseputzen wie: angefeuchtete Hände mit Flüssigseife aus dem Spender einreiben, anschließend unter fließendem Wasser abspülen und mit Einweghandtüchern abtrocknen Bitte keine gemeinschaftlich genutzten Seifenstücke, Handtücher und Nagelbürsten verwenden! Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 12
13 Händehygiene Händedesinfektion Eine Desinfektion der Hände ist vor und nach jeder Behandlung sowie nach Kontakt oder wahrscheinlichem Kontakt mit infektiösem Material durchzuführen. Händedesinfektionsmittel nur geprüfte Produkte verwenden (VAH-Listung) stets über Spendersystem entnehmen Einwirkzeit beachten Haltbarkeitsdatum beachten dürfen nicht umgefüllt werden Das Tragen von Einmalhandschuhen ersetzt nicht die Händedesinfektion! Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 13
14 Händehygiene Durchführung der Händedesinfektion Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 14
15 Händehygiene Zur Händehygiene gehört auch der Schutz und die Pflege der Hände. Wir empfehlen daher die Erarbeitung eines Hautschutzplanes (z.b. unter Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 15
16 Hautdesinfektion/Wunddesinfektion Hautdesinfektion Vor jeder Behandlung, die eine Verletzung der Haut vorsieht, sind die zu behandelnden Hautflächen mit einem geeigneten Hautdesinfektionsmittel zu desinfizieren (VAH-Listung). Wunddesinfektion Bei behandlungsbedingt gesetzten Wunden oder bei unbeabsichtigter Verletzung der Haut ist eine Wunddesinfektion erforderlich. Ziel der Wunddesinfektion ist es, die Wunde vor dem Eindringen von Mikroorganismen zu schützen, damit das Risiko einer Wundinfektion durch Keimverschleppung in tiefere Gewebsschichten und in das Gefäßsystem soweit wie möglich minimiert wird. Da Wunddesinfektionsmittel Arzneimittel sind, dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die in der Roten Liste gelistet sind! Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 16
17 Flächenreinigung/Flächendesinfektion Wir empfehlen die Verwendung gebrauchsfertiger, VAHgelisteter Flächendesinfektionsmittel. Gebrauchsinformation des Herstellers beachten Scheuer/Wisch-Desinfektion Kundennahe Flächen (z.b. Arbeitsflächen, Behandlungsstühle, Fußmatten) sind nach Abschluss einer Behandlung zu desinfizieren. Wenn Flächen sichtbar mit Blut verschmutzt sind, ist sofort eine gezielte Flächendesinfektion durchzuführen. Sonstige Flächen und Sanitärräume sind arbeitstäglich zu reinigen. Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 17
18 Reinigung von Schminkutensilien / Umgang mit Kosmetika Hierzu gibt es keine konkreten Vorgaben: Wir empfehlen, Kosmetikpinsel regelmäßig reinigen, z.b. mit speziellen Reinigungsprodukten oder einem milden Shampoo (z.b. Babyshampoo). Soweit möglich, Einwegmaterial verwenden. Um Kosmetika vor Verunreinigungen zu schützen, sollte zur Entnahme möglichst Einmalmaterial (z.b. Spatel) verwendet und Kosmetika stets in verschlossen Originalbehältnissen aufbewahrt werden. Haltbarkeitsdaten von Kosmetika beachten. Wenn Schminkutensilien mit krankhaft veränderter Haut in Kontakt gekommen sind, sind diese zu entsorgen. Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 18
19 Instrumente reinigen und desinfizieren Ausschließlich geprüfte Instrumentendesinfektionsmittel verwenden (VAH-Listung) und Gebrauchsinformation des Herstellers beachten. Die Desinfektion erfolgt in einer abdeckbaren Wanne mit Siebeinsatz (oder Ultraschallbad). Dosierhilfen verwenden (Messbecher, Dosiertabelle). Geöffnete bzw. zerlegte Instrumente luftblasenfrei in die Desinfektionslösung einlegen, so dass diese vollständig bedeckt sind. EWZ beginnt mit Einlegen des letzten Instrumentes. Nach Abwarten der EWZ Siebeinsatz mit Instrumenten unter fließendem Wasser abspülen. Bei Bedarf nachreinigen (z.b. mit feiner Bürste) und ggf. Desinfektion wiederholen. Geräte trocknen, pflegen und ggf. für die Sterilisation verpacken. Arbeitsschutz beachten (Handschuhe, Schutzbrille)! Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 19
20 Instrumente sterilisieren Vorzugsweise Dampfsterilisator Klasse B/Klasse S verwenden Verpackt sterilisieren Chargenkontrolle durchführen Chargen-/Freigabedokumentation Halbjährliche Funktionsprüfung mittels Bioindikatoren durchführen. Sterile Instrumente trocken und staubgeschützt lagern. Einfachverpackung offen gelagert, Lagerdauer: 48 Std. Einfachverpackung geschützt gelagert, Lagerdauer: 6 Monate Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 20
21 Sonstiges Prüfen, ob Einweginstrumente eine Alternative darstellen. Bei Arbeiten mit dem Fräser Mund/Nasen-Schutz tragen. Spitze und scharfe Gegenstände in durchstichsicheren Behältnissen über den Hausmüll entsorgen. Mülleimer sollten über einen Deckel verfügen und möglichst ohne Handkontakt zu öffnen sein. Wäsche (z.b. Kundenhandtücher, Bezüge von Liegen/ Behandlungsstühlen, Arbeitskleidung) bei mindestens 60 C waschen und anschließend im Wäschetrockner trocknen. Wenn kein Wäschetrockner vorhanden ist, bei 90 C waschen. Essen, Trinken und Rauchen im Behandlungsraum unterlassen. Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 21
22 So bitte nicht Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 22
23 So bitte nicht Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 23
24 So bitte nicht Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 24
25 So bitte nicht Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 25
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27 So bitte nicht Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 27
28 So bitte nicht Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 28
29 So bitte nicht Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 29
30 So bitte nicht Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 30
31 So bitte nicht Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 31
32 So bitte nicht Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 32
33 Haben Sie noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Gesundheitsamt Abteilung Infektiologie & Hygiene Breite Gasse Frankfurt am Main Telefon: 069/ Fax: 069/ Internet: Hygiene in Kosmetikstudios Gesundheitsamt Seite 33
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